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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbindung zweier einander gegenüberliegender plattenförmiger Schalungselemente nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Nach Anspruch 23 betrifft die Erfindung ferner eine Schalung mit einer solchen Vorrichtung.
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Sogenannte verlorene Schalungen, insbesondere in Form von Ringanker- oder Ringbalkenschalungen, weisen regelmäßig zwei einander gegenüberliegende plattenförmige Schalungselemente auf. Diese werden vor Ort auf der Baustelle oder durch werkseitige Vormontage im Bereich ihrer unteren Stirnkanten, mit denen sie beispielsweise auf Mauerkronen, Fundamenten oder Fundamentstreifen aufliegen, über Verbindungselemente miteinander verbunden. Danach wird eine Bewehrung eingebracht und die Schalung insgesamt durch obere Schalankereinrichtungen stabilisiert. Anschließend erfolgt ein Befüllen mit Beton oder dergleichen. Neben einer ausreichenden Festigkeit der Schalung ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass durch die Verbindungselemente der Querschnitt des Betonkerns nicht mehr als notwendig geschwächt wird, um eine geforderte statische Baufestigkeit zu erreichen. Schalungselemente im Sinn der vorliegenden Anmeldung können dabei sowohl reine Schalungselemente als auch kombinierte Schalungs- und Dämmelemente sein, also Dämmelemente, die eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um gleichzeitig als Schalung dienen zu können.
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Aus dem Deutschen Gebrauchsmuster
DE 20 2008 013 996 U1 sowie aus der
DE 10 2012 219 997 A1 sind gattungsgemäße Schalungen bekannt. Diese weisen zwei plattenförmige Schalungselemente auf, die über Verbindungsvorrichtungen verbindbar sind. Diese bekannte Verbindungsvorrichtung weist Anschlussteile auf, die an den Schalungsplatten befestigt werden können. In diese Anschlussteile sind Verbindungsteile einsteckbar und über ein Riegelelement in Form einer Rastzunge verriegelbar. Nachteilig bei dieser bekannten Verbindungsvorrichtung ist jedoch insbesondere, dass die gesamten sowohl bei der Montage auf der Baustelle als auch bei der Befüllung der Schalung mit Beton auftretenden Kräfte in der Verbindung zwischen den Anschlussteilen und den Verbindungsteilen durch die Rastzunge aufgenommen werden müssen. Mag dies bei der Handhabung der Schalung während der Montage noch ausreichen, ist eine derartige Verriegelung beim Verfüllen des Betons jedoch unzureichend.
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Aus der
DE 44 10 333 A1 ist eine weitere Ausführungsform für eine Schalung bekannt, bei der an jeder Schalplatte eine flächige Befestigungsplatte angeschweißt wird. Aus der Fläche der aus einer Metallplatte hergestellten Befestigungsplatte wird ein Steg herausgebogen, hinter der eine Lasche einer Verbindungsstrebe eingehakt werden kann. Wenngleich eine taugliche Verbindung zweier Schalplatten möglich ist, ist es jedoch erforderlich, dass die Verbindungsstrebe aus Metall hergestellt wird, damit die notwendige Stabilität in der Anbindung dessen Lasche gewährleistet ist.
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Aus der
DE 34 14 388 A1 ist eine Ausführung einer verlorenen Schalung bekannt, bei der in den beiden Schalplatten senkrechte Nuten eingearbeitet sind, in die ein Verbindungsprofil eingesteckt werden kann. Zu bedenken ist bei dieser Ausführung jedoch, dass die Wärmedämmung lokal reduziert wird und dass insbesondere es einer vorherigen Bearbeitung der Schalplatten bedarf.
