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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kuppelstück zum miteinander Verbinden zweier übereinander gestapelter Container, insbesondere an Bord von Schiffen, mit einem ersten Kupplungsvorsprung, der in einen Eckbeschlag des einen Container einhängbar und dort vorverriegelbar ist, und einem zweiten Kupplungsvorsprung, der mit einem Eckbeschlag des anderen Containers kuppelbar ist, und einem Betätigungsorgan, durch welches der zweite Kupplungsvorsprung zwischen einer Automatikstellung, in welcher die Container beim Be- und Entladen vollautomatisch ver- und entriegeln, und einer zweiten Stellung, in welcher die Container beim Entladen manuell durch einen Bediener entriegelt werden müssen, schaltbar ist, wobei der zweite Kupplungsvorsprung in die Automatikstellung oder die zweite Stellung vorgespannt und durch das Betätigungsorgan gegen die Vorspannkraft in die jeweils andere Stellung schaltbar ist.
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Seit die Anmelderin des vorliegenden Gebrauchsmusters sogenannte vollautomatische Kuppelstücke, welche auf der
DE 102 38 895 A1 beruhen, in die Praxis eingeführt hat, erfreuen sich solche vollautomatischen Kuppelstücke zunehmender Beliebtheit am Markt. Der besondere Vorteil vollautomatischer Kuppelstücke liegt darin, dass sie beim Verladen eines Containers beispielsweise auf einem See gehenden Schiff vollautomatisch verriegeln aber im Gegensatz zu Semiautomaten beim Entladen des Containers auch wieder vollautomatische entriegelt. Damit ist auch beim Entladen des Containers kein manuelles Entriegeln des Kuppelstücks durch das Staupersonal mehr erforderlich. Dennoch sind diese vollautomatischen Kuppelstücke in der Lage, zwei übereinander gestapelte Container im Seegang während der Schiffsreise sicher zu verbinden.
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Darüber hinaus werden Leerecontainer oft auch im ”Tandem” übereinander ver- und entladen, was auch als ”vertical Tandemlift” (VTL) bezeichnet wird. Dabei werden zwei übereinander gestapelte Container, die durch die Kuppelstücke miteinander verbunden sind, gleichzeitig durch Abheben des oberen Containers verladen oder entladen. Dieses ist mit vollautomatischen Kuppelstücken selbstverständlich nicht möglich.
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Es besteht deshalb ein Bedarf für Kuppelstücke, die sowohl semiautomatisch als auch vollautomatisch verwendet werden können und sich nach Bedarf zwischen den beiden Funktionsweisen umschalten lassen. Unter semiautomatisch wird dabei verstanden, dass die Kuppelstücke beim Verladen der Container selbstständig (automatisch) verriegeln, beim Entladen (Löschen) hingegen manuell durch das Staupersonal entriegelt werden müssen. Immer dann, wenn kein Ver- und Entladen im ”Tandemlift” gewünscht ist oder eine vergleichsweise ruhige Überfahrt erwartet wird, sollen diese Kuppelstücke in der vollautomatischen Funktion verwendbar sein. Ist jedoch ein Ver- und Entladen ”Tandemlift” gewünscht oder wird sehr schwere See während der Überfahrt erwartete, sollen diese Kuppelstücke in der semiautomatischen Funktion verwendbar sein.
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Durch die
EP 2 007 656 B1 oder die
EP 2 233 408 A1 sind Kuppelstücke bekannt geworden, die sich zwischen einer vollautomatischen Funktion und einer vollständig manuellen Funktion schalten lassen. Beim Ver- und Entladen von Containern befinden sich diese Kuppelstücke üblicherweise in der vollautomatischen Funktion. Wurde der obere Container auf dem unteren Container abgesetzt, können die Kuppelstücke vollständig manuell in eine zweite Stellung geschaltet werden, in welcher kein vollautomatisches Entriegeln mehr möglich ist. Nun können zwei übereinander gestapelter Leercontainer im Tandemlift verladen oder entladen werden. Auch können auf diese Weise nach dem verladen der Container die Kuppelstücke in eine sogenannte Sicherheitsstellung gebracht werden. Dafür müssen die Kuppelstücke sowohl beim Verladen als auch beim Entladen der Container manuell durch das Staupersonal umgeschaltet werden. Diese Kuppelstücke lassen sich also nur zwischen einer vollständig manuellen Stellung und einer vollautomatischen Stellung schalten und erfüllen die vorgenannte Anforderung daher nicht.
