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Die Erfindung betrifft einen Befestigungsstab zur beabstandeten Befestigung eines Objekts, insbesondere eines Fassadenelements, an einem anderen Objekt, insbesondere einer Wand.
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Grundsätzlich kann ein solcher Befestigungsstab dazu nutzbar sein, zwei Objekte beliebiger Art voneinander beabstandet aneinander zu befestigen, also derart aneinander zu befestigen, dass zwischen den Objekten ein definierter Abstand verbleibt. Die Objekte werden dabei durch den Befestigungsstab in diesem Abstand zueinander gehalten. Als Einsatzweck für einen solchen Befestigungsstab kommt insbesondere die Befestigung eines vergleichsweise kleineren und (zunächst) beweglichen Elements an einem vergleichsweise größeren und immobilen Objekt in Betracht.
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Beispielsweise ist es bekannt, Gebäudewände mit Fassadenelementen zu versehen, welche nicht unmittelbar an der jeweiligen Wand anliegend, sondern in einem definierten Abstand zur Wand an dieser angebracht werden. Dadurch kann zwischen der Wand und der durch die Fassadenelemente gebildeten Fassade ein Freiraum verbleiben, so dass die Fassade vorteilhafterweise hinterlüftet sein kann. Der Zwischenraum kann aber auch ganz oder zumindest teilweise für zusätzliche Zwecke genutzt werden. Beispielsweise können zwecks thermischer Isolierung zwischen den Fassadenelementen und der Wand Wärmedämmelemente angeordnet werden.
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Um einen möglichst großen Freiraum bzw. Zwischenraum vorsehen zu können, erfolgt die Befestigung der Fassadenelemente oder sonstiger beabstandet an der jeweiligen Wand zu befestigender Objekte vorzugsweise nur punktuell. Dazu können Befestigungsstäbe verwendet werden, die sich zwischen der Wand und einem jeweiligen Objekt erstrecken und einerseits fest an der Wand verankert sind und andererseits eine Befestigungsmöglichkeit für das jeweilige Objekt bieten. Derartige Befestigungsstäbe können über die Wandfläche regelmäßig verteilt angeordnet werden, wobei nur so viele Befestigungsstäbe vorgesehen werden müssen, wie für eine zuverlässige Befestigung der Objekte an der Wand erforderlich sind. Je tragfähiger ein jeweiliger Befestigungsstab ist, desto weniger Befestigungsstäbe werden je Objekt benötigt oder desto größer kann das jeweilige Objekt sein, so dass insgesamt weniger Befestigungsstäbe benötigt werden.
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Dabei kommt es aber nicht nur auf die Festigkeit des Befestigungsstabes selbst an, sondern auch auf die Art und Belastbarkeit seiner Verbindung mit einem jeweiligen der beiden aneinander zu befestigenden Objekte, insbesondere auf die Art und Belastbarkeit seiner Verankerung an der Wand. Denn eine Wand ist (anders als ein Fassadenelement) in der Regel nicht in besonderer Weise zur Anbringung von Befestigungsmitteln ausgebildet, sondern weist typischerweise eine weitgehend einheitliche Oberfläche aus einem festen Material (beispielsweise eine ebene Betonoberfläche) auf, die zunächst (beispielsweise durch Bohren) bearbeitet werden muss, um ein jeweiliges Befestigungsmittel daran befestigen zu können: Das kann insbesondere umfassen, dass das Befestigungsmittel zumindest teilweise in die Wand eingreifend an der Wand angeordnet wird.
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Es ist dabei bevorzugt, dass das Verbinden des Befestigungsstabes mit den aneinander zu befestigenden Objekten, insbesondere das Verankern des Befestigungsstabes an einer Wand, auf einfache und komfortable Weise erfolgen kann. Idealerweise erlaubt die Art der Befestigung dabei auch eine nachträgliche Korrektur der Befestigung, insbesondere der Tiefe, in welcher der Befestigungsstab in die Wand eingreift. Derartige Befestigungsmöglichkeiten können jedoch spezielle Ausbildungen des Befestigungsstabes voraussetzen, die sich nicht mit allen grundsätzlich für einen Befestigungsstab in Frage kommenden Materialen realisieren lassen.
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Neben den mechanischen Eigenschaften eines Befestigungsstabs sind ferner auch dessen thermische Eigenschaften wichtig. Denn die Befestigungsstäbe können, insbesondere wenn Fassadenelemente beabstandet mit einer Wand verbunden werden und der Zwischenraum zwischen den Fassadenelementen und der Wand einer thermischen Isolierung dienen soll, z.B. indem er zumindest teilweise mit Wärmedämmelementen gefüllt ist, als Wärme- bzw. Kältebrücken wirken, was es naturgemäß zu vermeiden gilt.
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Befestigungsstab zur beabstandeten Befestigung eines Objekts, insbesondere eines Fassadenelements, an einem anderen Objekt, insbesondere einer Wand, bereitzustellen, der eine einfache Montage ermöglicht und insbesondere auch nachträgliche Korrekturen zulässt sowie für eine thermische Entkopplung der beiden Objekte voneinander vorteilhafte thermische Eigenschaften aufweist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch einen Befestigungsstab mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen, der vorliegenden Beschreibung sowie den Figuren.
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Der erfindungsgemäße Befestigungsstab dient einer beabstandeten Befestigung eines Objekts, insbesondere eines Fassadenelements, an einem anderen Objekt, insbesondere einer Wand. Dadurch kann der Befestigungsstab insbesondere für die Montage vorgehängter hinterlüfteter Fassaden geeignet sein. Bei dem zu befestigenden Objekt muss es sich aber nicht zwingend um ein Fassadenelement handeln; zudem kann ein zur Befestigung eines Fassadenelements ausgebildeter Befestigungsstab gleichzeitig auch zur Befestigung anderer Objekte ausgebildet sein. Als sonstige Objekte, die sich mittels des Befestigungsstabs an einem anderen Objekt, insbesondere einer Wand, befestigen lassen, kommen beispielsweise Fassadenzubehör, wie etwa Geländer, Werbeschilder, Lampen etc., und/oder auch Mittel zur thermischen Isolierung, z.B. Wärmedämmelemente, in Betracht.
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Erfindungsgemäß umfasst der Befestigungsstab einen Grundkörper, der sich entlang einer Längsrichtung zwischen einem ersten Ende und einem zweiten Ende erstreckt. Insbesondere kann sich der Befestigungsstab insgesamt, vorzugsweise mit geradem Verlauf, entlang dieser Längsrichtung erstrecken und dabei, entsprechend seiner Ausbildung als Stab, in dieser Längsrichtung eine wesentlich größere Erstreckung aufweisen als in Richtungen quer bzw. radial zu dieser Längsrichtung. Beispielsweise kann die Länge (d.h. die Erstreckung entlang der Längsrichtung) des Befestigungsstabes zumindest das Zehnfache seines Durchmessers bzw. seiner größten Ausdehnung senkrecht zu der Längsrichtung betragen.
