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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sterilcontainer zur Sterilisation von medizinischen Gegenständen.
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Im medizinischen Umfeld und insbesondere in der Chirurgie kommen Sterilcontainer zum Einsatz, die mit zur Sterilisation bestimmten Gegenständen bestückt werden können. Während des Sterilisationsvorgangs werden die Gegenstände für eine bestimmte Zeit einer bestimmten Temperatur und/oder einem bestimmten Druck ausgesetzt, bis an den Gegenständen befindliche Keime sowie andere Mikroorganismen abgetötet sind. Im Stand der Technik sind bereits zahlreiche Sterilcontainer vorgeschlagen worden, die dazu dienen sollen, eine korrekt durchgeführte Sterilisation zu dokumentieren. Beispielsweise können die Sterilcontainer nach dem Sterilisationsvorgang manuell mit einem Siegel versehen werden, welches beim erstmaligen Öffnen des Sterilcontainers zerstört werden muss. Ein zerstörtes Siegel zeigt also an, dass der Container-Innenraum nicht mehr steril ist. Alternativ sind im Stand der Technik bereits Vorrichtungen vorgeschlagen worden, bei denen während des Sterilisationsvorgangs die Vorrichtung selbsttätig in einen Steril-Anzeigezustand wechselt.
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Die
DE 10 2013 111 979 A1 offenbart einen Sterilcontainer mit einem Formgedächtniselement in Gestalt einer axial wirkenden Druckfeder, die erst bei Erreichen oder Überschreiten einer vorbestimmten Sterilisationstemperatur eine definierte Kraft auf eine Anzeigeeinheit ausübt.
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Die
EP 0 412 571 A2 zeigt ein Sicherungssiegel für einen Sterilisierbehälter, wobei das Sicherungssiegel im Sterilisator durch die dort herrschende Temperatur oder Druckdifferenz geschlossen wird. Das geschlossene Siegel zeigt dann die Unversehrtheit des Behälters an.
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Allerdings ist den im Stand der Technik vorgeschlagenen Lösungen zu entnehmen, dass die jeweilige Vorrichtung auch in einen Steril-Anzeigezustand überführt werden kann, selbst wenn der jeweilige Sterilcontainer sich in einem geöffneten Zustand befindet. Dies kann unter Umständen zu der unerwünschten Situation führen, dass ein steriler Zustand angezeigt wird, obwohl gar keine sterilen Bedingungen im Container-Innenraum nach der Sterilisation aufrechterhalten werden können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen verbesserten Sterilcontainer bereitzustellen.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Sterilcontainer zur Sterilisation von medizinischen Gegenständen vorgeschlagen, wobei der Sterilcontainer ein Containerunterteil, einen Containerdeckel, und eine Verschlussvorrichtung umfasst, die dazu geeignet ist, den Deckel derart am Unterteil zu fixieren, dass die beiden einen sterilisierbaren Container-Innenraum bilden. Weiterhin umfasst der Sterilcontainer gemäß dem ersten Aspekt ein Formgedächtniselement, mittels dessen eine Anzeigeeinheit des Sterilcontainers in eine Steril-Stellung bewegbar ist und/oder ein Verriegelungselement des Sterilcontainers in eine verriegelnde Position bewegbar ist, in der das Verriegelungselement verhindert, dass die Verschlussvorrichtung gelöst werden kann, wobei der Sterilcontainer gemäß dem ersten Aspekt dadurch gekennzeichnet ist, dass er eine Sperrvorrichtung umfasst, die derart eingerichtet ist, dass sie bei geöffnetem Sterilcontainer verhindert, dass die Anzeigeeinheit in die Steril-Stellung bewegbar ist und/oder das Verriegelungselement in die verriegelnde Position bewegbar ist. Somit kann beispielsweise sichergestellt werden, dass die Anzeigeeinheit nur bei bestimmungsgemäß geschlossenem Sterilcontainer in einen Steril-Anzeigezustand überführt werden kann.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Sterilcontainer zur Sterilisation von medizinischen Gegenständen vorgeschlagen, wobei der Sterilcontainer ein Containerunterteil, einen Containerdeckel, und eine Verschlussvorrichtung umfasst, die dazu geeignet ist, den Deckel derart am Unterteil zu fixieren, dass die beiden einen sterilisierbaren Container-Innenraum bilden. Weiterhin umfasst der Sterilcontainer gemäß dem zweiten Aspekt ein Formgedächtniselement, mittels dessen eine Anzeigeeinheit des Sterilcontainers in eine Steril-Stellung und ein Verriegelungselement des Sterilcontainers in eine verriegelnde Position bewegbar ist, in der das Verriegelungselement verhindert, dass die Verschlussvorrichtung gelöst werden kann, wobei der Sterilcontainer gemäß dem zweiten Aspekt dadurch gekennzeichnet ist, dass die Anzeigeeinheit ein erstes Feld zum Anzeigen eines sterilen Container-Innenraums und ein zweites Feld zum Anzeigen eines unsterilen Container-Innenraums aufweist, von welchen je nach Zustand des Sterilcontainers eines sichtbar ist.
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Hierdurch ist der Zustand des Container-Innenraums eindeutig daran zu erkennen, welches der beiden Felder sichtbar ist.
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Der erste und der zweite Aspekt können unabhängig voneinander zum Einsatz kommen.
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Bevorzugt kommt der zweite Aspekt der vorliegenden Erfindung dabei bei einem Sterilcontainer gemäß dem ersten, oben beschriebenen Aspekt der vorliegenden Erfindung zum Einsatz. Bevorzugt kommt ein weiter unten beschriebener dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung bei einem Sterilcontainer gemäß dem ersten und/oder zweiten oben beschriebenen Aspekt der vorliegenden Erfindung zum Einsatz.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung, welche sowohl bei einem Sterilcontainer gemäß dem ersten, als auch gemäß dem zweiten Aspekt und/oder dem dritten Aspekt zum Einsatz kommen können, werden im Folgenden beschrieben.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Sterilcontainer eine Sperrvorrichtung umfasst, die derart eingerichtet ist, dass sie bei geöffnetem Sterilcontainer verhindert, dass die Anzeigeeinheit in die Steril-Stellung bewegbar ist und/oder das Verriegelungselement in die verriegelnde Position bewegbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die Sperrvorrichtung derart eingerichtet ist, dass sie sich bei geschlossenem Sterilcontainer in einer Freigabestellung befindet, in der sie ermöglicht, dass die Anzeigeeinheit in die Steril-Stellung bewegbar ist und/oder dass das Verriegelungselement in die verriegelnde Position bewegbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Sperrvorrichtung einen elastischen Körper, vorzugsweise eine Feder, und einen Sperrkörper auf, wobei der Sperrkörper drehbar und/oder verschiebbar am Deckel oder am Unterteil gelagert ist. Der Sperrkörper kann bei geöffnetem Sterilcontainer mittels dem elastischen Körper in einer Sperrstellung gehalten werden, in der er die Bewegung einer Anschlagsfläche, die mit dem Verriegelungselement und/oder der Anzeigeeinheit in starrer Verbindung steht und/oder die durch das Verriegelungselement und/oder die Anzeigeeinheit gebildet ist, blockiert, so dass die Anzeigeeinheit nicht in die Steril-Stellung bewegbar und/oder das Verriegelungselement nicht in die verriegelnde Position bewegbar ist. Der Sperrkörper kann mittels dem aus dem Deckel und dem Unterteil, an dem der Sperrkörper nicht gelagert ist, derart betätigt werden, dass der Sperrkörper bei geschlossenem Sterilcontainer die Bewegung der Anschlagsfläche freigibt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Anzeigeeinheit ein erstes Feld zum Anzeigen eines sterilen Container-Innenraums und ein zweites Feld zum Anzeigen eines unsterilen Container-Innenraums auf, von welchen je nach Zustand des Sterilcontainers eines sichtbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist das erste Feld der Anzeigeeinheit eine erste Farbe, ein erstes Symbol, einen ersten Begriff oder eine Kombination daraus auf, zum Anzeigen eines sterilen Container-Innenraums. Das zweite Feld der Anzeigeeinheit kann eine zweite Farbe, ein zweites Symbol, einen zweiten Begriff oder eine Kombination daraus aufweisen, zum Anzeigen eines unsterilen Container-Innenraums.