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DE202016008270U1 - Glaskeramikarbeitsfläche - Google Patents

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DE202016008270U1
DE202016008270U1 DE202016008270.2U DE202016008270U DE202016008270U1 DE 202016008270 U1 DE202016008270 U1 DE 202016008270U1 DE 202016008270 U DE202016008270 U DE 202016008270U DE 202016008270 U1 DE202016008270 U1 DE 202016008270U1
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Eurokera SNC
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Abstract

Möbel- und/oder Küchenausrüstung, vorteilhafterweise interaktiv und umfassend: – mindestens eine Arbeitsplatte, die von mindestens einem Substrat aus monolithischem transparentem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist, wobei das Substrat insbesondere überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60 und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, – mindestens ein Heizelement, – mindestens eine Schnittstelle für die Kommunikation mit mindestens einem Element der Platte, wie das oder die Heizelement(e), und/oder gegebenenfalls mit mindestens einem externen Element für eine drahtlose Kommunikation, – und gegebenenfalls ein an dem Substrat oder der Arbeitsplatte angebrachtes Element, insbesondere in der Form, dass die Anordnung, die von dem Substrat oder der Arbeitsplatte und dem angebrachten Element gebildet ist, eine Trübung größer als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL kleiner als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor größer als 85 aufweist, wobei die Ausrüstung ferner frei von Lichtquelle(en) ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Arbeitsplatte, oder einen Arbeitstisch oder eine Theke oder ein Möbelstück, die von mindestens einer Platte mit großen Abmessungen gebildet ist, die auf einem oder auf mehreren Trägerelementen (Korpus eines Möbelstücks, Trägerfuß bzw. Trägerfüße) horizontal positioniert ist oder positioniert werden soll, um eine stabile Oberfläche zu bieten, die für verschiedene Zwecke bestimmt ist. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Tisch oder ein Möbelstück, der bzw. das eine (in Nutzungsposition im Allgemeinen horizontale) Oberfläche oder Platte aufweist, die dazu eingerichtet ist, gleichzeitig oder nacheinander verschiedene Aktivitäten und/oder das Tragen von Gegenständen zu gestatten (wobei diese Oberfläche oder Platte das bildet, was als eine Arbeitsplatte bezeichnet wird), wobei sie insbesondere das Garen oder Aufwärmen von Lebensmitteln in geeigneten Behältern und einen anderen Gebrauch bieten kann.
  • Die Materialien, die üblicherweise zur Realisierung der Arbeitsplatten verwendet werden, sind zum Beispiel Holz, Quarz, Corian® usw. Für das Garen von Lebensmitteln gibt es darüber hinaus in den Küchen, insbesondere für den gewerblichen Gebrauch, Kochfelder mit großen Abmessungen, wobei diese Platten im Allgemeinen aus Metall und/oder Verbundmaterial sind. Insbesondere gibt es mehrlagige Platten, auf Basis von Schichten oder Materialien aus Keramik wie Steinzeug, von Schichten oder Materialien aus Metall des Aluminiumtyps und von Schichten oder Materialien aus isolierenden Kunststoffen des Bakelittyps, wobei diese Platten im Allgemeinen eine große Dicke (zum Beispiel in der Größenordnung von 12 mm) aufweisen und komplex zu realisieren sind.
  • Parallel gibt es insbesondere für den Gebrauch im Haushalt Kochfelder aus Materialien des Typs Glaskeramik oder verstärktes Glas, mit beschränkteren Abmessungen (insbesondere mit einer Oberfläche im Allgemeinen kleiner als 0,4 m2, wobei Platten mit größerer Oberfläche durch die üblicherweise verwendeten Verfahren schwieriger zu erhalten sein können und Probleme im Hinblick auf Planarität, Instandhaltung usw. bereiten können), wobei die Verwendung von glaskeramischem Material für Kochfelder in diesen letzten Jahren allgemeine Verbreitung gefunden hat, insbesondere aufgrund der Leistungen dieses Materials für diesen Gebrauch und des attraktiven Aussehens der realisierten Platten.
  • Es gibt derzeit unterschiedliche Arten von Glaskeramikplatten, wobei jede Variante das Ergebnis umfangreicher Studien und zahlreicher Versuche ist, da es sehr schwierig ist, an diesen Platten und/oder an ihrem Herstellungsverfahren Änderungen vorzunehmen, ohne eine nachteilige Wirkung auf die angestrebten Eigenschaften zu riskieren: um als Kochfeld verwendet werden zu können, muss eine Glaskeramikplatte im Allgemeinen eine Transmission bei Wellenlängen im Bereich des sichtbaren Lichts aufweisen, die gleichzeitig gering genug ist, um wenigstens einen Teil der darunterliegenden Heizelemente in Ruhestellung zu verdecken, und hoch genug ist, damit je nach Fall (Strahlungserwärmung, Induktionserwärmung etc.) der Benutzer zum Zwecke der Sicherheit die im Betriebszustand befindlichen Heizelemente visuell erkennen kann; sie muss auch eine hohe Transmission bei Wellenlängen im Bereich des Infrarotlichts insbesondere für den Fall von Strahlungsherdplatten aufweisen. Die so ausgebildeten Platten sind ausschließlich für den Gebrauch als Kochfelder bestimmt und sind herkömmlicherweise weder zur Aufnahme anderer Gegenstände wie die hitzebeständigen Geräte, die zum Garen von Lebensmitteln verwendet werden, noch zur Ausübung anderer Aktivitäten als das Garen von Lebensmitteln bestimmt.
  • Die vorliegende Erfindung hat versucht, das Programm der bestehenden Produkte zur Küchenausrüstung für den Gebrauch im Haushalt oder im Gewerbe zu erweitern, indem sie einen neuartigen interaktiven Produkttyp für verschiedene Zwecke entwickelte.
  • Dieses Ziel wurde erreicht durch die neuartige Ausrüstung oder den neuartigen Artikel oder die neuartige Anlage gemäß der Erfindung, vorteilhafterweise interaktiv, wobei diese Möbel-/Küchenausrüstung (oder dieses Möbelstück) Folgendes umfasst:
    • – mindestens eine Arbeitsplatte (oder -theke oder -tisch), die von mindestens einem Substrat (insbesondere Platte oder Oberfläche oder Scheibe) aus (oder (auf Basis) eines oder im Wesentlichen bestehend aus einem) Glasmaterial (vorzugsweise aus Glaskeramik) gebildet ist, das transparent (im Wesentlichen einen Lichttransmissionsgrad größer als 10% aufweisend), monolithisch (oder einteilig oder einstückig) ist, das vorteilhafterweise im Wesentlichen plan ist und eine Oberfläche (Länge mal Breite seiner Seite mit den größten Abmessungen) größer oder gleich 0,7 m2 aufweist, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist, wobei das Substrat insbesondere (überwiegend oder sogar zur Gänze) blank (auf einem begrenzten Teil seiner Oberfläche, insbesondere auf mindestens 10% seiner Oberfläche, ohne Überzug oder ohne Beschichtung(en)) ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist,
    • – mindestens ein Heizelement (insbesondere unter dem Substrat und durch dieses verborgen, wenn dieses Heizelement nicht im Betrieb ist/in Ruhestellung ist),
    • – mindestens eine Schnittstelle für die Kommunikation mit mindestens einem Element der Platte (zum Beispiel mit dem oder den Heizelement(en) und/oder gegebenenfalls mit mindestens einem externen Element (außerhalb der Platte), zum Beispiel mit einem externen Modul (eine Einheit, eine Vorrichtung) für eine drahtlose Kommunikation,
    • – und gegebenenfalls ein Element, insbesondere (im Wesentlichen) plan, das an dem Substrat oder an der Arbeitsplatte angebracht ist, insbesondere in der Form, dass die Anordnung, die von dem (blanken oder gegebenenfalls beschichteten) Substrat oder der Arbeitsplatte und dem angebrachten Element gebildet ist, eine Trübung größer als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL kleiner als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor größer als 85 aufweist, wobei die Ausrüstung ferner frei von Lichtquelle(en) (oder von Quelle(n) (ausschließlich) zu Beleuchtungszwecken) ist.
