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DE20202788U1 - Steckverbindung mit einer in eine Hülse einsteckbaren Stütze - Google Patents

Steckverbindung mit einer in eine Hülse einsteckbaren Stütze

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DE20202788U1
DE20202788U1 DE20202788U DE20202788U DE20202788U1 DE 20202788 U1 DE20202788 U1 DE 20202788U1 DE 20202788 U DE20202788 U DE 20202788U DE 20202788 U DE20202788 U DE 20202788U DE 20202788 U1 DE20202788 U1 DE 20202788U1
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sleeve
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socket
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DE20202788U
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VISPLAY IP AG MUTTENZ
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/502Bases; Cases composed of different pieces
    • H01R13/506Bases; Cases composed of different pieces assembled by snap action of the parts
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/516Means for holding or embracing insulating body, e.g. casing, hoods

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  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Description

&Ggr;-
Steckverbindung mit einer in eine Hülse einsteckbaren Stütze Anwendungsgebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steckverbindung mit einer in eine Hülse einsteckbaren Stütze. Ein typischer Einsatz solcher Steckverbindungen ist das Bestücken einer Grundplatte zum Aufbau von Gestellen für die Warenpräsentation, wobei in die Hülsen Vertikalstützen aus Rohrmaterial eingesteckt werden, die als direkte oder indirekte Warenträger - wenn man an den Stützen Hakenelemente oder Bügel anordnet - dienen. Regale, Vitrinen, Schränke, Tische, Podeste und sonstige Tragstrukturen können mit solchen eingebauten Hülsen und darin einsteckbaren Stützen in ihrer Funktion erweitert werden. Vorrangig sind die Stützen zum Einstecken in vertikaler Ausrichtung bestimmt. Die mit derartigen Steckverbindungen errichteten Aufbauten sind zum Aufstellen auf den Boden, Einbau oder Anhängen vorgesehen. Die Aufbauten lassen
is sich zur Präsentation oder Aufbewahrung von Gegenständen oder im weitesten Sinn als Ausstattungssystem zur Raumgestaltung verwenden.
Stand der Technik
Eine Steckverbindung der hiesigen Gattung wird in der FR 1 293 293 offenbart, wo eine Grundplatte systematisch mit Hülsen bestückt ist, die zum Einstecken von vertikalen Stützen bestimmt sind. Oben hat die Hülse einen erweiterten Kragen, der auf die Oberseite der Grundplatte aufsetzt. Unten weist die Hülse einen Aussengewindeabschnitt auf, welcher die Grundplatte durchragt. Auf den Aussengewindeabschnitt wird eine Mutter gegen die Unterseite der Grundplatte aufgeschraubt, so dass die Hülse in der Grundplatte fixiert ist. Der Durchgang durch die Hülse verjüngt sich nach unten konisch. Das untere Steckende der Vertikalstütze ist ebenfalls konisch ausgebildet. Die komplementären Konizitäten im Innern der Hülse und an der Vertikalstütze bewirken einen festen, spielfreien Stand der Vertikalstütze in der Hülse. Diese Konstruktion hat den Nachteil, dass die Hülsen mit ihrem Kragen an der Oberseite der Grundplatte aufsetzen, was optisch unvorteilhafte Absätze ergibt, oder man muss zusätzlich Aufwand treiben, um die Kragen in der Grundplatte zu versenken. Nachteilig ist ferner, dass die Vertikalstütze ungesichert gegen Verdrehen und Herausziehen in der Hülse eingesetzt ist.
In der EP O 883 363 B1 wird eine verbesserte Steckverbindung vorgeschlagen. Diese Hülse hat äusserlich einen radialen Flansch zum Anbringen an die Unterseite der Grundplatte. Innerhalb der Konusbohrung, an der Innenwand des Hülsenstücks, liegt eine erhabene Nase, zu der am Steckende der Vertikalstütze eine passende Nut vorhanden ist. Die ineinander greifenden Konturen bewirken eine Verdrehsicherung und stellen eine Positionierhilfe dar. Diese Steckverbindung wird seit Jähren erfolgreich eingesetzt, jedoch besteht das Bestreben nach funktionaler Erweiterung.
