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DE102007057207A1 - Chirurgisches Klammersetzgerät für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen - Google Patents

Chirurgisches Klammersetzgerät für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen Download PDF

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DE102007057207A1
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Alfred Dr. med. Kuckartz
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    • A61B17/11Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets for performing anastomosis; Buttons for anastomosis
    • A61B17/115Staplers for performing anastomosis in a single operation
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B2090/0801Prevention of accidental cutting or pricking
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Klammersetzgerät (1) für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, bei dem Klammern von einem Kopfteil (3) zu einem Ambossteil (4) bewegbar sind, das Kopfteil (3) einen dem Ambossteil (4) zugewandten vorderen, hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt (5) aufweist, der eine Klammervorrichtung (7) aufnimmt, ein ein- und ausfahrbares Messer (6) im Kopfteilabschnitt (5) angeordnet ist, sowie mit einer innerhalb des vom Kopfteilabschnitt (5) umgebenen Raumes angeordneten ein- und ausfahrbaren Trokarspitze (8), mit der das Ambossteil (4) verbindbar ist. Bei einem solchen Gerät ist vorgesehen, dass bei von der Trokarspitze (8) abgenommenem Ambossteil (4) das vordere Ende (19) des Kopfteils (3) mittels einer Kappe (14) abdeckbar ist, wobei mit der Kappe (14) ein außerhalb des Geräts (1) angeordneter Faden (20) verbunden ist und die Kappe (14) bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze (8) in der Trokarspitze (8) gelagert ist und das vordere Ende (19) des Kopfteils (3) abdeckt und die Kappe (14) bei relativ hierzu eingefahrener Stellung der Trokarspitze (8) außer Kontakt mit der Trokarspitze (8) ist. Durch diese Gestaltung des Gerätes mit der Kappe wird erreicht, dass beim Einführen des Kopfteils eine Verletzung des Körpers, insbesondere des Anus, wirksam vermieden wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Klammersetzgerät für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, bei dem Klammern von einem Kopfteil zu einem Ambossteil bringbar sind, das Kopfteil einen dem Ambossteil zugewandten vorderen, hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt aufweist, der eine Klammer vorrichtung aufnimmt, ein ein- und ausfahrbares Messer im Kopfteilabschnitt angeordnet ist, sowie mit einer innerhalb des vom Kopfteilabschnitt umgebenen Raumes angeordneten ein- und ausfahrbaren Trokarspitze, mit der das Ambossteil verbindbar ist.
  • Allgemein werden bei der Durchführung einer chirurgischen Klammersetzoperation zur Bildung einer Anastomose zwei Stücke Lumen oder rohrförmiges Gewebe, z. B. Darmgewebe, durch eine geschlossene Reihe von Klammem miteinander verbunden. Bei der Durchführung der Anastomose mit einem chirurgischen Klammersetzgerät werden die beiden Stücke des rohrförmigen Gewebes zwischen dem Ambossteil, das mit einer Anordnung von Klammerumformvertiefungen versehen ist, und der Klammervorrichtung des Kopfteilabschnitts zusammengeklemmt. Bei Betätigen der Klammervorrichtung werden die Klammern in das Gewebe getrieben und die Klammern am Ambossteil umgeformt. Ferner wird ein im hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt angeordnetes ringförmiges Messer vorbewegt, um das zwischen dem Ambossteil und dem Kopfteilabschnitt eingeklemmte überschüssige Gewebe abzuschneiden.
  • Ein chirurgisches Klammersetzgerät der eingangs genannten Art ist aus der EP 0 481 619 B1 bekannt. Zur Bildung beispielsweise einer Darmanastomose wird zunächst ein kranker Anteil des Dickdarms entfernt, übrig bleibt ein sogenannter proximaler Anteil und ein distaler Anteil des Dickdarms, die wieder durch eine Naht vereinigt werden müssen, um so die Kontinenz wieder herzustellen. Um dies zu bewerkstelligen, wird das Ambossteil vom Kopfteil abgekoppelt und mit einer sogenannten Tabaksbeutelnaht in den proximalen Anteil des Dickdarms eingenäht. Das Kopfteil des chirurgischen Klammersetzgerätes wird dann ohne das Ambossteil durch den Anus eingeführt und bis zu dem mit Quernaht verschlossenen distalen Anteil des Darms vorgeführt. Dann wird die Trokarspitze ausgefahren, wobei sie diesen Anteil des Darms durchsticht und beim weiteren Ausfahren mit dem Ambossteil formschlüssig gekoppelt. Beim Einfahren der Trokarspitze wird das Ambossteil mit dem proximalen Anteil des Dickdarms gegen das Kopfteil mit dem distalen Anteil des Dickdarms bewegt und es kann dann der beschriebene Klammervorgang und das anschließende Abschneiden des überschüssigen Gewebes vonstatten gehen. Anschließend wird das Klammersetzgerät insgesamt aus dem Anus gezogen.
