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DE202013104937U1 - Abdeckelement für Leitungen - Google Patents

Abdeckelement für Leitungen Download PDF

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DE202013104937U1
DE202013104937U1 DE202013104937.9U DE202013104937U DE202013104937U1 DE 202013104937 U1 DE202013104937 U1 DE 202013104937U1 DE 202013104937 U DE202013104937 U DE 202013104937U DE 202013104937 U1 DE202013104937 U1 DE 202013104937U1
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    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F17/00Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage
    • E04F17/08Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage for receiving utility lines, e.g. cables, pipes
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F19/00Other details of constructional parts for finishing work on buildings
    • E04F19/08Built-in cupboards; Masks of niches; Covers of holes enabling access to installations
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    • F16L3/00Supports for pipes, cables or protective tubing, e.g. hangers, holders, clamps, cleats, clips, brackets
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Abstract

Abdeckelement (1) für Leitungen mit einer sich im Wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung der Leitungen erstreckenden Längsrichtung (L) und einer senkrecht zur Längsrichtung (L) orientierten Querrichtung (Q), wobei das Abdeckelement (1) ein Basisteil (2) aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff, zwei Endkappen (4.1, 4.2) aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff und ein Oberteil (3) aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 aufweist, wobei das Basisteil (2) mit seiner Unterseite zur Auflage auf einer Auflagefläche vorgesehen ist, und das Basisteil (2) zumindest einen sich in Längsrichtung (L) erstreckenden Kabelkanal (9) aufweist, wobei das Oberteil (3) an einer der Unterseite des Basisteils (2) abgewandten, als Trittfläche dienenden Oberseite des Abdeckelements (1) angeordnet ist und das Oberteil (3) formschlüssig in eine Ausnehmung des Basisteils (2) eingreift, wobei das Basisteil (2) mit seinen sich entlang der Längsrichtung (L) erstreckenden längsseitigen Randbereichen (5, 6) das Oberteil (3) rahmenartig umläuft und zusammen mit dem Oberteil (3) die Oberseite des Abdeckelements (1) bildet, und wobei eine erste Endkappe (4.1) einen ersten stirnseitigen Randbereich des Oberteils (3) und eine zweite Endkappe (4.2) einen zweiten stirnseitigen Randbereich des Oberteils (3) umgreift.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Abdeckelement für Leitungen.
  • Stand der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind Installationskanäle für Leitungen, die auf der Bodenoberfläche geführt werden, bekannt. Solche Aufbodenkanäle werden zur Führung von Leitungen und zur Herstellung von Steckverbindungen eingesetzt, stellen zusätzlichen Installationsraum zur Verfügung und werden üblicherweise fix installiert und somit fest mit dem Gebäude verbunden.
  • Daneben sind Kabelbrücken bekannt, die am Boden liegende Leitungen wie Kabel, Schläuche, usw. aufnehmen und dadurch zum einen die Leitungen vor Beschädigungen schützen und andererseits die Gefahr von Unfällen durch Stolpern vermindern. Solche Abdeckprofile sind ein- oder mehrteilig ausgeführt und weitestgehend starre Kunststoffprofile. Durch eine an der Oberseite konvexe Gestaltung ihres Querschnittes wird bei ordnungsgemäßer Verlegung ein stufenloser oder weitestgehend stufenloser Übergang zwischen der Oberseite des verlegten Profils und der Gehfläche erreicht und damit ein Stolpern verhindert.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Vielzahl von Kabelbrücken bekannt. So beschreibt die DE 101 48 937 A1 ein aus einem Kunststoff-Profilkörper bestehendes Abdeckprofil für Leitungen mit wenigstens einem Kanal zur Aufnahme wenigstens einer Leitung. Die DE 198 100 554 C1 offenbart eine Schutzbrücke für Kabel, die aus einem Basisteil und einem Brückenteil besteht. Basisteil und Brückenteil sind aus Kunststoff gefertigt. Allen Kabelbrücken ist gemeinsam, dass sie üblicherweise nicht mit dem Gebäude verbunden werden und lediglich der Leitungsführung dienen.
  • Keine ideale Lösung stellen die aus dem Stand der Technik bekannten Installationskanäle und Kabelbrücken für Fälle dar, in denen temporärer Installationsraum benötigt wird, also Situationen, in denen Installationsraum kurzfristig bereitgestellt und auch wieder entfernt werden muss, in denen der Installationsraum aber auch über längere Zeiträume am selben Ort verbleiben kann. Ein solcher temporärer Installationsraum wird beispielsweise benötigt, um überschüssige Leitungslängen aufzunehmen, Steckverbindungen herzustellen sowie Verteiler und Leitungsabzweigungen wie Wieland-Stecker, USB-Hubs oder Medienumsetzer unterzubringen.
  • Es besteht daher weiterhin ein Bedarf an Abdeckelementen für Leitungen, die
    • • zusätzlichen, von oben zugänglichen Installationsraum zur Verfügung stellen,
    • • nicht am Untergrund befestigt werden müssen,
    • • sich dem Untergrund in gewissem Maß flexibel anpassen,
    • • ein sicheres und schnelles Verlegen der Leitungen ermöglichen,
    • • druckfest sind und kein Durchbiegen zulassen,
    • • abriebfest sind und
    • • einen wirksamen Schutz der Leitungen vor Beschädigung bieten.
