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DE10058346A1 - Krankentrage mit Patienten-Rückhaltesystem für liegende Personen - Google Patents

Krankentrage mit Patienten-Rückhaltesystem für liegende Personen

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DE10058346A1
DE10058346A1 DE10058346A DE10058346A DE10058346A1 DE 10058346 A1 DE10058346 A1 DE 10058346A1 DE 10058346 A DE10058346 A DE 10058346A DE 10058346 A DE10058346 A DE 10058346A DE 10058346 A1 DE10058346 A1 DE 10058346A1
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belt
footrest
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Alois Schnitzler
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Individual
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Abstract

Die Erfindung betrifft Krankentragen (1) mit Patienten-Rückhaltesystem (2) und Matratze (3) für liegende Personen, auf der die liegende Person durch Schultergurte (4) und Quergurte (17) gesichert ist. Die Krankentragen (1) sind mit einem kombinierten Patienten-Rückhaltesystem (2, 30) ausgebildet, das aus einer Kopfstütze (20), einer Fußstütze (7), Schultergurten (4) und Quergurten (17) für erwachsene Personen sowie einem integrierten Rückhaltesystem (30) für Kinder und Kleinstkinder besteht, das außer einer Anpassung der Schultergurte (4) an die geringere Schulterbreite von Kindern auch eine an die Körperabmessungen von Kindern und Kleinstkindern leicht anpaßbare Halteeinrichtung (31) aufweist. Diese ist so ausgebildet, daß sie den Körper des Kindes umschließt und mit der Matratze (3) und der Stützkonstruktion (32) für die Matratze (3) gegen eine unzulässige Verlagerung sicher verbunden ist. Die Erfindung hat eine mehrfache Funktion. Einmal stellt sie eine Sicherung von erwachsenen Patienten gegen eine plötzliche Verlagerung auf der Krankentrage bei einem Auffahrunfall in Fahrtrichtung ebenso wie entgegen der Fahrtrichtung bei einem Auffahrunfall von der Rückseite des Kranken-Transportfahrzeuges dar. Das kombinierte Patienten-Rückhaltesystem hat darüber hinaus aber auch den weiteren wesentlichen Vorteil, daß es außer für den Transport von Erwachsenen auch für den sicheren Transport von Klein- und Kleinstkindern ohne jede konstruktive Änderung in einfacher Weise ...

Description

Die Erfindung betrifft eine Krankentrage mit Patienten-Rückhaltesystem für liegende Personen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Patienten-Rückhaltesysteme dienen in erster Linie zur Sicherung des Patienten beim Transport auf der Krankentrage zum und vom Kranken-Transportfahrzeug, müssen aber auch so ausgelegt sein, daß sie den Patienten während der Fahrt mit dem Kranken- Transportfahrzeug beim plötzlichen Bremsen und bei Verkehrsunfällen gegen Verletzungen ausreichend sichern.
Nach der im Entwurf vorliegenden europäischen Norm EN 1789 für Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung sind alle Personen und Gegenstände, wie z. B. Medizinprodukte (Geräte), Ausrüstung und Objekte, die sich normalerweise im Krankenkraftwagen befinden, ohne Ausnahme so zu sichern, daß sie sich bei einer Einwirkung von 10 g in verschiedenen Richtungen (vorwärts-, rückwärts-, diagonal und senkrecht) nicht in ein Geschoß verwandeln. Die Verlagerungen dürfen daher nicht zu einer Personengefährdung im Krankenkraftwagen führen, wenn sie den entsprechenden Kräften ausgesetzt sind.
Nach Einwirkung dieser Kräfte gilt folgendes:
  • a) Alle Gegenstände dürfen weder scharfe Kanten aufweisen noch die Sicherheit von Personen im Krankenkraftwagen gefährden.
  • b) Die Verlagerung des Patienten, der Krankentragen oder anderer an der Krankentrage oder der Tragenaufnahme befestigten Gegenstände darf 150 mm nicht überschreiten.
