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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Ventilsack mit einer speziellen
neuen Entlüftungsvorrichtung.
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Aus
der
DE-A-41 402 13 ist
bekannt, neben einem Füllventil im Bereich des einen Eckeinschlags und
ein Entlüftungsventil im gegenüberliegenden Eckeinschlag
des Kreuzbodens zu verwenden. Doch reicht diese Wirkung zur Entlüftung
der Ventilsäcke nicht aus.
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Aus
der
DE-A-17 613 27 ist
die Verwendung eines Bodens mit einem Filterwerkstoff bekannt, der durch
eine rechteckförmige Schweißung sowohl mit den
Eckeinschlägen und der Sackwandung verbunden ist. Die gegeneinander
weisenden Längskanten der beiden umgefalteten Seitenklappen
werden über eine Verbindungsnaht miteinander vereinigt,
so dass die Luft oberhalb der Eckeinschläge entweichen kann.
In einer weiteren Ausführung kann das Einfüllventil
aus luftdurchlässigem Filterwerkstoff bestehen.
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Aus
der
WO 2006/092335 ist
ein Papiersack für feinkörniges Schüttgut,
mit einem Kreuzboden und mit einem dem Boden gegenüberliegenden Oberteil
in dem ein Ventilschlauch zum Befüllen des Papiersacks
angeordnet ist, bekannt. Der Papiersack besteht aus einer Innenlage
aus Papier und Außenlage aus Papier oder einem Papierverbund.
Zwischen beiden ist eine Sperrschicht mit zwei im Wesentlichen parallel
zueinander und vom Boden zum Oberteil laufenden Rändern
vorhanden, wobei ein freier Rand den anderen, mittels einer Klebelinie
befestigten Rand überlappt.
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Aus
der
DE 20 2005 004 750 ist
eine Weiterentwicklung dieses Papiersacks bekannt. Hierbei ist zusätzlich
ein Thermoventil vorgesehen, welches dazu dienen soll, die Aufsteckschwierigkeiten
bei automatischen Füllanlagen zu beseitigen und durch das Anbringen
einer Rille an der unteren Seite des Thermoventils erreicht wird.
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Aus
der
DE 20 2004 015 551 ist
ein Papiersack mit Folienüberlappung bekannt, welcher einen Ventilschlauch
zum Befüllen des Papiersacks enthält, wobei der
Papiersack aus einer inneren und einer äußeren
Lage aus Papier gebildet wird, zwischen denen mindestens eine Kunststofffolie
liegt. Die Kunststofffolien bestehen aus zwei Lagen, die einander überlappen.
Durch diese Überlappung soll sich die Entlüftung
der Säcke um 100% gegenüber einer einfachen Folienüberlappung
verbessern.
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Aus
der
DE 20 2007
004 838 U1 ist ein Ventilsack bekannt, bei dem ein Entlüftungssystem
vorgesehen ist, das lediglich den Durchtritt von Luft o. ä. Stoffen
gestattet. Dieses System wird aus luftdurchlässigem Papier
(HD-Papier) gebildet, das den Durchtritt des Produkts verhindert.
Dies wird auf den noch nicht endgültig gefalteten Boden
aufgelegt und mit diesem verklebt. Die Größe des
Zettels ist so gewählt, dass er einerseits das Schlauchventil
nicht berührt und andererseits über das Material
des Bodens übersteht und aufgrund dessen anschließend
in Richtung auf den Seitenrand umgefaltet werden kann. Dadurch entsteht
eine Tasche, die zum Seitenrand hin offen ist. Darauf wird der Kreuzboden
verklebt. Auf diese Weise ist neben dem Schlauchventil noch ein
Entlüftungssystem in dem Boden eingesetzt, das aufgrund
seiner Luftdurchlässigkeit beim Abfüllen das Austreten
von Luft gestattet. Die Vorrichtung gemäß der
DE 20 2007 004 838
U1 hat ihrerseits wieder den Nachteil, dass das Ventilblatt
ungeschützt zur Außenseite hin zeigt und hier
die Gefahr von Beschädigungen besteht.
