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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugverkleidung der Bauart, die einen Rahmen, eine den Rahmen bedeckende Garnitur, wobei die Garnitur eine Ansichtshaut umfasst, die eine sichtbare Außenseite hat, die dem Rahmen gegenüberliegt, und ein auf der Außenseite der Haut angeordnetes Dekorelement umfasst.
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Die Erfindung wird insbesondere bei Kraftfahrzeug-Instrumententafeln angewendet.
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FR 2 729 913 offenbart eine Fahrzeugverkleidung der vorgenannten Bauart, wobei die Garnitur eine Schaumstoffschicht umfasst, die zwischen der Haut der Garnitur und dem Rahmen derart zwischengestellt ist, dass der Garnitur Elastizität verliehen wird.
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FR 2 850 077 offenbart eine Fahrzeugverkleidung der vorgenannten Bauart, wobei die Garnitur Vorsprünge umfasst, die mit der Haut aus demselben Werkstoff gearbeitet sind und sich derart auf dem Rahmen abstützen, dass der Garnitur Elastizität verliehen wird.
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In bestimmten Fällen wird auf der sichtbaren Außenseite der Haut ein Dekorelement hinzugefügt. Ein derartiges Dekorelement hat beispielsweise die Form einer gemäß einem besonderen Motiv ausgeschnittenen und auf der Haut angebrachten Dekorfolie. Die Verkleidungen desselben Kraftfahrzeugmodells können je nach Finish und Optionen des Fahrzeugs mit verschiedenen Dekorelementen ausgestattet sein.
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Das Dekorelement wird beispielsweise während des Herstellungsverfahrens der Verkleidung auf der Haut befestigt, bevor die Haut mit dem Rahmen verbunden wird. Das einer Verkleidung zugeordnete Dekorelement wird also zu einem sehr frühen Zeitpunkt des Herstellungsverfahrens bestimmt, weswegen es notwendig ist, verschiedene Verkleidungen für dasselbe Kraftfahrzeugmodell herzustellen, zu lagern und zu verwalten.
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Eine der Aufgaben der Erfindung besteht darin, eine Verkleidung anzubieten, die flexibler realisierbar ist.
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Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung eine Verkleidung des vorgenannten Typs vor, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Halter umfasst, der auf der Außenseite der Haut angeordnet ist, wobei das Dekorelement auf dem Halter befestigt ist.
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Gemäß anderen Ausführungsformen umfasst die Verkleidung ein oder mehrere der folgende Merkmale auf, die allein oder gemäß allen technisch möglichen Kombinationen herangezogen werden:
- – die Garnitur umfasst eine Zwischenschicht, die zwischen der Haut und dem Rahmen zwischengestellt ist,
- – das Dekorelement ist auf dem Halter durch Rasten befestigt,
- – das Dekorelement ist auf dem Halter entfernbar befestigt,
- – das Dekorelement ist auf dem Halter aufgeklebt und
- – das Dekorelement befindet sich auf der Ebene der Region der Außenseite der Haut, die das Dekorelement umgibt, oder das Dekorelement ragt über die Ebene der Region der Außenseite der Haut hinaus, die das Dekorelement umgibt.
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Die Erfindung betrifft ebenfalls eine Gruppe, die erste untereinander identische Verkleidungen umfasst und zweite untereinander identische Verkleidungen, so wie oben definiert, die jeweils einen Rahmen und eine Garnitur umfasst, die mit denen der ersten Verkleidungen identisch sind, aber keinen Halter und/oder Dekorelement aufweisen.
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Die Erfindung betrifft auch ein Fahrzeug, das eine Verkleidung wie oben definiert umfasst.
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Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Fahrzeugsortiment, das erste Fahrzeuge umfasst, die jeweils eine erste Verkleidung wie oben definiert umfassen, wobei die ersten Verkleidungen untereinander identisch sind, und zweite Fahrzeuge, die zweite Verkleidungen umfassen, wobei die zweiten Verkleidungen untereinander identisch sind und jeweils einen Rahmen und eine Garnitur umfassen, die mit denen der ersten Verkleidungen identisch sind und keinen Befestigungshalter und/oder kein Dekorelement aufweisen.