  • Das gemäß der Erfindung entwickelte Produkt entspricht dem angestrebten Zweck, womit die vorliegende Erfindung eine neuartige interaktive Ausrüstung vorschlägt (die insbesondere die Aktivierung von Funktionen wie das Garen von Lebensmitteln gestattet), die sowohl in der Küche als auch in einem anderen Wohnraum verwendet werden kann, wobei die Arbeitsplatte Teil eines massiven oder nicht massiven Möbelstücks, eines Tischs, einer Theke usw. sein kann, wobei diese Arbeitsplatte horizontal auf (insbesondere auf dem oberen Teil von) einem oder mehreren Trägerelement(en) (Korpus eines Möbelstücks, Stützfuß bzw. Stückfüße) montiert ist oder zur Montage darauf eingerichtet ist, um eine stabile Oberfläche zu bieten, die zu verschiedenen Zwecken bestimmt ist, wobei die erfindungsgemäße Arbeitsplatte oder Ausrüstung eine obere durchgängige Oberfläche aufweist, die dazu eingerichtet ist, gleichzeitig oder nacheinander Aktivitäten (wie Arbeit, Spiele, Lesen usw.), das Tragen von Gegenständen (wie Papiere, Rechner, Gläser, Geschirr usw.) und das Zubereiten oder das Garen oder das Aufwärmen von Lebensmitteln in geeigneten Behältern zu gestatten.
  • Allgemeiner betrifft die Erfindung auch eine Arbeitsplatte, die von mindestens einem Substrat aus monolithischem transparentem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist und überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, wobei das Substrat gegebenenfalls mit einem an dem Substrat oder der Arbeitsplatte angebrachten Element gekoppelt ist, insbesondere in der Form, dass die Anordnung, die von dem Substrat oder der Arbeitsplatte und dem angebrachten Element gebildet ist, eine Trübung größer als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL kleiner als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor größer als 85 aufweist, wobei diese Arbeitsplatte dazu bestimmt ist, ein interaktives Mehrzweckmöbelstück oder eine interaktive Mehrzweckausrüstung (das bzw. die zu verschiedenen Zwecken bestimmt ist, wie im obigen Absatz aufgelistet) auszustatten, insbesondere wie oben gemäß der Erfindung definiert.
  • Die Erfindung betrifft auch die Verwendung eines Substrats, insbesondere einer Platte, aus transparentem monolithischem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist und überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, als interaktive Mehrzweckarbeitsplatte, wie in den obigen Absätzen erwähnt.
  • Wie oben erwähnt, ist die Arbeitsplatte von einem Substrat oder einer Platte aus monolithischem Glasmaterial mit großen Abmessungen gebildet (wobei das Glasmaterial aus einem einzigen Block/aus einem einzigen Stück gebildet wurde, wenngleich das Substrat gegebenenfalls Ausnehmungen aufweisen kann, die zu ästhetischen oder funktionalen Zwecken in dem bereits geformten Teil im Allgemeinen ausgebildet sind), wobei der Vorteil einer derartigen monolithischen Platte mit großen Abmessungen insbesondere darin besteht, eine überwiegend durchgängige/gleichförmige/verbindungsfreie Oberfläche, die ästhetisch und einfach zu pflegen ist, sowie einen höheren Verwendungskomfort und eine größere Sicherheit (in Sachen Dichtigkeit beim Verschütten von Flüssigkeiten usw.) usw. zu bieten. Das Substrat besteht im Wesentlichen, oder sogar nur, aus dem Glasmaterial, wobei dieses Substrat/Glasmaterial gegebenenfalls mit Dekor- oder Funktionsbeschichtungen geringer Dicke versehen sein kann (insbesondere in der Größenordnung von einigen Nanometer im zweistelligen Bereich bis zu einigen Mikrometer im dreistelligen Bereich, oder sogar mehr), zum Beispiel aus Email, Lack, Dünnschichten usw., wobei diese Beschichtung(en) einen begrenzten Teil seiner Oberfläche bedeckt bzw. bedecken, das heißt vorteilhafterweise weniger als 10%, insbesondere weniger als 5%, insbesondere weniger als 1%, seiner Oberfläche, und/oder dergestalt, dass das mit dieser/diesen Beschichtung(en) versehene Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, wie oben ausgeführt.
  • Im Gegensatz zum Gebrauch insbesondere in den Glaskeramiken hat dieses (Substrat aus) Glasmaterial große Abmessungen, wobei seine Oberfläche (die dem Produkt aus seiner Länge mal seiner Breite für seine Seite mit den größten Abmessungen entspricht – im Allgemeinen seine obere Seite), die dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein und als Träger von Gegenständen zu dienen (für die Küche oder zum Arbeiten oder zum Garen), Abmessungen haben kann, die größer als 0,7 m2, vorzugsweise größer als 0,9 m2, insbesondere größer als 1 m2, insbesondere größer oder gleich 2 m2 sind. Nun bereitet aber die Herstellung großer Platten, insbesondere für den Fall der Glaskeramik, zahlreiche Probleme im Hinblick auf Planarität und Handhabung. In der vorliegenden Erfindung kann eine Platte mit großen Abmessungen, die dennoch eine gute Planarität aufweist, nichtsdestotrotz vorteilhafterweise erhalten werden, indem die Durchlaufgeschwindigkeit reduziert (oder indem der Keramisierungsofen verlängert oder die Verweildauer im Ofen erhöht) wird gegenüber der Geschwindigkeit (oder der Standardlänge des Keramisierungsofens oder der Standardzeit), die üblicherweise zur Herstellung von glaskeramischen Platten mit üblichen Abmessungen kleiner als 0,4 m2 verwendet wird, wie weiter unten in dem erfindungsgemäßen Verfahren erläutert.
