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DE202021100012U1 - Arbeitsplatte, Kit und Verwendung - Google Patents

Arbeitsplatte, Kit und Verwendung Download PDF

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DE202021100012U1
DE202021100012U1 DE202021100012.0U DE202021100012U DE202021100012U1 DE 202021100012 U1 DE202021100012 U1 DE 202021100012U1 DE 202021100012 U DE202021100012 U DE 202021100012U DE 202021100012 U1 DE202021100012 U1 DE 202021100012U1
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Abstract

Arbeitsplatte (2) mit einer als Arbeits-, insbesondere Schneidfläche dienenden Oberseite (4) und einer der Oberseite (4) gegenüberliegenden Unterseite (5) und mit die Ober- und die Unterseite (4, 5) miteinander verbindenden Schmalseiten (6, 7), dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich wenigstens einer Schmalseite (6, 7) wenigstens eine sich von der wenigstens einen Schmalseite (6, 7) aus in die Arbeitsplatte (2) erstreckende Ausnehmung für die lösbare Befestigung wenigstens eines Behälters vorgesehen ist, Befestigungsausnehmung (10), wobei die wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) ausgebildet ist, einen bevorzugt oberen Randbereich (11) wenigstens eines zu befestigenden Behälters (3) derart aufzunehmen, dass der wenigstens eine Behälter (3) über den aufgenommenen Randbereich (1) an der Arbeitsplatte (2) in einer Position seitlich dieser lösbar befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Arbeitsplatte mit einer als Arbeits-, insbesondere Schneidfläche dienenden Oberseite und einer der Oberseite gegenüberliegenden Unterseite und mit die Ober- und die Unterseite miteinander verbindenden Schmalseiten. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Kit mit einer solchen Arbeitsplatte und die Verwendung eines solchen Kits.
  • Aus dem Stand der Technik sind Arbeitsplatten in verschiedenen Ausgestaltungen vorbekannt. In der Küche beispielsweise kommen als Schneidbretter dienende Arbeitsplatten zum Einsatz, die etwa aus Holz, Kunststoff oder Glas gefertigt sein können. Arbeitsplatten solcher Art Weisen in der Regel eine als Schneidfläche dienende Oberseite, eine davon abgewandte, gegenüberliegende Unterseite und die Ober- und Unterseite verbindende Schmalseiten auf. Um Lebensmittel zu zerkleinern, kann ein Benutzer diese auf die die Schneidfläche definierende Oberseite auflegen und insbesondere von Hand mit Hilfe eines Messers schneiden und/oder anderweitig bearbeiten.
  • Es hat sich gezeigt, dass es sehr vorteilhaft sein kann, wenn man Arbeitsplatten mit Zusatzfunktionen ausstattet.
  • Der Anmelderin sind Arbeitsplatten in Form von Schneidbrettern vorbekannt, die mit in horizontaler Richtung ausfahrbaren, U-förmigen Haltebügeln ausgestattet sind. Wenn die Haltebügel aus der Arbeitsplatte herausgezogen sind, können Behälter in diese eingesetzt werden. Die Haltebügel halten die Behälter in einer Position seitlich der Arbeitsplatte. In die Behälter können beispielsweise auf der Schneidfläche geschnittene Lebensmittel geschoben werden, um die Schneidfläche für einen neuen Schneidvorgang frei zu räumen. Dabei können sie sehr bequem direkt von der Schneidfläche in die sich seitlich an diese anschließenden Behälter gebracht werden. Auch ist es möglich, in seitlich der Arbeitsplatte gehaltenen Behältern noch zu schneidende Lebensmittel in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplatte für einen bevorstehenden Schneidvorgang vorzuhalten.
  • Die Arbeitsplatte mit ausziehbaren Haltebügeln für eine Behälterbefestigung hat sich prinzipiell bewährt. Es besteht jedoch weiterhin Bedarf an verbesserten Arbeitsplatten.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Arbeitsplatte der eingangs genannten Art anzugeben, die sich durch eine besonders einfache Handhabung auszeichnet, sich mit vergleichsweise geringen Aufwand fertigen lässt und gleichzeitig ein besonders komfortables, organisiertes und sauberes Arbeiten ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Arbeitsplatte der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass im Bereich wenigstens einer Schmalseite wenigstens eine sich von der wenigstens einen Schmalseite aus in die Arbeitsplatte erstreckende Ausnehmung für die lösbare Befestigung wenigstens eines Behälters vorgesehen ist, Befestigungsausnehmung, wobei die wenigstens eine Befestigungsausnehmung ausgebildet ist, einen bevorzugt oberen Randbereich wenigstens eines zu befestigenden Behälters derart aufzunehmen, dass der wenigstens eine Behälter über den aufgenommenen Randbereich an der Arbeitsplatte in einer Position seitlich dieser lösbar befestigt ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Kit umfassend eine erfindungsgemäße Arbeitsplatte und wenigstens einen Behälter mit einem bevorzugt oberen Randbereich, der insbesondere einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist. Bevorzugt gilt, dass der oder der jeweilige Behälter einen zentralen Bereich und einen am oberen des zentralen Bereichs seitlich abragenden Rand aufweist und der zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildete Querschnitt im Bereich des Randes vorliegt.
  • Die vorliegende Erfindung schafft mit anderen Worten eine Befestigungsmöglichkeit für Behälter an einer Arbeitsplatte, die ohne aus der Arbeitsplatte herausziehbare Halteelemente auskommt. Erfindungsgemäße ist eine oder sind mehrere Ausnehmungen in der Arbeitsplatte vorgesehen, welche Randbereiche zu befestigender Behälter aufnehmen können, um diese seitlich der Arbeitsplatte zu halten. Es sei angemerkt, dass auch wenn sich im befestigten Zustand des (jeweiligen) Behälters ein Abschnitt dieses in der Ausnehmung und somit innerhalb der Arbeitsplatte und nur der verbleibende Bereich des Behälters sich seitlich dieser erstreckt, vorliegend vereinfachend davon gesprochen wird, dass der (jeweilige) Behälter seitlich der Platte gehalten wird. Dies auch, da der von der Befestigungsausnehmung aufgenommene Bereich in der Regel nur ein sehr kleiner Bereich des gesamten Behälters sein wird.
  • Da die erfindungsgemäße Arbeitsplatte für die Behälterbefestigung nur eine oder mehrere Ausnehmungen aufweist und keine zusätzlichen Elemente, wie etwa ausfahrbare Bügel, lässt sie sich besonders einfach und daher kostengünstig fertigen. Die bzw. im Falle mehrerer die jeweilige Befestigungsausnehmung kann auf einfache Weise in die Arbeitsplatte eingebracht werden. Handelt es sich um eine Arbeitsplatte mit bzw. aus Holz und/oder Bambus und/oder Kunststoff, kann die (jeweilige) Befestigungsausnehmung beispielsweise durch fräsen oder dergleichen hergestellt werden.