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Die Erfindung betrifft auch ein Herstellungsverfahren einer Fahrzeugverkleidung, die einen Rahmen, eine den Rahmen bedeckende Garnitur, wobei die Garnitur eine Ansichtshaut umfasst, die eine Außenseite hat, und ein auf der Außenseite der Haut angeordnetes Dekorelement umfasst, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
- – Ausbildung des Rahmens und der Garnitur durch Befestigung eines Halters auf der Außenseite der Haut, dann
- – Befestigung eines Dekorelements auf dem Halter.
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Gemäß anderen Ausführungsformen weist das Verfahren ein oder mehrere der folgende Merkmale auf, die allein oder gemäß allen technisch möglichen Kombinationen herangezogen werden:
- – Ausbildung der Garnitur auf dem Halter und auf dem Rahmen,
- – zur Herstellung einer Verkleidung, die eine Garnitur umfasst, die die Haut und eine Zwischenschicht zwischen der Haut und dem Rahmen besitzt, wobei die Haut auf dem Halter ausgebildet wird, darauffolgende Ausbildung der Zwischenschicht zwischen der Haut und dem Rahmen, und
- – Herstellung erster untereinander identischer Verkleidungen gemäß einem Verfahren, wie oben definiert, und Herstellung zweiter untereinander identischer Verkleidungen, die jeweils einen Rahmen und eine Garnitur umfassen, die mit denen der ersten Verkleidungen identisch sind, aber ohne Halter und Dekorelement.
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Die Erfindung und ihre Vorteile werden bei der Lektüre der nun folgenden Beschreibung besser verstanden werden, die nur als Beispiel gegeben wird und sich auf die Zeichnungen bezieht, von denen:
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die 1 eine schematische Teilschnittansicht einer erfindungsgemäßen Verkleidung ist,
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die 2 und 3 schematisch Herstellungsschritte der Verkleidung von 1 veranschaulichen,
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die 4 bis 6 schematische Schnittansichten einer Verkleidung gemäß Varianten sind und
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die 7 eine schematische Schnittansicht einer Verkleidung zur Ausbildung einer Verkleidungsgruppe ist.
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Die auf der 1 veranschaulichte Verkleidung 2 ist eine Fahrzeuginnenverkleidung, vor allem eines Kraftfahrzeugs. Die Verkleidung 2 ist beispielsweise eine Instrumententafel eines Kraftfahrzeugs.
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Die Verkleidung 2 umfasst einen starren Rahmen 4 und eine elastische Garnitur 6, die den Rahmen 4 bedeckt.
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Der Rahmen 4, der manchmal als „Einschub” bezeichnet wird, ist gewölbt, um der Verkleidung 2 ihre Wölbung zu verleihen. Der auf der 1 veranschaulichte Abschnitt der Verkleidung 2 ist eben.
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Der Rahmen 4 ist beispielsweise aus thermoplastischem Polyolefin-, Homopolymer- oder Copolymermaterial hergestellt, das eventuell mineralische Zuschläge oder eine Verstärkung aus Glasfasern umfasst, oder beispielsweise aus ABS-PC (Acrylnitril-Butadien-Styrol und Polycarbonat), eventuell durch Glasfasern verstärkt. Diese Materialien besitzen eine Steifheit, die es ihnen gestattet, eine Halterfunktion zu erfüllen.
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Die Garnitur 6 ist bei Berührung komprimierbar. Sie verleiht der Verkleidung 2 einen weichen wertigen Touch.
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Die Garnitur 6 ist vielschichtig, hier zweischichtig. Sie umfasst eine Ansichtsschicht oder Haut 8, die man auf der Oberfläche sieht, die den Rahmen 4 bedeckt, und eine Zwischenschicht 10, die zwischen der Haut 8 und dem Rahmen 4 zwischengestellt ist.