  • In der vorliegenden Erfindung bildet das Substrat aus Glasmaterial so vorteilhafterweise den Großteil (mindestens 50%), oder sogar die Gesamtheit, der Arbeitsplatte oder ihrer Oberfläche oder Seite, die zu verschiedenen Zwecken bestimmt ist (in Verwendungsposition im Allgemeinen die obere Seite). Insbesondere nimmt das Substrat aus Glasmaterial in der vorliegenden Erfindung vorteilhafterweise mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 90%, der Oberfläche (im Allgemeinen gemessen auf der oberen Seite, die dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein und zum Tragen von Gegenständen zu dienen) der Arbeitsplatte ein, und im Allgemeinen nimmt sie die gesamte Oberfläche der Arbeitsplatte ein, wobei die Oberfläche der Arbeitsplatte als die volle Fläche, die durch die Arbeitsplatte eingenommen wird, (Oberfläche, die sie einnimmt, unter Ausschluss derjenigen, die durch etwaige Ausnehmungen eingenommen wird bzw. werden (wie eine Ausnehmung in der Platte, um ein Spülbecken zu integrieren)) über die betrachtete Seite zu verstehen ist (im Allgemeinen ihre obere Seite, die dazu bestimmt ist, sichtbar zu sein und als Träger von Gegenständen zu dienen), oder sogar insbesondere als gesamte Oberfläche zu verstehen ist, die dem Produkt aus Länge der Arbeitsplatte mal ihrer Breite entspricht. Je nach Möbelstücktyp (insbesondere für den Fall eines Möbelstücks, wo die Arbeitsplatte die Gesamtheit einer seiner Seiten, im Allgemeinen die obere Seite, einnimmt, zum Beispiel ein Tisch, eine mittige Insel oder eine einfache Arbeitsplatte) kann das Substrat aus Glasmaterial so auch mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 90%, der Oberfläche einer Seite, insbesondere der oberen Seite (in Verwendungsposition), des Möbelstücks einnehmen, oder sogar die gesamte Oberfläche einnehmen.
  • Vorteilhafterweise bildet das Substrat aus Glasmaterial mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 90%, oder sogar die Gesamtheit, der Arbeitsplatte, oder mit anderen Worten ist die Arbeitsplatte (im Allgemeinen auf der oberen Seite oder die obere Seite des Möbelstücks bildend) hauptsächlich (zu mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 90%), insbesondere vollständig (oder nur), von dem Substrat aus Glasmaterial gebildet (oder daraus aufgebaut oder daraus bestehend) (wobei dieses Glasmaterial vorzugsweise Glaskeramik ist).
  • Das erfindungsgemäße Substrat/Glasmaterial ist vorteilhafterweise plan (oder überwiegend oder nahezu plan) und weist insbesondere eine Planarität (Höhe zwischen dem höchsten Punkt und dem niedrigsten Punkt des Substrats gegenüber der Mittelebene des Substrats, mit Ausnahme etwaiger absichtlicher Umformungen, die zu ästhetischen oder funktionalen Zwecken an dem Substrat vorgenommen werden) auf, die kleiner als 0,1% der Diagonale des Substrats, und vorzugsweise kleiner als 3 mm, insbesondere kleiner als 2 mm, insbesondere kleiner als 1 mm, oder sogar in der Größenordnung von gleich null, ist, je nach Größe/Oberfläche/Diagonale des Substrats, wobei die Planarität mit Hilfe eines Referenzwellenmessgeräts SurFlat gemessen wird, das von der Firma Visuol vertrieben wird. Das Substrat weist im Allgemeinen eine geometrische, insbesondere rechteckige, oder sogar quadratische, oder sogar kreisförmige oder ovale usw., Form auf und weist im Allgemeinen eine in Verwendungsposition „obere” Seite (sichtbare Seite), eine weitere in Verwendungsposition ”untere” Seite (die allgemein verborgen ist, im Rahmen oder Korpus des Möbelstücks, in das die Arbeitsplatte eingebaut ist) und einen Rand (oder Kante oder Dicke) auf. Die obere Seite ist im Allgemeinen plan und glatt, kann jedoch auch mindestens eine erhöhte Zone und/oder mindestens eine vertiefte Zone und/oder mindestens eine Öffnung und/oder abgefaste Ränder aufweisen (wobei diese Formen bei der Herstellung des Substrats hinzugefügt wurden, zum Beispiel durch Laminieren oder Einsinkenlassen oder Pressen usw., oder bei der Nachbearbeitung hinzugefügt wurden) usw., wobei diese Formvariationen vorteilhafterweise durchgängige Variationen der Platte (ohne Änderung von Materialien oder Verbindungen) bilden. Die untere Seite kann insbesondere glatt oder mit Rippen versehen sein, die ihre mechanische Festigkeit erhöhen und zum Beispiel durch Laminieren erhalten werden.
  • Die Dicke des verwendeten monolithischen Substrats aus Glasmaterial beträgt im Allgemeinen mindestens 2 mm, insbesondere mindestens 2,5 mm, liegt insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 30 mm, und ist vorteilhafterweise kleiner als 15 mm, insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 15 mm, insbesondere von 3 bis 10 mm.
  • Das Glasmaterial des verwendeten Substrats ist vorteilhafterweise hochtemperaturbeständig und/oder weist einen Ausdehnungskoeffizienten von gleich null oder nahezu null (zum Beispiel kleiner 15,10–7 K–1) auf, ist insbesondere vorteilhafterweise Glaskeramik oder ein verstärktes Glas (insbesondere chemisch oder thermisch gehärtet). Vorzugsweise ist das Substrat ein Substrat aus Glaskeramik und kann zum Beispiel des Typs der Platten sein, die unter der Bezeichnung KeraLite durch die Firma Eurokera vertrieben werden. Wie erfindungsgemäß definiert, ist das Glasmaterial vorteilhafterweise transparent, weist insbesondere einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% sowie einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90, vorzugsweise zwischen 5 und 85, auf. In einer vorteilhaften Ausführungsform weist es einen Lichttransmissionsgrad TL zwischen 10% und 20% auf; in einer anderen vorteilhaften Ausführungsform weist es einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60%, insbesondere größer als 70%, auf.
  • Die verwendete Glaskeramik kann insbesondere eine solche Zusammensetzung haben, wie in den Patentanmeldungen beschrieben, die unter den folgenden Nummern veröffentlicht sind: WO 201171288 , US 2010167903, WO 2008065166 , EP 2086895 , JP 2010510951 , EP 2086896 , WO 2008065167 , US 2010099546, JP 2010510952 , EP 0437228 , wobei diese Glaskeramik insbesondere eine Glaskeramik aus Lithiumaluminiumsilikat ist.
  • Die Glaskeramik kann mit Arsen geläutert sein (das heißt aus (Mutterglas aus) einer Zusammensetzung, die in der Größenordnung von 0,2 Gew.-% bis 1,5 Gew.-% Arsenoxid (ausgedrückt als As2O3) enthält, oder kann nicht mit Arsen geläutert sein (wobei sie insbesondere Arsenoxid in einer Menge enthält, die kleiner als 0,2%, insbesondere kleiner als 0,1%, oder sogar gleich null, ist) oder mit Zinn geläutert oder mit Sulfid(en) geläutert sein und kann durch Laminieren oder Floaten erhalten sein.
  • Das Glasmaterial kann auch ein nicht keramisiertes gehärtetes Glas sein, zum Beispiel ein gehärtetes und durchgefärbtes Lithiumaluminiumsilikat, wie in den Patentanmeldungen beschrieben, die unter den folgenden Nummern veröffentlicht sind: FR 1060677 , WO 2012080672 , oder auch ein gehärtetes Glas eines anderen Typs (Kalk-Natron, Borosilikat usw.), zum Beispiel wie in den Patentanmeldung beschrieben, die unter der Nummer WO 2012146860 veröffentlicht ist.