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Der Grundkörper weist dabei senkrecht zur Längsrichtung vorzugsweise einen zumindest im Wesentlichen konstanten Querschnitt auf. Der Querschnitt kann beispielsweise eine Kreisform aufweisen, so dass der Grundkörper oder ein überwiegender Teil des Grundkörpers zumindest im Wesentlichen zylinderförmig ausgebildet sein kann.
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Des Weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Befestigungsstab einen stiftförmigen Kopplungsabschnitt zur Verbindung mit einem der beiden Objekte aufweist. Die stiftförmige Ausbildung des Kopplungsabschnitts kann insbesondere umfassen, dass die Erstreckung des Kopplungsabschnitts entlang der Längsrichtung wesentlich größer ist als in Richtungen quer bzw. radial dazu. Beispielsweise kann diese Erstreckung zumindest das Dreifache der maximalen Erstreckung in zur Längsrichtung senkrechten Richtungen betragen. Der Kopplungsabschnitt kann dabei ein Abschnitt des Grundkörpers sein, kann aber auch ein Abschnitt eines von dem Grundkörper separat ausgebildeten Kopplungselements des Befestigungsstabs sein.
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Der Kopplungsabschnitt steht an dem ersten Ende des Grundkörpers entgegen der Längsrichtung vor, nämlich von dem übrigen Befestigungsstab bzw. dem (übrigen) Grundkörper. Mit anderen Worten erstreckt sich der Kopplungsabschnitt entgegen der Längsrichtung über das erste Ende des Grundkörpers hinaus. Der Kopplungsabschnitt weist einen Querschnitt auf, dessen Ausdehnung in einer ersten zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung kleiner als in einer zweiten zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung ist. Der Querschnitt des Kopplungsabschnitts ist dabei senkrecht zur Längsrichtung definiert und ist entlang der Längserstreckung des Kopplungsabschnitts vorzugsweise zumindest im Wesentlichen konstant.
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Insbesondere kann der Querschnitt des Kopplungsabschnitts in der ersten Querrichtung seine maximale Ausdehnung aufweisen und in der zweiten Querrichtung seine minimale Ausdehnung aufweisen. Die erste und die zweite Querrichtung können grundsätzlich in einem beliebigen von 0° und 180° verschiedenen Winkel zueinander ausgerichtet sein, wobei der Winkel vorzugsweise ein Teiler von 360° ist und beispielsweise 90° betragen kann. Ferner kann der Querschnitt rotationssymmetrisch um eine zu der Längsrichtung parallele Symmetrieachse sein.
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Über einen solchen Kopplungsabschnitt, der in zwei Querrichtungen unterschiedlich breit ist, kann der Befestigungsstab an dem einen der beiden aneinander zu befestigenden Objekte auf eine klemmende Verbindungsart befestigt werden. Dazu kann an dem Objekt (insbesondere der Wand) eine Aufnahme, beispielsweise eine Bohrung, vorgesehen werden, die sich entlang einer Einführrichtung erstreckt und deren Querschnitt in eine zu der Einführrichtung senkrechte Bezugsrichtung eine Ausdehnung aufweist, die größer als die Ausdehnung des Kopplungsabschnitts in die erste Querrichtung, aber kleiner als die Ausdehnung des Kopplungsabschnitts in die zweite Querrichtung ist; ansonsten ist der Querschnitt der Aufnahme derart, dass der Kopplungsabschnitt in einer Drehstellung, in der er um eine zu der Längsrichtung parallele Drehachse (die mit der genannten Symmetrieachse zusammenfallen kann) derart ausgerichtet ist, dass seine erste Querrichtung zur Bezugsrichtung parallel ist, mit seiner Längsrichtung parallel zur Einführrichtung in die Aufnahme eingesteckt werden kann. Wenn der Befestigungsstab anschließend um die genannte Drehachse in Richtung einer Stellung gedreht wird, in welcher die zweite Querrichtung zur Bezugsrichtung parallel ist, kann der Kopplungsabschnitt dadurch aufgrund seiner in der zweiten Querrichtung im Vergleich zur ersten Querrichtung größeren Ausdehnung in der Aufnahme verklemmt werden.
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Von den Elastizitäten des Kopplungsabschnitts und der Aufnahme hängt dabei ab, wie weit der Kopplungsabschnitt in Richtung dieser Stellung gedreht werden kann und welche Klemmkraft daraus resultiert. Durch die Wahl des jeweiligen Materials kann die Klemmkraft so eingestellt werden, dass sie für den gewünschten Verwendungszweck des Befestigungsstabs geeignet ist. Um die gewünschte Klemmwirkung zuverlässig herbeiführen zu können, kann es zweckmäßig sein, einen Dübel vorzusehen, in dem die genannte und in der beschriebenen Weise ausgebildete Aufnahme für den Kopplungsabschnitt ausgebildet ist. Der Dübel kann dann an dem jeweiligen Objekt, mit dem der Befestigungsstab verbunden werden soll, angebracht werden, insbesondere in eine in das jeweilige Objekt eingebrachte Bohrung eingesetzt werden. Der Dübel kann dabei, vor allem nach außen hin, auf für Dübel an sich übliche Weise ausgebildet sein, insbesondere zumindest im Wesentlichen eine Zylinderform mit einer Mantelfläche aufweisen, die eine raue und/oder strukturierte Oberfläche für einen zuverlässigen Reibschluss mit der Innenwand der Bohrung aufweist, wobei der Dübel die Aufnahme für den Kopplungsabschnitt aufweist, die sich von der üblichen Aufnahme eines gewöhnlichen Dübels zum Aufnehmen einer Schraube durch den speziell im Hinblick auf das beschriebene klemmende Zusammenwirken mit dem Kopplungsabschnitt des erfindungsgemäßen Befestigungsstabs ausgebildeten Querschnitt unterscheidet.
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Durch die Verwendung eines Dübels, der eine der gewünschten resultierenden Klemmkraft entsprechende Elastizität aufweist, braucht der Kopplungsabschnitt nicht seinerseits besonders elastisch zu sein, sondern kann im Wesentlichen inelastisch ausgebildet sein. Durch Einsetzen des Befestigungsstabs mit seinem Kopplungsabschnitt in die Aufnahme des Dübels und anschließendes Drehen um einen Winkel, der kleiner als 180° ist und insbesondere dem Winkel zwischen der ersten und der zweiten Querrichtung entsprechen oder etwas kleiner als dieser Winkel sein kann, kann der Dübel dann derart zwischen dem Objekt, in dem er eingesetzt ist, und dem Kopplungsabschnitt zusammengedrückt werden, dass der Kopplungsabschnitt dadurch in dem Objekt festgeklemmt wird.
