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Die
Erfindung betrifft ein chirurgisches Klammersetzgerät für
Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, bei dem
Klammern von einem Kopfteil zu einem Ambossteil bringbar sind, das
Kopfteil einen dem Ambossteil zugewandten vorderen, hohlzylindrischen
Kopfteilabschnitt aufweist, der eine Klammer vorrichtung aufnimmt,
ein ein- und ausfahrbares Messer im Kopfteilabschnitt angeordnet
ist, sowie mit einer innerhalb des vom Kopfteilabschnitt umgebenen
Raumes angeordneten ein- und ausfahrbaren Trokarspitze, mit der
das Ambossteil verbindbar ist.
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Allgemein
werden bei der Durchführung einer chirurgischen Klammersetzoperation
zur Bildung einer Anastomose zwei Stücke Lumen oder rohrförmiges
Gewebe, z. B. Darmgewebe, durch eine geschlossene Reihe von Klammem
miteinander verbunden. Bei der Durchführung der Anastomose
mit einem chirurgischen Klammersetzgerät werden die beiden
Stücke des rohrförmigen Gewebes zwischen dem Ambossteil,
das mit einer Anordnung von Klammerumformvertiefungen versehen ist,
und der Klammervorrichtung des Kopfteilabschnitts zusammengeklemmt.
Bei Betätigen der Klammervorrichtung werden die Klammern
in das Gewebe getrieben und die Klammern am Ambossteil umgeformt.
Ferner wird ein im hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt angeordnetes ringförmiges
Messer vorbewegt, um das zwischen dem Ambossteil und dem Kopfteilabschnitt
eingeklemmte überschüssige Gewebe abzuschneiden.
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Ein
chirurgisches Klammersetzgerät der eingangs genannten Art
ist aus der
EP 0 481
619 B1 bekannt. Zur Bildung beispielsweise einer Darmanastomose
wird zunächst ein kranker Anteil des Dickdarms entfernt, übrig
bleibt ein sogenannter proximaler Anteil und ein distaler Anteil
des Dickdarms, die wieder durch eine Naht vereinigt werden müssen,
um so die Kontinenz wieder herzustellen. Um dies zu bewerkstelligen,
wird das Ambossteil vom Kopfteil abgekoppelt und mit einer sogenannten
Tabaksbeutelnaht in den proximalen Anteil des Dickdarms eingenäht.
Das Kopfteil des chirurgischen Klammersetzgerätes wird dann
ohne das Ambossteil durch den Anus eingeführt und bis zu
dem mit Quernaht verschlossenen distalen Anteil des Darms vorgeführt.
Dann wird die Trokarspitze ausgefahren, wobei sie diesen Anteil des
Darms durchsticht und beim weiteren Ausfahren mit dem Ambossteil
formschlüssig gekoppelt. Beim Einfahren der Trokarspitze
wird das Ambossteil mit dem proximalen Anteil des Dickdarms gegen
das Kopfteil mit dem distalen Anteil des Dickdarms bewegt und es
kann dann der beschriebene Klammervorgang und das anschließende
Abschneiden des überschüssigen Gewebes vonstatten
gehen. Anschließend wird das Klammersetzgerät
insgesamt aus dem Anus gezogen.
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Nachteilig
ist bei diesem Klammersetzgerät, dass selbst bei in den
Kopfteilabschnitt eingefahrener Trokarspitze das Kopfteil im Bereich
seines vorderen Endes, somit desjenigen Endes, das beim Einführen
des Kopfteils durch den Anus vorlaufend ist, relativ scharfe Kanten
besitzt, die bei der Einführung in den Analkanal immer
wieder Schleimhauteinrisse und somit Schmerzen nach der Operation
verursachen. Andererseits ist das Vorschieben des kantigen Kopfteils,
besonders bei faltenreicher Darmschleimhaut, oftmals erheblich erschwert
und somit die Operation in ihrer Gesamtheit sogar gefährdet.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein chirurgisches Klammersetzgerät
der eingangs Art so weiter zu bilden, dass beim Einführen
des Kopfteiles des Klammersetzgerätes in den Körper
des Patienten eine Verletzung des Körpers, insbesondere des
Analkanals wirksam vermieden wird.
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Gelöst
wird die Aufgabe bei einem chirurgischen Klammersetzgerät
der eingangs genannten Art dadurch, dass bei von der Trokarspitze
abgenommenem Ambossteil das vordere Ende des Kopfteils mittels einer
Kappe abdeckbar ist, wobei mit der Kappe ein außerhalb
des Gerät angeordneter Faden verbunden ist, und die Kappe
bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze in der Trokarspitze gelagert
ist und das vordere Ende des Kopfteils abdeckt, und die Kappe bei
relativ hierzu eingefahrener Stellung der Trokarspitze außer
Kontakt mit der Kappe ist.