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Die Haut 8 ist flexibel. Sie ist in Form einer dünnen Schicht ausgebildet. Die Haut 8 ist aus synthetischem oder natürlichem Material hergestellt. Die Haut 8 ist beispielsweise in Form einer Kunststofffolie, eines Gewebes aus Kunst- oder Naturfasern, einer Silikonfolie, aus Leder und so weiter ausgebildet.
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Die Haut 8 umfasst eine nach außen der Verkleidung 2 gedrehte Außenseite 12, die entgegengesetzt zum Rahmen 4 ausgerichtet und dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein, und eine nach innen der Verkleidung 2 gedrehte Innenseite 14, die in Richtung des Rahmens 4 ausgerichtet ist. Die Außenseite 12 definiert die sichtbare Seite der Garnitur 6.
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Die Zwischenschicht 10 ist bei Berührung komprimierbar. Die Zwischenschicht 10 kann ein Schaumstoff sein, beispielsweise ein PU-Schaumstoff (Polyurethan), oder ein Gel oder ein aufgeschäumter PP-Schaumstoff.
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Die Verkleidung 2 umfasst eine Dekorapplikation 16, die auf der Außenseite 12 angeordnet ist. Die Applikation 16 umfasst einen auf der Haut 8 befestigten Halter 18 und ein auf dem Halter 18 befestigtes Dekorelement 20. Das Dekorelement 20 ist auf der Haut 8 mit Hilfe des Halters 18 befestigt. Der Halter 18 dient als Befestigungsschnittstelle des Dekorelements 20 auf der Haut 8.
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Der Halter 18 wird beispielsweise durch Einspritzen thermoplastischen Polyolefinmaterials in eine Form hergestellt. Das Dekorelement (20) ist beispielsweise ein Teil aus Kunststoff, Holz, Metall oder einem anderen Material.
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Der Halter 18 ist auf der Außenseite 12 der Haut 8 angebracht. Der Halter 18 rastet in eine Vertiefung 22 ein, die in der Haut 8 durch Formung der Haut 8 ausgebildet ist. Die Vertiefung 22 öffnet sich nach außen der Garnitur 6 auf der Seite der Außenseite 12. Die Vertiefung 22 ist im Verhältnis zu einer Umfangsregion der Außenseite 12 der Haut 8, die die Vertiefung 22 umgibt, in die Garnitur 6 zurückgezogen.
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Der Halter 18 umfasst eine Vorderseite 24, die entgegengesetzt zur Garnitur 6 und zur Haut 8 gedreht ist. Die Vorderseite 24 ist im Verhältnis zur Umfangsregion der Außenseite 12, die die Vertiefung 22 umgibt, etwas in die Garnitur 6 zurückgezogen.
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Das Dekorelement 20 ist auf dem Halter 18 befestigt, indem es auf der Vorderseite 24 appliziert ist. Das Dekorelement 20 bedeckt den Halter 18 zumindest teilweise. Wie dargestellt, deckt das Dekorelement 20 den Halter 18 vollständig ab. Der Umfangsrand 28 des Dekorelements 20 berührt die Seitenwand 30 der Vertiefung 22. Als Variante lässt das Dekorelement 20 mindestens einen Teil des Halters 18 sichtbar.
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Das Dekorelement 20 umfasst eine Vorderseite 32, die dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein und entgegengesetzt zum Halter 18 ausgerichtet ist, und eine Rückseite 34, die zum Halter 18 gedreht und auf dem Halter 18 appliziert ist.
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Der Halter 18 und das Dekorelement 20 umfassen komplementäre Rastreliefs, die imstande sind, die Befestigung des Dekorelements 20 auf dem Halter 18 durch Rasten zu erlauben.
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Bei dem veranschaulichten Beispiel umfasst das Dekorelement 20 auf seiner Rückseite 34 einen Rastzapfen 36. Der Zapfen 36 erstreckt sich gemäß einer Achse A-A. Er umfasst mindestens einen Rasthaken 38, der sich gemäß der Achse A-A erstreckt und im Verhältnis zur Achse A-A radial flexibel ist. Der Halter 18 umfasst eine Aufnahme- und Rasthöhlung 40 des Zapfens 36. Die Höhlung 40 ist etwa komplementär zum Zapfen 36. Die Höhlung 40 umfasst ein Klammerrelief 42, auf dem die Haken 38 rasten können, wenn der Zapfen 36 in die Höhlung 40 eingeführt wird. Als Variante ist ein Zapfen auf dem Halter 18 vorgesehen und eine entsprechende Höhlung ist auf dem Dekorelement 20 vorgesehen.