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Die beschriebene Art der Verbindung des Befestigungsstabs an dem jeweiligen Objekt durch Verklemmen hat nicht nur den Vorteil, dass sie schnell und einfach mit weniger als einer halben Umdrehung des Befestigungsstabes relativ zu dem jeweiligen Objekt erfolgen kann, sondern auch, dass sie reversibel ist. Denn durch Zurückdrehen (unter Umständen auch durch Weiterdrehen) kann das Verklemmen wieder aufgehoben werden. Daher kann beispielsweise die Tiefe, in welcher der in eine Bohrung des jeweiligen Objekts eingreifende Befestigungsstab fixiert ist, nachträglich noch korrigiert werden. Das ermöglicht eine besonders präzise Einstellung des Abstands zwischen den beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekten.
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Die beschriebene klemmende Art der Verbindung des Befestigungsstabes mit einem jeweiligen der beiden Objekte kann insbesondere für die Verbindung des Befestigungsstabes mit dem größeren der beiden Objekte, insbesondere für eine Verankerung des Befestigungsstabs in einer Wand, zweckmäßig sein. Grundsätzlich kommt diese Art der Verbindung aber auch für die Verbindung des Befestigungsstabs mit dem kleineren der beiden Objekte, etwa einem Fassadenelement, in Betracht. Das jeweils andere Objekt kann dabei grundsätzlich auf beliebige Weise, insbesondere auf an sich bekannte Weise, mit dem Befestigungsstab verbunden werden. Beispielsweise kann der Befestigungsstab an seinem dem genannten Kopplungsabschnitt entgegengesetzten Ende in eine Bohrung der Wand eingesetzt und dort verklebt oder mit Injektionsmörtel fixiert werden bzw. einen Gewindeanschluss aufweisen, an dem beispielsweise ein Fassadenelement angeschraubt werden kann. Alternativ dazu kann aber auch vorgesehen sein, dass der Befestigungsstab dazu ausgebildet ist, an seinen beiden Ende auf die beschriebene Art durch Klemmen mit einem jeweiligen Objekt verbunden zu werden.
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Des Weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Grundkörper zur thermischen Entkopplung (Wärme- bzw. Kälteentkopplung) der beiden mittels des Befestigungsstabes voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte voneinander eine Wärmeleitfähigkeit von höchstens 5 W/m K, vorzugsweise höchstens 2 W/m K, insbesondere höchstens 1 W/m K, aufweist. Um eine derartige Wärmeleitfähigkeit aufzuweisen, kann der Grundkörper insbesondere aus einem entsprechenden Material gefertigt sein.
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Vorzugsweise umfasst der Grundkörper zu diesem Zweck ein nicht-metallisches Material. Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst der Grundkörper als Material einen Kunststoff, insbesondere einen faserverstärkten Verbundwerkstoff. Durch die Verwendung eines solchen Verbundwerkstoffes für den Grundkörper können hohe Festigkeiten bei gleichzeitig (insbesondere im Vergleich zu einem metallischen Werkstoff) geringer Wärmeleitfähigkeit erreicht werden. Der Verbundwerkstoff kann beispielsweise glasfaserverstärkt sein, wobei Kurzfasern und/oder Langfasern in Betracht kommen. Ein Grundkörper aus einem faserverstärkten Verbundwerkstoff kann beispielsweise mittels Pultrusion hergestellt sein. Es ist ferner denkbar, dass das Material des Grundkörpers einen biobasierten, insbesondere einen auf pflanzlichen Bestandteilen beruhenden und vorzugsweise biologisch abbaubaren, Kunststoff umfasst.
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Durch die beschriebene erfindungsgemäße Ausbildung des Kopplungsabschnitts und des Grundkörpers des Befestigungsstabes kann somit einerseits durch den Kopplungsabschnitt eine zuverlässige und komfortable Verbindung des Befestigungsstabes mit einem jeweiligen Objekt erreicht werden und andererseits gleichzeitig eine Wärme- bzw. Kältebrücke zwischen den beiden mittels des Befestigungsstabes voneinander beabstandet aneinander befestigten Objekten durch den Grundkörper vermieden werden.
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Der Befestigungsstab kann an einem dem genannten Kopplungsabschnitt entgegengesetzten Ende seiner Längserstreckung einen weiteren Kopplungsabschnitt zur Verbindung mit dem jeweils anderen der beiden Objekte aufweisen. Dieser weitere Kopplungsabschnitt kann grundsätzlich auf vielfältige Weise ausgebildet sein. Beispielsweise kann der weitere Kopplungsabschnitt als ein z.B. stiftförmiger Endabschnitt mit Außengewinde ausgebildet sein, an den das jeweilige Objekt angeschraubt werden kann. Der weitere Kopplungsabschnitt kann auch durch eine sich parallel zur Längsrichtung in den Befestigungsstab erstreckende Aufnahme ausgebildet sein, in die das jeweilige Objekt eingesetzt werden kann, wobei die Aufnahme insbesondere als Gewindebohrung ausgebildet sein kann, so dass das jeweilige Objekt in die Aufnahme eingeschraubt werden kann. Der weitere Kopplungsabschnitt kann aber auch auf ähnliche Weise wie der genannte Kopplungsabschnitt ausgebildet sein.
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Insofern kann der Befestigungsstab gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform einen stiftförmigen weiteren Kopplungsabschnitt zur Verbindung mit dem anderen der beiden Objekte aufweisen, der an dem zweiten Ende in die Längsrichtung von dem übrigen Befestigungsstab bzw. dem (übrigen) Grundkörper vorsteht und einen, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen konstanten, Querschnitt aufweist, dessen Ausdehnung in einer dritten zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung kleiner als in einer vierten zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung ist. Mit anderen Worten weist der Befestigungsstab beidseitig einander grundsätzlich hinsichtlich der Art ihrer Verbindung mit einem jeweiligen der beiden Objekte entsprechende Kopplungsabschnitte auf. Auf diese Weise kann der Befestigungsstab nicht nur an einem seiner beiden Enden auf die beschriebene Weise durch Klemmen mit dem jeweiligen Objekt zuverlässig und für ein nachträgliches Verstellen reversibel verbindbar sein, sondern vorteilhafterweise an seinen beiden Enden.
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Der Winkel zwischen der dritten und der vierten Querrichtung kann dem Winkel zwischen der ersten und der zweiten Querrichtung entsprechen. Ferner kann die dritte Querrichtung der ersten Querrichtung entsprechen und die vierte Querrichtung der zweiten Querrichtung entsprechen. Das ist aber jeweils nicht zwingend der Fall. Vorzugweise weisen der genannte Kopplungsabschnitt am ersten Ende des Grundkörpers und der weitere Kopplungsabschnitt am zweiten Ende des Grundkörpers übereinstimmende Querschnitte auf, die relativ zueinander aber um eine zu der Längsrichtung parallele Achse verdreht sein können.