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Das Kuppelstück nach der Eingangs genannten
DE 20 2009 013 140 U1 soll die oben genannte Anforderung erfüllen, soll also zwischen einer Semiautomatikstellung und einer Vollautomatikstellung schaltbar sein. Zu diesem Zweck verfügt das Kuppelstück über ein Sperrglied, welches in der Semiautomatikstellung verhindert, dass der untere Kupplungsvorsprung aus dem oberen Langloch im Eckbeschlag des unteren Containers heraus gleiten kann. Das Sperrglied muss also manuell entriegelt werden, damit der obere Container vom unteren Container gelöst werden kann.
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Das Sperrglied des Kuppelstücks ist in Richtung auf die Automatikstellung vorgespannt und kann mittels eines Betätigungszuges in eine zweite Stellung, in welcher das Kuppelstück als semiautomatisches Kuppelstück wirken soll, also ein automatisches Verriegeln mit dem Container ermöglicht aber nur manuell entriegelt werden kann, umgeschaltet werden. Beim genauen Studium der Schrift ergibt sich aber, dass dieses Kuppelstück ebenfalls nur zwischen einer Automatikstellung und einer vollständig manuellen Stellung schaltbar ist, da das Sperrglied in der zweiten Stellung formschlüssig gegen Verschieben in Richtung auf die Automatikstellung gesichert ist.
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Hiervon ausgehend liegt der Erfindung das Problem zu Grunde, ein Kuppelstück der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass es sowohl im vollautomatischen Betrieb als auch im semiautomatischen Betrieb einsetzbar ist, also zwischen einer Automatikstellung und einer Semiautomatikstellung schaltbar ist.
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Zur Lösung dieses Problems ist das erfindungsgemäße Kuppelstück dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Stellung des zweiten Kupplungsvorsprungs eine Semiautomatikstellung ist, in welcher die Container beim Beladen vollautomatisch verriegeln, und dass der zweite Kupplungsvorsprung durch Arretieren des Betätigungsorgan in der jeweils anderen Stellung arretierbar und gegen eine zweite Vorspannkraft in Richtung auf die Automatikstellung bzw. die Semiautomatikstellung bewegbar ist.
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Wie auch das Kuppelstück nach der
DE 20 2009 013 140 U1 befindet sich das erfindungsgemäße Kuppelstück vorzugsweise in einer Grundstellung in der Automatikstellung, in der es als vollautomatisches Kuppelstück arbeitet. Alternativ ist es aber auch möglich, dass die Grundstellung der Semiautomatikstellung entspricht und das Kuppelstück durch das Betätigungsorgan in die Automatikstellung geschaltet wird. Mittels des Betätigungsorgans kann das Staupersonal den unteren Kupplungsvorsprung in jeweils andere Stellung, vorzugsweise also in die Semiautomatikstellung, umschalten. In dieser Stellung ist das Betätigungsorgan arretierbar. Aus der zweiten Stellung heraus lässt sich der untere Kupplungsvorsprung gegen eine zweite Vorspannkraft in Richtung auf die jeweils andere Stellung bewegen. Wird nun ein oberer Container auf einem unteren Container abgesetzt, bewegt sich der zweite Kupplungsvorsprung gegen die zweite Vorspannkraft aufgrund der Abwärtsbewegung des oberen Containers in Richtung auf die andere Stellung (vorzugsweise die Automatikstellung). Sobald der zweite Kupplungsvorsprung vollständig in das Langloch des zugehörigen Eckbeschlages eingetaucht ist, schnappt der zweite Kupplungsvorsprung aufgrund der zweiten Vorspannkraft automatisch wieder in die zweite Stellung (Semiautomatikstellung) zurück. Ist die zweite Stellung die Semiautomatikstellung, ist der zweite Kupplungsvorsprung nun mit diesem Eckbeschlag so gekuppelt, dass er nur mittels des Betätigungsorgans wieder manuell entriegelt werden kann. In der Semiautomatikstellung funktioniert das erfindungsgemäße Kuppelstück also wie ein herkömmlicher semiautomatischer Twistlock. Das erfindungsgemäße Kuppelstück kann somit sowohl als vollautomatisches Kuppelstück als auch als semiautomatische Kuppelstück verwendet werden.
