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DE202011109214U1 - Küchenarbeitsplatte - Google Patents

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DE202011109214U1
DE202011109214U1 DE201120109214 DE202011109214U DE202011109214U1 DE 202011109214 U1 DE202011109214 U1 DE 202011109214U1 DE 201120109214 DE201120109214 DE 201120109214 DE 202011109214 U DE202011109214 U DE 202011109214U DE 202011109214 U1 DE202011109214 U1 DE 202011109214U1
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kitchen worktop
glass plate
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B6/00Heating by electric, magnetic or electromagnetic fields
    • H05B6/02Induction heating
    • H05B6/10Induction heating apparatus, other than furnaces, for specific applications
    • H05B6/12Cooking devices

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Induction Heating Cooking Devices (AREA)

Abstract

Küchenarbeitsplatte (1) umfassend eine blickdicht gestaltete Glasplatte (2) und wenigstens eine blickdicht gestaltete Kochzone aus Glas, wobei unterhalb der Kochzone ein Heizelement in Form einer Induktionseinrichtung (22) angeordnet ist, welches im Betrieb für den Benutzer nicht sichtbar ist, und wobei eine an der Oberfläche sichtbare Kochzonenmarkierung vorgesehen ist, welche die Position der Induktionseinrichtung (22) für den Benutzer kenntlich macht, dadurch gekennzeichnet, dass die gläserne Kochzone als eine separate Kochzonenglasscheibe (4) ausgebildet ist, dass die Glasplatte (2) eine Ausnehmung (3) aufweist, in der die separate Kochzonenglasscheibe (4) angeordnet ist, dass die Kochzonenmarkierung dadurch gebildet ist, dass zwischen der Glasplatte (2) und der Kochzonenglasscheibe (4) eine Sichtfuge vorgesehen ist, und dass die Sichtfuge mit einer Sichtfugenmasse versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Küchenarbeitsplatte umfassend eine blickdicht gestaltete Glasplatte und wenigstens eine blickdicht gestaltete Kochzone aus Glas, wobei unterhalb der Kochzone ein Heizelement in Form einer Induktionseinrichtung angeordnet ist, welches im Betrieb für den Benutzer nicht sichtbar ist, und wobei eine an der Oberfläche der Küchenarbeitsplatte sichtbare Kochzonenmarkierung vorgesehen ist, welche die Position der Induktionseinrichtung für den Benutzer kenntlich macht.
  • Eine solche Küchenarbeitsplatte weist üblicherweise eine kratzfeste Glasoberfläche auf, wobei im Sinne der Erfindung eine Oberfläche als kratzfest angesehen wird, wenn ihre Ritzhärte nach Mohs-Skala einen Wert beträgt, der größer ist als vier.
  • Wegen der Induktionserhitzung tritt stets eine sekundäre Erwärmung in der Kochzone auf, wenn diese Kontakt mit einem erhitzten Topf hat, weil dann durch Wärmeleitung und Wärmestrahlung Wärme vom Topf nach unten in die Kochzone transportiert wird. In der markierten Kochzone der Küchenarbeitsplatte tritt daher eine sekundäre Erwärmung auf. Diese Effekte erhitzen die Kochzone jedoch nur lokal und führen dadurch zu einer unerwünschten thermischen Beanspruchung, die bei diesem Stand der Technik zu Schäden oder zur Zerstörung der Glasscheibe der Arbeitsplatte führen kann.
  • Üblich ist eine Küchenarbeitsplatte aus einer großen Plattegebildet, beispielsweise eine Holzwerkstoffplatte, in der Aussparungen vorgesehen sind, die zur Aufnahme eines Kochfeldes dienen und/oder zur Aufnahme einer Spüle oder einer Küchenarmatur, wie einem Wasserhahn. Als Kochfeld wird der obere Teil eines Herdes bezeichnet, welcher Heizelemente und bei einer modernen Ausführung eine durchgehende ebene Oberfläche zum Aufstellen von Kochgefäßen aufweist. Das Kochfeld steht entweder ein wenig über die Oberfläche der Glasplatte hervor oder es ist in der Glasplatte eingelassen und von einer Fuge umgeben. Bei modernen Kochfeldern sind sehr hitzebeständige monolithische Glaskeramikscheiben verbreitet, welche die Aufstelloberfläche für die Kochgefäße bilden. Die Scheibe des Kochfelds ist aus Gründen der Ästhetik nahezu undurchsichtig, weil das Innere der Heizelemente unsichtbar bleiben soll. Zum positionsrichtigen Aufstellen der Kochgefäße über dem jeweiligen Heizelement ist das Kochfeld mit Markierungen versehen, welche die einzelnen Kochzonen kenntlich machen.