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Anzeigeeinheit ein Anzeigefenster auf, durch das hindurch je nach Zustand des Sterilcontainers das erste oder das zweite Feld der Anzeigeeinheit sichtbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass ein erstes Betätigungselement zum Betätigen des Verriegelungselements und/oder der Anzeigeeinheit durch das Anzeigefenster hindurch manuell betätigbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Betätigungselement durch das Anzeigefenster in Richtung vom Container-Innenraum weg hindurch ragt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Formgedächtniselement bei Erreichen und/oder Überschreiten einer Umwandlungstemperatur, die vorzugsweise unterhalb oder auf einer Sterilisationstemperatur liegt, seine Formgestalt ändert. Dadurch kann die Anzeigeeinheit in die Steril-Stellung und/oder das Verriegelungselement in die verriegelnde Position bewegt werden, wobei das Formgedächtniselement bei Absinken unter die Umwandlungstemperatur sich in eine ursprüngliche Formgestalt zurück verformt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Anzeigeeinheit in der Steril-Stellung und/oder das Verriegelungselement in der verriegelnden Position, vorzugsweise mittels einer Fixiervorrichtung, gehalten wird, während das Formgedächtniselement sich hin zu der ursprünglichen Formgestalt zurück verformt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem Formgedächtniselement um eine Feder.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die Feder als axial wirkende Druckfeder, insbesondere Schraubendruckfeder, ausgebildet ist und derart an einer ersten Führungsvorrichtung, die vorzugsweise eine Führungsstange umfasst und/oder durch diese zumindest teilweise gebildet ist, angeordnet ist, dass ein erster Endabschnitt der Feder an einem ersten Abschnitt der ersten Führungsvorrichtung axial abgestützt ist. Ein zweiter Endabschnitt der Feder, der dem ersten Endabschnitt in Bezug auf einen Mittelabschnitt der Feder gegenüber liegt, kann relativ zu einem zweiten Abschnitt der ersten Führungsvorrichtung frei beweglich und durch diesen axial geführt sein. Der zweite Endabschnitt der Feder kann zumindest bei Erreichen und/oder Überschreiten der Umwandlungstemperatur die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement abstützen.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Führungsvorrichtung die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement axial führt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Führungsvorrichtung sich zumindest teilweise durch eine Ausnehmung erstreckt, die in der Anzeigeeinheit und/oder in dem Verriegelungselement ausgebildet ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement von der verriegelnden Position in eine freigebende Position nur mittelbar mittels Betätigen eines ersten Betätigungselements, welches vorzugsweise ein vom Verriegelungselement separates Bauteil ist, bewegbar ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist das erste Betätigungselement ein vom Verriegelungselement separates Bauteil.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Sterilcontainer ein erstes Betätigungselement zum Betätigen des Verriegelungselements umfasst. Das erste Betätigungselement kann manuell betätigbar sein und derart eingerichtet sein, dass die Anzeigeeinheit von der Steril-Stellung in eine Unsteril-Stellung gestellt wird, wenn das Verriegelungselement mittels des ersten Betätigungselements von der verriegelnden Position in eine die Verschlussvorrichtung freigebende Position gestellt wird.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Betätigungselement an der Anzeigeeinheit angeordnet ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das erste Betätigungselement zwischen einem ersten Feld der Anzeigeeinheit zum Anzeigen eines sterilen Container-Innenraums und einem zweiten Feld der Anzeigeeinheit zum Anzeigen eines unsterilen Container-Innenraums angeordnet ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass der Sterilcontainer ein zweites Betätigungselement zum Lösen der Verschlussvorrichtung umfasst. Das zweite Betätigungselement kann derart mit einem bewegbaren Teil der Verschlussvorrichtung, vorzugsweise einem Rastblech, zusammenwirken, dass ein Betätigen des zweiten Betätigungselements, vorzugsweise ein Drücken in Richtung des Container-Inneren oder ein Ziehen in Richtung weg vom Container-Inneren, bewirkt, dass der bewegbare Teil der Verschlussvorrichtung, vorzugsweise das Rastblech, in eine Position bewegt wird, in der die Verschlussvorrichtung gelöst ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Verschlussvorrichtung einen Rastmechanismus aufweist und/oder durch diesen ausgebildet ist, wobei der Rastmechanismus einen bewegbaren Teil, vorzugsweise ein Rastblech, der an einem aus dem Deckel und dem Unterteil angeordnet ist, und einen anderen Teil, der entsprechend an einem anderen aus dem Deckel und dem Unterteil angeordnet ist, umfasst. Eines aus dem bewegbaren und dem anderen Teil des Rastmechanismus kann mindestens eine Rastnase aufweisen und das entsprechend andere aus dem bewegbaren und dem anderen Teil des Rastmechanismus kann mindestens eine Rastaussparung aufweisen, in die die mindestens eine Rastnase entsprechend einrasten kann. Der bewegbare Teil, vorzugsweise das Rastblech, kann mit einem zweiten Betätigungselement zum Lösen der Verschlussvorrichtung formschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder lösbar, bevorzugt mittels einer Schraubverbindung, verbunden sein.
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Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Sterilcontainer zur Sterilisation von medizinischen Gegenständen vorgeschlagen, wobei der Sterilcontainer ein Containerunterteil, einen Containerdeckel, und eine Verschlussvorrichtung umfasst, die dazu geeignet ist, den Deckel derart am Unterteil zu fixieren, dass die beiden einen sterilisierbaren Container-Innenraum bilden. Gemäß dem dritten Aspekt umfasst die Verschlussvorrichtung einen Rastmechanismus, durch welchen der Deckel bei einem Aufdrücken auf das Containerunterteil mit diesem verrastet und/oder durch welchen der Deckel bei einem Auflegen auf das Containerunterteil, vorzugsweise mittels einer Positioniervorrichtung, selbsttätig mit diesem verrastet, dadurch gekennzeichnet, dass der Sterilcontainer ein Formgedächtniselement umfasst, mittels dessen ein Verriegelungselement des Sterilcontainers in eine verriegelnde Position bewegbar ist, in der das Verriegelungselement verhindert, dass die Verrastung zwischen Deckel und Containerunterteil gelöst werden kann.
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Hierdurch ist auch bei einem Sterilcontainer mit einer Verrastung des Deckels eine erhöhte Sicherheit geboten.
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Der dritte Aspekt kann auch unabhängig von den oben beschriebenen Aspekten zum Einsatz kommen.
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Bevorzugt kommt der dritte Aspekt der vorliegenden Erfindung jedoch bei einem Sterilcontainer gemäß dem ersten und/oder zweiten, oben beschriebenen Aspekt der vorliegenden Erfindung zum Einsatz.
