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Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter für Schüttgüter, insbesondere einen Sack oder einen Beutel, aus einer flexiblen Kunststofffolie mit einer Entlüftungseinrichtung, wobei die flexible Kunststofffolie zumindest in einem Teilbereich zweilagig ausgebildet ist und die innere Lage der Kunststofffolie innere Entlüftungsöffnungen aufweist, die äußere Lage der Kunststofffolie äußere Entlüftungsöffnungen aufweist und die inneren Entlüftungsöffnungen und die äußeren Entlüftungsöffnungen beabstandet zueinander sind.
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Derartige Verpackungsbehälter werden eingesetzt, um insbesondere schütt- oder rieselfähige Füllgüter aufzunehmen, wie z. B. Nahrungsmittel, Düngemittel, Granulate oder Baustoffe. Solche schüttfähigen Füllgüter werden in verschiedenen Industriezweigen hergestellt, zur Weiterverarbeitung in einem Herstellungsprozess jedoch an anderer Stelle benötigt. Mit Hilfe der Verpackungsbehälter lassen sich die Füll- bzw. Schüttgüter transportieren, zwischenlagern oder im Fall eines darin aufgenommenen Endproduktes in den Verkehr bringen. Derartige Verpackungsbehälter waren vormals oder sind in einigen Bereichen auch aus Papiersäcken ausgebildet. Beim Stapeln derartiger Papierbehältnisse kann in den Papierbehältnissen enthaltene Luft regelmäßig entweichen. Viele Stoffe sind jedoch vor Feuchtigkeit zu schützen oder es wird aus anderen Gründen eine bessere Abdichtung oder bessere hygienische Behandlung verlangt, als dies mit Papier möglich ist. Daher haben sich in weiten Bereichen Verpackungsbehältnisse aus Kunststofffolien durchgesetzt.
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Beim Befüllvorgang solcher Verpackungen gelangt neben dem Füllgut auch ein entsprechender Anteil an Luft in das Verpackungsinnere. Insbesondere beim Palettieren oder Stapeln derartiger Verpackungen kann daher ein Überdruck entstehen, durch den die Verpackung beschädigt wird oder aufreißt. Es muss daher für eine ausreichende Entlüftung gesorgt werden.
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Ein Verpackungsbehältnis der eingangs genannten Art ist aus der
DE 1 809 578 A bekannt. Hier wird ein Sack oder Beutel beschrieben, der aus mindestens zwei Folienlagen besteht, wobei jede einzelne Folienlage mit Perforationen versehen ist, wobei diese Perforationen beim fertigen Sack seitlich zueinander versetzt sind. Die Folienlagen liegen im Bereich der Perforationen lose aufeinander. Bei dieser Anordnung der Perforationen überdeckt die eine Folienlage die Perforationen der anderen. Hierdurch wird das Eindringen von Wasser, zum Beispiel Niederschlagswasser, in den Sack als auch das Austreten des im Sack eingeschlossenen Schüttgutes weitestgehend verhindert, während die Außenluft oder vom pneumatischen Füllvorgang im Sackinneren eingeschlossene Luft zwischen den lose aufeinander liegenden Folienbahnen von der Perforationen der inneren Folienlage zu den Perforationen der äußeren und umgekehrt gelangen kann.
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Die
EP 1 607 339 B1 beschreibt hierzu einen entlüftbaren Sack, der in einem Streifen, in dem die Folie zur Bildung des Sackes oder eines umlaufenden Schlauches verklebt sind, doppellagig ist. In diesem doppellagigen Bereich der Verpackungswand ist eine durch Perforationen und teilweise verschließende Quernähte gebildete Entlüftungseinrichtung vorhanden.
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Eine ähnliche Verpackung ist in der
DE 10 2006 017 229 B4 beschrieben. Dort ist ein Wandbereich ebenfalls aus einer inneren Lage und mindestens einer äußeren Lage ausgebildet, wobei zwischen diesen Lagen noch wenigstens ein Leitungsorgan für den die luftdurchlässigen Flächenstücke passierenden Luftstrom angeordnet ist.