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Dabei ist es völlig egal, in welcher Orientierung das Kuppelstück verwendet wird, ob also der erste Kupplungsvorsprung zunächst in dem oberen Eckeschlag des unteren Containers oder in dem unteren Eckbeschlages oberen Containers vorverriegelt wird. Aufgrund bestehender Sicherheitsbestimmungen ist es aber in der Regel so, dass zunächst der erste Kupplungsvorsprung in den unteren Eckbeschlages des oberen Containers eingesetzt und dort vorverriegelt wird. Nachdem alle vier unteren Eckbeschläge des oberen Containers mit Kuppelstücken bestückt sind, wird dieser Container auf einem bereits an Bord eines Schiffes verstauten Container abgesetzt. Der erste Kupplungsvorsprung wird deshalb oft auch als oberer Kupplungsvorsprung bezeichnet, während der zweite Kupplungsvorsprung als unterer Kupplungsvorsprung bezeichnet wird. Nur wenn ein Container der untersten Lage direkt auf einem beispielsweise Lukendeckel des Schiffes gestaut wird, was mit den erfindungsgemäßen Kuppelstücken ebenfalls möglich wäre, werden die Kuppelstücke in der Praxis quasi über Kopf zunächst in die mit dem Schiff verschweißten Fundamente eingesetzt und dann die Container der untersten Lage auf das Schiff verladen.
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Nach einer konstruktiven Weiterbildung der Erfindung ist das Betätigungsorgan an einem Arretiermittel in der Semiautomatikstellung arretierbar. Dieses Arretiermittel ist beweglich gelagert und in Richtung auf die Semiautomatikstellung des zweiten Kupplungsvorsprungs vorgespannt. Hierdurch ergibt sich ein besonders einfacher konstruktiver Aufbau, da das Betätigungsorgan an einem seinerseits beweglichen und in Richtung auf die Semiautomatikstellung vorgespannten Arretiermittel arretierbar ist. Dieses gelingt auf konstruktiv besonders einfache Weise, wenn das Arretiermittel verschieblich gelagert ist.
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Weiterhin lässt sich ein einfacher konstruktiver Aufbau dadurch erreichen, dass der zweite Kupplungsvorsprung drehbar in einem Gehäuse gelagert und zwischen der Automatikstellung und der Semiautomatikstellung verdrehbar ist. Hierdurch kann sich der zweite Kupplungsvorsprung, wenn er sich in der Semiautomatikstellung befindet, automatisch in Richtung auf die Automatikstellung relativ zum Gehäuse verdrehen und schnappt dann in die Semiautomatikstellung zurück, sobald er vollständig in den zugehörigen Eckbeschlag eingeführt ist. Dabei ist es besonders günstig, wenn das Arretiermittel am Gehäuse gelagert ist.
