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Vorgestellt wird ein platzsparendes, schnell in einen Betriebszustand versetzbares Personenrückhaltesystem, das speziell den Sicherheitsbedürfnissen von Personen Rechnung trägt, die in einem Einsatzfahrzeug, wie beispielsweise einem Notarztwagen, einem Rettungshubschrauber oder einem Rettungsboot, einer berufsspezifischen Tätigkeit im Stehen nachgehen müssen.
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Rückhaltesysteme in Einsatzfahrzeugen sind in der Regel zur Sicherung von zu rettenden Personen konzipiert, die in der überwiegenden Zahl der Fälle liegend auf einer passenden Trage transportiert und erforderlichenfalls schon während des Transports behandelt werden. Auch Transporte im Sitzen können in einigen Fällen durchgeführt werden. Auch für Säuglinge oder Frühgeborene in Inkubatoren gibt es bereits Sicherungssysteme. Den bekannten Systemen ist gemein, dass sie für die Sicherung der zu transportierenden Person ausgelegt sind, um die Kräfte bestmöglich zu absorbieren, die bei einem abrupten Bremsvorgang oder auch bei einem Unfall auf den Patienten einwirken. Problematisch ist, dass für Begleiter des Patienten, die versorgende Handgriffe im Stehen während der Fortbewegung des Einsatzfahrzeugs leisten müssen, allenfalls ein Handgriff zur Verfügung steht.
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DE 39 04 668 offenbart ein Insassen-Rückhaltesystem mit einer ansteuerbaren Gurtklemmvorrichtung am Gurtschloss, einem Airbag und einer ansteuerbaren Gurtauszugssperre für den Schultergurt, die über einen mindestens drei verschiedene Schwellwert-Signale abgebenden Sensor gesteuert werden. Das Rückhaltesystem ist für sitzende Personen in Fahrzeugen ausgelegt.
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DE 42 17 172 A1 offenbart ebenfalls ein Rückhaltesystem für sitzende Insassen eines Kraftfahrzeugs, die durch einen Sicherheitsgurt und einen Airbag gesichert sind, wobei der Airbag mittels eines sensorgesteuerten Gasgenerators in Abhängigkeit davon, ob der Gurt geöffnet oder geschlossen ist, mit höherem oder niedrigerem Druck beaufschlagt ist.
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DE 43 33 420 A1 offenbart eine Klappsitzbank in einem Wohnmobil, Campingbus oder ähnlichem Fahrzeug, die zu einer Liegefläche ausklappbar ist und gleichzeitig ein integriertes Dreipunkt-Rückhaltesystem für Fahrer und Beifahrer aufweist. Auch hier geht es um die Sicherheit sitzender Personen.
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DE 43 40 937 A1 offenbart ein Rückhaltesystem für einen in einem Kraftfahrzeug mitführbaren Rollstuhl mit einer einen Beckengurt aufweisenden Rückhalteeinrichtung für eine in dem Rollstuhl sitzende Person, wobei in das Rückhaltesystem ein Beckenpolster zwischen Armlehnenteilen des Rollstuhls integriert ist, um ein Abklappen des Oberkörpers zu verhindern. Auch diese Druckschrift thematisiert lediglich die Sicherheit einer sitzenden Person in einem Kraftfahrzeug.
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DE 94 18 273 U1 offenbart einen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder geeigneten Dreipunktgurt mit einer Vorrichtung, die das Abrutschen des Gurtes an dem an der Sitzoberkante positionierten Umlenkpunkt, der für Kinder niedriger einzustellen ist, verhindert. Die Erfindung beschäftigt sich mit der Sicherheit sitzender Personen in Kraftfahrzeugen.
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DE 100 58 346 A1 offenbart eine Krankentrage mit einem Patienten-Rückhaltesystem für liegende Personen, auf der die liegende Person durch Schultergurte und Quergurte gesichert ist, wobei die Schultergurte und eine Halteeinrichtung auf die geringere Körpergröße von Kindern angepasst werden kann. Solche Krankentragen werden zu Transportzwecken in Einsatzfahrzeugen, wie RTWs (Rettungstransportwagen), fixiert. Auch bei dieser Druckschrift liegt der Fokus auf der Sicherheit der liegenden und zu rettenden Person.