  • Darstellung der Erfindung
  • Hier setzt die Erfindung an. Es soll ein Abdeckelement aufgezeigt werden, welches zusätzlichen, von oben zugänglichen Installationsraum zur Verfügung stellt, nicht am Untergrund befestigt werden muss, sich dem Untergrund in gewissem Maß flexibel anpasst, ein sicheres und schnelles Verlegen der Leitungen ermöglicht, das druckfest ist und kein Durchbiegen zulässt, das abriebfest ist, einen wirksamen Schutz der Leitungen vor Beschädigung bietet und eine Verminderung der mit den am Boden liegenden Leitungen verbundenen Stolpergefahr sicher stellt. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Abdeckelement gemäß unabhängigem Anspruch 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Aspekte, Details und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den Figuren.
  • Die vorliegende Erfindung stellt ein Abdeckelement für elektrische Leitungen mit einer sich im Wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung der elektrischen Leitungen erstreckenden Längsrichtung und einer senkrecht zur Längsrichtung orientierten Querrichtung zur Verfügung. Das Abdeckelement weist ein Basisteil aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff, zwei Endkappen aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff und ein Oberteil aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 auf. Die Unterseite des Basisteils ist zur Auflage auf einer Auflagefläche vorgesehen. Das Basisteil weist zumindest einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kabelkanal auf. Das Oberteil ist an einer der Unterseite des Basisteils abgewandten, als Trittfläche dienenden Oberseite des Abdeckelements angeordnet und greift formschlüssig in eine Ausnehmung des Basisteils ein, wobei das Basisteil mit seinen sich entlang der Längsrichtung erstreckenden längsseitigen Randbereichen das Oberteil rahmenartig umläuft und zusammen mit dem Oberteil die Oberseite des Abdeckelements bildet. Eine erste Endkappe umgreift einen ersten stirnseitigen Randbereich des Oberteils und eine zweite Endkappe umgreift einen zweiten stirnseitigen Randbereich des Oberteils.
  • Unter dem Begriff „Kunststoff“ werden im Nachfolgenden alle Polymerwerkstoffe zusammengefasst, unabhängig davon ob sie eine thermoplastische oder eine vernetzende Bindung besitzen (wie z.B. Gummis oder Polyurethan-Reaktionsharze) oder ob sie hart oder weich sind. Mit dem Ausdruck „elektrisch nicht leitend“ ist ein Ableitwiderstand größer als 100 Kiloohm gemeint, d.h. statisch ableitfähige Werkstoffe werden mit Isolatoren zusammengefasst und als „elektrisch nicht leitend“ bezeichnet.
  • Unter dem Begriff „Leitung“ werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung sämtliche Arten von stromführenden Leitungen wie elektrische Kabel oder LAN-Kabel und auch alle Arten von medienführenden Leitungen wie Wasserschläuche oder Druckluftleitungen verstanden.
  • Das erfindungsgemäße Abdeckelement ermöglicht eine schnelle, sichere und einfache Verlegung von Leitungen, da das Abdeckelement an Gefahrenstellen extrem schnell als Kabelbrücke verlegt und auch wieder abgebaut werden kann, wodurch ein Einsatz in Räumen, in denen Leitungen in immer wieder wechselnder Orientierung verlegt werden müssen, besondere Vorteile mit sich bringt. Ein Beispiel für solche Räume stellen Operationssäle von Krankenhäusern dar, in denen technische Geräte in immer wieder wechselnder Anordnung um den Operationstisch herum aufgebaut werden.
  • Durch das erfindungsgemäß vorgesehene Basisteil aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff wird zum einen eine elektrische Isolation der in dem Abdeckelement verlegten Leitungen sichergestellt und zum andere eine gewisse Anpassungsfähigkeit des Abdeckelements an Bodenunebenheiten erreicht.
  • Das Basisteil weist zumindest einen sich in Längsrichtung erstreckenden Kabelkanal auf, in dem Leitungen problemlos aufgenommen werden können. Beim Einsatz der Abdeckelemente als Kabelbrücke wird also zunächst das Basisteil auf die Auflagefläche aufgelegt. Danach werden die Leitungen in der gewünschten Weise in dem im Basisteil angeordneten Kabelkanal verlegt und dann das Oberteil formschlüssig in die dafür vorgesehene Ausnehmung des Basisteils eingelegt, sodass die Leitungen vollständig von dem Abdeckelement aufgenommen werden. Das erfindungsgemäße Abdeckelement stellt also eine zusätzlichen, von oben leicht zugänglichen Installationsraum zur Verfügung, in dem temporär Leitungen, Steckverbindungen, Verteiler und Leitungsabzweigungen untergebracht werden können.
  • Dem Abdeckelement wird durch das Oberteil aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 eine hohe mechanische Widerstandskraft, eine sehr gute Formbeständigkeit und ein hohes Eigengewicht verliehen. Durch das hohe Eigengewicht des Abdeckelements kann eine Befestigung am Boden unterbleiben. Das Oberteil aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 stellt außerdem sicher, dass das gesamte Abdeckelement eine hohe Druckfestigkeit und auch bei hoher Belastung kein Durchbiegen des Abdeckelements auftritt. Daneben wird dem Abdeckelement eine hohe Abriebfestigkeit verliehen und Beschädigungen der von dem Abdeckelement abgedeckten elektrischen Leitungen werden sicher vermieden.
