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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Chirurgisches Instrument nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von chirurgischen Instrumenten bekannt, die zumindest zwei Betätigungshebel bzw. Griffe oder Branchen aufweisen. Bei chirurgischen Instrumenten der gattungsgemässen Art, besteht häufig die Schwierigkeit einer vollständigen und zuverlässigen Reinigung bzw. Sterilisation nach einer Verwendung. Dabei sind die Bereiche des chirurgischen Instruments besonders erschwert zu reinigen bzw. zu sterilisieren, an denen die Betätigungshebel miteinander, häufig über einen Rollenschluss, wirkverbunden sind.
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Diesbezüglich sind aus dem Stand der Technik unterschiedliche chirurgische Instrumente bekannt, die eine Verbesserung der Reinigung bzw. Sterilisation an genannten Schwerpunktbereichen ermöglichen sollen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die
DE 29619246 U1 , die
DE 20 2010 010 843 U1 oder die
EP 2508140 A1 . Dort werden technische Lösungen offenbart, welche dazu geeignet sind, die wirkverbundenen Betätigungshebel in unterschiedlicher Art reversibel zu beabstanden oder voneinander zu trennen. Diese Instrumente sind jedoch zum Teil aufwendig zu bedienen, oder nur für bestimmte Anwendungsbereiche bestimmt. Häufig sind auch Kleinteile wie Schrauben oder ähnliches umfasst, die nach der erfolgten Reinigung und Desinfektion in den entsprechenden Reinigungs- uns Desinfektionsgeräten, wie beispielsweise einem Autoklaven, verloren gehen können. In diesem Fall kann das chirurgische Instrument nicht mehr zusammengesetzt werden. In anderen Fällen kommen auch Rollenschlösser zur Anwendung die beispielsweise mit einem Schraubenzieher gelöst werden müssen. Es ist daher zusätzliches Werkzeug notwendig, welches ebenfalls gereinigt werden muss.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein chirurgisches Instrument zur Verfügung zu stellen, dass besser gereinigt bzw. sterilisiert werden kann und dafür leicht und ohne Fachkenntnisse zu bedienen ist sowie keine Kleinteile aufweist.
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Lösung der Aufgabe
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Zur Lösung der Aufgabe führen die Merkmale nach dem Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Das chirurgische Instrument umfasst bevorzugt einen ersten Betätigungshebel und einen zweiten Betätigungsheben, wobei diese beiden Betätigungshebel über zumindest einen Rollen- oder Steckschluss verbunden sind. Mit Betätigungshebel sind Griffe, Branchen oder dergleichen Bedienelemente eines chirurgischen Instruments gemeint. Zweckmässigerweise ist der Rollen- oder Steckschluss, welches eine Gelenkverbindung darstellt, derart ausgebildet, dass er als Schnellschalter fungiert. Dies bedeutet, dass das chirurgische Instrument insbesondere für die Reinigung bzw. Sterilisation über die Betätigung des Schnellschalters reversibel zerlegt werden kann, ohne das Kleinteile anfallen. Reversibel zerlegt bedeutet, dass der erste Betätigungshebel und der zweite Betätigungshebel durch die Bedienung des Schnellschalters leicht und sicher voneinander getrennt werden können. Dies bedeutet auch, dass über die Betätigung des Schnellschalters der erste Betätigungshebel und der zweite Betätigungshebel nach der Reinigung bzw. Sterilisation wieder schnell, sicher und in vorgesehener Weise miteinander verbunden werden können. Dazu ist keine Übung und auch keine geschulte Handhabung notwendig. Der Schnellschalter ist immer fest mit zumindest einem der beiden Betätigungshebel verbunden und bildet zugleich das funktionale Gelenk zwischen ihnen.
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Unter einem chirurgischen Instrument sind beispielsweise in diesem Zusammenhang Zangen, Scheren oder Schiebeschaftinstrumente aller Arten, insbesondere für chirurgische Zwecke gemeint. Beispielhaft aber nicht abschliessend kann das chirurgische Instrument als einfache Zangen, übersetzte Zange, Doppelrolleninstrument, Hohlmeisselzange, Knabberzange, Schere, oder dergleichen ausgebildet sein.