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Eine zuverlässige Verbindung zweier Schalplatten wird durch eine Ausführung gemäß der
DE 296 12 337 U1 erreicht. Hierbei sind auf den Schalplatten mehrere senkrecht ausgerichtete zueinander beabstandete Profilschienen aufgeschraubt. Diese weisen jeweils eine Nut auf, in die ein Verbindungselement eingeschoben werden kann, wodurch die gegenüberliegenden Schalplatten in einem festgelegten Abstand zueinander gehalten werden. Nachteilig bei dieser Ausführungsform ist es, dass die Sicherung der Lage des Verbindungselements entlang der Profilschienen nicht ohne weiteres möglich ist. Daher ist vorgesehen, dass sich die Profilschienen sowie das Verbindungselement jeweils über die gesamte Höhe der Schalplatten erstrecken. Dieses verhindert jedoch die Einbringung von Bewehrungskörben bzw. Bewehrungstäben.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verbindung zweier einander gegenüberliegender plattenförmiger Schalungselemente zu schaffen, die bei einfacher und kostengünstiger Herstellung und Montage eine hohe Festigkeit aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Die Aufgabe wird zudem durch eine Schalung gemäß Anspruch 23 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Vorrichtung zur Verbindung zweier einander gegenüberliegender plattenförmiger Schalungselemente weist also zunächst in an sich bekannter Weise zwei Anschlusselemente auf, die jeweils an einem der beiden Schalungselemente befestigbar sind. Ferner ist ein Verbindungselement vorgesehen, das mit jedem der beiden Anschlusselemente über eine formschlüssige Verbindung unter Bildung der Verbindungsvorrichtung verbunden werden kann. Weiterhin ist vorgesehen, dass die zum jeweils gegenüberliegenden Schalungselement weisende Vorderseite mit einem zu einer Stirnseite des Schalungselementes hin offenen Einschubprofil versehen ist, in das ein am jeweiligen axialen Ende des Verbindungselementes angeordnetes dazu form- und/oder funktionskomplementäres Einschubelement einbringbar ist. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass das Herstellen der Verbindung in einer Richtung erfolgt, die senkrecht zur Belastungsrichtung ist. Die funktionelle Trennung von der Einschubrichtung, als der Richtung, in der die Verbindung hergestellt wird, und Belastungsrichtung beim Befüllen mit Beton gewährleistet den Halt zwischen dem Anschlusselement und dem Verbindungselement.
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Die Gestalt des Einschubprofils ist zunächst grundsätzlich beliebig, solange ein leichtes Einschieben des Einschubelementes des Verbindungsteils und zum anderen eine sichere Verbindung gewährleistet ist.
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Dadurch dass das Einschubprofil das form- und/oder funktionskomplementäre Einschubelement formschlüssig übergreift, kann dieses hinreichend groß ausgebildet werden, so dass größere Kräfte aufgenommen werden können. Hierzu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Anschlusselemente im wesentlichen plattenförmig ausgebildet sind.
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Zur Sicherung der Lage in der verlorenen Schalung bei einer geringen Bauhöhe im Gegensatz zum Stand der Technik ist in einer ersten erfindungsgemäßen Ausführung vorgesehen, dass das Einschubprofil in Ansicht von vorne im wesentlichen trapezförmig ausgebildet ist, wobei die längere Basiskante des Trapezes die offene Einschubseite des Einschubprofils bildet und mit einer Seitenkante des Anschlusselementes abschließt und wobei die beiden Seitenkanten und die kürzere Basiskante des Trapezes durch ein im Querschnitt im wesentlichen U- oder L-förmiges schienenartiges aus der Plattenebene hervorspringendes Profil gebildet werden. Durch die „keilförmige“ Gestalt des Trapezes wird das Einschieben erleichtert und durch das U- oder L-förmige Profil, das im eingeschobenen Zustand das Einschubelement randseitig umgreift, wird eine sichere und belastbare Verbindung erhalten.