  • Das erfindungsgemäße Abdeckelement vermindert die Gefahr des Stolperns über am Boden liegende Kabel, indem es die unvermeidliche Unebenheit weitestgehend egalisiert, die Kabel fixiert und selbst nicht verrutscht, wobei es aber nicht befestigt werden muss. Durch das Oberteil aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 wird eine hohe Stabilität und Widerstandskraft gegen Durchbiegen gewährleistet, wodurch beispielsweise ein Einsatz in Ausstellungsräumen für Kraftfahrzeuge möglich wird.
  • Besonders bevorzugt ist das Oberteil aus Metall gefertigt. Als besonders gut geeignet hat sich ein Aluminiumstrangpressprofil als Oberteil herausgestellt.
  • Erfindungsgemäß greift das Oberteil formschlüssig in eine Ausnehmung des Basisteils ein, wobei das Basisteil mit seinen sich entlang der Längsrichtung erstreckenden längsseitigen Randbereichen das Oberteil rahmenartig umläuft und zusammen mit der Abdeckung die Oberseite des Abdeckelements bildet. Zusammen mit dem das Oberteil in dessen stirnseitigen Randbereichen umgreifenden Endkappen stellt die Anordnung es Oberteils in einer von oben zugänglichen Ausnehmung des Basisteils sicher, dass ausschließlich aus elektrisch nicht leitendem Kunststoff gefertigte Teile mit den unter dem Abdeckelement verlegten Leitungen in Berührung kommen. Die Leitungen sind somit zusätzlich elektrisch isoliert, was die Unfallgefahr deutlich vermindert.
  • Das Oberteil weist bevorzugt in Längsrichtung eine Ausdehnung lO und in Querrichtung eine Ausdehnung qO auf, während das Basisteil in Längsrichtung eine Ausdehnung lB und in Querrichtung eine Ausdehnung qB besitzt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform gilt, dass 0,5·qB ≤ qO < qB und 0,95·lB ≤ lO ≤ lB sind. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gilt 0,7·qB ≤ qO < qB und 0,97·lB ≤ lO ≤ lB, bevorzugt 0,8·qB ≤ qO < qB und 0,98·lB ≤ lO ≤ lB, besonders bevorzugt 0,9·qB ≤ qO < qB und 0,99·lB ≤ lO ≤ lB. Durch diese Ausführungsformen wird in zunehmendem Maße sichergestellt, dass sich das Oberteil über einen wesentlichen Teil des Basisteils erstreckt und so dessen Formstabilität und Trittfestigkeit gewährleistet.
  • Bevorzugt weist das Oberteil an seiner Oberseite eine in Längsrichtung L des Abdeckelements verlaufende Rillenstruktur auf, die einer Rutschgefahr entgegenwirkt und einen sicheren Tritt auf das Abdeckelement gewährleistet, wodurch ebenfalls die Unfallgefahr durch beispielsweise Ausrutschen verringert wird.
  • Bevorzugt sind das Basisteil und das Oberteil in Richtung der Oberseite des Abdeckelements konvex ausgebildet. Durch eine konvexe Formgebung wird ein fließender, stufenloser Übergang von der Auflagefläche zu dem Abdeckelement gewährleistet und dadurch die Stolpergefahr weiter vermindert.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weisen die Endkappen jeweils zumindest einen Verbindungsabschnitt auf, wobei der zumindest eine Verbindungsabschnitt der ersten Endkappe zum formschlüssigen Eingriff in den zumindest einen Verbindungsabschnitt der zweiten Endkappe ausgebildet ist.