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Weitere Weiterbildungen der Erfindung beziehen sich auf konstruktive Ausgestaltungen der Erfindung und werden nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
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1 ein Kuppelstück mit den Erfindungsmerkmalen in Vorderansicht in Automatikstellung,
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2 das Kuppelstück gemäß 1 in Seitenansicht, teilweise geschnitten in der Ebene II-II,
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3 das Kuppelstück gemäß 1 im Querschnitt in der Ebene III-III,
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4 das Kuppelstück gemäß 1 in Vorderansicht in Semiautomatikstellung,
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5 das Kuppelstück gemäß 4 in Seitenansicht, teilweise geschnitten analog 2,
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6 das Kuppelstück gemäß 4 im Querschnitt analog 3,
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7 das Kuppelstück gemäß 1 in Vorderansicht in Semiautomatikstellung bei in Richtung auf die Automatikstellung zurückgedrehtem zweitem Kupplungsvorsprung,
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8 das Kuppelstück gemäß 7 in Seitenansicht, teilweise geschnitten analog 2,
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9 das Kuppelstück gemäß 7 im Querschnitt analog 3,
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10 das Kuppelstück gemäß 4 in Vorderansicht, eingehängt in einen unteren Eckbeschlag eines oberen Containers,
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11 das Kuppelstück gemäß 7 mit teilweise im oberen Langloch des unteren Containers befindlichem zweiten Kupplungsvorsprung, und
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12 das Kuppelstück gemäß 4 im vollständig verriegelten Zustand.
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Das dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kuppelstücks 20 weist einen ersten, nämlich oberen Kupplungsvorsprung 21 und einen zweiten, nämlich unteren Kupplungsvorsprung 22 auf. Der obere Kupplungsvorsprung 21 und der untere Kupplungsvorsprung 22 sind über eine gemeinsame Welle 23 miteinander verbunden. Die Kupplungsvorsprünge 21, 22 können dabei auf jede geeignete Weise mit der Welle 23 verbunden sein. Im vorliegenden Fall sind die Kupplungsvorsprünge 21, 22 und die Welle 23 einstückig miteinander ausgebildet, nämlich als einstückiges Stahlguss- oder Schmiedeteile.
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Die Welle 23 ist drehbar in einem Gehäuse 24 gelagert. Das Gehäuse 24 ist aus zwei Gehäuseschalen 25, 26 gebildet, welche mittels Schrauben 27 miteinander verschraubt sind. Die Gehäuseschalen 25, 26 sind wiederum als einstückiges Stahlguss- oder Schmiedeteile ausgebildet. Zum Gehäuse 24 verschraubt, bilden die Gehäuseschalen 25, 26 gemeinsam eine Anschlagplatte 28, einen sich von der Anschlagplatte 28 nach oben zum oberen Kupplungsvorsprung 21 hin erstreckenden Ansatz 29 und einen sich von der Anschlagplatte 28 nach unten zum unteren Kupplungsvorsprung 22 hin erstreckenden Ansatz 30. Die Kontur des oberen Ansatzes 29 korrespondiert dabei mit einem Langloch 31 eines unteren Eckbeschlages 32 eines oberen Containers 33 (siehe 10) derart, dass sich das Gehäuse 24 nicht gegenüber dem unteren Eckbeschlag 32 verdrehen kann.
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Im vorliegenden Fall ist die Anschlagplatte 28 als ein ausgeprägter Flansch ausgebildet, der bei miteinander gestapelten Container 33, 34 zwischen den Eckschlägen 32, 35 ruht und diese auf Abstand hält (siehe 12). Es sind aber auch Kuppelstücke bekannt, bei denen die Anschlagplatte 28 lediglich als Wulst ausgebildet ist, welcher in Fasen an den Langlöchern 31, 36 der Eckbeschläge 32, 35 eingreift, so dass die Eckenbeschläge 32, 35 direkt aufeinander liegen. Eigentliche Funktion der Anschlagplatte 28 ist es, zu verhindern, dass das Kuppelstück nicht in den unteren Eckbeschlag 32 des oberen Containers 33 rutscht, falls der Kranfahrer das Kuppelstück einmal neben dem Langloch 31 aufsetzen sollte.
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Die Welle 23 weist einen radial vorstehenden Anschlagzapfen 37 auf. Der Anschlagzapfen 37 ist in etwa in der Ebene der Anschlagplatte 28 angeordnet, in der auch eine Ausnehmung 38 im Gehäuse 24 angeordnet ist. Innerhalb der Ausnehmung 38 kann sich der Anschlagzapfen 37 und damit die gesamte Welle 23 mit den Kupplungsvorsprüngen 21, 22 innerhalb eines bestimmten Winkelbereichs um die Längsachse der Welle 23 verdrehen. Ferner greift an der Welle 23 exzentrische ein Seilzug 39 an. Zu diesem Zweck könnte der Seilzug 39 direkt am Anschlagzapfen 37 angreifen. Im vorliegenden Fall ist jedoch eine gesonderte Aufnahme 40 für den Seilzug 39 vorgesehen. In an sich bekannter Weise hintergreift eine Verdickung 41 an einem Ende des Seilzugs 39 hinter die Aufnahme 40.