  • Die erfindungsgemäße Arbeitsplatte zeichnet sich auch durch eine besonders einfache Handhabung aus. Insbesondere ist es nicht notwendig, zunächst ein Halteelement, etwa einen Haltebügel, auszufahren, bevor ein Behälter seitlich dieser lösbar befestigt werden kann. Die lösbare Behälterbefestigung kann einfach erzielt werden, indem ein Randbereich des bzw. des jeweiligen Behälters in die oder die jeweilige Befestigungsausnehmung eingebracht, etwa eingesetzt, eingesteckt oder eingeschoben wird. Über den von der bzw. der jeweiligen Befestigungsausnehmung aufgenommenen Behälterrandbereich kann dieser dann zuverlässig seitlich der Platte gehalten werden.
  • Da die Behälter sehr einfach lösbar an der Arbeitsplatte befestigt und die Befestigung auch sehr einfach wieder gelöst werden kann, sind eine besonders schnelle Anbringung und Entfernung und auch ein besonders einfacher Behälterwechsel möglich.
  • Bei dem oder den Behältern kann es sich beispielsweise um solche handeln, wie sie in der Gastronorm (GN) näher spezifiziert sind, was sich als besonders geeignet erweisen hat. Entsprechende Behälter werden auch als Gastronorm-Behälter oder kurz GN-Behälter bezeichnet. Es kann sich insbesondere um Behälter gemäß der EU-Norm EN 631-1:1993 handeln.
  • Behälter nach der Gastronorm bzw. nach EN 631-1:1993 umfassen eine ausgerundete quaderförmige Schale mit einem oben eben auslaufendem, um die Schale umlaufendem Rand. Die Schale kann auch als zentraler Bereich des Behälters bezeichnet werden, von dem am oberen Ende seitlich der Rand abragt.
  • Der oder die Behälter können beispielsweise Kunststoff und/oder Metall umfassen oder auch aus Kunststoff und/oder Metall bestehen.
  • Die erfindungsgemäße Arbeitsplatte kann beispielsweise Holz und/oder wenigstens ein holzähnliches Material, insbesondere Bambus, umfassen oder aus Holz und/oder wenigstens einem holzähnlichen Material, insbesondere Bambus, bestehen. Andere Materialien sind alternativ oder zusätzlich ebenfalls möglich, wobei Kunststoff rein beispielhaft genannt sei.
  • In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte ist vorgesehen, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung eine von der betreffenden Schmalseite abgewandte erste bevorzugt ebene Anschlagfläche und eine zu der ersten Anschlagfläche zumindest im Wesentlichen orthogonal orientierte zweite bevorzugt ebene Anschlagfläche aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Kit kann sich dadurch auszeichnen, dass wenigstens ein Behälter mit einem bevorzugt oberen Randbereich, der einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, L-förmiger Randbereich, vorgesehen ist, und dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung eine von der betreffenden Schmalseite abgewandte erste bevorzugt ebene Anschlagfläche und eine zu der ersten Anschlagfläche zumindest im Wesentlichen orthogonal orientierte zweite bevorzugt ebene Anschlagfläche aufweist. Bevorzugt gilt dann, dass der L-förmige Randbereich des wenigstens einen Behälters und die wenigstens eine Befestigungsausnehmung mit den zwei Anschlagflächen derart aneinander angepasst sind, dass der eine Schenkel des L-förmigen Randbereiches an der ersten Anschlagfläche und der andere Schenkel des L-förmigen Randbereiches an der zweiten Anschlagfläche anliegen kann oder anliegt, wenn der L-förmige Randbereich in die Befestigungsausnehmung eingesetzt ist.
  • Die erste und/oder zweite Anschlagfläche liegen im Bereich der bzw. der jeweiligen Befestigungsausnehmung. Sie sind insbesondere durch eine die Befestigungsausnehmung begrenzende, innerhalb der Arbeitsplatte liegende Wandung bzw. einen Abschnitt einer solchen gegeben bzw. definiert.
  • Es sei angemerkt, dass, wenn vorliegend im Zusammenhang mit einer Befestigungsausnehmung von der betreffenden Schmalseite die Rede ist, es sich um diejenige Schmalseite handelt, im Bereich derer die Befestigungsausnehmung vorgesehen ist.
  • Die von der betreffenden Schmalseite abgewandte erste Anschlagfläche ist insbesondere dem der betreffenden Schmalseite gegenüberliegenden Ende der Arbeitsplatte zugewandt. Bei einer zumindest im Wesentlichen quaderförmigen Arbeitsplatte ist die erste Anschlagfläche einer weiteren der Schmalseiten, nämlich der der betreffenden Schmalseite gegenüberliegenden Schmalseite zugewandt.
  • Weiter bevorzugt gilt, dass sich die von der betreffenden Schmalseite abgewandte erste Anschlagfläche zumindest im Wesentlichen orthogonal zu der Oberseite der Arbeitsplatte erstreckt. Die zweite Anschlagfläche erstreckt sich bevorzugt zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der Arbeitsplatte. Die zweite Anschlagfläche ist weiter bevorzugt der Oberseite zugewandt.
  • Besonders bevorzugt ist die Anordnung derart getroffen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Arbeitsplatte, wenn die Unterseite bevorzugt auf einer Ablagefläche, beispielsweise einem Küchentisch, aufliegt, und die Oberseite zweckmäßiger Weise zumindest im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist, die erste Anschlagfläche zumindest im Wesentlichen vertikal und die zweite Anschlagfläche zumindest im Wesentlichen horizontal orientiert ist.
  • Das Vorhandensein zweier Anschlagflächen vorgenannter Art hat sich als besonders geeignet erwiesen. Dann kann ein im Querschnitt betrachtet L-förmiger Randbereich eines Behälters im in die (jeweilige) Ausnehmung eingesetzten Zustand besonders gut und zuverlässig gehalten werden. Damit wird eine besonders gute lösbare Befestigung des Behälters an der Arbeitsplatte realisiert.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung zeichnet sich die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung durch einen Querschnitt aus, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ausgebildet ist. Ein im Querschnitt betrachtet L- oder auch T-förmiger Abschnitt der Befestigungsausnehmung ist besonders geeignet, um einen L-förmigen Randbereich aufzunehmen. Ein T-förmiger, insbesondere symmetrischer Ausnehmungsabschnitt bietet den Vorteil, dass er einen L-förmigen Randbereich in zwei verschiedenen Orientierungen aufnehmen kann.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kit ist in bevorzugter Weiterbildung entsprechend vorgesehen, dass sich wenigstens eine Befestigungsausnehmung durch einen Querschnitt auszeichnet, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ausgebildet ist, und dass wenigstens ein Behälter mit einem bevorzugt oberen Randbereich, der einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, vorgesehen ist.