  • Bevorzugt handelt es sich bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt der ersten Endkappe um einen mit zwei Hinterschneidungen ausgestatteten, in Querrichtung mittig angeordneten Vorsprung und bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt der zweiten Endkappe um zwei in den Randbereichen der zweiten Endkappe angeordnete, mit jeweils einer Hinterschneidung ausgestattete Vorsprünge. Der Vorsprung des Verbindungsabschnitts der ersten Endkappe ist zum Eingriff in die Hinterschneidungen des Verbindungsabschnitts der zweiten Endkappe ausgebildet und die zwei Vorsprünge des Verbindungsabschnitts der zweiten Endkappe sind zum Eingriff in die Hinterschneidungen des Verbindungsabschnitts der ersten Endkappe ausgebildet. Es handelt sich also um eine schwalbenschwanzartig ausgebildete Verbindung.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht ein besonders einfaches und schnelles Verbinden einzelner Abdeckelemente zu einer längeren Kabelbrücke. Die genannten Verbindungsabschnitte können in der Produktion leicht an die Endkappen angeformt werden und gewährleisten eine einfach und schnell aufzubauende und dabei dauerhafte Verbindung der einzelnen Abdeckelemente.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Basisteil im Bereich der stirnseitigen Randbereiche jeweils zumindest einen Verbindungsabschnitt auf, wobei der in einem ersten stirnseitigen Randbereich angeordnete zumindest eine Verbindungsabschnitt zum formschlüssigen Eingriff in den zumindest einen in einem zweiten stirnseitigen Randbereich angeordneten Verbindungsabschnitt ausgebildet ist. Durch die beiden korrespondierenden Verbindungsabschnitte des Basisteils wird sichergestellt, dass mehrere Abdeckelemente ohne Zwischenräume zu einer längeren Kabelbrücke verlegt werden können.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt des ersten stirnseitigen Randbereichs des Basisteils um einen mit zwei Hinterschneidungen ausgestatteten, in Querrichtung Q mittig angeordneten Vorsprung und bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt des zweiten stirnseitigen Randbereichs des Basisteils um zwei in den längsseitigen Randbereichen angeordnete, mit jeweils einer Hinterschneidung ausgestattete Vorsprünge. Der Vorsprung des im ersten stirnseitigen Randbereich angeordneten Verbindungsabschnitts ist zum Eingriff in die Hinterschneidungen des im zweiten stirnseitigen Randbereich angeordneten Verbindungsabschnitts ausgebildet und die beiden Vorsprünge des im zweiten stirnseitigen Randbereichs angeordneten Verbindungsabschnitts sind zum Eingriff in die Hinterschneidungen des im ersten stirnseitigen Randbereich angeordneten Verbindungsabschnitts ausgebildet. Es handelt sich also um eine schwalbenschwanzartig ausgebildete Verbindung.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht ein besonders einfaches und schnelles Verbinden einzelner Abdeckelemente zu einer längeren Kabelbrücke. Die genannten Verbindungsabschnitte können in der Produktion leicht an das Basisteil angeformt werden und gewährleisten eine einfach und schnell aufzubauende und dabei dauerhafte Verbindung der einzelnen Abdeckelemente.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind an dem Basisteil und an dem Oberteil zusammenwirkende Verbindungselemente vorgesehen, wobei es sich besonders bevorzugt bei einem am Basisteil oder am Oberteil angeordneten Verbindungselement um das Hakenteil und bei einem am Basisteil oder am Oberteil angeordneten Verbindungselement um das Schlaufenteil eines Klettverschlusses handelt. Denkbar sind auch magnetische Elemente an Oberteil und Basisteil zur Ausbildung eines Magnetverschlusses. Oberteil und Basisteil können in diesen Fällen besonders einfach und sicher miteinander verbunden werden.
  • Zusätzlich können an dem Oberteil an seiner dem Basisteil zugewandten Oberfläche Vorsprünge angeformt sein, die in entsprechende Aussparungen des Basisteils eingreifen und zu einer festen Verbindung von Oberteil und Basisteil führen.
  • Das Abdeckelement weist besonders bevorzugt einen über seine gesamte Ausdehnung in Längsrichtung gleichbleibenden oder im Wesentlichen gleichbleibenden Querschnitt auf. Dadurch wird es möglich, eine aus mehreren Abdeckelementen aufgebaute Kabelbrücke mit über ihre gesamte Ausdehnung hinweg konstantem Querschnitt zu bilden. Die Unfallgefahr wird dadurch weiter vermindert, da sich Personen, die über die Kabelbrücke treten, nicht auf unterschiedliche Höhen oder Querschnitte in verschiedenen Abschnitten der Kabelbrücke einstellen müssen.
  • Bevorzugt weist das Basisteil in den längsseitigen Randbereichen eine in Querrichtung nach außen abnehmende Höhe auf. Durch diese Ausbildung der längsseitigen Randbereiche wird ebenfalls ein fließender, stufenloser Übergang von der Auflagefläche zu dem Abdeckelement gewährleistet und dadurch die Stolpergefahr weiter vermindert. Besonders gut wird dieser Effekt auch durch eine Ausführungsform erreicht, nach der das Basisteil in den längsseitigen Randbereichen in Richtung der Oberseite des Abdeckelements konkav ausgebildet ist.
  • Besonders bevorzugt ist das Basisteil einstückig ausgebildet, wodurch sich Vorteile bei der Herstellung ergeben, insbesondere bei der Herstellung durch Spritzgießen oder Pressen. Die Herstellung des Basisteils erfolgt nämlich bevorzugt durch Spritzgießen oder Pressen.
  • Besonders bevorzugt weist das Abdeckelement eine im Vergleich zu seiner Breite geringe Höhe auf. Besonders bevorzugt beträgt die maximale Höhe des Abdeckelements weniger als 5 cm, bevorzugt weniger als 4 cm, besonders bevorzugt weniger als 3 cm, insbesondere bevorzugt weniger als 2,5 cm und ganz besonders bevorzugt weniger als 2 cm.
  • Bevorzugt besteht das Basisteil aus einem Material mit einem hohen Reibungskoeffizienten zu dem Material der Auflagefläche und/oder aus einem Material mit hoher spezifischer Dichte und/oder aus einem Material mit hoher Steifigkeit. Durch die genannten Materialien wird eine hohe Widerstandskraft des Basisteils gegen mechanische Beanspruchung, eine sichere Haftung des Abdeckelements am Untergrund und ein hohes Auflagegewicht des Abdeckelements erreicht, wodurch ebenfalls ein Verrutschen verhindert wird.