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Wie der genannte Kopplungsabschnitt kann auch der weitere Kopplungsabschnitt ein Abschnitt des Grundkörpers oder aber ein Abschnitt eines von dem Grundköper separat ausgebildeten Kopplungselements des Befestigungsstabes sein.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst der Befestigungsstab ein erstes Kopplungselement, das an dem ersten Ende, vorzugsweise dauerhaft, also zumindest im Wesentlichen unlösbar, mit dem Grundkörper verbunden ist und an dem der genannte, an dem ersten Ende des Grundkörpers vorgesehene Kopplungsabschnitt ausgebildet ist. Dadurch dass der Kopplungsabschnitt kein Abschnitt des Grundkörpers, sondern eines davon separat ausgebildeten Kopplungselements ist, kann für den Kopplungsabschnitt ein von dem Material des Grundkörpers verschiedenes Material verwendet werden, das in Hinblick auf die spezielle Ausbildung des Kopplungsabschnitts für die beschriebene klemmende Verbindung mit dem jeweiligen Objekt ausgewählt werden kann, ohne dass die Wahl dabei auf Materialien mit einer geringen Wärmeleitfähig eingeschränkt werden müsste. Denn die thermische Entkopplung der beiden Objekte wird bereits durch das Material des Grundkörpers sichergestellt.
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Bei einer solchen Ausführungsform ist der Befestigungsstab also zumindest zweiteilig und umfasst den Grundkörper sowie das erste Kopplungselement. Das erste Kopplungselement ist dabei am ersten Ende des Grundkörpers mit dem Grundkörper verbunden und dient der Verbindung des Befestigungsstabs an einem der beiden aneinander zu befestigenden Objekte, während sich der Grundkörper von dem ersten Ende zu dem zweiten Ende erstreckt, wo er mit dem anderen der beiden Objekte verbunden werden kann, und dabei einerseits als Abstandshalter und andererseits aufgrund seines Materials zugleich als eine Art thermische Sperre zwischen den beiden Objekten dient.
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An seinem zweiten Ende kann der Grundkörper selbst für eine Verbindung mit dem jeweiligen Objekt geeignet ausgebildet sein oder aber in ähnlicher Weise wie an dem ersten Ende mit einem Kopplungselement verbunden sein, an welchem das jeweilige Objekt angebracht werden kann. Insofern ist gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform vorgesehen, dass der Befestigungsstab ein zweites Kopplungselement umfasst, das an dem zweiten Ende, vorzugsweise dauerhaft, also zumindest im Wesentlichen unlösbar, mit dem Grundkörper verbunden ist und zur Verbindung mit dem anderen der beiden Objekte ausgebildet ist.
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Die Bezeichnung der genannten Kopplungselemente als erstes bzw. zweites Kopplungselement dient dabei lediglich der begrifflichen Unterscheidung. Insbesondere setzt das Vorhandensein des zweiten Kopplungselements nicht voraus, dass auch das genannte erste Kopplungselement vorgesehen sein muss. Es ist also auch eine Ausführungsform möglich, gemäß welcher der genannte Kopplungsabschnitt, dessen Querschnitt in der ersten Querrichtung eine kleinere Ausdehnung als in der zweiten Querrichtung aufweist, unmittelbar als ein Abschnitt des Grundkörpers an dessen erstem Ende ausgebildet ist, während an dem zweiten Ende das vom Grundkörper separate zweite Kopplungselement vorgesehen ist.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform können aber auch sowohl das erste Kopplungselement als auch das zweite Kopplungselement vorgesehen sein, so dass der Befestigungsstab bei einer solchen Ausführungsform also zumindest dreiteilig ist. Der Befestigungsstab kann dann an beiden Enden seiner Längserstreckung durch das jeweilige Kopplungselement in spezifischer Weise für eine zuverlässige und möglichst komfortable Verbindung mit einem jeweiligen der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte ausgebildet sein, während der Grundkörper als Abstandshalter und thermische Sperre zwischen den beiden Kopplungselementen fungiert. Das erste Kopplungselement weist dabei den für die beschriebene klemmende Verbindung ausgebildeten Kopplungsabschnitt auf, während das zweite Kopplungselement grundsätzlich auf eine beliebige Weise für eine Verbindung mit dem jeweiligen Objekt ausgebildet sein kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist der Befestigungsstab den weiter oben beschriebenen weiteren Kopplungsabschnitt auf, wobei dieser weitere Kopplungsabschnitt an dem zweiten Kopplungselement ausgebildet ist. Ähnlich wie vorstehend für das erste Kopplungselement beschrieben kann also auch das zweite Kopplungselement einen Kopplungsabschnitt aufweisen, dessen Querschnitt in einer dritten Querrichtung eine kleinere Ausdehnung als in einer vierten Querrichtung aufweist und der dadurch für die beschriebene klemmende Verbindung geeignet ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform kann die beschriebene klemmende Verbindungsart also an beiden Enden des Befestigungsstabes zum Einsatz kommen, wobei am zweiten Ende des Grundkörpers das zweite Kopplungselement den in entsprechender Weise ausgebildeten weiteren Kopplungsabschnitt aufweist ist und am ersten Ende des Grundkörpers entweder der Grundkörper selbst oder ein gegebenenfalls vorgesehenes erstes Kopplungselement den in entsprechender Weise ausgebildeten Kopplungsabschnitt aufweist.
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Alternativ dazu, dass das zweite Kopplungselement den weiteren Kopplungsabschnitt aufweist und somit für die beschriebene klemmende Verbindung ausgebildet ist, kann das zweite Kopplungselement gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform als Gewindestift oder als Gewindehülse ausgebildet sein. Das jeweilige der beiden mittels des Befestigungsstabs voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte kann dann nach Art einer Schraubverbindung mit dem zweiten Kopplungselement verbunden werden.