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Ein Teil des Seilzugs 39, nämlich der der Verdickung 41 zugewandter Abschnitt desselben ist in einer Druckfeder 42 angeordnet. Die Druckfeder 42 stützt sich einerseits an der Aufnahme 40 und andererseits an einer Endfläche 43 ab. Der Seilzug 39 ist sodann im Bereich der Endfläche 43 durch eine Bohrung 45 weiter nach außen geführt. An dem der Verdickung 41 gegenüberliegenden Ende des Seilzugs 39 ist ein Handgriff 46 an dem Seilzug 39 angeordnet. An diesem Ende ist der Seilzug 39 durch ein Arretiermittel, nämlich ein Arretierschlitten 47 geführt. Der Arretierschlitten 47 ist verschieblich in einer weiteren Ausnehmung 48 angeordnet. Die Ausnehmung 48 weist zu diesem Zweck zwei einander gegenüberliegende Führungen 49 auf (siehe 3). Innerhalb der Ausnehmung 48 ist eine weitere Druckfeder 50 angeordnet, die wiederum den Seilzug 39 umgibt und sich einerseits am Arretierschlitten 47 und andererseits innerhalb einer Sackbohrung 51 am Gehäuse 24 abstürzt.
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Der Seilzug 39 ist noch mit einer weiteren Verdickung, nämlich einer Arretierverdickung 52 ausgebildet, die im vorliegenden Fall innerhalb der Ausnehmung 48 angeordnet ist. Die Arretierverdickung 52 ist fest mit dem Seilzug 39 verbunden. Sie ist um einen vorbestimmten Abstand vom Handgriff 46 beabstandet, der sich danach richtet, um welchen Winkel sich die Welle 23 innerhalb des Gehäuses 24 verdrehen soll, wenn der Seilzug 39 betätigt wird. Der Seilzug 39 mit seinem Handgriff 46 und seinen Verdickungen 41 und 52 bildet somit ein Betätigungsorgan für das Kuppelstück 20.
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Das in soweit beschriebene Kuppelstück
20 funktioniert nun wie folgt:
In den
1 bis
3 ist das Kuppelstück
20 in seiner Automatikstellung gezeigt. Diese Stellung bildet gleichzeitig die Grundstellung des Kuppelstücks
20, in welcher es sich bei gelöstem Arretiermittel befindet. Aufgrund der Verspannung der Feder
42 stößt der Anschlagzapfen
37 an einen Anschlag
53 (
3), der gleichzeitig die Ausnehmung
38 begrenzt. Die Druckfeder
42 spannt das Kuppelstück also in Richtung auf seine Automatikstellung vor. Die Druckfeder
50 drückt den Arretierschlitten
47 in der Darstellung gemäß
3 ganz nach links in seine von der Sackbohrung
51 entfernteste Position. In dieser Automatikstellung arbeitet das Kuppelstück
20 als ein vollautomatisches Kuppelstück, wie es in der
DE 102 38 895 A1 beschrieben ist, auf die hiermit verwiesen wird. Eine detaillierte Beschreibung dieser Arbeitsweise kann deshalb an dieser Stelle unterbleiben.
