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DE102017008905B4 - Befestigungsanordnung für einen Dachhimmel eines Fahrzeugs - Google Patents

Befestigungsanordnung für einen Dachhimmel eines Fahrzeugs Download PDF

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DE102017008905B4
DE102017008905B4 DE102017008905.1A DE102017008905A DE102017008905B4 DE 102017008905 B4 DE102017008905 B4 DE 102017008905B4 DE 102017008905 A DE102017008905 A DE 102017008905A DE 102017008905 B4 DE102017008905 B4 DE 102017008905B4
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Abstract

Befestigungsanordnung für einen Dachhimmel (7) eines Fahrzeugs, mit einem mit dem Dachhimmel (7) stoffschlüssig verbundenen Klemmrahmen (15), der zumindest teilweise eine Schiebedach- und/oder Panoramadachfensteröffnung (3) umzieht und mit zumindest einer Befestigungsklammer (17), über die der Klemmrahmen (15) an einem karosserieseitigen Dachrahmen (5) des Fahrzeugs befestigbar ist, wobei die Befestigungsklammer (17) an einer klemmrahmenseitigen Anbindungsstelle (A) in lösbarer Rastverbindung mit dem Klemmrahmen (15) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle (A) insgesamt genau zwei materialeinheitlich und einstückig am Klemmrahmen (15) angeformte Rastlaschen (37) aufweist, von denen jede Rastlasche (37) aus einem Klemmrahmen-Grundabschnitt (21) herausgebogen ist, und zwar unter Bildung eines vom Dachhimmel (7) überdeckten Freischnitts (41) um eine den Freischnitt (41) begrenzende Biegekante (43), dass die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) in lösbare Rastverbindung mit einer Rastkontur (39) der Befestigungsklammer (17) bringbar sind, dass jede der Rastlaschen (37) rechtwinklig aus dem Klemmrahmen-Freischnitt (41) herausgebogen ist, dass die Rastlaschen (37) voneinander über einen Rastabstand (a) beabstandet sind und planparallel zueinander ausgerichtet sind, dass die Befestigungsklammer (17) eine rechteckförmige Basisplatte (45) aufweist, von deren ersten gegenüberliegenden Seitenrändern (47) jeweils ein Rastschenkel (49) rechtwinklig abgekantet ist, der in Rastverbindung mit einer der beiden, dem Rastschenkel (49) zugeordneten klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) bringbar ist, und dass die beiden Rastschenkel (49) zusammen mit der Basisplatte (45) einen Montageraum (55) begrenzen, in den die klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) einragen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für einen Dachhimmel eines Fahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Der Dachhimmel eines zweispurigen Fahrzeugs ist in gängiger Praxis mehrlagig aufgebaut, und zwar aus einer dem Fahrzeuginnenraum zugewandten sichtseitigen Dekorlage, zum Beispiel ein Stoffbezug, sowie einem Kunststoff-materialverbund aus zum Beispiel einer Kernschicht aus PU-Schaum und einer oder mehrerer Faserverbund-Kunststofflagen. Zudem kann der Dachhimmel über Klippelemente in fertigungstechnisch einfacher Weise am karosserieseitigen Fahrzeugdach befestigbar sein.
  • Aus der DE 10 2005 008 678 A1 ist eine Befestigungsanordnung bekannt, mittels der ein Dachhimmel weitgehend werkzeugfrei an einem karosserieseitigen Fahrzeugdach montierbar ist, das ein großflächiges Panoramafenster aufweist. Zur Erhöhung einer Bauteilsteifigkeit des karosserieseitigen Panorama-Fahrzeugdaches weist die Befestigungsanordnung einen mit dem Dachhimmel stoffschlüssig verbundenen Klemmrahmen auf, der das Panoramadachfenster umzieht und über eine Anzahl von Befestigungsklammern am karosserieseitigen Dachrahmen des Fahrzeugs montierbar ist.
  • Gemäß der obigen DE 10 2005 008 678 A1 wird der Klemmrahmen bei der Dachhimmel-Herstellung in einem Klebe-Prozessschritt mit dem Dachhimmel verklebt. Diese Klebeoperation bildet im Stand der Technik einen separaten Prozessschritt in einer Prozessabfolge zur Herstellung des Dachhimmels. Eine solche Prozessabfolge zur Herstellung des Dachhimmels ist beispielhaft aus der DE 102 52 603 A1 bekannt. Demzufolge wird zunächst ein im Wesentlichen ebenflächiges, mehrschichtiges Dachhimmel-Halbzeug bereitgestellt. Anschließend erfolgt in einem Pressformschritt eine Dachhimmel-Formgebung. Hierzu wird das Dachhimmel-Halbzeug in eine Heißpresse eingelegt. Nach der Dachhimmel-Formgebung werden weitere Prozessschritte, etwa ein Kaschierschritt zum Aufbringen einer Dekorlage, bis zur Fertigstellung des Dachhimmels durchgeführt.