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Weiterhin ist es unwesentlich wie die Betätigungshebel ausgeformt sind, oder ob ggf. ein Kraftspeicher zwischen den Bestätigungshebeln wirkverbunden ist. Auch ist die Ausformung oder Art der Werkzeugteile des chirurgischen Instruments, beispielsweise die beiden Schneiden einer Schere, in diesem Zusammenhang unwesentlich.
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Der Schnellschalter in seinen typischen Ausführungsformen umfasst jeweils ein männliches Element und ein weibliches Element. Dabei umfasst der erste Betätigungshebel immer nur das männliche Element, wenn der zweite Betätigungshebel das weibliche Element umfasst, oder in umgekehrter Weise.
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Das männliche Element des Schnellschalters ist ähnlich einer rundlichen Unterlegscheibe ausgeformt. In typischen Ausführungsformen ist es, je nach Ausführung des Schnellschalters möglich, dass das männliche Element einen Ausbringspalt umfasst, also einen Durchbruch auf der von dem Betätigungshebel abgewandten Seite.
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Das weibliche Element des Schnellschalters ist bevorzugt mit dem Hauptbestandteil des Schellschalters verbunden. Das weibliche Element weist im Querschnitt ein U-Profil auf, in das das männliche Element zum Verbinden beider Betätigungshebel eingefahren werden kann.
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Das weibliche und männliche Element werden durch einen Durchgriffsbolzen des Schnellverschlusses miteinander verbunden bzw. getrennt.
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In bevorzugten Ausführungsbeispielen des Schnellschalters ist ein Kraftspeicher vorgesehen, welcher unter anderem zur Vereinfachung und Sicherung der Handhabung beiträgt. Der Widerstand den dieser Kraftspeicher leistet, muss je nach Ausführung des Schnellschalters durch Drehen, Drücken oder Ziehen überwunden werden, um eine Veränderung des Ruheposition des Durchgriffbolzens herbeizuführen.
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Der Schnellschalter ist in typischen Ausführungsbeispielen mit dem weiblichen Element verbunden. Über den Schnellschalter wird der Durchgriffsbolzen bedient, welcher in das weibliche Element und ggf. in das dort eingefahren männliche Element eingreift. Der Durchgriffsbolzen ist in typischen Ausführungsbeispielen von einem Kraftspeicher umfangen oder steht auf eine andere Weise mit ihm in Wirkverbindung.
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Je nach Ausführungsform ist der Schellschalter unterschiedlich ausgeformt. Basiert die Betätigung auf einer Ziehbewegung, so ist der Schnellschalter vorzugsweise pilzförmig als Ziehknopf ausgeformt. Basiert der Schnellschalter auf einer Druckbewegung, so ist er vorzugsweise in Form eines Druckknopfs ausgebildet. Basiert die Betätigung des Schnellschalters auf einer Drehbewegung, so ist der Schnellschalter seitlich mit münzenähnlicher Rändelung als ein Drehknopf ausgebildet.
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Bei einem typischen Ausführungsbeispiel des Schnellschalters mit Ziehknopf liegt der Durchgriffsbolzen in seiner Ruheposition zu einem grossen Teil ausserhalb eines Hülsenteils und greift in einen Durchlass des weiblichen bzw. des männlichen Elements ein. Wird an dem, einen Kraftspeicher umfassenden Schnellschalter gezogen, so wird der Durchgriffsbolzen in das als Widerlager fungierende Hülsenteils gezogen bis er dort vollständig oder nahezu vollständig versenkt ist. Dadurch wird der Durchgriffsbolzen aus dem Durchlass des weiblichen- und insbesondre aus dem Durchlass des darin eingefahrenen männlichen Elements- herausgezogen, so dass der erste und der zweite Betätigungshebel voneinander getrennt werden können.