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Durch Ziehen des Handgriffs 46 wird das Kuppelstück 20 in seine in den 4 bis 6 gezeigte Semiautomatikstellung geschaltet. Mittels des Handgriffes 46 wird der Seilzug 39 soweit herausgezogen, dass die Arretierverdickung 42 hinter dem Arretierschlitten 47 frei kommt. Dabei verdreht sich die Welle 23 und mit ihr die Kupplungsvorsprünge 21 und 22 in der Darstellung gemäß 6 um einen vorbestimmten Winkel, im vorliegenden Fall um ca. 60°, im Uhrzeigersinn und die Druckfeder 42 wird gespannt. Der Bediener zieht den Handgriff 46 nun in die in 5 ausgezogen gezeigte Darstellung nach unten oder alternativ in die strichniert dargestellte Position nach oben. Durch Loslassen des Handgriffes 46 kommt die Arretierverdickung 52 in Eingriff mit dem Arretierschlitten 47, wie in 5 gezeigt.
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Da die Druckfeder 50 stärker ist als die Druckfeder 42 bleibt der Arretierschlitten 47 in seiner ganz linken, in 6 gezeigten Position. Wie gut in 4 zu erkennen ist, steht der untere Kupplungsvorsprung 22 in der Darstellung gemäß 4 links und rechts über (Schultern 54 und 55).
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Beim Stauen von Container wird das Kuppelstück 20 zunächst in den unteren Eckbeschlag 32 eines oberen Containers 33 eingesetzt. Zu diesem Zweck verdreht das Staupersonal den oberen Kupplungsvorsprung 21 zunächst um ca. 90° so weit, dass der oberen Kupplungsvorsprung 21 in etwa mit dem oberen Ansatz 29 korrespondiert, so dass der oberen Kupplungsvorsprung 21 durch das Langloch 31 in den Eckbeschlag 32 eingeführt werden kann. Das Staupersonal kann den oberen Kupplungsvorsprung 21 entweder dadurch verdrehen, dass es am Handgriff 46 zieht oder den unteren Kupplungsvorsprung 22 ergreift und diesen verdreht. Durch Loslassen verdreht sich der obere Kupplungsvorsprung 21 aufgrund der Federkraft der Druckfeder 42 wieder in die in den 1 bis 3 gezeigte Position. Das Kuppelstück 20 ist nun in dem Eckbeschlag 32 vorverriegelt (10). Nachdem auf diese Weise in jedem der vier Eckbeschläge 32 des oberen Containers 33 jeweils ein Kuppelstück 20 eingesetzt wurde, hievt der Kranfahrer den oberen Containers 33 auf das Schiff und setzt ihn auf einem unteren Container 34 ab. Dabei bringt der Kranfahrer jeweils den unteren Kupplungsvorsprung 22 in Deckung mit einem Langloch 36 an den oberen Eckbeschlägen 35 des unteren Containers 34 und fädelt jeweils den unteren Kupplungsvorsprung 22 in das zugehörige Langloch 36 ein.
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Durch weiteres Absenken des oberen Containers 33 werden die unteren Kupplungsvorsprünge 22 in die Langlöcher 36 eingeführt. Aufgrund ihrer besonderen Kontur drehen sich die unteren Kupplungsvorsprünge 22 dabei zurück in Richtung auf die Automatikstellung, wie dieses in 11 gezeigt ist. Diese Stellung ist auch in den 7 bis 9 gezeigt. Wie gut in 9 zu erkennen ist, entspannt sich dabei die Druckfeder 42, während die Druckfeder 50 gespannt wird. Dabei wird auch der Arretierschlitten 47 ganz nach rechts bis an die Sackbohrung 51 heran verschoben. Die Druckfeder 50 spannt den Arretierschlitten 47 und damit das Kuppelstück 20 also in Richtung auf die Semiautomatikstellung vor.
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Durch weiteres Absenken des oberen Containers 33 wird der untere Kupplungsvorsprung 22 tiefer in den Eckbeschlag 35 eingeführt, bis er schließlich unter dem Langloch 36 freikommt. Aufgrund der Verspannung der Feder 50 wird der untere Kupplungsvorsprung 22 nun wieder zurück in die Semiautomatikstellung verdreht (12). Dabei wird die Druckfeder 42 wieder gespannt. Wie in 12 gut zu erkennen ist, hintergreift in die Schultern 34 und 35 das Langloch 36 an beiden Seiten, so dass ein automatisches Entriegeln wie in der Automatikstellung nun nicht mehr möglich ist.
