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DE202011101205U1 - Anastomosegerät - Google Patents

Anastomosegerät Download PDF

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DE202011101205U1
DE202011101205U1 DE201120101205 DE202011101205U DE202011101205U1 DE 202011101205 U1 DE202011101205 U1 DE 202011101205U1 DE 201120101205 DE201120101205 DE 201120101205 DE 202011101205 U DE202011101205 U DE 202011101205U DE 202011101205 U1 DE202011101205 U1 DE 202011101205U1
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    • A61B17/11Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for performing anastomosis; Buttons for anastomosis
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Abstract

Anastomosegerät (1) zur Bildung von Anastomosen, insbesondere von Darmanastomosen, mit einem Einführschaft (2) zum Einführen in ein Körperlumen, vorzugsweise zum Einführen in den Dickdarm, mit einem insbesondere verdickten Kopfteil (3) am distalen Ende des Einführschaftes (2) und mit einem Betätigungsteil (4) am proximalen Ende des Einführschaftes (2), wobei, vorzugsweise, ein Gegenlagerteil (6) für das Kopfteil (3) vorgesehen und innerhalb des Kopfteils (3) ein ein- und ausfahrbares Messer (7) und ein Haltedorn (8) angeordnet sind, wobei das Gegenlagerteil (6) relativ zum Kopfteil (3) bewegbar und der Haltedorn (8) zum Einführen des Einführschaftes (2) in das Körperlumen in das Kopfteil (3) einfahrbar ist und wobei der Haltedorn (8) nach Ausfahren aus dem Kopfteil (3) mit dem Gegenlagerteil (6) verbindbar und das Gegenlagerteil (6) durch Einfahren des Haltedorns (8) in das Kopfteil (3) gegen das Kopfteil (3) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein das Betätigungsteil (4) und das Kopfteil (3) miteinander verbindender...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Anastomosegerät zur Bildung von Anastomosen, insbesondere von Darmanastomosen, mit einem Einführschaft zum Einführen in ein Körperlumen, vorzugsweise zum Einführen in den Dickdarm, mit einem insbesondere verdickten Kopfteil am distalen Ende des Einführschaftes und mit einem Betätigungsteil am proximalen Ende des Einführschaftes. Vorzugsweise betrifft die Erfindung ein Anastomosegerät, das ein Gegenlagerteil für das Kopfteil aufweist, wobei innerhalb des Kopfteils ein ein- und ausfahrbares Messer und ein Haltedorn angeordnet sind, wobei das Gegenlagerteil relativ zum Kopfteil bewegbar und der Haltedorn in das Kopfteil einfahrbar ist zum Einführen des Einführschaftes in das Körperlumen und wobei der Haltedorn nach Ausfahren aus dem Kopfteil mit dem Gegenlagerteil verbindbar und das Gegenlagerteil durch Einfahren des Haltedorns in das Kopfteil gegen das Kopfteil bewegbar ist. Die Ausdrücke ”proximal” und ”distal” beziehen sich im Sinne der Erfindung auf die Sicht der das Anastomosegerät bedienenden Person, d. h. ”proximal” auf die der das Anastomosegerät bedienenden Person zugewandte Seite und ”distal” auf die von der Person abgewandte Seite.
  • In der Chirurgie werden operativ hergestellte Verbindungen zwischen Blutgefäßen, Nerven und Hohlorganen, wie beispielsweise Dickdarmteilen, als Anastomosen bezeichnet. Grundsätzlich ist unter einer Anastomose eine Verbindung zwischen zwei anatomischen Strukturen zu verstehen. Zur Herstellung von Anastomosen können unterschiedlich ausgebildete Anastomosegeräte zum Einsatz kommen, insbesondere sogenannte Klammersetzgeräte. Bei der Durchführung einer chirurgischen Klammersetzoperation werden mit einem solchen Klammersetzgerät zwei Gewebeteile bzw. -bereiche, die jeweils ein Körperlumen bilden, beispielsweise zwei getrennte Dickdarmteile, durch eine Reihe von Klammern miteinander verbunden.
  • Aus der DE 10 2007 057 207 A1 ist ein chirurgisches Klammersetzgerät für Anastomosen bekannt, bei dem Klammern von einem Kopfteil zu einem Ambossteil bringbar sind, wobei das Kopfteil einen dem Ambossteil zugewandten vorderen, hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt aufweist und ein ein- und ausfahrbares Messer im Kopfteilabschnitt angeordnet ist. Der Kopfteilabschnitt nimmt eine Klammervorrichtung auf. Innerhalb eines vom Kopfteilabschnitt umgebenen Raumes ist eine ein- und ausführbare Trokarspitze angeordnet, mit der das Ambossteil verbindbar ist. Das Ambossteil ist mit einer Anordnung von Klammerumformvertiefungen versehen, wobei bei Betätigung der Klammervorrichtung die Klammern in das Gewebe getrieben und die Klammern am Ambossteil umgeformt werden.