  • Auch können dann der L- oder T-förmige Abschnitt der wenigstens einen Befestigungsausnehmung und der L-förmige Abschnitt des Randbereichs des wenigstens einen Behälters derart dimensioniert sein, dass die Querschnittsfläche des L- oder T-förmigen Abschnitts der wenigstens einen Befestigungsausnehmung die Querschnittsfläche desjenigen Bereichs des L-förmigen Abschnitts des Randbereichs des wenigstens einen Behälters überschreitet, der sich innerhalb des L- oder T-förmigen Abschnitts der wenigstens einen Befestigungsausnehmung erstreckt, wenn der Randbereich des wenigstens einen Behälters von der wenigstens eine Befestigungsausnehmung aufgenommen ist. Besonders bevorzugt beträgt die Querschnittsfläche des L- oder T-förmigen Abschnitts der wenigstens einen Befestigungsausnehmung mindestens das 1,5-fache, besonders bevorzugt mindestens das 2-fache desjenigen Bereichs des L-förmigen Abschnitts des Randbereichs des wenigstens einen Behälters, der sich innerhalb des L- oder T-förmigen Abschnitts der wenigstens einen Befestigungsausnehmung erstreckt, wenn der Randbereich von der Befestigungsausnehmung aufgenommen ist. Die größere Querschnittsfläche der Befestigungsausnehmung in diesem Bereich ermöglicht es insbesondere, dass Behälter sehr bequem von der betreffenden Schmalseite aus an der Arbeitsplatte befestigt werden können, insbesondere, indem der L-förmiger Abschnitt des Behälterrandbereiches in den korrespondierenden, L- oder T-förmigen Bereich der Ausnehmung größeren Querschnitts unter Ausführung einer Kippbewegung eingesetzt wird.
  • Als ganz besonders geeignet hat sich erwiesen, wenn der Randbereich des oder wenigstens eines Behälters des Kits eine Befestigungsschiene mit zumindest im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt umfasst. Die Befestigungsschiene kann dann zur Befestigung des Behälters in die Befestigungsausnehmung eingesetzt werden. Das vorgenannte Querschnittsverhältnis bezieht sich in diesem Falle bevorzugt auf die Befestigungsschiene bzw. denjenigen Abschnitt dieser, der sich im eingesetzten Zustand innerhalb des L- oder T-förmigen Abschnitts der wenigstens einen Befestigungsausnehmung erstreckt. Eine Befestigungsschiene kann beispielsweise an einen zentralen, z.B. durch eine ausgerundet quaderförmige Schale gegebenen Behälterbereich oder einen davon seitlich abragenden Rand angeformt oder an einem solchen befestigt, etwa angeklebt sein.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung einen der betreffenden Schmalseite näherliegenden Einführabschnitt und einen sich an den Einführabschnitt anschließenden Befestigungsabschnitt aufweist, bevorzugt, wobei sich der Querschnitt des Einführabschnitts in Richtung des Befestigungsabschnitts verjüngt. Die erste und zweite Anschlagfläche sind dann besonders bevorzugt im Bereich des Befestigungsabschnitts vorgesehen.
  • Der Befestigungsabschnitt der oder der jeweiligen Befestigungsausnehmung kann sich durch einen Querschnitt auszeichnen, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ist.
  • Bezüglich des Einführabschnitts kann in Weiterbildung der Erfindung gelten, dass er sich durch einen zumindest im Wesentlichen trapezförmigen oder dreieckigen Querschnitt auszeichnet. Dann liegt eine der drei Seiten des Einführabschnittes bevorzugt an der betreffenden Schmalseite und bildet eine offene Seite der Befestigungsausnehmung.
  • Ein sich verjüngender, etwa einen trapezförmigen oder dreieckigen Querschnitt aufweisender Einführabschnitt kann dazu dienen, denjenigen Randbereich, der zur Befestigung in den Befestigungsabschnitt einzubringen ist, dorthin zu führen. Das macht es einem Benutzer besonders leicht, einen Behälter an der Arbeitsplatte zu befestigen. Auch kann ein solcher Einführabschnitt an seiner nach außen weisenden, insbesondere an der betreffenden Schmalseite liegenden Seite ausreichend Raum bieten, um den Randbereiche eines Behälters durch eine Kippbewegung in den Befestigungsabschnitt einzusetzen.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte zeichnet sich dadurch aus, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung als sich entlang der betreffenden Schmalseite erstreckende längliche Befestigungsnut ausgebildet ist. Dann kann weiter bevorzugt vorgesehen sein, dass sich die oder die jeweilige Befestigungsnut mit ihrer Längsrichtung zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der Arbeitsplatte erstreckt.
  • Alternativ oder zusätzlich ist vorgesehen, dass sich die oder die jeweilige Befestigungsnut entlang der gesamten betreffenden Schmalseite erstreckt. Dann ist eine lösbare Befestigung von Behältern entlang der gesamten (jeweiligen) Schmalseite möglich, was sich als besonders komfortabel erwiesen hat.
  • Was die Form der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte angeht, hat sich vor allem folgendes bewährt. Die Arbeitsplatte umfasst bevorzugt eine zumindest im Wesentlichen viereckige Ober- und Unterseite und vier die Ober- und die Unterseite verbindende Schmalseiten. Dann kann in der einem Nutzer bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Arbeitsplatte zugewandten vorderen Schmalseite wenigstens eine Befestigungsausnehmung, vordere Befestigungsausnehmung, etwa in Form einer Befestigungsnut, vorgehsehen sein. Die Arbeitsplatte kann beispielsweise zumindest im Wesentlichen bzw. grob quaderförmig sein, ggf. mit abgerundeten Ecken.
  • Weist die Arbeitsplatte eine zumindest im Wesentlichen viereckige Ober- und Unterseite und vier die Ober- und die Unterseite verbindende Schmalseiten auf, kann in analoger Weise vorgesehen sein, dass in der von einem Nutzer bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Arbeitsplatte abgewandten hinteren Schmalseite wenigstens eine Befestigungsausnehmung, hintere Befestigungsausnehmung, etwa in Form einer Befestigungsnut, vorgesehen ist.
  • Als geeignet hat es sich erwiesen, wenn sowohl in der vorderen als auch in der hinteren Schmalseite jeweils wenigstens eine Befestigungsnut vorgesehen ist. In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist sowohl an der vorderen als auch an der hinteren Schmalseite jeweils genau eine Befestigungsausnehmung vorgesehen, die sich entlang der gesamten jeweiligen Schmalseite erstreckt. Dann können sowohl an der vorderen als auch der hinteren Schmalseite Behälter auf die erfindungsgemäße Weise lösbar befestigt werden, die über die gesamte Länge der jeweiligen Schmalseite.
  • Es kann gelten, dass sich die Ober- und Unterseite der Arbeitsplatte zumindest im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken. Die Schmalseiten können ferner zumindest im Wesentlichen orthogonal zu der Ober- und/oder der Unterseite orientiert sein. Es kann aber auch bezüglich wenigstens einer Schmalseite gelten, dass diese nicht orthogonal zu der Ober- und/oder Unterseite orientiert ist, also keinen Winkel von 90° mit der Ober- und/oder der Unterseite einschließt, sondern einen Winkel ungleich 90°. Dies kann gezielt vorgesehen sein, um eine schräge An- bzw. Auflagefläche für in einer gegenüber der Ober- und/oder Unterseite gekippten Stellung lösbar an der Arbeitsplatte befestigte Behälter zu erhalten. Dies hat sich vor allem für die hinter Schmalseite bewährt, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von einem Benutzer der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte wegweist.