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Da sich der obere Kupplungsvorsprung 21 immer zusammen mit dem unteren Kupplungsvorsprung 22 verdreht, ist bei der Gestaltung des oberen Kupplungsvorsprung 21 darauf zu achten, dass er in jeder Stellung zwischen der Semiautomatikstellung und der Automatikstellung immer das Langloch 31 am unteren Eckbeschlag 32 des oberen Containers 33 sicher hintergreift. Wie in 1, 4, 7 und 11 zu erkennen ist, bildet der obere Kupplungsvorsprung 21 mit der Welle 23 die Form eines T. Dadurch, dass die Kupplungsvorsprünge 21, 22 mit der Welle 23 von der Automatikstellung in die Semiautomatikstellung um ca. 60° verdreht werden, ist stets gewährleistet, dass der obere Kupplungsvorsprung 21 das Langloch 31 am unteren Eckbeschlag 32 des oberen Containers 33 hintergreift. Aber auch jede andere Maßnahme, die dieses sicherstellt, ist geeignet und liegt im Rahmen der vorliegenden Erfindung.
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Alternativ zum gezeigten Ausführungsbeispiel, in dem der obere Kupplungsvorsprung 21 fest mit der Welle 23 verbunden ist und damit immer gemeinsam mit der Welle 23 und dem unteren Kupplungsvorsprung 22 dreht, kann der obere Kupplungsvorsprung auch unabhängig von der Welle sein, beispielsweise fest am Gehäuse angebracht oder eingeständig verdrehbar sein.
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Zum Entriegeln des Kuppelstücks
20 zieht das Staupersonal am Handgriff
46 und löst die Arretierverdickung
52 vom Arretierschlitten
47. Aufgrund der Vorspannung der Druckfeder
42 dreht der untere Kupplungsvorsprung
21 nun wieder zurück in die Automatikstellung und das Kuppelstück
20 kann wie das bekannte vollautomatische Kuppelstück nach der
DE 102 38 895 A1 entriegeln, wenn der obere Container
33 durch einen Kran abgehoben wird.
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Damit der untere Kupplungsvorsprung
22 beim Einfädeln in das Langloch
36 des oberen Eckbeschlages
35 aus der Semiautomatikstellung in Richtung auf die Automatikstellung verdreht, ist der Kupplungsvorsprung
22, wie bereits oben angedeutet, mit einer besonderen Kontur ausgestaltet. Wie auch das Kuppelstück nach der
DE 102 38 895 A1 , weist das Kuppelstück
20 am unteren Kupplungsvorsprung
22 eine seitlich vorstehende Verriegelungsnase
56 auf. Auf der der Verriegelungsnase
56 gegenüberliegenden (Rück-)Seite ist der untere Kupplungsvorsprung mit einer etwa senkrechten Rückwand
57 versehen. Im Übrigen verläuft der untere Kupplungsvorsprung
22 unterhalb der Verriegelungsnase
56 wie eine umgedrehte Pyramide. Unterhalb der Verriegelungsnase
56 ist der untere Kupplungsvorsprung
22 also mit einer der Rückwand
57 gegenüberliegenden und auf sie nach unten zulaufenden Schräge
58 versehen. Auch die beiden Seitenrändern
59 und
60 verlaufen schräg aufeinander zu. Diese Kontur bewirkt, dass sich der untere Kupplungsvorsprung
22, und mit ihm natürlich auch die Welle
23 und der obere Kupplungsvorsprung
21, beim Einfädeln in das Langloch
36 des oberen Eckbeschlages
35 des unteren Containers
34 allein durch das Absenken des oberen Containers
33 auf den unteren Container
34 verdreht.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind das Betätigungsorgan (Seilzug 39 etc.) sowie der Arretierschlitten 48 und die Druckfedern 42 und 50 in der Anschlagplatte 28 angeordnet. Der Abstand zwischen den Eckbeschlägen 32 und 35 aufgrund der Anschlagplatte 28 sorgt gleichzeitig dafür, dass das Staupersonal den Handgriff 46 ergreifen kann. Bei Kuppelstücken mit einer Anschlagplatte 28, die nicht als ausgeprägter Flansch, sondern als einfacher, in Fasen der Langlöcher 31, 36 eingreifender Wulst ausgeführt ist, liegen die Eckbeschläge 32, 35, wie oben erwähnt, direkt aufeinander auf. In diesem Fall ist das Betätigungsorgan so anzuordnen, dass es durch eine der Öffnungen, welche in Seitenwänden der Eckbeschläge vorgesehen sind, durch das Staupersonal ergriffen werden kann. Vorzugsweise wird hierzu die Öffnung ausgewählt, welche stirnseitig am Container angeordnet ist, da die in der anderen Seitenwand befindliche Öffnung nicht zugänglich ist, wenn mehrere Container eng nebeneinander gestapelt sind.