  • c) Es muß möglich sein, alle Personen im Krankenkraftwagen nur mit mitgeführten Ausrüstungsgegenständen frei zu bekommen.
Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß der Patient im Kranken-Transportfahrzeug üblicherweise mit dem Kopfteil der Krankentrage in Fahrtrichtung des Fahrzeuges liegt. Er ist auf der Krankentrage durch Schultergurte und einen querverlaufenden Beckengurt jedoch vielfach nur unzureichend gegen ein plötzliches Verschieben auf der Krankentrage in Fahrtrichtung des Fahrzeuges gesichert. Es besteht nämlich die Gefahr, daß der Patient beim starken Bremsen oder Auffahren des Fahrzeuges auf ein sich bewegendes oder feststehendes Hindernis auf der Trage mit dem Kopf über das Ende der Liegefläche in Fahrtrichtung hinausschießt und durch ein Abknicken des Kopfes schwerste Verletzungen erleidet.
Außerdem hat es sich gezeigt, daß der Patient auf der Krankentrage bei einem Auffahrunfall von der Rückseite des Kranken-Transportfahrzeuges gegen eine Verlagerung entgegen der Fahrtrichtung ebenfalls nicht ausreichend gesichert ist.
Noch größere Probleme als für Erwachsene können sich jedoch beim Transport von Kindern und Kleinstkindern auf den für Erwachsene konzipierten Krankentragen mit Patienten- Rückhaltesystemen ergeben.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Krankentrage mit Patienten- Rückhaltesystem und Matratze der eingangs genannten Art so auszubilden, daß der Patient auch bei einer plötzlichen Beschleunigung in Fahrtrichtung ebenso wie entgegen der Fahrtrichtung sowie in Richtungen diagonal und senkrecht dazu ausreichend sicher und ohne die Gefahr von Verletzungen auf der Krankentrage festgehalten wird. Ebenso wichtig ist es aber auch, die Krankentrage ohne konstruktive Änderungen für den sicheren Transport von Kindern und Kleinstkindern auszubilden, wobei das gesamte Patienten-Rückhaltesystem so ausgebildet sein soll, daß es auch an bereits vorhandenen Krankentragen in einfacher Weise nachgerüstet werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Krankentrage mit einem kombinierten Patienten-Rückhaltesystem ausgebildet ist, das aus einer Kopfstütze, einer Fußstütze, Schultergurten und Quergurten für erwachsene Personen sowie einem integrierten Rückhaltesystem für Kinder und Kleinstkinder besteht, das außer einer Anpassung der Schultergurte an die geringere Schulterbreite von Kindern auch eine an die Körperabmessungen von Kindern und Kleinstkindern leicht anpaßbare Halteeinrichtung aufweist, die so ausgebildet ist, daß sie den Körper des Kindes umschließt und mit der Matratze und der Stützkonstruktion für die Matratze gegen eine unzulässige Verlagerung sicher verbunden ist.
Besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 29 gekennzeichnet.
Die Erfindung hat eine mehrfache Funktion. Einmal stellt sie eine Sicherung von erwachsenen Patienten gegen eine plötzliche Verlagerung auf der Krankentrage bei einem Auffahrunfall in Fahrtrichtung ebenso wie entgegen der Fahrtrichtung bei einem Auffahrunfall von der Rückseite des Kranken-Transportfahrzeuges dar.
Beim plötzlichen Abbremsen oder bei einem Auftreffen des Kranken-Transportfahrzeuges auf ein bewegliches oder feststehendes Hindernis wird der Patient nicht nur durch die Schultergurte auf der Krankentrage gehalten, sondern wird auch im Kopfbereich sicher gegen Verletzungen geschützt. Durch das anschlagbegrenzt verschiebbare Kopfteil wird nämlich der Kopf des Patienten auch bei einer starken Verlagerung in Fahrtrichtung noch ausreichend sicher unterstützt, ohne daß die Gefahr eines Überschießens und Abknickens des Kopfes über das obere Ende der Krankentrage besteht.