  • Entsprechend kann in Weiterbildung der Erfindung die hintere Schmalseite einen Winkel ungleich 90° mit der Oberseite einschließen. Dann gilt insbesondere, dass die hintere Schmalseite einen Winkel größer 90°, bevorzugt größer 100° mit der Oberseite einschließt. Besondere bevorzugt schließt die hintere Schmalseite einen Winkel mit der Oberseite der Arbeitsplatte ein, der im Bereich von 110° bis 130°, besonders bevorzugt 115° bis 125° liegt.
  • Es sei angemerkt, dass auch wenn sich eine gegenüber der Ober- und/oder Unterseite verkippte Schmalseite vor allem an der hinteren Seite der erfindungsgemäßen Arbeitsplatte bewährt hat, keineswegs ausgeschlossen ist, dass alternativ oder zusätzlich eine oder mehrere andere Schmalseiten entsprechend ausgerichtet sind. Dies kann sowohl für die vordere als auch die beiden in Bezug auf die vordere und hintere Schmalseite seitlichen Schmalseiten gelten, wobei der bzw. die mit der Oberseite eingeschlossenen Winkel dann in den gleichen Bereichen liegen können, wie sie vorstehend für die hintere Schmalseite genannt wurden.
  • Ist in der hinteren Schmalseite eine hintere Befestigungsausnehmung vorgesehen, kann sich diese insbesondere durch einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auszeichnen. Dies gilt ganz besonders bevorzugt, wenn die hintere Schmalseite gegenüber der Oberseite gekippt ist, bevorzugt einen Winkel größer als 90° mit der Oberseite einschließt. Eine entsprechend einfach geformte Befestigungsausnehmung hat sich in Kombination mit einer gekippten Schmalseite als völlig ausreichend erwiesen, um eine zuverlässige lösbare Befestigung von Behältern zu gewährleisten.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung zeichnen sich die vordere und die hintere Befestigungsausnehmung durch Querschnitte unterschiedlicher Form aus. Es kann beispielsweise sein, dass die hintere Befestigungsausnehmung einen rechteckigen Querschnitt aufweist und die vordere einen davon verschiedenen.
  • In der Arbeitsplatte, zweckmäßigerweise im Bereich deren Oberseite, kann ferner wenigstens eine Auffangrille vorgesehen sein. Eine solche kann Flüssigkeiten auffangen, die beim Schneiden und/oder anderweitigen Bearbeiten von Lebensmitteln austreten können.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Arbeitsplatte wenigstens eine integrierte Schublade umfasst. Die wenigstens eine Schublade ist dann bevorzugt in einer Richtung herausziehbar, die zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite der Arbeitsplatte orientiert ist.
  • In Weiterbildung kann ferner vorgesehen sein, dass sich die hintere Befestigungsausnehmung ausgehend von der hinteren Schmalseite in einer Erstreckungsrichtung nach innen in die Arbeitsplatte erstreckt und die Erstreckungsrichtung einen Winkel mit der Schmalseite einschließt, der im Bereich von 85° bis 95°, bevorzugt 88° bis 92° liegt, besonders bevorzugt 90° beträgt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kits zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung derart ausgebildet und angeordnet ist und der oder wenigstens ein Behälter derart ausgebildet ist, dass die Oberseite des oder des jeweiligen Behälters, wenn er sich im an der Arbeitsplatte lösbar befestigten Zustand befindet, auf Höhe der betreffenden Schmalseite liegt und bevorzugt zumindest im Wesentlichen parallel zur Oberseite der Arbeitsplatte orientiert ist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung derart ausgebildet und angeordnet ist und der oder wenigstens ein Behälter derart ausgebildet ist, dass die Oberseite des oder des jeweiligen Behälters, wenn er sich im an der Arbeitsplatte lösbar befestigten Zustand befindet, einen Winkel mit der Oberseite der Arbeitsplatte einschließt, der im Bereich von 20° bis 40°, bevorzugt 25° bis 35°, besonders bevorzugt 27° bis 33° liegt. Dies gilt vor allem für den Fall, dass eine, etwa die hintere Schmalseite gegenüber der Oberseite der Arbeitsplatte gekippt ist, bevorzugt einen Winkel größer als 90° mit dieser einschließt.
  • Das erfindungsgemäße Kit kann weiterhin wenigstens eine Zitronenpresse und/oder wenigstens eine Schale umfassen. Diese können in in der Arbeitsplatte vorgesehene Vertiefungen eingesetzt sein.
  • Die Erfindung betrifft auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Kits an einem Küchenarbeitsplatz.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltungen der Erfindung wird auch auf die Unteransprüche sowie auf die nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung verwiesen.
  • In der Zeichnung zeigt:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kits mit einer Arbeitsplatte und acht daran lösbar befestigten Behältern in perspektivischer Darstellung von schräg vorne;
    • 2 eine Seitenansicht der in 2 nach links weisenden Seite des Kits;
    • 3 eine Seitenansicht der in 2 nach rechts weisenden Seite des Kits;
    • 4 das Kit aus 1 in der Aufsicht von oben;
    • 5 das Kit aus 1 in der Aufsicht von unten;
    • 6 das Kit aus 1 in perspektivischer Darstellung von schräg hinten;
    • 7 das Kit aus 1 in perspektivischer Darstellung von schräg vorne mit herausgezogener Schublade, entnommener Zitronenpresse und Schale und sechs Behältern;
    • 8 eine vergrößerte Teilansicht der in 1 nach rechts weisenden Seite, wobei einer der an der vorderen Schmalseite der Arbeitsplatte befestigten Behälter und die Befestigungsausnehmung im Bereich der vorderen Schmalseite zu erkennen sind;
    • 9 eine vergrößerte Teilansicht der in 1 nach rechts weisenden Seite, wobei einer der an der hinteren Schmalseite der Arbeitsplatte befestigten Behälter und die Befestigungsausnehmung im Bereich der hinteren Schmalseite zu erkennen sind; und
    • 10 einen der Behälter des Kits aus 1 nebst Deckel in vergrößerter perspektivischer Darstellung von schräg vorne.
  • Die 1 bis 9 zeigen verschiedene Gesamt- und Teildarstellungen eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Kits 1 umfassend eine Arbeitsplatte 2 und mehrere Behälter 3. Die Platte 2 des Kits 1 ist dabei ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Arbeitsplatte.
