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DE202021000029U1 - Stapelbarer Rollkorb zum Einkaufen von Ware - Google Patents

Stapelbarer Rollkorb zum Einkaufen von Ware Download PDF

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DE202021000029U1 DE202021000029.1U DE202021000029U DE202021000029U1 DE 202021000029 U1 DE202021000029 U1 DE 202021000029U1 DE 202021000029 U DE202021000029 U DE 202021000029U DE 202021000029 U1 DE202021000029 U1 DE 202021000029U1
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Abstract

Stapelbarer Rollkorb (1) zum Einkaufen von Ware in Selbstbedienungsgeschäften, mit einem konischen Behältnis (2) zur Aufnahme der Ware, mit einer Griffeinrichtung (3), mit zwei Laufrädern (20) und mit einer gegenüber den Laufrädern (20) angeordneten, durch wenigstens eine hintere Stütze (13) gebildete Stützeinrichtung (14), zum Abstellen des Rollkorbs (1) auf dem Fußboden, wobei das Stapeln des Rollkorbs (1) mit einem weiteren gleichen Rollkorb (1) in vertikaler Richtung erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufräder (20) in Draufsicht betrachtet außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung (8) des Behältnisses (2) angeordnet und an zwei vorderen Stützen (12) gelagert sind, die zusammen mit der wenigstens einen hinteren Stütze (13) nach unten führend in einem solchen Abstand zum des Boden (7) des Behältnisses (2) enden, dass der in vertikaler Richtung gemessene Abstand zwischen dem Fußboden und der von unten her sichtbaren Unterseite des Bodens (7) gleich oder größer ist als der in gleicher Weise gemessene Stapelabstand zweier gestapelter Rollkörbe (1) und dass die beiden vorderen Stützen (12) sowie die wenigstens eine hintere Stütze zumindest mit einem Abschnitt (16) oder mit ihrer gesamten Länge, bezogen auf eine Senkrechte (23), schräg angeordnet sind.

Description

  • Die Neuerung betrifft einen stapelbaren Rollkorb zum Einkaufen von Ware in Selbstbedienungsgeschäften, mit einem konischen Behältnis zur Aufnahme der Ware, mit einer Griffeinrichtung, mit zwei Laufrädern und mit einer gegenüber den Laufrädern angeordneten, durch wenigstens eine hintere Stütze gebildete Stützeinrichtung zum Abstellen des Rollkorbs auf dem Fußboden, wobei das Stapeln des Rollkorbs mit einem weiteren gleichen Rollkorb in vertikaler Richtung erfolgt.
  • Bekannte Rollkörbe dieser Art, wie auch im Dokument DE 20 2005 022 044 U1 beschrieben, dienen zum Einkaufen kleinerer Warenmengen. Die Rollkörbe besitzen ein Behältnis und sind mit einer starren oder beweglichen Griffeinrichtung zum Hinterherziehen der Rollkörbe ausgestattet. Unterhalb der Griffeinrichtung befindet sich nahe des Bodens der Rollkörbe je ein Laufrad und gegenüber den beiden Laufrädern endet der untere Bereich des Behältnisses in einer Stützeinrichtung, so dass die Rollkörbe am Fußboden abgestellt werden können. Das Behältnis der Rollkörbe ist konisch so ausgebildet, dass sich die Rollkörbe mit gleichen Rollkörben in vertikaler Richtung platzsparend stapeln lassen. Der Boden des Behältnisses eines jeden Rollkorbs befindet sich ganz knapp über dem Fußboden und im gestapelten Zustand mehrerer Rollkörbe befinden sich die Laufräder, mit Ausnahme des zuunterst befindlichen Rollkorbs, im Behältnis des jeweils unteren Rollkorbs.
    Rollkörbe dieser Art weisen zwei entscheidende Nachteile auf.
    Der erste Nachteil besteht darin, dass man sich beim Be- und beim Entladen eines Rollkorbs immer ganz tief bücken muss, weil der Boden des Behältnisses nur ganz knapp über dem Fußboden liegt. Das sich wiederholende tiefe Bücken ist insbesondere für ältere Personen beschwerlich.