  • Die Glaskeramik oder das gehärtete Glas werden durch die jeweiligen Verfahren erhalten, die in den oben genannten Druckschriften beschrieben sind, indem die Behandlungszyklen und Behandlungstemperaturen verwendet werden, mit denen sich das Glasmaterial erhalten lässt, das die in der Definition der Erfindung angegebenen ausgewählten Merkmale aufweist. Im Falle der Glaskeramiken werden diese Verfahren vorzugsweise abgewandelt, indem die Durchlaufgeschwindigkeit um mindestens 25%, vorzugsweise um mindestens 50%, reduziert wird oder indem die Länge des Keramisierungsofens oder die Verweildauer im Ofen um mindestens 25%, vorzugsweise um mindestens 50%, erhöht wird gegenüber den Geschwindigkeiten, Längen bzw. Zeiten, die üblicherweise verwendet werden, um ein planes Substrat mit großen Abmessungen zu erhalten, wie erfindungsgemäß gefordert, wie weiter unten erläutert. Das Substrat aus transparenter Glaskeramik enthält im Allgemeinen Kristalle mit ß-Quarz-Struktur im Inneren einer Restglasphase, wobei der absolute Wert ihres Ausdehnungskoeffizienten vorteilhafterweise kleiner oder gleich 15,10–7/°C, oder sogar 5,10–7/°C ist, wobei diese Glaskeramik zum Beispiel diejenige der Platten ist, die unter der Bezeichnung KeraLite durch die Firma Eurokera vertrieben werden.
  • Das Glasmaterial kann gegebenenfalls auch Farbstoffe enthalten, die dem Substrat spezielle Färbungen verleihen, zum Beispiel Vanadiumoxid, Eisenoxid, Kobaltoxid, Ceriumoxid, Selenoxid, Chromoxid oder sogar Nickeloxid, Kupferoxid und/oder Manganoxid usw.
  • Wie in der Definition der Erfindung erwähnt, ist das Substrat/Glasmaterial blank oder mit einer Beschichtung versehen, wie oben in der Erfindung definiert, wobei dieses Substrat ferner und gegebenenfalls mit einem Element gekoppelt sein kann, das an dem Substrat oder an der Arbeitsplatte angebracht ist, wie oben erwähnt, wobei dieses angebrachte Element zum Beispiel als Verstärkung oder als Verdeckungsmittel dienen kann, das dazu bestimmt ist, mindestens einen Teil der darunter liegenden Elemente (insbesondere Heizmittel in Ruhestellung) zu verdecken, und wobei es gegebenenfalls das Verleihen einer Opazität/geringen Transmission und/oder einer Trübung gestatten kann, die insbesondere die Detektion der Heizelemente begünstigen, wenn sie aktiviert sind. Unter gekoppelt ist zu verstehen, dass das Element die Merkmale, zum Beispiel optische Merkmale oder Merkmale die Widerstandsfähigkeit betreffend, des Substrats für seine Verwendung als Arbeitsplatte oder in der erfindungsgemäßen Ausrüstung verändert. Unter angebracht ist zu verstehen, dass es vom Substrat getrennt hergestellt wird (im Gegensatz zu einer Beschichtung, die durch direktes Aufbringen auf dem Substrat erhalten wird), wobei dieses Element anschließend durch Kleben, Schweißen usw. mit dem Substrat oder mit der Arbeitsplatte kombiniert werden kann, wobei sich dieses Element gegebenenfalls im Abstand zu dem Substrat befinden kann (zum Beispiel von einem bis mehrere Millimeter darunter), und nicht an dem oder gegen das Substrat oder auf dem Substrat anliegt.
  • Die Beschichtung kann, wenn sie auf dem Substrat vorhanden ist, gegebenenfalls die Form mindestens einer Email- oder Lackschicht oder von Dünnschichten über weniger als 10% der Oberfläche des Substrats oder dergestalt aufweisen, dass das mit der Beschichtung versehene Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, wie oben definiert.
  • Das angebrachte Element kann zum Beispiel eine Platte oder eine Folie aus Glimmer, aus Holz, aus Sperrholz, aus Schichtpressstoff, aus Kunststoff (zum Beispiel PVB (Polyvinylbutyral) oder Polycarbonat oder Bakelit usw.), aus Glas, aus Stein usw. insbesondere mit einer Dicke von 0,1 bis 100 mm sein, und mit dem Substrat fest verbunden sein, zum Beispiel durch Kleben, Laminieren, Kalandrieren, Befestigen am gleichen Rahmen oder an der gleichen Armierung, wobei das angebrachte Element gegen das Substrat oder im Abstand dazu (gegebenenfalls mit Hilfe von Abstandshaltern usw.) platziert werden kann, wobei das angebrachte Element vorteilhafterweise mit dem Substrat gekoppelt ist, indem es (in Verwendungsposition) unter diesem ist.
  • Wenn das angebrachte Element zum Beispiel als Verdeckungsmittel dient, das zum Verdecken mindestens eines Teils der darunter liegenden Elemente bestimmt ist, wird es vorzugsweise so gewählt, dass die Anordnung, die von dem (wie oben definiert blanken oder beschichteten) Substrat oder der Arbeitsplatte und dem angebrachten Element gebildet ist, eine Trübung größer als 15%, insbesondere größer als 40%, oder sogar größer als 60%, und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL kleiner als 60%, insbesondere kleiner als 50%, oder sogar kleiner als 30% (wobei dieser Lichttransmissionsgrad insbesondere ungleich null/größer als null ist) und/oder einen Opazitätsfaktor größer als 85, vorzugsweise größer als 90 (und insbesondere kleiner als 100), über den wesentlichen Teil (insbesondere über mindestens 80%, oder sogar 90%, oder sogar 100%) seiner Oberfläche aufweist, mit Ausnahme etwaiger lokalisierter Dekore oder lokalisierter Komponenten, die auf seine Oberfläche aufgebracht sind. Wenn das angebrachte Element als Verstärkung dient, wird es zum Beispiel aufgrund seiner guten Widerstandsfestigkeit usw. ausgewählt.
  • Die Trübung misst den Lichtstreuungsgrad und wird, im Rahmen der Erfindung, als das Verhältnis der diffusen Transmission zu der Gesamtdiffusion bei einer Wellenlänge gleich 550 nm definiert, wobei diese Trübung zum Beispiel mittels eines Spektrophotometers bestimmt wird, das mit einer integrierenden Kugel versehen ist und für die Messungen des Lichttransmissionsgrades verwendet wird.
  • Der Lichttransmissionsgrad TL wird nach der ISO-Norm 9050:2003 unter Verwendung der Lichtart D65 gemessen und ist die Gesamttransmission (die in den Bereich des sichtbaren Lichts integriert ist), wobei sowohl die direkte Transmission als auch die etwaige diffuse Transmission berücksichtigt werden, wobei die Messung zum Beispiel mit Hilfe eines Spektralphotometers, das mit einer integrierenden Sphäre versehen ist, erfolgt, wobei die Messung in einer gegebenen Dicke anschließend gegebenenfalls auf die Referenzdicke von 4 mm nach der ISO-Norm 9050:2003 umgerechnet wird.