  • Die Arbeitsplatte 2 umfasst eine viereckige Oberseite 4, eine viereckige Unterseite 5 und vier jeweils die Ober- 4 und die Unterseite 5 miteinander verbindende Schmalseiten, nämliche ein vordere Schmalseite 6, eine hintere Schmalseite 7, eine linke Schmalseite 8 und eine rechte Schmalseite 9. Insgesamt ist die Arbeitsplatte grob quaderförmig, wobei die Ecke, wie in den Figuren erkennbar, etwas abgerundet sind. Die vordere Schmalseite 6 ist einem Benutzer zuzuwenden bzw. zugewandt, wenn er das erfindungsgemäße Kit 1 bestimmungsgemäß nutzt.
  • Die Arbeitsplatte 2 ist bei dem gezeigten Beispiel als Schneidbrett aus Holz ausgebildet. Andere Materialieh sind ebenfalls möglich, wobei rein beispielhaft Bambus genannt sei. Die Oberseite 4 dient bzw. definiert eine Schneidfläche, auf die Gegenstände, wie zum Beispiel Lebensmittel, aufgelegt und dann von dem Benutzer in an sich bekannter Weise mit einem Messer geschnitten und/oder anderweitig bearbeitet werden können.
  • An der Arbeitsplatte 2 können, wie in den Figuren dargestellt, bis zu acht Behälter 3 lösbar befestigt werden und zwar in einer Position jeweils seitlich der Arbeitsplatte 2. Bei dem dargestellten Beispiel kann eine Befestigung vorder- und hinterseitig erfolgen. Die Behälter 3 bestehen vorliegend aus transparenten bzw. milchig transparentem Kunststoff. Die Form der Behälter 3 entspricht v der Gastronorm, insbesondere der Norm EN 631-1:1993. Es sei betont, dass, auch wenn sich diese Behälterform besonders bewährt hat, keineswegs ausgeschlossen ist, dass ein erfindungsgemäßes Kit einen oder mehrere Behälter 3 anderer Form umfasst. Auch das Kunststoffmaterial ist beispielhaft zu verstehen und es können prinzipiell andere Materialien zum Einsatz kommen, etwa Metall.
  • Im Bereich wenigstens einer Schmalseite 6-8 der Arbeitsplatte 2des erfindungsgemäßen Kits 1 ist wenigstens eine sich von der wenigstens einen Schmalseite 6-8 aus in die Arbeitsplatte 2 erstreckende Ausnehmung für die lösbare Befestigung wenigstens eines Behälters 3 vorgesehen. Die (jeweilige) Ausnehmung für die Behälterbefestigung wird vorliegend als Befestigungsausnehmung 10 bezeichnet. Die in den Figuren gezeigte Arbeitsplatte 2 weist genau zwei Befestigungsausnehmungen 10, die durch länglich und nutförmig ausgebildet sind und die im Folgenden auch als Befestigungsnuten 10 bezeichnet werden. Von den Befestigungsnuten 10 für die Behälter 3 ist eine im Bereich der vorderen Schmalseite 6 vorgesehen, die im Weiteren auch als vordere Befestigungsnut 10 bezeichnet wird, und eine im Bereich der hinteren Schmalseite 7, die im Folgenden aus als hintere Befestigungsnut 10 bezeichnet wird (vgl. insbesondere die 2, 8 und 9). Jede der beiden Befestigungsnuten 10 erstreckt sich erkennbar entlang der gesamten jeweiligen Schmalseite 6, 7 und ist parallel zu der Oberseite 4 der Arbeitsplatte 2 orientiert. Da die Oberseite 4 ihrerseits parallel zu der Unterseite 5 verläuft, sind die Befestigungsnuten 10 auch zu der Unterseite 5 parallel.
  • Jede der beiden Befestigungsausnuten 10 ist ausgebildet, einen oberen Randbereich 11 wenigstens eines zu befestigenden Behälters 3 derart aufzunehmen, dass der wenigstens eine Behälter 3 über den aufgenommenen Randbereich 11 lösbar an der Arbeitsplatte 2 in einer Position seitlich der Arbeitsplatte 2 befestigt ist. Da die Länge beider Befestigungsnuten 10 vorliegend die Breite eines Behälters 3 überschreitet, können von jeder Befestigungsnut 10 die Randbereiche 11 mehrere Behälter 3 aufgenommen werden. Von den Behältern 3 gezeigter Größe können jeweils vier nebeneinanderliegende über eine der Befestigungsnuten 10 lösbar an der Arbeitsplatte 2 befestigt werden. Dies ist beispielsweise in der 1 erkennbar.
  • Bezüglich des dargestellten Ausführungsbeispiels gilt, dass sich die beiden Befestigungsnuten 10 in ihrer Form voneinander unterscheiden. Die im Bereich der hinteren Schmalseite 7 vorgesehene Befestigungsnut 10, die sich von der hinteren Schmalseite 7 aus nach innen in die Arbeitsplatte 2 erstreckt, weist einen rechteckigen Querschnitt auf. Dies ist besonders gut in der vergrößerten Darstellung gemäß 9 erkennbar.
  • Die im Bereich der vorderen Schmalseite 6 vorgesehene Befestigungsnut 10, die sich von der vorderen Schmalseite 6 aus nach innen in die Arbeitsplatte 2 erstreckt, umfasst einen der vorderen Schmalseite näherliegenden Einführabschnitt 10a und einen sich an den Einführabschnitt 10a nach innen hin anschließenden Befestigungsabschnitt 10b. Der Querschnitt des Einführabschnitts 10a verjüngt sich, wie man insbesondere in 8 gut erkennen kann, in einer Richtung weg von der vorderen Schmalseite 6 und hin zu dem Befestigungsabschnitt 10b. Der Befestigungsabschnitt 10b zeichnet sich konkret durch einen trapezförmigen Querschnitt aus. Die an der vorderen Schmalseite 6 liegende offene Seite des Einführabschnitts 10a bildet die zur vorderen Schmalseite 6 offene Seite der Befestigungsnut 10.
  • Der weiter innenliegende Befestigungsabschnitt 10b der Befestigungsnut 10 zeichnet sich bei dem dargestellten Beispiel durch einen T-förmigen Querschnitt aus. Dieser dient der Aufnahme eines Abschnitts einer Befestigungsschiene 12 mit L-förmigem Querschnitt, wie sie jeweils diejenigen Behälter 3 aufweisen, die an der vorderen Schmalseite 6 lösbar an der Arbeitsplatte 2 befestigt sind. Die Befestigungsschiene 12 ist unterseitig an einem Abschnitt eines am oberen Ende des jeweiligen Behälters 3 seitlich abragenden, umlaufenden Randes 13 befestigt oder an diesen angeformt. Der Randbereich 11, der von der Befestigungsnut 10 aufgenommen wird, umfasst die Befestigungsschiene 12 und denjenigen Abschnitt 13a des umlaufenden Randes 13, der an derjenigen Seite des Behälters 3 liegt, an dem auch die Befestigungsschiene 12 vorgesehen ist und der im eingesetzten Zustand der Arbeitsplatte 2 zuzuwenden bzw. zugewandt ist (vgl. insbesondere die 8).