Aufgabe der Erfindung
Angesichts der gestiegenen Ansprüche, mit der Orientierung auf Funktionsvielfalt und gestalterischer Originalität, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung des beschriebenen Typs vorzuschlagen, die erweiterte Anwendungsmöglichkeiten durch die Zuführung von elektrischem Strom eröffnet. Die Elektroinstallation soll möglichst raumsparend und unauffällig untergebracht sein sowie sich serienmässig vorteilhaft einbauen lassen.
In einer bevorzugten Ausführungsform der zu schaffenden Steckverbindung mit integrierter elektrischer Steckerkupplung sollen Wesensmerkmale der Konstruktion, wie in der EP 0 883 363 B1 vorgeschlagen, angewendet werden.
Übersicht über die Erfindung
Das Charakteristikum der Steckverbindung mit einer in eine Hülse einsteckbaren Stütze besteht darin, dass in der Stütze und in der Hülse zueinander komplementäre Teile einer elektrischen Steckerkupplung fest angeordnet sind, welche einerseits über eine Zuleitung an eine Stromquelle angeschlossen ist und andererseits über eine Zuleitung zu einem Verbraucher führt. Im Zustand der in die Hülse eingesteckten Stütze entsteht zwischen den Teilen der Steckerkupplung elektrischer Kontakt für die Stromdurchleitung.
Die nachfolgenden Merkmale beziehen sich auf spezielle Ausführungen der Erfindung: Für die Steckerkupplung lässt sich ein herkömmlicher Stecker und
eine herkömmliche Buchse einsetzen, die im verbundenen Zustand zueinander axial ausgerichtet sind. Der Stecker ist vorzugsweise innerlich der Stütze angeordnet, von dem sich die Zuleitung zum Verbraucher erstreckt, und die Buchse ist innerlich der Hülse eingebaut, wobei die Zuleitung von der Stromquelle in die Buchse mündet. Die Hülse weist einen axialen Durchgang mit einem Innenkonus auf, und die Stütze besitzt an ihrem Steckansatz einen zum Innenkonus der Hülse komplementären Aussenkonus. Im Durchgang der Hülse ist eine Positionierkontur vorhanden, zu der am Steckansatz der Stütze eine komplementäre Gegenkontur vorgesehen ist.
Die Positionierkontur im Durchgang der Hülse ist eine in der Tiefe der Hülse gelegene erhabene Nase und die Gegenkontur am Steckansatz der Stütze wird von einer an dessen unteren Rand vorgesehenen axial orientierten Kerbe gebildet.
Nur dann, wenn die Kerbe auf die Nase ausgerichtet ist, lässt sich der konische Steckansatz der Stütze bis zur vorgesehenen maximalen Einstecktiefe in den konischen Durchgang der Hülse einschieben. Ausschliesslich in derartig ausgerichteter Position sind die Teile der Steckerkupplung für deren Kontaktieren zueinander positioniert. Erst nach beginnendem Einfahren der Kerbe über die Nase und mit sukzessivem Annähern der Teile der Steckerkupplung kommen die Steckerkontakte mit den Buchsenkontakten in Berührung und gewähren so den elektrischen Durchgang.
Der wesentliche Anteil des Steckers ist innerlich der Stütze, oberhalb des Steckansatzes, in einer Steckerpartie angeordnet, so dass die Steckerkontakte in den Bereich des Steckansatzes hineinragen können. Die Buchse ist senkrecht in der Hülse positioniert, wobei die Buchsenkontakte unterhalb des oberen Randes der Hülse zu liegen kommen. Der Steckerschaft ist von einer Steckerfassung ummantelt und die Buchse wird in einer in der Hülse vorhandenen Buchsenfassung fixiert. Die Steckerfassung besteht aus einer ersten und einer zweiten Halbschale, die miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch ein Filmscharnier. An der Steckerfassung ist eine Sicherungskontur vorhanden, die
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formschlüssig mit einer Gegenkontur in der Steckerpartie an der Stütze zusammenwirkt und so den eingesetzten Stecker fixiert. Die Stütze setzt sich hinter der Steckerpartie als Rohr weiter fort, in dem die Zuleitung zum Verbraucher geführt wird.
Die Hülse weist ein sich axial erstreckendes Hülsenstück auf, das von einem in der horizontalen Ebene liegenden kragenförmigen Flansch umgeben ist. Oberhalb des Flansches erstreckt sich vom Hülsenstück ein oberer Anteil, der zuoberst mit dem Rand abschliesst, während unterhalb des Flansches ein unterer Anteil des Hülsenstücks liegt.