  • Zur Bildung einer Darmanastomose wird dabei in einem ersten Schritt ein Teilabschnitt des Darms, der ein pathologisches Gewebe aufweist, entfernt. Der Darm teilt sich dadurch in einen ersten Teilbereich mit einem proximalen Ende und einen zweiten Teilbereich mit einem distalen Ende auf, wobei die Teilbereiche durch eine Verbindung wieder zusammengeführt werden müssen, um so die Kontinenz wieder herzustellen. Diese Verbindung wird bei einem Klammersetzgerät der aus der DE 10 2007 057 207 A1 bekannten Art dadurch realisiert, dass das Gegenlagerteil vom Kopfteil abgenommen und mit einer so genannten Tabaksbeutelnaht in den ersten proximalen Teilbereich des Darms eingenäht wird. Das offene Ende des zweiten distalen Teilbereichs wird mit einer Quernaht zugenäht. Anschließend wird das Kopfteil des Anastomosegeräts ohne das bereits eingenähte Gegenlagerteil durch den Anus eingeführt und dann bis zu dem verschlossenen Ende des zweiten distalen Teilbereichs des Darms vorgeführt. Danach wird die Quernaht des zweiten distalen Teilbereichs durch Ausfahren des Haltedorns aus dem Kopfteil von dem Haltedorn durchstochen, bis der Haltedorn nachfolgend mit dem Gegenlagerteil eine formschlüssige Verbindung eingeht. Der Haltedorn wird nun mit dem gekoppelten Gegenlagerteil, welches sich in dem ersten Teilbereich des Darms befindet, in das Kopfteil eingefahren. Dabei wird das Gegenlagerteil mit dem proximalen Teilbereich des Darms gegen das Kopfteil mit dem distalen Teilbereich des Darms bewegt, so dass eine Klammerung und das anschließende Abtrennen des überschüssigen Gewebes durchgeführt werden können. Nach dieser Wiederherstellung der Kontinenz wird das Anastomosegerät insgesamt aus dem Körperlumen zurückgeführt und aus dem Anus entfernt.
  • Bekannte Anastomosegeräte weisen den Nachteil auf, dass es bei der Einführung in das Körperlumen oftmals zu Verletzungen am umliegenden Körpergewebe und somit zu Schmerzen nach der Operation kommt. Dies tritt insbesondere bei solchen Anastomosegeräten auf, die ein scharfkantiges Kopfteil und eine sich in distaler Richtung verdickende Form aufweisen. Das Vorwärtsbewegen des Kopfteils innerhalb des Körperlumens, insbesondere bei faltenreicher Darmschleimhaut, ist dann deutlich erschwert und das Operationsrisiko erhöht.
  • Um Verletzungen am Darmgewebe beim Einführen eines Anastomosegerätes zu vermeiden, kann eine isotonische Kochsalzlösung oder auch Wasser an dem Einführschaft vorbei über den Schließmuskel in den Darm gespült werden. Wird die Flüssigkeit jedoch an der Seite des Gerätes vorbei in den Darm transportiert, läuft diese beim Vorschieben des Anastomosegerätes wieder am Gerät vorbei zurück und wird aus dem Darmstück herausgepresst.
  • Um beim Einführen des Kopfteiles des aus der DE 10 2007 057 207 A1 bekannten Klammersetzgerätes in den Körper des Patienten eine Verletzung des Körpers, insbesondere des Analkanals, wirksam zu vermeiden, ist bei dem bekannten Klammersetzgerät vorgesehen, dass bei von der Trokarspitze abgenommenem Ambossteil das vordere Ende des Kopfteils mittels einer Kappe abdeckbar ist. Die Kappe wird auf die Trokarspitze aufgesteckt. Die Trokarspitze ist so weit ausgefahren, dass bei aufgesteckter Kappe die Kappe das vordere Ende des Kopfteils abdeckt, somit an diesem anliegt. Demzufolge deckt die Kappe zumindest diejenigen vorderen Bereiche des Kopfteils ab, die relativ scharfkantig sind und demnach zu Verletzungen beim Einführen des Kopfteils durch den Analkanal führen können. Beim Einführen des Geräts übt die Kappe somit die Funktion einer Schutzkappe aus. Mit der Kappe ist ein außerhalb des Gerätes angeordneter Faden verbunden, wobei zum Entfernen der Kappe die Trokarspitze relativ eingefahren wird, so dass die Trokarspitze außer Eingriff mit der Kappe gelangt. Die Kappe kann dann ungeführt am Kopfteil seitlich mittels des an der Kappe befindlichen Fadens vom Kopfteil abgezogen werden und verbleibt seitlich neben dem Kopfteil. Nach dem Klammersetzvorgang bzw. dem Verbinden der beiden Darmenden wird das Klammersetzgerät durch den Analkanal aus dem Körper des Patienten herausgezogen. Die Kappe wird mittels des Fadens durch den Analkanal herausgezogen. Von Nachteil bei dem bekannten Klammersetzgerät ist, dass die Kappe über einen Faden vom Kopfteil abgezogen wird und anschließend seitlich neben dem Kopfteil verbleibt. Beim Abziehen des Fadens und durch die Anordnung der Kappe neben dem Kopfteil kann es bei Bewegung des Kopfteils zu Verletzungen des umliegenden Gewebes kommen. Im Übrigen hat sich gezeigt, dass das Abziehen der Kappe mit dem Faden nicht ohne weiteres möglich ist, wenn das Kopfteil auf der Seite des Fadens gegen das Gewebe anliegt. Auch das Herausziehen der Kappe mittels des Fadens aus einem Körperlumen gestaltet sich schwierig und kann zu weiteren Verletzungen des Körpergewebes führen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Anastomosegerät der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das sich in einfacher Weise und bei einer geringen Gefahr von Verletzungen des umliegenden Körpergewebes in ein Körperlumen einführen lässt. Darüber hinaus soll das erfindungsgemäße Anastomosegerät in einfacher Weise eine Dichtheitsprüfung einer zuvor chirurgisch geschlossenen, insbesondere vernähten Öffnung des Körperlumens, beispielsweise die Dichtheitsprüfung einer Quernaht in einem distalen Anteil des Dickdarms, zulassen.