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In vorteilhafter Weise sind Rastreliefs für eine Befestigung vorgesehen, bei der das Dekorelement 20 vom Halter 18 entfernt werden kann. Das Dekorelement 20 kann eine ergonomische Form haben, die es erlaubt, auf das Dekorelement 20 eine Zugkraft auszuüben, um es vom Halter 18 abzunehmen.
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Die Anzahl und die Position dieser komplementären Rastreliefs schwanken in Abhängigkeit von der Größe des Dekorelements 20, von der Art desselben und seiner Form.
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Das Dekorelement 20 kann einen Körper umfassen, der mit einem Dekorüberzug bedeckt ist, der die Vorderseite 32 definiert. Ein Körper kann durch Einspritzformen hergestellt werden. Ein Dekorüberzug kann eine Farbe, Chrom, eine Metallisierung, die beispielsweise durch Vakuum-Plasmametallisierung hergestellt wird, eine Folie, Holz, eine Metallfolie, beispielsweise Aluminiumfolie und so weiter sein.
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Nachfolgend werden Herstellungsverfahren der Verkleidung 2 der 1 unter Bezugnahme auf die 2 und 3 beschrieben.
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Gemäß einem ersten Herstellungsverfahren wird die Garnitur 6 in Form eines Komplexes geliefert, der die Haut 8 und die Zwischenschicht 10 umfasst, der dann auf dem Halter 18 und dem Rahmen 4 derart warmgeformt wird, dass die Garnitur 6 an den Rahmen 4 angepasst wird, der Halter 18 in die Garnitur 6 einrastet und die Gruppe Rahmen 4, Garnitur 6 und Halter 18 verbunden wird.
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Wie auf der 2 dargestellt ist, sind der Halter 18 und der Rahmen 4 gemäß einer möglichen Umsetzungsform des Warmformens jeweils auf einem ersten Formabschnitt 44 und einem zweiten Formabschnitt 46 einer Warmformungs-Form 48 angeordnet. Die ursprünglich flache Garnitur 6 wird erwärmt und ist zwischen dem ersten Formabschnitt 44 und dem zweiten Formabschnitt 46, die beabstandet sind und erwärmt werden, angeordnet. Die Formabschnitte 44, 46 werden derart angenähert, dass sich die Form 48 schließt und eine Formung der Garnitur 6 einerseits auf dem Halter 18 und andererseits auf dem Rahmen 4 stattfindet.
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Für das Warmformen wird die Garnitur 6 auf eine Temperatur beispielsweise zwischen 160°C und 200°C inklusive erwärmt. Die Garnitur 6 wird beispielsweise vor ihrem Einsetzen in die Form 48 erwärmt.
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Optional ist der Halter 18 mit der Haut 8 über eine erste Haftschicht verbunden, die zwischen dem Halter 18 und der Haut 8 zwischengestellt ist. Die erste Haftschicht ist vorzugsweise derart durch Wärme aktivierbar, dass sie beim Warmformen der Garnitur 6 auf dem Halter 18 aktiviert wird. Die Aktivierungstemperatur der ersten Haftschicht beträgt beispielsweise zwischen 45°C und 90°C inklusive.