Die Buchsenfassung ist im Topf eines Unterteils angeordnet und erstreckt sich vom Boden des Topfes senkrecht. Im Boden gibt es einen Durchgang, durch den die von der Stromquelle kommende Zuleitung zur Buchse läuft. Der Topf geht oben in einen auskragenden Gegenflansch über, welcher zum Anfügen an den Flansch der Hülse bestimmt ist, wobei im zusammengefügten Zustand der untere Anteil des Hülsenstücks im Topf zu liegen kommt. Alternativ könnte die Hülse und das Unterteil mit der Buchsenfassung eine einteilige Einheit bilden und in einem Stück, z.B. im Druckguss- oder Spritzgiessverfahren, hergestellt werden.
Der Flansch dient dazu, die in einer Tragstruktur eingesetzte Hülse zu befestigen; die Tragstruktur ist z.B. eine Bodenplatte eines Gestells. Der obere Anteil des Hülsenstücks steckt dann in einer Bohrung der Tragstruktur. Im Flansch bzw. auch im Gegenflansch sind Bohrungen zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen, mittels derer die Hülse an der Unterseite bzw. an der Rückseite der Tragstruktur angeschraubt werden kann. Die Höhe des oberen Anteils des Hülsenstücks korrespondiert mit der Materialdicke der Tragstruktur, so dass der obere Rand der eingesetzten Hülse bündig mit der Oberfläche der Tragstruktur abschliesst. Wenn keine Stütze in die eingebaute Hülse eingesteckt ist, kann aus optischen Gründen und zur Sicherheit eine Abdeckkappe auf den oberen Anteil des Hülsenstücks aufgesetzt werden. Die Stütze dient zur direkten oder indirekten Lastaufnahme, z.B. zur Präsentation von Waren, und/oder
trägt einen elektrischen Verbraucher, wie eine Leuchte, einen Motor oder ein anderes elektrisches Gerät. An dem dem Steckansatz gegenüber liegenden Ende der Stütze - bei einer Vertikalstütze am oberen Ende - können Aufsätze angeordnet werden. Solche Aufsätze wären Tragarme, die von einer Stütze gehalten sind, oder Querstangen, die sich zwischen zwei Stützen erstrecken.
Dank der Erfindung ergeben sich für den Möbel-, Laden- und Messestandsbau sowie für Ausstattungssysteme erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten durch die integrierte Bereitstellung von elektrischem Strom.
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Kurzbeschreibunq der beigefügten Zeichnungen
Es zeigen:
Figur 1: eine Stütze der erfindungsgemässen Steckverbindung mit eingesetztem Stecker, in Perspektivansicht;
Figur 2A: einen herkömmlichen Stecker;
Figur 2B: den Stecker gemäss Figur 2A mit der angenäherten zerlegten Steckerfassung;
Figur 2C: den Stecker gemäss Figur 2A mit der Steckerfassung gemäss Figur 2B ummantelt;
Figur 3A: die Stütze gemäss Figur 1, mit deren Steckansatz angenähertem, ummanteltem Stecker gemäss Figur 2C;
Figur 3B: die Anordnung gemäss Figur 3A mit eingesetztem Stecker, im Teilschnitt;
Figur 4: eine Hülse mit einem Unterteil kombiniert und eingesetzter Buchse, in Perspektivansicht;
Figur 5A: die separate Hülse aus der Anordnung gemäss Figur 4, in perspektivischer Ansicht von oben;
Figur 5B: die Darstellung gemäss Figur 5A, in perspektivischer Ansicht von unten;
Figur 6&Agr;: die separate Buchse aus der Anordnung gemäss Figur 4, in perspektivischer Ansicht von oben;
Figur 6B: die Darstellung gemäss Figur 6A, in gewechselter Perspektive;
Figur 7: das separate Unterteil mit der Buchsenfassung aus der Anordnung gemäss Figur 4, in perspektivischer Ansicht von oben;
Figur 8A: das Unterteil mit der Buchsenfassung gemäss Figur 7, mit angenäherter Buchse;
Figur 8B: die Anordnung gemäss Figur 8A mit eingesetzter Buchse;
Figur 8C: die Anordnung gemäss Figur 8B, mit angenäherter Hülse gemäss Figur 5A;
Figur 9A: die Anordnung gemäss Figur 4, mit angenäherter Stütze gemäss Figur 3B;
Figur 9B: die kombinierte Anordnung gemäss Figur 9A zusammengesteckt, in
Perspektivansicht; und
Figur 9C: die zusammengesteckte Anordnung gemäss Figur 9B im Teilschnitt.