  • Die vorgenannte Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Anastomosegerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass wenigstens ein das Betätigungsteil und das Kopfteil miteinander verbindender Fluidzuführkanal und am Kopfteil wenigstens eine mit dem Fluidzuführkanal verbundene Fluidaustrittsöffnung vorgesehen sind zur Herstellung einer fluidischen Verbindung zwischen dem Betätigungsteil und dem Kopfteil beim Einführen des Kopfteils in das Körperlumen und/oder beim Vorschieben des Einführschaftes im Körperlumen, wobei die fluidische Verbindung zum Austrag einer Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen ausgebildet ist. Der Fluidzuführkanal erstreckt sich vorzugsweise ausgehend vom Betätigungsteil im Inneren des Einführschaftes bis zum Kopfteil.
  • Der Erfindung liegt der Grundgedanke zugrunde, durch Inflatieren des Körperlumens bzw. des das Körperlumen begrenzenden Körpergewebes das Einführen des Kopfteils in das Körperlumen und das Vorschieben des Einführschaftes im Körperlumen zu vereinfachen und dabei insbesondere Verletzungen des umgebenden Körpergewebes, wie sie beim Vorschieben des kantigen Kopfteils bei den aus dem Stand der Technik bekannten Anastomosegeräten auftreten, wirksam zu vermeiden. Durch die Füllung des Körperlumens mit der Inlationsflüssigkeit wird das Einführen und Vorschieben des erfindunsgemäßen Anastomosegerätes bei geringem Reibungswiderstand ermöglicht. Insbesondere ist das erfindungsgemäße Anastomosegerät daher geeignet zur Bildung einer Anastomose zwischen zwei (Dick-)Darmteilen mit faltenreicher Darmschleimhaut. Das Füllen des Darmes mit der Inflationsflüssigkeit verbessert die Gleitfähigkeit des Anastomosegerätes im Darmstück, wobei es in einfacher Weise möglich ist, das Anastomosegerät zu einer bestimmten Stelle im Darm vorzuschieben.
  • Das Inflatieren des Körperlumens erfolgt durch Zugabe einer Inflationsflüssigkeit über den Einführschaft und über das Kopfteil des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes und/oder gegebenenfalls über den Haltedorn. Die Flüssigkeitszufuhr ist bereits beim Einführen des Kopfteils und/oder beim Vorschieben des Einführschaftes des Anastomosegerätes in das bzw. dem Körperlumen und, vorzugsweise, bei einem in der Art eines Klammersetzgerätes ausgebildeten Anastomosgerät vor dem Durchstoßen einer chirurgisch geschlossenen, insbesondere vernähten, Öffnung des Körperlumens mit dem Haltedorn des Anastomosegerätes vorgesehen. Insbesondere erfolgt die Fluidzugabe bereits vor dem Durchstoßen der Naht und vor dem Verbinden des Gegenlagerteils mit dem Kopfteil. Der Begriff ”Naht” wird hier in einem sehr allgemeinen Sinne verwendet. Eine Naht im Sinne der Erfindung kann durch Vernähen, Klammern, Verkleben oder Verschweißen einer Öffnung des Körperlumens erhältlich sein. Das Deflatieren des Lumens kann automatisch beim Herausziehen des Anastomosegerätes aus dem Körperlumen erfolgen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass sich Inflationsflüssigkeit bedarfsweise über die wenigstens eine Austrittsöffnung im Kopfteil und den Einführschaft aus dem Körperlumen absaugen lässt.
  • Zudem lässt sich durch Inflatieren in einfacher Weise die Dichtheit beispielsweise eines mit einer Quernaht verschlossenen distalen Anteils des Darms prüfen. Um die Dichtheit einer Naht zu prüfen, kann als Inflationsflüssigkeit eine eingefärbte Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser oder isotonische Kochsalzlösung, zugeführt werden, wobei durch eine einfache Bildkontrolle ermittelt werden kann, ob und in welchem Umfang die zugeführte Inflationsflüssigkeit durch die Naht aus dem Körperlumen austritt. Im Übrigen lässt sich der Inflationsgrad des Körperlumens bzw. die Volumenvergrößerung beim Inflatieren visuell leicht kontrollieren und eine „Überfüllung” sicher ausschließen. Die Zugabe der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen erfüllt somit eine Doppelfunktion. Vorzugsweise wird eine wundbehandlungsinerte Flüssigkeit zugeführt. Die Inflationsflüssigkeit kann jedoch auch ein Medikament enthalten, das der Wundbehandlung dient und die Wundheilung verbessert.
  • Der Austrag der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen erfolgt vorzugsweise unmittelbar nachdem eine im Wesentlichen flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen dem Kopfteil des Anastomosegerätes und einem den Kopfteil umgebenden Körpergewebe hergestellt ist. Bei der Bildung einer Darmanastomose beispielsweise kann die Zufuhr bzw. Abgabe der Inflationsflüssigkeit erfolgen, unmittelbar nachdem das Kopfteil des Anastomosegerätes den Schließmuskel passiert hat. Damit wird ein ungewollter Austritt der Inflationsflüssigkeit beim weiteren Einführen des Anastomosegerätes in das Körperlumen verhindert.