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Optional, wie in
FR 2 955 287 beschrieben, was von der Antragstellerin angemeldet wurde, wird der Halter
18 zeitweilig auf der zweiten Wand
46 mit Hilfe einer zweiten Haftschicht befestigt. Die zweite Haftschicht ist so ausgebildet, dass die Adhäsionskraft zwischen dem Halter
18 und der zweiten Wand
46 kleiner ist als die Adhäsionskraft zwischen dem Halter
18 und der Haut
8. Ferner ist die zweite Haftschicht so ausgebildet, dass die Adhäsionskraft zwischen der zweiten Haftschicht und der zweiten Wand
46 kleiner ist als die Adhäsionskraft zwischen der zweiten Haftschicht und dem Halter
18. Dadurch wird vermieden, dass die zweite Haftschicht in der Form
48 kleben bleibt. Die zweite Haftschicht kann auf der Vorderseite
24 des Halters
18 vorgesehen sein, bevor sie in der Form
8 angeordnet und am Ende der Herstellung der Verkleidung manuell herausgenommen wird. Die zweite Haftschicht kann beispielsweise in Form einer doppelseitigen Haftfolie mit einer unterschiedlichen Adhäsionskraft auf jeder Seite ausgebildet sein.
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Optional wird die Garnitur 6 auf dem Halter 18 durch Bildung eines Vakuums zwischen der Garnitur 6 und der zweiten Wand 46 geformt und/oder die Garnitur 6 wird auf dem Rahmen 4 durch Bildung eines Vakuums zwischen der Garnitur 6 und der ersten Wand 44 geformt.
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Im Falle der Bildung von Vakuen zwischen der Garnitur 6 und jeweils der ersten Wand 44 und der zweiten Wand 46 werden die Vakuen beispielsweise sequentiell erzeugt. Bei einer Umsetzungsform wird zunächst zwischen der Garnitur 6 und der zweiten Wand 46 ein Vakuum derart erzeugt, dass die Garnitur 6 auf dem Halter 18 geformt wird, danach wird zwischen der Garnitur 6 und der ersten Wand 44 ein Vakuum derart erzeugt, dass die Garnitur 6 auf dem Rahmen 44 geformt wird.
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Wie auf der 3 dargestellt, erhält man nach Abschluss der Arbeitsschritte des Warmformens eine Verkleidung 2, die den Rahmen 4, die Garnitur 6 und den Halter 18 umfasst, aber noch kein Dekorelement 20. Das Dekorelement 20 wird danach auf dem Halter 18 durch Rasten befestigt. Optional ist das Dekorelement 20 ferner auf dem Halter 18 geklebt.
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Gemäß einem zweiten Herstellungsverfahren wird nur die Haut 8 durch Warmformen auf dem Halter 18 geformt. Danach wird die Zwischenschicht 10 zwischen der Haut 8 und dem Rahmen 4 derart geformt, dass die Haut 8 mit dem Rahmen 4 verbunden wird.
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Wie auf der 2 dargestellt, wird bei einer möglichen Umsetzungsform der Halter 18 auf der zweiten Wand 46 der Form 48 angeordnet, wobei ein Formungsraum zwischen der Haut 8 und dem Rahmen 4 entsteht, die Haut 8 wird erwärmt, und man presst die Haut 8 derart gegen die zweite Wand 46, dass die Haut 8 auf dem Halter 18 geformt wird, beispielsweise durch Erzeugen eines Vakuums zwischen der Haut 8 und der zweiten Wand 46, man ordnet den Rahmen in der Form 48 an, dann formt man die Zwischenschicht 10 zwischen dem Rahmen 4 und der Haut 8 derart, dass der Rahmen 4 und die Haut 8 verbunden werden.
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Wie zuvor ist es möglich, eine erste Haftschicht für die endgültige Befestigung des Halters 18 auf der Haut 8 und/oder eine zweite Haftschicht für die zeitweilige Befestigung des Halters 18 auf der zweiten Wand 46 vorzusehen.
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Bei einer Umsetzungsform des Formens durch Kompression wird eine Materialmenge, die zur Bildung der Zwischenschicht 10 bestimmt ist, in der Form 48 angeordnet, danach wird die Form 48 derart geschlossen, dass das Material zwischen dem Rahmen 4 und der Haut 8 komprimiert wird.