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Das erste Kopplungselement kann, sofern es vorgesehen ist, als Material ein Metall, insbesondere Aluminium, umfassen. Ebenso kann das zweite Kopplungselement, sofern es vorgesehen ist, als Material ein Metall, insbesondere Aluminium, umfassen. Die Verwendung eines Metalls wie z.B. Aluminium hat Vorteile insbesondere bei der Herstellung des jeweiligen Kopplungselements, da es einfach und mit hoher Genauigkeit bearbeitet werden kann. Faserverstärkte Verbundwerkstoffe hingegen eignen sich zwar als thermische Isolatoren und kommen daher besonders für den Grundkörper des Befestigungsstabes als Material in Betracht, sind jedoch in der Regel eher schwer zu bearbeiten. Durch die Kombination eines Grundkörpers mit einem oder zwei an einem jeweiligen Ende des Grundkörpers vorgesehenen Kopplungselementen können aber die vorteilhaften Eigenschaften verschiedener Materialien kombiniert genutzt werden, um einen Befestigungsstab zu erhalten, der sowohl eine zuverlässige und einfach herstellbare beabstandete Befestigung den beiden jeweiligen Objekte als auch eine thermische Entkopplung dieser beiden Objekte voneinander gewährleistet.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das jeweilige Kopplungselement - d.h. das erste und/oder das zweite Kopplungselement, sofern es jeweils vorgesehen ist - einen (jeweiligen) Verankerungsabschnitt auf, der an dem jeweiligen Ende des Grundkörpers parallel zur Längsrichtung in den Grundkörper eingreift und mit dem Grundkörper verbunden ist. Der Grundkörper kann dazu an dem jeweiligen Ende eine entsprechende Aufnahme für das jeweilige Kopplungselement aufweisen, also an seinem ersten Ende eine Aufnahme für das erste Kopplungselement, sofern es vorgesehen ist, bzw. an seinem zweiten Ende eine Aufnahme für das zweite Kopplungselement, sofern es vorgesehen ist. Die Aufnahme kann beispielsweise zumindest im Wesentlichen eine Zylinderform aufweisen und sich entlang der Längsrichtung von dem jeweiligen Ende des Grundkörpers in diesen hinein erstrecken. Wenn der Verankerungsabschnitt des jeweiligen Kopplungselements in den Grundkörper eingreift, ist er dann zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, in der jeweiligen Aufnahme aufgenommen.
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Der Verankerungsabschnitt kann mit dem Grundkörper insbesondere dauerhaft verbunden sein, d.h. auf eine Weise, dass ein Lösen des Verankerungsabschnitts bzw. des jeweiligen Kopplungselements von dem Grundkörper nicht vorgesehen ist. Vorzugsweise ist die Verbindung des Verankerungsabschnitts mit dem Grundkörper zumindest auch kraftschlüssig, wobei auch ein Stoffschluss zweckmäßig sein kann und ein (ergänzender) Formschluss grundsätzlich auch möglich ist. Beispielsweise kann das jeweilige Kopplungselement dazu ausgebildet sein, mit seinem Verankerungsabschnitt in die genannte jeweilige Aufnahme des Grundkörpers eingeschraubt und/oder eingeklebt zu werden. Es ist aber auch denkbar, dass der Verankerungsabschnitt mit dem Grundkörper zumindest auch durch Klemmen verbunden wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Verankerungsabschnitt einen, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen konstanten, Querschnitt auf, dessen Ausdehnung in einer fünften zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung kleiner als in einer sechsten zu der Längsrichtung senkrechten Querrichtung ist. Insbesondere kann der Verankerungsabschnitt in der fünften Querrichtung seine geringste Ausdehnung und in der sechsten Querrichtung seine größte Ausdehnung senkrecht zur Längsrichtung aufweisen. Der Winkel zwischen der fünften und der sechsen Querrichtung kann insbesondere dem Winkel zwischen der ersten und der zweiten Querrichtung entsprechen. Dabei können die fünfte Querrichtung und die genannte erste Querrichtung parallel zueinander sein und die sechste Querrichtung und die genannte zweite Querrichtung parallel zueinander sein. Dies ist aber nicht zwingend der Fall.
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Die Bezeichnung der Querrichtungen als fünfte bzw. sechste Querrichtung dient lediglich der begrifflichen Unterscheidung dieser Querrichtungen. Diese Bezeichnung ist insbesondere nicht so zu verstehend, dass bei dieser Ausführungsform neben dem genannten Kopplungsabschnitt, in Bezug auf welchen die erste und zweite Querrichtung definiert sind, auch der beschriebene weitere Kopplungsabschnitt vorgesehen sein muss, in Bezug auf welchen die dritte und vierte Querrichtung definiert sind.
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Dadurch, dass der Verankerungsabschnitt in die fünfte und sechste Querrichtung unterschiedliche Ausdehnungen aufweist, kann er entsprechend dem genannten Kopplungsabschnitt, der am ersten Ende des Grundkörpers entgegen der Längsrichtung vorsteht und zu einer klemmenden Verbindung mit einem jeweiligen der beiden Objekte dient, zu einer auf entsprechende Weise klemmenden Verbindung des Kopplungselement, an dem er vorgesehen ist, mit dem Grundköper dienen. Dazu kann der Grundköper an seinem jeweiligen Ende eine Aufnahme aufweisen, welche sich entlang der Längsrichtung in den Grundkörper hinein erstreckt, wobei der Querschnitt der Aufnahme in eine zu der Längsrichtung senkrechte Bezugsrichtung eine Ausdehnung aufweist, die größer als die Ausdehnung des Verankerungsabschnitts in die fünfte Querrichtung, aber kleiner als die Ausdehnung des Verankerungsabschnitts in die sechste Querrichtung ist, und wobei der Querschnitt der Aufnahme ansonsten derart ausgebildet ist, dass der Verankerungsabschnitt in einer Drehstellung, in der er um eine zu der Längsrichtung parallele Drehachse derart ausgerichtet ist, dass seine fünfte Querrichtung zur Bezugsrichtung parallel ist, entlang der Längsrichtung in die Aufnahme eingesteckt werden kann. Die Aufnahme kann dabei unmittelbar in dem Grundkörper ausgebildet sein. Die Aufnahme kann aber auch in einem Dübel ausgebildet sein, der in den Grundkörper eingesetzt ist, um die für eine gewünschte zu erreichende Klemmkraft erforderliche Elastizität bereitzustellen.
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Die vorstehende Ausführungsform umfasst insbesondere auch die Möglichkeit, dass der Befestigungsstab ein erstes Kopplungselement umfasst, an dem sowohl der genannte Kopplungsabschnitt als auch ein Verankerungsabschnitt der vorstehend beschriebenen Art ausgebildet ist. Ein solches erstes Kopplungselement kann dann einerseits mit einem jeweiligen der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte und andererseits mit dem Grundköper jeweils auf die beschriebene klemmende Verbindungsart verbunden werden bzw. verbunden sein. Dazu ist es zweckmäßig, die für diese beiden Verbindungen erforderlichen Drehmomente bzw. resultierenden Klemmkräfte so auszulegen, dass sie in verschiedenen Bereichen liegen, damit beim Herstellen der zweiten Verbindung, die erste Verbindung nicht durch die dabei aufgebrachten Drehmomente gerade wieder gelöst wird.