  • Um ein Glaskeramik-Kochfeld undurchsichtig zu gestalten, ist es bekannt, eine sogenannte volumengefärbte Glaskeramik zu verwenden, wie in DE 10 2008 040 636 B4 beschrieben. Eine solche Glaskeramikscheibe ist über die gesamte Dicke durchgefärbt. Hierfür werden Farbpartikel bereits während des Herstellungsprozesses der noch geschmolzenen Glaskeramik beigemischt. Solche Kochfelder sind klassischerweise dunkel eingefärbt, um die gewünschte Blickdichtheit zu gewährleisten. Außerdem ist es gemäß DE 10 2008 040 636 B4 bekannt, eine Glaskeramikplatte, die nicht volumengefärbt ist, für ein Kochfeld zu verwenden. Um auch diese blickdicht auszuführen, ist dann an der Unterseite eine Beschichtung vorgesehen. Diese Ausführung erlaubt es, an der Unterseite der Glaskeramikplatte ein Display anzuordnen und an der für das Display vorgesehenen Stelle die Beschichtung wegzulassen. Unabhängig davon, ob die Blickdichtheit mittels einer durchgefärbten oder einer unterseitig beschichteten Glaskeramikplatte erreicht wird, sind die Kochzonen stets durch Markierungen kenntlich gemacht.
  • Die DE 196 12 621 A1 schlägt ein Kochfeld aus einer monolithischen Scheibe vor, die aus Glas- oder Glaskeramik sein kann, und auf der ebenfalls mehrere Kochzonen markiert sind. Das besondere an diesem Kochfeld ist, dass es mindestens eine nicht zum Erhitzen vorgesehene sogenannte Funktionszone aufweist, die in eine Aussparung des Kochfeldes eingelassen ist, und die beispielsweise eine Wiegezone sein kann.
  • Eine gattungsgemäße Küchenarbeitsplatte ist aus der DE 10 2009 007 363 A1 bekannt. Diese weist eine monolithische Arbeitsplatte auf. Besonders bevorzugt werden nach dieser Lehre Glasscheiben aus einem Einscheibensicherheitsglas (ESG) verwendet. Unmittelbar an der Unterseite dieser Arbeitsplatte sind Heizelemente angeordnet, hier Induktionseinrichtungen. Der in diesem Stand der Technik vorgeschlagenen Lösung lag die Aufgabe zugrunde, Aussparungen, Fugen, Vertiefungen, Anhebungen, Ränder und/oder andere Unebenheiten am Rand des Kochfelds unbedingt zu vermeiden. Um Blickdichtheit zu erhalten, wurde vorgeschlagen, die Unterseite der Glasscheibe mit keramischer Farbe zu beschichten. Dies erfordert es nach der Lehre dieses Standes der Technik, auf der Oberseite der Glasscheibe Kochzonenmarkierungen aufzubringen. Die Maßnahmen zur Markierung der Kochzonen sind jedoch zu aufwändig. Sie erschöpfen sich darin, die Kochzonenmarkierungen durch Einritzen, durch Gravur mittels eines geeigneten Lasers oder durch Aufdrucken von hitzebeständiger Keramikfarbe herzustellen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Küchenarbeitsplatte weiterzubilden und eine einfache und kostengünstige Alternative der Ausgestaltung einer Küchenarbeitsplatte mit Kochzonenmarkierung vorzuschlagen.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die gläserne Kochzone als eine separate Kochzonenglasscheibe ausgebildet ist, dass die Glasplatte eine Ausnehmung aufweist, in der die separate Kochzonenglasscheibe angeordnet ist, dass die Kochzonenmarkierung dadurch gebildet ist, dass zwischen der Glasplatte und der Kochzonenglasscheibe eine Sichtfuge vorgesehen ist, und dass die Sichtfuge mit einer Sichtfugenmasse versehen ist.
  • Die Maßnahme, die Kochzonenmarkierung als Sichtfuge auszubilden, hat den Vorteil, dass weder an der Oberfläche der Glasplatte noch an der Oberfläche der Kochzonenglasscheibe eine Bearbeitung erfolgen muss. Besonders wichtig ist die Kochzonenmarkierung dann, wenn die farbliche Erscheinung der Glasplatte und der Kochzonenglasscheibe identisch oder nahezu identisch ist, weil ohne Sichtfuge überhaupt nicht zu erkennen wäre, wo sich das Heizelement und somit die Kochzone befindet. Im Unterschied zu der Markierung per Sichtfuge ist beim Stand der Technik entweder eine Einritzung oder Gravur notwendig, wodurch die plane Glasoberfläche mit rauen Vertiefungen versehen wird. Die im Stand der Technik vorgesehene Alternative, eine Anhebung auf der Glasscheibe zu erzeugen, indem Keramikfarbe als Kochzonenmarkierung aufgetragen wird, macht die plane Glasoberfläche ebenfalls zunichte. Keine der Alternativen stellt eine unter hygienischen Gesichtspunkten hervorragende Lösung dar.
  • Die erfindungsgemäße Kochzonenmarkierung verletzt die planen Glasflächen der Glasplatte und der Kochzonenglasscheibe überhaupt nicht. Für die Sichtfuge stehen Materialien zur Verfügung, die glatte Oberflächen bilden, welche sich gut reinigen lassen und sich auch aus hygienischen Gründen besonders eignen, weil sie mit antibakterieller und/oder pilzhemmender Wirkung versehen sein können.
  • Vorzugsweise ist die Kochzonenglasscheibe aus nicht volumengefärbtem Glas ausgebildet. Dies gestattet es, dekorative Farbeffekte an einer Glasfläche vorzusehen, bevorzugt an der Unterseite der Kochzonenglasscheibe anzubringen.