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Vor
dem Einführen des Kopfteiles, somit bei vom Kopfteil entferntem
Ambossteil, wird die Trokarspitze etwas eingefahren, so dass die
Trokarspitze als Lage rungselement für die Kappe dienen
kann. Die Kappe wird auf die Trokarspitze aufgesteckt. Die Trokarspitze
ist so weit ausgefahren, dass bei auf diese aufgesteckter Kappe
die Kappe das vordere Ende des Kopfteils abdeckt, somit an diesem
anliegt. Insbesondere ist die Kappe kreisförmig und es
entspricht der Außendurchmesser der Kappe dem Außendurchmesser
des hohlzylindrischen Kopfteilabschnitts. Demzufolge, und dies gilt
nicht nur für diese konkrete Weiterbildung, deckt die Kappe
zumindest diejenigen vorderen Bereiche des Kopfteiles ab, die relativ
scharf sind und demnach zu Verletzungen beim Einführen
des Kopfteils durch den Analkanal führen können.
Vorzugsweise deckt die Kappe die gesamte vordere Fläche
des Kopfteils ab, so dass beim Einführen des Geräts
die Kappe die Funktion der Schutzkappe ausübt.
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Die
Kappe verhindert nicht nur Verletzungen beim Einführen
des Kopfteils, sondern es kann das Kopfteil mit Kappe im Analkanal
besser bewegt und besser geführt werden. Hat das Kopfteil
den Analkanal passiert und befindet sich im Bereich des Dickdarmes,
der wesentlich weiter und flexibler ist, wird die Führungsfunktion
der Kappe nicht mehr benötigt und es ist auch keine Verletzungsgefahr
beim weiteren Vorschieben des Kopfteils mehr gegeben. Deshalb kann
dann die Kappe entfernt werden. Hierzu wird zunächst die
Trokarspitze relativ eingefahren. Dies bedeutet, dass die Trokarspitze
nicht vollständig zurückgefahren werden muss.
Wichtig ist nur, dass die Trokarspitze außer Eingriff mit
der Kappe gelangt, die, da sie am vorderen Ende des Kopfteils anliegt, nicht
der Bewegung der Trokarspitze folgen kann. Nachdem die Kappe nun
lose und ungeführt am Kopfteil anliegt, kann sie seitlich
mittels des an der Kappe befindlichen Fadens vom Kopfteil abgezogen werden
und verbleibt seitlich neben dem Kopfteil. Es wird dann der beschriebene
Klammersetzvorgang, somit das Verbinden der beiden Darmenden, ausgeführt
und anschließend das gesamte Klammersetzgerät
durch den Analkanal aus dem Körper des Patienten herausgezogen.
Anschließend wird mittels des Fadens die Kappe durch den
Analkanal herausgezogen. Vorzugsweise besteht die Kappe aus einem
flexiblen Kunststoff, womit eine Verletzung des Patienten beim Herausziehen
der Kappe ausgeschlossen ist.
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Der
Faden weist eine solche Länge auf, dass er beim Einführen
des Kopfteils mit der auf dieses aufgesteckten Kappe mit dem der
Kappe abgewandten Fadenende außerhalb des Körpers
des Patienten verbleibt.
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Der
Begriff des Fadens ist umfassend zu verstehen. Es handelt sich um
ein flexibles Mittel, das es erlaubt, die Kappe aus dem Körper
des Patienten herauszuziehen. Insofern kann es sich um eine dünne Leine
bzw. ein dünnes Seil aus Kunststoff, Textilie oder unter
Umständen sogar aus Metall handeln. Bei Ausbildung des
Fadens als Kunststofffaden ist dieser beispielsweise mit der Kappe
verschweißt.
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Damit
das Kopfteil mit der dieses abdeckenden Kappe mit geringem Widerstand
in den Körper des Patienten eingeführt werden
kann, ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung vorgesehen, dass die Kappe nach außen, somit
vom Kopfteil weg, gewölbt ausgebildet ist. Zweckmäßig
ist die Kappe zentriert in der Trokarspitze gelagert, derart, dass
axial gesehen, der äußere umlaufende Rand der
Kappe mit dem äußeren umlaufenden Rand des Kopfteilabschnitts
fluchtet. Konstruktiv ist die Kappe insbesondere derart gestaltet,
dass sie auf ihrer der Trokarspitze zugewandten Seite einen hohlzylindrischen
Ansatz oder eine zylindrische Ausnehmung zur Aufnahme der Trokarspitze,
insbesondere zur radial zentrierten Aufnahme der Kappe in der Trokarspitze
aufweist. Der Faden ist insbesondere im Bereich des äußeren
Randes der Kappe mit dieser verbunden. Dies vereinfacht das Abziehen
der Kappe vom vorderen Bereich des Kopfteils bei relativ eingefahrener
Trokarspitze.