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DE 10 2019 112 275 A1 offenbart ein Insassen-Rückhaltesystem für einen Rollstuhlfahrer in einem Fahrzeug, das eine mit der Fahrzeugstruktur verbundene Schwenkstütze und einen mit der Schwenkstütze schwenkbar verbundenen Rückhaltebügel aufweist, der ausgelegt ist zum Verschwenken zwischen einer verstauten Position über einem Rollstuhl-/Insassen-Aufnahmebereich im Fahrzeug und einer ausgebrachten Position, die sich vor einem Rollstuhl/Insassen befindet, wenn er im Rollstuhl-/Insassen-Aufnahmebereich im Fahrzeug positioniert ist und einen mit dem Rückhaltebügel verbundenen Insassen-Rückhaltegurt aufweist. Auch diese Druckschrift löst ein die Sicherheit sitzender Personen betreffendes Problem.
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EP 0 000 020 691 64 B1 offenbart eine Fahrzeugsitzbank mit verschiebbar angeordneten Gurtschließen, die es ermöglichen, zwei oder drei Personen auf der Sitzbank anzuschnallen. Auch hier ist lediglich die Sicherheit sitzender Fahrzeuginsassen thematisiert.
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DE 10 2012 100 559 A1 offenbart ein speziell auf im Liegen transportierte Kleinkinder oder Säuglinge angepasstes Patientenfixiersystem, bei dem ein Transportinkubator von einer Mehrzahl von Fixierblöcken umgeben ist. Auch diese Druckschrift beschäftigt sich mit der Sicherheit der liegend zu transportierenden Person.
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Vor diesem Hintergrund stellt sich die Aufgabe ein Rückhaltesystem bereit zu stellen, dass der spezifischen Situation für die aufrecht stehende, behandelnde oder versorgende Person in einem Einsatzfahrzeug Rechnung trägt und die Verletzungsgefahr auch für diese Personengruppe adäquat senkt. Dabei muss gewährleistet sein, dass die mit dem System gesicherte Person in ihrer Bewegungsfreiheit in Hinblick auf die Versorgung der Transportperson weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt.
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Gelöst wird die Aufgabe mittels eines Rückhaltesystems gemäß Anspruch 1 und einer Anordnung gemäß Anspruch 15, wobei sich vorteilhafte Ausführungsformen aus den jeweiligen Unteransprüchen ergeben.
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Vorgestellt wird ein Rückhaltesystem für eine stehende Person in einem Einsatzfahrzeug, das ein Wandelement mit einem Airbag-Auslass und dahinter angeordnetem Airbag oder ein Auffangelement in Form eines Netzes, einer Plane oder eines Gewebestücks aufweist. Dabei weist das Auffangelement wenigstens drei Arretierungspunkte mit Befestigungsmitteln auf, an denen das Auffangelement in dem Einsatzfahrzeug aufgespannt werden kann. Im einfachsten Fall handelt es sich bei den Befestigungsmitteln um in das Auffangelement eingearbeitete Ösen, wobei es bei lediglich drei Arretierungspunkten von Vorteil ist, wenn eines der Befestigungsmittel im Bereich der Unterkante des Auffangelements und zwei der Befestigungsmittel im Bereich der Oberkante des Auffangelements angeordnet sind. Um ein Verdrehen des Auffangelements unter Stoßbelastung durch den Körper stehenden Person weitestgehend auszuschließen, ist es von Vorteil, auch im Bereich der Unterkante des Auffangelements zwei Befestigungselemente vorzusehen, so dass beispielsweise ein Viereck aufgespannt werden kann.