  • Aufgrund des im Stand der Technik separaten Klebe-Prozessschrittes erhöht sich die Prozessdauer bei der Dachhimmel-Herstellung. Zudem ist im Fertigungsprozess eine eigene Klebe-Bearbeitungsstation bereitzustellen, in der der Klemmrahmen mit dem Dachhimmel verklebt werden kann.
  • Aus der DE 101 42 528 B4 ist eine Befestigungsklammer zur Verankerung eines Bauteils in einem Trägerplatten-Loch bekannt. Aus der DE 20 2012 004 005 U1 ist eine Vorrichtung zur Einrastbefestigung von zwei Elementen mit Pressansatz an einer Eingriffsfläche bekannt. Aus der DE 695 09 006 T2 ist ein selbsttragender Dachhimmel mit Aufsatzstücken für die unmittelbare Montage auf Kraftfahrzeugdächern bekannt.
  • Aus der DE 10 2006 010 351 A1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Anordnung eines Innenverkleidungsteils bekannt. Aus der DE 10 2008 052 966 A1 ist eine Befestigungsanordnung an Fahrzeugen bekannt. Aus der DE 10 2008 052 965 A1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung eines Formhimmels an einem Panorama- oder Schiebedach eines Fahrzeugs bekannt. Aus der DE 42 06 255 A1 ist eine lösbare Befestigung eines Innenverkleidungsteils bekannt. Aus der DE 203 13 770 U1 ist ein Innverkleidungsteil bekannt.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Befestigungsanordnung bereitzustellen, mittels der eine im Vergleich zum Stand der Technik vereinfachte Prozessabfolge für die Herstellung des Dachhimmels ermöglicht ist.
  • Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
  • Die Erfindung beruht auf dem Sachverhalt, dass im Stand der Technik die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle der Befestigungsklammer aufwändig in einem Blech-Tiefziehvorgang im Metall-Klemmrahmen realisiert wird. Die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle der Befestigungsklammer weist im Stand der Technik zum Beispiel eine taschenförmige Vertiefung auf. Diese kann mit einem, von einem Klemmrahmen-Basisabschnitt um eine Ziehtiefe zurückgesetzten Klemmboden ausgebildet sein, auf dem die Befestigungsklammer in einer Steckrichtung parallel zum Klemmrahmen-Basisabschnitt aufsteckbar ist.
  • Im Abkehr davon ist gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 die Bauteilgeometrie der klemmrahmenseitigen Anbindungsstelle der Befestigungsklammer wesentlich vereinfacht und daher prozesstechnisch einfacher zu realisieren: So weist erfindungsgemäß die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle der Befestigungsklammer keine tiefgezogene taschenförmige Vertiefung, sondern insgesamt genau zwei Rastlaschen auf, die materialeinheitlich und einstückig am Klemmrahmen angeformt sind.
  • Die jeweilige Rastlasche ist unter Bildung eines vom Dachhimmel überdeckten Blech-Freischnitts um eine Biegekante aus dem Klemmrahmen-Basisabschnitt herausgebogen. Die klemmrahmenseitige Rastlasche ist in einfacher Weise in lösbare Rastverbindung mit einer korrespondierenden Rastkontur der Befestigungsklammer bringbar.
  • Wie später noch ausführlich beschrieben wird, erlaubt es die oben beschriebene Bauteilgeometrie der klemmrahmenseitigen Anbindungsstelle, dass der Klemmrahmen bei der Dachhimmel-Herstellung zusammen mit dem Dachhimmel-Halbzeug in einem gemeinsamen Pressformschritt in die Heißpresse eingelegt wird und im Pressformschritt mit dem Dachhimmel verpresst wird, das heißt in Haftverbindung mit dem Dachhimmel-Halbzeug gebracht wird. Auf diese Weise kann ein nach dem Pressformschritt nachgeschalteter separater Klebe-Prozessschritt wegfallen, wodurch die Prozessabfolge zur Dachhimmel-Herstellung wesentlich vereinfacht sowie zeitlich verkürzt werden kann.
