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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschätzen einer Aufmerksamkeit eines Fahrers in einem Kraftfahrzeug.
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Aus
DE 10 2008 004 908 A1 ist ein Kraftfahrzeug bekannt, bei dem ein Steuergerät ein von einem Fahrer wahrnehmbares Reizsignal ausgibt, die Reaktionszeit des Fahrers auf das Reizsignal ermittelt und anhand dieser Reaktionszeit oder des eventuellen Ausbleibens einer Reaktion die Aufmerksamkeit des Fahrers beurteilt. Es werden diverse Beispiele für mögliche Reizsignale angegeben, wie etwa eine Verringerung der Fahrzeuggeschwindigkeit, eine Veränderung der Intervalldauer einer Scheibenwischeranlage, eine Veränderung der Lautstärke einer Audioanlage, eine Veränderung der Beleuchtung nach Farbe oder Helligkeit eines Anzeigeinstruments, etc. Das Reizsignal soll keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Kraftfahrzeugs haben. Ein Nachteil hierbei ist, dass ein eigenmächtiges Abweichen des Fahrzeugs von vom Fahrer gemachten Vorgaben, sei es in Form einer Geschwindigkeitsverringerung oder einer Veränderung des Scheibenwischerintervalls, vom Fahrer als lästig empfunden werden, wenn sie der aktuellen Verkehrslage nicht angemessen sind, und ohne Reaktion hingenommen werden, wenn sie angemessen sind. Es besteht daher sowohl die Gefahr, dass die auf solchen Reizsignalen beruhende Beurteilung der Fahreraufmerksamkeit als lästige Einmischung und Bevormundung empfunden wird, oder, falls der Fahrer kein Bedürfnis hat, den Einfluss des Reizsignals auf das Fahrzeug zu korrigieren, und es deshalb ignoriert, die Aufmerksamkeit nicht korrekt beurteilt werden kann.
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Die Aufgabe einer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist, ein Verfahren zum Abschätzen der Fahreraufmerksamkeit anzugeben, bei dem sowohl die Gefahr, dass der Fahrer es als störende Einmischung empfindet, als auch die Gefahr, dass er es als irrelevant ignoriert, gering sind.
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Die Aufgabe wird einer Ausgestaltung der Erfindung zufolge gelöst durch eine Vorrichtung zum Abschätzen der Aufmerksamkeit eines Fahrers in einem fahrenden Kraftfahrzeug mit:
- – einer Treibereinheit für ein Anzeigeinstrument, zum Umschalten des Anzeigeinstruments auf eine auf die Fahrt des Kraftfahrzeugs bezogene Meldung; und
- – einer Bewertungseinheit zum Beurteilen der Aufmerksamkeit des Fahrers anhand von Bildern wenigstens seiner Augen. Eine solche Vorrichtung bzw. ihre Treiber- und Bewertungseinheit können jeweils durch einen geeignet programmierten Computer implementiert sein.
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Die Vorrichtung kann eine Kamera zum Erfassen einer Augenbewegung des Fahrers in Reaktion auf das Umschalten aufweisen.
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Die Aufgabe wird einer anderen Ausgestaltung der Erfindung zufolge gelöst durch ein Computerprogrammprodukt, welches Instruktionen umfasst, die bei Ausführung auf einem Computer diesen befähigen, wenigstens als Treibereinheit, eventuell zusätzlich auch als Bewertungseinheit, in der oben beschriebenen Vorrichtung zu arbeiten und/oder ein Verfahren zum Abschätzen der Aufmerksamkeit eines Fahrers in einem fahrenden Kraftfahrzeug mit folgenden Schritten auszuführen:
- c) Umschalten eines Anzeigeinstruments, um eine auf die Fahrt des Kraftfahrzeugs bezogene Meldung anzuzeigen;
- d) Erfassen einer Augenbewegung des Fahrers in Reaktion auf das Umschalten; und
- e) Beurteilen der Aufmerksamkeit anhand der erfassten Augenbewegung.
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Wenn das angebotene Reizsignal das Anzeigen einer Meldung ist, dann ist kein Eingriff in die Fahrzeugbewegung erforderlich, der vom Fahrer als lästige Bevormundung abgelehnt werden könnte. Da das Anzeigen von Information nicht notwendigerweise eine Korrekturreaktion des Fahrers auslöst, kann auf das Stattfinden einer solchen Korrekturreaktion und eine mögliche Zeitspanne zwischen Reizsignal und Korrekturreaktion nicht zurückgegriffen werden, um die Aufmerksamkeit des Fahrers zu beurteilen. Was beurteilt werden kann, ist jedoch eine eventuelle Augenbewegung des Fahrers, wenn dieser auf das Anzeigeinstrument blickt, um die Meldung zur Kenntnis zu nehmen. Die Augenbewegung ist daher ein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Aufmerksamkeit.