Außerdem stellt die Erfindung eine besonders einfache, zweckmäßige und sichere Lösung zur sicheren Haltung einer auf der Krankentrage liegenden Person auch bei einem Auffahrunfall von der Rückseite des Kranken-Transportfahrzeuges her dar. Die Fußstütze besteht vorteilhafterweise aus einer am Fußende der Matratze senkrecht aufragenden Platte aus einem formsteifen Material, die auch noch nachträglich an bereits vorhandenen Krankentragen nachgerüstet werden kann. Sie ist zum einen mit einem das Fußende der Matratze untergreifenden abgewinkelten Teil an der Matratze gesichert. Dies geschieht vorteilhafterweise durch mindestens zwei in Längsrichtung der Trage unter der Matratze verlaufende Längsgurte, die mit der Fußstütze fest verbunden und mit dem Tragengestell an mindestens einem oder zwei Fixpunkten, die am Tragengestell in einem zentralen Mittelbereich angeordnet sind, befestigt sind.
Die Fußstütze erhält außerdem einen besonders sicheren Halt dadurch, daß sie oberhalb der Matratze durch ein an beiden Seiten der Matratze schräg nach unten verlaufendes Gurtband gesichert ist, dessen beide Enden seitlich unter die Matratze geführt und jeweils zusammen mit den Längsgurten an einem zentralen Fixpunkt am Tragengestell gemeinsam befestigt sind.
Das Tragengestell weist hierfür einen sich zwischen seinen Längsholmen erstreckenden Querträger für die Fixpunkte auf, an denen auch die Enden von Schultergurten für die liegende Person unter der Matratze befestigt sind.
Durch die Anordnung der Fixpunkte zur Befestigung der Längsgurte und der Schräggurte für die Fußstütze und für die Enden der beiden Schultergurte in einem mittleren Teil der Krankentrage ergibt sich eine besonders stabile Konstruktion der Krankentrage bei gleichzeitiger Gewichtseinsparung.
Zusätzlich zur Längenverstellbarkeit der beiden schrägverlaufenden Abschnitte des oberen Gurtbandes für die Fußstütze ergeben sich auch durch die längsverschiebbare Anordnung der Kopfstütze besonders günstige Möglichkeiten zur Anpassung der Trage und des Gurt- Rückhaltesystems an Personen unterschiedlicher Größe. Im Normalfall befindet sich die Kopfstütze in der zurückgezogenen Stellung am Kopfteil der Matratze und kann sich somit bei einem Unfall bis zur vollen Länge der Längsschlitze an dem U-förmigen Tragbügel verschieben. Außerdem besteht aber auch bei sehr großen Personen eine Möglichkeit zur Anpassung an deren Körperlänge durch entsprechende Einstellung der Kopfstütze mittels der Führungsbolzen.
Das kombinierte Patienten-Rückhaltesystem hat darüber hinaus aber auch den weiteren wesentlichen Vorteil, daß es außer für den Transport von Erwachsenen auch für den sicheren Transport von Klein- und Kleinstkindern ohne jede konstruktive Änderung in einfacher Weise verwendet werden kann.
Hierfür ist die Krankentrage gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zusätzlich mit einem Kinder-Rückhaltesystem mit Gurtverbindungen ausgestattet, das im oberen Drittel der Matratze unterhalb des Kopfteils angeordnet und so ausgebildet ist, daß außer einer Anpassung der Schultergurte auch eine an die Körperabmessungen von Kindern und Kleinstkindern leicht anpaßbare Halteeinrichtung vorgesehen ist, die den Körper des Kindes umschließt und mit der Matratze und der Stützkonstruktion für die Matratze gegen eine unzulässige Verlagerung sicher verbunden ist.