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Wird der Schnellschalter bzw. der Ziehknopf wieder losgelassen so wird, aufgrund des umfassten Kraftspeichers, die Ruheposition mit dem zu einem grossen Teil ausserhalb des Hülsenteils liegenden Durchgriffsbolzen eingenommen. Dies hat den Vorteil, dass das männliche Element keinen Ausbringspalt oder einen anderen ähnlichen Durchbruch aufweisen muss. Dies ist vorteilhaft, wenn es um chirurgische Instrumente geht, die besonderen Belastungen ausgesetzt werden.
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Um die beiden Betätigungshebel nach der Reinigung bzw. der Sterilisation wieder miteinander zu einem chirurgischen Instrument zu verbinden, muss erneut am Ziehknopf gezogen werden bis der Durchgriffsbolzen das weibliche Element zum Einfahren das männliche Element wieder freigegeben hat. Durch Loslassen des Ziehkopfes des mit einem Kraftspeicher umfassten Schnellschalters, fährt der Durchgriffsbolzen wieder aus dem Hülsenteil heraus und greift in den Durchlass des weiblichen und insbesondere des männlichen Elements ein. Beide Betätigungshebel sind dadurch wieder miteinander verbunden und das chirurgische Instrument ist wieder einsatzbereit.
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Der hier beschriebene auf Zug zu bedienende Schnellschalter basiert in seinem Aufbau und seiner Funktionsweise auf einem in der
DE 103 38 621 B4 offenbarten federbelasteten Rastbolzen, welches bisher nicht im Zusammenhang mit chirurgischen Instrumenten verwendet worden ist. Zwischen dem Hülsenteil und dem Durchgriffsbolzen ist ein Kraftspeicher in Form einer Druckfeder angeordnet. Diese legt sich mit einem Ende an den Durchgriffsbolzen an. Mit dem anderen Ende liegt die Druckfeder im inneren des Hülsenteils an. Durch Ziehen an dem Ziehknopf des Schnellschalters wird dieser somit nach oben gezogen. Der mit dem Ziehknopf einends verbundenen Durchgriffsbolzen spannt dann die Druckfeder zwischen ihm und dem Hülsenteil und wird in diesen hineingezogen. Wird der Ziehknopf losgelassen entspannt sich die Druckfeder und der Durchgriffsbolzen fährt wieder aus dem Hülsenteil aus. Wesentlich und Vorteilhaft in diesem Zusammenhang ist die überaus kompakte Bauweise, da der Schnellschalter das chirurgische Instrument nicht in seiner Funktionsweise einschränken darf.
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Bei einem typischen Ausführungsbeispiel des Schnellschalters mit einem Druckknopf ist der Durchlass des männlichen Elements mit einem Ausbringungsspalt versehen.
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Der Durchgriffsbolzen des Schnellschalters mit einem Druckknopf, weist eine umlaufende Verengung. In der Ruheposition liegt der Durchgriffsbolzen in dem Durchlass des weiblichen und dem Durchlass des dort eingefahrenen männlichen Elements, so dass die Verengung oberhalb oder unterhalb des Durchlasses des männlichen Elements liegt. Die beiden Bestätigungshebel sind in dieser Konstellation miteinander verbunden.
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Wird durch eine Druckbewegung auf den Druckknopf ein durch einen Kraftspeicher verursachter Widerstand überwunden, so bewegt sich der Durchgriffsbolzen in Richtung des ausgeübten Drucks. Der Kraftspeicher, beispielsweise in Form einer Druckfeder, kann dabei innerhalb des Schnellschalters, als auch an seiner Aussenseite angeordnet sein. In Folge der Druckbewegung wird die umliegende Verengung des Durchgriffsbolzens auf die gleiche Höhe mit dem Ausbringspalt des männlichen Elements gebracht. Verengung und Ausbringspalt liegen dann auf gleicher Höhe. Da die Verengung des Durchgriffsbolzens geeignet ist durch den Ausbringspalt des weiblichen Elements hindurchzugreifen, erfolgt eine Freigabe, so dass das männliche Element aus dem weiblichen Element ausfahren kann bzw. der erste und der zweite Betätigungshebel voneinander getrennt werden können.
