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DE20202856U1 - Steckverbindung mit einem in eine Hülse einsteckbaren Tragarm - Google Patents

Steckverbindung mit einem in eine Hülse einsteckbaren Tragarm

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DE20202856U1
DE20202856U1 DE20202856U DE20202856U DE20202856U1 DE 20202856 U1 DE20202856 U1 DE 20202856U1 DE 20202856 U DE20202856 U DE 20202856U DE 20202856 U DE20202856 U DE 20202856U DE 20202856 U1 DE20202856 U1 DE 20202856U1
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sleeve
socket
support arm
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Description

Steckverbindung mit einem in eine Hülse einsteckbaren Tragarm Anwendungsgebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steckverbindung mit einem in eine Hülse einsteckbaren Tragarm. Ein typischer Einsatz solcher Steckverbindungen ist das Bestücken von Rückwänden zum Aufbau von Gestellen für die Warenpräsentation. Die zumeist aus Rohrmaterial bestehenden Tragarme dienen als direkte Warenträger oder erfüllen diese Funktion indirekt, wenn man an den Tragarmen Hakenelemente, Bügel, Querstangen oder Tablare anordnet. Auch Ständer, Schränke und sonstige Trag Strukturen können mit solchen eingebauten Hülsen und darin einsteckbaren Tragarmen versehen und ggf. über deren Hauptfunktion erweitert werden. Vorrangig sind die Tragarme zum Einstecken in horizontaler Ausrichtung bestimmt. Die mit derartigen Steckverbindungen errichteten Aufbauten sind zum Aufstellen auf den Boden, Anbau an Rückwände, Einbau oder Anhängen vorgesehen. Die Aufbauten lassen sich zur Präsentation oder Aufbewahrung von Gegenständen oder im weitesten Sinn als Ausstattungssystem zur Raumgestaltung verwenden.
Stand der Technik
Eine Steckverbindung der hiesigen Gattung wird in der WO 97/26809 offenbart. Eine Vorgängerlösung veranschaulichen auch die Figuren 1A bis 1C. Die vorbekannte Steckverbindung besteht aus einer von einer Wand 9 oder einem Regalbauelement getragenen Hülse 2 und einem in diese einsteckbaren Tragarm 1, welcher die Form eines Rohrstücks hat. Die Hülse 2 hat eine kapselartige Form und kann in der Wand 9 in eine Bohrung 90 bzw. auf deren Frontoder Rückseite 91,92 fixiert werden. Der Tragarm 1 besitzt ein Steckende 10, welches in den axialen Zugang der Hülse 2 einsteckbar ist. Im Hohlraum 15 des Steckendes 10 des Tragarms 1 ist zur Auszugssicherung ein Rastelement 12 angeordnet, das durch einen Durchbruch 13 ragt und im zusammengesteckten Zustand in eine in der Hülse vorhandene komplementäre Kontur hineinragt. Zum Einsetzen sowie Herausnehmen des Tragarms 1 aus der Hülse 2 wird das federnde Rastelement 12 betätigt. Zur Positionierung ist am Steckende 10 eine Kerbe 11 vorgesehen, die mit einer in der Hülse 2 komplementären Kontur korrespondiert. Diese Steckverbindung kommt seit vielen Jahren
erfolgreich zum Einsatz, jedoch besteht das Bestreben nach funktionaler Erweiterung.
Aufgabe der Erfindung
Angesichts der gestiegenen Ansprüche, mit der Orientierung auf Funktionsvielfalt und gestalterischer Originalität, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung des beschriebenen Typs vorzuschlagen, die erweiterte Anwendungsmöglichkeiten durch die Zuführung von elektrischem Strom eröffnet. Die Elektroinstallation soll möglichst raumsparend und unauffällig unto tergebracht sein sowie sich serienmässig vorteilhaft einbauen lassen.
Übersicht über die Erfindung
Das Charakteristikum der Steckverbindung mit einem in eine Hülse einsteckbaren Tragarm besteht darin, dass im Tragarm und in der Hülse zueinander komplementäre Teile einer elektrischen Steckerkupplung fest angeordnet sind, welche einerseits über eine Zuleitung an eine Stromquelle angeschlossen ist und andererseits über eine Zuleitung zu einem Verbraucher führt. Im Zustand des in die Hülse eingesteckten Tragarms entsteht zwischen den Teilen der Steckerkupplung elektrischer Kontakt für die Stromdurchleitung.