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Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung, welche sowohl bei einem Sterilcontainer gemäß dem ersten, als auch gemäß dem zweiten Aspekt und/oder dem dritten Aspekt zum Einsatz kommen können, werden im Folgenden beschrieben.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement und/oder die Anzeigeeinheit axial verschiebbar ist, bevorzugt in einer Richtung, die orthogonal zu einer durch einen oberen umlaufenden Randabschnitt des Unterteils gebildeten Ebene verläuft.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist das Verriegelungselement und/oder die Anzeigeeinheit plattenförmig ausgebildet.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement in der verriegelnden Position derart einen beweglichen Teil der Verschlussvorrichtung, vorzugsweise ein Rastblech, blockiert, dass der bewegliche Teil der Verschlussvorrichtung nicht in eine Position bewegt werden kann, in der die Verschlussvorrichtung gelöst ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist der Sterilcontainer eine Dichtungsanordnung zum Abdichten eines durch den Deckel und das Unterteil gebildeten Spalts auf.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Dichtungsanordnung ein elastisches Material auf und/oder ist aus diesem gebildet.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass ein erster Teil der Dichtungsanordnung derart geometrisch ausgebildet ist, dass der erste Teil beim Schließen des Sterilcontainers sich derart geometrisch verformen lässt, vorzugsweise komprimieren lässt, sodass dadurch ein zwischen Deckel und Unterteil gebildeter Spalt abgedichtet werden kann und dass nach einem Lösen der Vorschlussvorrichtung der erste Teil der Dichtungsanordnung sich zurückverformt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Dichtungsanordnung am Deckel oder am Unterteil formschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder lösbar befestigt ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Dichtungsanordnung durch den Deckel oder das Unterteil ausgebildet ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer einen Öffnungsmechanismus zum Öffnen des Sterilcontainers. In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Öffnungsmechanismus derart eingerichtet ist, dass er nach einem Lösen der Verschlussvorrichtung zumindest einen Teil des Deckels von dem Unterteil wegbewegt und/oder dass er den Sterilcontainer geöffnet halten kann.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Öffnungsmechanismus durch eine Dichtungsanordnung ausgebildet.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer eine zweite Führungsvorrichtung, die eine erste und eine zweite Führungsfläche aufweist zwischen denen mindestens eines aus dem Verriegelungselement und der Anzeigeeinheit angeordnet ist und axial geführt ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer eine erste Führungsvorrichtung, die bevorzugt eine Führungsstange umfasst und die zumindest das Formgedächtniselement und/oder mindestens eines aus dem Verriegelungselement und der Anzeigeeinheit axial führt.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Führungsvorrichtung an der zweiten Führungsvorrichtung befestigt ist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass eine Fixiervorrichtung derart an der zweiten Führungsvorrichtung angeordnet ist, dass die Fixiervorrichtung mindestens eines aus dem Verriegelungselement und der Anzeigeeinheit entsprechend in einer verriegelnden/freigebenden Position und Steril-Stellung/Unsteril-Stellung halten kann.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass die Fixiervorrichtung eine axiale Kraft auf die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement ausübt, die quer, bevorzugt orthogonal, zu einer Richtung verläuft, in der die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement axial verschoben werden.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist der Sterilcontainer eine Fixiervorrichtung zum Fixieren der Anzeigeeinheit und/oder des Verriegelungselements auf, wobei die Fixiervorrichtung derart eingerichtet ist, dass sie die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement entsprechend in der Steril-Stellung und der verriegelnden Position fixiert bis diese mittels manueller Betätigung eines ersten Betätigungselements entsprechend in eine Unsteril-Stellung und eine freigebende Position bewegt werden.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist die Fixiervorrichtung derart eingerichtet, dass sie die Anzeigeeinheit und/oder das Verriegelungselement entsprechend in der Unsteril-Stellung und der freigebenden Position fixiert, bis diese mittels Betätigung durch das Formgedächtniselement entsprechend in eine Steril-Stellung und eine verriegelnde Position bewegt werden.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist der Sterilcontainer mindestens eine Positioniervorrichtung zum Positionieren des Deckels am Unterteil auf.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung weist die Positioniervorrichtung mindestens zwei am Deckel angeordnete Flächen auf, die in Schließrichtung oder entgegen der Schließrichtung des Sterilcontainers aufeinander zu laufen, wobei die Positioniervorrichtung mindestens zwei am Unterteil angeordnete Gegenflächen aufweist, die entsprechend in Schließrichtung oder entgegen der Schließrichtung derart aufeinander zulaufen, dass beim Aufsetzen des Deckels auf das Unterteil die zwei am Deckel angeordneten Flächen an den zwei am Unterteil angeordneten Gegenflächen zumindest teilweise abgleiten und dadurch einpassen. Vorzugsweise verschließt sich der Sterilcontainer dadurch selbsttätig.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist der Sterilcontainer derart eingerichtet, dass beim Schließen des Sterilcontainers ein akustisches Signal hörbar ist, dass einen geschlossenen Sterilcontainer signalisiert.
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In einer möglichen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das akustische Signal durch ein Einrasten eines Rastmechanismus, der vorzugsweise einen Teil der Verschlussvorrichtung bildet, erzeugt wird.
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Die vorliegende Erfindung wird nun anhand von Zeichnungen und Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
- 1 eine isometrische Ansicht mit Fokus auf eine Vorderseite eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sterilcontainers in einem geschlossenen Zustand des Sterilcontainers, wobei sich die Anzeigeeinheit in einer Unsteril-Stellung befindet;
- 2 eine isometrische Ansicht mit Fokus auf eine Seitenfläche eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sterilcontainers in einem geöffneten Zustand des Sterilcontainers;
- 3 eine isometrische Ansicht mit Fokus auf eine Seitenfläche des Ausführungsbeispiels aus 2 in einem geschlossenen Zustand des Sterilcontainers;
- 4 eine isometrische Querschnittsansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sterilcontainers in einem geschlossenen, insbesondere verrasteten Zustand der Verschlussvorrichtung;
- 5 eine isometrische Querschnittsansicht des Ausführungsbeispiels aus 4 in einem gelösten Zustand der Verschlussvorrichtung;
- 6 eine Ansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Sterilcontainers aus Sicht des Container-Innenraums, wobei sich der Sterilcontainer in einem geöffneten Zustand und die Anzeigeeinheit in einer Unsteril-Stellung befindet; und
- 7 eine Ansicht des Ausführungsbeispiels aus 6 ebenfalls aus Sicht des Container-Innenraums, wobei sich der Sterilcontainer in einem geschlossenen, insbesondere verrasteten Zustand und die Anzeigeeinheit in einer Steril-Stellung befindet und sich zudem das Verriegelungselement in einer die Verschlussvorrichtung verriegelnden Position befindet.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1, wobei mehrere Aspekte der vorliegenden Erfindung in Kombination verwirklicht sind. Die anhand der Ausführungsbeispiele beschriebenen Merkmale dieser Aspekte können jedoch auch jeweils für sich zum Einsatz kommen.
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In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst der Sterilcontainer 1 ein Containerunterteil 2 und einen Containerdeckel 3, wobei der Deckel 3 am Unterteil 2 mittels einer Verschlussvorrichtung (nicht dargestellt) fixiert ist. In 1 ist somit ein geschlossener Zustand des Sterilcontainers 1 dargestellt. Das Unterteil 2 und der Deckel 3 bilden im dargestellten Zustand einen sterilisierbaren Container-Innenraum (nicht dargestellt). Der Container-Innenraum befindet sich in 1 vom Betrachter aus gesehen hinter dem Unterteil 2 und dem Deckel 3. Weiterhin umfasst der Sterilcontainer 1 eine Anzeigeeinheit 30, die wie dargestellt am Unterteil 2 angeordnet sein kann. Der gezeigte Sterilcontainer 1 umfasst weiterhin ein Formgedächtniselement 5, das die Anzeigeeinheit 30 bei Erreichen und/oder Überschreiten einer vorbestimmten Temperatur in eine Steril-Stellung bewegen kann. Wie in 6 gezeigt, kann das Formgedächtniselement 5 derart eingerichtet sein, dass es ein Verriegelungselement 20 bei Erreichen und/oder Überschreiten einer vorbestimmten Temperatur in eine die Verschlussvorrichtung 10 verriegelnde Position bewegen kann, sodass die Verschlussvorrichtung 10 nicht gelöst werden kann.
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In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein erstes Betätigungselement 21 zwischen einem ersten Feld (nicht dargestellt) und einem zweiten Feld 32 der Anzeigeeinheit 30 angeordnet. Wie in 1 dargestellt, kann die Anzeigeeinheit 30 ein Anzeigefenster 33 aufweisen, durch welches hindurch von außerhalb des Sterilcontainers 1 das erste Feld oder das zweite Feld 32 je nach Zustand des Sterilcontainers 1 sichtbar ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ragt das erste Betätigungselement 21 durch das Anzeigefenster 33 hindurch. Es kann sich somit in eine Richtung weg von dem Container-Innenraum erstrecken und kann manuell betätigt werden.
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Wie oben bereits erwähnt umfasst der Sterilcontainer 1 erfindungsgemäß ein Formgedächtniselement 5, wobei der Begriff „Formgedächtniselement“ im Sinne der vorliegenden Erfindung breit auszulegen ist. Bei dem Formgedächtniselement 5 kann es sich, wie in 6 und 7 dargestellt, um eine Feder, insbesondere axial wirkende Druckfeder handeln. Bei der Feder kann es sich insbesondere um eine Nitinol-Feder oder Nitinol-Druckfeder handeln. Es ist auch denkbar, dass eine auf Zug beanspruchte Feder zum Einsatz kommt. Weiterhin kann es sich bei dem Formgedächtniselement 5 auch um eine Flüssigkeit handeln. In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Formgedächtniselement 5 derart ausgebildet, dass es bei Erreichen und/oder Überschreiten einer Umwandlungstemperatur, die vorzugsweise unterhalb einer Sterilisationstemperatur liegt, seine Formgestalt ändert (im Ausführungsbeispiel von 6 und 7 entspricht dies einer Erhöhung der axialen Erstreckung der Feder 5) und dadurch bewirkt, dass die Anzeigeeinheit 30 in die Steril-Stellung und/oder dass das Verriegelungselement 20 in die verriegelnde Position bewegt wird. Das Formgedächtniselement 5 kann derart ausgebildet sein, dass es bei Unterschreiten der Umwandlungstemperatur oder bei Unterschreiten einer anderen vorbestimmten Temperatur, beispielsweise 80 °C, seine Formgestalt hin zu der ursprünglichen Formgestalt ändert, die der Formgestalt vor dem Durchführen des Sterilisationsvorgangs entspricht.