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In einem weiteren funktionsgleichen Verbindungsprinzip ist in einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführung das Einschubprofil in Ansicht von vorne im wesentlichen dreieckig ausgebildet, wobei die Basiskante des Dreiecks die offene Einschubseite des Einschubprofils bildet und mit einer Seitenkante des Anschlusselementes abschließt und wobei die beiden übrigen Seitenkanten des Dreiecks durch ein im Querschnitt im wesentlichen U- oder L-förmiges schienenartiges aus der Plattenebene hervorspringendes Profil gebildet werden. Durch die dreieckige Gestalt, wobei die Ecken durchaus abgerundet ausgestaltet sein können, ist ein besonders leichtes Einführen mit gleichzeitiger Zentrierung der Verbindung zu erreichen.
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Um bei Belastung ein Aufspreizen des L- oder U-förmigen Profils und damit ein Versagen der Verbindung zu verhindern, sind nach einem weiteren Ausführungsbeispiel auf der Vorderseite des Anschlusselementes, das heißt der zum gegenüberliegenden Schalungselement weisenden Seite, eine Mehrzahl von Versteifungsrippen angeordnet, die sich zwischen dem L- oder U-förmigen Profil und dem Rand des Anschlusselementes erstrecken. Neben der Verhinderung des Aufspreizens der L- oder U-förmigen Profilschiene kann dadurch auch gleichzeitig eine höhere Steifigkeit des Anschlusselementes insgesamt sowie eine verbesserte Verkrallung mit dem ausgehärteten Beton erreicht werden.
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Wenngleich im Gegensatz zum Eingangs genannten Stand der Technik eine zusätzliche Sicherung der Verbindung zwischen den Anschlusselementen und dem Verbindungselement nicht erforderlich ist, um die bestimmungsgemäß aufzunehmende Last zu übertragen, kann es insbesondere bei einer werksseitigen Vormontage der Schalung von Vorteil sein, eine Sicherung der Verbindung gegen ein unbeabsichtigtes Lösen vorzusehen. Nach einem Ausführungsbeispiel weist dazu das Anschlusselement in der Vorderseite des Anschlusselementes im vom L- oder U-förmigen schienenartigen Profil eingeschlossenen Bereich mindestens eine Rastvertiefung oder Rastausnehmung auf, in die ein dazu form- und/oder funktionskomplementäres am Verbindungselement angeordnetes Rastelement in Eingriff bringbar ist. Dieser Eingriff kann lösbar sein.
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Um insbesondere eine sichere Zentrierung bzw. Positionierung des Einschubelementes und damit des Verbindungselementes insgesamt im Anschlusselement zu erhalten, verbreitern sich nach einem weiteren Ausführungsbeispiel im Bereich der von der Einschubseite wegweisenden Spitze des Einschubprofils die L- oder U-förmigen Profilschienen sich derart in Richtung des zwischen den Profilschienen gebildeten Innenraums, dass zwischen diesen Profilschienen ein im wesentlichen in Einschubrichtung verlaufender Schlitz gebildet wird. In diesen Schlitz kann dann ein entsprechendes Versteifungselement am Verbindungselement in Eingriff gebracht werden. Zudem wird in diesem Bereich, in dem beim Befüllen mit Beton die höchsten Kräfte bzw. Momente auftreten, eine breite Überdeckung von Profilschiene und Einschubteil erreicht, so dass hier eine größere Kraftübertragung möglich ist. Um die Verbindung in diesem Bereich noch zu verstärken, können die Profilschienen im Bereich des Schlitzes mit einer wulstartigen Randverstärkung versehen sein.
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Die Befestigung der Anschlusselemente kann auf grundsätzlich beliebige Weise erfolgen, beispielsweise durch Verschrauben von der Außenseite durch die Schalungselemente hindurch. Um jedoch insbesondere den Eintrag von Feuchtigkeit von außen auszuschließen und die Korrosion von Schrauben und Bewehrung zu verhindern, ist nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel die zum jeweiligen Schalungselement weisende Rückseite der Anschlusselemente zumindest bereichsweise als Klebefläche ausgebildet. Dadurch können die Anschlusselemente mit den Schalungselementen verklebt und auf eine die Schalung oder Dämmung durchgreifende Befestigung verzichtet werden.