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Vorzugsweise ist die Kraft, mit welcher der Verankerungsabschnitt des ersten Kopplungselements, wenn er in die Aufnahme des Grundkörpers bzw. eines in den Grundkörper eingesetzten Dübels eingreift und gegenüber dem Grundkörper so gedreht wurde, dass seine sechste Querrichtung zur Bezugsrichtung dieser Aufnahme im Wesentlichen parallel ist, gegen ein Verlassen dieser Drehstellung gesperrt wird, wesentlich größer (oder auch wesentlich kleiner) als die Kraft, die dazu erforderlich ist, den Kopplungsabschnitt des ersten Kopplungselements, wenn er in eine Aufnahme des jeweiligen Objekts bzw. eines in das jeweilige Objekt eingesetzten Dübels eingreift, so zu drehen, dass seine zweite Querrichtung zur Bezugsrichtung dieser Aufnahme parallel ist. Die verglichenen Kräfte bzw. Kraftbereiche können beispielsweise eine Differenz von mindestens 5 Nm, vorzugsweise mindestens 10 Nm, aufweisen.
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Wie weiter oben erläutert wurde, kann für eine zuverlässig klemmende Verbindung des genannten Kopplungsabschnitts mit dem einen der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte die Verwendung eines Dübels zweckmäßig sein. Die Erfindung bezieht sich daher auch auf ein Befestigungssystem, das neben dem genannten erfindungsgemäßen Befestigungsstab, der in einer der vorstehend beschriebenen Weisen ausgebildet sein kann, auch den genannten Dübel umfasst, in welchem eine Aufnahme für den Kopplungsabschnitt ausgebildet ist, welche sich entlang einer Einführrichtung erstreckt, wobei der Querschnitt der Aufnahme in eine zu der Einführrichtung senkrechte Bezugsrichtung eine Ausdehnung aufweist, die größer als die Ausdehnung des Kopplungsabschnitts in die erste Querrichtung, aber kleiner als die Ausdehnung des Kopplungsabschnitts in die zweite Querrichtung ist, und wobei der Querschnitt der Aufnahme ansonsten derart ausgebildet ist, dass der Kopplungsabschnitt in einer Drehstellung, in der er um eine zu der Längsrichtung parallele Drehachse derart ausgerichtet ist, dass seine erste Querrichtung zur Bezugsrichtung parallel ist, mit seiner Längsrichtung parallel zur Einführrichtung in die Aufnahme eingesteckt werden kann. Die Elastizität des Dübels (gegebenenfalls zusammen mit der Elastizität des Kopplungsabschnitts) ist dabei vorzugsweise derart, dass der in der Aufnahme eingesteckte Kopplungsabschnitt dann relativ zu dem Dübel in Richtung einer Drehstellung oder bis in eine Drehstellung gedreht werden kann, in welcher die zweite Querrichtung zur Bezugsrichtung parallel ist, so dass der Kopplungsabschnitt durch diese Drehung in dem Dübel eingeklemmt und somit fixiert wird.
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Die Erfindung wird nachfolgend lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die Figuren weiter erläutert.
- 1 und 2 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungsstabs mit opak (1) bzw. mit transparent (2) dargestelltem Grundkörper.
- 3 und 4 zeigen eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungsstabs mit opak (3) bzw. mit transparent (4) dargestelltem Grundkörper.
- 5 und 6 zeigen eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Befestigungsstabs mit opak (5) bzw. mit transparent (6) dargestelltem Grundkörper.
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In den 1 bis 6 sind exemplarisch drei Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Befestigungsstabes 11 gezeigt. Einander entsprechende Elemente der verschiedenen Ausführungsformen sind dabei jeweils durch dasselbe Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Die Befestigungsstäbe 11 umfassen jeweils einen Grundkörper 13, der sich entlang einer Längsrichtung L von einem ersten Ende 15 bis zu einem zweiten Ende 17 erstreckt. Dabei ist der Grundkörper 13 in den 1, 3 und 5 jeweils opak dargestellt, während er in den 2, 4 und 6 jeweils transparent dargestellt ist, so dass jede der drei Ausführungsformen einmal mit opakem und einmal mit transparentem Grundköper 13 gezeigt ist. Die transparente Darstellung dient dabei lediglich der Veranschaulichung und entspricht keiner tatsächlichen Transparenz des Grundkörpers 13.
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Die Ausführungsformen entsprechen einander zumindest im Wesentlichen hinsichtlich ihrer jeweiligen Breite, d.h. Ausdehnung quer zur Längsrichtung L, sowie hinsichtlich ihrer jeweiligen effektiven Länge, d.h. hinsichtlich des Abstands entlang der Längsrichtung L, in welchem die zwei jeweiligen (in den Figuren nicht gezeigten) Objekt, die mittels des Befestigungsstabes 11 aneinander befestigt werden, beabstandet voneinander gehalten werden. Dieser Abstand kann dabei zumindest im Wesentlichen der Längserstreckung des Grundkörpers 13, also dem Abstand zwischen dem ersten Ende 15 und dem zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13, entsprechen. Die Länge kann für die gezeigten Ausführungsformen beispielsweise 25 cm betragen und die Breite kann in der Größenordnung einiger weniger Zentimeter (z.B. etwa 1 cm bis 5 cm) liegen. Die gezeigten Größenverhältnisse stellen aber lediglich Beispiele dar. Insbesondere können die Befestigungsstäbe 11 auch wesentlich längere Grundkörper 13 aufweisen.
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Der Grundkörper 13 weist jeweils eine längliche Stabform mit im Wesentlichen (von den Enden 15, 17 abgesehen) konstantem kreisrundem Querschnitt auf. Der Grundkörper 13 ist bei den gezeigten exemplarischen Ausführungsformen durch Pultrusion hergestellt und umfasst als Material jeweils einen faserverstärkten Kunststoff. Dadurch weist der Grundköper 13 eine insbesondere im Vergleich zu einem metallischen Grundkörper besonders geringe Wärmeleitfähigkeit im Bereich weniger W/m·K auf.
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An dem ersten Ende 15 weist der Befestigungsstab 11 jeweils einen stiftförmigen Kopplungsabschnitt 19 auf, der an einem von dem Grundköper 13 separat ausgebildeten, insgesamt ebenfalls stiftförmigen ersten Kopplungselement 21 ausgebildet ist. Das erste Kopplungselement 21 umfasst als Material Aluminium und ist mit einem Verankerungsabschnitt 23 in eine erste Aufnahme 25 eingesteckt, die sich von dem ersten Ende 15 des Grundkörpers 13 aus in diesen hinein erstreckt (vgl. 2, 4 bzw. 6). Der Verankerungsabschnitt 23 kann in die erste Aufnahme 25 eingeklebt und dadurch dauerhaft fest mit dem Grundkörper 13 verbunden sein.