  • An der der Induktionseinrichtung zugewandten Unterseite der Kochzonenglasscheibe ist günstigerweise eine Blickschutzbeschichtung vorgesehen. Die Blickschutzbeschichtung hat zweckmäßig auch den oben erwähnten dekorativen Effekt. Sie kann durch Farbauftrag erzeugt werden oder es wird eine geeignete Folie als Blickschutzbeschichtung angebracht. Der Farbauftrag kann eine oder mehrere Schichten umfassen, die beispielsweise aufgedruckt werden können.
  • An jener der Induktionseinrichtung zugewandten Unterseite der Glasplatte ist zweckmäßig auch eine Blickschutzbeschichtung vorgesehen. Diese Blickschutzbeschichtung hat ebenfalls einen dekorativen Effekt und sie kann durch ein- oder mehrschichtigen Farbauftrag erzeugt werden oder als geeignete Folie angebracht werden.
  • In einer optisch ansprechenden Ausführung ist die Blickschutzbeschichtung an der Unterseite der Kochzonenscheibe identisch mit der Blickschutzbeschichtung an der Unterseite der Glasplatte. Darüber hinaus kann, sofern erhältlich, auch die Sichtfugenmasse farblich angepasst sein an die Blickschutzbeschichtungen der Glasplatte und der Kochzonenscheibe.
  • Es kann für die Blickschutzbeschichtung der Glasplatte derselbe Farbton beziehungsweise dieselbe Farbe gewählt werden, wie für die Blickschutzbeschichtung der Kochzonenscheibe. Auch die Sichtschutzfuge kann gleichfarbig sein. Alternativ können farbliche Kontraste zwischen der Glasplatte und der Kochzonenscheibe erzeugt werden, indem unterschiedliche Farben verwendet werden. Darüber hinaus ist es möglich, farbige Motive und Bilder aufzubringen, die sich insgesamt über die Glasplatte und die Kochzonenscheibe erstrecken und auch die Sichtfuge mit einbeziehen. Es stehen u. a. geeignete RAL Farben zur Verfügung. Weitere Farben sind durch Mischung erzeugbar.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist die Glasplatte aus thermisch vorgespanntem Einscheibensicherheitsglas ausgebildet (ESG-Arbeitsplatte). Es hat sich erwiesen, dass sie Temperaturwechselbeständigkeit der ESG-Arbeitsplatte für eine Küchenarbeitsplatte genügt. Es handelt sich bei Einscheibensicherheitsglas üblicherweise um ein thermisch vorgespanntes Glas, dem durch die thermische Behandlung Zugspannungen im Kern und Druckspannungen an der Oberfläche verliehen werden. Wenn ESG durch eine äußere mechanische Beanspruchung beschädigt wird, zerspringt es aufgrund der Eigenspannungen in kleine Bruchstücke, welche die Verletzungsgefahr verringern. ESG gilt als verkehrssicheres Glas und ist daher für Fahrzeuge zugelassen. Die Eigenschaft, bei einer Beschädigung in kleine Stücke zu brechen, ist auch für die Anwendung in einer Küche vorteilhaft, weil die Verletzungsgefahr reduziert wird.
  • Die für die Glasplatte verwendbaren Gläser und auch die Gläser für die Kochzonenglasscheibe sind in unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit verfügbar. Der Glasoberfläche kann beispielsweise durch Sandstrahlen eine gewisse Mattigkeit verliehen werden, was als satinieren bezeichnet wird. So sind glänzende oder matte Oberflächen mit unterschiedlichen Rauhigkeiten verfügbar, die für die Glasplatte und die Kochzonenglasscheibe einheitlich oder in unterschiedlicher Oberflächenbeschaffenheit kombiniert werden können.
  • Das Glas der Kochzonenscheibe weist günstig eine Temperaturwechselbeständigkeit auf, die geringer ist als die Temperaturwechselbeständigkeit einer Glaskeramikscheibe mit der gleichen Scheibendicke. Für die Kochzonenscheibe kann dadurch ein Material verwendet werden, das zu wesentlich geringerem Preis erhältlich ist.
  • Mit der neuen Konstruktion kann für die Kochzonenglasscheibe thermisch vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas verwendet werden. Da die Kochzonenglasscheibe in die Glasplatte der Küchenarbeitsplatte eingepasst und eine mit Sichtfugenmasse versehene Fuge vorgesehen ist, verursachen thermische Spannungen keine Beanspruchung in der Glasplatte. Die Kochzonenglasscheibe kann sich ihrerseits nahezu frei ausdehnen. Die Fugenmasse kompensiert jegliche Dehnung der Kochzonenglasscheibe und verhindert eine Übertragung der thermischen Beanspruchung in die Glasplatte.
  • Die Temperaturwechselbeständigkeit des Glases der Kochzonenscheibe ist günstigerweise mindestens so gut, wie die Temperaturwechselbeständigkeit von thermisch vorgespanntem Einscheibensicherheitsglas. Für die vergleichsweise kleine Fläche der Kochzonenglasscheibe kann aber durchaus auch ein Glas verwendet werden, das auf die Eigenschaft eines Sicherheitsglases verzichtet. Daher wird eine Kombination aus ESG für die Glasplatte und einem im Vergleich dazu Nichtsicherheitsglas für die Kochzonenscheibe(n) als besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung angesehen.