  • Wie man etwa in der 10 erkennt, die einen Behälter 3 in vergrößerter Darstellung zeigt, erstreckt sich die Befestigungsschiene 12 nicht entlang des gesamten Randbereiches 13a an der entsprechenden Behälterseite, sondern nur über etwa 70% bis 80%, was für die Befestigung völlig ausreichend ist.
  • Die vordere Befestigungsnut 10, konkret deren T-förmiger Befestigungsbereich 10b weist eine von der betreffenden, also vorderen Schmalseite 6 abgewandte erste ebene Anschlagfläche 14 und eine zu der ersten Anschlagfläche 14 orthogonal orientierte zweite ebene Anschlagfläche 15 auf. Wenn der jeweilige Behälter 3 an der Arbeitsplatte 2 wie in 1 dargestellt befestigt ist, also der die Befestigungsschiene 12 umfassende Randbereich 11 in die vordere Befestigungsnut 10 eingesetzt ist, dann liegt der eine Schenkel 12a der Schiene 12 an der ersten Anschlagfläche 14 und der andere Schenkel 12b der Schiene 12 an der zweiten Anschlagfläche 15 an. Es sei angemerkt, dass der Schenkel 12b zusammen mit dem Bereich 13a des umlaufenden Randes 13 quasi einen Schenkel des Randbereichs 11 mit im Wesentlichen L-förmigem Querschnitt bildet.
  • Wie man erkennt, sind der T-förmige Befestigungsabschnitt 10b der vorderen Befestigungsausnehmung 10 und der durch die Befestigungsschiene 12 definierte L-förmige Abschnitt des Randbereichs 11 der vorne befestigten Behälter 3 derart dimensioniert, dass die Querschnittsfläche des T-förmigen Befestigungsabschnitts 10b die Querschnittsfläche desjenigen Bereichs des Befestigungsschiene 12 des jeweiligen Behälters 3, der sich innerhalb des T-förmigen Befestigungsabschnitts 10b erstreckt, wenn der Randbereich 11 des jeweiligen Behälters 3 von der vorderen Befestigungsausnehmung 10 aufgenommen ist, überschreitet. Mit anderen Worten gilt, dass der T-förmige Befestigungsabschnitt 10b nicht formschlüssig von der Befestigungsschiene 12 bzw. demjenigen Abschnitt der Schiene 12, der sich im eingesetzten Zustand innerhalb des Befestigungsabschnitts 10b erstreckt, ausgefüllt wird, sondern im eingesetzten Zustand noch freier Raum innerhalb des Befestigungsabschnitts 10b vorliegt (vgl. insbesondere die vergrößerte Darstellung aus 8), mit anderen Worten Spiel. Bei dem gezeigten Beispiel beträgt die Querschnittsfläche des T-förmigen Befestigungsabschnitts 10b mehr als das 2-fache der Querschnittsfläche des von diesem Abschnitt 010b aufgenommenen Abschnitts der Schiene 12. Aufgrund dieser Ausgestaltung von Schiene 12 und Befestigungsabschnitt 10b und dem zur Verfügung stehenden Raum in Abschnitt 10b kann die Befestigungsschiene 12 sehr bequem von der vorderen Schmalseite 6 aus und durch eine Kippbewegung in den Befestigungsabschnitt 10b eingebracht werden und so der jeweilige Behälter 3 sehr zügig und komfortabel lösbar an der Arbeitsplatte 2 befestigt werden. Der dem Befestigungsabschnitt 10b vorgelagerte, sich zum Befestigungsabschnitt 10b hin verjüngende Einführabschnitt 10a ermöglicht ein einfaches Einführen, insbesondere ein Führen des Randbereichs 11 mit der Befestigungsschiene 12 an die richtige Stelle. Der Einführabschnitt 10a ermöglicht gleichzeitig aufgrund seines sich verjüngenden Querschnitt, dass der jeweilige Behälter 3 in gekippter Position in Richtung des Befestigungsabschnitts 10b bewegt werden und die Schiene 12 „eingehakt‟ werden kann. Schließlich bietet der Einführabschnitt 10a ausreichend Platz, um auch noch einen Deckel 16 auf die Behälter 3 aufsetzen zu können, wenn diese an der Arbeitsplatte 2 befestigt sind.
  • Die Länge des in 1 vertikal orientierten Schenkels 12a der Befestigungsschiene 12 entspricht - ggf. mit Spiel - dem Abstand der zweiten Auflagefläche 15 zu einer dieser versetzt gegenüberliegenden Seitenwandung 17 des Befestigungsbereiches 10b der vorderen Befestigungsausnehmung 10 in vertikaler Richtung (vgl. auch die vergrößerte Darstellung aus 8). Hierdurch kann ein besonders sicherer Sitz der betreffenden Behälter 3 gewährleistet werden.
  • Ein Abschnitt 6a der vorderen Schmalseite 6 bietet eine Anschlagfläche für die der vorderen Schmalseite 6 im eingesetzten Zustand zugewandte Seite eines durch eine ausgerundet quaderförmige Schale 3a des jeweiligen Behälters 3 gegebenen zentralen Behälterbereichs. Der Behälter 3 mit dem die Befestigungsschiene 12 umfassenden Randbereich 11 und die vordere Befestigungsausnehmung sind entsprechend aneinander angepasst. So werden die eingesetzten Behälter 3 besonders zuverlässig in der in den Figuren dargestellten Position gehalten, mit einer auf Höhe der vorderen Schmalseite 6 liegenden Oberseite, die zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite 4 der Arbeitsplatte 2 orientiert ist.
  • Die Behälterbefestigung im Bereich der hinteren Schmalseite 7 der Arbeitsplatte 2 ist anders realisiert als an der vorderen 6. Wie man beispielsweise gut in der vergrößerten Darstellung aus 9 erkennen kann, ist die hintere Schmalseite 7 nicht vertikal orientiert, schließt konkret keinen Winkel α von 90° mit der Oberseite 4 (und Unterseite 5) der Arbeitsplatte 2 ein. Die hintere Schmalseite 7 schließt bevorzugt einen Winkel α größer 90°, besonders bevorzugt größer 100° mit der Oberseite 4 ein. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der Winkel α, der zwischen Oberseite 4 und hinterer Schmalseite 7 eingeschlossen wird etwa 120°, wobei dies beispielhaft zu verstehen ist.
  • Die Unterkante der hinteren Schmalseite 7, an welcher diese mit der Unterseite 5 der Arbeitsplatte 2 verbunden ist, steht - von der Mitte der Arbeitsplatte aus betrachtet - weiter vor als die obere Kante, an welcher die hintere Schmalseite 7 mit der Oberseite 4 der Platte 2 verbunden ist.
  • Aufgrund dieser verkippten Stellung der Schmalseite 7 kann die Behälterbefestigung über eine Befestigungsausnehmung, vorliegend Befestigungsnut 10 mit vergleichsweise einfach geformte Querschnitt realisiert werden. Wie bereits angemerkt, hat die hintere Befestigungsnut 10, die sich im Bereich der hinteren Schmalseite 7 befindet, einen rechteckigen Querschnitt.