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Um eine gleichmäßige Verteilung des Klebstoffs auf der Rückseite der Anschlussteile zu erreichen, kann die Rückseite mit Rippen und/oder Kanälen zur gleichmäßigen Verteilung des Klebstoffs versehen sein. Um überschüssigen Klebstoff aufzunehmen kann ferner ein auf der Rückseite das Anschlusselement ringartig geschlossen oder unterbrochen umlaufender Kanal vorgesehen sein. Ein unerwünschtes Austreten von Klebstoff kann durch einen das gesamte Anschlusselement auf der Rückseite im wesentlichen geschlossen umlaufenden Randsteg, der gegenüber der Klebefläche zumindest geringfügig hervorspringt, verhindert werden.
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Weiter kann auf der Rückseite mindestens ein Abstandselement ausgebildet sein, das zumindest geringfügig gegenüber der Klebefläche vorspringt. Dabei gelangt im montierten Zustand des Anschlusselementes am jeweiligen Schalungselement dieses Abstandselement am Schalungselement zur Anlage und definiert so durch das Maß des Hervorspringens aus der Klebefläche die Dicke der Klebefuge. Vorzugsweise springen dabei das Abstandselement und der umlaufende Randsteg um dasselbe Maß gegenüber der Klebefläche vor.
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Nach einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind auf der Rückseite der Anschlusselemente mindestens zwei aus der Plattenebene hervorragende Positionierelemente vorgesehen. Diese nach Art eines Zentrierstifts wirkenden Positionierelemente können in werksseitig an den zueinander weisenden Innenflächen der Schalungselemente vorgesehen Vertiefungen oder Bohrungen in Eingriff gebracht werden, wodurch sich eine genaue Positionierung der Anschlussteile und damit der Verbindungsvorrichtung insgesamt erreichen lässt. Zudem lassen sich dadurch erheblich höhere Scherkräfte aufnehmen.
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Die Anforderungen an das Verbindungselement liegen zunächst darin, dass eine sichere Verbindung mit den Anschlusselementen und eine sichere Kraftübertragung über seine Längsachse erreicht werden können. Gleichzeitig ist es aber auch von größter Bedeutung, dass die Querschnitte der Verbindungselemente so gering wie möglich gehalten werden, um eine unerwünschte Schwächung des Betonquerschnitts zu verhindern. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Verbindungselement als Raumfachwerk ausgebildet mit mindestens drei zueinander im wesentlichen parallelen Verbindungsstreben, wobei an jedem axialen Ende des Verbindungselementes eine in das Einschubprofil der Anschlusselemente einschiebbare Stirnplatte an den Verbindungsstreben angeordnet ist und wobei in den durch jeweils zwei Verbindungsstreben gebildeten Flächen zumindest abschnittsweise Verstrebungen zwischen den Verbindungsstreben angeordnet sind. Dadurch lässt sich eine hohe Festigkeit und Steifigkeit des Verbindungselementes und damit der Verbindungsvorrichtung insgesamt erreichen, wobei zudem eine hohe Durchdringung des flüssigen Betons durch zwischen den Verstrebungen gebildeten Öffnungen ermöglicht wird. Durch die hohe Steifigkeit eines solchen Raumtragwerks lassen sich diese Öffnungen vergleichsweise groß gestalten.
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Eine besonders hohe Steifigkeit und Festigkeit ergibt sich, wenn die Verstrebungen in jeweils einer Ebene so ausgebildet sind, dass sie derart winklig zu den Verbindungsstreben verlaufen, dass zwischen den Verbindungsstreben und den jeweils benachbarten Verstrebungen dreieckige oder trapezförmige Ausnehmungen gebildet werden. Diese Steifigkeit lässt sich noch erhöhen, wenn die Breite der Verstrebungen in ihrer jeweiligen Ebene größer ist als die Dicke quer zu dieser Ebene.