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Damit der Fahrer die Meldungen des Anzeigeinstruments nicht ignoriert, sollten diese möglichst variabel sein, d. h. der Fahrer sollte nicht anhand einer oder mehrerer zur Kenntnis genommener Meldungen die nächstfolgende erfolgreich voraussagen können. Dies kann zum Beispiel erreicht werden durch vorbereitende Schritte:
- a) Zuordnen von Prioritäten zu den verschiedenen Meldungen;
- b) Auswählen derjenigen Meldung mit der höchsten Priorität als in Schritt c) anzuzeigende Meldung.
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Damit eine einmal ausgegebene Meldung nach Möglichkeit nicht sofort wiederholt wird, kann als weiterer Schritt f) vorgesehen werden, dass die Priorität der jeweils angezeigten Meldung herabgesetzt wird.
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Im Gegenzug kann die Priorität wenigstens einer der nicht ausgewählten Meldungen in Schritt c) inkrementiert werden, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass bei einer nachfolgenden Ausführung des Schritts c) diese Meldung angezeigt wird.
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Alternativ kann die Priorität wenigstens einer der Meldungen proportional zur verstrichenen Zeit erhöht werden, um zu erreichen, dass nach einer gewissen Wartezeit die betreffende Meldung angezeigt wird.
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Als weitere Alternative kommt bei einer Meldung, die auf einen Gegenstand außerhalb des Fahrzeugs bezogen ist, in Betracht, die Priorität der Meldung mit abnehmender Entfernung zwischen dem Fahrzeug und dem Gegenstand zu erhöhen, um so dafür zu sorgen, dass der Fahrer rechtzeitig auf diesen Gegenstand hingewiesen wird.
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Wenn eine der Meldungen auf einen Betriebsparameter des Fahrzeugs bezogen ist, ist eine weitere sinnvolle Möglichkeit, dass die Priorität der Meldung erhöht wird, wenn die Entfernung des Betriebsparameters von einem Schwellwert abnimmt oder der Betriebsparameter diesen Schwellwert überschreitet.
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Die verschiedenen Möglichkeiten zum Verändern der Priorität können in einem gleichen Verfahren, jeweils für unterschiedliche Typen von Meldungen, angewandt werden.
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Um den Fahrer nicht mit einer Überzahl von Meldungen zu irritieren, kann vorgesehen werden, dass zwischen zwei Wiederholungen des Schritts c) eine Mindestwartezeit einzuhalten ist.
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Es kann Meldungen geben, etwa Warnungen vor anderen Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen auf oder an der Fahrbahn, die nach kurzer Zeit obsolet sein können, so dass für sie die Einhaltung einer Mindestwartezeit nicht sinnvoll ist. Daher können die Meldungen alternativ in wenigstens zwei verschiedene Relevanzklassen eingeteilt werden, wobei Schritt c) wiederholt wird, sobald die Priorität einer Meldung der ersten Relevanzklasse einen Schwellwert überschritten hat oder sobald eine Mindestwartezeit seit der vorherigen Ausführung des Schritts c) verstrichen ist. Meldungen der ersten Relevanzklasse können somit kurzfristig und jederzeit angezeigt werden, während andere Meldungen die Mindestwartezeit einhalten müssen.
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Es kann ferner vorgesehen werden, dass Schritt c) jeweils nach dem Verstreichen einer Höchstwartezeit wiederholt wird, um sicherzustellen, dass kein zu langer Zeitraum verstreicht, ohne dass die Aufmerksamkeit des Fahrers beurteilt wird. Nach Verstreichen der Höchstwartezeit wird somit jeweils die Meldung mit der dann höchsten Priorität ausgegeben, unabhängig davon, wie hoch tatsächlich diese Priorität ist. Vor Verstreichen der Höchstwartezeit kann Schritt c) dann wiederholt werden, wenn die Priorität einer der Meldungen einen Schwellwert überschreitet. Im Allgemeinen wird dies die Meldung mit der höchsten Priorität sein, die daraufhin auch ausgegeben wird.
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Das Computerprogrammprodukt kann als ein Datenträger ausgebildet sein, auf dem die Instruktionen aufgezeichnet sind, die einen Computer befähigen, in der oben beschriebenen Weise zu arbeiten.