Das mit dem Rückhaltesystem für Erwachsene kombinierte Kinder-Rückhaltesystem ermöglicht so eine Doppelbenutzung der damit ausgestatteten Krankentragen. Die an der Krankentrage vorhandenen Rückhaltesysteme sind ohne langes Suchen im Rettungswagen immer gebrauchsfertig und erfordern auch keinen zusätzlichen Platz für die Unterbringung. Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus, daß das Kinder-Rückhaltesystem so ausgebildet und an der Matratze sowie an der gesamten Krankentrage so angeordnet ist, daß es beim Transport von erwachsenen Patienten in keiner Weise störend in Erscheinung tritt.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine Krankentrage in schematischer Ansicht mit einem Gurt-Rückhaltesystem für Erwachsene, das mit einer Fußstütze am Fußende der Matratze für den Patienten versehen ist,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf die Krankentrage mit dem Gurt-Rückhaltesystem nach Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Krankentrage von Fig. 1 und 2,
Fig. 4 einen vergrößerten Teilschnitt durch das Kopfende der Krankentrage mit einem in Längsrichtung der Trage verschiebbaren Kopfteil gemäß Schnittlinie IV-IV von Fig. 2,
Fig. 5 einen weiteren Schnitt durch den Kopfteil der Krankentrage gemäß Schnittlinie V-V von Fig. 4,
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer Krankentrage mit Kinder-Rückhaltesystem,
Fig. 7 einen horizontalen Schnitt durch die Krankentrage gemäß Schnittlinie VII-VII von Fig. 6 bei geschlossenem Kinder-Rückhaltesystem,
Fig. 8 einen Schnitt bei geöffnetem Kinder-Rückhaltesystem,
Fig. 9 weitere Einzelheiten des Rückhaltesystems,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Matratze der Krankentrage mit Kopfteil und Anordnung von . gegeneinander verstellbaren Schulterguten in einer Teildarstellung,
Fig. 11 eine Seitenansicht der Krankentrage in Richtung des Pfeiles XI von Fig. 10 und
Fig. 12 eine Unteransicht der Matratze mit den in der Breite gegeneinander verstellbaren Schultergurten.
In Fig. 1 bis 5 ist eine Krankentrage 1 mit einem Patienten-Rückhaltesystem 2 für liegende erwachsene Personen mit Kopfstütze 20 und Matratze 3 gezeigt, auf der die liegende Person durch Schultergurte 4 und Quergurte gesichert ist. Die Kopfstütze 20 ist am Kopfende 22 der Matratze 3 längsverschiebbar angeordnet, und am Fußende 6 der Matratze 3 befindet sich eine die Oberseite der Matratze 3 überragende Fußstütze 7, die durch Gurte 8, 9 gesichert ist, die mit dem Tragengestell 10 fest verbunden sind.
Wie in Fig. 2 bis 5 im einzelnen gezeigt ist, ist die Kopfstütze 20 an einem in Längsrichtung der Krankentrage 1 anschlagbegrenzt verschiebbaren Tragbügel 21 befestigt, der das Kopfende 22 der Matratze 3 U-förmig untergreift und an seinem unteren U-Schenkel einen Längsschlitz 23 aufweist, mit dem er an zwei am Tragengestell 10 im Abstand voneinander befestigten Führungsbolzen 24 hin- und herverschiebbar geführt ist.
Der Tragbügel 21 für die Kopfstütze 20 ist mit den Führungsbolzen 24 in mindestens einer Endlage von Fig. 4 und Fig. 5 festklemmbar, und die Kopfstütze 20 ist an dem oberen Schenkel des Tragbügels mittels Klettband 25 lösbar befestigt.
Um die liegende Person nicht nur in Fahrtrichtung 5 (Fig. 1) des Kranken- Transportfahrzeuges gegen einen Unfall zu sichern, ist am Fußende 6 der Matratze 3 die die Oberseite der Matratze überragende Fußstütze 7 durch Gurte 8, 9 befestigt, die mit dem Tragengestell 10 an mindestens einem oder zwei Fixpunkten 11 fest verbunden sind. Die Fixpunkte 11 befinden sich am Tragengestell 10 in einem zentralen Mittelbereich.
Die Fußstütze 7 besteht aus einer am Fußende 6 der Matratze 3 senkrecht aufragenden Platte aus einem formsteifen Material. Sie ist an der Matratze 3 mit einem das Fußende 6 der Matratze 3 untergreifenden abgewinkelten Teil 7a (Fig. 2 und 3) gesichert.