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Der dem Verankerungsabschnitt 23 entgegengesetzte Kopplungsabschnitt 19, der an dem ersten Ende 15 des Grundkörpers 13 entgegen der Längsrichtung L von dem Grundkörper 13 vorsteht, weist einen Querschnitt auf, der in eine erste zur Längsrichtung L senkrechte (und in der Zeichnungsebene liegende) Querrichtung Q1 seine geringste Ausdehnung aufweist und in eine zur Längsrichtung L sowie zur ersten Querrichtung Q1 senkrechte zweite Querrichtung Q2 (die somit senkrecht zur Zeichnungsebene ausgerichtet ist) eine größere Ausdehnung, nämlich seine größte Ausdehnung, aufweist. Dadurch kann der Befestigungsstab 11 mit einem jeweiligen Objekt klemmend verbunden werden, indem der Kopplungsabschnitt 19 parallel zur Längsrichtung L in eine an dem Objekt ausgebildete Aufnahme eingesteckt wird, deren Querschnitt in eine zur Längsrichtung L senkrechte Bezugsrichtung eine Ausdehnung aufweist, die größer als die Ausdehnung des Querschnitts des Kopplungsabschnitts 19 in die erste Querrichtung Q1 , aber kleiner als die Ausdehnung des Querschnitts des Kopplungsabschnitts 19 in die zweite Querrichtung Q2 ist, und anschließend in der Aufnahme um eine zur Längsrichtung L parallele Drehachse in Richtung einer Drehstellung gedreht wird, in welcher die zweite Querrichtung Q2 parallel zur Bezugsrichtung ist, wozu vorteilhafterweise weniger als eine halbe Umdrehung erforderlich ist.
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In ähnlicher Weise ist auch der Verankerungsabschnitt 23 in der genannten ersten Aufnahme 25 des Grundkörpers 13 klemmend mit dem Grundkörper 13 verbunden. Denn das erste Kopplungselement 21 weist einen entlang der Längsrichtung L durchgehend konstanten Querschnitt auf, so dass auch der Verankerungsabschnitt 23 entsprechend dem Kopplungsabschnitt 19 einen Querschnitt aufweist, dessen Ausdehnung in einer fünften zu der Längsrichtung L senkrechten Querrichtung Q5 (die der ersten Querrichtung Q1 entspricht) kleiner als in einer sechsten zu der Längsrichtung L senkrechten Querrichtung Q6 ist (die der zweiten Querrichtung Q2 entspricht). Zudem weist der Querschnitt der ersten Aufnahme 25 am ersten Ende 15 des Grundkörpers 13 in eine zu der Längsrichtung L senkrechte Bezugsrichtung eine Ausdehnung auf, die größer als die Ausdehnung des Verankerungsabschnitts 23 in die fünfte Querrichtung Q5 , aber kleiner als die Ausdehnung des Verankerungsabschnitts 23 in die sechste Querrichtung Q6 ist.
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Die klemmende Verbindung des Verankerungsabschnitts 23 des ersten Kopplungselements 21 mit dem Grundkörper 13 ist dabei derart ausgelegt, dass sie beim Herbeiführen einer klemmenden Verbindung des Kopplungsabschnitts 19 des Kopplungselements 21 mit dem einem der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte nicht gelöst wird.
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Auf der Seite des ersten Endes 15 des Grundkörpers 13 ist dieses klemmende Verbindungsprinzip für die Verbindung des Befestigungsstabes 11 mit einem der beiden beabstandet voneinander mittels des Befestigungsstabes 11 aneinander zu befestigenden Objekte bei allen Ausführungsformen verwirklicht. Auf der entgegengesetzten Seite des Befestigungsstabes 11, die dem zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 entspricht, hingegen sind die drei gezeigten Ausführungsformen auf verschiedene Weisen zur Verbindung mit dem jeweiligen anderen der beiden Objekte ausgebildet. Alle drei Ausführungsformen weisen dabei jeweils ein zweites Kopplungselement 27 auf, das an dem zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 mit diesem verbunden ist.
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Bei der in den 1 und 2 gezeigten ersten Ausführungsform ist das zweite Kopplungselement 27 weitgehend entsprechend zu dem ersten Kopplungselement 21 ausgebildet. Insbesondere weist das zweite Kopplungselement 27 einen stiftförmigen weiteren Kopplungsabschnitt 29 auf, der an dem zweiten Ende 17 in die Längsrichtung L von dem Grundkörper 13 vorsteht. Dabei weist der Querschnitt des weiteren Kopplungsabschnitts 29 in einer dritten Querrichtung Q3 eine kleinere Ausdehnung als in einer vierten Querrichtung Q4 auf. Die Querrichtungen Q3 und Q4 sind dabei jeweils senkrecht zur Längsrichtung L sowie zueinander ausgerichtet. Dadurch kann der Befestigungsstab 11 gemäß dieser ersten Ausführungsform auch auf der Seite des zweiten Endes 17 auf die beschriebene klemmende Verbindungart mit dem jeweiligen anderen der beiden Objekte verbunden werden.
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Das zweite Kopplungselement 27 ist dabei relativ zu dem ersten Kopplungselement 21 so ausgerichtet, dass einerseits die erste und die dritte Querrichtung Q1 , Q3 und andererseits die zweite und die vierte Querrichtung Q2 , Q4 zusammenfallen. Das ist aber dafür, dass sich der Befestigungsstab 11 mittels des am zweiten Kopplungselement 27 ausgebildeten weiteren Kopplungsabschnitts 29 wie erläutert klemmend mit einem jeweiligen Objekt verbinden lässt, nicht zwingend erforderlich. Mit anderen Worten könnten das erste Kopplungselement 21 und das zweite Kopplungselement 27 relativ zueinander auch verdreht sein, so dass dann die erste und dritte Querrichtung Q1 , Q3 ebenso wie die zweite und vierte Querrichtung Q2 , Q4 jeweils voneinander verschieden wären.
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Zur Verbindung des zweiten Kopplungselements 27 mit dem Grundkörper 13 weist das zweite Kopplungselement 27 wie das erste Kopplungselement 21 einen Verankerungsabschnitt 23 auf, der in eine sich am zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 parallel zur Längsrichtung L in den Grundkörper 13 erstreckende zweite Aufnahme 26 eingreift (vgl. 2), die denselben Querschnitt wie die erste Aufnahme 25 aufweist. Der Verankerungsabschnitt 23 des zweiten Kopplungselements 27 ist dabei in der zweiten Aufnahme 26 in entsprechender Weise wie der Verankerungsabschnitt 23 des ersten Kopplungselements 21 in der ersten Aufnahme 25 klemmend fixiert. Alternativ zu einer solchen Fixierung oder auch zusätzlich kann der Verankerungsabschnitt 23 in der Aufnahme 25, 26 auch stoffschlüssig, insbesondere durch Verkleben, fixiert sein.