Ausführungsbeispiel
Nachstehend erfolgt die detaillierte Beschreibung eines Ausführungsbeispiels zur erfindungsgemässen Steckverbindung und zu den dabei verwendeten Bauteilen. Die bei der nachstehenden Beschreibung beispielhaft vorgenommene Darstellung anhand einer in eine Bodenplatte eingebauten Hülse und einer zugehörigen Vertikalstütze bedeutet jedoch keinerlei restriktive Auslegung für den breiten Anwendungsbereich der Erfindung gemäss dem Kapitel "Übersicht über die Erfindung" und den Schutzansprüchen.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren Erwähnung in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren zumeist verzichtet, sofern
zeichnerisch eindeutig erkennbar ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figuren 1A bis 3B
Zur Steckverbindung gehört zunächst eine Stütze 1, in die axial ein herkömmlicher Stecker 2 als Teil einer elektrischen Steckerkupplung fest eingesetzt ist. Die Stütze 1 ist ein Rohr, an dem sich unten ein Steckansatz 10, eine damit überlappende Steckerpartie 12 sowie ein innerer, durchgehender Hohlraum 16 definieren lassen. Über der Steckerpartie 12 setzt sich die Stütze 1 in der für die Verwendung gewählten Länge fort. Im hiesigen Beispiel ist der Rohrdurchmesser hinter dem Steckansatz 10 vermindert. Unten schliesst der Steckansatz 10 mit dem Rand 13 ab, von dem sich aufwärts eine axial orientierte Kerbe 11 erstreckt. Der Steckansatz 10 erweitert sich aufsteigend mit einem Aussenkonus 14. Im Bereich der Steckerpartie 12 ist ein schlüssellochartiger Durchbruch in der Rohrwandung als Sicherungskontur 15 vorhanden. An dem dem Steckansatz 10 gegenüber liegenden Ende tritt die Zuleitung 24 aus, welche zum zu versorgenden elektrischen Verbraucher führt.
Im eingesetzten Zustand befindet sich der Stecker 2 fixiert in der Steckerpartie 12 der Stütze 1, wobei seine Kontakte 20 in den Bereich des Steckansatzes 10 hineinragen und zum Rand 13 hin orientiert sind. In der die Steckerkontakte 20 umgebenden Isolation ist eine Positionierkerbe 21 vorgesehen, die neben weiteren geometrischen Merkmalen, das Zusammenstecken mit der komplementären Buchse nur in einer definierten Position erlaubt. Hinter den isolierten Steckerkontakten 20 erstreckt sich der im Prinzip quaderförmige Steckerschaft 22, der äusserlich Schaftkonturen 23 aufweist. In den Steckerschaft 22 mündet die Zuleitung 24 ein.
Für den Stecker 2 ist eine den Steckerschaft 22 umhüllende Steckerfassung 3 vorgesehen. An der Steckerfassung 3 ist eine Sicherungskontur 35 vorhanden, die im eingesetzten Zustand zum Formschluss mit der Gegenkontur 15 in der Steckerpartie 12 an der Stütze 1 bestimmt ist und so die Fixierung des eingesetzten Steckers 2 bewirkt. Die Steckerfassung 3 setzt sich aus einer oberen
Halbschale 30 und einer unteren Halbschale 31 zusammen, die vorzugsweise durch ein Filmscharnier 32 miteinander verbunden sind. Innerlich weist die Steckerfassung 3 Konturen 33 auf, welche komplementär zu den Schaftkonturen 23 gestaltet sind und somit eine axiale Auszugssicherung ergeben. Bei der Montage wird der von der Steckerfassung 3 umhüllte Stecker 2 mit der Zuleitung 24 so weit in die Stütze 1 von der Seite des Steckansatzes 10 eingeschoben, bis die erhabene Sicherungskontur 35 der Steckerfassung 3 in die durchbrochene Gegenkontur 15 an der Stütze 1 einrastet.