  • Die hintere Befestigungsausnehmung 10 erstreckt sich ausgehend von der hinteren Schmalseite 7 in einer Erstreckungsrichtung EB nach innen in das Arbeitsplatte 2 und die Erstreckungsrichtung EB schließt einen Winkel β mit der hinteren Schmalseite 7 ein, der im Bereich von 85° bis 95°, bevorzugt 88° bis 92° liegt. Bei dem gezeigten Beispiel beträgt dieser Winkel β etwa 90°.
  • Die vier im Bereich der hinteren Schmalseite 7 lösbar an der Arbeitsplatte 2 befestigten Behälter 3 weisen, wie man in den Figuren erkennt, keinen Befestigungsschienen 12 mit L-förmigem Querschnitt auf. Die Befestigung ist hier vielmehr dadurch realisiert, dass ein (keine solche Schiene 12 umfassender) Randbereich 11 der Behälter 3 in die hintere Befestigungsnut 10 eingeschoben bzw. eingesteckt ist. Dabei sind die Dicke dB der hinteren Befestigungsnut 10 und die Dicke des Randbereiches 11 (bei dem gezeigten Beispiel des gesamten umlaufenden Randes 13) derart gewählt, dass der Randbereich 11 in Dickenrichtung formschlüssig bzw. formschlüssig mit Spiel in die hintere Befestigungsnut 10 passt. Wenn der jeweilige Behälter 3 auf diese lösbar an der Arbeitsplatte 2 befestigt ist, ist die Oberseite des jeweiligen Behälters 3 nicht, wie im Falle der Befestigung an der vorderen Schmalseite 6, parallel zu der Oberseite 4 der Arbeitsplatte 2 ausgerichtet, sondern schließt einen Winkel γ mit dieser ein, der im Bereich von 20° bis 40°, bevorzugt 25° bis 35°, besonders bevorzugt 27° bis 33° liegt. Bei dem in den Figuren dargestellten Beispiel beträgt dieser Winkel γ etwa 30°.
  • Diese Orientierung erleichtert es einem Benutzer, wenn er bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Kits 1 vor der vorderen Schmalseite steht, den Inhalt der an der hinteren Schmalseite 7 befestigten Behälter 3 zu sehen und Gegenstände aus diesen zu entnehmen sowie in diese einzubringen.
  • Wie man der Figuren ferner entnehmen kann, kann die Arbeitsplatte insbesondere im Bereich der Oberseite 4 wenigstens eine Auffangrille 18 aufweisen, wie sie von konventionellen Schneidbrettern vorbekannt ist. Die Rille 18 kann beim Bearbeiten, etwa Schneiden von Lebensmitteln austretende Flüssigkeiten sammeln. Bei dem gezeigten Beispiel ist die Auffangrille 18 U-förmig ausgebildet und schließt einen Bereich der Oberseite 4 ein, der für entsprechende Arbeiten vorgesehen ist.
  • Das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Kits 1 umfasst weiterhin eine Zitronenpresse 19 und eine Schale 20, die in Öffnungen 21 und 22 eingesetzt sind, die für deren Aufnahme in der Arbeitsplatte 2, konkret oberseitig vorgesehen sind. Die Öffnungen 21, 22 sind besonders gut in der 7 erkennbar, in welcher die Zitronenpresse 19 und Schale 20 im aus den Öffnungen 21, 22 entnommenen Zustand gezeigt sind.
  • Schließlich weist die Arbeitsplatte 2 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Schublade 23 auf. Dies Schublade 23 ist in einer Richtung aus der herausziehbar, die zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite 4 der Arbeitsplatte 2 orientiert ist.
  • Das erfindungsgemäße Kit 1 ermöglicht ein besonders komfortables, komfortables, organisiertes und sauberes Arbeiten, etwa an einem Küchenarbeitsplatz. Es kann von Profi- und Hobbyköchen gleichermaßen genutzt werden. Es bietet eine besonders einfache Handhabung. Behälter 3 können sehr bequem und einfach beispielsweise im Bereich der vorderen und/oder hinteren Schmalseite 6, 7 befestigt und auch wieder entfernt werden.
  • Da die Arbeitsplatte 2 nur eine oder mehrere Ausnehmungen 10 für die Behälterbefestigung aufweist und keine zusätzlichen Elemente, wie etwa ausfahrbare Bügel, an dieser vorgesehen sind, ist eine besonders einfache und daher kostengünstige Fertigung möglich. Die Befestigungsausnehmungen 10 können auf vergleichsweise einfache Weise, etwa durch Fräsen, in eine Arbeitsplatte eingebracht werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Norm EN 631-1:1993 [0055]

Claims (20)

  1. Arbeitsplatte (2) mit einer als Arbeits-, insbesondere Schneidfläche dienenden Oberseite (4) und einer der Oberseite (4) gegenüberliegenden Unterseite (5) und mit die Ober- und die Unterseite (4, 5) miteinander verbindenden Schmalseiten (6, 7), dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich wenigstens einer Schmalseite (6, 7) wenigstens eine sich von der wenigstens einen Schmalseite (6, 7) aus in die Arbeitsplatte (2) erstreckende Ausnehmung für die lösbare Befestigung wenigstens eines Behälters vorgesehen ist, Befestigungsausnehmung (10), wobei die wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) ausgebildet ist, einen bevorzugt oberen Randbereich (11) wenigstens eines zu befestigenden Behälters (3) derart aufzunehmen, dass der wenigstens eine Behälter (3) über den aufgenommenen Randbereich (1) an der Arbeitsplatte (2) in einer Position seitlich dieser lösbar befestigt ist.
  2. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) eine von der betreffenden Schmalseite (6, 7) abgewandte erste bevorzugt ebene Anschlagfläche (14) und eine zu der ersten Anschlagfläche (14) zumindest im Wesentlichen orthogonal orientierte zweite bevorzugt ebene Anschlagfläche (15) aufweist.
  3. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) durch einen Querschnitt auszeichnet, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ausgebildet ist.
  4. Arbeitsplatte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) einen der betreffenden Schmalseite (6, 7) näherliegenden Einführabschnitt (10a) und einen sich an den Einführabschnitt (10a) anschließenden Befestigungsabschnitt (10b) aufweist, bevorzugt, wobei sich der Querschnitt des Einführabschnitts (10a) in Richtung des Befestigungsabschnitts (10b) verjüngt.
  5. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 2 oder 3 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Anschlagfläche (14, 15) im Bereich des Befestigungsabschnitts (10b) vorgesehen sind und/oder sich der Befestigungsabschnitt (10b) durch einen Querschnitt auszeichnet, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ist.
  6. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einführabschnitt (10a) durch einen zumindest im Wesentlichen dreieckigen oder trapezförmigen Querschnitt auszeichnet, bevorzugt, wobei eine der drei Seiten des Einführabschnittes (10a) an der betreffenden Schmalseite (6, 7) liegt und eine offene Seite der Befestigungsausnehmung (10) bildet.