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Eine weitere Forderung ist, dass eine Entmischung des eingefüllten Betons, der als Füllmaterial insbesondere Kies und/oder Schotter enthalten kann, so weit wie möglich zu verhindern ist, um keine Schwächung der ausgehärteten Betonstruktur zu riskieren. Diese Gefahr besteht, wenn durch die geometrische Struktur der Verbindungselemente Festkörper der üblicherweise im Betonbau verwendeten Größenordnung nicht in den Innenraum der Verbindungselemente eindringen können. Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die durch die Verbindungsstreben und die Verstrebungen gebildeten Ausnehmungen so gewählt, dass Festkörper bis zu einer Korngröße von mindestens 24 mm, vorzugsweise bis zu 36 mm Korngröße, durchdringen können.
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Welche Art Raumfachwerk das Verbindungselement aufweist ist grundsätzlich beliebig, solange die vorgenannten Anforderungen erfüllt sind. Ein besonders einfacher und kostengünstiger und dabei hochsteifer Aufbau ergibt sich jedoch, wenn nach einem weiteren Ausführungsbeispiel drei Verbindungsstreben vorgesehen sind, nämlich zwei Basisstreben und eine Dachstrebe, die ein dreiseitiges gerades Prisma bilden, wobei die beiden Stirnplatten im wesentlichen derart dreieckig ausgebildet sind, dass sie zumindest die Dachstrebe überragen.
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Um eine besonders feste und steife Verbindung zwischen der Stirnplatte und dem Raumfachwerk und damit zwischen dem Verbindungselement und dem Anschlusselement zu erreichen, ist nach einem Ausführungsbeispiel auf der Dachstrebe zwischen Dachstrebe und Stirnplatte eine Versteifungsrippe angeordnet, die in den zwischen den Profilschienen gebildeten Schlitz in Eingriff bringbar ist.
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Um bei der bauseitigen Montage einer gattungsgemäßen Schalung eine sichere Auflage z.B. auf einer Mauerkrone, einem Fundament oder dergleichen zu erreichen, können die beiden Basisstreben flächig derart ausgebildet sein, dass deren nach unten weisende Fläche als Auflagefläche dienen kann. Zur Fixierung kann dabei mindestens ein an einer Basisstrebe angeordnetes Befestigungselement vorgesehen sein.
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Das Material der Anschlusselemente und der Verbindungselemente ist grundsätzlich beliebig, solange eine ausreichende Festigkeit und Steifigkeit erzielbar ist. Vorzugsweise jedoch sind die Anschlusselemente und/oder das Verbindungselement aus Kunststoff, insbesondere einem faserverstärkten Kunststoff, vorzugweise einem mit Glasfaser verstärkten Polyamid, hergestellt. Dadurch lassen sich bei hoher Festigkeit und Steifigkeit diese Teile durch Spritzgießen oder dergleichen herstellen.
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Ein Verbindungselement, wie vorstehend beschrieben, lässt sich auch mit fest angeformten Anschlussplatten einstückig zur direkten Befestigung an den Schalungselementen oder zur Befestigung an anders gestalteten Anschlusselementen verwenden.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Schalung, insbesondere eine Ringbalken- oder Ringankerschalung, zum Aufsetzen auf einer Mauerkrone, einem Fundamentstreifen oder dergleichen, mit mindestens zwei einander gegenüberliegenden plattenförmigen Schalungselementen und mindestens zwei axial beabstandeten Verbindungselementen zur Verbindung der plattenförmigen Schalungselemente, wobei diese Verbindungselemente nach einem der Ansprüche 1 bis 22 ausgebildet sind.
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Die Anordnung der Anschlussplatten und damit der Verbindungsvorrichtung insgesamt an den Schalungselementen ist grundsätzlich beliebig und hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch sind die Anschlusselemente derart an den plattenförmigen Schalungselementen befestigt, dass die die offene Seite des Einschubprofils aufweisende Stirnkante der Anschlusselemente im wesentlichen mit der nach unten zur Mauerkrone oder zum Fundament weisenden Stirnkante des plattenförmigen Schalungsprofils abschließt. Dadurch kann zum Einen die Schalung insgesamt über die Verbindungselemente auf der Mauerkrone oder dem Fundament aufliegen und zum Anderen können Bewehrungen leicht von oben in die Schalung eingelegt werden.