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Die Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselement 5, das wie in 6 und 7 dargestellt als axial wirkende Druckfeder ausgebildet sein kann, kann beispielsweise 90 °C betragen. Es ist auch denkbar, dass die Umwandlungstemperatur 98 °C beträgt. Die Umwandlungstemperatur liegt bevorzugt unterhalb der Sterilisationstemperatur. Es ist auch denkbar, dass das Formgedächtniselement 5 derart ausgebildet ist, dass es seine Formgestalt innerhalb eines Temperarturbereichs, beispielsweise 98 °C ± 4 °C oder 98 °C ± 6 °C oder 98 °C + 6 °C / - 4°C oder 98 °C + 4 °C/ - 6°C, ändert. Die Änderung der Formgestalt des Formgedächtniselements 5 kann sprunghaft oder kontinuierlich erfolgen. Das Formgedächtniselement 5, bei dem es sich wie in 6 und 7 dargestellt um eine Feder 5 handeln kann, kann bei Erreichen und/oder Überschreiten der Umwandlungstemperatur und/oder bei Erreichen und/oder Überschreiten eines Umwandlungsdrucks beispielsweise ein Kraft von 10 N auf die Anzeigeeinheit 30 und/oder das Verriegelungselement 20 ausüben.
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In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann auch vorgesehen sein, dass das Formgedächtniselement 5, zusätzlich oder alternativ zur Temperaturabhängigkeit, abhängig von einem Umwandlungsdruck, der vorzugsweise unterhalb eines vorbestimmten Sterilisationsdrucks liegt, seine Formgestalt ändert. In einer Ausführungsform kann ein Formgedächtniselement 5 vorgesehen sein, dass seine Formgestaltänderung unter Temperatur- und/oder Druckeinwirkung beliebig oft wiederholen kann.
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Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer 1, wie beispielsweise in 6 dargestellt, eine Sperrvorrichtung 50 mittels der bei geöffnetem Sterilcontainer 1 verhindert werden kann, dass die Anzeigeeinheit 30 in die Steril-Stellung und/oder dass das Verriegelungselement 20 in die verriegelnde Position bewegbar ist.
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Gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer 1 ein Formgedächtniselement 5, das derart eingerichtet ist, dass es die Anzeigeeinheit 30 in eine Steril-Stellung und das Verriegelungselement 20 in eine verriegelnde Position bewegen kann, wobei die Anzeigeeinheit 30, wie beispielsweise in 1 dargestellt, ein erstes Feld (nicht dargestellt) und ein zweites Feld 32 entsprechend zur Anzeige eines sterilen und eines unsterilen Zustands des Container-Innenraums umfasst, von welchen je nach Zustand des Sterilcontainers 1 eines sichtbar ist. Das erste Feld kann beispielsweise die Farbe „grün“ zur Anzeige eines sterilen Zustands umfassen, das zweite Feld kann beispielsweise die Farbe „rot“ zur Anzeige eines unsterilen Zustands umfassen.
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In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist durch das Anzeigefenster 33 hindurch das zweite Feld 32 sichtbar. Folglich zeigt die Anzeigeeinheit 30 einen unsterilen Zustand des Container-Innenraums an, beispielsweise mittels der Farbe „rot“. D.h. der in 1 gezeigte Sterilcontainer 1 kann sich beispielsweise in einem Zustand nach einem Bestücken des Container-Innenraums mit zu sterilisierenden medizinischen Gegenständen befinden, wobei noch kein Sterilisationsvorgangstattgefunden hat, oder beispielsweise in einem Zustand, in dem die Anzeigeeinheit 30 mittels manueller Betätigung des vorzugsweise vorgesehenen ersten Betätigungselement 21 von einer Steril-Anzeige in eine Unsteril-Anzeige überführt wurde. Der Sterilcontainer 1 wird in den zuletzt beschriebenen Zustand vorteilhafterweise unmittelbar vor einem Lösen der Verschlussvorrichtung 10 (siehe bspw. 4) mittels dem bevorzugt vorgesehenen zweiten Betätigungselement 11 (siehe bspw. 1) und der anschließenden Entnahme der sterilisierten Gegenstände versetzt.
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2 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1 in einem geöffneten Zustand. Der Deckel 3 ist im Ausführungsbeispiel nicht am Unterteil 2 fixiert. Wie in 2 ersichtlich, kann der Sterilcontainer 1 zwei Positioniervorrichtungen 90 aufweisen, die der Positionierung des Deckels 3 am Unterteil 2 dienen. Der Sterilcontainer 1 kann ferner zwei Verschlussvorrichtungen (in 2 nicht dargestellt) und zwei zweite Betätigungselemente 11, 11 zum Lösen der jeweiligen Verschlussvorrichtung umfassen. Im Ausführungsbeispiel ist die eine der Verschlussvorrichtungen an der linken Seitenwand des Sterilcontainers 1 angeordnet, wobei die andere der Verschlussvorrichtungen an der rechten Seitenwand des Sterilcontainers 1 angeordnet ist. In dem in 2 und 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die linke Seitenwand und die rechte Seitenwand weitestgehend verdeckt, wobei die linke und die rechte Seitenwand sich im Ausführungsbeispiel in die Zeichenebene hinein erstrecken.
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Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die jeweilige Positioniervorrichtung 90 zwei am Deckel 3 angeordnete Flächen 91, 91 auf, die in Schließrichtung C, d.h. in 2 von dem Deckel 3 aus gesehen in Richtung des Unterteils 2, aufeinander zulaufen. In 2 ist nur eine Fläche 91 der zwei Flächen 91, 91 der jeweiligen Positioniervorrichtung 90 ersichtlich. Die jeweilige Positioniervorrichtung 90 kann weiterhin zwei am Unterteil 2 angeordnete Gegenflächen 92, 92 aufweisen, wobei in 2 jeweils nur eine Gegenfläche 92 einer Positioniervorrichtung 90 dargestellt ist.
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Die zwei Gegenflächen 92, 92 des Unterteils 2 einer Positioniervorrichtung 90 können, wie in 2 dargestellt, entsprechend den Flächen 91, 91 des Deckels 3, in Schließrichtung C, d.h. in 2 von dem Deckel 3 aus gesehen in Richtung des Unterteils 2, aufeinander zulaufen. Die jeweiligen Flächen 91, 91 und entsprechenden Gegenflächen 92, 92 sind also im dargestellten Ausführungsbeispiel derart ausgebildet, dass beim Aufsetzen des Deckels 3 auf das Unterteil 2, also beim Übergang von dem in 2 dargestellten geöffneten Zustand des Sterilcontainers 1 zu dem in 3 dargestellten geschlossenen Zustand des Sterilcontainers 1, die Flächen 91, 91 des Deckels 3 an den entsprechenden Gegenflächen 92, 92 des Unterteils 2 der jeweiligen Positioniervorrichtung 90 zumindest teilweise aneinander abgleiten können. Der Deckel 3 kann dadurch am Unterteil 2 positioniert werden.