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Die Variante, bei der das Rückhaltesystem ein Wandelement aufweist, zeichnet sich dadurch aus, dass das Wandelement fest oder lösbar an eine vorhandene Fahrzeugwand montiert werden oder diese ersetzen kann. Dies ermöglicht eine dauerhafte Einsatzbereitschaft dieser Variante, die zudem platzsparend ausgeführt werden kann. Die Auslösung des Airbags im Falle eines Unfalls oder einer abrupten Bremsung erfolgt über einen oder mehrere geeignete Sensoren, die dem Fachmann bekannt sind, ebenso wie die Anbindung eines Druckgasbehälters. Die Anordnung und das Ausmaß des Airbags sollte sich vorteilhaft über ein bis zwei Meter in der Höhe erstrecken, um möglichst den gesamten Körper einer stehenden Person abfangen zu können, zumindest jedoch so angeordnet sein, dass der Kopf- und Thoraxbereich der stehenden Person abgefangen werden kann. Rund um den Airbag-Auslass des Wandelements können Haltegurte angeordnet werden, die dazu vorgesehen sind, die stehende Person mit dem Wandelement zu verbinden. Bei einer lösbar ausgebildeten Verbindung des Wandelements mit einer bereits vorhandenen Wand eines Innenraums des Einsatzfahrzeugs ergibt sich der Vorteil, dass das Wandelement für den Einsatz in mehreren Fahrzeugen gestaltet werden kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Variante mit einem Auffangelement, die im Vergleich zu der Variante mit Wandelement und Airbag kostengünstiger bereit gestellt werden kann, weist das Auffangelement Fanggurte auf, die zwischen zwei Randgurten angeordnet sind, wobei die Randgurte bevorzugt dazu vorgesehen sind, in dem Einsatzfahrzeug zwischen Boden und Decke angeordnet zu sein. Die Fanggurte sind untereinander oder mit den Randgurten verbunden. Die Arretierungspunkte sind vorteilhaft an den Enden der Randgurte angeordnet. So kann beispielsweise ein Netz aufgespannt werden, das strukturell an einen Lattenrost für ein Bett erinnert. Eine weitere Stabilisierung gelingt vorteilhaft durch einen zusätzlich zu den Fanggurten zwischen den beiden Randgurten, parallel zu diesen angeordneten Gurt. Die Randgurte sollten, da sie vorzugsweise länger als die Fanggurte ausgeführt sind, auch breiter als diese sein, um entsprechend belastbar zu sein. Bewährt hat es sich für die Haltbarkeit des Rückhaltesystems, dass dessen Gurte vorzugsweise die für Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen üblichen Kunststofffasern aufweisen.
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Wird eine liegend transportierte Person von einer stehenden Person behandelt oder versorgt, ist es wichtig, dass das Rückhaltesystem von der stehenden Person schnell installiert werden kann, sofern dies noch nicht geschehen ist. Deshalb ist es von Vorteil, wenn die Randgurte des Auffangelements durch ein starres Element, beispielsweise eine Stange aus leichtem Kunststoff, voneinander beabstandet sind, damit sie nicht so leicht miteinander verdreht werden können und aus diesem Zustand erst aufwändig befreit werden müssten, bevor ein Aufspannen des Auffangelementes möglich wäre.
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Für die Funktion des Auffangelements, eine gegen das Auffangelement geschleuderte Person aufzufangen und dabei die Verletzungsgefahr für diese Person niedrig zu halten, ist es von Vorteil, wenn wenigstens zwei der Befestigungsmittel an den Arretierungspunkten Federungselemente aufweisen oder mit Federungselementen verbunden sind. Beispielsweise können die Befestigungsmittel des Auffangelementes als Ösen ausgeführt sein, in die Spiralfedern mit endständigen Haken eingehakt werden, wobei die Haken einer Spiralfeder einendseitig in eine der Ösen des Auffangelementes und anderendseitig beispielsweise eine muldenübergreifende Strebe im Boden oder in der Decke des Einsatzfahrzeuges hintergreifen. Das Auffangelement und ein Innenraum des Einsatzfahrzeugs wären so über die Spiralfedern miteinander verbunden. Vorteilhaft ist es, wenn wenigstens zwei der Federelemente an derselben Seite des Auffangelements angeordnet sind, bei einer Ausführung mit Randgurten jeweils an verschiedenen Randgurten, jedoch jeweils mit dem Boden oder jeweils mit der Decke des Einsatzfahrzeugs verbunden. Möglich ist auch eine Ausführungsform, bei der eine für die voraussichtlich abzufangenden Kräfte ausreichende Materialelastizität des Auffangelements oder einzelner Gurte des Auffangelements gegeben ist, ohne dass Federelemente zum Einsatz kommen müssen.