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Um insbesondere nach dem Einlegen der Bewehrung eine ausreichende Sicherheit gegen ein unerwünschtes Auseinanderspreizen oder Auseinanderbrechen der Schalung beim Einfüllen des Betons zu verhindern, ist nach einem weiteren Ausführungsbeispiel an der Innenfläche der Schalungselemente oberhalb der Verbindungsvorrichtungen mindestens eine Schalankervorrichtung vorgesehen, mit der die beiden Schalungselemente im oberen Bereich verbindbar sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand lediglich ein Ausführungsbeispiel zeigender Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigt:
- 1 in schematischer perspektivischer Darstellung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- 2 in perspektivischer schematischer Darstellung die Vorderseite eines Anschlusselementes gemäß der Erfindung;
- 3 in perspektivischer schematischer Darstellung die Rückseite des Anschlusselementes nach 1;
- 4 in perspektivischer schematischer Darstellung ein Verbindungselement gemäß der Erfindung; und
- 5 in perspektivischer Teildarstellung eine Schalung gemäß der Erfindung.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist in 1 in zusammengebautem Zustand dargestellt. Die Vorrichtung weist zwei Anschlusselemente 1 und ein dazwischen angeordnetes die Anschlusselemente verbindendes Verbindungselement 10 auf.
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Das Anschlusselement 01 ist im wesentlichen plattenförmig ausgebildet und weist eine Vorderseite 02 und eine Rückseite 03 auf. Auf der Vorderseite 02 ist ein Einschubprofil 04 vorgesehen, das im wesentlichen dreieckig ausgebildet ist. Das Einschubprofil 04 wird gebildet durch zwei im Querschnitt im wesentlichen L-förmige Profilschienen 05 und 06, die einstückig an der Vorderseite 02 des Anschlusselementes angeformt sind und sich im Bereich der Spitze 07 des Dreiecks treffen. Zur Stirnkante 08 des Anschlusselementes 01 ist das Einschubprofil 04 offen, so dass eine Stirnplatte 09, 36 des Verbindungselementes 10 von unten, das heißt von dieser Stirnseite 08 her, in das Einschubprofil 04 eingeschoben werden kann. Dabei umgreifen im vollständig eingeschobenen Zustand (4) die Profilschienen 05 und 06 die Stirnplatte 09, 36 randseitig und fixieren diese somit gegen eine Belastung in Richtung senkrecht zur Plattenebene des Anschlusselementes 01. Die Stirnkante ist dabei mit einer Abschrägung 11 versehen, um das Einschieben zu erleichtern.
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Um bei einer auftretenden Zugbelastung ein Aufspreizen der Profilschienen 05 und 06 zu verhindern, sind auf der Vorderseite 02 des Anschlusselementes Versteifungsrippen 12 vorgesehen, die sich, ebenfalls einstückig an das Anschlusselement 01 angeformt, zwischen den Profilschienen 05, 06 und dem Rand 13 des Anschlusselementes 01 erstrecken.
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Im von den Profilschienen 05 und 06 eingeschlossenen Bereich der Vorderseite 02 des Anschlusselementes 01 ist eine Rastvertiefung 14 vorgesehen. In diese Rastvertiefung 14 ist beim Einschieben der Stirnplatte 09, 36 des Verbindungselementes 10 ein in dieser Stirnplatte angeordnetes Rastelement 15 in Form einer federnden Rastzunge in Eingriff bringbar und verriegelt so das Verbindungselement gegen ein unbeabsichtigtes Lösen.