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Bei einem Schließvorgang des in 2 dargestellten Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 kann also der Deckel 3 manuell auf das Unterteil 2 aufgesetzt werden, wobei sich die Verschlussvorrichtung (nicht dargestellt) sodann selbsttätig schließen, insbesondere einrasten, kann. Sodann befindet sich der Sterilcontainer 1 in dem 3 (oder 3 oder 4) gezeigten geschlossenen Zustand, was bedeutet, dass sich die Verschlussvorrichtung in einem geschlossenen Zustand befindet. Weist die Verschlussvorrichtung 10, wie beispielsweise in 4 dargestellt, einen Rastmechanismus 12 auf, entspricht ein geschlossener Zustand der Verschlussvorrichtung 10 einem verrasteten Zustand des Rastmechanismus 12. Ein erfolgreiches Verschließen der jeweiligen Verschlussvorrichtung kann durch ein akustisches Signal, das beispielsweise durch ein Einrasten des Rastmechanismus 12 erzeugt werde kann, signalisiert werden. Mit anderen Worten ist in dem in 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel der Sterilcontainer 1 derart ausgebildet, dass die Verschlussvorrichtung (nicht dargestellt), die insbesondere als Rastmechanismus 12 ausgebildet sein kann, nach einem Aufsetzen des Deckels 3 auf das Unterteil 2 selbsttätig, insbesondere durch eine durch das Eigengewicht des Deckels 3 erzeugten Schließkraft, eine geschlossene Stellung einnimmt.
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Das in 3 gezeigte Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 entspricht dem Ausführungsbeispiel aus 2, wobei in 3 ein geschlossener Zustand des Sterilcontainers 1 dargestellt ist.
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Das Lösen der Verschlussvorrichtung des in 3 dargestellten Ausführungsbeispiels erfordert die Betätigung der zweiten Betätigungselemente 11, 11. Im dargestellten Beispielsfall werden dabei die seitlich am Sterilcontainer 1 vorgesehenen zwei Betätigungselemente 11,11 jeweils in Richtung des Container-Inneren (nicht dargestellt) eingedrückt. Das in der 3 links befindliche zweite Betätigungselement 11 wird also von links nach rechts gedrückt, während das in der 3 rechts befindliche zweite Betätigungselement 11 von rechts nach links gedrückt wird. In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die beiden zweiten Betätigungselemente 11, 11 nicht sichtbar, da diese von der Seitenwand des Sterilcontainers 1 verdeckt werden. Der in 3 dargestellte Sterilcontainer 1 kann weiterhin eine Dichtungsanordnung 60 (beispielsweise in 4 dargestellt) aufweisen, wobei die Dichtungsanordnung 60 im geschlossenen Zustand des Sterilcontainers 1 vorgespannt sein kann, sodass nach dem manuellen Betätigen der in 3 dargestellten zwei Betätigungselemente 11, 11 der Deckel 3 in Öffnungsrichtung O von dem Unterteil 2 mittels der Dichtungsanordnung 60 wegbewegt wird. Die Dichtungsanordnung 60 bildet in einem solchen Ausführungsbeispiel einen Öffnungsmechanismus 70.
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Gemäß einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst der Sterilcontainer 1 eine Verschlussvorrichtung 10, die einen Rastmechanismus 12 umfasst, durch welchen der Deckel 3 bei einem Aufdrücken auf das Containerunterteil 2 mit diesem verrastet und/oder durch welchen der Deckel 3 bei einem Auflegen auf das Containerunterteil 2, wie in 2 dargestellt vorzugsweise mittels einer Positioniervorrichtung 90, selbsttätig mit diesem verrastet, wobei der Sterilcontainer 1 ein Formgedächtniselement 5 umfasst, mittels dessen ein Verriegelungselement 20 in eine verriegelnde Position bewegbar ist, in der das Verriegelungselement 20 verhindert, dass die Verrastung zwischen Deckel 3 und Containerunterteil 2 gelöst werden kann.
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4 bis 7 zeigen Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1, bei denen jeweils die Merkmale des dritten Aspekts verwirklicht sind. Die Merkmale des dritten Aspekts können selbstverständlich auch bei den in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispielen verwirklicht sein, sind dort aber nicht explizit dargestellt.
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Das in 4 gezeigte Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 ist in einem geschlossenen Zustand dargestellt. Die Verschlussvorrichtung 10 kann wie dargestellt einen Rastmechanismus 12 aufweisen, wobei dieser Rastaussparungen 12c und Rastnasen 12b umfassen kann. In dem dargestellten Zustand sind die Rastnasen 12b des Ausführungsbeispiels mit den Rastaussparungen 12c verrastet. Im Ausführungsbeispiel sind die Rastaussparungen 12c an einem Rastblech 12a ausgebildet, das in fester Verbindung, wie dargestellt mittels einer Schraubverbindung, mit dem zweiten Betätigungselement 11 steht. Die mechanische Einheit aus dem zweiten Betätigungselement 11 und dem Rastblech 12a sind im vorliegenden Beispielfall schwenkbar am Deckel 3 montiert. Die Rastnasen 12b können wie dargestellt in fester Verbindung mit dem Unterteil 2 stehen. Weiterhin ist in 4 das Verriegelungselement 20 abgebildet. Es befindet sich in der Darstellung in einer die Verschlussvorrichtung 10, genauer gesagt den Rastmechanismus 12, freigebenden Position. D. h. dass mittels manueller Betätigung des zweiten Betätigungselements 11 der Rastmechanismus 12 im dargestellten Zustand des Sterilcontainers 1 gelöst werden kann, da das Verriegelungselement 20 die Bewegbarkeit des Rastblechs 12a in der dargestellten Position nicht blockiert.
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Das in 4 gezeigte Ausführungsbeispiel umfasst weiterhin eine Dichtungsanordnung 60, mittels der der Container-Innenraum 4 abgedichtet werden kann. Die Dichtungsanordnung 60 kann wie dargestellt einen ersten Teil 60a umfassen, der am Deckel 3 befestigt ist und der sich vom Deckel 3 in Richtung des Unterteils 2 erstreckt. Weiterhin kann die Dichtungsanordnung 60 einen zweiten Teil 60b aufweisen, der im dargestellten Ausführungsbeispiel durch den oberen Randabschnitt des Unterteils 2 ausgebildet ist. In dem dargestellten geschlossenen Zustand des Sterilcontainers 1 presst der Deckel 3 den ersten Teil 60a der Dichtungsanordnung 60 gegen den zweiten Teil 60b der Dichtungsanordnung 60. Im Ausführungsbeispiel kann der erste Teil 60a dabei verformt werden, sodass im dargestellten geschlossenen Zustand des Sterilcontainers 1 die Dichtungsanordnung 60 den Deckel 3 gegen das Unterteil 2 vorspannt. Bei einem Lösen der Verschlussvorrichtung 10, d.h. bei einem Übergang von dem in 4 gezeigten geschlossenen Zustand des Sterilcontainers zu dem in 5 gezeigten gelösten/offenen Zustand des Sterilcontainers 1 bewirkt die Dichtungsanordnung 60, dass der Deckel 3 in Richtung weg vom Unterteil 2 bewegt wird. Die Dichtungsanordnung 60 bildet somit im dargestellten Beispielfall einen Öffnungsmechanismus 70.
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Wie in 4 dargestellt kann die Verschlussvorrichtung 10 / der Rastmechanismus 12 sowie das Verriegelungselement 20 außerhalb des Container-Innenraums 4 angeordnet sein, d.h. vom Container-Innenraum 4 aus gesehen jenseits der ContainerWand, die durch das Unterteil 2 und/oder den Deckel 3 gebildet wird.
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Das in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1 entspricht dem Ausführungsbeispiel aus 4, wobei in 5 der Sterilcontainer 1 in einem Zustand dargestellt ist, in dem die Verschlussvorrichtung 10 / der Rastmechanismus 12 gelöst ist. Der abgebildete Zustand kann einem Zustand nach dem Betätigen eines bevorzugt am Sterilcontainer 1 vorgesehenen zweiten Betätigungselements 11 entsprechen. Die Dichtungsanordnung 60, genauer gesagt der erste Teil 60a der Dichtungsanordnung 60, hat sich in dem in 5 dargestellten Zustand im Vergleich zum in 4 dargestellten Zustand des Ausführungsbeispiels zumindest teilweise zurück verformt. Im Ausführungsbeispiel kann somit die Dichtungsanordnung 60 unmittelbar nach dem Lösen der Verschlussvorrichtung 10 / des Rastmechanismus 12 den Deckel 3 zumindest teilweise von dem Unterteil 2 wegbewegt haben. Die Dichtungsanordnung 60 bildet im Ausführungsbeispiel somit, wie oben bereits erwähnt, einen Öffnungsmechanismus 70.