  • Beim Einführen des Kopfteils bzw. beim Vorschieben des Einführschaftes im Körperlumen ist der Haltedorn nicht vollständig ausgefahren und befindet sich vorzugsweise in einer Stellung, in der der Haltedorn das Kopfteil in axialer Richtung nicht überragt bzw. nicht über den Stirnrand des Kopfteils übersteht. Dadurch kann eine Verletzung des umliegenden Gewebes durch den Haltedorn vermieden werden. Vorzugsweise ist der Haltedorn beim Einführen des Kopfteils bzw. beim Vorschieben des Einführschaftes vollständig in das Kopfteil eingefahren. Im vollständig eingefahrenen Zustand ist die Spitze des Haltedorns in einem Kanal in dem Kopfteil vollständig abgesenkt bzw. von dem Kanal aufgenommen, insbesondere erreicht die Spitze des Haltedorns im vollständig eingefahrenen Zustand eine maximale Einfahrtiefe. Dementsprechend kann die fluidische Verbindung vorzugsweise ausgebildet sein für einen Austrag der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen bei im Wesentlichen vollständig eingefahrenem Haltedorn. Grundsätzlich kann der Haltedorn auch geringfügig ausgefahren sein, wenn die Zugabe der Inflationsflüssigkeit erfolgt. Wesentlich ist, dass eine Zugabe der Inflationsflüssigkeit dann möglich ist, wenn eine Spitze des Haltedorns nicht über das Kopfteil in axialer (distaler) Richtung übersteht.
  • Der Austrag der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen kann vorzugsweise an der distalen Stirnseite des Kopfteils erfolgen, so dass in einfacher Weise sichergestellt ist, dass ein Flüssigkeitsaustritt nicht durch das umliegende und möglicherweise an die Mantelfläche bzw. Seitenfläche des Kopfteils anliegende Körpergewebe beeinträchtigt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Haltedorn innerhalb eines konzentrisch zum Kopfteil angeordneten Führungslumens ein- und ausfahrbar geführt, wobei die Inflationsflüssigkeit über eine Ein- und Austrittsöffnung des Führungslumens zuführbar ist. Das Führungslumen ist mit dem Fluidzuführkanal verbunden oder bildet einen Teil davon. Die Ein- und Austrittsöffnung des Lumens bildet die Fluidaustrittsöffnung. Eine Fluidzugabe kann dann bei eingefahrenem Dorn seitlich an dem Dorn vorbei über einen Ringspalt zwischen dem Dorn und einem das Lumen begrenzenden Seitenwandabschnitt des Kopfteils, beispielsweise einer Hülse oder dergleichen, erfolgen. Dadurch ist ein gleichmäßiger Flüssigkeitsaustrags in konstruktiv einfacher Weise im mittleren Bereich der Stirnseite des Kopfteils möglich, was das Inflatieren des umliegenden Körpergewebes erleichtert. Im Übrigen lässt sich über den Führungskanal des Haltedorns ein vergleichsweise großer Volumenstrom der Inflationsflüssigkeit austragen, was eine bestimmte Volumenvergrößerung des Lumens in kurzer Zeit ermöglicht.
  • Bei einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes kann vorgesehen sein, dass das Kopfteil einen distalen hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt aufweist, der eine Klammereinrichtung aufnimmt, wobei die Fluidaustrittsöffnung in einer ringförmigen distalen Stirnfläche des Kopfteilabschnitts vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform erfolgt somit die Abgabe der Inflationsflüssigkeit über den hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt als solchen, vorzugsweise über Klammeraustrittsöffnungen in der Stirnfläche des Kopfteilabschnitts, über die auch Klammern auf das Gegenlagerteil ausgestoßen werden. Bei dieser Ausführungsform müssen dann die Klammeraustrittsöffnungen mit wenigstens einem Fluidzuführkanal verbunden sein, um die Fluidzufuhr von außen über den Einführschaft zu ermöglichen.
  • Das erfindungsgemäße Anastomosegerät kann ein konzentrisch zum Kopfteil angeordnetes ringförmiges Messer aufweisen. Hier ist es möglich, dass die Inflationsflüssigkeit über den Ringraum zwischen dem Messer und einem ein mittleres Lumen zum Ein- und Ausfahren des Haltedorns begrenzenden Seitenwandabschnitt des Kopfteils zuführbar ist. Der Seitenwandabschnitt kann durch eine distale Hülse im Kopfteil gebildet sein, wobei der Haltedorn beim Ein- und Ausfahren in der Hülse geführt ist. Die wenigstens eine Fluidaustrittsöffnung ist dann im Bereich des Ringraums an der distalen Stirnseite des Kopfteils zwischen dem Messer und der Hülse angeordnet. Vorzugsweise ist jedoch eine Mehrzahl von Austrittsöffnungen vorgesehen, die in Umfangsrichtung voneinander gleichbeabstandet angeordnet sind. Die Inflationsflüssigkeit wird somit gleichmäßig über den Umfang des Ringraumes verteilt abgegeben, was zu einer gleichmäßigen Volumenvergrößerung beim Inflatieren führt.
  • Eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen, dass die Inflationsflüssigkeit direkt über den Haltedorn ausgetragen wird. Zu diesem Zweck weist der Haltedorn wenigstens eine Austrittsöffnung für die Inflationsflüssigkeit auf und einen Kanal zur Flüssigkeitsleitung, der mit dem Fluidzuführkanal verbunden ist oder Teil des Fluidzuführkanals ist. Die wenigstens eine Austrittsöffnung im Haltedorn kann derart ausgebildet und ausgerichtet sein, dass die Inflationsflüssigkeit im Wesentlichen nach distal gerichtet bzw. koaxial zum Kopfteil aus dem Haltedorn austritt, was die Abgabe der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen vereinfacht. Der Haltedorn kann beispielsweise eine Mehrzahl von radial angeordneten Fluidaustrittsöffnungen aufweisen, wobei über jede Austrittsöffnung ein gerichteter Flüssigkeitsaustrag in Richtung nach vorne bzw. nach distal möglich sein kann.
  • Durch Kollabieren des Lumens kann es dazu kommen, dass sich das Körpergewebe von außen an eine äußere Umfangsfläche des Kopfteils anlegt und dadurch eine Flüssigkeitsabgabe über die Umfangs- bzw. Seitenfläche des Kopfteils erschwert ist. Bei geeigneter Anordnung und Größe der Fluidaustrittstöffnung(en) seitlich am Kopfteil ist es jedoch grundsätzlich gleichwohl möglich, dass die Inflationsflüssigkeit über die Mantelfläche des Kopfteils in das Körperlumen abgegeben wird. Das Kopfteil kann am distalen Ende einen maximalen Durchmesser aufweisen, wobei die Fluidaustrittsöffnung(en) vorzugsweise im Bereich des distalen Endes des Kopfteils angeordnet sind, weiter vorzugsweise im Bereich eines distalen Randabschnitts, der sich über ein Drittel der Gesamtlänge des Kopfteils erstreckt und insbesondere eine Breite von weniger als 2 cm, weiter insbesondere von weniger als 1 cm, aufweist Austrittsöffnungen können gleichverteilt über den Umfang bzw. umlaufend in der Mantelfläche vorgesehen sein. Die Abgabe von Flüssigkeit kann vorzugsweise nach vorne bzw. distal gerichtet erfolgen. Auf diesem Wege lässt sich eine einfache Flüssigkeitszufuhr bzw. -abgabe auch dann sicherstellen, wenn es beim Einführen des Anastomosegeräts zum Anlegen des umgebenden Körpergewebes an die äußere Mantelfläche des Kopfteils kommt.
  • Der Fluidzufuhrkanal kann aus dem Betätigungsteil herausgeführt und bedarfsweise an ein Flüssigkeitsreservoir für Inflationsflüssigkeit anschließbar sein. Beispielsweise kann der Fluidzuführkanal als Schlauch ausgebildet oder mit einem Schlauch verbunden sein, wobei der Schlauch beispielsweise 3 bis 4 cm aus dem Betätigungsteil herausragen kann. Dies ermöglicht es in einfacher Weise, eine Füllspritze mit der Inflationsflüssigkeit an den Schlauch anzuschließen. Der Schlauch kann an seinem offenen Ende einen Schraubverschluss aufweisen, insbesondere einen Dreiwegeanschluss, was die Zugabe unterschiedlicher Fluide einerseits und/oder den flüssigkeitsdichten Verschluss andererseits zulässt. Der Schlauch kann seitlich aus dem Betätigungsteil austreten, was das Anschließen an ein Reservoir erleichtert. Die Erfindung lässt es darüber hinaus zu, dass ein Reservoir für Inflationsflüssigkeit fest mit dem Betätigungsteil verbunden ist bzw. einen Teil desselben bildet. Das Anastomosegerät weist dann einen Behälter oder dergleichen auf, der mit der Inflationsflüssigkeit gefüllt ist. Beim Inflatieren wird dann die Inflationsflüssigkeit aus dem Behälter über den Fluidzuführkanal in das Körperlumen ausgetragen. Schließlich kann eine äquivalente Ausführungsform der Erfindung auch eine Fluidzufuhr von außen über den Einführschaft und das Kopfteil vorsehen, wobei die Zufuhr des Fluides zum Anastomosegerät in einem Bereich erfolgen kann, der zwischen dem Kopfteil und dem Betätigungsteil des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes liegt.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung der Figuren sowie den Figuren selbst dargestellt, wobei alle Einzelmerkmale und alle Merkmalskombinationen erfindungswesentlich sein können, auch wenn dies nicht im Einzelnen beschrieben ist.