  • Erfindungsgemäß sind die Rastlaschen rechtwinklig aus dem Klemmrahmen-Freischnitt herausgebogen. Für eine betriebssichere Verankerung der Befestigungsklammer am Klemmrahmen ist die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle mit den insgesamt genau zwei voneinander über einen Rastabstand beabstandeten Rastlaschen ausgebildet, die planparallel zueinander ausgerichtet sind. In diesem Fall können die beiden Rastlaschen in Rastverbindung mit der Rastkontur der Befestigungsklammer gebracht werden.
  • Die Befestigungsklammer weist eine rechteckförmige Basisplatte auf. Von deren ersten gegenüberliegenden Seitenrändern ist jeweils ein Rastschenkel rechtwinklig abgekantet, der in der Zusammenbaulage in Rastverbindung mit einer zugeordneten klemmrahmenseitigen Rastlasche bringbar ist. Im Zusammenbauzustand überbrückt bevorzugt die Basisplatte der Befestigungsklammer die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen, während die beiden äu-ßeren Rastschenkel der Befestigungsklammer die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen außenseitig umgreifen. Somit können die beiden Rastschenkel der Befestigungsklammer zusammen mit der rechteckförmigen Basisplatte einen Montageraum begrenzen, in den die klemmrahmenseitigen Rastlaschen einragen. Diese sind somit vor mechanischen Einflüssen von außen geschützt innerhalb des Montageraums der Befestigungsklammer positioniert.
  • Von den zweiten gegenüberliegenden Seitenrändern der rechteckförmigen Basisplatte können elastisch nachgiebige Klippelemente abragen, und zwar auf der, von den Rastschenkeln abgewandten Basisplatten-Seite. Mit Hilfe der Klippelemente kann die am Dachhimmel gehalterte Befestigungsklammer montagetechnisch einfach am karosserieseitigen Dachrahmen befestigt werden.
  • Bevorzugt ist es, wenn die Befestigungsklammer Sicherungselemente aufweist, mit deren Hilfe ein unbeabsichtigtes Lösen der Rastverbindung zwischen der Befestigungsklammer und dem Klemmrahmen vermeidbar ist. In einer technischen Umsetzung kann die Basisplatte der Befestigungsklammer unter Bildung eines weiteren Blech-Freischnittes zumindest einen Sicherungssteg aufweisen, der unter Bildung zumindest eines weiteren Blech-Freischnittes um eine Biegekante aus der Basisplatte herausgebogen ist. Der Sicherungssteg kann in der Zusammenbaulage elastisch nachgiebig die klemmrahmenseitige Rastlasche mit einer Vorspannkraft gegen den äußeren Rastschenkel der Befestigungsklammer drücken.
  • Die Rastkontur der Befestigungsklammer kann in beliebiger Weise realisiert sein. Bevorzugt können die beiden Rastschenkel der Befestigungsklammer jeweils Rastvorsprünge aufweisen, die in Rastverbindung mit korrespondierenden Rastfenstern bringbar sind, die jeweils in den klemmrahmenseitigen Rastlaschen ausgebildet sind.
  • Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben:
  • Es zeigen:
    • 1 in einer Ansicht von oben ein Fahrzeug mit einem Panoramadachfenster;
    • 2 eine Schnittdarstellung entlang der Schnittebene A-A aus der 1;
    • 3 in einer perspektivischen Ansicht eine Befestigungsklammer in Alleinstellung;
    • 4 eine Ansicht, in der ein Pressformschritt bei der Herstellung des Dachhimmels veranschaulicht ist; und
    • 5 eine Befestigungsanordnung gemäß dem Stand der Technik.
  • In der 1 ist ein Kraftfahrzeug mit einem Panoramadach 1 gezeigt. Das Panoramadach 1 weist in der Fahrzeughochrichtung z betrachtet ein nach oben freigelegtes Panoramafenster 3 auf, das durch einen umlaufenden Dachrahmen 5 begrenzt ist. Am Dachrahmen 5 ist in der 2 fahrzeuginnen in gängiger Praxis ein Dachhimmel 7 befestigt, der üblicherweise aus einem Kunststoff-Materialverbund zum Beispiel aus einer PU-Schaumschicht sowie aus einer oder mehreren Faserverbund-Kunststofflagen aufgebaut ist. In der 2 weist der Dachhimmel 7 exemplarisch eine bauteilsteife Kernschicht 9 sowie eine sichtseitige Dekorlage 11 (zum Beispiel ein Stoffbezug) auf. Der Dachhimmel 7 ist über eine nachfolgend beschriebene Befestigungsanordnung 13 am Fahrzeug-Dachrahmen 5 befestigt. Diese besteht aus einem, das Panoramadachfenster 3 umziehenden Metall-Klemmrahmen 15, der mit dem Dachhimmel 7 verklebt ist, und aus einer Anzahl von Befestigungsklammern 17, mittels denen der Klemmrahmen 15 am Fahrzeug-Dachrahmen 5 befestigt ist.