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Sowohl in dem in 4 als auch in dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel befindet sich das Verriegelungselement 20 in einer die Verschlussvorrichtung 10 / den Rastmechanismus 12 freigebenden Position. Die in beiden Figuren nicht dargestellte Anzeigeeinheit 30 befindet sich im Ausführungsbeispiel somit in ihrer Unsteril-Stellung. Der Zustand des Ausführungsbeispiels aus 4 (geschlossener Sterilcontainer 1 und Verriegelungselement 20 in freigebender Position mit Anzeigeeinheit 30 in Unsteril-Stellung) entspricht dem Zustand des Ausführungsbeispiels aus 1. Ein Zustand eines Ausführungsbeispiels, bei dem sich die Anzeigeeinheit 30 in einer Steril-Stellung und entsprechend das Verriegelungselement 20 in einer die Verschlussvorrichtung 10 verriegelnden Position befindet ist beispielsweise in 7 gezeigt.
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6 illustriert ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1 betrachtet aus Sicht des Container-Innenraums (nicht dargestellt). Der Container-Innenraum befindet sich also zwischen dem Betrachter von 6 und den dargestellten Elementen. Wie bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel kann das in 6 dargestellte Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 auch derart ausgebildet sein, dass zwischen den in 6 gezeigten Elementen und dem Container-Innenraum eine Containerwand des Unterteils 2 und/oder des Deckels 3 angeordnet ist. Die in 6 und in 4 dargestellten Elemente wie beispielsweise das Formgedächtniselement 5, die Anzeigeeinheit 30, das Verriegelungselement 20 und die Verschlussvorrichtung 10 / der Rastmechanismus 12 können wie gezeigt in einem Gehäuse untergebracht sein, das wiederum am Unterteil 2 und/oder am Deckel 3 angeordnet ist. Wie beispielsweise in 1 gezeigt kann das Gehäuse das Anzeigefenster 33 ausbilden. Bevorzugt ist das Gehäuse integraler Bestandteil des Unterteils 2 und/oder des Deckels 3.
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Das in 6 dargestellte Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 ist in einem Zustand abgebildet, in dem sich das Verriegelungselement 20 in einer die Verschlussvorrichtung 10 / Rastmechanismus 12 freigebenden Position befindet. Zudem befindet sich das dargestellte Ausführungsbeispiel in einem Zustand, in dem der Sterilcontainer 1 geöffnet ist, d. h. dass der Deckel 3 nicht am Unterteil 2 fixiert ist. Im Ausführungsbeispiel umfasst der Sterilcontainer 1 eine Sperrvorrichtung 50, deren Sperrkörper 52 wie abgebildet am Unterteil 2 drehbar an der Befestigungsachse 53 angeordnet ist. Ein elastischer Körper 51 der Sperrvorrichtung 50 kann wie dargestellt als Feder 51 ausgebildet sein und kann wie dargestellt ebenfalls an der Befestigungsachse 53 angeordnet sein. Die Befestigungsachse 53 ist im Ausführungsbeispiel am Unterteil 2 angeordnet. In dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der Sperrkörper 52 in einer Sperrstellung, wobei der Sperrkörper 51 von der Feder 52 in der Sperrstellung gehalten wird. Wie dargestellt, blockiert der Sperrkörper 52 in der Sperrstellung die Bewegung einer Anschlagsfläche 34, die wie dargestellt an der Anzeigeeinheit 30 ausgebildet sein kann. Die Anzeigeeinheit 30 kann wie abgebildet wiederum an dem Verriegelungselement 20 angeordnet sein. In der dargestellten Sperrstellung blockiert die Sperrvorrichtung 50 die Anzeigeeinheit 30 und folglich das Verriegelungselement 20 derart, dass diese entsprechend nicht in die Steril-Stellung und nicht in die verriegelnde Position bewegbar sind.
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Bei einem Schließvorgang des in 6 gezeigten Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 wird der Deckel 3 in Richtung des Unterteils 2 bewegt. In 6 entspricht dies einer Bewegung des Deckels 3 von oben nach unten. Ein dem Sperrkörper 52 zugewandter Abschnitt des Deckels 3 kann während dem Schließvorgang die Sperrvorrichtung 50 betätigen, wobei im vorliegenden Beispielfall ein dem Sperrkörper 52 zugewandter Abschnitt des Deckels 3 gegen den oberen Abschnitt des Sperrkörpers 52 gedrückt wird. Genauer gesagt betätigt im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein am Deckel 3 angeordnetes Rastblech 12a (beispielsweise in 7 ersichtlich) den Sperrkörper 52. Somit kann der Sperrkörper 52 gedreht und in eine Position bewegt werden, in der er eine Bewegbarkeit der Anschlagsfläche 34 freigibt. In dem in 7 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich der Sperrkörper 52 beispielsweise in einer die Anschlagsfläche 34 freigebenden Stellung. Im Ausführungsbeispiel von 6 und 7 kann die Anzeigeeinheit 30, die in starrer Verbindung mit der Anschlagsfläche 34 steht, somit nur bei bestimmungsgemäß geschlossenem Sterilcontainer 1 in eine Steril-Stellung überführt werden und das Verriegelungselement 20 kann somit nur bei bestimmungsgemäß geschlossenem Sterilcontainer 1 in eine die Verschlussvorrichtung 10 verriegelnde Position überführt werden. 7 zeigt einen Sterilcontainer 1, dessen Anzeigeeinheit 30 sich in einem Steril-Anzeigezustand befindet und dessen Verriegelungselement 20 sich in einer verriegelnden Position befindet.
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In dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 handelt es sich bei dem Formgedächtniselement 5 um eine Feder 5, die als axial wirkende Schraubendruckfeder 5 ausgebildet ist. Die Feder 5 kann wie dargestellt an einer ersten Führungsvorrichtung 40, die vorliegend als Führungsstange 40 ausgebildet ist, angeordnet sein. Wie in 6 veranschaulicht, kann sich ein erster Endabschnitt der Feder 5, in 6 entspricht dieser einem unteren Endabschnitt der Feder 5, an einem ersten Abschnitt der ersten Führungsvorrichtung 40 axial abstützen. In 6 entspricht der erste Abschnitt der Führungsvorrichtung 40 einem unteren Endabschnitt der Führungsstange 40. Im Ausführungsbeispiel ist ein zweiter (oberer) Endabschnitt der Feder 5, der in Richtung deren axialer Erstreckung dem ersten (unteren) Endabschnitt in Bezug auf einen Mittelabschnitt der Feder 5 gegenüberliegt, relativ zu einem zweiten Abschnitt der Führungsstange 40 frei beweglich eingerichtet (in 6 entspricht der zweite Abschnitt einem oberen Abschnitt der Führungsstange 40). Die Führungsstange 40 führt im Ausführungsbeispiel von 6 den frei beweglichen (oberen) Abschnitt der Feder 5 in Richtung deren axialer Erstreckung.
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In dem in 6 gezeigten Ausführungsbeispiel des Sterilcontainers 1 stützt der zweite (obere) Endabschnitt der Feder 5 das Verriegelungselement 20 in dem dargestellten Zustand, in dem der Sterilcontainer 1 einen unsterilen Zustand anzeigt, ab. Im gezeigten Zustand hat die Feder 5 ihre ursprüngliche Formgestalt inne, d. h. die Feder 5 ist einer Temperatur unterhalb ihrer Umwandlungstemperatur ausgesetzt. Im vorliegenden Beispielfall hat die Feder 5 in ihrer ursprünglichen Formgestalt, d.h. bei einer Temperatur unterhalb ihrer Umwandlungstemperatur, eine kleinere axiale Erstreckung im Vergleich zu einer zweiten Formgestalt bei einer Temperatur die gleich oder überhalb ihrer Umwandlungstemperatur liegt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel kann der geöffnete Sterilcontainer 1 mit zu sterilisierenden medizinischen Gegenständen bestückt werden. Sodann kann der Sterilcontainer 1 geschlossen werden und in einen Sterilisator (nicht dargestellt) zur Durchführung des eigentlichen Sterilisationsvorgangs gestellt werden. Während dem Durchführen des Sterilisationsvorgangs kann sich die in 6 gezeigte Feder 5 bei Erreichen und/oder Überschreiten ihrer Umwandlungstemperatur axial ausdehnen. Im Ausführungsbeispiel von 6 bewegt sich infolgedessen der zweite (obere) Endabschnitt der Feder 5, da der erste (untere) Endabschnitt der Feder 5 axial fixiert ist, in 6 axial in Richtung nach oben und bewegt folglich die Anzeigeeinheit 30 in ihre Steril-Stellung (entspricht der in 7 dargestellten Stellung) und das Verriegelungselement 20 in seine die Verschlussvorrichtung 10 verriegelnde Position (entspricht der in 7 dargestellten Stellung). In dem in 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Verriegelungselement 20 eine Ausnehmung 35 auf, durch welche sich die Führungsstange 40 hindurch erstreckt. Das Verriegelungselement 20 ist an der Anzeigeeinheit 30 angeordnet. Die Anzeigeeinheit 30 ist im Ausführungsbeispiel wiederum axial verschieblich zwischen einer ersten Führungsfläche 41 a und einer zweiten Führungsfläche 41b der zweiten Führungsvorrichtung 41 gelagert. Im Ausführungsbeispiel ist die Führungsstange 40 an ihrem unteren Endabschnitt fest mit der zweiten Führungsvorrichtung 41 verbunden.