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Um die beiden Betätigungshebel nach der Reinigung bzw. Sterilisation wieder zusammenzufügen, muss der Druckknopf des Schnellschalters erneut gedrückt werden, so dass die Verengung des Durchgriffsbolzens wieder in der Mitte, also innerhalb des im Querschnitt gesehenen U-Profils, des weibliche Elements angeordnet ist. Ist dies der Fall kann das männliche Element über die Verengung in das weibliche Element eingreifen. Wird der Druckknopf dann losgelassen fährt der Durchgriffsbolzen aufgrund eines Kraftspeichers wieder in seine Ruheposition zurück. Die Verengung ist so nicht mehr dem Ausbringspalt bzw. der Mitte des weiblichen Elements zugeordnet und die beiden Betätigungshebel sind wieder zu einem chirurgischen Werkzeug verbunden.
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Bei einem typischen Ausführungsbeispiel des Schnellschalters mit Drehknopf ist das männliche Element ebenfalls mit einem Ausbringspalt versehen. Der Durchgriffsbolzen des Schnellschalters mit Drehknopf ist dabei derart ausgestaltet, dass durch eine Drehbewegung um ca. 90° am Drehknopf, der Durchgriffsbolzen mit beidseits gegenüber eingelassenen Ausnehmungen so ausgerichtet wird, dass dieser das männliche Element über den Ausbringspalt freigibt. Das männliche Element kann über den Ausbringspalt aus dem weiblichen Element herausfahren. Das heisst, dass der Durchgriffsbolzen in dieser gedrehten Position aufgrund der ersten und der zweiten Ausnehmung durch den Ausbringspalt hindurchgreifen kann, was aufgrund seiner Ausformung in der Ruheposition nicht möglich ist. Auf diese Weise werden der erste Betätigungshebel und der zweite Betätigungshebel voneinander getrennt.
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Danach dreht sich der Drehknopf bzw. der Durchgriffbolzen mit der ersten und der zweiten Ausnehmung in Folge eines umfassten Kraftspeichers wieder zurück in die Ruheposition. In der Ruheposition kann das männliche Element, blockiert durch den Durchgriffsbolzen nicht in das weiblichen Element einfahren, da die erste und die zweite Ausnehmung nicht dem Ausbringspalt zugwandt sind.
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Um den beschriebenen Vorgang wieder rückgängig zu machen – die beiden Betätigungshebel wieder zu einem chirurgischen Instrument zu verbinden – muss der Drehknopf erneut um ca. 90° gedreht werden und in dieser Position gehalten werden. Dadurch wird die erste Ausnehmung und die zweite Ausnehmung, also der dadurch gebildete schmale Bereich des Durchgriffbolzens in Richtung des Ausbringspalts des männlichen Elements gedreht, so dass das männliche Element wieder in das weibliche Element eingreifen kann. Wird der Drehknopf dann losgelassen dreht sich der der Durchgriffsbolzen, aufgrund des umfassten Kraftspeichers, wieder in die Ruheposition zurück und blockiert den Ausbringspalt des männlichen Elements, da nun die erste und die zweite Ausnehmung des Durchgriffsbolzens nicht mehr den Ausbringspalt zugewandt sind. Durch diese Drehbewegung ist das männliche Element mit seinem Ausbringspalt nicht mehr in der Lage aus dem weiblichen Element herauszufahren. Das chirurgische Instrument ist wieder einsatzbereit.
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Figurenbeschreibung
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in
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1 einen Ausschnitt von einer Zange mit einem Rollenschluss 3.
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2 einen Ausschnitt eines chirurgischen Instruments im zerlegten Zustand mit einem Drehknopf 308 und einem männlichen Element 61.