Außerdem ist die Fußstütze 7 in Längsrichtung der Trage 2 durch mindestens zwei unter der Matratze 3 verlaufende Längsgurte 8 mit den Fixpunkten 11 am Mittelteil des Tragengestelles 10 fest verbunden und oberhalb der Matratze 3 durch ein an beiden Seiten 12, 13 der Matratze 3 schräg verlaufendes Gurtband 9 gesichert. Die beiden Enden 9a, 9b des Gurtbandes 9 sind seitlich unter die Matratze 3 geführt und jeweils zusammen mit den beiden Längsgurten 8 an jeweils einem zentralen Fixpunkt 11 am Tragengestell 10 gemeinsam befestigt.
Für die Befestigung der Längs- und Schräggurte 8, 9 für die Fußstütze 7 weist das Tragengestell 10 einen sich zwischen seinen Längsholmen 14, 15 erstreckenden besonders formstabilen mittigen Querträger 16 für die Fixpunkte 11 auf, an denen auch die Enden 4a, 4b der Schultergurte 4 für die liegende Person unter der Matratze 3 befestigt sind.
An den Fixpunkten 11 unterhalb des Tragengestelles 10 ist zusätzlich ein Quergurt 17 (Fig. 2 und 3) für die liegende Person im Beckenbereich mit endseitigen Schloßteilen befestigt.
Um das Gurtsystem und die Position der liegenden Person an unterschiedliche Körpergrößen anpassen zu können, sind die beiden schräg nach unten verlaufenden Abschnitte des oberen Gurtbandes 9 für die Fußstütze 7 vorteilhafterweise durch verstellbare Schloßteile oder verstellbare Gurtschlaufen 18 (Fig. 3) längeneinstellbar.
Der abgewinkelte Teil 7a der Fußstütze 7 ist an der Unterseite der Matratze 3 zusätzlich mittels Klettband 7b festgelegt.
Außerdem ist im Kniebereich der liegenden Person an der Matratze 3 ein die Oberschenkel übergreifendes Gurtband 19 (Fig. 2) vorgesehen.
Weitere Einzelheiten der Krankentrage 1 mit Patienten-Rückhaltesystem 2 und Matratze 3 für liegende Personen sind in Fig. 6 bis 12 gezeigt.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, kann die Krankentrage 1 mit einem kombinierten Patienten- Rückhaltesystem ausgebildet sein, das ebenso wie bei der Ausführungsform von Fig. 1 bis 5 aus einer Kopfstütze, einer Fußstütze sowie Schulter- und Quergurten für erwachsene Personen bestehen kann, außerdem aber auch noch mit einem integrierten Rückhaltesystem 31 für Kinder und Kleinstkinder ausgestattet ist, wobei außer einer Anpassung der Schultergurte 4 an die geringere Schulterbreite von Kindern auch eine an die Körperabmessungen von Kindern und Kleinstkindern leicht anpaßbare Halteeinrichtung 31 vorgesehen ist, die den Körper des Kindes umschließt und mit der Matratze 3 und der Stützkonstruktion 32 für die Matratze 3 gegen eine unzulässige Verlagerung sicher verbunden ist.
Wie in Fig. 6 weiterhin zu erkennen ist, ist die Krankentrage 1 mit dem Kinder- Rückhaltesystem 30 mit Gurtverbindungen ausgestattet, und das Kinder-Rückhaltesystem 30 ist im oberen Drittel der Matratze 3 unterhalb des Kopfteils 33 angeordnet.
Das Kinder-Rückhaltesystem 30, 31 besteht wie in Fig. 6 bis 9 im einzelnen zu erkennen ist, aus einer den Körper umhüllenden Manschette 34, die an mindestens einem mit der Matratze 3 fest verbundenen Haltegurt 35 befestigt ist, der außerdem um die Stützkonstruktion 32 für die Matratze 3 unten herumgeführt und an der Unterseite der Krankentrage 1 mit einem Gurtschloß 36 versehen ist.