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7 zeigt eine Ansicht des in 6 dargestellten Ausführungsbeispiels ebenfalls betrachtet von einem im Container-Innenraum (nicht dargestellt) befindlichen Standpunkt aus, wobei sich der Sterilcontainer 1 hier in einem geschlossenen Zustand befindet (Verschlussvorrichtung 10 / Rastmechanismus 12 ist verrastet). Im Ausführungsbeispiel von 7 ist zudem ein Zustand des Sterilcontainers 1 dargestellt, in dem sich das Verriegelungselement 20 in einer die Verschlussvorrichtung 10 / Rastmechanismus 12 verriegelnden Position befindet, wobei sich die Anzeigeeinheit 30 in einer Steril-Stellung befindet.
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In 6 und 7 ist lediglich die Rückseite der Anzeigeeinheit 30 sichtbar, was bedeutet, dass das erste Feld 31 und das zweite Feld 32 entsprechend zum Anzeigen eines Steril-/Unsteril-Zustands sich in 6 und 7 auf einer dem Betrachter abgewandten Seite der Anzeigeeinheit 30 befinden. In dem in 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Anzeigeeinheit 30 eine Grundplatte, wobei an der Grundplatte ein erstes Feld 31 und ein zweites Feld 32 angeordnet sein kann. Im Ausführungsbeispiel ist die Grundplatte zwischen zwei Führungsflächen 41a, 41b axial verschieblich gelagert. Im Ausführungsbeispiel ist zudem das Verriegelungselement 20 an der Grundplatte der Anzeigeeinheit 30 angeordnet. In 6 und 7 sind lediglich Befestigungselemente des ersten Feldes 31 (Steril-Anzeige) und des zweiten Feldes 32 (Unsteril-Anzeige) der Anzeigeeinheit 30 dargestellt. Im Ausführungsbeispiel von 1 kann der gleiche Aufbau der Anzeigeeinheit 30 zum Einsatz kommen.
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Wie oben bereits erwähnt befindet sich die in 7 dargestellte Ausführungsform des Sterilcontainers 1 in einem sterilen Zustand. Im gezeigten Ausführungsbeispiel hat sich das Formgedächtniselement 5, genauer gesagt die Feder 5, in ihre ursprüngliche Formgestalt zurück verformt. Dies deutet darauf hin, dass der Sterilcontainer 1 einer Temperatur ausgesetzt ist, die unterhalb der Umwandlungstemperatur der Feder 5 liegt. Der Sterilcontainer 1 kann wie dargestellt derart eingerichtet sein, dass sich das Formgedächtniselement 5 nach der Durchführung eines Sterilisierungsvorgangs und vor dem Betätigen eines bevorzugten ersten Betätigungselements 21 (erstes Betätigungselement 21 bspw. in 1 dargestellt) bei Unterschreiten seiner Umwandlungstemperatur seine ursprüngliche Formgestalt einnimmt, wobei wie dargestellt die Anzeigeeinheit 30 und das Verriegelungselement 20 entsprechend in der Steril-Stellung und in der verriegelnden Position verbleiben können. Wie im Ausführungsbeispiel in 6 und 7 dargestellt kann hierfür eine Fixiervorrichtung 80 vorgesehen sein. Wie in 6 und 7 dargestellt kann die Fixiervorrichtung 80 an der zweiten Führungsvorrichtung 41 angeordnet sein. In dem in 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel kann die Fixiervorrichtung 80 die Anzeigeeinheit 30 und infolgedessen das an der Anzeigeeinheit 30 angeordnete Verriegelungselement 20 entsprechend in der Steril-Stellung/Unsteril-Stellung und in der verriegelnden/freigebenden Position halten. Im Ausführungsbeispiel kann die Fixiervorrichtung 80 eine axiale Kraft auf die Anzeigeeinheit 30 ausüben, die orthogonal zu einer Richtung verläuft, in der die Anzeigeeinheit 30 und das Verriegelungselement 20 axial verschoben werden.
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Im Folgenden wird anhand der Ausführungsbeispiele eine mögliche Funktionsweise des erfindungsgemäßen Sterilcontainers 1 erläutert.
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Zunächst werden die zu sterilisierenden medizinischen Gegenstände in den Container-Innenraum 4 gegeben. Hierfür muss sich der Sterilcontainer 1, wie beispielsweise in 2 und 6 gezeigt, in einem geöffneten Zustand befinden. Sodann kann der Containerdeckel 3 am Containerunterteil 2 mittels der Verschlussvorrichtung 10 befestigt werden, wobei die Verschlussvorrichtung 10, wie in 4 bis 7 gezeigt, einen Rastmechanismus 12 umfassen kann. In einer möglichen Ausführungsform kann der Sterilcontainer 1 derart ausgebildet sein, dass ein bestimmungsgemäßes Verschließen/Verrasten des Deckels 3 mit dem Unterteil 2 durch ein akustisches Signal, welches durch ein Verrasten des Rastmechanismus 12 erzeugt werden kann, hörbar gemacht wird. Zur Durchführung des eigentlichen Sterilisationsvorgangs kann der Sterilcontainer 1 sodann in einen Sterilisator gegeben werden. Sodann wird der Sterilcontainer 1 im Sterilisator einer vorbestimmten Sterilisationstemperatur und/oder einem vorbestimmten Sterilisationsdruck für eine vorbestimmte Zeit ausgesetzt, sodass etwaige im Container-Innenraum 4 befindliche Krankheitserreger abgetötet werden und ein steriler Zustand des Container-Innenraums 4 herbeigeführt wird.
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Wie beispielsweise in 6 und 7 dargestellt kann der Sterilcontainer 1 ein Formgedächtniselement 5 aufweisen, dass als axial wirkende Druckfeder 5 ausgebildet sein kann.
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Während dem Sterilisationsvorgang kann das Formgedächtniselement 5 bei Erreichen und/oder Überschreiten einer vorbestimmten Temperatur, beispielsweise 110 °C, durch eine Formänderung bewirken, dass die Anzeigeeinheit 30 von einem unsterilen Anzeigezustand in einen sterilen Anzeigezustand wechselt. Hierzu kann das in 1 dargestellte zweite Feld 32 sowie das erste Betätigungselement 21 mittels des Formgedächtniselements 5 in der Bildfläche von 1 in Richtung nach oben verschoben werden. In dem in 6 und 7 dargestellen Ausführungsbeispiel wird die Anzeigeeinheit 30 samt dem Verriegelungselement 20 beispielsweise axial verschoben. Gleiches gilt für das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel, wobei hier das Verriegelungselement 20 nicht sichtbar ist. Das in der Zeichenebene in 1 unterhalb des Betätigungselements 21 angeordnete erste Feld (in 1 nicht sichtbar, da es von einem Abschnitt des Unterteils 2 verdeckt wird), wird folglich mittels des Formgedächtniselements 5 (axial) in Richtung nach oben bewegt. Bei Erreichen und/oder Überschreiten einer vorbestimmten Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselements 5, die vorzugsweise unterhalb einer Sterilisationstemperatur liegt, hat das Formgedächtniselement 5 das erste Feld in das Anzeigefenster 33 bewegt, sodass das durch das Anzeigefenster 33 sichtbare erste Feld einen sterilen Zustand des Container-Innenraums 4 anzeigt. Zudem wurde das Verriegelungselement 20 (beispielsweise in 7 dargestellt) während dem Sterilisationsvorgang von einer freigebenden Position (Verschlussvorrichtung 10 kann in dieser Position gelöst werden) in eine verriegelnde Position (Verschlussvorrichtung 10 kann in dieser Position nicht gelöst werden) mittels des Formgedächtniselements 5 bewegt.