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Weitere
Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der
Beschreibung der Figuren sowie den Figuren selbst dargestellt, wobei
bemerkt wird, dass alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von
Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
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In
den Figuren ist die Erfindung anhand einer Ausführungsform
dargestellt, ohne hierauf beschränkt zu sein. Es stellt
dar:
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Es
zeigt:
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1 eine
räumliche Ansicht des erfindungsgemäßen
chirurgischen Klammersetzgerätes,
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2 eine
Ansicht des Kopfteiles des Klammersetzgeräts, in Richtung
des Pfeiles X in 1 gesehen,
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3 eine
Seitenansicht des Kopfteiles, teilweise aufgebrochen dargestellt,
bei relativ eingefahrener Trokarspitze,
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4 eine
Darstellung des Kopfteils gemäß 3 bei
relativ zur Stellung der Trokarspitze gemäß 3 ausgefahrener
Trokarspitze und in dieser gelagerter, am Kopfstück anliegender
Kappe mit Faden.
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Das
erfindungsgemäße chirurgische Klammersetzgerät 1 für
Anastomosen, insbesondere für Darmanastomosen, weist ein
Betätigungsteil 2 mit im vorderen Bereich des
Betätigungsteils angeordnetem Kopfteil 3 auf.
Beim Klammem mittels des Klammersetzgerätes 1 sind
Klammern vom Kopfteil zu einem Bestandteil des Klammersetzgeräts 1 bildenden Ambossteil 4 bewegbar.
Das Kopfteil 3 weist einen dem Ambossteil 4 zugewandten
vorderen hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 auf, der
eine Klammervorrichtung 7 aufnimmt. Im Kopfteilabschnitt 5 ist
ein ein- und ausfahrbares, ringförmiges Messer 6 angeordnet.
Innerhalb des vom Kopfteilabschnitt 5 umgebenden Raumes
ist eine konzentrisch zum hohlzylindrischen Kopfteilabschnitt 5 angeordnete,
ein- und ausfahrbare Trokarspitze 8 positioniert. Diese
ist in einer Hülse 9 geführt. Bei aus
dem Kopfteil 3 ausgefahrener Trokarspitze 8, wie
es in 1 veranschaulicht ist, kann diese mit einem Schaft 10 eines
Ambosskopfs 11 verbunden werden, wobei Schaft und Ambosskopf
das Ambossteil 4 bilden. Die Verbindung von Ambossteil 4 und
Trokarspitze 8 erfolgt durch Rastieren von Trokarspitze 8 und
Schaft 1.
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Ein-
und Ausgefahren wird die Trokarspitze 8 durch Drehen einer
Einstellschraube 12, die im Bereich des der Trokarspitze 8 abgewandten
Endes des Betätigungsteils 2 angeordnet ist. Betätigt
wird die Klammervorrichtung 7 mittels eines Betätigungsgriffs 13 des
Betätigungsteils 2, wobei beim Betätigen
des Betätigungsgriffs 13 in einer dem Operationsvorgang angepassten
Folge auch das Messer 6 ausgefahren wird.
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Zum
verletzungsfreien Einführen des Kopfteils 3 des
Betätigungsteils 2 durch den Analkanal in den
distalen Anteil des Dickdarms wird das vorlaufende Ende des Kopfteils 3 mit
einer Kappe 14 abgedeckt. Diese besteht aus einem flexiblen
Kunststoff. Die Kappe ist rotationssymmetrisch, wobei der Durchmesser
der Kappe dem Außendurchmesser des Kopfteilabschnitts 5 entspricht,
so dass, axial gesehen, der äußere umlaufende
Rand 15 der Kappe 14 mit dem äußeren
umlaufenden Rand 16 des Kopfteilabschnitts 5 fluchtet.
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Die
Kappe 14 ist auf ihrer dem Kopfteilabschnitt 5 abgewandten
Seite von dieser weg gewölbt ausgebildet, wie es für
die Kappenoberfläche 17 veranschaulicht ist. Auf
der der Kappenoberfläche 17 abgewandten Seite
ist die Kappe 14 mit einem hohlzylindrischen Ansatz 18 versehen,
dessen Innendurchmesser so bemessen ist, dass der Ansatz 18 reibschlüssig
auf die Trokarspitze 8 aufgesteckt werden kann.