  • Bevorzugt sind das Basisteil und/oder die Endkappen aus einem elektrisch nicht leitenden Gummi, einem elektrisch nicht leitenden thermoplastischen Kunststoff, einem elektrisch nicht leitenden Gummi oder deren Gemischen gebildet. Bei dem elektrisch nicht leitenden, thermoplastischen Kunststoff handelt es sich vorzugsweise um ein elektrisch nicht leitendes, thermoplastisches Elastomer, besonders bevorzugt um thermoplastisches Polyurethan oder um ein Compound des Styrol-Blockcopolymers SEBS. Das für die Herstellung der Abdeckelemente verwendete Material stellt eine elektrische Isolierung der abgedeckten Leitungen sicher, gewährleistet eine hohe mechanische Widerstandskraft und verleiht dem Abdeckelement ein hohes Auflagegewicht. Zusätze wie z.B. Farbstoffe können in dem Basisteil enthalten sein.
  • Unabhängig davon oder zusätzlich kann das Basisteil zumindest in einem Teilbereich seiner Oberseite farbig in einer Signalfarbe gestaltet sein, die ein Übersehen des auf einem Untergrund verlegten Abdeckelements vermeidet.
  • Bevorzugt ist das Oberteil an seiner dem Basisteil abgewandten Oberseite mit einer abriebfesten Folie ausgestattet ist, wobei die Folie bevorzugt aus Polyurethan besteht. Durch einen Ersatz der Folie kann das Abdeckelement problemlos in einen optisch neuwertig wirkenden Zustand versetzt werden. Besonders bevorzugt ist eine transparente Folie an ihrer dem Oberteil zugewandten Unterseite bedruckt. Dadurch kann das Oberteil beispielsweise mit einer Signalfarbe versehen werden, wodurch wiederum die Unfallgefahr vermindert wird.
  • Besonders bevorzugt ist das Oberteil an seiner dem Basisteil zugewandten Oberseite mit einer Isolationsschicht ausgestattet, wobei die Isolationsschicht aus einer Kunststofffolie bestehen kann. Durch diese Isolationsschicht wird sichergestellt, dass in dem Abdeckelement geführte elektrische Leitungen von dem aus Metall gefertigten Oberteil elektrisch isoliert sind.
  • Bevorzugt weist das Basisteil n sich in Längsrichtung erstreckende Kabelkanäle auf, wobei n = 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zumindest ein Verbindungselement zur Verbindung der Endkappe mit dem Basisteil vorgesehen. Geeignet ist beispielsweise ein Bügel, der in axiale Bohrungen des Basisteils eingesteckt wird und der in einer entsprechenden Aussparung der Endkappe einrastet. Als Verbindungselement können auch Bolzen fungieren, die durch an der Endkappe angeformte Laschen geführt und in entsprechende Bohrungen des Basisteils gesteckt werden. Die dadurch erreichte feste Verbindung von Endkappe und Basisteil hat zur Folge, dass Kräfte, die von außen über die in dem Abdeckelement verlegten Kabel eingetragen werden, problemlos von dem Abdeckelement aufgenommen werden können.
  • Vorteilhafterweise ist in dem Oberteil zumindest eine Öffnung zum Ausleiten von in dem Abdeckelement geführten Leitungen vorgesehen. Durch eine solche, bevorzugt an den Rändern isolierte Öffnung können beispielsweise Kabel nach oben zu einem Schreibtisch geführt werden.
  • Die oben beschriebenen Abdeckelemente können einzeln oder in einer Mehrzahl als Kabelbrücke eingesetzt werden, wobei mehrere Abdeckelemente mit Hilfe ihrer Verbindungsabschnitte bzw. der Verbindungsabschnitte der Endkappen miteinander verbundenen sind.
  • Die Herstellung des Basisteils erfolgt nach einem dem Fachmann bekannten Verfahren, bevorzugt durch Umspritzen, durch Gießen, durch einen Montagespritzguss, durch eine Folienhinterspritztechnik oder eine Überspritztechnik. Besonders bevorzugt erfolgt die Herstellung durch ein 2-Komponenten Umspritzverfahren. Durch die Verwendung von zwei verschiedenen Komponenten kann die farbliche Gestaltung des Profilkörpers in einem Arbeitsgang bei dessen Herstellung erfolgen.