  • Für die Kochzonenglasscheibe und für die Glasplatte können unterschiedliche Glassorten oder jeweils die gleiche Glassorte verwendet werden.
  • Die Glasplatte ist dabei in der Regel einer geringeren Temperaturwechselbelastung ausgesetzt als die Kochzonenglasscheibe. Zweckmäßig ist daher die Temperaturwechselbeständigkeit des Glases der Kochzonenglasscheibe zumindest gleich groß oder größer als die Temperaturwechselbeständigkeit der Glasarbeitsplatte.
  • Mit der neuen Konstruktion kann die Kochzonenscheibe aus thermisch vorgespanntem Einscheibensicherheitsglas gebildet sein. Da die Kochzonenglasscheibe in die Glasplatte der Küchenarbeitsplatte eingepasst und zwischen diesen eine Fuge vorgesehen ist, verursachen thermische Spannungen keine Beanspruchung in der Glasplatte. Die Kochzonenglasscheibe kann sich ihrerseits nahezu frei ausdehnen. Die Sichtfugenmasse hat den vorteilhaften Effekt, jegliche Dehnung der Kochzonenglasscheibe zu kompensieren und eine Übertragung der thermischen Beanspruchung in die Glasplatte zu verhindern.
  • Eine Kochzonenscheibe ist nutzbringend aus chemisch vorgespanntem Einscheibensicherheitsglas ausgebildet. Dieses weist eine Temperaturwechselbeständigkeit auf, die im Bereich von 200°C bis 350°C, bevorzugt 250°C bis 300°C, liegt und ist somit deutlich beständiger und daher besser geeignet als thermisch vorgespanntes ESG. Im Vergleich zu letzterem bricht chemisch vorgespanntes Glas in größere Stücke und wird üblicherweise nicht als Sicherheitsglas verwendet. Chemisch vorgespanntes Glas in dieser Qualität ist nur in relativ kleinen Abmessungen von ca. 2,0 × 1,5 m erhältlich. Für Küchenarbeitsplatten aber werden oft wesentlich größere Scheiben benötigt, so dass chemisch vorgespanntes Glas ungeeignet ist, um eine große Küchenarbeitsplatte daraus herzustellen.
  • Als gute Alternative wird es angesehen, wenn die Kochzonenglasscheibe aus Borosilikatglas ausgebildet ist. Dieses ist ein Hartglas mit guter chemischer Beständigkeit gegen übliche in einer Küche verwendete Lebensmittel und Reinigungsmittel. Außerdem weit es eine gute Hitzebeständigkeit und hohe Temperaturwechselbeständigkeit auf, weswegen es u. a. auch als Laborglas Anwendung findet. Borosilikatglas wird in der Regel ebenfalls nicht als Sicherheitsglas ausgelegt und nicht als solches verwendet. Scheiben aus Borosilikatglas sind maximal ca. 3 × 1,5 m groß und eignen sich daher auch wenig, um daraus Küchenarbeitsplatten herzustellen.
  • Zweckmäßig ist es, wenn für die Küchenarbeitsplatte eine Steuerschaltung und eine Bedieneinheit für die Induktionseinrichtung vorgesehen sind. Damit enthält die Küchenarbeitsplatte alle technischen Vorkehrungen, um die induktiv arbeitende Kochzone in Betrieb zu nehmen.
  • Einfacherweise ist die Bedieneinheit an einer Bedienscheibe angeordnet, wobei die Bedienscheibe in einer Ausnehmung der Glasplatte eingefügt ist.
  • Hilfreich ist es, wenn zwischen der Glasplatte und der Bedienscheibe ein Spalt vorgesehen ist, wobei dieser Spalt mit einer Fugenmasse versehen ist. Die Bedienscheibe wird im Betrieb in geringerem Maße erwärmt als die Kochzonenscheibe. Daher kann im Prinzip eine Fugenmasse mit geringerer Hitzbeständigkeit verwendet werden als für die Sichtfuge der Kochzonenglasscheibe.
  • Die Bedieneinheit kann alternativ auch ohne gesonderte Bedienscheibe an der Unterseite der Glasplatte vorgesehen sein.
  • Nützlich ist es außerdem, wenn die Bedieneinheit ein Sensorpanel mit Sensortasten aufweist, wobei das Sensorpanel an der Unterseite der Bedienscheibe angeordnet ist und die Sensortasten durch Berührung der Oberseite der Bedienscheibe bedienbar sind. Es bedarf dafür keiner Durchbrüche in der Bedienscheibe.