  • Im folgenden werden Ausführungsvarianten der Erfindung beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, wobei die Erfindung nicht auf die in den Figuren dargestellten Ausführungsvarianten beschränkt ist und wobei bedarfsweise Merkmale der Ausführungsvarianten miteinander kombiniert werden können, ohne dass dies im Einzelnen beschrieben ist. Insbesondere können die nachfolgend beschriebenen alternativen Möglichkeiten, die Inflationsflüssigkeit über das Kopfteil des Anastomosegerätes in das Körperlumen abzugeben, miteinander kombiniert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines zur Durchführung einer chirurgischen Klammersetzoperation zur Bildung einer Anastomose ausgebildeten erfindungsgemäßen Anastomosegerätes,
  • 2 eine distale Stirnansicht eines Kopfteils des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes bei einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 3 eine distale Stirnansicht eines Kopfteils des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung und
  • 4 eine distale Stirnansicht eines Kopfteils des erfindungsgemäßen Anastomosegerätes bei einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • In 1 ist ein Anastomosegerät 1 zur Bildung von Anastomosen, insbesondere von Darmanastomosen, mit einem Einführschaft 2 zum Einführen in ein nicht dargestelltes vorzugsweise rohrförmiges Körperlumen, beispielsweise in einen proximalen Anteil des Dickdarms über den Anus, mit einem Kopfteil 3 am distalen Ende des Einführschaftes 2 und mit einem Betätigungsteil 4 am proximalen Ende des Einführschaftes 2 dargestellt. Das Kopfteil 3 weist einen distalen hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 auf, der eine nicht im Einzelnen dargestellte Klammereinrichtung aufnimmt. Beim Klammern mittels des Anastomosegerätes 1 sind nicht dargestellte Klammern vom Kopfteil 3 zu einem Gegenlagerteil bzw. Ambossteil 6 bewegbar. Innerhalb des Kopfteils 3 sind ein vorzugsweise ringförmiges ein- und ausfahrbares Messer 7 und ein Hakedorn 8 angeordnet, wobei der Haltedorn 8 in das Kopfteil 3 ein- und ausfahrbar ist. Das Messer 7 und der Haltedorn 8 sind konzentrisch zum hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 angeordnet, wobei der Haltedorn 8 mittig im Kopfteil 3 angeordnet ist. Bei aus dem Kopfteil 3 ausgefahrenem Haltedorn 8, so wie dies in 1 veranschaulicht ist, kann dieser mit einem Schaft 10 des Gegenlagerteils 6 verbunden werden, wobei der Schaft 10 schwenkbar mit einer Ambossplatte 11 verbunden ist. Die Ambossplatte 11 weist auf der proximalen bzw. dem Kopfteil 3 zugewandten Seite eine ringförmige Ambossfläche 12 mit nicht dargestellten Klammerumformvertiefungen auf. Die Verbindung von Haltedorn 8 und Gegenlagerteil 6 kann durch Rastieren des Haltedorns 8 und des Schaftes 10 erfolgen.
  • Ein- und Ausgefahren wird der Haltedorn 8 durch Drehen einer abgeflachten Einstellschraube 13 am proximalen Ende des Betätigungsteils 4. Betätigt wird die Klammereinrichtung mittels eines Betätigungsgriffs 14 des Betätigungsteils 4, wobei bei Betätigen des Betätigungsgriffs 14 in einer dem Operationsvorgang angepassten Folge auch das Messer 7 ausgefahren wird.
  • Zur Herstellung beispielsweise einer Darmanastomose lässt sich das in 1 gezeigte Anastomasegerätes 1 wie folgt einsetzen. Nach dem Entfernen eines erkrankten Teils des Dickdarms ist es zur Herstellung der Kontinenz erforderlich, den verbleibenden proximalen Anteil und den distalen Anteil des Dickdarms durch eine Naht zu vereinigen. Zu diesem Zweck wird das Gegenlagerteil 6 in den proximalen Anteil des Dickdarms eingenäht. Dieser Anteil des Dickdarms umgibt die Ambossplatte 11, während der Schaft 10 aus diesem Anteil des Dickdarms herausragt. Anschließend wird das Anastomosegerät 1 bei im Wesentlichen vollständig eingefahrenem Haltedorn 8 durch den Anus eingeführt und bis zu dem mit einer Quernaht verschlossenen distalen Anteil des Darms vorgeschoben. Dann wird der Haltedorn 8 in die maximale Ausfahrstellung gemäß 1 überführt und durchsticht dabei die Naht im distalen Anteil des Darms.
  • Nach dem Verbinden des Haltedorns 8 mit dem Schaft 10 des Gegenlagerteils 6 wird das Gegenlagerteil 6 durch Einfahren des Haltedorns 8 in das Kopfteil 3 gegen das Kopfteil 3 bewegt, bis die Darmenden aneinander liegen. Es wird dann die Klammereinrichtung betätigt, wobei Klammern aus einer ringförmigen Stirnfläche 15 des Kopfteilabschnitts 5 austreten und gegen die zugewandte ringförmige Ambossfläche 12 bewegt und dort umgebogen werden, so dass die beiden Darmteile geklammert miteinander verbunden werden. Beim Betätigen der Klammereinrichtung mittels des Betätigungsgriffs 14 wird das Messer 7 aus dem Kopfteilabschnitt 3 ausgefahren, um einen Gewebeteil abzutrennen, der sich innerhalb des Umfangs des zwischen dem Kopfteil 3 und dem Gegenlagerteil 6 geklammerten Gewebes befindet. Nach dem beschriebenen Klammern der Darmteile kann das Anastomosegerät 1 durch den Analkanal aus dem Körper herausgezogen werden. Ein Verfahren mit den zuvor beschriebenen Merkmalen und ein Klammersetzgerät sind bereits aus der DE 10 2007 057 207 A1 bekannt.