  • Zum einfacheren Verständnis der Erfindung wird zunächst anhand der 5 eine nicht von der Erfindung umfasste Befestigungsanordnung 13 beschrieben: Die in der 5 gezeigte Befestigungsanordnung 13 weist eine Befestigungsklammer 17 auf, die an einer klemmrahmenseitigen Anbindungsstelle A (2 oder 5) am Klemmrahmen 15 montiert ist. Die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle A weist in der 5 eine taschenförmige Vertiefung 19 auf, die in einem Blech-Tiefziehvorgang in einen Grundabschnitt 21 des Klemmrahmens 15 eingeformt worden ist. Der Klemmrahmen-Grundabschnitt 21 ist mit seiner Unterseite in Klebverbindung mit dem Dachhimmel 7. Die taschenförmige Vertiefung 19 ist mit einem vom Klemmrahmen-Grundabschnitt 21 über eine Ziehtiefe t zurückgesetzten Klemmboden 23 ausgebildet, der an davon hochgezogenen Profilflanken 25 in den Klemmrahmen-Grundabschnitt 21 übergeht, der mit dem Dachhimmel 7 verklebt ist. Der Klemmboden 23 der taschenförmigen Vertiefung 19 ist außer Kontakt mit dem Dachhimmel 7, das über einen freien Montagespalt 27 vom Dachhimmel 7 beabstandet.
  • In der 5 ist die Befestigungsklammer 17 auf dem Klemmboden 23 der taschenförmigen Vertiefung 19 montiert. Hierzu weist die Befestigungsklammer 7 elastisch federnde Haltebügel 29 auf, die in einer Steckrichtung I parallel zum Klemmrahmen-Grundabschnitt 21 auf den Klemmboden 23 aufgeschoben sind und dort mittels Klemmstegen 31 fixiert sind, die im Klemmboden 23 der taschenförmigen Vertiefung 19 angeformt sind.
    Bei der anhand der 5 beschriebenen Bauteilgeometrie ist der Klemmrahmen 15 über einen großflächigen freien Profilquerschnitt 32 im Bereich der taschenförmigen Vertiefung 19 außer Anlage mit dem Dachhimmel 7. Aufgrund des großflächigen freien Profilquerschnitts 32 kann der aus dem Stand der Technik bekannte Klemmrahmen 15 bei der Dachhimmel-Herstellung nicht gemeinsam mit einem Dachhimmel-Halbzeug 33 (4) in einem Formpressschritt verpresst werden, bei der der Klemmrahmen 15 in stoffschlüssige Haftverbindung mit einem Dachhimmel-Halbzeug 33 kommt. Ein solcher Pressformschritt ist in der später beschriebenen 4 angedeutet. Es besteht nämlich die Gefahr, dass sich beim Pressformschritt das Dachhimmel-Material teilweise in die taschenförmige Vertiefung 19 des Klemmrahmens 15 hinein verlagert. Diese Materialverlagerung führt im fertiggestellten Dachhimmel 7 zu sichtseitigen, optisch nachteilhaften Abzeichnungen im Bereich der taschenförmigen Vertiefung 19 des Klemmrahmens 15. Um derartige Abzeichnungen zu vermeiden, wird der in der 5 gezeigte Klemmrahmen 15 erst nach dem Pressformschritt in einer separaten Klebe-Station mit dem Dachhimmel 7 verklebt.
  • Im Unterschied zur 5 ist die erfindungsgemäße klemmrahmenseitige Anbindungsstelle A für die Befestigungsklammer 17 so aufgebaut, dass der Klemmrahmen 15 zusammen mit dem Dachhimmel-Halbzeug 33 in die Heißpresse 35 einlegbar und mit dieser verpressbar ist, ohne dass solche optisch nachteilhaften Abzeichnungen entstehen. Dadurch kann ein nachgelagerter separater Klebe-Prozessschritt bei der Dachhimmel-Herstellung weggelassen werden kann.