  • Nachteilig ist bei diesem Klammersetzgerät, dass selbst bei in den Kopfteilabschnitt eingefahrener Trokarspitze das Kopfteil im Bereich seines vorderen Endes, somit desjenigen Endes, das beim Einführen des Kopfteils durch den Anus vorlaufend ist, relativ scharfe Kanten besitzt, die bei der Einführung in den Analkanal immer wieder Schleimhauteinrisse und somit Schmerzen nach der Operation verursachen. Andererseits ist das Vorschieben des kantigen Kopfteils, besonders bei faltenreicher Darmschleimhaut, oftmals erheblich erschwert und somit die Operation in ihrer Gesamtheit sogar gefährdet.
  • Chirurgische Klammersetzgeräte für Anastomosen sind ferner in der DE 101 58 246 C1 und EP 1 815 805 A1 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein chirurgisches Klammersetzgerät der eingangs Art so weiter zu bilden, dass beim Einführen des Kopfteiles des Klammersetzgerätes in den Körper des Patienten eine Verletzung des Körpers, insbesondere des Analkanals wirksam vermieden wird.
  • Gelöst wird die Aufgabe bei einem chirurgischen Klammersetzgerät der eingangs genannten Art dadurch, dass bei von der Trokarspitze abgenommenem Ambossteil das vordere Ende des Kopfteils mittels einer Kappe abdeckbar ist, wobei mit der Kappe ein außerhalb des Gerät angeordneter Faden verbunden ist, und die Kappe bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze in der Trokarspitze gelagert ist und das vordere Ende des Kopfteils abdeckt, und die Kappe bei relativ hierzu eingefahrener Stellung der Trokarspitze außer Kontakt mit der Kappe ist.
  • Vor dem Einführen des Kopfteiles, somit bei vom Kopfteil entferntem Ambossteil, wird die Trokarspitze etwas eingefahren, so dass die Trokarspitze als Lage rungselement für die Kappe dienen kann. Die Kappe wird auf die Trokarspitze aufgesteckt. Die Trokarspitze ist so weit ausgefahren, dass bei auf diese aufgesteckter Kappe die Kappe das vordere Ende des Kopfteils abdeckt, somit an diesem anliegt. Insbesondere ist die Kappe kreisförmig und es entspricht der Außendurchmesser der Kappe dem Außendurchmesser des hohlzylindrischen Kopfteilabschnitts. Demzufolge, und dies gilt nicht nur für diese konkrete Weiterbildung, deckt die Kappe zumindest diejenigen vorderen Bereiche des Kopfteiles ab, die relativ scharf sind und demnach zu Verletzungen beim Einführen des Kopfteils durch den Analkanal führen können. Vorzugsweise deckt die Kappe die gesamte vordere Fläche des Kopfteils ab, so dass beim Einführen des Geräts die Kappe die Funktion der Schutzkappe ausübt.
  • Die Kappe verhindert nicht nur Verletzungen beim Einführen des Kopfteils, sondern es kann das Kopfteil mit Kappe im Analkanal besser bewegt und besser geführt werden. Hat das Kopfteil den Analkanal passiert und befindet sich im Bereich des Dickdarmes, der wesentlich weiter und flexibler ist, wird die Führungsfunktion der Kappe nicht mehr benötigt und es ist auch keine Verletzungsgefahr beim weiteren Vorschieben des Kopfteils mehr gegeben. Deshalb kann dann die Kappe entfernt werden. Hierzu wird zunächst die Trokarspitze relativ eingefahren. Dies bedeutet, dass die Trokarspitze nicht vollständig zurückgefahren werden muss. Wichtig ist nur, dass die Trokarspitze außer Eingriff mit der Kappe gelangt, die, da sie am vorderen Ende des Kopfteils anliegt, nicht der Bewegung der Trokarspitze folgen kann. Nachdem die Kappe nun lose und ungeführt am Kopfteil anliegt, kann sie seitlich mittels des an der Kappe befindlichen Fadens vom Kopfteil abgezogen werden und verbleibt seitlich neben dem Kopfteil. Es wird dann der beschriebene Klammersetzvorgang, somit das Verbinden der beiden Darmenden, ausgeführt und anschließend das gesamte Klammersetzgerät durch den Analkanal aus dem Körper des Patienten herausgezogen. Anschließend wird mittels des Fadens die Kappe durch den Analkanal herausgezogen. Vorzugsweise besteht die Kappe aus einem flexiblen Kunststoff, womit eine Verletzung des Patienten beim Herausziehen der Kappe ausgeschlossen ist.