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3 einen Ausschnitt eines chirurgischen Instruments im unzerlegten Zustand mit einem Drehknopf 308.
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4 einen Ausschnitt eines chirurgischen Instruments im zerlegten Zustand mit einem Ziehknopf 208 und einem männlichen Element 6.
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5 einen Ausschnitt eines chirurgischen Instruments im unzerlegten Zustand mit einem Ziehknopf 208.
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6 einen stakt vergrösserten Ausschnitt auf ein erstes Betätigungselement 1 mit einem männlichen Element 6 mit Durchlass 10.
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7 einen stark vergrösserten Ausschnitt auf ein erstes Betätigungselement 1 mit einem männlichen Element 61 mit Durchlass 10 und Ausbringspalt 107.
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8 eine Seitenansicht eines Schnellschalters 4 mit einem Drehknopf 308 und einem Durchgriffsbolzen 91.
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9 eine Seitenansicht eines Schnellschalters 4 mit einem Ziehknopf 208, einem Hülsenteil 12 und einem Durchgriffsbolzen 93.
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10 eine Seitenansicht eines Schnellschalters 4 mit einem Druckknopf 10, einem Durchgriffsbolzen 92 und einer Verengung 921.
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Ausführungsbeispiel
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1 zeigt einen Ausschnitt einer üblichen chirurgischen Zange. Das Gelenk bildet einen Rollenschluss 3, welches einen Schlitz-Schraubenkopf aufweist. Dieser Rollenschluss kann durch die Benutzung eines Schraubendrehers geöffnet werden. Diese Darstellung soll den Rollenschluss 3 verdeutlichen und stellt keinen Teil der vorliegenden Erfindung dar.
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2 zeigt einen ersten Betätigungshebel 1 und einen zweiten Betätigungshebel 2 eines chirurgischen Instruments im zerlegten Zustand.
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Der erste Betätigungshebel 1 umfasst ein männliches Element 61. Das männliche Element 61 ist ca. zur Hälfte in den ersten Betätigungshebel eingefügt. Das männliche Element 61 weist neben einem Durchlass 10 einen Ausbringspalt 107 auf, der an der von dem ersten Betätigungshebel 1 abgewandten Seite liegt. Durch diesen Ausbringspalt 107 steht der Durchlass 10 mit dem Raum ausserhalb des männlichen Elements 61 in Verbindung.
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Der zweite Betätigungshebel 2 umfasst einen Schnellschalter 4 mit einem Drehknopf 308. Ein weibliches Element 5, welches aus dieser Ansicht weitgehend von dem Drehknopf 308 verdeckt ist, weist im Querschnitt ein U-Profil auf, in welches das männliche Element 61, 6 eingefahren werden kann. Ersichtlich ist der Drehknopf 308 mit einer münzenähnliche Rändelung 13, welcher den oberen Teil des Schnellschalters 4 bildet.
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In 3 ist ein ähnlicher Ausschnitt wie in 2 ersichtlich. Einziger Unterschied ist hier, dass das im Ausschnitt dargestellte chirurgische Instrument im unzerlegten Zustand abgebildet ist. Daher sind nur der erste Betätigungshebel 1, der zweite Betätigungshebel 2 sowie der Drehknopf 308 zu sehen. Durch eine Drehbewegung in Pfeilrichtung 14, um ca. 90°, wird ein nicht sichtbarer Durchgriffsbolzen 91 mit einer Halbung 911 derart gedreht, dass er durch den Ausbringspalt 107 des männlichen Elements 61 hindurchgreifen kann. Dies führt dann zur Zerlegung des vorliegenden chirurgischen Instruments. Eine detailliertere Darstellung wird in den folgenden Figuren beschrieben.
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4 zeigt die gleiche Situation wie die 2 mit nur dem Unterschied, dass ein männliches Element 6 dargestellt ist, welches im Vergleich zu dem männlichen Element 61 keinen Ausbringspalt 107 aufweist. Weiterhin umfasst der Schnellschalter 4 in diesem Ausführungsbeispiel einen Ziehknopf 208.