  • Hierzu weist die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle A in der 2 zwei voneinander über einen Rastabstand a beabstandete Rastlaschen 37 auf, die beide in Rastverbindung mit einer später beschriebenen Rastkontur 39 der Befestigungsklammer 17 bringbar sind. Jede der Rastlaschen 37 ist unter Bildung eines vom Dachhimmel 7 überdeckten Blech-Freischnitts 41 aus dem Klemmrahmen-Grundabschnitt 21 herausgebogen, und zwar um eine Biegekante 43, die den Blech-Freischnitt 41 begrenzt. Die beiden Rastlaschen 37 sind gegenüber dem Klemmrahmen-Grundabschnitt 21, der in Haftverbindung mit dem Dachhimmel 7 ist, rechtwinklig nach oben abgestellt.
  • Die Befestigungsklammer 17 ist in einem Stanz- und/oder Biegeprozess aus einem Blechmaterial hergestellt. Gemäß der 2 oder 3 weist die Befestigungsklammer 17 eine im Wesentlichen rechteckförmige Basisplatte 45 auf, von deren gegenüberliegenden Schmalrändern 47 jeweils ein Rastschenkel 49 rechtwinklig nach unten abgekantet ist. An beiden Rastschenkeln 49 sind als Rastkonturen 39 jeweils Rastvorsprünge angeformt, die mit korrespondierenden Rastfenstern 53 der klemmrahmenseitigen Rastlaschen 37 in Rastverbindung sind.
  • In der Zusammenbaulage (2) überbrückt die Basisplatte 45 der Befestigungsklammer 17 die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen 37, wobei die beiden Rastschenkel 49 der Befestigungsklammer 17 die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen 37 außenseitig umgreifen. Auf diese Weise begrenzen die Basisplatte 45 und die beiden Rastschenkel 49 der Befestigungsklammer 17 einen Montageraum 55, in den die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen 37 einragen und somit vor äußeren mechanischen Einflüssen geschützt sind.
  • An den beiden Längsrändern 57 der rechteckförmigen Basisplatte 45 der Befestigungsklammer 17 ragen jeweils elastisch nachgiebige Klippelemente 59 ab, und zwar auf der, von den Rastschenkeln 49 abgewandten Basisplatten-Seite. Mittels der Klippelemente 59 ist die am Klemmrahmen 15 angebundene Befestigungsklammer 17 am karosserieseitigen Dachrahmen 5 montierbar.
    In der 2 oder 3 sind aus der Basisplatte 45 der Befestigungsklammer 17 unter Bildung weiterer Freischnitte 61 zwei Sicherungsstege 63 um eine Biegekante 65 aus der Basisplatte 45 herausgebogen. In der in der 3 gezeigten Zusammenbaulage begrenzen die elastisch nachgiebigen Sicherungsstege 63 eine Bewegung der klemmrahmenseitigen Rastlaschen 37 in den Montageraum 55, um die Rastverbindung zu sichern.
  • Wie aus der 2 weiter hervorgeht, ist die Fügerichtung I zur Montage der Befestigungsklammer 17 auf dem Klemmrahmen 15 nicht mehr parallel zum Klemmrahmen-Grundabschnitt 21, sondern rechtwinklig dazu. Die Befestigungsklammer 17 kann daher in der 2 - im Vergleich zur 5 (Stand der Technik) montagetechnisch einfacher - senkrecht von oben aufgesteckt werden.
  • In der 4 ist ein Pressformschritt bei der Herstellung des Dachhimmels 7 veranschaulicht. Der Pressformschritt ist Bestandteil einer Prozessabfolge, bei der zunächst ein im Wesentlichen ebenflächiges, mehrschichtiges Dachhimmel-Halbzeug 33 bereitgestellt wird. In dem anschließenden Pressformschritt (4) wird das Dachhimmel-Halbzeug 33 in die Heißpresse 35 eingelegt und unter Druck und Wärme einer Dachhimmel-Formgebung unterworfen. Die obere Werkzeughälfte der Heißpresse 35 weist in der 4 Aussparungen 34 auf, in die die Rastlaschen 37 einragen. Anschließend erfolgen nicht dargestellte weitere Prozessschritte zur Bearbeitung des Dachhimmels 7.