Die Manschette 34 ist mit dem Haltegurt 35 und der Matratze 3 über ihre gesamte Länge in einem streifenförmigen mittleren Bereich 37 fest vernäht und verschweißt und weist zwei zu den Längsseiten der Matratze 3 gerichtete seitliche Lappen 38, 39 auf, die von beiden Seiten einander überlappend (Fig. 7) um den Körper des Kindes herumgelegt werden können.
Die Manschette 34 hat eine Länge von etwa 30 bis 40 cm in Längsrichtung der Matratze 3. Sie ist rechteckförmig und hat eine etwas größere Breite als die Matratze 3, wie in Fig. 9 gezeigt ist.
Die Manschette 34 ist mindestens an ihrem unteren Rand mit einem verschließbaren Gurt 40 ausgebildet. Sie kann aber auch, wie in Fig. 6 gezeigt ist, an ihrem unteren und an ihrem oberen Rand mit je einem verschließbaren Gurt 40, 41 derart versehen sein, daß der obere Gurt 41 der Manschette 34 den Körper des Patienten unter den Armen umschlingt. Hierdurch ist das Kind nicht nur durch die beiden Schultergurte 4 gegen eine Verlagerung in Fahrtrichtung 5, sondern durch den oberen Rand der Manschette 34 mit dem oberen Gurt 41 auch gegen eine Verlagerung entgegen der Fahrtrichtung 5 sicher gehalten.
Damit die beiden seitlichen freien Lappen 38, 39 der Manschette 34 beim Transport von erwachsenen Patienten nicht stören, weist die Manschette 34 außerdem an ihren beiden äußeren Längsrändern Klettbandstreifen 42, 43 zur Verbindung mit entsprechenden Klettbandstreifen 44, 45 an den beiden Längsseiten der Matratze 3 auf.
Diese Klettbandstreifen 44, 45 sind vorteilhafterweise in Längsfalten 46, 47 (Fig. 7 bis 9) an den beiden Längsseiten der Matratze 3 verdeckt angeordnet, so daß die beiden außenliegenden Ränder der Manschette 34, wie in der Schnittdarstellung von Fig. 9 mit gestrichelten Pfeilen 48, 49 gezeigt ist, an den Längsseiten der Matratze 3 befestigt werden können.
Die beiden Gurtsysteme 40, 41 für das Kinder-Rückhaltesystem 30 mit der Manschette 34 sind mit Gurtschlössern versehen, die nicht besonders gezeigt sind.
Um die beiden Schultergurte 4 an die unterschiedliche Schulterbreite von Kindern und Erwachsenen anzupassen ist an dem Durchführungsschlitz 50 (Fig. 10 bis 12) für die Schultergurte 4 unterhalb des Kopfteils 33 der Matratze 3 ein sich über die gesamte Breite bzw. Länge des Schlitzes 50 erstreckendes Klettband 51 für eine Verstellung des gegenseitigen Abstandes der Schultergurte 4 im Halsbereich des erwachsenen Patienten oder des Kindes angeordnet.
Die Körpermanschette 34 kann im übrigen auch doppelwandig mit Granulatfüllung als kleine Vakuum-Matratze ausgebildet sein, um dadurch die Lagerung des Patienten auf der Krankentrage 1 noch zu verbessern.