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Im Bereich der von der Stirnkante 08 des Anschlusselementes 01 wegweisenden Spitze des dreieckigen Einschubprofils verbreitern sich die Profilschienen 05 und 06 derart, dass zwischen ihnen ein Schlitz 16 gebildet wird. Der Rand des Schlitzes 16 ist mit einer wulstartigen Randverstärkung 17 versehen.
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Die in 2 dargestellte Rückseite 03 des Anschlusselementes ist als Klebefläche 23 ausgebildet. Dabei sind in unterschiedlicher Anordnung Rippen 24 und Kanäle 19 vorgesehen, die insbesondere bei punkt- oder linienförmigem Kleberauftrag zur gleichmäßigen Verteilung des Klebstoffs über die gesamte Klebfläche dienen. Ein randseitig umlaufender Kanal 25 dient zur Aufnahme überschüssigen Klebers; ein ebenso randseitig umlaufender Rand 26, der in geringem Maße über die Klebfläche hervorspringt, dient zum Einen zur Abstützung auf dem Schalelement und zum Anderen dazu, keinen Klebstoff nach außen dringen zu lassen.
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Zwei Gruppen von Abstandselementen 18 sind im Bereich der Klebefläche 23 auf der Rückseite 03 des Anschlusselementes angeordnet. Diese Abstandselemente springen um das im wesentlichen gleiche Maß gegenüber der Klebefläche 23 hervor wie der umlaufende Rand 26. Beim Verkleben des Anschlusselementes 01 an einem Schalungselement gelangen dabei sowohl die Abstandselemente 18 als auch der Rand 26 am Schalungselement zur Anlage und definieren dabei die Stärke des Klebespaltes.
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Auf der Rückseite 03 des Anschlusselementes 01 sind ferner zwei stiftartige aus der Plattenebene hervorspringende Positionierelemente 27 und 28 vorgesehen, die beim Verkleben der Anschlusselemente mit den Schalungselementen in diese vorgesehenen Positionieröffnungen oder -bohrungen eingreifen können, so dass eine zuverlässige und genaue Positionierung der Anschlusselemente sichergestellt ist. Zudem wird dadurch die Scherfestigkeit der Klebeverbindung erhöht.
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In 4 ist das Verbindungselement 10 dargestellt. Dieses Verbindungselement 10 ist als Raumfachwerk ausgebildet und weist zueinander parallelen Verbindungsstreben, nämlich die beiden Basisstreben 29 und 30, sowie die Dachstrebe 31 auf, die gemeinsam ein dreiseitiges gerades Prisma bilden. Die beiden Basisstreben 29 und 30 sind etwas breiter ausgebildet und weisen eine nach unten weisende Fläche 32, die als Anlage- oder Auflagefläche auf beispielsweise einer Mauerkrone dient, auf. An der Basisstrebe 29 ist ein Befestigungselement 35 in Form einer Ringöse angeformt, mit der das Verbindungselement und damit die Schalung insgesamt durch Einschlagen eines Nagels oder dergleichen an einer Mauerkrone oder einem Fundament fixiert werden kann.
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Die Basisstrebe 29 bildet mit der Dachstrebe 31 eine erste Ebene und die Basisstrebe 30 mit der Dachstrebe 31 eine zweite Ebene. In der ersten Ebene sind zwischen der Basisstrebe 29 und der Dachstrebe 31 schräg verlaufende Verstrebungen 33 angeordnet, die zwischen sich und den Verstrebungen 29 und 31 dreieckige Ausnehmungen 40 oder, in den axialen Endbereichen, im wesentlichen trapezförmige Ausnehmungen 41 bilden. In gleicher Weise sind zwischen der Basisstrebe 30 und der Dachstrebe 31 Verstrebungen angeordnet, die in Anordnung und Ausbildung vollständig den Verstrebungen 33 entsprechen. Diese Verstrebungen 33 versteifen und verstärken das Verbindungselement 10 sowohl im Hinblick auf beim Einfüllen des Betons auftretende Zugbelastungen als auch im Hinblick auf dadurch indizierte Momente. Diese Versteifung wird noch dadurch erhöht, dass die Verstrebungen erheblich breiter als dick sind.