  • Der Faden weist eine solche Länge auf, dass er beim Einführen des Kopfteils mit der auf dieses aufgesteckten Kappe mit dem der Kappe abgewandten Fadenende außerhalb des Körpers des Patienten verbleibt.
  • Der Begriff des Fadens ist umfassend zu verstehen. Es handelt sich um ein flexibles Mittel, das es erlaubt, die Kappe aus dem Körper des Patienten herauszuziehen. Insofern kann es sich um eine dünne Leine bzw. ein dünnes Seil aus Kunststoff, Textilie oder unter Umständen sogar aus Metall handeln. Bei Ausbildung des Fadens als Kunststofffaden ist dieser beispielsweise mit der Kappe verschweißt.
  • Damit das Kopfteil mit der dieses abdeckenden Kappe mit geringem Widerstand in den Körper des Patienten eingeführt werden kann, ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Kappe nach außen, somit vom Kopfteil weg, gewölbt ausgebildet ist. Zweckmäßig ist die Kappe zentriert in der Trokarspitze gelagert, derart, dass axial gesehen, der äußere umlaufende Rand der Kappe mit dem äußeren umlaufenden Rand des Kopfteilabschnitts fluchtet. Konstruktiv ist die Kappe insbesondere derart gestaltet, dass sie auf ihrer der Trokarspitze zugewandten Seite einen hohlzylindrischen Ansatz oder eine zylindrische Ausnehmung zur Aufnahme der Trokarspitze, insbesondere zur radial zentrierten Aufnahme der Kappe in der Trokarspitze aufweist. Der Faden ist insbesondere im Bereich des äußeren Randes der Kappe mit dieser verbunden. Dies vereinfacht das Abziehen der Kappe vom vorderen Bereich des Kopfteils bei relativ eingefahrener Trokarspitze.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung der Figuren sowie den Figuren selbst dargestellt, wobei bemerkt wird, dass alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
  • In den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform dargestellt, ohne hierauf beschränkt zu sein. Es stellt dar:
  • Es zeigt:
  • 1 eine räumliche Ansicht des erfindungsgemäßen chirurgischen Klammersetzgerätes,
  • 2 eine Ansicht des Kopfteiles des Klammersetzgeräts, in Richtung des Pfeiles X in 1 gesehen,
  • 3 eine Seitenansicht des Kopfteiles, teilweise aufgebrochen dargestellt, bei relativ eingefahrener Trokarspitze,
  • 4 eine Darstellung des Kopfteils gemäß 3 bei relativ zur Stellung der Trokarspitze gemäß 3 ausgefahrener Trokarspitze und in dieser gelagerter, am Kopfstück anliegender Kappe mit Faden.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Klammersetzgerät 1 für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, weist ein Betätigungsteil 2 mit im vorderen Bereich des Betätigungsteils angeordnetem Kopfteil 3 auf. Beim Klammem mittels des Klammersetzgerätes 1 sind Klammern vom Kopfteil zu einem Bestandteil des Klammersetzgeräts 1 bildenden Ambossteil 4 bewegbar. Das Kopfteil 3 weist einen dem Ambossteil 4 zugewandten vorderen hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 auf, der eine Klammervorrichtung 7 aufnimmt. Im Kopfteilabschnitt 5 ist ein ein- und ausfahrbares, ringförmiges Messer 6 angeordnet. Innerhalb des vom Kopfteilabschnitt 5 umgebenden Raumes ist eine konzentrisch zum hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 angeordnete, ein- und ausfahrbare Trokarspitze 8 positioniert. Diese ist in einer Hülse 9 geführt. Bei aus dem Kopfteil 3 ausgefahrener Trokarspitze 8, wie es in 1 veranschaulicht ist, kann diese mit einem Schaft 10 eines Ambosskopfs 11 verbunden werden, wobei Schaft und Ambosskopf das Ambossteil 4 bilden. Die Verbindung von Ambossteil 4 und Trokarspitze 8 erfolgt durch Rastieren von Trokarspitze 8 und Schaft 1.