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Noch ein Erfindungsgegenstand ist eine – insbesondere elektronische – Einrichtung zum Abschätzen der Aufmerksamkeit eines Fahrers in einem fahrenden Kraftfahrzeug mit
Mitteln zum Umschalten eines Anzeigeinstruments, um eine auf die Fahrt des Kraftfahrzeugs bezogene Meldung anzuzeigen;
Mitteln zum Erfassen einer Augenbewegung des Fahrers in Reaktion auf das Umschalten; und
Mitteln zum Beurteilen der Aufmerksamkeit anhand der erfassten Augenbewegung.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine schematische Teilansicht eines Kraftfahrzeugs, an dem die vorliegende Erfindung implementiert ist;
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2 ein Flussdiagramm eines Betriebsverfahrens der Treibereinheit aus 1 gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
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3 Beispiele für die Veränderung der Prioritäten von Meldungen im Laufe der Zeit bzw. im Laufe eines von dem Fahrzeug zurückgelegten Weges;
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4 die Änderung von Prioritäten anderer Meldungen jeweils beim Anzeigen einer Meldung;
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5 ein Flussdiagramm eines Arbeitsverfahrens gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung; und
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6 die zeitliche Entwicklung von in dem Verfahren der 5 verwendeten Gewichtungsfunktionen.
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1 zeigt in einer schematischen Ansicht den Fahrer 1 eines Kraftfahrzeugs, der auf die Windschutzscheibe 2 und auf ein Anzeigeinstrument 3 an einem sich unter der Windschutzscheibe 2 erstreckenden Armaturenbrett des Fahrzeugs blickt. An einem oberen Rand der Windschutzscheibe 2 ist eine Kamera 4 angeordnet, die das Gesicht des Fahrers 1 und insbesondere seine Augen beobachtet. Die Kamera 4 ist an eine Bewertungseinheit 5 angeschlossen, die anhand der von der Kamera 4 gelieferten Bilder in später noch genauer zu erläuternder Weise die Aufmerksamkeit des Fahrers 1 beurteilt. Die Bewertungseinheit 5 ist mit einer Treibereinheit 6 verbunden, die ausgelegt ist, um wechselnde Meldungen, insbesondere alphanumerische Meldungen, auf einem zentralen Anzeigefeld 7 des Anzeigeinstruments 3 darzustellen. Die Treibereinheit 6 erzeugt die Meldungen basierend auf Informationen von diversen Quellen, wie etwa einem Fahrzeug-Navigationsgerät 8, einer Uhr 9, einem Füllstandssensor 10, der einen Betriebsmitteltank, etwa einen Kraftstofftank, einen Kühl-, Brems- oder Scheibenwaschflüssigkeitstank überwacht, etc. Die Treibereinheit 6 verfügt über einen vorgegebenen Satz von Meldungen, unter denen sie jeweils eine, gegebenenfalls ergänzt um den aktuellen Wert einer Variablen wie etwa der Entfernung zu einem Objekt außerhalb des Fahrzeugs, einem Betriebsparameter des Fahrzeugs o. dgl., zur Ausgabe an das Anzeigefeld 7 auswählt.
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Es kann zwischen diversen Relevanzklassen solcher Meldungen unterschieden werden, wobei in einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung nicht alle diese Relevanzklassen vorkommen müssen oder auch über die nachfolgend erwähnten hinaus weitere definiert sein können. Zu einer höchsten Relevanzklasse, im folgenden auch kurz als Klasse A bezeichnet, können Meldungen gehören, die auf das unmittelbare Umfeld des Fahrzeugs und seine momentane Fahrsituation bezogen sind, zum Beispiel die von einem entsprechenden Radarsensor o. dgl. bezogene Information, dass sich ein überholendes Fahrzeug im toten Winkel des Rückspiegels befindet, die von Daten des Fahrzeug-Navigationsgeräts abgeleitete Meldung, dass die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs höher ist als auf der gegenwärtig befahrenen Straße zugelassen, etc. Zu einer niedrigeren Relevanzklasse B können Meldungen betreffend die Fahrzeit oder Fahrstrecke seit der letzten Pause, die Entfernung zu touristischen Anziehungspunkten oder anderen interessanten Objekten in der Umgebung des Fahrzeugs, die Entfernung zu einem Rastplatz, einer Tankstelle oder dergleichen, gehören. Einer niedrigeren Relevanzklasse C können beispielsweise Meldungen zu Betriebsparametern des Fahrzeugs, zum Beispiel Kühlwassertemperatur, Tankfüllstand oder dergleichen angehören, die für den Fahrer zwar möglicherweise wissenswert sind, voraussichtlich aber keine Auswirkungen auf sein Fahrverhalten haben werden. Meldungen dieser Art können eventuell in höhere Relevanzklassen B oder A aufrücken, wenn der in den Meldungen angezeigte Parameter sich einem Grenzwert nähert oder diesen bereits überschritten hat. So kann zum Beispiel eine Meldung über die Temperatur des Kühlwassers oder eine andere im Fahrzeug gemessene Temperatur in eine höhere Relevanzklasse aufrücken, wenn die Temperatur so hoch ist, dass sie vermutlich auf Überbeanspruchung oder eine technische Störung zurückgeht. Eine den Tankfüllstand betreffende Meldung sollte in eine höhere Relevanzklasse aufsteigen, wenn ein Mindestfüllstand unterschritten ist. Dieser kann fest vorgegeben sein, oder er kann unter Heranziehung von Daten des Fahrzeug-Navigationsgeräts 8 berechnet werden als voraussichtlicher Kraftstoffverbrauch bis zur nächsten an der geplanten Fahrtroute liegenden Tankstelle.