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5 zeigt die Situation zwischen dem ersten Betätigungshebel 1 und dem zweiten Betätigungshebel 2 aus 4 in einem unzerlegten Zustand. Hier wird das männliche Element 6, welches in das weibliche Element 5 eingefahren ist, durch einen nicht ersichtlichen Durchgriffsbolzen 93, der in Verbindung mit dem Ziehknopf 208 steht, zusammen gehalten.
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6 zeigt einen Ausschnitt des ersten Betätigungshebels 1 mit dem männlichen Element 6. Das männliche Element 6 ist unterlegscheibenförmig gestaltet und ca. zur Hälfte in den ersten Betätigungshebel 1 integriert. Die andere Hälfte des männlichen Elements 6 ragt von der Innenseite des ersten Betätigungshebels 1 in Richtung des nicht dargestellten aber gegenüberliegenden zweiten Betätigungshebels 2. Das männliche Element 6 weist einen Durchlass 10 auf, in den ein nicht dargestellter Durchgriffsbolzen 9, 91, 92 eingreifen kann.
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7 zeigt einen Ausschnitt des ersten Betätigungshebels 1 mit einem männlichen Element 61. Das männliche Element 61 ist ebenfalls unterlegscheibenförmig gestaltet und auch ca. zur Hälfte in den ersten Betätigungshebel 1 integriert. Die andere Hälfte des männlichen Elements 61 ragt von der Innenseite des ersten Betätigungshebels in Richtung des zweiten Betätigungshebels 2, der hier nicht dargestellt ist.
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In diesem Ausführungsbeispiel umfasst das männliche Element 61 weiterhin den Ausbringspalt 107. Der Ausbringspalt 107 ermöglicht das Durchgreifen der Durchgriffsbolzen 91 und 92. Diese werden in den folgenden Figuren beschrieben. Der Ausbringspalt 107 liegt an der von dem ersten Betätigungshebel 1 abgewandten freiliegenden Seite des männlichen Elements 61.
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In 8 ist der Schnellschalter 4 aus einer seitlichen Ansicht dargestellt. Der Schnellschalter 4 weist einen Drehknopf 308 auf. Der Drehknopf 308 ist mit einer münzenähnlichen Rändelung 13 ausgestattet, damit er leicht zu bedienen ist. Er verfügt über einen innenliegenden Kraftspeicher 7, der hier abbildungsbedingt nicht dargestellt ist. Der Durchgriffsbolzen 91 kann über den Drehknopf 308 um ca. 90° gedreht werden. Siehe Pfeilrichtung 14. Dabei muss ein Widerstand, der auf dem innenliegenden Kraftspeicher 7 basiert, überwunden werden. Wird der Drehknopf 308 wieder losgelassen, dreht er bzw. der Durchgriffsbolzen 91 sich daher wieder in seine Ruheposition zurück. Der Durchgriffsbolzen 91 umfasst beidseits gegenüberliegend eine erste Ausnehmung 911 und eine zweite Ausnehmung 912. Durch die erste Ausnehmung 911 und die zweite Ausnehmung 912 weist der Durchgriffsbolzen 91 an dieser Stelle eine Breite b auf. Die Breite b liegt aber immer nur zwischen der ersten Ausnehmung 911 und der zweiten Ausnehmung 912. Würde der Durchgriffsbolzen um 90° gedreht, weist er auf der gleichen Höhe eine Breite z auf, die auch der Breite des Durchgriffsbolzen 91 ohne erste und zweite Ausnehmung 911 und 912 entspricht. Die Seiten des Durchgriffsbolzens 91, bei der die erste Ausnehmung 911 und die zweite Ausnehmung 912 zu sehen ist, wird durch Drehen des Drehknopfes dem Ausbringspalt 107 des männlichen Elements zugeordnet, so dass das männliche Element über die Breite b freigegeben wird.