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Aus
der
EP 0 767 105 B1 ist
ein Ventilsack bekannt, bei dem ein Filterblatt in dem Ventilboden integriert
ist. Das Filterblatt ist nicht vollständig befestigt, sondern
nur an den beiden Schmalseiten seiner Rechtecksform. An den dazwischen
liegenden Längsrändern ist es möglichst
verbindungsfrei angeordnet, beziehungsweise zur Sicherung lediglich
mit wenigen Klebepunkten befestigt. Bedeutungsvoll ist, daß die
umgefalteten Seitenklappen in einem freien Abstand angeordnet sind.
Es ergibt sich ein freiliegender Mittelabschnitt des Filterblattes.
Zur guten Luftdurchlässigkeit des Materials vom Filterblatt
wird eine Mikronadelung verwendet. Den Abschluß des Ventilsacks
bildet ein mit Luftschlitzen versehenes Deckblatt. Für
den optimierten Luftdurchlass wird das rechtecksförmige
Deckblatt mit Unterbrechungen nur in seinem Randbereich an den beiden
ungefalteten Seitenklappen und dem Ventilkörper sowie dem
Eckeinschlag festgeklebt.
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Der
Ventilsack gemäß der
EP 0 761 05 B1 hat den Nachteil, dass durch
das mit Luftschlitzen versehene Deckblatt und das perforierte Filterblatt Feuchtigkeit
eindringen kann. Ferner ist der freiliegende Mittelabschnitt des
Filterblattes gefährdet, vor allem kann es hier zu Beschädigungen
bei der Lagerung und Transport der Säcke kommen.
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Die
vorliegende Erfindung hat sich nunmehr die Aufgabe gestellt, die
sich aus dem Stand der Technik ergebenden Nachteile zu überwinden.
Des Weiteren soll der Ventilsack so entlüftet werden, dass die
Befüllung störungsfrei, d. h. ohne Staubentwicklung,
Sackplatzer sowie mit optimalen Abfüllzeiten abläuft
und ein entsprechender Produktschutz des befüllten Sackes
gewährleistet ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ventilsack,
bevorzugt einen Kreuzbodensack, mit Seitenwänden und einem
Boden der eine Einfüllvorrichtung und zusätzlich
eine Entlüftungsvorrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß
- – die zum Sackäußeren
weisende Fläche der Einfüllvorrichtung teilweise
mit der in das Sackinnere weisenden Fläche der Entlüftungsvorrichtung formschlüssig
verbunden ist, so dass ein Teil der nach innen weisenden Fläche
der Entlüftungsvorrichtung die innere Bodenfläche
des Ventilsacks in diesem Bereich bildet und
- – die Entlüftungsvorrichtung eine Entlüftungskammer
entlang des Bodens bildet, wobei diese Entlüftungskammer
auf der Seite der Einfüllvorrichtung geschlossen ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Entlüftungsvorrichtung als schlauchförmige
Entlüftungskammer ausgebildet. Hierbei wird die innere
Oberfläche der Entlüftungskammer vollständig
oder fast vollständig durch ein Stück luftdurchlässigen
Materials gebildet, welches bevorzugt als Zettel bezeichnet wird,
das lediglich den Durchtritt von Luft oder anderen, ähnlichen
gasförmigen Stoffen gewährleistet. Ferner wird erfindungsgemäß das
luftdurchlässige Material über die gesamte Öffnung
des Ventilbodens befestigt, insbesondere verklebt, so dass ein Entweichen
des Füllstoffes nicht möglich ist.
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In
einer Alternative der Erfindung hat das luftdurchlässige
Material bevorzugt eine rechteckige Form und wird auf die Seitenklappen
(Laschen) des Sackes, bevorzugt symmetrisch, angebracht, insbesondere
geklebt. Die Größe des Zettels luftdurchlässigen
Materials richtet sich nach der Größe der Laschen.