  • Der Opazitätsfaktor (oder -grad oder -koeffizient) Ω in der vorliegenden Erfindung wird durch die Formel Ω = 100 – ΔE* bestimmt und unter Messung (Reflexions-Farbmessung, die mittels eines Farbmessgeräts Byk-Gardner Color Guide 45/0 erfolgt) des Farbabstands ΔE* bestimmt, welcher der Differenz zwischen der Farbe, gemessen in Reflexion auf der oberen Seite des Substrats oder der ausgewerteten Anordnung, für das auf einen opaken schwarzen Grund gestellte Substrat (bzw. die Anordnung) und der für das auf einen opaken weißen Grund gestellte Substrat (bzw. die Anordnung) (ΔE* = ((LN* – LB*)2 + (aN* – aB*)2 + (bN* – bB*)2)½ gemäß der 1976 durch die CIE erstellten Formel entspricht, wobei LB*, aB*, bB* die Farbkoordinaten der ersten Messung auf weißem Grund sind und LN*, aN*, bN* die der zweiten Messung auf schwarzem Grund in dem 1976 durch die CIE aufgestellten Farbsystem sind).
  • Die von dem Substrat und dem etwaigen angebrachten Element gemäß der Erfindung gebildete Anordnung gestattet gegebenenfalls die Anzeige der Kochzonen, wenn diese eingeschaltet sind, wobei diese Anordnung gleichzeitig die darunter platzierten Elemente (wie die Heizelemente und Kabel) verdeckt. Umgekehrt gestattet die Verwendung des Substrats, das blank oder wenig beschichtet ist und nicht an ein angebrachtes Element mit teilweise opazifierender Wirkung gekoppelt ist, eine bessere Sicht auf das Innere der Ausrüstung (zum Beispiel den Inhalt von Schubladen) oder gestattet eine bessere Sicht auf die darunter angeordneten Anzeigeelemente (zum Beispiel ein Monitor zur Anzeige von Daten, von Informationen, von Rezepten usw.).
  • Wie oben definiert, umfasst der erfindungsgemäße Artikel auch mindestens ein Heizelement (oder heizendes Element), zum Beispiel eine oder mehrere Strahlungs- oder Halogenherdplatte(n) oder einen oder mehrere Gasbrenner und/oder ein oder mehrere induktive Heizmittel, wobei sich diese Heizmittel im Allgemeinen unter der Arbeitsplatte befinden. Die Arbeitsplatte des erfindungsgemäßen Artikels kann ein oder mehrere Heizelement(e) ebenso wie eine oder mehrere Kochzone(n) aufweisen. Unter dem Begriff ”Kochzone” ist eine Kochstelle zu verstehen. Der erfindungsgemäße Artikel kann mehrere Typen von Heizelementen oder Kochzonen (Gaskochzonen, Strahlungs-, Halogen- oder Induktionskochzonen) aufweisen. Vorzugsweise umfasst der erfindungsgemäße Artikel als Heizelement(e) ein oder mehrere induktive Heizmittel.
  • Das oder die Heizmittel können in einer definierten Zone (zum Beispiel an einem Ende des Substrats) oder mehreren Zonen des Substrats lokalisiert sein oder können gleichmäßig unter dem Substrat verteilt sein, wobei sie zum Beispiel mindestens 25% der Oberfläche des Substrats einnehmen können, oder sogar eine Oberfläche einnehmen können, die nahezu gleich der des Substrats ist (zum Beispiel mehr als 50%, insbesondere mehr als 75%, oder sogar mehr als 85%, oder sogar 100%, der Hauptoberfläche des Substrats), wobei eine Vielzahl von Induktoren kleiner Abmessungen zum Beispiel das Substrat unter seiner Unterseite pflastern, um bei Bedarf ein Aufheizen in einer beliebigen Zone zu gestatten.
  • Die Kochstellen auf der Arbeitsplatte, lotrecht zu den Heizmitteln, können gegebenenfalls bei Bestätigung und/oder permanent angezeigt werden (oder nicht, zum Beispiel für den Fall einer Verwendung eines blanken Substrats oder für den Fall einer Platte, die mit Heizmitteln versehen ist, die deren gesamte Oberfläche bedecken), insbesondere mittels eines ortsfesten Dekors, zum Beispiel aus Email. Die Abmessungen der Motive zur Anzeige der Kochzonen (ebenso wie die von Motiven zur Anzeige anderer Zonen oder Funktionen oder zur Bildung von Dekoren) können mehr oder weniger groß sein, es kann sich zum Beispiel um Kreise handelt, die jedes der Heizelemente begrenzen, oder um kleine Motive (Dreiecke, Kreuze usw.) in deren Mitte oder an deren Basis usw. Das Fehlen von Lichtquellen, die in die Ausrüstung integriert sind, um zum Beispiel die Heizzonen anzuzeigen (wobei diese in der vorliegenden Erfindung bei Bedarf durch ortsfeste Motive angezeigt werden) oder um Anzeigen zu beleuchten oder andere Lichteffekte zu bewirken, weist den Vorteil auf, dass dies wirtschaftlicher ist, die Pflege der Ausrüstung vereinfacht, eine größere Sicherheit und einfache Handhabung der Ausrüstung bietet, wobei die Ausrüstung im Allgemeinen dazu bestimmt ist, in Umgebungen verwendet zu werden, die bereits mit Beleuchtungen (natürliche oder künstliche, wie ein Wohnzimmer, eine Terrasse usw.) versehen sind.
  • Vorzugsweise werden die Kochstellen (und/oder gegebenenfalls andere Zonen und/oder Elemente und/oder Funktionen und/oder Dekore) so permanent durch ein ortsfestes Motiv (insbesondere des Typs runder Kreis, Kreuz, Dreiecke, Viereck oder andere nicht geometrische Dekore usw.) angezeigt, das insbesondere durch Aufbringen von einer oder mehreren Schicht(en) (insbesondere solche, wie sie für die Dekoration von Glaskeramiken verwendet wird bzw. werden), zum Beispiel aus Email oder Lack, auf der Oberfläche der Platte (insbesondere auf der oberen, oder gegebenenfalls unteren Seite je nach Beschichtungstyp) erhalten wird.
  • Wie oben erwähnt, weist die erfindungsgemäße Ausrüstung auch mindestens eine Schnittstelle für die Kommunikation mit mindestens einem Element der Platte (zum Beispiel das oder die Heizelement(e)) und/oder mit einem plattenexternen Element auf, zum Beispiel für eine drahtlose Kommunikation.
  • Diese Kommunikationsschnittstelle (insbesondere Mensch-Maschine oder Maschine-Maschine) kann eine Vorrichtung insbesondere für die Steuerung oder Übertragung der Befehle an die Heizelemente sein, ausgehend von oder mittels Bedienknöpfen oder -tasten, die in die Arbeitsplatte integriert oder auf ein externes Element ausgelagert sind, das vorteilhafterweise entfernbar oder mobil ist, insbesondere für den Fall einer Steuerung durch drahtlose Kommunikation.
  • Vorzugsweise gestattet die Schnittstelle die drahtlose Kommunikation mit einer arbeitsplattenexternen Einheit (wobei diese Einheit Teil der erfindungsgemäßen Ausrüstung sein kann und ihrerseits eine Schnittstelle bilden kann), die zum Beispiel die Aktivierung der Heizzonen aus der Ferne und/oder die Steuerung von verschiedenen Funktionen (Erhöhung oder Herabsetzung der Leistung oder der Heizzeit usw.) gestattet, wobei die durch die externe Einheit erteilten Befehle durch die Schnittstelle an die betroffenen Komponenten der Ausrüstung übertragen werden. Die Schnittstelle kann auch eine Befehlsschnittstelle sein, die sich im Bereich der Platte (Bedienblende) befindet und die Befehle über Draht oder gegebenenfalls drahtlos an andere Komponenten der Platte oder außerhalb der Platte überträgt.