  • Abweichend zu dem aus der DE 10 2007 057 207 A1 bekannten Klammersetzgerät ist bei dem in 1 dargestellten Anastomosegerät 1 jedoch vorgesehen, eine Inflationsflüssigkeit 19 über eine fluidische, d. h. flüssigkeitsführende, Verbindung zwischen dem Betätigungsteil 4 und dem Kopfteil 3 in das Körperlumen auszutragen und dadurch eine Inflation des (kollabierten) Körpergewebes zu bewirken. Durch Füllung des Körperlumens mit der Inflationsflüssigkeit kommt es zu einer Volumenvergrößerung, was ein reibungsarmes und verletzungsfreies Einführen des Anastomosegerätes in das Körperlumen, beispielsweise durch den Analkanal in den distalen Anteil des Dickdarms, ermöglicht. Auch für eine Dichtheitsprüfung einer Naht, die beispielsweise den distalen Anteil des Darms verschließt, ist das Inflatieren des Körperlumens vor der Herstellung der Anastomose von Vorteil. Die Zufuhr einer gefärbten Inflationsflüssigkeit lässt eine Bildkontrolle beim Einführen des Anastomosegerätes 1 und bei der Dichtheitsprüfung der Naht in einfacher Weise zu, wobei ermittelt wird, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang ein Flüssigkeitsdurchtritt durch die Naht stattfindet.
  • Bei dem in 1 dargestellten Anastomosegerät 1 sind wenigstens ein das Betätigungsteil 4 und das Kopfteil 3 miteinander verbindender Fluidzuführkanal 16 und am Kopfteil 3 wenigstens eine mit dem Fluidzuführkanal 16 verbundene in 1 nicht dargestellte Fluidaustrittsöffnung vorgesehen. Die Ausbildung der fluidischen Verbindung lässt dabei einen Flüssigkeitsaustrag über das Anastomosegerät bereits beim Einführen des Kopfteils 3 in das Körperlumen, beispielsweise bei einer Darmanastomose unmittelbar nachdem zumindest ein distaler Randbereich 18 des Kopfteils 3 den Schließmuskel passiert hat, und/oder beim weiteren Vorschieben des Einführschaftes 2 zu.
  • Gemäß 1 kann die Abgabe der Inflationsflüssigkeit 19 auch dann erfolgen, wenn der Haltedorn 8 zumindest bereichsweise aus dem Kopfteil 3 ausgefahren ist bzw. eine Spitze des Haltedorns 8 über den distalen Außenrand des Kopfteils 3 übersteht. Da der Haltedorn 8 jedoch beim Einführen des Anastomosegerätes 1 in das Körperlumen in der Regel (vollständig) in das Kopfteil 3 eingefahren ist, ist die fluidische Verbindung vorzugsweise ausgebildet für die Abgabe der Inflationsflüssigkeit in das Körperlumen auch bei teilweise, vorzugsweise vollständig, eingefahrenem Haltedorn 8. Im eingefahrenen Zustand ist die Spitze des Haltedorns 8 innerhalb des Kopfteils 3 angeordnet. Bei vollständig eingefahrenem Haltedorn 8 wird dann eine maximale Einfahrtiefe des Haltedorns 8 erreicht.
  • Vorteilhaft ist die Abgabe der Inflationsflüssigkeit 19 in das Körperlumen über die distale Stirnseite 19 des Kopfteils 3, da in diesem Bereich ein weitgehend ungehinderter Flüssigkeitsaustrag auch in einem kollabierten Körperlumen möglich ist.
  • Wie sich aus 2 ergibt, kann der Haltedorn 8 innerhalb eines konzentrisch zum Kopfteil 3 angeordneten Führungslumens 21 ein- und ausfahrbar geführt sein. Die Inflationsflüssigkeit 19 tritt über eine Ein- und Austrittsöffnung des Führungslumens 21 aus, wobei das Führungslumen 21 in radialer Richtung begrenzt wird durch eine Hülse 22, die ortsfest im Kopfteil 3 angeordnet ist und in der der Haltedorn 8 bewegbar geführt ist.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform des in 1 dargestellten Anastomosegerätes 1 kann gemäß 3 vorgesehen sein, dass die Abgabe von Inflationsflüssigkeit über Klammeraustrittsöffnungen 23 der Klammereinrichtung in einer ringförmigen Stirnfläche 15 des Kopfteilabschnitts 5 erfolgt. Grundsätzlich können in der Stirnfläche 15 auch weitere nicht dargestellte Austrittsöffnungen vorgesehen sein, so dass die Flüssigkeitsabgabe nicht über die Klammeraustrittsöffnungen 23 stattfindet.
  • Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform des Anastomosegerätes 1 ist dagegen vorgesehen, die Inflationsflüssigkeit 19 über den Ringraum zwischen dem Messer 7 und der das mittlere Führungslumen 21 zum Ein- und Ausfahren des Haltedorns 8 begrenzenden Hülse 22 auszutragen. Das Messer 7 ist mit einem Vorschiebeteil 24 fest verbunden und zusammen mit dem Vorschiebeteil 24 relativ zur Hülse 22 bewegbar angeordnet. Das Vorschiebeteil 24 weist zwei Führungsstege 26a und Ausnehmungen für ortsfest an der Hülse 22 ausgeformte weitere Führungsstege 26b auf, so dass eine geführte Bewegung des Vorschiebteils 24 zusammen mit dem Messer 7 in axialer Richtung möglich ist. Im Bereich zwischen den Stegen 26a und den Ausnehmungen für die ortsfesten Stege 26b weist das Vorschiebeteil 24 in axialer Richtung zum Betätigungsteil 4 hin zulaufende konische Seitenwandabschnitte auf. Die Flüssigkeitszufuhr kann nun über Fluidaustrittsöffnungen 17 in den Seitenwandabschnitten des Vorschiebeteils 24 erfolgen. Alternativ und/oder ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Inflationsflüssigkeit über Spalträume zwischen den Seitenwandabschnitten des Vorschiebeteils 24 und der Hülse 22 bzw. den weiteren Führungsstegen 26b erfolgt.