In einer Ausführung der Erfindung richtet sich nach der
Größe des luftdurchlässigen Materials
nach der Öffnung welche die Laschen bilden, so daß entlang
dieser Lasche ein vom luftdurchlässigen Material nichtbedeckter
Streifen von 0,1 bis 5,0 cm, bevorzugt 0,2 bis 2,5 cm; 0,2 bis 2,0
cm; 0,5 bis 1,5 cm; besonders bevorzugt 1,0 cm bleibt. Die Laschen
werden dann so gefaltet und miteinander Verbunden, daß sie
eine Überlappung aufweisen, wobei die innere Oberfläche
der Entlüftungskammer bis auf einen oben beschrieben vom
luftdurchlässigen Material nichtbedeckter Streifen fast
vollständig durch einen Zettel luftdurchlässigen
Materials gebildet. Dieser vom luftdurchlässigen Material
nichtbedeckter Streifen ist der freie Rand einer Lasche.
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Die Überlappung
der Laschen wirkt sich in dieser Ausführung auch auf die
Größe des Zettels aus, insbesondere auf die Breite
des vom luftdurchlässigen Material nichtbedeckten Streifens
der zweiten, äußeren Lasche. Dieser Streifen darf
demgemäß nicht so breit sein, dass er Teil der
inneren Oberfläche der Entlüftungskammer ist.
Ferner soll in einer Ausführung der Erfindung der Zettel
auf der äußeren Lasche nach Faltung die innere
Lasche ebenfalls überlappen.
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In
einer anderen Alternative ist das luftdurchlässige Material
größer als die von den Laschen gebildete Öffnung
und ragt über den Rand einer oder beider Laschen hinaus.
Nach Umfalten und Überlappen der Laschen wird hier die
innere Oberfläche der Entlüftungskammer vollständig
durch den Zettel luftdurchlässigen Materials gebildet.
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In
einer weiteren Alternative schließt der Zettel luftdurchlässigen
Materials mit dem Rand einer oder beider Laschen ab.
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In
jeder der oben beschriebenen Varianten ist jeweils eine Ausführung
möglich, in der die Laschen nach dem Umfalten nicht überlappen.
Auch hier sind zwei Varianten möglich, nämlich
dass die bündig zueinander abschließen oder in
einem freien Abstand zueinander angeordnet sind.
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In
der anderen, zu den Laschen senkrechten Ausrichtung oberhalb der
Ventilbodeneinschläge, also zwischen Bodeneinschlag und
Ventilkante, richtet sich die Ausmaße des luftdurchlässigen
Materials nach der Breite der Laschen, nämlich bis zu den
Bodeneinschnitten, so dass ein Entweichen des Füllguts
nicht möglich ist.
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Auf
der einen Seite ist der Zettel luftdurchlässigen Materials
formschlüssig mit der zum Sackäußeren
weisenden Fläche der Einfüllvorrichtung verbunden
auf der anderen Seite mit dem Bodeneinschlag.
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Nach
der Faltung der Laschen werden diese auf der einen Seite, oberhalb
der Einfüllvorrichtung, mit der Einfüllvorrichtung
und gegebenenfalls mit dem darunter liegenden Zettel des luftdurchlässigen Materials,
und gegebenenfalls im Bereich der Überlappung, fest miteinander
verbunden, bevorzugt verleimt bzw verklebt. Auch die gefalteten
Teile des luftdurchlässigen Materials werden gegebenenfalls
am Rand der Einfüllvorrichtung fest miteinander verbunden,
bevorzugt verleimt bzw verklebt. Die gegenüber liegende
Seite bleibt offen, so dass die erfindungsgemäße
Entlüftungskammer gebildet wird. Der Ventilbodeneischlag
gegenüber dem Ventil wird somit nicht mit den Laschen verbunden.