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Nur
bei teilweise ausgefahrener Trokarspitze 8, wobei diese
Position der Trokarspitze 8 nicht ansatzweise der vollständig
ausgefahrenen Position der Trokarspitze beim Aufstecken des Ambossteils 4 auf
die Trokarspitze 8 entspricht, ergibt sich die in 4 gezeigte
Situation, in der die Kappe 14 an der Stirnfläche 19 des
Kopfteilabschnitts 5 anliegt. Wird, ausgehend von dieser
Position, die Trokarspitze 8 weiter eingefahren, wie es
in 3 veranschaulicht ist, in der sie vollständig
in die Hülse 9 zurückgezogen ist, wird
die Trokarspitze 8 aus dem Ansatz 18 der Kappe 14 herausgezogen,
womit die Kappe nicht mehr von der Trokarspitze 8 gehalten
ist. Mit dem Rand 15 der Kappe 14 ist ein relativ langer
Faden 20 verbunden, der bei auf die Trokarspitze 8 aufgesetzter
Kappe 14 bis zum Betätigungsgriff 13,
somit aus dem Körper des Patienten herausreicht.
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Bei
einer Darmanastomose wird mit dem erfindungsgemäßen
Klammersetzgerät 1 wie folgt gearbeitet:
Ein
kranker Anteil des Dickdarms wird zunächst entfernt, übrig
bleibt ein proximaler Anteil und ein distaler Anteil des Dickdarms,
die wieder durch eine Naht vereinigt werden müssen, um
so die Kontinenz wieder herzustellen. Um dies zu bewerkstelligen,
wird das vom Betätigungsteil 3 abgenommene Ambossteil 4 mit
einer sogenannten Tabaksbeutelnaht in den proximalen Anteil des
Dickdarms eingenäht. Hierbei umgibt dieser Anteil des Dickdarms
den Ambosskopf 11, während der Schaft 10 aus
diesem Anteil des Dickdarms herausragt. Es wird dann das Betätigungsteil 2 in
die Situation gemäß 4 überführt, somit
bei am Kopfteil 3 anliegender Kappe 14, die im Bereich
des Ansatzes 8 von der Trokarspitze 8 aufgenommen
wird. Der Faden 20 ist zum Betätigungsgriff 13 hin
geführt. Das Betätigungsteil 2 wird dann
mit seinem Kopf 3 vorlaufend und durch die Kappe 14 abgedeckt
durch den Anus eingeführt und bis zu dem mit Quernaht verschlossenen
distalen Anteil des Darms vorgeführt. Im Darm, der wesentlich
weiter ist als der Analkanal und überdies weich und nachgiebig ist,
ist die Kappe 14, unter dem Aspekt der Schutzfunktion,
nicht mehr nötig und muss, unter dem Aspekt des weiteren
Operationsvorgangs, entfernt werden, weil die Trokarspitze 8 mit
dem Schaft 10 des Ambossteils 4 zu verbinden ist.
Um dies zu erreichen, wird die Trokarspitze 4 eingefahren,
in die Position, wie sie in 3 dargestellt
ist, womit die Trokarspitze außer Eingriff mit der Kappe 14 gelangt.
Diese liegt somit lose am Kopfteil 3 an und kann mittels
des Fadens 20 zunächst radial und dann seitlich
am Kopfteil 3 vorbeigezogen werden, in den zwischen dem
Kopfteil 3 und dem Betätigungsgriff 13 befindlichen
Bereich des Schaftes 21 des Betätigungsteils 2,
wobei der Schaft 21 einen gegenüber dem Kopfteil 3 deutlich
reduzierten Durchmesser aufweist. Die Kappe 14 kann zunächst
an diesem Ort verbleiben.
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Dann
wird die Trokarspitze in die maximale Ausfahrstellung gemäß 1 überführt
und durchsticht damit den distalen Anteil des Darms. Anschließend
wird der Schaft 10 des Ambossteils 4 rastierend mit
der Trokarspitze 8 verbunden und die Trokarspitze 8 wieder
eingefahren, womit durch Annäherung von Kopfteil 3 und
Ambossteil 4 die Darmenden aufeinander zu bewegt werden,
bis diese aneinander liegen. Es wird dann die Klammervorrichtung 7 betätigt, wobei
die einzelnen Klammern aus dem Kopfteilabschnitt 5 austreten
und gegen die diesem zugewandte ringförmige Ambossfläche 22 bewegt
werden, so dass die beiden Darmteile geklammert miteinander verbunden
werden. Beim Betätigen der Klammervorrichtung 7 mittels
des Betätigungsgriffes 13 wird auch das Messer 6 aus
dem Kopfteilabschnitt 5 ausgefahren, um einen Gewebebereich
auszustanzen, der sich innerhalb des Umfangs des zwischen Ambossteil 4 und
Kopfteil 3 geklammerten Gewebes befindet.
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Nach
dem beschriebenen Klammern der Darmteile kann das Klammersetzgerät,
somit das Betätigungsteil 2 und das mit diesem
verbundene Ambossteil 4 durch den Analkanal aus dem Körper des
Patienten herausgezogen werden. Anschließend kann mittels
des Fadens 20 die Kappe 14 durch den Analkanal
aus dem Körper des Patienten gezogen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0481619
B1 [0003]
- - DE 10158246 C1 [0005]
- - EP 1815805 A1 [0005]