    Der zweite Nachteil besteht darin, dass sich im gestapelten Zustand die Laufräder in den Behältnissen befinden, die ja zur Aufnahme der Ware bestimmt sind. Weil sich die Laufräder auf dem Fußboden bewegen, sammeln diese zwangsläufig Schmutz auf, so dass zu befürchten ist, dass vom Fußboden stammender Schmutz in die Behältnisse der Rollkörbe selbst dann gelangen kann, wenn die Laufräder eines zu stapelnden Rollkorbs nicht auf dem Boden des darunter befindlichen Rollkorbs aufliegen. Dies ist aus hygienischen Gründen eigentlich nicht tragbar.
  • Ausgehend von diesen Sachverhalten besteht die Aufgabe der Neuerung darin, einen stapelbaren Rollkorb der eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, dass die beiden geschilderten Nachteile vermieden werden.
  • Die Lösung der Aufgabe ist im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beschrieben.
  • Das Behältnis des neuheitsgemäßen Rollkorbs ist nun in vorteilhafter Weise wesentlich höher angeordnet, als dies bei bisherigen Rollkörben der Fall ist. Dieser Vorteil stellt sich bereits dann ein, wenn das Behältnis etwa 20cm höher angeordnet ist als bisher praktiziert. Dadurch brauchen sich Personen beim Be- und Entladen eines Rollkorbs nicht mehr so tief bücken. Die Laufräder wiederum lassen sich am vorgeschlagenen Rollkorb nun so anordnen, dass diese sich in gestapelten Zustand mehrerer Rollkörbe nicht mehr im Behältnis des jeweils darunterliegenden Rollkorbs befinden. Dadurch wird in zweckmäßiger und zuverlässiger Weise eine unbeabsichtigte Verschmutzung der Innenseiten und des Bodens der Behältnisse vermieden. Weil sich die beiden Laufräder und bevorzugt auch die wenigstens eine hintere Stütze außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung des Behältnisses befinden, ist die durch die beiden Laufräder und durch die wenigstens eine hintere Stütze aufgespannte Fläche größer als bei bekannten vergleichbaren Rollkörben. Da der Schwerpunkt der nunmehr vorgeschlagenen Rollkörbe höher liegt als bisher, ist es von Vorteil, dass die vorgeschlagene Lösung automatisch auch eine größere Stellfläche entstehen lässt. Ein unbeabsichtigtes Kippen eines beladenen Rollkorbs lässt sich dadurch bei dessen bestimmungsgemäßem Gebrauch vermeiden.
  • Die Neuerung wird anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
    • 1 einen Rollkorb in räumlicher Darstellung;
    • 2 drei Rollkörbe in vertikal gestapeltem Zustand;
    • 3 in Seitenansicht einen weiteren Rollkorb;
    • 4 in Vorderansicht eine weitere Ausführungsform;
    • 5 der in 4 beschriebene Rollkorb in Draufsicht sowie
    • 6 zweckmäßige Grundrisse für Behältnisse von Rollkörben.
  • 1 zeigt in einer räumlichen Darstellung einen mit gleichen Rollkörben stapelbaren Rollkorb 1 in auf dem Fußboden abgestellter Lage. Der Rollkorb 1 weist ein Behältnis 2 mit beispielhaft rechteckigem oder quadratischem Grundriss zur Aufnahme von Ware auf. Von einer ersten, die Vorderseite des Behältnisses 2 bildenden Seitenwand 4 erstreckt sich eine zum Ziehen des Rollkorbs 1 bestimmte Griffeinrichtung 3 nach oben. An die erste Seitenwand 4 schließen zwei parallel zueinander angeordnete zweite Seitenwände 5 an, denen quer eine dritte Seitenwand 6 folgt, die der ersten Seitenwand 4 gegenüber liegt und die Rückseite des Behältnisses 2 bildet. Die Griffeinrichtung 3 kann in bekannter Weise starr oder höhenverstellbar ausgebildet sein. Das Behältnis 2 ist konisch so gestaltet, dass der Grundriss des Bodens 7 des Behältnisses 2 kleiner ist als der Grundriss der oberen Umrandung 8 des nach oben offenen Behältnisses 2. Die Seitenwände 4, 5, 6 des Behältnisses 2, oder entsprechend gleichwirkende Ummantelungsabschnitte, streben somit schräg nach unten gerichtet aufeinander zu. Die Griffeinrichtung 3 liegt in gleicher oder ähnlicher