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Erfindungsgemäß kann
der Ventilboden über den Laschen auch mit einem zusätzlichen
Deckblatt versehen werden. In einer Ausführung erfolgt
die Verbindung, bevorzugt Verklebung zum Deckblatt im Bereich des
bezüglich der Überlappung inneren Lasche, vorzugsweise
nicht durchgängig, um den Luftaustritt über diese
klebstoff-freien Bereiche zu ermöglichen. In diesem Falle
ist eine Verklebung an den überlappenden Bereichen der
Laschen nicht erforderlich, kann aber erfolgen. Falls die Laschen
nicht überlappen erfolgt die nicht durchgängige
Verbindung auf einer beliebigen Seite.
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Das
Deckblatt ist ferner fest verbunden, bevorzugt verklebt mit dem
zum Sackäußeren weisenden Fläche der
Einfüllvorrichtung und Sackwand. Auch dies bewirkt ein
sicheres Anheben des Sackbodens zum automatisierten Öffnen
des Ventil für den Einfüllstutzen. Die gegenüber
liegende Seite des Deckblatt wird nicht mit dem Sack verbunden.
Dadurch bleibt die Entlüftungskammer offen und der Luftaustritt
wird nicht gehindert. Auf dieser Seite kann das Deckblatt verkürzt
sein im Vergleich zur gegenüber liegenden Seite, also nicht
symmetrisch zur Sackmitte.
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In
einer weiteren Variante der Erfindung weist das Deckblatt einseitig
oder beidseitig einen Umschlag auf die Seitenwände welche
die Laschen bilden auf. Ferner kann das Deckblatt einen Längseinschlag
aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung des Papiersacks
hat den Vorteil, dass eine optimale Entlüftung gewährleistet
ist. Denn durch das luftdurchlässige Material können
nur Luft oder andere, ähnliche gasförmige Stoffe
hindurch treten. Auf der anderen Seite ist das Filterpapier durch
die darüber angeordnete luftundurchlässige feste
Schicht geschützt. Beschädigungen beim Handhaben
des Papiersacks werden damit weitgehend verhindert. Zudem hat die Anordnung
der Entlüftungsvorrichtung unmittelbar im Bereich des Einfüllschlauchs
den Vorteil, dass eine optimierte Entlüftung gewährleistet
ist, auch bei luftdichten Säcken. Ein Befüllen
des Papiersacks ist damit erheblich erleichtert.
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Für
das Verkleben der nach außen weisenden Fläche
der Entlüftungsvorrichtung werden übliche Klebstoffe
eingesetztzum Beispiel Leim, Stärke-Kleber, Dispersionskleber
usw.
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Als
Material für die Papiersäcke kommen übliche
Stoffe in Betracht, zum Beispiel Kraftsackpapier.
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Ein
erfindungsgemäßer Papiersack kann eine Sperrschicht
enthalten. Diese Sperrschicht ist eine Folie oder ein beschichtetes
Material ist.
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In
einer Ausführung kann sich zwischen den Doppellagen aus
Papier eine Folie befinden. Die Folie kann aus einer oder zwei oder
mehreren Bahnen bestehen die parallel zueinander vom Oberteil zum Unterteil
des Sacks verlaufen. Jeweils ein Rand einer Bahn kann an die Innen
-oder Außenlage aus Papier befestigt sein, während
jeweils ein freier Rand einen befestigten Rand überlappen
kann. Die Folie kann entlang der Längsnaht auch verklebt
sein, womit der Sack hermetisch abgeschlossen wäre.
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Ausgehend
von der gemäß GemPSI (Gemeinschaft Papiersackindustrie
eV) verwendeten Bezeichnung, bei welcher der Ventilsack so auf seiner Längsnaht
liegt, daß diese sich von oben gesehen in der rechten Sackhälfte
befindet, kann erfindungsgemäß die Einfüllvorrichtung
und die Entlüftungsvorrichtung oben oder unten und links
oder rechts eingefügt sein.
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Die
erfindungsgemäßen Säcke werden verwendet
für Schüttgut, bevorzugt feinkörniges
Schüttgut wie Lebensmittel, Tierfutter, Gips, Zement, Granulat,
Düngemittel, chemische Grundstoffe usw. die gekörnt,
granuliert, pulverförmig oder in Brocken als Packgut anfallen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Figuren näher
beschrieben.