Die nachfolgenden Merkmale beziehen sich auf spezielle Ausführungen der Erfindung: Für die Steckerkupplung lässt sich ein herkömmlicher Stecker und eine herkömmliche Buchse einsetzen, die im verbundenen Zustand zueinander axial ausgerichtet sind. Der Stecker ist innerlich des Tragarms mit axial nach aussen gerichteten Steckerkontakten angeordnet. Vom Stecker erstreckt sich durch den Hohlraum des Tragarms die Zuleitung zum Verbraucher. Die Buchse ist an der Rückseite der Hülse angeschlossen - sie lässt sich lösbar andocken -, und in die Buchse mündet die Zuleitung von der Stromquelle. Die Hülse weist einen axialen Durchgang zum Einstecken des Tragarms von der Frontseite mit dem ersten Teil der Steckerkupplung und zum Anschliessen des zweiten Teils der Steckerkupplung von der Rückseite auf.
Im Durchgang der Hülse ist eine Positionierkontur vorhanden, zu welcher der
Steckansatz des Tragarms eine komplementäre Gegenkontur besitzt. Vorzugsweise ist die Positionierkontur im Durchgang der Hülse zumindest eine in der Tiefe der Hülse gelegene erhabene Nase, und die Gegenkontur am Steckansatz des Tragarms ist zumindest eine an dessen vorderstem Rand vorgesehene axial orientierte Kerbe. Vorteilhaft sind als Positionierkontur zwei sich gegenüberliegende Nasen vorgesehen, und die komplementäre Gegenkontur besteht aus zwei sich gegenüberliegenden Kerben. Der wesentliche Anteil des Steckers ist innerlich des Tragarms angeordnet und die von einer Isolation abgeschirmten Steckerkontakte ragen dabei aus dem Steckansatz heraus. Die Buchse ist in axialer Ausrichtung im hinteren Zugang des Durchgangs der Hülse positioniert, wobei die Buchsenkontakte, betrachtet von der Frontseite, hinter der Positionierkontur zu liegen kommen.
Der Steckerschaft und die Buchse sind von einer Steckerfassung bzw. einer Buchsenfassung ummantelt. Einerseits an der Buchse und andererseits an der Buchsenfassung sind komplementäre Verriegelungsorgane vorhanden, mittels derer die die Buchse halternde Buchsenfassung an der Hülse anschliessbar ist. Die Steckerfassung besteht aus einer ersten und einer zweiten Halbschale, die miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch ein Filmscharnier. An der Steckerfassung ist eine Sicherungskontur vorhanden, die zum Formschluss mit einer Gegenkontur im Steckansatz am Tragarm bestimmt ist und so die Fixierung des eingesetzten Steckers bewirkt. Als axiale Auszugssicherung zwischen Stecker und Steckerfassung sind am Stecker äussere Schaftkonturen vorhanden, die mit Fassungskonturen der Steckerfassung in Eingriff kommen. Als axiale Auszugssicherung zwischen Buchse und Buchsenfassung hat die Buchse äussere Schaftkonturen, die mit Fassungskonturen der Steckerfassung in Eingriff kommen.
Die Verriegelungsorgäne sind als Bajonettverschluss ausgebildet. An der Buchse sind am Rand des hinteren Zugangs unterbrochene radiale Stege vorgesehen. Komplementär zu den Stegen weist die Buchsenfassung radiale Bajonettflügel auf. Die Bajonettflügel lassen sich in den hinteren Zugang zwischen die radialen Stege einführen und hinterfassen nach einer relativen Ver-
drehung zwischen der Hülse und der Buchsenfassung die Stege. Die Stege haben einen Seitenanschlag, der die relative Verdrehung zwischen der Hülse und der Buchsenfassung begrenzt. Die Stege und/oder die Bajonettflügel bilden in Eindrehrichtung durch zunehmende Materialdicke aufsteigende Rampen. Im Abstand hinter den Bajonettflügeln, vorzugsweise zu letzteren radial versetzt, sind elastische Stopperlippen an der Buchsenfassung vorhanden, die bei in den hinteren Zugang der Hülse angedockter Buchsenfassung auf dem Rand des Zugangs mit Federspannung aufliegen.
Die Hülse weist ein sich axial erstreckendes Hülsenstück auf, das von einem in der vertikalen Ebene liegenden plattenförmigen Flansch umgeben ist. Von der Frontseite des Flansches erstreckt sich vom Hülsenstück ein vorderer Anteil, der zuvorderst mit dem den frontseitigen Zugang umgebenden Rand abschliesst. Von der Rückseite des Flansches erstreckt sich vom Hülsenstück ein hinterer Anteil, der den hinteren Zugang aufweist, welcher in den Randzonen von den Verriegelungsorganen umgeben ist. In den Randzonen, um den hinteren Zugang, sind Rastpunkte und komplementär dazu auf den Stopperlippen Rastaugen vorhanden, die in der zwischen Hülse und Buchsenfassung verriegelten Endlage arretierend wirken. Der vordere Anteil des Hülsenstücks hat nahe dem Rand ein Aussengewinde. Als Abdeckung für den Rand ist ein auf das Aussengewinde aufschraubbarer Ring mit einem Innengewindeteil und einem Kreisring vorgesehen, der einen das Hülsenstück überragenden Überstand besitzt. Auf der Rückseite des Flansches sind den hinteren Anteil des Hülsenstücks einschliessende Versteifungsrippen vorgesehen.