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2 zeigt ein Flussdiagramm eines Arbeitsverfahrens der Treibereinheit 6 gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung. Das dargestellte Verfahren wird in Zeitabständen wiederholt, die deutlich kürzer sind als eine im Folgenden noch genauer erläuterte Mindestwartezeit t1.
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Ein Speicher der Treibereinheit 6 enthält ein Verzeichnis sämtlicher auf dem Anzeigefeld 7 anzeigbarer Meldungen. Jeder Meldung ist ihre Relevanzklasse sowie ein Prioritätswert zugeordnet. Zu einer in Schritt S1 ausgewählten Meldung wird in Schritt S2 der Prioritätswert aktualisiert. Die Art und Weise der Aktualisierung kann von einer Meldung zur anderen unterschiedlich sein. Eine Meldung, die die Fahrzeit seit der letzten Pause betrifft, hat, wie in 3 durch eine Kurve M1 dargestellt, zu einem Zeitpunkt t = 0 unmittelbar nach der Pause eine sehr niedrige Priorität, deren Wert als 0 angenommen werden kann. Die Priorität wächst linear mit der Zeit, bis sie ein Maximum erreicht, und bleibt dann so lange konstant, bis die Fahrt unterbrochen wird. Der lineare Anstieg der Priorität als Funktion der Zeit kann hier angenähert werden, indem bei jeder Iteration des Verfahrens der 2 die Priorität der Meldung um ein festes Inkrement heraufgesetzt wird, bis das Maximum erreicht ist.
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In analoger Weise kann die Priorität einer Meldung betreffend die seit der letzten Pause zurückgelegte Fahrstrecke aktualisiert werden, in dem bei jeder Iteration des Verfahrens der 2 die Priorität um ein zur Fahrgeschwindigkeit proportionales Inkrement heraufgesetzt wird.
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Meldungen, die den Abstand des Fahrzeugs von einem interessierenden Objekt wie etwa einer Sehenswürdigkeit, einem Rastplatz, einer Tankstelle oder dergleichen betreffen, können eine hierzu entgegengesetzte Abhängigkeit der Priorität aufweisen, wie durch die Kurve M2 in 3 dargestellt: Die Priorität ist umso höher, je kleiner die Entfernung bzw. je kürzer die Fahrzeit zu dem betreffenden Objekt ist; mit zunehmender Entfernung/Fahrzeit nimmt die Priorität ab und bleibt schließlich auf niedrigem Wert konstant.
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Wie bereits in 2 zu erkennen, können unterschiedliche Meldungen voneinander verschiedene höchste und niedrigste Prioritätswerte haben.
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Bei Meldungen insbesondere der niedrigsten Relevanzklasse C kann eine Aktualisierung auch darin bestehen, den Prioritätswert immer dann um ein festes Inkrement heraufzusetzen, wenn unmittelbar zuvor eine Meldung an das Anzeigefeld 7 ausgegeben worden ist. Die Inkremente können, wie in 4 anhand von Kurve M3, M4 gezeigt, von einer Meldung zur anderen unterschiedlich sein.