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Damit das Rückhaltesystem die stehende Person zuverlässig schützen kann, ist es von Vorteil, wenn die stehende Person mit dem Wand- oder Auffangelement verbunden werden kann. Dazu dient einer oder mehrere Haltegurte, die entweder an dem Wandelement rund um den Airbag-Auslass oder an dem Auffangelement angeordnet sind. Nach Vorbild eines Klettergeschirrs hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn mehrere Haltegurte für unterschiedliche Körperregionen vorgesehen sind.
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So kann ein Haltegurt beispielsweise als Beckengurt ausgebildet sein. Ein oder zwei Haltegurte können als Schultergurt ausgebildet sein, beispielsweise als sogenannte Hosenträgergurte. Der Kopf kann vorteilhaft geschützt werden, indem er mit einem Stirnring versehen wird, der umlaufend um Stirn und Hinterkopf geführt ist und über einen als Verbindungsgurt ausgebildeten Haltegurt mit dem Wand- oder Auffangelement verbunden ist. Dabei ist der Stirnring vorzugsweise an den jeweiligen Kopfumfang anpassbar, um einen rutschfreien Sitz zu gewährleisten. Statt eines Stirnrings kann auch ein anders ausgestalteter Kopfschutz über den Haltegurt angebunden sein, beispielsweise ein Helm. Bevorzugt sind zwei der Haltegurte wenigstens teilweise als Beinschlaufen ausgebildet, die dazu vorgesehen sind, je einen Oberschenkel der stehenden Person zu umfassen. Vorteilhafterweise bieten die Schlaufenbereiche eine Einstellmöglichkeit für unterschiedliche Oberschenkelumfänge. Vorzugsweise ist der Haltegurt oder einer der Haltegurte als Brustgurt ausgebildet. Für sämtliche Haltegurte ist es vorteilhaft, wenn sie längenveränderlich ausgeführt sind, um verschiedene Abstände zwischen dem Wand- oder Auffangelement und der stehenden Person realisieren zu können und um den oder die Haltegurte an die Statur der stehenden Person anpassen zu können. Längenveränderlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der jeweilige Haltegurt sich nicht in erster Linie aufgrund von Materialelastizität in der Länge verändert sondern dass der Haltegurt mittels Schnallen oder Ähnlichem umgelenkt wird, um bei gleichbleibender Gurtlänge unterschiedliche Abstände zu überbrücken. Auch mittels einer Aufrollautomatik, die ein Abrollen bei ruckartiger Belastung unterbindet, wie bei Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen üblich, kann ein längenveränderlicher Haltegurt bereit gestellt werden.
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Das Rückhaltesystem kann seine Funktion nur dann zuverlässig erfüllen, wenn es in einem Funktionszustand wenigstens teilweise in einem mit einer Liegevorrichtung für eine zu transportierende Person ausgestatteten Innenraum so positioniert ist, dass die zu schützende, stehende Person von dem Wand- oder Auffangelement bei einem Unfall oder einem abrupten Bremsmanöver aufgefangen werden kann. Dazu sollte das Wand- oder Auffangelement zwischen der Fahrzeugfront und der Liegevorrichtung angeordnet sein. Bei der Variante mit Wandelement befindet sich dieses wenigstens mit seiner der Liegevorrichtung zugewandten Sichtseite und gegebenenfalls mit einem oder mehreren Haltegurten in dem Innenraum, während der Airbag bevorzugt unsichtbar hinter dem Wandelement angeordnet ist und erst dann, wenn er ausgelöst wird, durch den Airbag-Auslass in den Innenraum vordringt. Wird das Wandelement in einen durch bereits vorhandene Wände gebildeten Innenraum nachträglich fest oder lösbar montiert, so ist es nicht nur teilweise sondern vollständig in dem Innenraum angeordnet. Vorteilhafterweise weist das Wandelement an seiner Sichtseite abseits des Airbag-Auslasses Befestigungsmittel für die losen Enden der Haltegurte auf, beispielsweise Klemmelement, Klettelemente oder Clipverbindungen, mit denen die Haltegurte lösbar arretiert werden können, damit sie bei Nicht-Benutzung ordentlich fixiert sein können.