  • Durch den Einsatz von zwei verschiedenen Komponenten kann das Basisteil mit Abschnitten verschiedener Härte ausgestattet werden. Vorteilhafterweise kann beispielsweise der Mittelbereich des Basisteils in Längsrichtung versteift ausgeführt werden. Die elastischeren Randbereiche sorgen in diesem Fall für eine Anpassung des Abdeckelements an Bodenunebenheiten, während der Mittelbereich dem gesamten Element Steifigkeit und Formstabilität verleiht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen
  • 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Abdeckelements gemäß der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht auf zwei Endkappen;
  • 3 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Abdeckelements gemäß der Erfindung;
  • 4 einen Schnitt entlang der Querrichtung einer Ausführungsform eines Abdeckelements gemäß der Erfindung.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • Die 1 zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abdeckelements für Leitungen in schematischer Darstellung. Das Abdeckelement 1 für Leitungen weist eine sich im Wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung der Leitungen erstreckende Längsrichtung L und eine senkrecht zur Längsrichtung L orientierte Querrichtung Q auf. Das Abdeckelement 1 besitzt ein einstückiges Basisteil 2 aus Polyamid und ein Oberteil 3 aus Aluminium. Das Basisteil 2 kann beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt werden. Die gesamte Unterseite des Basisteils 2 ist zur Auflage auf einer Auflagefläche vorgesehen, wobei das Oberteil 3 an der der Auflagefläche abgewandten, als Trittfläche dienenden Oberseite des Abdeckelements 1 angeordnet ist. Das Oberteil 3 greift formschlüssig in eine Ausnehmung des Basisteils 2 ein, wodurch sich eine stufenlose, geschlossene Oberfläche ergibt. Das Oberteil 3 weist an seiner Oberseite ein in Längsrichtung L des Abdeckelements 1 verlaufendes Rillenprofil auf, das einer Rutschgefahr entgegenwirkt und einen sicheren Tritt auf das Abdeckelement gewährleistet.
  • Das Basisteil 2 erstreckt sich in den entlang der Längsrichtung L des Abdeckelements 1 verlaufenden Randbereichen 5, 6 bis an die Oberseite des Abdeckelements 1 und bildet in diesen Bereichen die Oberfläche des Abdeckelements 1 aus.
  • Die 1 zeigt außerdem, dass eine erste Endkappe 4.1 vorgesehen ist, die einen ersten stirnseitigen Randbereich des Oberteils 3 umgreift und dass eine zweite Endkappe 4.2 einen zweiten stirnseitigen Randbereich des Oberteils 3 umgreift. Die beiden aus Kunststoff gefertigten Endkappen 4.1, 4.2 werden auf die stirnseitigen Randbereiche des Oberteils aufgeschoben und schützen die in dem Abdeckelement verlegten Leitungen vor Beschädigungen durch scharfkantige Randbereiche des aus Metall gefertigten Oberteils 3. Die Endkappen 4.1, 4.2 schließen in der in 1 dargestellten Ausführungsform bündig mit dem Basisteil 2 ab. Die Ausdehnung des Basisteils 2 in Längsrichtung L ist in diesem Fall gleich der Ausdehnung des mit den Endkappen 4.1, 4.2 ausgestatteten Oberteils 3 in der Längsrichtung L.
  • In den 2A und 2B ist eine Ausführungsform dargestellt, gemäß der die Endkappen 4.1, 4.2 jeweils zumindest einen Verbindungsabschnitt 10, 11 aufweisen. Der Verbindungsabschnitt 10 der ersten Endkappe 4.1 ist dabei zum formschlüssigen Eingriff in den Verbindungsabschnitt 11 der zweiten Endkappe 4.2 ausgebildet. Dabei handelt es sich bei dem Verbindungsabschnitt 10 der ersten Endkappe 4.1 um einen mit zwei Hinterschneidungen 12 ausgestatteten, in Querrichtung Q mittig angeordneten Vorsprung 13 und bei dem Verbindungsabschnitt 11 der zweiten Endkappe 4.2 um zwei in den Randbereichen der zweiten Endkappe 4.2 angeordnete, mit jeweils einer Hinterschneidung 14 ausgestattete Vorsprünge 15. Bei einer Verbindung von zwei mit Endkappen ausgestatteten Abdeckelementen greift der Vorsprung 13 des Verbindungsabschnitts 10 der ersten Endkappe 4.1 in die Hinterschneidungen 14 des Verbindungsabschnitts 11 der zweiten Endkappe 4.2 ein oder anders ausgedrückt greifen die zwei Vorsprünge 15 des Verbindungsabschnitts 11 der zweiten Endkappe 4.2 in die Hinterschneidungen 12 des Verbindungsabschnitts 10 der ersten Endkappe 4.1 ein.
  • Die 3 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Verbindungsabschnitte nicht als Bestandteil der Endkappen 4.1, 4.2 ausgeführt sind, sondern als Abschnitte des Basisteils 2. Das Basisteil 2 weist im Bereich seines ersten stirnseitigen Randbereichs 7 einen Verbindungsabschnitt 20 in Form eines mit zwei Hinterschneidungen 22 ausgestatteten, in Querrichtung Q mittig angeordneten Vorsprungs 23 auf. Im Bereich des zweiten stirnseitigen Randbereichs 8 ist ein Verbindungsabschnitt 21 in Form von zwei in den längsseitigen Randbereichen 5, 6 angeordneten, mit jeweils einer Hinterschneidung 24 ausgestatteten Vorsprüngen 25 vorgesehen.
  • Wird eine Kabelbrücke längeren Ausmaßes benötigt, so können mehrere solche Abdeckelemente 1 problemlos miteinander verbunden werden. Dabei wird der Vorsprung 23 des im ersten stirnseitigen Randbereich 7 angeordneten Verbindungsabschnitts 20 zum Eingriff in die Hinterschneidungen 24 des im zweiten stirnseitigen Randbereich 8 angeordneten Verbindungsabschnitts 21 gebracht. Dies ist problemlos zu bewerkstelligen, da die Vorsprünge 25 des im zweiten stirnseitigen Randbereich 8 angeordneten Verbindungsabschnitts 21 zum Eingriff in die Hinterschneidungen 22 des im ersten stirnseitigen Randbereich 7 angeordneten Verbindungsabschnitts 21 ausgebildet sind.