Der Flansch dient dazu, um die Hülse an einer Tragstruktur, z.B. ein Paneel, zu befestigen. Der vordere Anteil des Hülsenstücks kommt in einer Bohrung in der Tragstruktur zu liegen. Im Flansch sind Bohrungen zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen, mittels derer die Hülse an der Rückseite der Trag-Struktur angeschraubt wird. Die Länge des vorderen Anteils des Hülsenstücks ist mit der Materialdicke der Tragstruktur im Prinzip aufeinander abgestimmt, so dass der vordere Rand der eingesetzten Hülse bündig mit der Frontseite der Tragstruktur abschliesst. Der auf den vorderen Anteil des Hülsenstücks
aufgeschraubte Ring überdeckt auch die verbleibende Fuge um die Bohrung in der Tragstruktur herum.
Im Steckansatz des Tragarms ist zur Auszugssicherung für den in die Hülse eingesteckten Tragarm ein Sicherungselement, vorzugsweise eine Feder, angeordnet, das beim Erreichen der bestimmungsgemässen Positionierung des eingesteckten Tragarms mit einem komplementären Sicherungsorgan an der Hülse, vorzugsweise ein Loch, in lösbaren Eingriff kommt. In eine Hülse ohne angedockte Buchse kann man einen Tragarm mit oder ohne integrierten Stecker einführen. In eine Hülse mit angedockter Buchse lässt sich ein Tragarm ohne einen eingesetzten Stecker einschieben. Wenn die Verwendung einer Buchse entfällt, kann an der Hülse der hintere Zugang durch einen Boden verschlossen sein. In die so modifizierte Hülse kann ein Tragarm ohne einen eingesetzten Stecker eingeführt werden. Nur dann, wenn die Gegenkontur auf die Positionierkontur ausgerichtet ist, lässt sich der Steckansatz des Tragarms bis zur vorgesehenen maximalen Einstecktiefe in den Zugang der Hülse einschieben. Ausschliesslich in so ausgerichteter Position sind die Teile der Steckerkupplung für deren Kontaktieren zueinander positioniert, wobei erst nach beginnendem Eingriff der Konturen, mit sukzessivem Annähern der Teile der Steckerkupplung, die Steckerkontakte mit den Buchsenkontakten in Berührung kommen und den elektrischen Durchgang gewähren.
Die Hülse besteht aus Kunststoff und kann vorteilhaft im Spritzgiessverfahren hergestellt werden. Der Tragarm ist vorzugsweise aus metallischem Rohr. Der Tragarm dient zur direkten oder indirekten Lastaufnahme, z.B. zur Präsentation von Waren, und/oder trägt einen elektrischen Verbraucher, wie eine Leuchte, einen Motor oder ein anderes elektrisches Gerät. Die Öffnung in der Hülse tritt im Verhältnis zur Horizontalen zur Frontseite hin aufsteigend unter einem Winkel > 0° aus. An dem dem Steckansatz gegenüber liegenden Ende des Tragarms sind Aufsätze fixierbar, wie Haken, Bügel, Armverlängerungen, Querstangen, Tablare oder Behältnisse, die von einem Tragarm gehaltert werden oder die sich zwischen mehreren Tragarmen erstrecken können.
• ♦ ·
Dank der Erfindung ergeben sich für den Möbel-, Laden- und Messestandsbau sowie für Ausstattungssysteme erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten durch die integrierte Bereitstellung von elektrischem Strom.
Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen
Es zeigen:
Figur 1A: eine Steckverbindung gemäss dem Stand der Technik, mit einer in ein Paneel eingesetzten Hülse und angenähertem, zum Einstecken bereiten Tragarm;
Figur 1B: die Anordnung gemäss Figur 1A zusammengesteckt, in frontseitiger
Perspektivansicht;
Figur 1C: die Anordnung gemäss Figur 1B, in rückseitiger Perspektivansicht;
Figur 2A: eine Hülse der erfindungsgemässen Steckverbindung mit gelöstem Deckring, in frontseitiger Perspektivansicht;
Figur 2B: die Hülse gemäss Figur 2A, in der nicht elektrifizierten Ausführung,
in rückseitiger Perspektivansicht;
Figur 2C: die Hülse gemäss Figur 2A, in der elektrifizierbaren Ausführung, in rückseitiger Perspektivansicht;
Figur 2D: die rückseitige Ansicht gemäss Figur 2C1 in ausschnittsweiser Vergrösserung, bei geänderter Perspektive;
Figur 2E: den perspektivischen Einblick in den axialen Durchgang der Hülse, von der Frontseite, in der elektrifizierbaren Ausführung gemäss Figur 2C;
Figur 2C: den Einblick gemäss Figur 2E, in axialer Ausrichtung;
Figur 3A: eine separate, herkömmliche Buchse mit Zuleitung, in Perspektivansicht;
Figur 3B: die Buchse gemäss Figur 3A mit angenäherter, zerlegter Buchsenfassung;
Figur 3C: die Buchse gemäss Figur 3A, ummantelt von der Buchsenfassung gemäss Figur 3B;
Figur 4A: einen herkömmlichen Stecker mit Zuleitung, in Perspektivansicht;
Figur 4B: den Stecker gemäss Figur 4A mit der angenäherten, zerlegten Steckerfassung;
Figur 4C: den Stecker gemäss Figur 4A, ummantelt von der Steckerfassung gemäss Figur 4B;
Figur 5A: im Prinzip der Tragarm gemäss Figur 1A, mit dessen Steckansatz angenähertem, ummanteltem Stecker gemäss Figur 4C, in Perspektivansicht;
Figur 5B: die Anordnung gemäss Figur 5A mit eingesetztem Stecker;
10
Figur 6A: die Hülse gemäss Figur 2C, in der elektrifizierbaren Ausführung, mit
angenäherter, von der Buchsenfassung ummantelter Buchse gemäss Figur 3C, in rückseitiger Perspektivansicht;
Figur 6B: die Anordnung gemäss Figur 6A, mit eingesetzter Buchse;
Figur 7A: die Anordnung gemäss Figur 6B, mit angenähertem elektrifiziertem
Tragarm gemäss Figur 5B; und
Figur 7B: die kombinierte Anordnung gemäss Figur 7A zusammengesteckt, in Perspektivansicht.
Ausführunqsbeispiel
Nachstehend erfolgt die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels zur erfindungsgemässen Steckverbindung und zu den dabei verwendeten Bauteilen.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figuren 2A bis 3C, 6A und 6B
Zur Steckverbindung gehören zunächst, als Gegenstücke zum Tragarm 1 und dem Stecker 4, die Hülse 2 und die daran andockbare elektrische Buchse 6 wie der Stecker 4 ein Standardbauteil -, die über die Zuleitung 64 an eine Stromquelle angeschlossen ist. Die Hülse 4 weist den axialen Durchgang 24,26 zum Einstecken des Tragarms 1 von der Frontseite 231 mit dem ersten Teil 4 der Steckerkupplung und zum Anschliessen des zweiten Teils 6 der Steckerkupplung von der Rückseite 232 auf. Im Durchgang 24,26 der Hülse 2 ist die Positionierkontur 28 vorhanden, zu weicher der Steckansatz 10 des Tragarms 1 eine komplementäre Gegenkontur 11 besitzt. Die Positionierkontur 28 im Durchgang 24,26 der Hülse 2 ist zumindest eine in der Tiefe der Hülse 2 gelegene erhabene Nase 28, und die Gegenkontur 11 am Steckansatz 10 des Tragarms 1 ist zumindest eine an dessen vordersten Rand vorgesehene axial orientierte Kerbe 11. Vorteilhaft sind als Positionierkontur 28 zwei sich gegenüber liegende Nasen 28 vorgesehen, und die Gegenkontur 11 besteht aus zwei sich gegenüber liegenden Kerben 11.Die Buchse 6 ist in axialer Ausrichtung im hinteren Zugang 26 des Durchgangs 24,26 der Hülse 2 positioniert, wobei die Buchsenkontakte 60, betrachtet von der Frontseite 231, hinter der Positionierkontur 28 zu liegen kommen.
Der Steckerschaft 42 und die Buchse 6 sind von der Steckerfassung 5 bzw. von der Buchsenfassung 7 ummantelt. Einerseits an der Buchse 6 und andererseits an der Buchsenfassung 7 sind komplementäre Verriegelungsorgane 27,75 vorhanden, mittels derer die die Buchse 6 haltende Buchsenfassung 7 an der Hülse 2 anschliessbar ist. Als axiale Auszugssicherung zwischen Buchse 6 und Buchsenfassung 7, sind an der Buchse 6 äussere Schaftkonturen 63 vorhanden, die mit Fassungskonturen 73 der Steckerfassung 7 in Eingriff kommen.