  • Die Material der Glasplatte kann so gewählt sein, dass sie nicht mehr als 30% von der Materialdicke der Kochzonenglasscheibe abweicht. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn sowohl die Glasplatte als auch die Kochzonenglasscheibe an der Unterseite jeweils mit derselben Farbe beschichtet sind. Die unterseitig angebrachten Farben scheinen für den Betrachter der Küchenarbeitsplatte an deren Oberseite durch. Abweichende Materialdicke verursacht unterschiedliche Farbeindrücke zwischen der Glasplatte und der Kochzonenglasscheibe, wenn diese von der Oberseite her betrachtet werden. Durch eine möglichst genaue Angleichung der Materialdicken kann dieser Effekt minimiert werden. Bevorzugt ist die Materialdicke der Kochzonenglasscheibe(n) identisch mit der Materialdicke der Glasplatte.
  • Für die Kochzonenglasscheibe sind Materialdicken im Bereich von 3 mm bis 12 mm, bevorzugt 4 mm bis 10 mm möglich. Beste Ergebnisse wurden mit einer Kochzonenglasscheibe aus chemisch vorgespanntem Glas von 6,0 mm Materialdicke gemacht. Aber auch ein Borosilikatglas das nur in einer Materialdicke von 5,2 mm erhältlich war, liefert noch hervorragende Gleichmäßigkeit zum Farbeindruck einer Glasplatte, die aus 6,0 mm dickem ESG besteht.
  • Eine Materialdicke von 6,0 mm ist im Falle der Glasplatte recht dünn. Vorteilhaft ist die Glasplatte dann auf einer Unterblauplatte angeordnet, welche gemeinsam mit der Glasplatte dann eine stabile Küchenarbeitsplatte bildet. Eine Küchenarbeitsplatte kann durchaus eine Länge von 5 m und mehr haben. Ein einstückiges ESG-Glas mit einer Länge von 5 m und einer Materialdicke von 6,0 mm ist aber nicht ausreichend stabil. In diesem Fall ist es nützlich, die ESG-Glasplatte auf einer Unterbauplatte anzuordnen, die sie stützt. Die Unterbauplatte verleiht der Küchenarbeitsplatte insgesamt eine verbesserte Stabilität. Außerdem erlaubt es diese Ausführungsform, sogar noch dünneres Glas für die Glasplatte zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten für das Glas reduziert werden. Die Unterbauplatte kann aus einem leichteren Werkstoff als Glas hergestellt sein, um insgesamt einen Gewichtsvorteil zu erzielen. Außerdem ist eine an der Unterseite vorgesehene Beschichtung aus Farbe gut sichtbar, weil sie durch dünnes Glas besser durchscheint als durch dickeres Glas.
  • Einfacherweise weist die Unterblauplatte einen Holzwerkstoff und/oder Kunststoff auf.
  • Damit die Ränder der Unterbauplatte und der Glasplatte geschützt sind sowie auch aus optischen Gründen, kann ein Kantenprofil vorgesehen sein, welches den Rand der Unterbauplatte und der Glasplatte abdeckt und vor Stößen und Beschädigung schützt.
  • Als Sichtfugenmasse kann Silikon vorgesehen sein. Silikon ist in vielen Farben erhältlich. Außerdem gibt es sehr hitzebeständige Silikonmassen, die sich besonders für die Abdichtung der Kochzonenglasscheibe eignen. Die Silikonmassen können außerdem antibakteriell und/oder pilzhemmende Eigenschaften haben.
  • Günstigerweise ist als Induktionseinrichtung wenigstens eine einzelne Induktionsspule und eine separate Steuerschaltung für die Induktionseinrichtung vorgesehen, wodurch die Küchenarbeitsplatte ganz frei gestaltet werden kann. Die Ausnehmung für die Kochzonenglasscheibe kann an beliebiger Stelle in der Glasplatte vorgesehen werden. So lassen sich selbstverständlich auch mehrere einzelne Induktionsspulen nach Wunsch in einer Küchenarbeitsplatte integrieren.
  • Alternativ kann als Induktionseinrichtung eine Induktionskochfeldeinheit vorgesehen sein, welche zumindest eine Induktionsspule und die Steuerschaltung umfasst. Die Position für die Kochzonenglasscheibe ist dann vorgegeben. Selbstverständlich kann auch die Induktionskochfeldeinheit mit mehreren Induktionsspulen versehen sein, die dann relativ zueinander fixe Positionen für die Kochzonenscheibe n vorgeben. Die Induktionskochfeldeinheit kann dann nur als Ganzes unter der Küchenarbeitsplatte beziehungsweise der Glasplatte positioniert werden.
  • Nachstehend ist die Erfindung in schematischen Zeichnungen beispielhaft dargestellt und anhand einzelner Figuren detailliert beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf eine Küchenarbeitsplatte mit einer Glasplatte aus ESG, vier integrierten Kochzonenscheibe n sowie einer Bedieneinheit,
  • 2a2d Beispiele für die Anordnung von drei Kochstellen und einer Bedieneinheit,
  • 2a2d Beispiele für die Anordnung von vier Kochstellen und einer Bedieneinheit,
  • 3 eine schematische Schnittdarstellung durch eine Küchenarbeitsplatte, umfassend eine Kochstelle und eine Bedieneinheit,
  • 4 eine schematische Schnittdarstellung einer alternativen Küchenarbeitsplatte, umfassend eine Kochstelle und eine Bedieneinheit,
  • 5 eine Draufsicht auf eine Küchenarbeitsplatte mit einer Glasplatte aus ESG, einer Kochfeldeinheit mit vier integrierten Kochzonenscheibe n.