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Bei einer weiteren Umsetzungsform des Formens durch Aufschäumen wird eine Menge schäumenden Materials, das zur Bildung der Zwischenschicht 10 bestimmt ist, in der Form 48 angeordnet, danach wird die Form 48 geschlossen und das Schäumen thermisch oder chemisch derart aktiviert, dass das schäumende Material aufschäumt und den Raum zwischen der Haut 8 und dem Rahmen 4 ausfüllt.
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Wie auf der 3 dargestellt, erhält man nach Abschluss dieser Arbeitsschritte eine Gruppe, die den Rahmen 4, die Garnitur 6 und den Halter 18 umfasst, aber kein Dekorelement 20. Das Dekorelement 20 wird danach auf dem Halter 18 durch Rasten befestigt. Optional ist das Dekorelement 20 ferner auf dem Halter 18 geklebt.
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Die auf der 4 dargestellte Verkleidung 2 unterscheidet sich von der auf der 1 durch die Befestigungsmittel des Dekorelements 20 auf dem Halter 18. Das Dekorelement 20 und der Halter 18 haben keine komplementären Rastreliefs. Das Dekorelement 20 ist einfach auf der Vorderseite 24 des Halters 18 aufgeklebt. Diese Verkleidung 2 wird analog zu der von der 1 hergestellt, wie zuvor beschrieben wurde, wobei das Dekorelement 20 einfach auf den Halter 18 geklebt wird.
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Die auf der 5 dargestellte Verkleidung 2 unterscheidet sich von der auf der 1 dadurch, dass sie eine Lichtquelle 50 umfasst, die zwischen dem Dekorelement 20 und dem Halter 18 zwischengestellt ist. Die Lichtquelle 50 ist beispielsweise eine elektrolumineszierende Folie oder eine Glasfasermatte. Versorgungsleitungen 52 der Lichtquelle 50 laufen beispielsweise durch ein Loch 54, das nach Herstellung der Verkleidung 2, aber vor der Befestigung des Dekorelements 20 auf dem Halter 18 in die Verkleidung 2 eingeformt wurde. Bei dieser Ausführungsform ist das Dekorelement 20 mindestens teilweise oder vollständig aus jedem geeigneten transparenten oder durchscheinenden Material hergestellt, beispielsweise aus Kunststoff, vor allem aus Polycarbonat (PC) oder aus Acrylnitril-Butadien-Styrol/Polycarbonat (ABS/PC). Bei dieser Ausführungsform umfasst das Dekorelement 20 undurchsichtige Zonen, die das Licht blockieren, und transparente Zonen, die das Licht hindurch lassen, wobei die transparenten Zonen beispielsweise Motive definieren. Ein derartiges Dekorelement 20 wird beispielsweise durch Abdecken eines transparenten oder durchscheinenden Körpers mit einer undurchsichtigen Folie hergestellt, die Lichtdurchgangsöffnungen aufweist, die die transparenten Zonen definieren. In einer Variante wird ein derartiges Dekorelement 20 durch Überformen mit einem transparenten Material auf undurchsichtigen Einsätzen oder durch Überformen mit undurchsichtigem Material auf transparenten oder durchscheinenden Einsätzen hergestellt. In einer Variante kann der Rahmen mit dicken Zonen und mit dünnen Zonen ausgestattet sein, wobei die Letzteren mehr Licht hindurch lassen. Die dünnen Zonen werden beispielsweise durch Gravieren des Rahmens hergestellt, beispielsweise mit einem Laser.
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Bei den Verkleidungen, die auf den 1 bis 5 dargestellt sind, befindet sich das Dekorelement 20 auf Ebene der Region der Außenseite 12 der Haut 8, die das Dekorelement 20 umgibt. In einer Variante, so wie auf der 6 dargestellt, ragt das Dekorelement 20 über die Ebene der Region der Außenseite 12 der Haut 8 hinaus, die das Dekorelement 20 umgibt. Das Dekorelement 20 umfasst, wie auf der 6 dargestellt, auf seiner Vorderseite 32 Reliefs, hier Wülste 56, die über die Außenseite 12 der Haut 8 hinausragen: Damit erlaubt dieses Herstellungsverfahren in vorteilhafter Weise, Verkleidungen 2 mit Dekorelementen 20 herzustellen, die über die Ebene der Region der Außenseite 12 der Haut 8 hinausragen, die das Dekorelement 20 umgibt. Dieses Verfahren benötigt nämlich entgegen den anderen Herstellungsverfahren kein Dekorelement 20 mit einer höheren Fläche 32, die der Fläche des zweiten Formteils 46 entspricht. Damit ist eine größere Auswahl an Formen von Dekorelementen 20 möglich.