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Vorstehend wurde das Kuppelstück 20 so beschrieben, dass die Druckfeder 42 den unteren Kupplungsvorsprung 22 und damit das Kuppelstück 20 in die Automatikstellung vorspannt. Die Automatikstellung bildet also die Grundstellung. Alternativ ist es aber auch denkbar, dass die Semiautomatikstellung die Grundstellung ist, die Druckfeder 42 das Kuppelstück also in die Semiautomatikstellung vorspannt. Das Kuppelstück wird dann durch das Betätigungsorgan in die Automatikstellung geschaltet und in der oben beschriebenen Weise in dieser Stellung arretiert. Dieses kann dadurch erfolgen, dass der untere Kupplungsvorsprung um den für das Umschalten des Kuppelstücks vorgesehenen Drehwinkel der Welle gegenüber der in der Zeichnung gezeigten Orientierung zum oberen Kupplungsvorsprung gegen die Drehrichtung für das Schalten, im gezeigten Fall also in der Draufsicht (vom oberen zum unteren Kupplungsvorsprung gesehen) gegen den Uhrzeigersinn, verdreht angeordnet ist, oder das Zugseil 39 anders herum um die Welle 39 gelegt und der Anschlag für den Anschlagzapfen entsprechend auf die andere Seite des Anschlagzapfes verlegt wird.
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Fachleuten wird klar sein, dass die Erfindung nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel und die konkret beschriebenen Abwandlungen beschränkt ist, sondern dass vielfältige Abwandlungen möglich sind, ohne den Geist der Erfindung zu verlassen. Zum Beispiel können anstelle der Druckfedern 42 und 50 auch andere elastische Elemente verwendet werden und diese brauchen den Seilzug 39 auch nicht zu umgeben.
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Bezugszeichenliste
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- 20
- Kuppelstück
- 21
- Kupplungsvorsprung
- 22
- Kupplungsvorsprung
- 23
- Welle
- 24
- Gehäuse
- 25
- Gehäuseschale
- 26
- Gehäuseschale
- 27
- Schraube
- 28
- Anschlagplatte
- 29
- Ansatz
- 30
- Ansatz
- 31
- Langloch
- 32
- Eckbeschlag
- 33
- Container
- 34
- Container
- 35
- Eckbeschlag
- 36
- Langloch
- 37
- Anschlagzapfen
- 38
- Ausnehmung
- 39
- Seilzug
- 40
- Aufnahme
- 41
- Verdickung
- 42
- Druckfeder
- 43
- Endfläche
- 45
- Bohrung
- 46
- Handgriff
- 47
- Arretierschlitten
- 48
- Ausnehmung
- 49
- Führung
- 50
- Druckfeder
- 51
- Sackbohrung
- 52
- Arretierverdickung
- 53
- Anschlag
- 54
- Schulter
- 55
- Schulter
- 56
- Verriegelungsnase
- 57
- Rückwand
- 58
- Schräge
- 59
- Seitenwand
- 60
- Seitenwand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202009013140 U1 [0002, 0007, 0011]
- DE 10238895 A1 [0003, 0034, 0042, 0043]
- EP 2007656 B1 [0006]
- EP 2233408 A1 [0006]