  • In 1 der Zeichnung ist die Draufsicht auf eine Küchenarbeitsplatte 1 gezeigt. Diese weist eine Glasplatte 2 aus Einscheibensicherheitsglas (ESG) auf. Die Glasplatte 2 ist mit fünf Ausnehmungen versehen. Davon sind vier Ausnehmungen 3 kreisrund ausgebildet und enthalten jeweils eine kreisrunde Kochzonenglasscheibe 4. Die fünfte Ausnehmung 5 weist eine ovale Form auf. In ihr ist eine Bedienscheibe 6 einer Bedieneinheit B eingelassen.
  • Die Kochzonenglasscheibe(n) 4 können selbstverständlich von der hier beispielhaft gezeigten kreisrunden Form abweichen.
  • Die Anordnung der vier Kochzonenglasscheibe(n) 4 relativ zueinander ist ebenfalls frei wählbar.
  • Für die Heizung der Kochzonenglasscheibe(n) 4 ist jeweils als Heizelement eine Induktionsspule vorgesehen. Die Form der Kochzonenglasscheibe(n) 4 richtet sich danach, in welcher Form Induktionsspulen verfügbar sind, welche jeweils unterhalb beziehungsweise an der Unterseite der Kochzonenglasscheibe(n) vorgesehen sind. Gängig sind kreisrunde und ovale Kochzonen, da hierfür Induktionsspulen in geeigneter Form verfügbar sind.
  • Es ist eine Steuerschaltung 7 vorgesehen, die unterhalb der Glasplatte 2 angeordnet ist. Die Steuerschaltung 7 ist über Leitungen 8 mit der Bedieneinheit B und den Induktionsspulen verbunden. Sie erhält Steuersignale von der Bedieneinheit B und liefert über die elektrischen Leitungen 8 die elektrische Energie zum Betrieb der Induktionsspulen.
  • Der Durchmesser der Ausnehmung 3 in der Glasplatte ist stets etwas größer als der Durchmesser der Kochzonenglasscheibe 4. Zwischen der Ausnehmung und der Kochzonenglasscheibe 4 bleibt ein Spalt beziehungsweise eine Sichtfuge 9, die mit einer vorzugsweise elastischen Sichtfugenmasse 10 versehen ist. Die Sichtfuge bildet eine Kochzonenmarkierung, so dass der Benutzer zwischen der Glasplatte und der Kochzonenglasscheibe unterscheiden kann, unter der die Induktionsspule verborgen angeordnet ist. Wenn die Kochzonenglasscheibe 4 sich aufgrund der Induktionserhitzung eines darauf platzierten Kochtopfes erwärmt, weil Wärme vom Topf in die Kochzonenglasscheibe 4 übertragen wird, kann diese sich fast frei ausdehnen. Die Sichtfugenmasse 10 gibt nach und kompensiert die Ausdehnung der Kochzonenglasscheibe 4. Die Spannungen, die von der elastischen Sichtfugenmasse 10 in die Glasplatte 2 übertragen werden, sind vernachlässigbar gering.
  • Die Kochzonenglasscheibe(n) 4 sind aus hitzebeständigem Glas, dessen Temperaturwechselbeständigkeit höher ist, als die Temperaturwechselbeständigkeit von ESG.
  • Die Figurengruppe 2a bis 2d zeigen Anordnungsbeispiele für eine Küchenarbeitsplatte 1 mit vier Kochzonenglasscheibe(n) 4 mit variierenden Durchmessern sowie einer Bedienscheibe 6 für eine Bedieneinheit B.
  • Die Figurengruppe 2e und 2f zeigen Anordnungsbeispiele für eine Küchenarbeitsplatte 1 mit drei Kochzonenglasscheibe(n) 4 mit variierenden Durchmessern sowie einer Bedienscheibe 6 für eine Bedieneinheit B.
  • 3 ist eine schematische Schnittdarstellung durch eine Küchenarbeitsplatte 1 gemäß 1. Sie verdeutlicht den prinzipiellen Aufbau der Küchenarbeitsplatte. Sie hat eine Glasplatte 2, in der eine Ausnehmung 3 mit dem Durchmesser D vorgesehen ist. In der Ausnehmung 3 ist eine Kochzonenglasscheibe 4 mit dem Durchmesser K eingelassen, wobei ein Spalt beziehungsweise eine Sichtfuge 9 gebildet wird, die mit vorzugsweise elastischer Sichtfugenmasse 10 versehen ist. Die Kanten der Ausnehmung 3 weisen jeweils eine Kantenbrechung in Form einer Fase 11 auf. Auch die Kanten der Kochzonenglasscheibe 4 sind mit einer Kantenbrechung in Form einer Fase 12 versehen.
  • Die Sichtfugenmasse 10 hat außer der Funktion der Kochzonenmarkierung auch die Funktion, die Oberfläche der Küchenarbeitsplatte 1 abzudichten, so dass kein Schmutz durch den Spalt fallen kann. Außerdem hat die Sichtfugenmasse 10 den Effekt, die Kochzonenglasscheibe 4 mit der Glasplatte 2 zu verbinden sowie den Effekt, eine Fortpflanzung thermischer Spannungen von der Kochzonenglasscheibe 4 hinein in die Glasplatte 2 zu unterbrechen.