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Nach der Durchführung des Sterilisationsvorgangs kann der Sterilcontainer 1 sodann aus dem Sterilisator entnommen werden. Sodann erfolgt üblicherweise der Transport zum schlussendlichen Einsatzort der sterilisierten medizinischen Gegenstände. Um die sterilisierten Gegenstände sodann aus dem Sterilcontainer 1 entnehmen zu können, kann sodann der Sterilcontainer 1 in einem zweistufigen Verfahren geöffnet werden. In einer ersten Stufe des zweistufigen Verfahrens kann mittels des ersten Betätigungselements 21 das Verriegelungselement 20 von der die Verschlussvorrichtung 10 verriegelnden Position in die die Verschlussvorrichtung 10 freigebende Position bewegt werden. In dieser ersten Stufe kann zudem mittels des ersten Betätigungselements 21 die Anzeigeeinheit 30 von einer Steril-Stellung in eine Unsteril-Stellung überführt werden. In einer zweiten Stufe des zweistufigen Verfahrens 1 kann sodann ein zweites Betätigungselement 11 zum Lösen der Verschlussvorrichtung 10 oder mehrere zweite Betätigungselemente 11, 11 (siehe z.B. 3) zum Lösen von mindestens einer Verschlussvorrichtung 10 betätigt werden. Ein Betätigen des zweiten Betätigungselement 11 bewirkt ein Lösen der Verschlussvorrichtung 10, woraufhin der Sterilcontainer 1 sich derart öffnen lässt, dass die sterilisierten medizinischen Gegenstände aus dem sterilen Container-Innenraum 4 entnommen und angewendet werden können. In einer möglichen Ausführungsform, wie in 2 und 3 gezeigt, können auch zwei zweite Betätigungselemente 11 vorgesehen sein, wobei jeweils ein zweites Betätigungselement 11 einen Teil der Verschlussvorrichtung 10 lösen kann.
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Anhand der Ausführungsbeispiele werden nun noch vier mögliche Zustände und korrespondierende Stellungen der Elemente eines Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 erläutert. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese vier möglichen Zustände limitiert.
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In einem ersten möglichen Zustand eines Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 kann sich die Anzeigeeinheit 30, wie beispielsweise in 7 dargestellt, in einer Steril-Stellung befinden. In 7 entspricht dies der dargestellten nach oben verschobenen Stellung der Anzeigeeinheit 30. Dies setzt im Ausführungsbeispiel von 7 voraus, dass der Deckel 3 bestimmungsgemäß mit dem Unterteil 2 verschlossen und/oder verrastet wurde und die Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselement 5 erreicht und/oder überschritten wurde. Die Sperrvorrichtung 50, genauer gesagt der Sperrkörper 52, ist im Ausführungsbeispiel von 7 in diesem Fall durch den Deckel 3 belastet. Der Sperrkörper 52 befindet sich also in einer die Anschlagsfläche 34, die an der Anzeigeeinheit 30 angeordnet ist, freigebenden Stellung. Entsprechend würde sich das bevorzugt vorgesehene erste Betätigungselement 21 in einer Steril-Stellung befinden, was beispielsweise im Ausführungsbeispiel von 1 einer (axial) nach oben hin verschobenen Stellung des ersten Betätigungselements 21 entsprechen würde (in 1 nicht dargestellt).
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Ein zweiter möglicher Zustand eines Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 kann sich wie folgt ergeben. Im Falle, dass der Deckel 3 in dem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel nicht bestimmungsgemäß mit dem Unterteil 2 verschlossen/verrastet sein würde (nicht dargestellt) und trotzdem die Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselement 5 erreicht und/oder überschritten werden würde, wäre die Sperrvorrichtung 50, genauer gesagt der Sperrkörper 52, in einem unbelasteten (nicht durch den Deckel 3 belasteten) die Anschlagsfläche 34 blockierenden Zustand. Folglich würde eine mögliche Formgestaltänderung der Feder 5, im vorliegenden Beispielfall die axiale Ausdehnung der Feder 5, aufgrund einer Temperaturänderung die Anschlagsfläche 34 gegen den Sperrkörper 52 drücken, wobei der durch den elastischen Körper 51 in der Sperrstellung fixierte Sperrkörper 52 die Bewegung der Anschlagsfläche 34 blockieren würde, wodurch verhindert werden würde, dass die Anzeigeeinheit 30 von der Unsteril-Stellung in die Steril-Stellung überführt werden kann. Das vorzugsweise vorgesehene erste Betätigungselement 21, das beispielsweise in 1 gezeigt ist, befindet sich in diesem Fall in einer Unsteril-Stellung, die der in 1 gezeigten (unteren) Stellung des ersten Betätigungselements 21 entspricht.
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Ein dritter möglicher Zustand eines Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 kann sich wie folgt ergeben. Falls der Sterilcontainer 1 bestimmungsgemäß verschlossen wurde, sprich wenn der Deckel 3 am Unterteil 2 mittels der Verschlussvorrichtung 10 fixiert ist, und die Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselements 5 noch nicht erreicht wurde, befindet sich im Ausführungsbeispiel von 7 der Sperrkörper 52 in der die Anschlagsfläche 34 freigebenden Stellung, wobei sich die Anzeigeeinheit 30 entsprechend in der Unsteril-Stellung (beispielsweise in 1 und 6 gezeigt) befinden würde. Entsprechend würde sich das vorzugsweise vorgesehene erste Betätigungselement 21 in einer Unsteril-Stellung befinden (entspricht der in 1 gezeigten (unteren) Stellung des ersten Betätigungselements 21).
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Ein vierter möglicher Zustand eines Ausführungsbeispiels des Sterilcontainers 1 kann sich wie folgt ergeben. Falls wie im Ausführungsbeispiel von 6 gezeigt die Verschlussvorrichtung 10 gelöst ist, sprich wenn der Deckel 3 nicht am Unterteil 2 mittels der Verschlussvorrichtung 10 fixiert ist, und die Umwandlungstemperatur des Formgedächtniselements 5 noch nicht erreicht wurde, befindet sich die Anzeigeeinheit 30 in der beispielsweise in 6 gezeigten Unsteril-Stellung, wobei sich der Sperrkörper 52 in einer die Anschlagsfläche 34 blockierenden Stellung befinden kann, wie beispielsweise in 6 dargestellt. Die mit der Anschlagsfläche 34 in Verbindung stehende Anzeigeeinheit 30 kann folglich nicht in ihre Steril-Stellung bewegt werden. Das vorzugsweise vorgesehene erste Betätigungselement 21 befindet sich dabei entsprechend in seiner Unsteril-Stellung, was in 1 der gezeigten (unteren) Stellung des ersten Betätigungselements 21 entspricht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sterilcontainer
- 2
- Containerunterteil
- 3
- Containerdeckel
- 4
- Container-Innenraum
- 5
- Formgedächtniselement (Feder)
- 10
- Verschlussvorrichtung
- 11
- zweites Betätigungselement
- 12
- Rastmechanismus
- 12a
- Rastblech
- 12b
- Rastnase
- 12c
- Rastaussparung
- 20
- Verriegelungselement (verriegelnde Position, freigebende Position)
- 21
- erstes Betätigungselement
- 30
- Anzeigeeinheit (Steril-Stellung, Unsteril-Stellung)
- 31
- erstes Feld
- 32
- zweites Feld
- 33
- Anzeigefenster
- 34
- Anschlagsfläche
- 35
- Ausnehmung
- 40
- erste Führungsvorrichtung (Führungsstange)
- 41
- zweite Führungsvorrichtung
- 41a
- erste Führungsfläche
- 41b
- zweite Führungsfläche
- 50
- Sperrvorrichtung
- 51
- elastischer Körper (Feder)
- 52
- Sperrkörper
- 53
- Befestigungsachse
- 60
- Dichtungsanordnung
- 60a
- erster Teil der Dichtungsanordnung
- 60b
- zweiter Teil der Dichtungsanordnung
- 70
- Öffnungsmechanismus
- 80
- Fixiervorrichtung
- 90
- Positioniervorrichtung
- 91
- Fläche
- 92
- Gegenfläche
- S
- Schließrichtung
- O
- Öffnungsrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102013111979 A1 [0003]
- EP 0412571 A2 [0004]