Figuren 4 bis 8C
Zur Steckverbindung gehören ferner, als Gegenstücke zur Stütze 1 und dem Stecker 2, die Hülse 4 sowie die intern eingebaute elektrische Buchse 6 - wie der Stecker 2 ein Standardbauteil -, die über die Zuleitung 64 an eine Stromquelle angeschlossen ist. Die Hülse 4 weist den axialen Durchgang 42 mit einem Innenkonus 43 auf, zu welchem der Aussenkonus 14 am Steckansatz 10 der Stütze 1 komplementär ist. Im Durchgang 42 der Hülse 4 befindet sich die Positionierkontur 44, zu der am Steckansatz 10 der Stütze 1 die Gegenkontur 11 - in Gestalt der sich axial vom unteren Rand 13 erstreckenden Kerbe 11 - komplementär ist. Die Positionierkontur 44 im Durchgang 42 der Hülse 4 ist als eine in der Tiefe der Hülse 4 gelegene erhabene Nase 44 ausgebildet.
Die Buchse 6 ist senkrecht in der Hülse 4 positioniert, wobei die Buchsenkontakte 60 unterhalb des oberen Randes 47 der Hülse 4 zu liegen kommen. Die Hülse 4 weist ein sich axial erstreckendes Hülsenstück 41 auf, das von einem in der horizontalen Ebene liegenden kragenförmigen Flansch 40 umgeben ist. Vom Hülsenstück 41 erstreckt sich oberhalb des Flansches 40 ein oberer Anteil 46, der zuoberst mit dem Rand 47 abschliesst, während unterhalb des Flansches 40 ein unterer Anteil 48 des Hülsenstücks 41 liegt. Die Buchsenfassung 54 ist im Topf 51 des Unterteils 5 angeordnet und erstreckt sich senkrecht vom Boden 52 des Topfes 51. Im Boden 52 ist ein Durchgang 53 vorhanden, durch den die von der Stromquelle kommende Zuleitung 64 zur
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Buchse 6 einmündet. Der Topf 51 geht oben in einen auskragenden Gegenflansch 50 über, welcher zum Anfügen an den Flansch 40 der Hülse 4 bestimmt ist. Im zusammengefügten Zustand kommt der untere Anteil 48 des Hülsenstücks 41 im Topf 51 zu liegen. Die Hülse 4 und das Unterteil 5 mit der Buchsenfassung 54 können alternativ eine einteilige Einheit bilden und in einem Stück, z.B. im Druckguss- oder Spritzgiessverfahren, hergestellt werden.
Der Flansch 40 ist dazu bestimmt, um die Hülse 4 - eingesetzt in einer Tragstruktur, z.B. eine Bodenplatte - zu befestigen. Hierbei durchragt der obere Anteil 46 des Hülsenstücks 41 eine Bohrung in der Tragstruktur. Im Flansch 40 bzw. auch im Gegenflansch 50 sind die Bohrungen 45,55 zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen, mittels derer die Hülse 4 an der Unterseite bzw. an der Rückseite der Tragstruktur angeschraubt werden kann. Die Höhe des oberen Anteils 46 des Hülsenstücks 41 ist mit der Materialdicke der Tragstruktur aufeinander abgestimmt sind, so dass der obere Rand 47 der eingesetzten Hülse 4 bündig mit der Oberfläche der Tragstruktur abschliesst. Wenn keine Stütze 1 in die eingebaute Hülse 1 eingesteckt ist, steht eine Abdeckkappe zur Verfügung, die sich auf den oberen Anteil 48 des Hülsenstücks 41 aufsetzen lässt und so den Zugang 42 verschliesst.
Figuren 9A bis 9C
Diese Figurenfolge zeigt das Zusammenfügen der Steckverbindung zwischen den rein mechanischen Teilen, einerseits die Stütze 1 und andererseits die Hülse 4 mit dem Unterteil 5 und der Buchsenfassung 54. Gleichzeitig ist das Zusammenspiel zwischen den elektrischen Bauteilen der Steckerkupplung mit dem Stecker 2 auf der Seite der Stütze 1 und der Buchse 6 auf der Seite der Hülse 4 sichtbar.