Die Verriegelungsorgane 27,75 sind als Bajonettverschluss ausgebildet. Hierzu sind an der Buchse 6, am Rand des hinteren Zugangs 26, die unterbrochenen radialen Stege 270 vorgesehen. Komplementär zu den Stegen 270 weist die
Buchsenfassung 7 radiale Bajonettflügel 74 auf, die sich in den hinteren Zugang 26 zwischen die radialen Stege 270 einführen lassen und nach einer relativen Verdrehung zwischen der Hülse 2 und der Buchsenfassung 7 die Stege (270) hinterfassen. Die Stege 270 haben einen Seitenanschlag 272, der die relative Verdrehung zwischen der Hülse 2 und der Buchsenfassung 7 begrenzt. Die Stege 270 und/oder die Bajonettflügel 74 bilden in Eindrehrichtung durch zunehmende Materialdicke aufsteigende Rampen 271. Im Abstand hinter den Bajonettflügeln 74, vorzugsweise zu letzteren radial versetzt, sind elastische Stopperlippen 75 an der Buchsenfassung 7 vorhanden, die bei in den hinteren Zugang 26 der Hülse 2 angedockter Buchsenfassung 7 auf dem Rand des Zugangs 26 mit Federspannung aufliegen.
Die Hülse 2 hat das sich axial erstreckende Hülsenstück 20, das von dem in der vertikalen Ebene liegenden plattenförmigen Flansch 23 umgeben ist. Von der Frontseite 231 des Flansches 40 erstreckt sich vom Hülsenstück 20 ein vorderer Anteil 21, der zuvorderst mit dem den frontseitigen Zugang 24 umgebenden Rand 210 abschliesst. Von der Rückseite 232 des Flansches 40 erstreckt sich vom Hülsenstück 20 ein hinterer Anteil 22, der den hinteren Zugang 26 aufweist, welcher in den Randzonen von den Verriegelungsorganen 27 umgeben ist. In den Randzonen, um den hinteren Zugang 26, sind Rastpunkte 273 und komplementär dazu auf den Stopperlippen 75 Rastaugen vorhanden, die in der zwischen Hülse 2 und Buchsenfassung 7 verriegelten Endlage arretierend wirken.
Der vordere Anteil 21 des Hülsenstücks 20 hat nahe dem Rand 210 ein Aussengewinde 211. Als Abdeckung für den Rand 210 ist ein auf das Aussengewinde 211 aufschraubbarer Ring 3 mit einem Innengewindeteil 30 und einem Kreisring 31 vorgesehen, der einen das Hülsenstück 20 überragenden Überstand aufweist. Auf der Rückseite 232 des Flansches 23 sind den hinteren Anteil 22 des Hülsenstücks 20 einschliessende Versteifungsrippen 220 vorgesehen. Der Flansch 23 ist dazu bestimmt, um die Hülse 2 an einer Tragstruktur 9, z.B. ein Paneel, zu befestigen. Der vordere Anteil 21 des Hülsenstücks 20
• ·
• ·
ist dazu bestimmt, in einer Bohrung 90 in der Tragstruktur 9 zu stecken. Im Flansch 23 sind Bohrungen 230 zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen, mittels derer die Hülse 2 an der Rückseite 92 der Tragstruktur 9 anschraubbar ist. Die Länge des vorderen Anteils 21 des Hülsenstücks 20 ist mit der Materialdicke der Tragstruktur 9 im Prinzip aufeinander abgestimmt, so dass der vordere Rand 210 der eingesetzten Hülse 2 bündig mit der Frontseite 91 der Tragstruktur 9 abschliesst. Der auf den vorderen Anteil 21 des Hülsenstücks 20 aufgeschraubte Ring 3 überdeckt auch die verbleibende Fuge um die Bohrung 90 in der Tragstruktur 9.
Wenn die Verwendung einer Buchse 6 entfällt, ist an der Hülse 2 der hintere Zugang 26 durch einen Boden 25 verschlossen (s. Figur 2B). In die so modifizierte Hülse 2 lässt sich ein Tragarm 1 ohne einen eingesetzten Stecker 4 einschieben. Die Hülse 2 besteht aus Kunststoff und ist vorteilhaft im Spritzgiessverfahren hergestellt, während der Tragarm 1 vorzugsweise aus metallischem Rohr ist.
Figuren 4A bis 5B
Zur Steckverbindung gehört ferner der Tragarm 1, in den axial ein herkömmlieher Stecker 2 als Teil einer elektrischen Steckerkupplung fest eingesetzt ist. Der Tragarm 1 ist ein hohles Rohr mit dem durchgängigen Hohlraum 15, woran sich an einem Ende ein Steckansatz 10 definieren lässt. Über den Steckansatz 10 setzt sich der Tragarm 1 in der für die Verwendung gewählten Länge fort. Zuvorderst schliesst der Steckansatz 10 mit einem Rand ab, von dem sich eine axial orientierte Kerbe 11 erstreckt. Im Bereich Steckansatzes 10 ist ein schlüssellochartiger Durchbruch 13 in der Rohrwandung als Sicherungskontur vorhanden. Das Ende des Steckansatzes 10 und die korrekte Einstecktiefe kennzeichnet die Markierung 14. An dem dem Steckansatz 10 gegenüber liegenden Ende tritt die Zuleitung 44 aus, welche zum zu versorgenden elektrisehen Verbraucher führt.