Weise geneigt vor wie die erste Seitenwand 4. Derart gestaltet ist es möglich, gleiche Rollkörbe 1 in vertikaler Richtung platz- und raumsparend zu stapeln, da sich die Behältnisse 2 mehrerer Rollkörbe 1 in bekannter Weise ineinanderfügen lassen, siehe auch 2. Die obere Umrandung 8 des Behältnisses 2 ist verstärkt ausgebildet, um dem Behältnis 2 die notwendige Stabilität zu verleihen. An den sich gegenüberliegenden zweiten Seitenwänden 5 des Behältnisses 2 sind von der Umrandung 8 ausgehend zwei erste und zwei zweite, schräg nach unten gerichtete Aufnahmen 9, 10 am Behältnis 2 angeformt. Die Aufnahmen 9, 10 streben von den benachbarten schrägen Seitenwänden 5 weg, so dass zwischen den Seitenwänden 5 oder alternativ zwischen der Ummantelung oder den Ummantelungsabschnitten des Behältnisses 2 und den daran angeordneten Aufnahmen 9, 10 jeweils ein spitzer Winkel gebildet ist, um das Stapeln mehrerer Rollkörbe 1 zu erlauben. Die Aufnahmen 9, 10 sind gegenüber einer Senkrechten 23 oder auch gegenüber einer Horizontalen schräg angeordnet. Es sind zwei vordere und zwei hintere, bevorzugt aus Leichtmetall bestehende, nach unten führende Stützen 12, 13 vorgesehen. Die beiden vorderen Stützen 12 sind mit den beiden ersten Aufnahmen 9 und die beiden hinteren Stützen 13 mit den zweiten Aufnahmen 10, zum Beispiel durch Verschrauben oder Vernieten, ortsfest verbunden. Sie werden somit von den beiden ersten Aufnahmen 9 und von der wenigstens einen zweiten Aufnahme 10 gehalten. Die beiden vorderen Stützen 12 weisen an ihrem unteren Abschnitt 17 je ein um eine waagrechte Achse drehbar gelagertes Laufrad 20 auf. Die Laufräder 20 sind an den Außenseiten der vorderen Stützen 12 angeordnet, um ein besonders enges Stapeln mehrerer Rollkörbe 1 zu ermöglichen. Die beiden hinteren Stützen 13 besitzen keine Laufräder 20, sondern stützen sich direkt auf dem Fußboden ab. Zumindest ein Abschnitt 16 einer jeden vorderen und hinteren Stütze 12, 13 oder die kompletten Stützen 12, 13 sind, bezogen auf eine Senkrechte 23 oder Waagrechte, schräg angeordnet. Der untere Abschnitt 17 einer jeden Stütze 12, 13 kann, mit Rücksicht auf die Laufräder 20, auch senkrecht abgeordnet sein. Die beiden vorderen Stützen 12 können, ohne mit Laufrädern 20 ausgestattet zu sein, auch die Funktion der hinteren Stützen 13 übernehmen, so dass in kostensenkender Weise vier völlig gleiche Stützen 12 vorliegen. Die hinteren Stützen 13 bilden eine Stützeinrichtung 14. Die beiden vorderen Stützen 12 sind näher an der Griffeinrichtung 3 angeordnet als die hinteren Stützen 13. Gleiches gilt auch für die ersten und zweiten Aufnahmen 9, 10. Sowohl die beiden Laufräder 20 als auch die Auflagestellen 24 der Stützeinrichtung 14, die in abgestellter Lage des Rollkorbs 1 mit dem Fußboden in Berührung kommen, befinden sich außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung 8 des Behältnisses 2, siehe auch 2. Quer zur Griffeinrichtung 3 des Rollkorbs 1 betrachtet können die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 auch einen senkrechten Verlauf einnehmen, was die schräge Anordnung, wie zuvor beschrieben, trotzdem zulässt. Die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 müssen nicht als separate Teile vorliegen. Sie können bei entsprechender Gestaltung auch direkt, und von der oberen Umrandung 8 ausgehend, an einem aus Kunststoff bestehenden Behältnis 2 angeformt sein. Pro zweiter Seitenwand 5 können die vorderen und hinteren Aufnahmen 9, 10 aus Stabilitätsgründen auch durch einen Steg 18 verbunden sein, wobei jeder Steg 18 von unten her mit den Händen ergreifbar ist, um das Stapeln von leeren Rollkörben 1 zu erleichtern. Ebenfalls aus Stabilitätsgründen kann jede vordere Stütze 12 mit der ihr benachbarten hinteren Stütze 13 durch einen Längssteg 18a verbunden sein.