Nur dann, wenn die Kerbe 11 auf die Nase 44 ausgerichtet ist, lässt sich der konische Steckansatz 10 der Stütze 1 bis zur vorgesehenen maximalen Einstecktiefe in den konischen Durchgang 42 der Hülse 4 einschieben. Ausschliesslich in der so ausgerichteten Position sind die Teile der Steckerkupplung 2,6 für das Zusammenschieben und Kontaktieren von Steckerkontakten
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20 und Buchsenkontakten 60 aufeinander ausgerichtet. Erst nach beginnendem Einfahren der Kerbe 11 über die Nase 44, d.h. Einschieben der Stütze 1 in ausgerichteter Drehstellung in die Hülse 4, kommen bei sukzessivem Annähern der Teile der Steckerkupplung 2,6, die Steckerkontakte 20 mit den Buchsenkontakten 60 in Berührung und ergeben dann erst den elektrischen Durchgang zur Zuleitung 24 in Richtung des Verbrauchers.
Zur weiteren Funktion der Verbindungstechnik zwischen der Stütze 1 und der Hülse 4 sowie zur Verwendung solcher Vorrichtungen wird auf die erteilte EP 0 883 363 B1 Bezug genommen, welche die Rechtsvorgängerin der Anmelderin der vorliegenden Erfindung innehat. Die Referenzierung soll die vorliegende Erfindung in ihren Einsatzmöglichkeiten nicht beschränken.

Claims (14)

1. Steckverbindung mit einer in eine Hülse (4) einsteckbaren Stütze (1), dadurch gekennzeichnet, dass
a) in der Stütze (1) und in der Hülse (4) zueinander komplementäre Teile einer elektrischen Steckerkupplung (2, 6) fest angeordnet sind, welche einerseits über eine Zuleitung (64) an eine Stromquelle angeschlossen ist und andererseits über eine Zuleitung (24) zu einem Verbraucher führt; und
b) im Zustand der in die Hülse (4) eingesteckten Stütze (1) zwischen den Teilen der Steckerkupplung (2, 6) elektrischer Kontakt für die Stromdurchleitung entsteht.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerkupplung (2, 6) aus einem herkömmlichen Stecker (2) und einer herkömmlichen Buchse (6) besteht, die im verbundenen Zu tand zueinander axial ausgerichtet sind.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Stecker (2) innerlich der Stütze (1) angeordnet ist und sich vom Stecker (2) die Zuleitung (24) zum Verbraucher erstreckt; und
b) die Buchse (6) innerlich der Hülse (4) angeordnet ist und die Zuleitung (64) von der Stromquelle in die Buchse (6) mündet.
4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Hülse (4) einen axialen Durchgang (42) mit einem Innenkonus (43) aufweist und die Stütze (1) an ihrem Steckansatz (10) einen zum Innenkonus (43) der Hülse (4) komplementären Aussenkonus (14) besitzt;
b) im Durchgang (42) der Hülse (4) eine Positionierkontur (44) vorhanden ist, zu der am Steckansatz (10) der Stütze (1) eine komplementäre Gegenkontur (11) vorgesehen ist.
5. Steckverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Positionierkontur (44) im Durchgang (42) der Hülse (4) eine in der Tiefe der Hülse (4) gelegene erhabene Nase (44) ist;
b) die Gegenkontur (11) am Steckansatz (10) der Stütze (1) eine an dessen unteren Rand (13) vorgesehene axial orientierte Kerbe (11) ist;
c) nur dann, wenn die Kerbe (11) auf die Nase (44) ausgerichtet ist, sich der konische Steckansatz (10) der Stütze (1) bis zur vorgesehenen maximalen Einstecktiefe in den konischen Durchgang (42) der Hülse (4) einschieben lässt; und nur in so ausgerichteter Position, die Teile der Steckerkupplung (2, 6) für deren Kontaktieren zueinander positioniert sind, wobei erst nach beginnendem Einfahren der Kerbe (11) über die Nase (44) sich mit sukzessivem Annähern der Teile der Steckerkupplung (2, 6) die Steckerkontakte (20) mit den Buchsenkontakten (60) in Berührung kommen und den elektrischen Durchgang gewähren.