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Die erfindungsgemäße Verkleidung kann besonders flexibel hergestellt werden. Es ist möglich, identische Verkleidungen in großer Anzahl herzustellen, die mit Standardhaltern für die Befestigung von speziellen Dekorelementen ausgestattet sind, und Dekorelemente in Abhängigkeit von einem ausgewählten Finish oder ausgewählten Optionen am Ende des Herstellungsverfahrens zu befestigen. Die Dekorelemente können nach der Montage der Verkleidung im Fahrzeug befestigt werden, im Werk oder sogar beim Händler.
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Die Befestigung durch Rasten erlaubt eine effiziente Befestigung mit einer präzisen Positionierung des Dekorelements auf der Verkleidung. Das Dekorelement wird durch die Rastreliefs im Verhältnis zum Halter zentriert. Die wahrgenommene Qualität ist damit zufriedenstellen, selbst bei einer manuellen Befestigung des Dekorelements in einem fortgeschrittenem Stadium.
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Da das Dekorelement entfernbar auf dem Halter befestigt ist, kann der Benutzer die Dekorelemente austauschen, wenn er dies wünscht.
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Es ist möglich, für ein Fahrzeugmodell in Abhängigkeit von der Version des Fahrzeugs, für die die Verkleidungen bestimmt sind und/oder in Abhängigkeit von der vom Kunden gewählten Option Verkleidungen mit Dekorelementen und Verkleidungen ohne Dekorelemente vorzusehen.
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Die 7 veranschaulicht eine Verkleidung ohne Dekorelement. Die Verkleidung 2 umfasst einfach übereinanderliegend den Rahmen 4 und die von der Haut 8 und der Zwischenschicht 10 gebildete Garnitur 6. Die Verkleidung der 7 hat einen Rahmen und eine Garnitur, die mit denen der Verkleidungen der 1 bis 6 identisch sind und unterscheidet sich von diesen nur durch das Fehlen des Befestigungshalters für die Befestigung eines Dekorelements und eines Dekorelements. Diese Verkleidung wird analog zu den der 1 bis 6 hergestellt, die ein Dekorelement umfassen, wobei nur die Schritte der Befestigung eines Dekorelements fehlen.
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Gemäß einem Herstellungsverfahren werden erste identische Verkleidungen hergestellt, die jeweils einen Rahmen, eine Garnitur und einen Halter für die Befestigung eines Dekorelements gemäß der Erfindung umfassen, und optional das Dekorelement, und zweite identische untereinander Verkleidungen, die jeweils einen Rahmen und eine Garnitur umfassen, die mit denen der ersten Verkleidungen identisch sind, nur ohne Befestigungshalter und gegebenenfalls Dekorelement. Die ersten Verkleidungen umfassen am Ausgang aus der Produktion das Dekorelement oder nicht.
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Somit betrifft die Erfindung auch eine Gruppe von Verkleidungen, die erste Verkleidungen und zweite Verkleidungen umfasst.
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Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Fahrzeugsortiment, vorzugsweise aus Fahrzeugen desselben Modells, das erste Fahrzeuge umfasst, die erste Verkleidungen umfassen und zweite Fahrzeuge, die zweite Verkleidungen umfassen. Die Erfindung wird insbesondere auf Kraftfahrzeug-Instrumententafeln angewendet und allgemeiner auf jede Kraftfahrzeug-Innenverkleidung. Sie wird beispielsweise auf Innenverkleidungen von Kraftfahrzeugtüren angewendet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- FR 2729913 [0003]
- FR 2850077 [0004]
- FR 2955287 [0045]