Im eingesetzten Zustand befindet sich der Stecker 2 fixiert im Steckansatz 10 des Tragarms 1, wobei seine isolierten Kontakte 40 aus dem Steckansatz 10
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ins Freie ragen. In der die Steckerkontakte 40 umgebenden Isolation ist eine Positionierkerbe 41 vorgesehen, die neben weiteren geometrischen Merkmalen, das Zusammenstecken mit der komplementären Buchse nur in einer definierten Position erlaubt. Hinter den isolierten Steckerkontakten 20 erstreckt sich der im Prinzip quaderförmige Steckerschaft 42, der äusserlich Schaftkonturen 43 aufweist. In den Steckerschaft 42 mündet die Zuleitung 44 ein.
Für den Stecker 4 ist eine den Steckerschaft 42 umhüllende Steckerfassung 5 vorgesehen. An der Steckerfassung 5 ist eine Sicherungskontur 54 vorhanden, die im eingesetzten Zustand zum Formschluss mit dem Durchbruch 13 im Steckansatz 10 des Tragarms 1 bestimmt ist und so die Fixierung des eingesetzten Steckers 4 bewirkt. Die Steckerfassung 5 setzt sich aus einer oberen Halbschale 50 und einer unteren Halbschale 51 zusammen, die vorzugsweise durch ein Filmscharnier 52 miteinander verbunden sind. Innerlich weist die Steckerfassung 5 Konturen 53 auf, welche komplementär zu den Schaftkonturen 43 gestaltet sind und somit eine axiale Auszugssicherung ergeben. Bei der Montage wird der von der Steckerfassung 5 umhüllte Stecker 3 mit der Zuleitung 44 so weit in den Tragarm 1 von der Seite des Steckansatzes TO eingeschoben, bis die erhabene Sicherungskontur 54 der Steckerfassung 5 in die durchbrochene Gegenkontur 13 am Tragarm 1 einrastet.
Figuren 7A und 7B
Dieses Figurenpaar zeigt das Zusammenfügen der Steckverbindung zwischen den rein mechanischen Teilen, einerseits der Tragarm 1 und andererseits die Hülse 2 Gleichzeitig ist das Zusammenspiel zwischen den elektrischen Bauteilen der Steckerkupplung mit dem Stecker 4 auf der Seite des Tragarms 1 und der Buchse 6 auf der Seite der Hülse 2 sichtbar. Die Buchse 6 mit der Zuführung von elektrischem Strom ist mit der Buchsenfassung 7 auf der Rückseite der Tragstruktur 9 an der Hülse 2 angedockt, nun kann man entweder einen Tragarm 1 mit oder ohne Stecker 4 in die Hülse 2 einführen.

Claims (19)

1. Steckverbindung mit einem in eine Hülse (2) einsteckbaren Tragarm (1), dadurch gekennzeichnet, dass
a) im Tragarm (1) und in der Hülse (2) zueinander komplementäre Teile einer elektrischen Steckerkupplung (4, 6) fest angeordnet sind, welche einerseits über eine Zuleitung (64) an eine Stromquelle angeschlossen ist und andererseits über eine Zuleitung (44) zu einem Verbraucher führt; und
b) im Zustand des in die Hülse (2) eingesteckten Tragarms (1) zwischen den Teilen der Steckerkupplung (4, 6) elektrischer Kontakt für die Stromdurchleitung entsteht.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerkupplung (4, 6) aus einem herkömmlichen Stecker (4) und einer herkömmlichen Buchse (6) besteht, die im verbundenen Zustand zueinander axial ausgerichtet sind.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Stecker (4) innerlich des Steckendes (10) des Tragarms (1) axial mit nach aussen gerichteten Steckerkontakten (40) angeordnet ist und sich vom Stecker (4) durch den Hohlraum (15) des Tragarms (1) axial die Zuleitung (44) zum Verbraucher erstreckt; und
b) die Buchse (6) an die Hülse (2) angeschlossen ist und die Zuleitung (64) von der Stromquelle in die Buchse (6) mündet.