  • Ein- und Ausgefahren wird die Trokarspitze 8 durch Drehen einer Einstellschraube 12, die im Bereich des der Trokarspitze 8 abgewandten Endes des Betätigungsteils 2 angeordnet ist. Betätigt wird die Klammervorrichtung 7 mittels eines Betätigungsgriffs 13 des Betätigungsteils 2, wobei beim Betätigen des Betätigungsgriffs 13 in einer dem Operationsvorgang angepassten Folge auch das Messer 6 ausgefahren wird.
  • Zum verletzungsfreien Einführen des Kopfteils 3 des Betätigungsteils 2 durch den Analkanal in den distalen Anteil des Dickdarms wird das vorlaufende Ende des Kopfteils 3 mit einer Kappe 14 abgedeckt. Diese besteht aus einem flexiblen Kunststoff. Die Kappe ist rotationssymmetrisch, wobei der Durchmesser der Kappe dem Außendurchmesser des Kopfteilabschnitts 5 entspricht, so dass, axial gesehen, der äußere umlaufende Rand 15 der Kappe 14 mit dem äußeren umlaufenden Rand 16 des Kopfteilabschnitts 5 fluchtet.
  • Die Kappe 14 ist auf ihrer dem Kopfteilabschnitt 5 abgewandten Seite von dieser weg gewölbt ausgebildet, wie es für die Kappenoberfläche 17 veranschaulicht ist. Auf der der Kappenoberfläche 17 abgewandten Seite ist die Kappe 14 mit einem hohlzylindrischen Ansatz 18 versehen, dessen Innendurchmesser so bemessen ist, dass der Ansatz 18 reibschlüssig auf die Trokarspitze 8 aufgesteckt werden kann.
  • Nur bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze 8, wobei diese Position der Trokarspitze 8 nicht ansatzweise der vollständig ausgefahrenen Position der Trokarspitze beim Aufstecken des Ambossteils 4 auf die Trokarspitze 8 entspricht, ergibt sich die in 4 gezeigte Situation, in der die Kappe 14 an der Stirnfläche 19 des Kopfteilabschnitts 5 anliegt. Wird, ausgehend von dieser Position, die Trokarspitze 8 weiter eingefahren, wie es in 3 veranschaulicht ist, in der sie vollständig in die Hülse 9 zurückgezogen ist, wird die Trokarspitze 8 aus dem Ansatz 18 der Kappe 14 herausgezogen, womit die Kappe nicht mehr von der Trokarspitze 8 gehalten ist. Mit dem Rand 15 der Kappe 14 ist ein relativ langer Faden 20 verbunden, der bei auf die Trokarspitze 8 aufgesetzter Kappe 14 bis zum Betätigungsgriff 13, somit aus dem Körper des Patienten herausreicht.
  • Bei einer Darmanastomose wird mit dem erfindungsgemäßen Klammersetzgerät 1 wie folgt gearbeitet:
    Ein kranker Anteil des Dickdarms wird zunächst entfernt, übrig bleibt ein proximaler Anteil und ein distaler Anteil des Dickdarms, die wieder durch eine Naht vereinigt werden müssen, um so die Kontinenz wieder herzustellen. Um dies zu bewerkstelligen, wird das vom Betätigungsteil 3 abgenommene Ambossteil 4 mit einer sogenannten Tabaksbeutelnaht in den proximalen Anteil des Dickdarms eingenäht. Hierbei umgibt dieser Anteil des Dickdarms den Ambosskopf 11, während der Schaft 10 aus diesem Anteil des Dickdarms herausragt. Es wird dann das Betätigungsteil 2 in die Situation gemäß 4 überführt, somit bei am Kopfteil 3 anliegender Kappe 14, die im Bereich des Ansatzes 8 von der Trokarspitze 8 aufgenommen wird. Der Faden 20 ist zum Betätigungsgriff 13 hin geführt. Das Betätigungsteil 2 wird dann mit seinem Kopf 3 vorlaufend und durch die Kappe 14 abgedeckt durch den Anus eingeführt und bis zu dem mit Quernaht verschlossenen distalen Anteil des Darms vorgeführt. Im Darm, der wesentlich weiter ist als der Analkanal und überdies weich und nachgiebig ist, ist die Kappe 14, unter dem Aspekt der Schutzfunktion, nicht mehr nötig und muss, unter dem Aspekt des weiteren Operationsvorgangs, entfernt werden, weil die Trokarspitze 8 mit dem Schaft 10 des Ambossteils 4 zu verbinden ist. Um dies zu erreichen, wird die Trokarspitze 4 eingefahren, in die Position, wie sie in 3 dargestellt ist, womit die Trokarspitze außer Eingriff mit der Kappe 14 gelangt. Diese liegt somit lose am Kopfteil 3 an und kann mittels des Fadens 20 zunächst radial und dann seitlich am Kopfteil 3 vorbeigezogen werden, in den zwischen dem Kopfteil 3 und dem Betätigungsgriff 13 befindlichen Bereich des Schaftes 21 des Betätigungsteils 2, wobei der Schaft 21 einen gegenüber dem Kopfteil 3 deutlich reduzierten Durchmesser aufweist. Die Kappe 14 kann zunächst an diesem Ort verbleiben.