  • Nicht im Einzelnen dargestellt ist, dass auch seitlich am Kopfteil 3, vorzugsweise im distalen Randbereich 18 des Kopfteils 3, wenigstens eine Fluidaustrittsöffnung, vorzugsweise eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung Bleichverteilt angeordnete Fluidaustrittsöffnungen vorgesehen sein kann, um Inflationsflüssigkeit über eine distale Mantelfläche 5a des Kopfteilabschnitts 5 abzugeben.
  • Wie sich aus 1 schließlich ergibt, kann ein Schlauch 25 seitlich an dem Betätigungsteil 4 vorgesehen sein, der mit dem Fluidzuführkanal verbunden ist bzw. den Fluidzuführkanal 16 bildet. Der Schlauch 25 lässt sich an ein nicht dargestelltes Reservoir für Inflationsflüssigkeit 19 anschließen. Der Einfachheit halber weist der Schlauch 25 an seinem freien Ende einen Schraubverschluss 26 auf, so dass es nach dem Abschrauben des Schraubverschlusses 26 in einfacher Weise möglich ist, mit einer Füllspritze oder dergleichen Inflationsflüssigkeit 19 über den Schlauch 25 und den Fluidzuführkanal 16 zum Kopfteil 3 zu leiten. Nicht dargestellt ist, dass ein Dreiwegeanschluss vorgesehen sein kann, was in einfacher Weise die Zufuhr unterschiedlicher Flüssigkeiten über den Schlauch 25 und den Fluidzuführkanal 16 ermöglicht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102007057207 A1 [0003, 0004, 0007, 0032, 0033]

Claims (10)

  1. Anastomosegerät (1) zur Bildung von Anastomosen, insbesondere von Darmanastomosen, mit einem Einführschaft (2) zum Einführen in ein Körperlumen, vorzugsweise zum Einführen in den Dickdarm, mit einem insbesondere verdickten Kopfteil (3) am distalen Ende des Einführschaftes (2) und mit einem Betätigungsteil (4) am proximalen Ende des Einführschaftes (2), wobei, vorzugsweise, ein Gegenlagerteil (6) für das Kopfteil (3) vorgesehen und innerhalb des Kopfteils (3) ein ein- und ausfahrbares Messer (7) und ein Haltedorn (8) angeordnet sind, wobei das Gegenlagerteil (6) relativ zum Kopfteil (3) bewegbar und der Haltedorn (8) zum Einführen des Einführschaftes (2) in das Körperlumen in das Kopfteil (3) einfahrbar ist und wobei der Haltedorn (8) nach Ausfahren aus dem Kopfteil (3) mit dem Gegenlagerteil (6) verbindbar und das Gegenlagerteil (6) durch Einfahren des Haltedorns (8) in das Kopfteil (3) gegen das Kopfteil (3) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein das Betätigungsteil (4) und das Kopfteil (3) miteinander verbindender Fluidzuführkanal (16) und am Kopfteil (3) wenigstens eine mit dem Fluidzuführkanal (16) verbundene Fluidaustrittsöffnung (17) vorgesehen sind zur Herstellung einer fluidischen Verbindung zwischen dem Betätigungsteil (4) und dem Kopfteil (3) beim Einführen des Kopfteils (3) in das Körperlumen und/oder beim Vorschieben des Einführschaftes (2) im Körperlumen, wobei die fluidische Verbindung zum Austrag einer Inflationsflüssigkeit (19) in das Körperlumen ausgebildet ist.
  2. Anastomosegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die fluidische Verbindung ausgebildet ist zum Austrag der Inflationsflüssigkeit (19) in das Körperlumen bei vollständig eingefahrenem Haltedorn (8).
  3. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Austrag der Inflationsflüssigkeit (19) in das Körperlumen an der distalen Stirnseite (18) des Kopfteils (3) erfolgt.
  4. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltedorn (8) innerhalb eines konzentrisch zum Kopfteil (3) angeordneten Führungslumens (21) ein- und ausfahrbar geführt ist, wobei die Inflationsflüssigkeit (19) über eine Ein- und Austrittsöffnung des Führungslumens (21) austragbar ist.
  5. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (3) einen distalen hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt (5) aufweist, der eine Klammereinrichtung aufnimmt, und dass die Fluidaustrittsöffnung in einer ringförmigen Stirnfläche (15) des Kopfteilabschnitts (5) vorgesehen ist.
  6. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein konzentrisch zum Kopfteil (3) angeordnetes ringförmiges Messer (7) vorgesehen ist, wobei die Inflationsflüssigkeit (19) über den Ringraum zwischen dem Messer (7) und einem ein Führungslumen (21) zum Ein- und Ausfahren des Haltedorns (8) begrenzenden Seitenwandabschnitt des Kopfteils (3) austragbar ist.
  7. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Inflationsflüssigkeit (19) über den Haltedorn (8) austragbar ist.
  8. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Inflationsflüssigkeit (19) gerichtet nach distal aus dem Kopfteil (3) austritt.
  9. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidaustrittsöffnung seitlich am Kopfteil (3) vorgesehen ist, vorzugsweise, in einem distalen Randbereich (18) des Kopfteils (3).
  10. Anastomosegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fluidzufuhrkanal (16) seitlich aus dem Betätigungsteil (4) herausgeführt und bedarfsweise an ein Reservoir für Inflationsflüssigkeit (19) anschließbar ist.
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