  • Aus der Schnittdarstellung der 4 geht hervor, dass das gesamte Abdeckelement einschließlich seiner längsseitigen Randbereiche 5, 6 in Richtung seiner Oberseite betrachtet bevorzugt konvex ausgebildet ist. Dadurch wird erreicht, dass das Abdeckelement 1 so flach wie möglich auf dem Boden aufliegt, eine möglichst geringe Steigung aufweist und somit wenig Anlass zum Stolpern bietet.
  • Aus der 4 wird ebenfalls deutlich, dass das Basisteil 2 mit seiner sich über seine gesamte Ausdehnung erstreckenden Unterseite auf einer Auflagefläche aufliegt. Das Basisteil 2 weist in der gezeigten Ausführungsform zwei sich in Längsrichtung L erstreckende Kabelkanäle 9 auf, in denen insgesamt drei Leitungen 18 aufgenommen sind. Beim Einsatz der Abdeckelemente 1 als Kabelbrücke werden also zunächst die Leitungen 18 in die Kabelkanäle 9 des Basisteils 2 eingelegt und danach das mit den Endkappen 4.1, 4.2 ausgestattete Oberteil 3 in die dafür vorgesehene Ausnehmung des Basisteils 2 eingelegt, sodass die Leitungen vollständig von dem Abdeckelement 1 aufgenommen sind. Das Oberteil 3 weist in der dargestellten Ausführungsform zwei nasenartige Fortsätze 19 auf, die in entsprechende Aussparungen des Basisteils 2 eingreifen. Im Falle einer längeren Kabelbrücke wird auf dieselbe Weise eine Mehrzahl von Abdeckelementen 1 mit Hilfe der Verbindungsabschnitte des Basisteils 2 oder der Endkappen 4.1, 4.2 aneinander befestigt.
  • 4 zeigt auch, dass an dem Basisteil 2 und an dem Oberteil 3 zusammenwirkende Verbindungselemente 16, 17 vorgesehen sind. Bei den drei dargestellten, am Oberteil 3 angeordneten Verbindungselementen 16 handelt es sich um die Hakenteile und bei den drei am Basisteil 2 angeordneten Verbindungselementen 17 um die Schlaufenteile von Klettverschlüssen. Oberteil und Basisteil können in diesem Fall besonders einfach, sicher und dauerhaft miteinander verbunden werden.
  • Daneben sind zwei in den seitlichen Randbereichen 5, 6 angeordnete Bohrungen 26 erkennbar. Diese dienen zum Eingriff für zwei Bolzen, die durch an einer Endkappe angeformte Laschen (nicht dargestellt) geführt sind und die auf diese Weise für eine feste Verbindung der über das Oberteil 3 geschobenen Endkappe mit dem Basisteil sorgen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abdeckelement
    2
    Basisteil
    3
    Oberteil
    4.1, 4.2
    Endkappen
    5, 6
    längsseitige Randbereiche
    7, 8
    stirnseitige Randbereiche
    9
    Kabelkanal
    10, 11
    Verbindungsabschnitte
    12, 14
    Hinterschneidung
    13, 15
    Vorsprung
    16, 17
    Verbindungselemente
    18
    Kabel
    19
    Nasen
    20, 21
    Verbindungsabschnitte
    22, 24
    Hinterschneidung
    23, 25
    Vorsprung
    26
    Bohrung
    L
    Längsrichtung
    Q
    Querrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10148937 A1 [0004]
    • DE 198100554 C1 [0004]

Claims (15)

  1. Abdeckelement (1) für Leitungen mit einer sich im Wesentlichen parallel zur Verlaufsrichtung der Leitungen erstreckenden Längsrichtung (L) und einer senkrecht zur Längsrichtung (L) orientierten Querrichtung (Q), wobei das Abdeckelement (1) ein Basisteil (2) aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff, zwei Endkappen (4.1, 4.2) aus einem elektrisch nicht leitenden Kunststoff und ein Oberteil (3) aus einem Material mit einem Elastizitätsmodul größer 10 kN/mm2 aufweist, wobei das Basisteil (2) mit seiner Unterseite zur Auflage auf einer Auflagefläche vorgesehen ist, und das Basisteil (2) zumindest einen sich in Längsrichtung (L) erstreckenden Kabelkanal (9) aufweist, wobei das Oberteil (3) an einer der Unterseite des Basisteils (2) abgewandten, als Trittfläche dienenden Oberseite des Abdeckelements (1) angeordnet ist und das Oberteil (3) formschlüssig in eine Ausnehmung des Basisteils (2) eingreift, wobei das Basisteil (2) mit seinen sich entlang der Längsrichtung (L) erstreckenden längsseitigen Randbereichen (5, 6) das Oberteil (3) rahmenartig umläuft und zusammen mit dem Oberteil (3) die Oberseite des Abdeckelements (1) bildet, und wobei eine erste Endkappe (4.1) einen ersten stirnseitigen Randbereich des Oberteils (3) und eine zweite Endkappe (4.2) einen zweiten stirnseitigen Randbereich des Oberteils (3) umgreift.