  • Wie aus der 4 hervorgeht, wird das Dachhimmel-Halbzeug 33 zusammen mit dem Klemmrahmen 15 in die Heißpresse 35 eingelegt. Im Pressformschritt erfolgt daher nicht nur eine Dachhimmel-Formgebung, sondern wird zusätzlich auch der Klemmrahmen 15 mit dem Dachhimmel-Halbzeug 33 verpresst, das heißt in stoffschlüssige Haftverbindung gebracht.
  • Um die oben erwähnten optisch nachteilhaften Abzeichnungen am Dachhimmel 7 zu vermeiden, sind die Blech-Freischnitte 41 im Klemmrahmen 15, aus denen die Rastlaschen 37 herausgebogen sind, wesentlich kleiner bemessen als der in der 5 gezeigte freie Profilquerschnitt 32. Dadurch wird vermieden, dass beim Pressformschritt das Material des Dachhimmel-Halbzeugs 33 in die Blech-Freischnitte 41 hinein verlagert werden kann. Von daher ergeben sich keine optisch nachteiligen sichtseitigen Abzeichnungen am Dachhimmel 7, wie sie bei Verwendung eines aus dem Stand der Technik bekannten Klemmrahmens 15 (5) erfolgen würden.

Claims (6)

  1. Befestigungsanordnung für einen Dachhimmel (7) eines Fahrzeugs, mit einem mit dem Dachhimmel (7) stoffschlüssig verbundenen Klemmrahmen (15), der zumindest teilweise eine Schiebedach- und/oder Panoramadachfensteröffnung (3) umzieht und mit zumindest einer Befestigungsklammer (17), über die der Klemmrahmen (15) an einem karosserieseitigen Dachrahmen (5) des Fahrzeugs befestigbar ist, wobei die Befestigungsklammer (17) an einer klemmrahmenseitigen Anbindungsstelle (A) in lösbarer Rastverbindung mit dem Klemmrahmen (15) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die klemmrahmenseitige Anbindungsstelle (A) insgesamt genau zwei materialeinheitlich und einstückig am Klemmrahmen (15) angeformte Rastlaschen (37) aufweist, von denen jede Rastlasche (37) aus einem Klemmrahmen-Grundabschnitt (21) herausgebogen ist, und zwar unter Bildung eines vom Dachhimmel (7) überdeckten Freischnitts (41) um eine den Freischnitt (41) begrenzende Biegekante (43), dass die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) in lösbare Rastverbindung mit einer Rastkontur (39) der Befestigungsklammer (17) bringbar sind, dass jede der Rastlaschen (37) rechtwinklig aus dem Klemmrahmen-Freischnitt (41) herausgebogen ist, dass die Rastlaschen (37) voneinander über einen Rastabstand (a) beabstandet sind und planparallel zueinander ausgerichtet sind, dass die Befestigungsklammer (17) eine rechteckförmige Basisplatte (45) aufweist, von deren ersten gegenüberliegenden Seitenrändern (47) jeweils ein Rastschenkel (49) rechtwinklig abgekantet ist, der in Rastverbindung mit einer der beiden, dem Rastschenkel (49) zugeordneten klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) bringbar ist, und dass die beiden Rastschenkel (49) zusammen mit der Basisplatte (45) einen Montageraum (55) begrenzen, in den die klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) einragen.
  2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (45) der Befestigungsklammer (17) die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) überbrückt, und/oder dass die beiden Rastschenkel (49) die beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) außenseitig umgreifen.
  3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass von den zweiten gegenüberliegenden Seitenrändern (57) der rechteckförmigen Basisplatte (45) Klippelemente (59) abragen, und zwar auf der, von den Rastschenkeln (49) abgewandten Basisplatten-Seite, und dass die Befestigungsklammer (17) mittels der Klippelemente (59) am karosserieseitigen Dachrahmen (5) befestigbar ist.
  4. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basisplatte (45) der Befestigungsklammer (17) zumindest ein Sicherungssteg (63) ausgebildet ist, der die Rastverbindung zwischen der Befestigungsklammer (17) und dem Klemmrahmen (15) sichert.
  5. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastkontur (39) der Befestigungsklammer (17) zumindest ein Rastvorsprung ist, der in Rastverbindung mit einem in einer der beiden klemmrahmenseitigen Rastlaschen (37) ausgebildeten Rastfenster (53) bringbar ist.
  6. Befestigungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmrahmen (15) aus Metall gefertigt ist.
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