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1 zeigt
den Boden (Deckfläche ohne Deckblatt) des erfindungsgemäßen
Sacks mit Einfüllöffnung und Entlüftungsvorrichtung.
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2 zeigt
die Fixierung des luftdurchlässige Materials
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3 zeigt
den Boden (Deckfläche mit Deckblatt) des erfindungsgemäßen
Sacks
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Erfindungsgemäß erfolgt
die Befüllung mit dem Schüttgut über
die schlauchförmige Einfüllvorrichtung mit Öffnung 4.
Die Einfüllvorrichtung ragt einerseits bis in das Sackinnere.
Auf der anderen Seite mit der Einfüllöffnung 4 kann
sie beliebig über den Sackrand hinausragen, bevorzugt schließt
sie jedoch mit dem Sackrand ab. Über diesen gelangt das Schüttgut
in den Ventilsack 1. Infolge des Schüttvorgangs
entsteht ein Sack mit rechtecksförmig ausgestalteten Wandteilen 2 und 21.
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Die
Deckfläche setzt sich aus der Einfüllvorrichtung
mit Einfüllöffnung 4 und der Entlüftungsvorrichtung 5 zusammen.
Die Einfüllvorrichtung mit Einfüllöffnung 4 besitzt
die zum Sackäußeren weisende Fläche der
Einfüllvorrichtung 6. In dem erfindungsgemäßen
Beispiel ist die schlauchförmige Einfüllvorrichtung
mit Einfüllöffnung 4 derart ausgestaltet,
dass sie nur einen Teil der Deckfläche 3 des Ventilsacks 1 bedeckt.
D. h. die Einfüllvorrichtung endet an der Kante. Im Anschluß daran
und mit dem einen Ende der Einfüllvorrichtung verbunden,
sowie mit dem Rand des Bodeneinschlags 7, 8 und
den Laschen 11, 12 verbunden, befindet sich die
Entlüftungsvorrichtung 5.
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Die
Entlüftungsvorrichtung 5 ist in Form einer Luftkammer
ausgebildet und besteht aus luftdurchlässigem Material 23,
bevorzugt einem Filterpapier 23. Dies erstreckt sich bis
zu den Seitenkanten 16 und 17 der Laschen 11 und 12 des
Ventilsacks 1. D. h. das luftdurchlässige Material
ist mit seinen Seitenkanten 14 und 15 in einem
Abstand 9 wie oben definiert an die Laschen 11 und 12 fest
und durchgängig 22 fixiert. Die dazu senkrechten
Seitenränder 19 und 20 des luftdurchlässigen
Materials sind in Teilen an die Seitenränder der Laschen 11 und 12 in
Abstand 10 wie oben definiert, durchgängig fixiert 22' die senkrecht
zu den Seitenkanten 16 und 17 der Laschen 11 und 12 verlaufen
sowie an den Bodeneinschlag 8 beziehungsweise die Einfüllvorrichtung 22'.
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Die
zwei Laschen 11 und 12 sowie die Bodeneinschläge
sind gebildet aus den Wänden 2 des Sackes. Die
Größe der beiden Laschen 11 und 12 ist derart
gestaltet, dass sie sich in ihren Randbereichen mit den Seitenkanten 16 und 17 bei
der Faltung bevorzugt mittig der Deckfläche überlappen
und so die Überlappung 13 bilden.
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Die
Laschen 11 und 12 können auch mit einem
zusätzlichen Deckblatt 24 versehen werden. Dieses
ist insbesondere am Rand mit allen darunter liegenden teilen verbunden
mit Ausnahme einer Längsseite 25, bei der lediglich
eine punktuelle Fixierung erfolgt und einer Querseite 26,
bei der keine Fixierung erfolgt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4140213
A [0002]
- - DE 1761327 A [0003]
- - WO 2006/092335 [0004]
- - DE 202005004750 [0005]
- - DE 202004015551 [0006]
- - DE 202007004838 U1 [0007, 0007]
- - EP 0767105 B1 [0008]
- - EP 076105 B1 [0009]