  • Die externe Einheit kann für den Fall einer Steuerung aus der Ferne zum Beispiel die Form einer Tastatur, eines Tablets oder eines Touchscreen, eines Mobiltelefons haben, wobei diese Einheit ortsfest (zum Beispiel an einer Wand befestigt) oder mobil (wobei sie gegebenenfalls auf der Arbeitsplatte liegen kann) sein kann. Diese Ausführungsform weist insbesondere den Vorteil auf, dass (unästhetische und auf den Glasmaterialien sichtbare) Fingerabdrücke auf der Arbeitsplatte oder den Kochzonen vermieden werden. Die Aktivierung der Bedienelemente aus der Ferne gestattet auch die Verringerung von Verbrennungsgefahren, indem die Betätigung der Bedienelemente nahe der Kochzone vermieden wird. Insbesondere aus Sicherheitsgründen kann die drahtlose Kommunikation vorteilhafterweise so vorgesehen sein, dass sie eine begrenzte Reichweite hat (zum Beispiel auf das Volumen des Teils begrenzt, in dem sich die Ausrüstung befindet), und/oder mit Sicherheitselementen versehen sein, um die versehentliche Aktivierung durch eine nicht anwesende Person zu verhindern. Die drahtlose Kommunikation erfolgt insbesondere über elektromagnetische Wellen oder Funkwellen, gegebenenfalls mittels Systemen des Typs Bluetooth, WLAN, WIFI, RFID-Chip usw.
  • Die Schnittstelle kann die Übertragung verschiedener Signale gestatten, die durch Berührung oder selbst durch Bewegung bewirkt werden, um verschiedene Komponenten zu aktivieren (zum Beispiel kann sie eine Bewegung, die von Sensoren durch Triangulation detektiert wird, wobei diese Sensoren mit dieser Schnittstelle verbunden sind (und gegebenenfalls Teil davon sind), in die Aktivierung einer Funktion (zum Beispiel Erhöhung der Heizleistung usw.) umwandeln).
  • Mindestens eine Schnittstelle befindet sich im Allgemeinen auf oder unter der Arbeitsplatte oder in der Nähe. Die erfindungsgemäße Ausrüstung kann auch mehrere Schnittstellen, des gleichen oder unterschiedlichen Typs, umfassen, die zum Beispiel die Aktivierung verschiedener Elemente gestatten, oder die Ausrüstung kann mehrere Schnittstellen umfassen, die gegebenenfalls unterschiedlich funktionieren (unterschiedlicher Konstruktion sind, bei unterschiedlichen Frequenzen betrieben werden usw.), um ein gleiches Element (zum Beispiel eine Heizzone) mit einem verstärkten Sicherheitsniveau anzusteuern. Die Schnittstelle kann von einem oder mehreren Sensor(en), Steckverbinder(n), Bedienelement(en), jedem anderen elektrischen oder elektronischen oder elektromagnetischen Bauteil usw. gebildet sein. Eine oder mehrere Bedieneinrichtung(en) oder -zonen (in Form von Tasten, Logos oder sogar Tastaturen usw.) oder Anzeigen (von Stärke/von Leistung, von Zeit usw.), die zum Beispiel durch Berührung auf der Oberfläche der Platte oder aus der Ferne (insbesondere über drahtlose Kommunikation) oder durch einfache Bewegung der Hand, wie bereits erwähnt, (durch Sensoren, die sich gegebenenfalls extern befinden und die Bewegung, zum Beispiel durch Triangulation, aufzeichnen, um sie, insbesondere mittels eines geeigneten Algorithmus und einer geeigneten Schnittstelle, in die Aktivierung zum Beispiel einer Funktion umwandeln), oder gegebenenfalls durch das Abstellen eines bestimmten Gegenstands (Topf usw.) an einer bestimmten Stelle (wie eine Kochzone) der Platte aktivierbar sind, können mit der oder den Schnittstelle(n) verbunden sein oder Teil davon sein.
  • Vorzugsweise umfasst die erfindungsgemäße Ausrüstung mindestens eine Schnittstelle für die Kommunikation mit mindestens einem externen Element für die Aktivierung verschiedener Zonen und/oder Funktionen des Substrats über drahtlose Kommunikation, insbesondere wenn der Lichttransmissionsgrad TL des Substrats gering ist.
  • Außer der Schnittstelle kann die Ausrüstung oder die Arbeitsplatte mit verschiedenen Kabeln, Steckverbindern oder anderen, insbesondere elektrischen, Elementen verbunden sein, die zur Übertragung von Befehlen von einem Teil der Ausrüstung zu einem anderen Teil davon beitragen.
  • Die Ausrüstung, insbesondere die Arbeitsplatte, gemäß der Erfindung kann auch verschiedene funktionale und/oder dekorative Beschichtungen aufweisen, wie bereits gemäß der Erfindung definiert, insbesondere von denjenigen, die im Allgemeinen mit den betroffenen Glasmaterialien verwendet werden, zum Beispiel auf der Basis von Email, von Lack, von Dünnschicht(en) (zum Beispiel metallisch, dielektrisch usw.) usw. Zum Beispiel kann eine der Seiten des Substrats eine oder mehrere Schicht(en) oder ein oder mehrere Motiv(e) aus Email aufweisen, zu dekorativen Zwecken und/oder um zum Anzeigen eines oder mehrerer Element(e) (Anzeigeelemente, Kochzonen usw.), und/oder als Farbschicht und/oder für andere Funktionen dienend. Insbesondere kann die Arbeitsplatte mit einer funktionalen Schicht versehen sein, die ihr eine oder mehrere zusätzliche Eigenschaften verleiht, wie Kratzfestigkeit, mechanische Verstärkung, Schutz vor Fingerabdrücken, Überlaufschutz usw. Das Beschichten kann zum Beispiel durch Verfahren wie dem Siebdruck, dem Auftragen durch Kathodenzerstäubung oder pneumatische Zerstäubung, dem Besprühen mit Tinte oder Email usw. erfolgen, wobei die Beschichtung je nach dem Beschichtungstyp und der angestrebten Funktion insbesondere auf der sichtbaren Seite oder auf der gegenüberliegenden Seite aufgebracht werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Ausrüstung, insbesondere der Arbeitsplatte der Ausrüstung, wenn diese Arbeitsplatte von mindestens einem Substrat aus Glaskeramik mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, bei dem mindestens ein Zyklus zur Keramisierung einer Glasplatte mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 durchgeführt wird, um das Substrat zu erhalten, und bei dem die Durchlaufgeschwindigkeit um mindestens 25%, vorzugsweise um mindestens 50%, reduziert wird oder bei dem die Länge des Keramisierungsofens oder die Verweildauer im Ofen um mindestens 25%, vorzugsweise um mindestens 50%, erhöht wird gegenüber der Geschwindigkeit, der Länge bzw. der Verweildauer, die optimal oder üblich sind, um ein Substrat aus Glaskeramik mit einer Oberfläche kleiner als 0,4 m2 zu erhalten.