  7. Arbeitsplatte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) als sich entlang der betreffenden Schmalseite (6, 7) erstreckende längliche Befestigungsnut (10) ausgebildet ist, bevorzugt, wobei sich die oder die jeweilige Befestigungsnut (10) mit ihrer Längsrichtung zumindest im Wesentlichen parallel zu der Oberseite (4) der Arbeitsplatte (2) erstreckt, und/oder wobei sich die oder die jeweilige Befestigungsnut (10) entlang der gesamten betreffenden Schmalseite (6, 7) erstreckt.
  8. Arbeitsplatte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (2) eine zumindest im Wesentlichen viereckige Ober- und Unterseite (4, 5) und vier die Ober- und die Unterseite (4, 5) verbindende Schmalseiten (6-8) umfasst, wobei in der einem Nutzer bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Arbeitsplatte (2) zugewandten vorderen Schmalseite (6) wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10), vordere Befestigungsausnehmung (10), vorgesehen ist.
  9. Arbeitsplatte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (2) eine zumindest im Wesentlichen viereckige Ober- und Unterseite (4, 5) und vier die Ober- und die Unterseite (4, 5) verbindende Schmalseiten (6-9) umfasst, wobei in der von einem Nutzer bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Arbeitsplatte (2) abgewandten hinteren Schmalseite (7) wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10), hintere Befestigungsausnehmung (10), vorgesehen ist.
  10. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die hintere Befestigungsausnehmung durch einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auszeichnet, und/oder dass sich die vordere und die hintere Befestigungsausnehmung durch Querschnitte unterschiedlicher Form auszeichnen.
  11. Arbeitsplatte (2) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Schmalseite (7) einen Winkel (α) ungleich 90° mit der Oberseite (4) einschließt, insbesondere, wobei die hintere Schmalseite (7) einen Winkel (α) größer 90°, bevorzugt größer 100° mit der Oberseite (4) einschließt, bevorzugt, wobei die hintere Schmalseite (7) einen Winkel (α) mit der Oberseite (4) einschließt, der im Bereich von 110° bis 130°, besonders bevorzugt 115° bis 125° liegt.
  12. Arbeitsplatte (2) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die hintere Befestigungsausnehmung (10) ausgehend von der hinteren Schmalseite (7) in einer Erstreckungsrichtung (EB) nach innen in das Arbeitsplatte erstreckt und die Erstreckungsrichtung (EB) einen Winkel (β) mit der hinteren Schmalseite (7) einschließt, der im Bereich von 85° bis 95°, bevorzugt 88° bis 92° liegt, besonders bevorzugt 90° beträgt.
  13. Kit (1) umfassend eine Arbeitsplatte (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und wenigstens einen Behälter (3) mit einem bevorzugt oberen Randbereich (11), der insbesondere einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, bevorzugt, wobei der oder der jeweilige Behälter (3) einen zentralen Bereich (3a) und einen am oberen des zentralen Bereichs (3a) seitlich abragenden Rand (13) aufweist und der zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildete Querschnitt im Bereich dieses Randes (13) vorliegt.
  14. Kit (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Behälter (3) mit einem bevorzugt oberen Randbereich (11), der einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, L-förmiger Randbereich (11), vorgesehen ist, und dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) eine von der betreffenden Schmalseite (6, 7) abgewandte erste bevorzugt ebene Anschlagfläche (14) und eine zu der ersten Anschlagfläche (14) zumindest im Wesentlichen orthogonal orientierte zweite bevorzugt ebene Anschlagfläche (15) aufweist, bevorzugt, wobei der L-förmige Randbereich (11) des wenigstens einen Behälters (3) und die wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) mit den zwei Anschlagflächen (14, 15) derart aneinander angepasst sind, dass der eine Schenkel des L-förmigen Randbereiches (11) an der ersten Anschlagfläche (14) und der andere Schenkel des L-förmigen Randbereiches (11) an der zweiten Anschlagfläche (15) anliegen kann oder anliegt, wenn der L-förmige Randbereich (11) in die Befestigungsausnehmung (10) eingesetzt ist.
  15. Kit (1) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) durch einen Querschnitt auszeichnet, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L- oder T-förmig ausgebildet ist, und dass wenigstens ein Behälter (3) mit einem bevorzugt oberen Randbereich (11), der einen Querschnitt aufweist, der zumindest abschnittsweise zumindest im Wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, vorgesehen ist, und der L- oder T-förmige Abschnitt der wenigstens einen Befestigungsausnehmung (10) und der L-förmige Abschnitt des Randbereichs (11) des wenigstens einen Behälters derart dimensioniert sind, dass die Querschnittsfläche des L- oder T-förmigen Abschnitts (10b) der wenigstens einen Befestigungsausnehmung (10) die Querschnittsfläche desjenigen Bereichs des L-förmigen Abschnitts des Randbereichs (11) des wenigstens einen Behälters (3), der sich innerhalb des L- oder T-förmigen Abschnitts (10b) der wenigstens einen Befestigungsausnehmung (10) erstreckt, wenn der Randbereich (11) des wenigstens einen Behälters (3) von der wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) aufgenommen ist, überschreitet, bevorzugt mindestens das 1,5-fache, besonders bevorzugt mindestens das 2-fache beträgt.
  16. Kit (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Randbereich des wenigstens einen Behälters eine Befestigungsschiene mit zumindest im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt umfasst.
  17. Kit (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte Holz und/oder wenigstens ein holzähnliches Material, insbesondere Bambus, umfasst oder aus Holz und/oder wenigstens einem holzähnlichen Material, insbesondere Bambus, besteht, und/oder der oder wenigstens ein Behälter (3) Kunststoff und/oder Metall umfasst oder aus Kunststoff und/oder Metall besteht.
  18. Kit (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) derart ausgebildet und angeordnet ist und der oder wenigstens ein Behälter (3) derart ausgebildet ist, dass die Oberseite des oder des jeweiligen Behälters (3), wenn er sich im an der Arbeitsplatte (2) lösbar befestigten Zustand befindet, auf Höhe der betreffenden Schmalseite (6, 7) liegt und bevorzugt zumindest im Wesentlichen parallel zur Oberseite (4) der Arbeitsplatte (2) orientiert ist.
  19. Kit (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die oder wenigstens eine Befestigungsausnehmung (10) derart ausgebildet und angeordnet ist und der oder wenigstens ein Behälter (3) derart ausgebildet ist, dass die Oberseite des oder des jeweiligen Behälters (3), wenn er sich im an der Arbeitsplatte (2) lösbar befestigten Zustand befindet, einen Winkel (γ) mit der Oberseite (4) der Arbeitsplatte (2) einschließt, der im Bereich von 20° bis 40°, bevorzugt 25° bis 35°, besonders bevorzugt 27° bis 33° liegt.
  20. Verwendung eines Kits (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 19 an einem Küchenarbeitsplatz.
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