  • In der Glasplatte 2 ist darüber hinaus eine Ausnehmung 5 für eine Bedienscheibe 6 vorgesehen, wobei auch hier die Ausnehmung 5 größer ist als die Bedienscheibe 6, so dass hier ein Spalt 13 beziehungsweise eine Fuge gebildet ist. Auch diese Fuge ist mit einer Fugenmasse 14 in die Ausnehmung 5 eingepasst und abgedichtet. Hier steht die Funktion der Abdichtung und Verbindung mit der Glasplatte 2 im Fordergrund, weil an dieser Stelle kein Topf erhitzt wird und somit weniger Hitze auftritt. Es genügt daher eine Fugenmasse 14 mit geringerer Hitzebeständigkeit.
  • An der Unterseite der Glasplatte 2 ist eine Blickschutzbeschichtung 15 aus hitzefester Farbe vorgesehen. An der Unterseite der Kochzonenglasscheibe 4 ist eine Blickschutzbeschichtung 16 aus hitzefester Farbe vorgesehen und ebenso weist die Bedienscheibe 6 an ihrer Unterseite eine Blickschutzbeschichtung 17 aus hitzefester Farbe auf.
  • An der Farbschicht 16 der Kochzonenglasscheibe 4 ist eine Induktionsspule 18 angeordnet und mit einer Klebeverbindung 19 befestigt. An der Blickschutzbeschichtung 17 der Bedienscheibe 6 ist ein Sensorpanel 20 der Bedieneinheit B angeordnet und ebenfalls mittels einer Klebeverbindung 21 befestigt. Einfacherweise ist eine Anschraubplatte 20a des Sensorpaneels 20 an der Blickschutzbeschichtung 17 angeordnet, so dass die Sensorik des Sensorpaneels 20 zu Wartungszwecken oder zum Austausch einfach demontiert und wieder montiert werden kann, ohne die Klebeverbindung 21 zu beinträchtigen.
  • 3 zeigt ebenfalls die Steuerschaltung 7, welche mit dem Sensorpanel 20 der Bedieneinheit B und mit einer Induktionsspule 22 verbunden ist. Die Steuerschaltung 7 erhält Steuersignale von der Bedieneinheit B und liefert die elektrische Energie zum Betrieb der Induktionsspule 22.
  • 4 ist ebenfalls eine schematische Schnittdarstellung durch eine Küchenarbeitsplatte 1. Sie stimmt weitgehend mit der in 3 gezeigten Küchenarbeitsplatte 1 überein. Für identische Merkmale werden daher die gleichen Bezugszeichen verwendet, wie in 3. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass unter der Glasplatte 2, die aus ESG ausgebildet ist, noch eine Unterbauplatte 23 aus Holzwerkstoff angeordnet ist, der leichter ist, als Glas. Die Unterbauplatte 23 verleiht der Küchenarbeitsplatte 1 die nötige Stabilität. An einem Rand der Küchenarbeitsplatte 1 ist ein Kanten- beziehungsweise Winkelprofil 24 angeordnet, um die Seitenränder von Glasplatte 2 und der Unterbauplatte 23 abzudecken und zu schützen. Außerdem kaschiert das Winkelprofil 24 die wahre Materialdicke der Glasplatte 2 und lässt sie dicker und somit stabiler erscheinen, ohne die darunter befindliche Unterbauplatte 23 erkennbar werden zu lassen.
  • 5 stellt eine Draufsicht auf eine Küchenarbeitsplatte 1 dar, bei der in einer Glasplatte 2 aus ESG wiederum vier Kochzonenglasscheibe(n) 4 integriert sind. An der Unterseite der Küchenarbeitsplatte ist jedoch ein Kochfeld mit mehreren Kochzonen als sogenannte Kochfeldeinheit 25 angeordnet, welche mehrere Induktionsspulen (nicht dargestellt) umfasst. Dabei sind die Induktionsspulen in fixen Abständen zueinander an der Kochfeldeinheit 25 angeordnet. Bei dieser Ausführung kann lediglich die Kochfeldeinheit 25 als Ganzes an der Glasplatte 2 frei positioniert werden. Die Abstände der Kochzonenglasscheibe(n) 4 sind somit durch die Positionen der Induktionsspulen der Kochfeldeinheit 25 festgelegt.