  • Zur Erinnerung sei gesagt, dass die Herstellung der Glaskeramikplatten im Allgemeinen wie folgt von statten geht: In einem Schmelzofen wird das Glas mit der für die Bildung der Glaskeramik gewählten Zusammensetzung geschmolzen, anschließend wird das geschmolzene Glas zu einem Standardband oder einer Standardfolie laminiert, indem das geschmolzene Glas zwischen Laminierwalzen durchläuft, und das Glasband wird auf die gewünschten Abmessungen zugeschnitten. Alternativ zum Laminieren kann das Glas gefloatet werden, wie zum Beispiel in der Patentanmeldung WO 2008056080 beschrieben, bevor es gegebenenfalls zugeschnitten wird. Die bereits zugeschnittenen oder nicht zugeschnittenen Platten werden anschließend auf an sich bekannte Weise keramisiert, wobei die Keramisierung darin besteht, die Platten entsprechend dem gewählten Wärmeprofil zu brennen, um das Glas in das als „Glaskeramik” bezeichnete polykristalline Material umzuwandeln, dessen Ausdehnungskoeffizient gleich null oder nahezu null ist und das einem Wärmeschock, der bis zu 700°C reichen kann, standhält. Die Keramisierung umfasst im Allgemeinen einen Schritt des progressiven Erhöhens der Temperatur bis zum Bereich der Keimbildung, der im Allgemeinen in der Nähe des Glasübergangsbereiches liegt, einen Schritt eines mehrminütigen Durchlaufens des Keimbildungsintervalls, ein erneutes progressives Erhöhen der Temperatur bis zur Temperatur der Keramisierungsstufe, das Halten der Temperatur der Keramisierungsstufe über mehrere Minuten, anschließend ein schnelles Abkühlen bis auf Umgebungstemperatur. Gegebenenfalls umfasst das Verfahren auch einen Zuschneidevorgang (im Allgemeinen vor der Keramisierung), beispielsweise mittels Wasserstrahl, mechanischem Anreißen mit dem Rändelrad etc., an den sich ein Formgebungsvorgang (Schleifen, Facettieren etc.) anschließt. Das Verfahren kann auch einen Schritt des Laminierens oder Einsinkenlassens umfassen, um spezielle Erhöhungen zu bilden.
  • In der vorliegenden Erfindung folgt die Glaskeramik einem Keramisierungszyklus, der ihr die angestrebten Eigenschaften verleiht, insbesondere ein transparentes Aussehen.
  • Weitere Details und vorteilhafte Merkmale treten nachstehend aus der Beschreibung einer nicht einschränkenden Ausführungsform unter Einbeziehung der beigefügten Zeichnungen deutlicher hervor, in denen:
  • 1 eine perspektivische schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausrüstung darstellt;
  • 2 eine schematische Draufsicht einer ähnlichen Ausrüstung dargestellt (wobei die Geräte auf der Oberfläche oder die darunter liegenden Elemente des Möbelstücks nicht dargestellt sind);
  • 3 eine schematische Seitenansicht darstellt, in der eine Wand des Möbelstücks (23) abgenommen wurde, um bestimmte Komponenten der Ausrüstung in Erscheinung treten zu lassen.
  • In diesem Beispiel umfasst die erfindungsgemäße Ausrüstung (1) ein Möbelstück (2), das von einem Korpus (4) gebildet ist, der von einer Arbeitsplatte (5) überragt wird, die von mindestens einem Substrat aus Glaskeramik mit einer Oberfläche von 2,6 m2 gebildet ist, wobei das Substrat die Mehrheit (hier die Gesamtheit) der Oberfläche (gemessen auf der oberen Seite) der Arbeitsplatte einnimmt und von einer transparenten (monolithischen) Glaskeramikplatte (6) gebildet ist, wobei diese Platte/dieses Substrat aus Glaskeramik mit einem angebrachten Element (10) in Form einer Platte aus Schichtpressstoff (oder Platte aus Holzfaser) mit einer Dicke von 8 mm gekoppelt ist, wobei die glaskeramische Platte des Typs ist, die unter der Bezeichnung KeraLite durch die Firma Eurokera vertrieben wird, wobei diese Platte eine glatte obere Seite und eine glatte untere Seite (wobei diese Seite auch mit Rippen versehen sein kann) und eine Dicke von 5 mm aufweist und einen Lichttransmissionsgrad TL von 88,38% und einen Opazitätsfaktor von 26,21 aufweist, wobei die von dem Substrat und der Platte aus Schichtpressstoff gebildete Anordnung einen Lichttransmissionsgrad TL von 0,01% und einen Opazitätsfaktor von 100 aufweist. Dieses Substrat kann zum Beispiel erhalten werden, indem in dem Verfahren zur Herstellung von Glaskeramiken des Typs KeraLite die Durchlaufgeschwindigkeit im Keramisierungsofen um 50% reduziert wird.
  • Das erhaltene Substrat aus Glaskeramik weist eine Planarität von 2 mm auf (wobei die erhaltene Planarität zwischen 2 und 3 mm bei einer nur um 25% reduzierten Geschwindigkeit beträgt und mehr als 15 mm bei einer Geschwindigkeit beträgt, die gegenüber derjenigen unverändert ist, die in der oben genannten Anmeldung zum Herstellen einer Platte mit Standardabmessungen kleiner als 0,4 m2 verwendet wird), wobei die insbesondere wegen guter optischer Eigenschaften und guter Kopplungseigenschaften und einem guten thermischen Wirkungsgrad angestrebte Planarität kleiner als 3 mm, vorzugsweise kleiner als 2 mm ist.
  • In dem vorliegenden Beispiel umfasst die Ausrüstung ferner drei Heizelemente (7), zum Beispiel Induktoren, die unter der Platte (6) angeordnet sind. Diese Induktoren sind im vorliegenden Fall in der Mitte der Arbeitsfläche verteilt, könnten jedoch ebenso an einem Ende der Platte lokalisiert sein.
  • Die Ausrüstung umfasst Dekore (9, 11), zum Beispiel aus Email, die zum Beispiel auf der oberen oder unteren Seite des Substrats platziert sind. Diese Dekore, zum Beispiel in Form von Farbkreisen (9), die jede Stelle begrenzen (wobei die Farben gegebenenfalls je nach Stelle identisch oder verschieden sein können) und die Induktoren umgeben, gestatten zum Beispiel die Anzeige der Kochstellen, um deren Berührung zu verhindern, wenn die Heizelemente aktiviert sind. Sie können auch aus Informationen, Logos, Bildern (11) usw. bestehen.
  • Die Ausrüstung umfasst ferner eine Schnittstelle (12) (die durch das Substrat verborgen ist) für die Kommunikation mit den Heizelementen, wobei diese Schnittstelle auch mit einer externen Einheit zum Beispiel in Form eines Tablet-Computers (13) für die Aktivierung verschiedener Zonen und Funktionen der Platte oder der Ausrüstung drahtlos kommuniziert. Die externe Einheit kann vorteilhafterweise mobil sein und auf der Arbeitsplatte aufliegen (1) oder zur Aktivierung verschiedener Zonen oder Funktionen aus der Ferne dienen (3). Alternativ oder kumulativ könnte die Schnittstelle auch eine Bedienblende umfassen oder mit dieser verbunden sein, die sich ortsfest auf der Oberfläche des Substrats (2) zur Aktivierung verschiedener Zonen und Funktionen, insbesondere des Substrats, befindet.
  • Gegebenenfalls kann die Ausrüstung auch einer Dunstabzugshaube (14) zugeordnet sein oder diese umfassen, die sich über der Arbeitsplatte befindet.