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Das zweite Kopplungselement 27 kann bei der ersten Ausführungsform insbesondere baugleich zu dem ersten Kopplungselement 21 ausgebildet sein und wie das erste Kopplungselement 21 als Material Aluminium umfassen. Durch die Verwendung zweier Gleichteile für den Befestigungsstab 11 wird dessen Herstellung vereinfacht.
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Der Befestigungsstab 11 gemäß der in den 1 und 2 gezeigten ersten Ausführungsform ist somit weitgehend symmetrisch bezüglich einer zur Längsrichtung L senkrechten Spiegelebene ausgebildet. Eine solche Ausbildung hat den Vorteil, dass der Befestigungsstab 11 folglich nicht auf eine bestimmte Zuordnung seiner beiden Enden zu einem jeweiligen der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte festgelegt ist. Dieser Vorteil ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass an beiden Enden des Befestigungsstabs 11 ein jeweiliger für eine klemmende Verbindung ausgebildeter Kopplungsabschnitt 19, 29 vorgesehen ist. Dieser Vorteil liegt daher auch dann vor, wenn das zweite Kopplungselement 27 gegenüber dem ersten Kopplungselement 21 um eine zu der Längsrichtung L parallele Drehachse verdreht ist und insofern eine gewisse Abweichung von der genannten Spiegelsymmetrie vorliegt.
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Bei der in den 3 und 4 gezeigten zweiten Ausführungsform weist das am zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 vorgesehene zweite Kopplungselement 27 im Unterschied zur ersten Ausführungsform keinen in der beschriebenen Weise für eine klemmende Verbindung ausgebildeten weiteren Kopplungsabschnitt 29 auf. Stattdessen ist das zweite Kopplungselement 27, zumindest was seinen Teil betrifft, mit dem es von dem zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 in die Längsrichtung L vorsteht, als Gewindestift mit einem Außengewinde 31 ausgebildet. Dadurch ist der Befestigungsstab 11 an diesem Ende dazu ausgebildet, dass das jeweilige der beiden voneinander beabstandet aneinander zu befestigenden Objekte mit dem Befestigungsstab 11 durch Verschrauben verbunden wird.
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Der in den Grundkörper 13 eingreifende Teil des bei der zweiten Ausführungsform als Gewindestift ausgebildeten zweiten Kopplungselements 27 stellt einen Verankerungsabschnitt 23 des zweiten Kopplungselements 27 dar (vgl. 4) und kann entweder in den Grundkörper 13, insbesondere in die genannte zweite Aufnahme 26 am zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13, eingeschraubt oder auf sonstige Weise, vorzugsweise dauerhaft, z.B. durch Verkleben, mit dem Grundkörper 13 verbunden sein. In letzterem Fall kann der Verankerungsabschnitt 23 gewindefrei ausgebildet sein, so dass der Gewindestift kein durchgehendes Gewinde aufweist.
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Bei der dritten Ausführungsform, die in den 5 und 6 gezeigt ist, ist das zweite Kopplungselement 27 als Gewindehülse ausgebildet. Die Gewindehülse weist im Unterschied zum Gewindestift ein Innengewinde 33 auf. Das zweite Kopplungselement 27 der dritten Ausführungsform ist somit dazu ausgebildet, dass das jeweilige Objekt, das an dem zweiten Kopplungselement 27 mit dem Befestigungsstab 11 verbunden werden kann, nicht auf das zweite Kopplungselement 27 aufgeschraubt, sondern in das zweite Kopplungselement 27 eingeschraubt wird. Das als Gewindehülse ausgebildete zweite Kopplungselement 27 ist mit einem Verankerungsabschnitt 23, der sich nahezu über die gesamte Länge des zweiten Kopplungselements 27 erstreckt, in der zweiten Aufnahme 26 am zweiten Ende 17 des Grundkörpers 13 aufgenommen (vgl. 6). Ähnlich dem als Gewindestift ausgebildeten zweiten Kopplungselement 27 der zweiten Ausführungsform kann das als Gewindehülse ausgebildete Kopplungselement 27 der dritten Ausführungsform dabei in die zweite Aufnahme 26 eingeschraubt sein, wozu die Gewindehülse ein Außengewinde aufweisen kann, oder auf sonstige Weise, vorzugsweise dauerhaft, z.B. durch Verkleben, mit dem Grundkörper 13 verbunden sein.
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Allen drei Ausführungsformen ist gemein, dass das erste Kopplungselement 21 und das zweite Kopplungselement 27 unabhängig von der jeweiligen konkreten Ausbildung keinen direkten Kontakt zueinander haben, sondern nur mittelbar über den Grundkörper 13 miteinander verbunden sind, der eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweist. Dies ist auch allgemein für erfindungsgemäße Befestigungsstäbe 11, die sowohl ein erstes Kopplungselement 21 als auch ein zweites Kopplungselement 27 aufweisen, ein für die thermische Entkopplung der beiden Kopplungselemente 21, 27 (und somit auch der mit einem jeweiligen der Kopplungselemente 21, 27 verbundenen Objekte) voneinander wichtiges und daher bevorzugtes Merkmal.
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Zudem weist der Befestigungsstab 11 gemäß allen Ausführungsformen zumindest an einem der beiden Enden seiner Längserstreckung den genannten Kopplungsabschnitt 19 auf, dessen Querschnitt in die erste und die zweite Querrichtung Q1 , Q2 unterschiedlicher Ausdehnungen aufweist und durch den daher die beschriebene besondere Art der Verbindung mit dem jeweiligen Objekt - nämlich durch Klemmen infolge eines Verdrehens um weniger als eine halbe Umdrehung - erreicht werden kann. Dadurch lässt sich der erfindungsgemäße Befestigungsstab 11 besonders einfach an dem jeweiligen Objekt, insbesondere einer Wand, zuverlässig und dennoch für ein nachträgliches Verstellen erforderlichenfalls lösbar anbringen.
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Bezugszeichenliste
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- 11
- Befestigungsstab
- 13
- Grundkörper
- 15
- erstes Ende
- 17
- zweites Ende
- 19
- Kopplungsabschnitt
- 21
- erstes Kopplungselement
- 23
- Verankerungsabschnitt
- 25
- erste Aufnahme
- 26
- zweite Aufnahme
- 27
- zweites Kopplungselement
- 29
- weiterer Kopplungsabschnitt
- 31
- Außengewinde
- 33
- Innengewinde
- L
- Längsrichtung
- Q1
- erste Querrichtung
- Q2
- zweite Querrichtung
- Q3
- dritte Querrichtung
- Q4
- vierte Querrichtung
- Q5
- fünfte Querrichtung
- Q6
- sechste Querrichtung