4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) einen axialen Durchgang (24, 26) zum Einstecken des Tragarms (1) von der Frontseite (231) mit dem ersten Teil (4) der Steckerkupplung und zum Anschliessen des zweiten Teils (6) der Steckerkupplung von der Rückseite (232) aufweist.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
a) im Durchgang (24, 26) der Hülse (2) eine Positionierkontur (28) vorhanden ist, zu welcher der Steckansatz (10) des Tragarms (1) eine komplementäre Gegenkontur (11) besitzt; wobei
b) vorzugsweise die Positionierkontur (28) im Durchgang (24, 26) der Hülse (2) zumindest eine in der Tiefe der Hülse (2) gelegene erhabene Nase (28) ist, und die Gegenkontur (11) am Steckansatz (10) des Tragarms (1) zumindest eine an dessen vordersten Rand vorgesehene axial orientierte Kerbe (11) ist.
6. Steckverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Positionierkontur (28) zwei sich gegenüber liegende Nasen (28) vorgesehen sind und die Gegenkontur (11) aus zwei sich gegenüber liegenden Kerben (11) besteht.
7. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der wesentliche Anteil des Steckers (4) innerlich des Tragarms (1) angeordnet ist, und die von einer Isolation abgeschirmten Steckerkontakte (40) aus dem Steckansatz (10) herausragen; und
b) die Buchse (6) in axialer Ausrichtung im hinteren Zugang (26) des Durchgangs (24, 26) der Hülse (2) positioniert ist, wobei die Buchsenkontakte (60), betrachtet von der Frontseite (231), hinter der Positionierkontur (28) zu liegen kommen.
8. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Steckerschaft (42) von einer Steckerfassung (5) und die Buchse (6) von einer Buchsenfassung (7) ummantelt sind;
b) einerseits an der Buchse (6) und andererseits an der Buchsenfassung (7) komplementäre Verriegelungsorgane (27, 75) vorhanden sind, mittels derer die die Buchse (6) halternde Buchsenfassung (7) an der Hülse (2) anschliessbar ist.
9. Steckverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Steckerfassung (5) aus einer ersten und einer zweiten Halbschale (50,51) besteht, die miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch ein Filmscharnier (52);
b) an der Steckerfassung (5) eine Sicherungskontur (54) vorhanden ist, die zum Formschluss mit einer Gegenkontur (13) im Steckansatz (10) am Tragarm (1) bestimmt ist und so die Fixierung des eingesetzten Steckers (2) bewirkt;
c) als axiale Auszugssicherung zwischen Stecker (4) und Steckerfassung (5), am Stecker (4) äussere Schaftkonturen (43) vorhanden sind, die mit Fassungskonturen (53) der Steckerfassung (5) in Eingriff kommen; und
d) als axiale Auszugssicherung zwischen Buchse (6) und Buchsenfassung (7), an der Buchse (6) äussere Schaftkonturen (63) vorhanden sind, die mit Fassungskonturen (73) der Steckerfassung (7) in Eingriff kommen.
10. Steckverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Verriegelungsorgane (27, 75) als Bajonettverschluss ausgebildet sind;
b) an der Buchse (6), am Rand des hinteren Zugangs (26), unterbrochene radiale Stege (270) vorgesehen sind;
c) komplementär zu den Stegen (270) die Buchsenfassung (7) radiale Bajonettflügel (74) aufweist; und
d) sich die Bajonettflügel (74) in den hinteren Zugang (26) zwischen die radialen Stege (270) einführen lassen und nach einer relativen Verdrehung zwischen der Hülse (2) und der Buchsenfassung (7) die Stege (270) hinterfassen.
11. Steckverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Stege (270) einen Seitenanschlag (272) haben, der die relative Verdrehung zwischen der Hülse (2) und der Buchsenfassung (7) begrenzt;
b) die Stege (270) und/oder die Bajonettflügel (74) in Eindrehrichtung durch zunehmende Materialdicke aufsteigende Rampen (271) bilden;
c) im Abstand hinter den Bajonetfflügeln (74), vorzugsweise zu letzteren radial versetzt, elastische Stopperlippen (75) an der Buchsenfassung (7) vorhanden sind, die bei in den hinteren Zugang (26) der Hülse (2) angedockter Buchsenfassung (7) auf dem Rand des Zugangs (26) mit Federspannung aufliegen.
12. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Hülse (2) ein sich axial erstreckendes Hülsenstück (20) aufweist, das von einem in der vertikalen Ebene liegenden plattenförmigen Flansch (23) umgeben ist;
b) sich von der Frontseite (231) des Flansches (40) vom Hülsenstück (20) ein vorderer Anteil (21) erstreckt, der zuvorderst mit dem den frontseitigen Zugang (24) umgebenden Rand (210) abschliesst;
c) sich von der Rückseite (232) des Flansches (40) vom Hülsenstück (20) ein hinterer Anteil (22) erstreckt, der den hinteren Zugang (26) aufweist, welcher in den Randzonen von den Verriegelungsorganen (27) umgeben ist.