6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der wesentliche Anteil des Steckers (2) innerlich der Stütze (1) oberhalb des Steckansatzes (10) in einer Steckerpartie (12) angeordnet ist, wobei die Steckerkontakte (20) in den Bereich des Steckansatzes (10) hineinragen können;
b) die Buchse (6) senkrecht in der Hülse (4) positioniert ist, wobei die Buchsenkontakte (60) unterhalb des oberen Randes (47) der Hülse (4) zu liegen kommen.
7. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Steckerschaft (22) von einer Steckerfassung (3) ummantelt ist; und
b) die Buchse (6) in einer in der Hülse (4) vorhandenen Buchsenfassung (54) fixiert ist.
8. Steckverbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Steckerfassung (3) aus einer ersten und einer zweiten Halbschale (30,31) besteht, die miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch ein Filmscharnier (32);
b) an der Steckerfassung (3) eine Sicherungskontur (35) vorhanden ist, die zum Formschluss mit einer Gegenkontur (15) in der Steckerpartie (12) an der Stütze (1) bestimmt ist und so die Fixierung des eingesetzten Steckers (2) bewirkt; und
c) sich die Stütze (1) hinter der Steckerpartie (12) als Rohr weiter fortsetzt, in dem die Zuleitung (24) zum Verbraucher geführt wird.
9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Hülse (4) ein sich axial erstreckendes Hülsenstück (41) aufweist, das von einem in der horizontalen Ebene liegenden kragenförmigen Flansch (40) umgeben ist; und
b) sich oberhalb des Flansches (40) vom Hülsenstück (41) ein oberer Anteil (46) erstreckt, der zuoberst mit dem Rand (47) abschliesst, und unterhalb des Flansches (40) ein unterer Anteil (48) des Hülsenstücks (41) liegt.
10. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
a) die Buchsenfassung (54) im Topf (51) eines Unterteils (5) angeordnet ist und sich vom Boden (52) des Topfes (51) senkrecht erstreckt;
b) im Boden (52) ein Durchgang (53) vorhanden ist, durch den die von der Stromquelle kommende Zuleitung (64) zur Buchse (6) geführt ist;
c) und der Topf (51) oben in einen auskragenden Gegenflansch (50) übergeht, welcher zum Anfügen an den Flansch (40) der Hülse (4) bestimmt ist; wobei
d) im zusammengefügten Zustand der untere Anteil (48) des Hülsenstücks (41) im Topf (51) zu Liegen kommt.
11. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (4) und das Unterteil (5) mit der Buchsenfassung (54) eine einteilige Einheit bilden und in einem Stück, z. B. im Druckguss- oder Spritzgiessverfahren, hergestellt sind.
12. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass
a) der Flansch (40) dazu bestimmt ist, um die Hülse (4), eingesetzt in einer Tragstruktur, z. B. eine Bodenplatte, zu befestigen;
b) der obere Anteil (46) des Hülsenstücks (41) dazu bestimmt ist, in einer Bohrung der Tragstruktur zu stecken;
c) im Flansch (40) bzw. auch im Gegenflansch (50) Bohrungen (45, 55) zum Durchtritt von Schrauben vorgesehen sind, mittels derer die Hülse (4) an der Unterseite bzw. an der Rückseite der Tragstruktur anschraubbar ist; und
d) die Höhe des oberen Anteils (46) des Hülsenstücks (41) mit der Materialdicke der Tragstruktur an der Position der eingesetzten Hülse (4) im Prinzip aufeinander abgestimmt sind, so dass der obere Rand (47) der eingesetzten Hülse (4) bündig mit der Oberfläche der Tragstruktur abschliesst; und
e) eine Abdeckkappe vorgesehen ist, die sich auf den oberen Anteil (48) des Hülsenstücks (41) aufsetzen lässt, wenn keine Stütze (1) in die eingebaute Hülse (41) eingesteckt ist.
13. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze (1) zur direkten oder indirekten Lastaufnahme dient, z. B. zur Präsentation von Waren, und/oder einen elektrischen Verbraucher trägt, wie eine Leuchte, einen Motor oder ein anderes elektrisches Gerät.
14. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass
a) an dem dem Steckansatz (10) gegenüber liegenden Ende der Stütze (1) Aufsätze fixierbar sind; und
b) die Aufsätze Tragarme sind, die von einer Stütze (1) gehaltert werden, oder dass die Aufsätze Querstangen sind, die von zwei Stützen (1) gehaltert werden.
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