  2. Abdeckelement (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Endkappen (4.1, 4.2) jeweils zumindest einen Verbindungsabschnitt (10, 11) aufweisen, wobei der zumindest eine Verbindungsabschnitt (10) der ersten Endkappe (4.1) zum formschlüssigen Eingriff in den zumindest einen Verbindungsabschnitt (11) der zweiten Endkappe (4.2) ausgebildet ist.
  3. Abdeckelement (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt (10) der ersten Endkappe (4.1) um einen mit zwei Hinterschneidungen (12) ausgestatteten, in Querrichtung (Q) mittig angeordneten Vorsprung (13) und bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt (11) der zweiten Endkappe (4.2) um zwei in den Randbereichen der zweiten Endkappe (4.2) angeordnete, mit jeweils einer Hinterschneidung (14) ausgestattete Vorsprünge (15) handelt, wobei der Vorsprung (13) des Verbindungsabschnitts (10) der ersten Endkappe (4.1) zum Eingriff in die Hinterschneidungen (14) des Verbindungsabschnitts (11) der zweiten Endkappe (4.2) ausgebildet ist und die zwei Vorsprünge (15) des Verbindungsabschnitts (11) der zweiten Endkappe (4.2) zum Eingriff in die Hinterschneidungen (12) des Verbindungsabschnitts (10) der ersten Endkappe (4.1) ausgebildet sind.
  4. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) im Bereich seiner stirnseitigen Randbereiche jeweils zumindest einen Verbindungsabschnitt (20, 21) aufweist, wobei der in einem ersten stirnseitigen Randbereich (7) angeordnete zumindest eine Verbindungsabschnitt (20) zum formschlüssigen Eingriff in den zumindest einen in einem zweiten stirnseitigen Randbereich (8) angeordneten Verbindungsabschnitt (21) ausgebildet ist.
  5. Abdeckelement (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt (20) des ersten stirnseitigen Randbereichs (7) des Basisteils (2) um einen mit zwei Hinterschneidungen (22) ausgestatteten, in Querrichtung (Q) mittig angeordneten Vorsprung (23) und bei dem zumindest einen Verbindungsabschnitt (21) des zweiten stirnseitigen Randbereichs (8) des Basisteils (2) um zwei in den längsseitigen Randbereichen (5, 6) angeordnete, mit jeweils einer Hinterschneidung (24) ausgestattete Vorsprünge (25) handelt, wobei der Vorsprung (23) des im ersten stirnseitigen Randbereich (7) angeordneten Verbindungsabschnitts (20) zum Eingriff in die Hinterschneidungen (24) des im zweiten stirnseitigen Randbereich (8) angeordneten Verbindungsabschnitts (21) ausgebildet ist und die zwei Vorsprünge (25) des im zweiten stirnseitigen Randbereichs (8) angeordneten Verbindungsabschnitts (21) zum Eingriff in die Hinterschneidungen (22) des im ersten stirnseitigen Randbereich (7) angeordneten Verbindungsabschnitts (20) ausgebildet sind.
  6. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) und das Oberteil (3) zusammenwirkende Verbindungselemente (16, 17) aufweisen.
  7. Abdeckelement (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein am Basisteil (2) oder am Oberteil (3) angeordnetes Verbindungselement (16) als Hakenteil und ein am Basisteil (2) oder am Oberteil (3) angeordnetes Verbindungselement (17) als Schlaufenteil eines Klettverschlusses ausgebildet sind.
  8. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) und/oder die Endkappen (4.1, 4.2) aus einem elektrisch nicht leitenden Gummi, einem elektrisch nicht leitenden thermoplastischen Kunststoff, einem elektrisch nicht leitenden duroplastischen Kunststoff oder deren Gemischen gebildet ist, wobei es sich bei dem elektrisch nicht leitenden, thermoplastischen Kunststoff vorzugsweise um ein elektrisch nicht leitendes, thermoplastisches Elastomer, besonders bevorzugt um thermoplastisches Polyurethan oder um ein Compound des Styrol-Blockcopolymer SEBS handelt.
  9. Abdeckelement (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) aus einem Material mit einem hohen Reibungskoeffizienten zu dem Material der Auflagefläche und/oder aus einem Material mit hoher spezifischer Dichte und/oder aus einem Material mit hoher Steifigkeit gebildet ist.
  10. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (3) an seiner dem Basisteil (2) abgewandten Oberseite mit einer abriebfesten Folie ausgestattet ist, wobei die Folie bevorzugt aus Polyurethan besteht.
  11. Abdeckelement (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie transparent und an ihrer dem Oberteil (3) zugewandten Unterseite bedruckt ist.
  12. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) n sich in Längsrichtung (L) erstreckende Kabelkanäle (9) aufweist, wobei n = 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 ist.
  13. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Verbindungselement zur Verbindung der Endkappe (4.1, 4.2) mit dem Basisteil (2) vorgesehen ist.
  14. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (3) zumindest eine Öffnung zum Ausleiten von in dem Abdeckelement geführten Leitungen aufweist.
  15. Abdeckelement (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (3) aus Metall gefertigt ist.
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