13. Steckverbindung nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass
a) in den Randzonen, um den hinteren Zugang (26), Rastpunkte (273) und komplementär dazu auf den Stopperlippen (75) Rastaugen vorhanden sind, die in der zwischen Hülse (2) und Buchsenfassung (7) verriegelten Endlage arretierend wirken;
b) der vordere Anteil (21) des Hülsenstücks (20), nahe dem Rand (210) ein Aussengewinde (211) hat;
c) als Abdeckung für den Rand (210) ein auf das Aussengewinde (211) aufschraubbarer Ring (3) mit einem Innengewindeteil (30) und einem Kreisring (31) vorgesehen ist, der einen das Hülsenstück (20) überragenden Überstand aufweist; und
d) auf der Rückseite (232) des Flansches (23) den hinteren Anteil (22) des Hülsenstücks (20) einschliessende Versteifungsrippen (220) vorgesehen sind.
14. Steckverbindung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Flansch (23) dazu bestimmt ist, um die Hülse (2) an einer Tragstruktur (9), z. B. ein Paneel, zu befestigen;
b) der vordere Anteil (21) des Hülsenstücks (20) dazu bestimmt ist, in einer Bohrung (90) in der Tragstruktur (9) zu stecken;
c) im Flansch (23) Bohrungen (230) zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen sind, mittels derer die Hülse (2) an der Rückseite (92) der Tragstruktur (9) anschraubbar ist;
d) die Länge des vorderen Anteils (21) des Hülsenstücks (20) mit der Materialdicke der Tragstruktur (9) im Prinzip aufeinander abgestimmt ist, so dass der vordere Rand (210) der eingesetzten Hülse (2) bündig mit der Frontseite (91) der Tragstruktur (9) abschliesst; und
e) der auf den vorderen Anteil (21) des Hülsenstücks (20) aufgeschraubte Ring (3) auch die verbleibende Fuge um die Bohrung (90) in der Tragstruktur (9) überdeckt.
15. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
a) im Steckansatz (10) des Tragarms (1) zur Auszugssicherung für den in die Hülse (2) eingesteckten Tragarm (1) ein Sicherungselement (12), vorzugsweise eine Feder, angeordnet ist, das beim Erreichen der bestimmungsgemässen Positionierung des eingesteckten Tragarms (1) mit einem komplementären Sicherungsorgan (29) an der Hülse (2), vorzugsweise ein Loch, in lösbaren Eingriff kommt;
b) sich in eine Hülse (2) ohne angedockte Buchse (6) ein Tragarm (1) mit eingesetztem Stecker (4) oder ohne einen eingesetzten Stecker (4) einstecken lässt;
c) sich in eine Hülse (2) mit angedockter Buchse (6) ein Tragarm (1) ohne einen eingesezten Stecker (4) einstecken lässt; und
d) wenn die Verwendung einer Buchse (6) entfällt, an der Hülse (2) der hintere Zugang (26) durch einen Boden (25) verschlossen sein kann und sich in die so modifizierte Hülse (2) ein Tragarm (1) ohne einen eingesetzten Stecker (4) einstecken lässt.
16. Steckverbindung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass nur dann, wenn die Gegenkontur (11) auf die Positionierkontur (28) ausgerichtet ist, sich der Steckansatz (10) des Tragarms (1) bis zur vorgesehenen maximalen Einstecktiefe in den Zugang (24) der Hülse (2) einschieben lässt; und nur in so ausgerichteter Position, die Teile der Steckerkupplung (4, 6) für deren Kontaktieren zueinander positioniert sind, wobei erst nach beginnendem Eingriff der Konturen (11, 28) sich mit sukzessivem Annähern der Teile der Stecke kupplung (4, 6) die Steckerkontakte (40) mit den Buchsenkontakten (60) in Berührung kommen und den elektrischen Durchgang gewähren.
17. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Hülse (2) aus Kunststoff besteht und im Spritzgiessverfahren hergestellt ist; während
b) der Tragarm (1) vorzugsweise aus metallischem Rohr ist.
18. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Tragarm (1) zur direkten oder indirekten Lastaufnahme dient, z. B. zur Präsentation von Waren, und/oder einen elektrischen Verbraucher trägt, wie eine Leuchte, einen Motor oder ein anderes elektrisches Gerät; und
b) die Öffnung (24) in der Hülse (2), im Verhältnis zur Horizontalen, zur Frontseite (231, 91) hin aufsteigend, unter dem Winkel > 0° austritt.
19. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass
a) an dem dem Steckansatz (10) gegenüber liegenden Ende des Tragarms (1) Aufsätze fixierbar sind; und
b) die Aufsätze Haken, Bügel, Armverlängerungen, Querstangen, Tablare oder Behältnisse sind, die von einem Tragarm (1) gehaltert werden oder sich zwischen mehreren Tragarmen (1) erstrecken.
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