  • Die Ausrüstung weist auch weitere Elemente auf, insbesondere elektrische Kabel (15) für die Aktivierung der Heizelemente, und weist Schubladen (16) oder Schränke (17) auf, die in dem die Arbeitsplatte tragenden Korpus vorgesehen sind, zum Verstauen verschiedener Artikel, usw. Die Ausrüstung kann auch weitere Elemente aufweisen, zum Beispiel kann die Arbeitsplatte eine Einfassung aufweisen, das Substrat kann mit einem Dekor, zum Beispiel aus Email, überzogen sein, der Korpus kann massiv sein oder verschiedene Ausnehmungen (wie die Ausnehmung (18) aufweisen oder weitere Elemente (zum Beispiel einen Einbaubackofen usw.) integrieren. Die Arbeitsplatte (5) kann zu verschiedenen Zwecken dienen, wie zum Schreiben (wie symbolisch durch das Papier und den Stift (19) dargestellt), zum Tragen von Gegenständen (wie symbolisch durch das Geschirr (20) dargestellt), gleichzeitig jedoch das Garen von Lebensmitteln gestatten (wie symbolisch durch die Kochbehälter (21) dargestellt), usw. Gegebenenfalls kann der Korpus auch ersetzt werden durch Trägerfüße (zum Beispiel nur die Wände (22) und (23), oder vier Füße an vier Ecken, wobei die Ausrüstung unter der Arbeitsplatte in diesem Fall vorzugsweise durch eine lokalisierte Verschalung von wenigen Zentimeter Dicke unter dem Substrat verborgen ist) nach Art eines Tisches.
  • Die erfindungsgemäße Ausrüstung kann insbesondere vorteilhafterweise zur Realisierung eines neuartigen Programms von interaktiven Mehrzweckmöbelstücken verwendet werden, die insbesondere Zonen oder eine Funktion zum Garen integrieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • ISO-Norm 9050:2003 [0027]
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Claims (15)

  1. Möbel- und/oder Küchenausrüstung, vorteilhafterweise interaktiv und umfassend: – mindestens eine Arbeitsplatte, die von mindestens einem Substrat aus monolithischem transparentem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist, wobei das Substrat insbesondere überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60 und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, – mindestens ein Heizelement, – mindestens eine Schnittstelle für die Kommunikation mit mindestens einem Element der Platte, wie das oder die Heizelement(e), und/oder gegebenenfalls mit mindestens einem externen Element für eine drahtlose Kommunikation, – und gegebenenfalls ein an dem Substrat oder der Arbeitsplatte angebrachtes Element, insbesondere in der Form, dass die Anordnung, die von dem Substrat oder der Arbeitsplatte und dem angebrachten Element gebildet ist, eine Trübung größer als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL kleiner als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor größer als 85 aufweist, wobei die Ausrüstung ferner frei von Lichtquelle(en) ist.
  2. Ausrüstung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Substrats aus Glasmaterial größer als 0,9 m2, insbesondere größer als 1 m2, insbesondere mindestens 2 m2 ist, wobei die Dicke des Substrats mindestens 2 mm, insbesondere mindestens 2,5 mm, insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 30 mm, beträgt und vorteilhafterweise kleiner als 15 mm ist, insbesondere in der Größenordnung von 3 bis 15 mm beträgt.
  3. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat aus Glasmaterial mindestens 50%, insbesondere mindestens 70%, insbesondere mindestens 90%, der Oberfläche der Arbeitsplatte einnimmt.
  4. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat aus gehärtetem Glas oder aus Glaskeramik ist, und vorzugsweise aus Glaskeramik ist.
  5. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Substrat eine Planarität aufweist, die kleiner ist als 0,1% der Diagonale des Substrats, und vorzugsweise kleiner als 3 mm, insbesondere kleiner als 2 mm, insbesondere kleiner als 1 mm, oder sogar in der Größenordnung von gleich null.
  6. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasmaterial einen Lichttransmissionsgrad TL zwischen 10% und 20% oder größer als 60%, insbesondere größer als 70%, aufweist.
  7. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Glasmaterial Farbstoffe enthält.
  8. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrüstung als Heizelement(e) ein oder mehrere induktive Heizmittel umfasst, wobei das oder die Heizelemente in einer oder mehreren Zone(n) des Substrats lokalisiert sein oder gleichmäßig unter dem Substrat verteilt sein können, wobei sie zum Beispiel mindestens 25% der Oberfläche des Substrats einnehmen können, oder mehr als 50%, insbesondere mehr als 75%, oder sogar mehr als 85%, der Oberfläche des Substrats einnehmen können.
  9. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kochstellen auf der Arbeitsplatte, lotrecht zu den Heizmitteln, und/oder andere Zonen und/oder Elemente und/oder Funktionen und/oder Dekore, mittels eines ortsfesten Dekors, zum Beispiel aus Email, angezeigt werden.
  10. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Heizelement(e) und/oder eine oder mehrere andere Komponente(n) durch Berührung auf der Oberfläche der Platte und/oder auf der Schnittstelle und/oder auf einer externen Einheit, oder durch Bewegung, insbesondere der Hand, aktivierbar sind.
  11. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle die drahtlose Kommunikation, insbesondere mit einer arbeitsplattenexternen Einheit, gestattet, die zum Beispiel die Aktivierung der Heizzonen aus der Ferne und/oder die Steuerung von verschiedenen Funktionen gestattet, wobei die externe Einheit zum Beispiel die Form einer Tastatur, eines Tablets oder eines Touchscreen oder eines Mobiltelefons haben kann, wobei diese Einheit ortsfest oder mobil sein kann, wobei die drahtlose Kommunikation zum Beispiel eine begrenzte Reichweite hat, zum Beispiel auf das Volumen des Teils begrenzt ist, in dem sich die Ausrüstung befindet.
  12. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte mindestens ein angebrachtes Element umfasst, zum Beispiel in Form einer Platte aus Glimmer, aus Holz, aus Sperrholz, aus Schichtpressstoff, aus Kunststoff, aus Glas oder aus Stein.
  13. Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte, insbesondere horizontal, auf mindestens einem oder mehreren Trägerelement(en), wie ein Korpus eines Möbelstücks oder ein oder mehrere Trägerfüße, montiert ist, wodurch sie mit den Trägerelementen einen Tisch, ein massives oder nicht massives Möbelstück oder eine Theke bildet.
  14. Arbeitsplatte, die von mindestens einem Substrat aus monolithischem transparentem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2 gebildet ist, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist, wobei das Substrat insbesondere überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, wobei diese Arbeitsplatte dazu bestimmt ist, ein interaktives Mehrzweckmöbelstück oder eine interaktive Mehrzweckausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 auszustatten.
  15. Verwendung eines Substrats, insbesondere einer Platte, aus transparentem monolithischem Glasmaterial mit einer Oberfläche größer als 0,7 m2, wobei das Substrat einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 10% und einen Opazitätsfaktor zwischen 5 und 90 aufweist, wobei das Substrat insbesondere überwiegend oder sogar zur Gänze blank ist oder mit Beschichtung(en) dergestalt versehen ist, dass das so beschichtete Substrat eine Trübung kleiner als 15% und/oder einen Lichttransmissionsgrad TL größer als 60% und/oder einen Opazitätsfaktor kleiner als 85 aufweist, als interaktive Mehrzweckarbeitsplatte nach Anspruch 14, gegebenenfalls in einer Ausrüstung nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
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