  • 2 zeigt drei vertikal gestapelte Rollkörbe 1. Das Behältnis 2 des untersten Rollkorbs 1 hat das Behältnis 2 des mittleren Rollkorbs 1 und dieser wiederum das Behältnis 2 des oberen Rollkorbs 1 aufgenommen. Umgekehrt überdecken die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 des oberen Rollkorbs 1 jeweils die entsprechenden vorderen und hinteren Stützen 12, 13 des mittleren Rollkorbs 1 und diese wiederum überdecken in gleicher Weise die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 des unteren Rollkorbs 1. Die Griffeinrichtungen 3 sind ebenfalls schräg geschichtet angeordnet. Der zwischen dem Fußboden und der von unten her sichtbaren Unterseite des Bodens 7 des untersten Rollkorbs 1 in vertikaler Richtung gemessene Abstand a ist gleich oder größer als der in gleicher Weise gemessene Stapelabstand b zweier gestapelter Rollkörbe 1. Die Zeichnung zeigt bei jedem Rollkorb 1 den spitzen Winkel, der zwischen den Stützen 12, 13 und dem Behältnis 2 gebildet ist.
  • Bei dem in 3 dargestellten Rollkorb 1 sind die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 an jeder zweiten Seitenwand 5 in einer einzigen, bevorzugt mittig angeordneten Aufnahme 11 zusammengeführt. Je eine vordere und eine hintere Stütze 12, 13 kann auch als einteilige Stützanordnung gebildet sein. Zumindest ein Abschnitt 16 einer jeden Stütze 12, 13 oder die kompletten vorderen und hinteren Stützen 12, 13 sind, bezogen auf eine Senkrechte 23 oder eine Waagrechte, schräg angeordnet. Dies gilt für alle anderen, hier beschriebenen Ausführungsbeispiele ebenfalls. In oder entgegen der Ziehrichtung des Rollkorbs 1 betrachtet können je eine vordere und eine hintere Stütze 12, 13 auch je einer senkrechten Ebene angehören, was die schräge Anordnung, wie zuvor beschrieben, dennoch zulässt.
  • 4 und 5 zeigen in einer Vorderansicht und in einer Draufsicht einen quadratischen Rollkorb 1, bei dem die vier Eckbereiche 21 des Behältnisses 2 ausgespart und zum Beispiel nicht an der Bildung des Bodens 7 des Behältnisses 2 beteiligt sind. In den Eckbereichen 21, siehe insbesondere 5, sind vorne jeweils eine erste Aufnahme 9 und eine vordere Stütze 12 und gegenüberliegend, also hinten, jeweils eine zweite Aufnahme 10 und jeweils eine hintere Stütze 13 untergebracht. Diese Anordnung lässt, betrachtet man die Grundrissform, ein in sich geschlossenes Behältnis 2 entstehen. Der Boden 7, die ersten und zweiten Aufnahmen 9 und 10 sowie die vier Seitenwände 4, 5, 6 des Behältnisses 2, also dessen Grundriss, bilden eine kreuzweise Anordnung. 5 zeigt links in einer vergrößerten Detailansicht einen Eckbereich 21 und zwar den linken Eckbereich 21 in dem sich eine hintere Stütze 13 befindet. Die dritte Seitenwand 6 und die linke zweite Seitenwand 5 sind im Eckbereich 21 durch einen an die dritte Seitenwand 6 sich anschließenden ersten Wandabschnitt 25 und mit einem an die linke zweite Seitenwand 5 sich anschließenden zweiten Wandabschnitt 26 verbunden. Da die beiden Wandabschnitte 25, 26 rechtwinklig miteinander verbunden sind, ergibt sich ein gemeinsamer Verbindungsbereich 27, im Beispiel ist es eine Kante, die ausgehend vom Boden 7 in diagonaler Richtung schräg nach oben strebt. In den übrigen drei Eckbereichen 21 ist die eben beschriebene Anordnung zusammen mit den ersten und zweiten Aufnahmen 9, 10 in gleicher Weise und entsprechend spiegelbildlich vorgesehen. Weil nicht nur die Seitenwände 4, 5, 6, sondern auch die jeweils vier Wandabschnitte 25 und 26 sowie die vier gleichen Verbindungsbereiche 27, ausgehend vom Boden 7, schräg nach außen und nach oben gerichtet sind, siehe insbesondere 5, lassen sich derart gestaltete Rollkörbe 1 ebenfalls problemlos in vertikaler Richtung stapeln. Die Verbindungsbereiche 27 können auch gerundet sein. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel befinden sich die Laufräder 20 außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung 8 des Behältnisses 2. Ebenso ist der in vertikaler Richtung gemessene Abstand a zwischen dem Fußboden und der von unten her sichtbaren Unterseite des Bodens 7 größer als der in gleicher Weise gemessene Stapelabstand b zweier gestapelter Rollkörbe 1. Im Beispiel bestimmen die ersten und zweiten Aufnahmen 9, 10 mit ihrer Höhe den sich einstellenden Stapelabstand. Stapelt man einen Rollkorb 1 mit einem weiteren Rollkorb 1, stützt sich der obere Rollkorb 1 mit seinen ersten und zweiten Aufnahmen 9, 10 in entsprechender Weise auf den Aufnahmen 9, 10 des unteren Rollkorbs 1 ab. Weitere Details lassen sich der Ausführung gemäß 1 entnehmen.
  • 6 zeigt in Draufsichten mit den Einzeldarstellungen a) bis d) weitere zweckmäßige Grundrissformen möglicher Behältnisse 2 mit daran angeordneten vorderen und hinteren Stützen 12, 13. Letztere sind in der Zeichnung vereinfacht durch kleine Quadrate oder Rechtecke dargestellt. Dargestellt sind ferner die obere Umrandung 8 sowie der Boden 7 der jeweiligen Behältnisse 2. Um die Vorteile dieser Grundrissformen zu verdeutlichen, ist jede Ausführungsform in ein strichpunktiert gezeichnetes Quadrat oder Rechteck eingebunden. Die ersten und zweiten Aufnahmen 9, 10 sowie die vorderen und hinteren Stützen 12, 13 nutzen die entstandenen Einzelräume 22 mit der Wirkung, dass die so gestalteten Rollkörbe 1 ein kompaktes Aussehen vermitteln, weil die Stützen 12, 13 nicht störend von den Behältnissen 2 weg ragen. Bei der Einzeldarstellung a) ist das Behältnis 2 umgekehrt kegelstumpfförmig gestaltet. Bei der Darstellung b) werden die obere Umrandung 8 und der Grundriss des Bodens 7 des Behältnisses durch Ellipsen gebildet. Die Darstellung c) vermittelt einen um 45° gedrehten umgekehrten Pyramidenstumpf, bei dem die vier rautenförmig angeordneten Einzelräume 22 ebenfalls sehr großzügig ausgebildet sind. Die Einzeldarstellung d) schließlich zeigt in Anlehnung an 1 ein Behältnis 2, bei dem anstelle von zwei hinteren Stützen 13 nur eine hintere Stütze 13 vorgesehen ist, die sich zusammen mit einer zweiten Aufnahme 10 an der dritten Seitenwand 6 befindet und die Stützeinrichtung 14 bildet. Die Griffeinrichtungen 3 für die Behältnisse 1 sind schematisch durch einen kurzen balkenförmigen Strich dargestellt. Der Grundriss des Behältnisses 2 eines neuheitsgemäßen Rollkorbs 1 kann bevorzugt in quadratischer, rechteckiger, kreisrunder oder elliptischer Form oder auch rautenförmig vorliegen. Andere Grundrissformen sind natürlich ebenfalls möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202005022044 U1 [0002]

Claims (15)

  1. Stapelbarer Rollkorb (1) zum Einkaufen von Ware in Selbstbedienungsgeschäften, mit einem konischen Behältnis (2) zur Aufnahme der Ware, mit einer Griffeinrichtung (3), mit zwei Laufrädern (20) und mit einer gegenüber den Laufrädern (20) angeordneten, durch wenigstens eine hintere Stütze (13) gebildete Stützeinrichtung (14), zum Abstellen des Rollkorbs (1) auf dem Fußboden, wobei das Stapeln des Rollkorbs (1) mit einem weiteren gleichen Rollkorb (1) in vertikaler Richtung erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufräder (20) in Draufsicht betrachtet außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung (8) des Behältnisses (2) angeordnet und an zwei vorderen Stützen (12) gelagert sind, die zusammen mit der wenigstens einen hinteren Stütze (13) nach unten führend in einem solchen Abstand zum des Boden (7) des Behältnisses (2) enden, dass der in vertikaler Richtung gemessene Abstand zwischen dem Fußboden und der von unten her sichtbaren Unterseite des Bodens (7) gleich oder größer ist als der in gleicher Weise gemessene Stapelabstand zweier gestapelter Rollkörbe (1) und dass die beiden vorderen Stützen (12) sowie die wenigstens eine hintere Stütze zumindest mit einem Abschnitt (16) oder mit ihrer gesamten Länge, bezogen auf eine Senkrechte (23), schräg angeordnet sind.