  • Dann wird die Trokarspitze in die maximale Ausfahrstellung gemäß 1 überführt und durchsticht damit den distalen Anteil des Darms. Anschließend wird der Schaft 10 des Ambossteils 4 rastierend mit der Trokarspitze 8 verbunden und die Trokarspitze 8 wieder eingefahren, womit durch Annäherung von Kopfteil 3 und Ambossteil 4 die Darmenden aufeinander zu bewegt werden, bis diese aneinander liegen. Es wird dann die Klammervorrichtung 7 betätigt, wobei die einzelnen Klammern aus dem Kopfteilabschnitt 5 austreten und gegen die diesem zugewandte ringförmige Ambossfläche 22 bewegt werden, so dass die beiden Darmteile geklammert miteinander verbunden werden. Beim Betätigen der Klammervorrichtung 7 mittels des Betätigungsgriffes 13 wird auch das Messer 6 aus dem Kopfteilabschnitt 5 ausgefahren, um einen Gewebebereich auszustanzen, der sich innerhalb des Umfangs des zwischen Ambossteil 4 und Kopfteil 3 geklammerten Gewebes befindet.
  • Nach dem beschriebenen Klammern der Darmteile kann das Klammersetzgerät, somit das Betätigungsteil 2 und das mit diesem verbundene Ambossteil 4 durch den Analkanal aus dem Körper des Patienten herausgezogen werden. Anschließend kann mittels des Fadens 20 die Kappe 14 durch den Analkanal aus dem Körper des Patienten gezogen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0481619 B1 [0003]
    • - DE 10158246 C1 [0005]
    • - EP 1815805 A1 [0005]

Claims (7)

  1. Chirurgisches Klammersetzgerät (1) für Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, bei dem Klammern von einem Kopfteil (3) zu einem Ambossteil (4) bewegbar sind, das Kopfteil (3) einen dem Ambossteil (4) zugewandten vorderen, hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt (5) aufweist, der eine Klammervorrichtung (7) aufnimmt, ein ein- und ausfahrbares Messer (6) im Kopfteilabschnitt (5) angeordnet ist, sowie mit einer innerhalb des vom Kopfteilabschnitt (5) umgebenen Raumes angeordneten ein- und ausfahrbaren Trokarspitze (8), mit der das Ambossteil (4) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei von der Trokarspitze (8) abgenommenem Ambossteil (4) das vordere Ende (19) des Kopfteils (3) mittels einer Kappe (14) abdeckbar ist, wobei mit der Kappe (14) ein außerhalb des Geräts (1) angeordneter Faden (20) verbunden ist, und die Kappe (14) bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze (8) in der Trokarspitze (8) gelagert ist und das vordere Ende (19) des Kopfteils (3) abdeckt, und die Kappe (14) bei relativ hierzu eingefahrener Stellung der Trokarspitze (8) außer Kontakt mit der Trokarspitze (8) ist.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (14) nach außen gewölbt ausgebildet ist.
  3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (14) kreisförmig ist und deren Außendurchmesser dem Außendurchmesser des hohlzylindrischen Kopfteilabschnitts (5) entspricht.
  4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (14) zentriert in der Trokarspitze (8) gelagert ist, derart, dass axial gesehen, der äußere umlaufende Rand (15) der Kappe (14) mit dem äußeren umlaufenden Rand (16) des Kopfteilabschnitts (5) fluchtet.
  5. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (14) auf ihrer der Trokarspitze (8) zugewandten Seite einen hohlzylindrischen Ansatz (18) oder eine zylindrische Ausnehmung zur Aufnahme der Trokarspitze (8), insbesondere zur radial zentrierten Aufnahme der Kappe (14) in der Trokarspitze (8) aufweist.
  6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (14) aus Kunststoff, insbesondere aus einem flexiblen Kunststoff besteht.
  7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Faden (20) im Bereich des äußeren Randes (15) der Kappe (14) mit dieser verbunden ist.
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