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Bei Meldungen der höchsten Relevanzklasse A besteht die Prioritätsaktualisierung darin, zu überprüfen, ob die Meldung zutrifft oder nicht, und ihr in Abhängigkeit von dieser Beurteilung eine hohe Priorität oder Priorität 0 zuzuweisen. Für die oben gegebenen Beispiele ist eine hohe Priorität anzunehmen, wenn sich ein Fahrzeug im toten Winkel befindet bzw. wenn eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten ist.
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Wenn in Schritt S4 festgestellt wird, dass noch eine Meldung existiert, deren Priorität nicht aktualisiert worden ist, werden die Schritte S1 bis S3 für diese Meldung wiederholt, anderenfalls schließt sich eine Reihe von Überprüfungen an, mit denen entschieden wird, ob eine neue Meldung auf dem Anzeigefeld 7 ausgegeben werden muss oder nicht. Im hier betrachteten Beispiel wird im ersten Schritt S5 dieser Überprüfungen untersucht, ob die höchstpriorisierte Meldung der Relevanzklasse A eine Priorität oberhalb eines Grenzwerts lim0 aufweist. Wenn ja, springt das Verfahren direkt zu Schritt S10, um diese Meldung anzuzeigen. Meldungen der Klasse A können demnach jederzeit angezeigt werden, wenn sie zutreffend sind. Wenn keine zutreffende Meldung der Klasse A existiert, wird in Schritt S6 überprüft, ob seit der letzten Ausgabe einer Meldung an das Anzeigefeld 7 eine Mindestwartezeit t1 verstrichen ist. Ist dies nicht der Fall, dann endet das Verfahren, ohne dass eine Meldung ausgegeben wird. So wird vermieden, dass der Fahrer mit einer Überzahl von Meldungen behelligt wird, was dazu führen könnte, dass er den Meldungen keine Aufmerksamkeit mehr schenkt, und eine auf der Beurteilung seiner Reaktion auf die Meldungen basierende Beurteilung der Fahreraufmerksamkeit unzuverlässig machen würde.
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Die Reihenfolge der Schritte S5, S6 könnte auch vertauscht sein, mit der Folge, dass nach der Ausgabe einer Meldung an das Anzeigefeld 7 auch Meldungen der Klasse A erst nach der Mindestwartezeit t1 wieder ausgegeben werden können.
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Wenn die Mindestwartezeit t1 verstrichen ist, wird in Schritt S7 überprüft, ob unter den jeweils höchstpriorisierten Meldungen der verschiedenen Klassen eine ist, deren Priorität einen Schwellwert lim1 übersteigt. Wenn dies der Fall ist, springt das Verfahren zu Schritt S10, um die betreffende Meldung auf dem Anzeigefeld 7 auszugeben.
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Anderenfalls wird in Schritt S8 überprüft, ob seit der letzten Ausgabe einer Meldung eine Höchstwartezeit t2 verstrichen ist. Ist dies nicht der Fall, endet das Verfahren, anderenfalls wird die höchstpriorisierte unter allen Meldungen ausgewählt und in Schritt S10 angezeigt. Der Zeitabstand zwischen zwei Umschaltzeitpunkten des Anzeigefeldes 7 kann daher niemals größer werden als t2. So ist sichergestellt, dass der Zeitabstand zwischen zwei Beurteilungen der Fahreraufmerksamkeit nicht größer werden kann als t2.
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Die Beurteilung der Fahreraufmerksamkeit erfolgt, indem die Bewertungseinheit 5 in an sich bekannter Weise die Blickrichtung des Fahrers aus den Bildern der Kamera 4 ermittelt und überprüft, wie schnell jeweils nach dem Umschalten des Anzeigefeldes 7 auf eine neue Meldung der Fahrer auf das Anzeigefeld 7 blickt. Eine lange Reaktionszeit oder das Ausbleiben einer Reaktion auf die Umschaltung sind Hinweise auf mangelnde Aufmerksamkeit des Fahrers und lösen gestaffelte Reaktionen des Fahrzeugs aus mit dem Ziel, die Aufmerksamkeit wieder herzustellen. Diese Maßnahmen können akustische, optische oder haptische Warnsignale sein, deren Intensität zunimmt, wenn die Aufmerksamkeit mehrmals nacheinander als unzureichend beurteilt wird. Bei Ausbleiben einer Reaktion des Fahrers auf die Warnsignale kann das Fahrzeug auch zum Stehen gebracht werden.