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Auch bei der Variante des Rückhaltesystems mit Auffangelement sollte dieses im Funktionszustand zwischen der Front des Einsatzfahrzeugs und der Liegevorrichtung angeordnet sein, wobei auf einen ausreichenden Abstand zur Innenraumwand zu achten ist, die auch bei einem Abfangen der stehenden Person und entsprechender Belastung des Auffangelementes nicht von dem Auffangelement berührt werden sollte. Bevorzugt wird das Auffangelement in dem Einsatzzustand über seine Befestigungsmittel zwischen Decke und Boden des Innenraums aufgespannt. In einem Lagerungszustand ist es hingegen zusammengelegt oder zusammengerollt und an einer geeigneten Stelle in dem Einsatzfahrzeug gelagert, beispielsweise in einem von dem Innenraum zugänglichen Stauraum. Ebenso ist es beispielsweise möglich, das Auffangelement an der Decke des Innenraums aufzuhängen, vorzugsweise mittels der für das Aufspannen in den Einsatzzustand vorgesehenen Befestigungsmitteln, mit dem Vorteil, dass der Einsatzzustand aus einem solchen Lagerungszustand schneller und mit weniger Handgriffen erreichbar ist als aus einem Lagerungszustand in einem separaten Stauraum.
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Das vorgestellt Rückhaltesystem ist nicht auf ein einziges Wandelement mit Airbag-Auslass und dahinter angeordnetem Airbag oder ein einziges Auffangelement pro Einsatzfahrzeug beschränkt. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, dass die zu rettende Person nicht nur von einer stehenden Person behandelt wird sondern von zwei oder drei Personen. Dabei stehen die zweite und die dritte Person nicht vor Kopf der Liegevorrichtung sondern jeweils auf gegenüberliegenden Seiten neben der Liegevorrichtung. Im Falle des Auffangelements wird dieses zwischen der Liegevorrichtung und einer am geringsten von der Liegevorrichtung beabstandeten Seitenwand des Fahrzeuginnenraums quer zu dieser Seitenwand zwischen Boden und Decke aufgespannt. Zusätzliche Wandelemente mit Airbag-Auslass und dahinter angeordnetem Airbag können an den seitlich von der Liegevorrichtung verlaufenden Wänden des Fahrzeuginnenraums befestigt werden und zwar so, dass sie in einer Parkposition parallel zu der am geringsten von der Liegevorrichtung beabstandeten seitlichen Wand angeordnet sind und in einer Funktionsposition quer zu dieser seitlichen Wand ausgeklappt werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn eine Kante des Wandelements über ein Scharnier mit der seitlichen Fahrzeuginnenwand verbunden ist und die gegenüberliegende Kante lösbar mit dieser verbunden ist, so dass sie nach Aufklappen des Scharniers in einer Position quer zu der Fahrzeuginnenwand lösbar arretiert werden kann. So ist sichergestellt, dass die Abfangrichtung für die seitlich an der Liegevorrichtung stehenden Personen die gleiche ist, wie für die vor Kopf der Liegevorrichtung stehende Person.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 3904668 [0003]
- DE 4217172 A1 [0004]
- DE 4333420 A1 [0005]
- DE 4340937 A1 [0006]
- DE 9418273 U1 [0007]
- DE 10058346 A1 [0008]
- DE 102019112275 A1 [0009]
- EP 000002069164 B1 [0010]
- DE 102012100559 A1 [0011]