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Die Stirnplatten 9, 36 haben gegenüber dem durch die axialen Enden der Verbindungsstreben 29, 30 und 31 definierten Dreieck ein Übermaß dergestalt, dass die Stirnplatten 09, 36 über die Dachstrebe 31 nach oben hervorragen. Im Winkel zwischen den Innenseiten der Stirnplatten 09, 36 und der Dachstrebe 31 ist eine Verstärkungsrippe 37 angeordnet. Diese Verstärkungsrippe erstreckt sich dabei sowohl oberhalb als auch unterhalb der Dachstrebe 31. Der oberhalb der Dachstrebe 31 angeordnete Teil der Verstärkungsrippe gelangt beim Einschieben der Stirnplatte 09, 36 in das Einschubprofil 04 in Eingriff in den Schlitz 16. Dabei weist die Verstärkungsrippe eine Dicke auf, die von der Spitze zur Dachstrebe hin zunimmt und so gewählt ist, dass zum Einen beim Einschieben der Stirnplatte 09 ein leichtes Eingleiten der Verstärkungsrippe 37 in den Schlitz 16 ermöglicht ist und bei Erreichen der Endposition eine seitlich spielfreie Position der Verstärkungsrippe 37 im Schlitz 16 erreicht ist.
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Die in der 5 dargestellte erfindungsgemäße Schalung weist zwei einander gegenüberliegende Schalungselemente 38 und 39 auf, die über eine Mehrzahl von Verbindungsvorrichtungen V, die axial, das heißt in Längsrichtung der Schalung, hintereinander angeordnet sind, miteinander verbunden sind, wobei jede Verbindungsvorrichtung V jeweils zwei Anschlusselemente 01 und ein Verbindungselement 10, wie sie in 1 dargestellt sind, aufweist. In 5 ist lediglich eine Verbindungsvorrichtung lediglich schematisch dargestellt.
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Das Schalungselement 38 besteht aus einer Holzwerkstoffplatte und dient lediglich als reines Schalungselement ohne Isolierungs- und Dämmungsfunktion. Das zweite Schalungselement 39 hingegen besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel im wesentlichen aus einem hartgeschäumten Kunststoff, der gleichzeitig zur Schalung und zur Dämmung dient.
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Die Verbindungsvorrichtungen V sind so an den Schalungselementen angeordnet, dass die die offene Seite des Einschubprofils aufweisende Stirnkante der Anschlusselemente 01 nach unten, das heißt zu einer Mauerkrone oder einem Fundament, auf die bzw. das die Schalung aufgesetzt ist, weist, wobei diese Stirnkante und damit die Anschlussplatte 01 insgesamt mit der nach unten weisenden Stirnkante 42, 43 der Schalungselemente abschließt. Dies bedeutet auch, dass die Anlageflächen 32 der Basisstreben 29 und 30 ebenfalls im wesentlichen mit der unteren Stirnkante der Schalungselemente 38 und 39 fluchten, so dass die Schalung mit diesen Anlageflächen 32 auf der Mauerkrone oder dem Fundament zur Auflage bringbar ist.
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Um die Schalung weiter zu stabilisieren ist an den Schalungselementen 38 und 39 oberhalb der Verbindungsvorrichtungen V eine Schalankervorrichtung vorgesehen. Diese Schalankervorrichtung weist zwei mit durchgehenden Ausnehmungen 44 und 45 versehene Leisten 46 und 47 auf. Die Leiste 46 ist dabei winklig ausgebildet und mit einem Schenkel an der Innenwand des Schalungselementes 38 verklebt, die Leiste 47 ist in eine schlitzartige Ausnehmung in der Innenwand des Schalungselementes 39 eingeklebt. Zur Herstellung der Schalankerverbindung ist eine Mehrzahl von Schalankern 48 mit ihren Enden in die Ausnehmungen 44 bzw. 45 der Leisten 46 bzw. 47 eingesteckt.