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Nachdem in Schritt S10 eine Meldung angezeigt worden ist, wird, wie in 4 am Beispiel der Kurve M3 gezeigt, die Priorität der Meldung in Schritt S11 auf 0 zurückgesetzt, um sicherzustellen, dass, wenn in einer nachfolgenden Iteration des Verfahrens Schritt S10 erneut ausgeführt wird, dieselbe Meldung nicht erneut angezeigt werden kann und folglich auf dem Anzeigefeld 7 eine vom Fahrer 1 wahrnehmbare Veränderung auftritt. Die unterschiedlichen Inkremente der in 4 gezeigten Kurven M3, M4 führen dazu, dass die entsprechenden Meldungen unterschiedlich lange brauchen, um, wenn sie einmal angezeigt worden sind, die für ein erneutes Anzeigen erforderliche Priorität zu erreichen. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich die Meldungen zyklisch wiederholen. Da der Fahrer somit nicht vorhersagen kann, welche Meldung als nächstes erscheinen wird, muss er, wenn am Anzeigefeld 7 eine Veränderung stattfindet, auf das Anzeigefeld 7 blicken, um die neu angezeigte Meldung zur Kenntnis zu nehmen, und liefert dadurch unwillkürlich die für die Beurteilung der Aufmerksamkeit nötigen Daten.
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Zusammen mit dem Umschalten des Anzeigefeldes 7 auf die neue Meldung wird in Schritt S12 die Zeit t auf 0 zurückgesetzt, um in nachfolgenden Iterationen des Verfahrens den Vergleich mit t1 und t2 vornehmen zu können.
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5 ist ein Flussdiagramm eines alternativen Arbeitsverfahrens der Treibereinheit
6. Auch dieses Verfahren wird jeweils in kurzen Zeitabständen periodisch wiederholt. Es unterscheidet sich von dem Verfahren der
2 durch die Verwendung von zwei Prioritätsgrößen, einer „abstrakten” Priorität P, die der im Verfahren von
2 verwendeten Priorität entspricht und in den Schritten S1', S2' wie oben mit Bezug auf
2 beschrieben aktualisiert wird, und eine zeitgewichtete Priorität TP die jeweils in Schritt
3' aus der abstrakten Priorität P einer Meldung durch Multiplizieren mit einer Gewichtungsfunktion f
R(t) erhalten wird. R bezeichnet die Relevanzklasse und kann demnach im hier betrachteten Beispiel die Werte A, B, C annehmen, t bezeichnet die seit Ausgabe der letzten Meldung verstrichene Zeit. Wie in
6 gezeigt, ist
f
A kann konstant = 1 oder = f
B sein.
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In Schritt S4' werden die Meldungen je nach ihrer zeitgewichteten Priorität TP in eine Warteschlange sortiert. Die Schritte S1' bis S4' werden wiederholt, bis in Schritt S5' festgestellt wird, dass die Prioritäten aller Meldungen aktualisiert sind; dann wird in Schritt S6' überprüft, ob die zeitgewichtete Priorität TP der höchstpriorisierten Meldung hoch genug ist, damit diese angezeigt werden kann. Wenn nicht, endet das Verfahren, anderenfalls wird die betreffende Meldung in Schritt S7' angezeigt.
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Wenn fA = 1 ist, können Meldungen der Relevanzklasse A jederzeit angezeigt werden; wenn fB den in 6 dargestellten Verlauf hat und fA = fB ist, werden Meldungen der Relevanzklassen A, B jeweils frühestens nach der Mindestwartezeit 11 angezeigt. Wenn in der Zeit von t1 bis t2 keine Meldung dieser Klassen die zum Anzeigen nötige Priorität erreicht, können zum Zeitpunkt t2 auch Meldungen der Klasse C angezeigt werden, wobei, wenn diese Klasse mehr als eine Meldung enthält, durch geeignete Auswahl der Inkremente sichergestellt werden kann, dass zum Zeitpunkt t2 auch tatsächlich eine Meldung dieser Klasse existiert, die die zur Anzeige nötige Priorität TP besitzt, so dass t2 tatsächlich die höchstmögliche Wartezeit zwischen zwei Umschaltungen des Anzeigefeldes 7 darstellt.
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Die Schritte S8', S9' des Verfahrens nach 5 gleichen den Schritten S11, S12 des Verfahrens von 2 und brauchen daher nicht erneut erläutert zu werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrer
- 2
- Windschutzscheibe
- 3
- Anzeigeinstrument
- 4
- Kamera
- 5
- Bewertungseinheit
- 6
- Treibereinheit
- 7
- Anzeigefeld
- 8
- Fahrzeug-Navigationsgerät
- 9
- Uhr
- 10
- Füllstandssensor
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102008004908 A1 [0002]