  2. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zum Berühren des Fußbodens bestimmten Auflagestellen (24) der Stützeinrichtung (14) außerhalb des Grundrisses der oberen Umrandung (8) des Behältnisses (2) befinden.
  3. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden vorderen Stützen (12) von zwei ersten Aufnahmen (9) und die wenigstens eine hintere Stütze (13) von wenigstens einer zweiten Aufnahme (10) gehalten werden und dass die beiden ersten Aufnahmen (9) und die wenigstens eine zweite Aufnahme (10), ausgehend von der oberen Umrandung (8), schrägverlaufend am Behältnis (2) angeformt sind.
  4. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen (9, 10) pro zweiter Seitenwand (5) des Behältnisses (2) durch je einen von unten her ergreifbaren Steg (18) verbunden sind und/oder dass jede vordere Stütze (12) mit der ihr benachbarten hinteren Stütze (13) durch einen Längssteg (18a) verbunden ist.
  5. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden vorderen Stützen (12) und die wenigstens eine hintere Stütze (13) entweder als eigenständige Teile vorliegen oder am Behältnis (2) angeformt sind.
  6. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen und hinteren Stützen (12, 13) aus Leichtmetall gefertigt sind.
  7. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den vorderen und den hinteren Stützen (12, 13) und den Seitenwänden (5, 6) oder alternativ der Ummantelung des Behältnisses (2) ein spitzer Winkel gebildet sind.
  8. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen und hinteren Stützen (12, 13) an jeder zweiten Seitenwand (5) in jeweils einer mittigen Aufnahme (11) zusammengeführt sind.
  9. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vorderen und die hinteren Stützen (12, 13) als gleiche Teile ausgebildet sind.
  10. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufräder (20) an den Außenseiten der vorderen Stützen (12) angeordnet sind.
  11. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Behältnis (2) und ausgehend von der oberen Umrandung (8) vier Eckbereiche (21) zur Bildung der jeweils ersten und zweiten Aufnahme ((9, 10) und zur Aufnahme der jeweils vorderen und hinteren Stützen (12, 13) vorgesehen sind.
  12. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich in jedem Eckbereich (21) ein erster Wandabschnitt (25) und zweiter Wandabschnitt (26) befinden, die schräg und winklig angeordnet und über einen Verbindungsbereich (27) verbunden sind und dass jeder Verbindungsbereich (27) schräg verlaufend nach oben gerichtet ist.
  13. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle von zwei zweiten Aufnahmen (10) nur eine zweite Aufnahme (10) vorgesehen ist, die sich an der dritten Seitenwand (6) befindet und demzufolge nur eine hintere Stütze (13) angeordnet ist.
  14. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei nichteckiger, also runden oder ähnlich runden Gestaltung des Behältnisses (2) die Seitenwände (4, 5, 6) durch entsprechend gleichwirkende Ummantelungsabschnitte ersetzt sind.
  15. Stapelbarer Rollkorb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundriss des Behältnisses (2) in rechteckiger, quadratischer, kreisrunder oder elliptischer Form oder kreuzförmig oder rautenförmig vorliegt.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202021000183U1 (de) 2021-01-19 2021-07-20 Herbert Eberlein Stapelbarer Rollkorb zum Einkaufen von Ware

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202005022044U1 (de) 2004-11-18 2012-11-19 Araven S.L. Verbesserter stapelbarer Korb

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DE202005022044U1 (de) 2004-11-18 2012-11-19 Araven S.L. Verbesserter stapelbarer Korb

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