  • Die Kochfeldeinheit 25 umfasst eine Bedieneinheit C mit Sensorplatte 26 sowie eine Steuerschaltung 27. Die Steuerschaltung erhält Steuersignale von der Bedieneinheit C und liefert die elektrische Energie zum Betrieb der Induktionsspulen der Kochfeldeinheit 25.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Küchenarbeitsplatte
    2
    Glasplatte
    3
    Ausnehmung (rund)
    4
    Kochzonenglasscheibe
    5
    Ausnehmung (oval)
    6
    Bedienscheibe
    7
    Steuerschaltung
    8
    elektrische Leitung
    9
    Spalt/Fuge
    10
    Sichtfugenmasse
    11
    Fase
    12
    Fase
    13
    Spalt
    14
    Fugenmasse
    15
    Blickschutzbeschichtung (Glasplatte)
    16
    Blickschutzbeschichtung (Kochzonenglasscheibe)
    17
    Blickschutzbeschichtung (Bedienscheibe)
    18
    Induktionsspule
    19
    Klebeverbindung
    20
    Sensorpanel
    20a
    Anschraubplatte
    21
    Klebeverbindung
    22
    Induktionsspule
    23
    Unterbauplatte
    24
    Winkelprofil
    25
    Kochfeldeinheit
    26
    Sensorpanel
    27
    Steuerschaltung
    B
    Bedieneinheit
    C
    Bedieneinheit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (22)

  1. Küchenarbeitsplatte (1) umfassend eine blickdicht gestaltete Glasplatte (2) und wenigstens eine blickdicht gestaltete Kochzone aus Glas, wobei unterhalb der Kochzone ein Heizelement in Form einer Induktionseinrichtung (22) angeordnet ist, welches im Betrieb für den Benutzer nicht sichtbar ist, und wobei eine an der Oberfläche sichtbare Kochzonenmarkierung vorgesehen ist, welche die Position der Induktionseinrichtung (22) für den Benutzer kenntlich macht, dadurch gekennzeichnet, dass die gläserne Kochzone als eine separate Kochzonenglasscheibe (4) ausgebildet ist, dass die Glasplatte (2) eine Ausnehmung (3) aufweist, in der die separate Kochzonenglasscheibe (4) angeordnet ist, dass die Kochzonenmarkierung dadurch gebildet ist, dass zwischen der Glasplatte (2) und der Kochzonenglasscheibe (4) eine Sichtfuge vorgesehen ist, und dass die Sichtfuge mit einer Sichtfugenmasse versehen ist.
  2. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochzonenglasscheibe (4) aus nicht volumengefärbtem Glas ausgebildet ist.
  3. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der der Induktionseinrichtung (22) zugewandten Unterseite der Kochzonenglasscheibe (4) eine Blickschutzbeschichtung vorgesehen ist.
  4. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1, bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass die an jener der Induktionseinrichtung (22) zugewandten Unterseite der Glasplatte (2) eine Blickschutzbeschichtung (15) vorgesehen ist.
  5. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Blickschutzbeschichtung (16) an der Unterseite der Kochzonenglasscheibe (4) identisch ist mit der Blickschutzbeschichtung (15) an der Unterseite der Glasplatte (2).
  6. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte (2) aus thermisch vorgespanntem Einscheibensicherheitsglas gebildet ist (ESG-Arbeitsplatte).
  7. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Glas der Kochzonenglasscheibe (4) eine Temperaturwechselbeständigkeit aufweist, die geringer ist als die Temperaturwechselbeständigkeit einer Glaskeramikscheibe der gleichen Scheibendicke.
  8. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturwechselbeständigkeit des hitzebeständigen Glases der Kochzonenglasscheibe (4) gleich groß oder größer ist als die Temperaturwechselbeständigkeit der Glasplatte.
  9. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass für die Kochzonenglasscheibe (4) thermisch vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas vorgesehen ist.
  10. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochzonenglasscheibe (4) aus chemisch vorgespanntem Glas ausgebildet ist.
  11. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochzonenglasscheibe (4) aus Borosilikatglas ausgebildet ist.
  12. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerschaltung (7) und eine Bedieneinheit (B) für die Induktionseinrichtung (22) vorgesehen sind.
  13. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (B) an einer Bedienscheibe (6) angeordnet ist, und dass die Bedienscheibe (6) in einer Ausnehmung (5) der Glasplatte (2) eingefügt ist.
  14. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Glasplatte (2) und der Bedienscheibe (6) ein Spalt (9) vorgesehen ist, und dass dieser Spalt (9) mit einer Fugenmasse (10) versehen ist.
  15. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (B) ein Sensorpanel (20) mit Sensortasten aufweist, wobei das Sensorpanel (20) an der Unterseite der Bedienscheibe (6) angeordnet ist und die Sensortasten durch Berührung der Oberseite der Bedienscheibe (6) bedienbar sind.
  16. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Glasplatte (2) nicht mehr als 30% von der Dicke der Kochzonenglasscheibe (4) abweicht.
  17. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte (2) auf einer Unterblauplatte (23) angeordnet ist.
  18. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterblauplatte (23) einen Holzwerkstoff und/oder Kunststoff aufweist.
  19. Küchenarbeitsplatte nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kantenprofil (24) vorgesehen ist, welches den Rand der Unterbauplatte (23) und der Glasplatte (2) abdeckt.
  20. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass als Sichtfugenmasse (10) Silikon vorgesehen ist.
  21. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass als Induktionseinrichtung wenigstens eine einzelne Induktionsspule und eine separate Steuerschaltung (7) für die Induktionseinrichtung vorgesehen sind.
  22. Küchenarbeitsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass als Induktionseinrichtung eine Induktionskochfeldeinheit (25) vorgesehen ist, welche zumindest eine Induktionsspule und die Steuerschaltung (27) umfasst.
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