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In
9 ist der Schnellschalter
4 mit dem Ziehknopf
208, einem Hülsenteil
12 und einem Durchgriffsbolzen
93 dargestellt. Der Ziehknopf ist derart gestaltet, dass mit zwei oder drei Fingern leicht an ihm gezogen werden kann. Dabei wird ein Widerstand, basierend auf einem innenliegenden und nicht dargestellten Kraftspeicher
7, überwunden, wodurch der Durchgriffsbolzen
93 aus der Ruhestellung, siehe dargestellte Position in
10, in den Hülsenteil
12 hineingezogen wird. Dadurch wird das männliche Element
6 bzw. der Durchlass
10, diese sind in
6 dargestellt, freigegeben, so dass das chirurgische Werkzeug in den ersten Betätigungshebel
1 und den zweiten Betätigungshebel
2 zerlegt werden kann. Dabei bleibt das Hülsenteil
12, welches mit dem zweiten Betätigungshebel
2 und dem weiblichen Element
5 verbunden ist statisch. Die Pfeile
15 und
18 verdeutlichen die Bewegungsrichtung des Ziehknopfes
208 und des Durchgriffsbolzens
93. Weitere Details sind den Figuren und der Beschreibung der
DE 103 38 621 B4 zu entnehmen.
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In
10 ist der Schnellschalter
4 mit einem Druckknopf
108 und einem Durchgriffsbolzen
92 dargestellt. Der Durchgriffsbolzen
92 weist eine Verengung
921 auf, die in etwa der Hälfte des Durchmessers des Durchgriffsbolzen
92 entspricht. Wird der Druckknopf
108 in Pfeilrichtung
16 gedrückt, so dass ein auf einem nicht dargestellten Kraftspeicher
7 basierender Widerstand überwunden wird, bewegt sich der Durchgriffsbolzen
92 in die Richtung des ausgeübten Drucks, in Pfeilrichtung
17. Der nicht dargestellte Kraftspeicher
7 kann sowohl innerhalb des Schnellschalters
4, als auch an seiner äusseren Wandung angeordnet sein. Wenn sich der Durchgriffsbolzen
92 in dem Durchlass
10 des männlichen Elements
6 befindet, siehe
7, wird durch diese Druckbewegung die Verengung
921 dem Ausbringspalts
107 zugeordnet, so dass der Durchgriffsbolzen
92 das männliche Element
61 freigibt. Wird der Druckknopf wieder losgelassen fährt dieser bzw. der Durchgriffsbolzen
92 aufgrund des innenliegenden Kraftspeichers
7 wieder zurück in die Ruheposition. Dadurch wird das männliche Element
61 wieder im weiblichen Element
5 gebunden, da eine Freigabe nur erfolgen kann wenn dem Ausbringspalt
107 des männlichen Elements
61 die Verengung
921 des Durchgriffsbolzens
92 zugeordnet ist. Bezugszeichenliste
1 | erster Betätigungshebel |
2 | zweiter Betätigungshebel |
3 | Rollenschluss |
4 | Schnellschalter |
5 | weibliches Element |
6, 61 | männliches Element |
7 | Kraftspeicher |
8 | |
9 | |
91 | Durchgriffsbolzen |
92 | Durchgriffsbolzen |
93 | Durchgriffsbolzen |
10 | Durchlass |
12 | Hülsenteil |
13 | Rändelung |
14 | Pfeilrichtung |
15 | Pfeilrichtung |
16 | Pfeilrichtung |
17 | Pfeilrichtung |
18 | Pfeilrichtung |
107 | Ausbringspalt |
108 | Druckknopf |
208 | Ziehknopf |
308 | Drehknopf |
911 | erste Ausnehmung |
912 | zweite Ausnehmung |
921 | Verengung |
b | Breite |
z | Breite |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 29619246 U1 [0003]
- DE 202010010843 U1 [0003]
- EP 2508140 A1 [0003]
- DE 10338621 B4 [0019, 0049]