Die in Fig. 1 bis 12 gezeigten Einzelheiten können in jeder geeigneten Form miteinander kombiniert werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Liste der Bezugszeichen
1
Krankentrage
2
Patienten-Rückhaltesystem
3
Matratze
4
Schultergurte
4
a Ende der Schultergurte
4
b Ende der Schultergurte
5
Fahrtrichtung
6
Fußende
7
Fußstütze
7
a abgewinkelter Teil
7
b Klettband
8
Längsgurte
9
Gurtband
9
a Ende des Gurtbandes
9
b Ende des Gurtbandes
10
Tragengestell
11
Fixpunkte(e)
12
Seite der Matratze
3
13
Seite der Matratze
3
14
Längsholm
15
Längsholm
16
Querträger
17
Quergurt
18
verstellbare Schloßteile oder Gurtschlaufen
19
Gurtband
20
Kopfstütze
21
Tragbügel
22
Kopfende
23
Längsschlitz
24
Führungsbolzen
25
Klettband
30
Kinder-Rückhaltesystem
31
Halteeinrichtung
32
Stützkonstruktion
33
Kopfteil
34
Manschette
35
Haltegurt
36
Gurtschloß
37
streifenförmiger Bereich
38
seitlicher Lappen
39
seitlicher Lappen
40
Gurt
41
Gurt
42
Klettbandstreifen
43
Klettbandstreifen
44
Klettbandstreifen
45
Klettbandstreifen
46
Längsfalte
47
Längsfalte
48
gestrichelter Pfeil
49
gestrichelter Pfeil
50
Durchführungsschlitz
51
Klettband

Claims (29)

1. Krankentrage (1) mit Patienten-Rückhaltesystem (2) und Matratze (3) für liegende Personen, auf der die liegende Person durch Schultergurte (4) und Quergurte (17) gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Krankentrage (1) mit einem kombinierten Patienten-Rückhaltesystem (2, 30) ausgebildet ist, das aus einer Kopfstütze (20), einer Fußstütze (7), Schultergurten (4) und Quergurten (17) für erwachsene Personen sowie einem integrierten Rückhaltesystem (30) für Kinder und Kleinstkinder besteht, das außer einer Anpassung der Schultergurte (4) an die geringere Schulterbreite von Kindern auch eine an die Körperabmessungen von Kindern und Kleinstkindern leicht anpaßbare Halteeinrichtung (31) aufweist, die so ausgebildet ist, daß sie den Körper des Kindes umschließt und mit der Matratze (3) und der Stützkonstruktion (32) für die Matratze (3) gegen eine unzulässige Verlagerung sicher verbunden ist.
2. Krankentrage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Kopfende (22) der Matratze (3) eine abnehmbare Kopfstütze (20) längsverschiebbar angeordnet ist.
3. Krankentrage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstütze (20) an einem in Längsrichtung der Trage (1) anschlagbegrenzt verschiebbaren Tragbügel (21) befestigt ist.
4. Krankentrage nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbügel (21) das Kopfende (22) der Matratze (3) U-förmig untergreift und an seinem unteren U-Schenkel einen Längsschlitz (23) aufweist, mit dem er an zwei am Tragengestell (10) im Abstand voneinander befestigten Führungsbolzen (24) hin- und herverschiebbar geführt ist.
5. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß der Tragbügel (21) für die Kopfstütze (20) mit den Führungsbolzen (24) in mindestens einer Endlage festklemmbar ist.
6. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Kopfstütze (20) an dem oberen Schenkel des Tragbügels (21) mittels Klettband (25) lösbar befestigt ist.
7. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß am Fußende (6) der Matratze (3) eine die Oberseite der Matratze (3) überragende Fußstütze (7) durch Gurte (8, 9) gesichert ist, die mit dem Tragengestell (10) fest verbunden sind.
8. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fußstütze (7) eine am Fußende (6) der Matratze senkrecht aufragende Platte aus formsteifem Material ist.
9. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fußstütze (7) mit einem das Fußende (6) der Matratze (3) untergreifenden abgewinkelten Teil (7a) an der Matratze (3) gesichert ist.
10. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fußstütze (7) in Längsrichtung der Trage (1) durch mindestens zwei unter der Matratze (3) verlaufende Längsgurte (8) gesichert ist, die an mindestens einem oder zwei Fixpunkten (11) am Tragengestell (10) in einem zentralen Mittelbereich befestigt sind.
11. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeich­ net, daß die Fußstütze (7) oberhalb der Matratze (3) durch ein an beiden Seiten (12, 13) der Matratze (3) schräg nach unten verlaufendes Gurtband (9) gesichert ist, dessen beide Enden (9a, 9b) seitlich unter die Matratze (3) geführt und jeweils zusammen mit den Längsgurten (8) an einem zentralen Fixpunkt (11) am Tragengestell (10) gemeinsam befestigt sind.
12. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeich­ net, daß das Tragengestell (10) einen sich zwischen seinen Längsholmen (14, 15) erstreckenden mittigen Querträger (16) für die Fixpunkte (11) aufweist, an denen auch die Enden (4a, 4b) von Schultergurten (4) für die liegende Person unter der Matratze (3) befestigt sind.
13. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeich­ net, daß an den Fixpunkten (11) unterhalb des Tragengestelles (10) ein Quergurt (17) für die liegende Person im Beckenbereich mit endseitigen Schloßteilen befestigt ist.
14. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden schräg verlaufenden Abschnitte des oberen Gurtbandes (9) für die Fußstütze (7) durch verstellbare Schloßteile oder verstellbare Gurtschlaufen (18) längeneinstellbar sind.
15. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeich­ net, daß der abgewinkelte Teil (7a) der Fußstütze (7) an der Unterseite der Matratze (3) zusätzlich mittels Klettband (7b) festgelegt ist.
16. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeich­ net, daß im Kniebereich der liegenden Person an der Matratze (3) ein die Oberschenkel übergreifendes Gurtband (19) vorgesehen ist.
17. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Krankentrage (1) mit einem Kinder-Rückhaltesystem (30) mit Gurtverbindungen ausgestattet ist, das im oberen Drittel der Matratze (3) unterhalb des Kopfteils (33) angeordnet ist.
18. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeich­ net, daß das Kinder-Rückhaltesystem (30) aus einer den Körper umhüllenden Manschette (34) besteht, die an mindestens einem mit der Matratze (3) fest verbundenen Haltegurt (35) befestigt ist, der um die Stützkonstruktion (32) für die Matratze (3) herumgeführt ist.
19. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) mit dem Haltegurt (35) und der Matratze (3) über ihre gesamte Länge in einem streifenförmigen mittleren Bereich (37) fest verbunden ist und zwei zu den Längsseiten der Matratze (3) gerichtete seitliche Lappen (38, 39) aufweist, die von beiden Seiten einander überlappend um den Körper des Kindes herumgelegt werden können.
20. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) eine Länge von etwa 30 bis 40 cm in Längsrichtung der Matratze (3) hat.
21. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) rechteckförmig ist und eine etwas größere Breite als die Matratze (3) hat.
22. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) mindestens an ihrem unteren Rand mit einem verschließbaren Gurt (40) ausgebildet ist.
23. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) an ihrem unteren und an ihrem oberen Rand mit je einem verschließbaren Gurt (40, 41) versehen ist.
24. Krankentrage nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Gurt (41) mit dem oberen Rand der Manschette (34) den Körper des Patienten unter den Armen umschlingt.
25. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeich­ net, daß die Manschette (34) an ihren beiden äußeren Längsrändern Klettbandstreifen (42, 43) zur Verbindung mit entsprechenden Klettbandstreifen (44, 45) an den beiden Längsseiten der Matratze (3) aufweist.
26. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klettbandstreifen (44, 45) in Längsfalten (46, 47) an den beiden Längsseiten der Matratze (3) verdeckt angeordnet sind.
27. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gurtsysteme (40, 41) für das Kinder-Rückhaltesystem (30) mit Gurtschlössern versehen sind.
28. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeich­ net, daß an dem Durchführungsschlitz (50) für die Schultergurte (4) unterhalb des Kopfteils (33) der Matratze (3) ein sich über die Breite des Schlitzes (50) erstreckendes Klettband (51) für eine Verstellung des Abstandes der Schultergurte (4) im Halsbereich des erwachsenen Patienten oder des Kindes angeordnet ist.
29. Krankentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeich­ net, daß die Körpermanschette (34) doppelwandig mit Granulatfüllung als kleine Vakuum-Matratze ausgebildet ist.
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