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Aus der
US 2012/0196060 A1 ist eine Verpackung bekannt, die ein Einwegüberdruckventil aufweist, wobei zwischen zwei Folienlagen ein Luftkanal ausgebildet ist, der ein Überdruckventil ausbildet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbehälter der eingangs genannten Art zu schaffen, der eine mit besonders wenig Aufwand herstellbare Entlüftungseinrichtung aufweist. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verpackungsbehälters bereitzustellen.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Bei einem Verpackungsbehälter für Schüttgüter, insbesondere einem Sack oder einem Beutel, aus einer flexiblen Kunststofffolie mit einer Entlüftungseinrichtung bei dem die flexible Kunststofffolie zumindest in Teilbereichen zweilagig ausgebildet ist, die innere Lage der Kunststofffolie innere Entlüftungsöffnungen aufweist, die äußere Lage der Kunststofffolie äußere Entlüftungsöffnungen aufweist und die inneren und die äußeren Entlüftungsöffnungen beabstandet zueinander sind, ist erfindungswesentlich vorgesehen, dass die beiden Lagen, die die zweilagige Kunststofffolien ausbilden, flächig und mindestens über die inneren Entlüftungsöffnungen und die äußeren Entlüftungsöffnungen hinweg derart lösbar miteinander verbunden sind, dass sich die beiden Lagen erst bei einem im Inneren des Verpackungsbehälters entstehenden Überdruck voneinander lösen. Dadurch ist ein Ventil geschaffen. Das Verpackungsbehältnis ist geschlossen und Feuchtigkeit kann nicht eindringen. Erst bei einem auftretenden Überdruck, beispielsweise beim Stapeln derartiger Verpackungsbehälter lösen sich die beiden Lagen der zweilagigen Kunststofffolie voneinander und ermöglichen so einen kontrollierten Luftaustritt aus dem Verpackungsbehälter, ohne dass dieser platzen würde. Dadurch wird eine besonders einfache Entlüftungseinrichtung geschaffen.
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Die Kunststofffolie selbst ist zweilagig. Es werden nicht zwei Lagen einer Kunststofffolie in der Beutelgeometrie übereinandergelegt, wodurch ein verdickter Bereich in dem Beutel entstehen würde, der auch die Wickelbarkeit negativ beeinflusst. Die beiden Lagen bilden die Kunststofffolie selbst aus und haben gemeinsam eine für die mechanischen Anforderungen erforderliche Dicke und Festigkeit. Es ist zwar denkbar, auch jede einzelne Lage mit einer für die Stabilität des Verpackungsbehälters ausreichenden Dicke und Festigkeit auszustatten, jedoch würde dies zu vermeidbaren Mehrkosten führen. Bevorzugt erfüllt daher nur die zweilagige Kunststofffolie insgesamt die mechanischen Anforderungen an die Stabilität des Verpackungsbehälters. Die Lagen der Kunststofffolie sind dabei bevorzugt gleich stark oder gleich dick ausgebildet. In machen Ausführungsformen kann es jedoch auch bevorzugt sein, dass eine der Kunststofffolie 60% oder 70% der Gesamtstärke ausmacht und die andere Kunststofffolie nur 30% oder 40% der Gesamtstärke ausmacht. Bei unterschiedlich starken Lagen der Kunststofffolie ist es bevorzugt, wenn die stärkere Lage der Kunststofffolie auf der Außenseite des Verpackungsbehälters angeordnet ist. Die Entlüftungseinrichtung ist innerhalb der zweilagigen Kunststofffolie selbst ausgebildet. Die inneren Entlüftungsöffnungen in der inneren Lage der Kunststofffolie sind beabstandet zu den äußeren Entlüftungsöffnungen in der äußeren Lage der Kunststofffolie, so dass ein gewisser Luftweg durch die zwei verbundenen Lagen der Kunststofffolie hindurch notwendig wäre. Dadurch wird das Eindringen von Luft aber auch z. B. von Feuchtigkeit verhindert. Ein Austritt der Luft erfolgt erst beim Entlüftungsvorgang, wenn durch das Aufeinanderpressen ein gewisser Druck von innen an den inneren Entlüftungsöffnungen ansteht. Dazu ist die Verbindung der beiden Lagen der Kunststofffolie lösbar ausgestattet. Dieses lösbare Verbindung ist bevorzugt als Haftverbindung ausgestaltet.
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Denkbar ist es, dass bei aus mehreren Teilflächen zusammengesetzten Verpackungsbehältnissen entweder nur die Oberseite oder nur die Unterseite des Beutels oder Oberseite und Unterseite oder nur die Seitenfalten des Beutels aus einer zweilagigen Kunststofffolie gebildet sind. Dies insbesondere dann, wenn aufgrund der Herstellungstechnologie die Seitenfalten getrennt eingefügt werden.
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Besonders bevorzugt ist es jedoch, den Verpackungsbehälter in seiner Gesamtheit aus einer zweilagigen Kunststofffolie herzustellen. Dadurch kann die Herstellung besonders einfach erfolgen.
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Die innere Lage und die äußere Lage der Kunststofffolie sind bevorzugt hilfsmittelfrei aneinander haftend ausgebildet. Eine derartig haftende Verbindung ist klebstoff- und hilfsmittelfrei. Eine derartig aneinander haftende Verbindung, die hilfsmittelfrei ist, kann auch als trockene Verbindung bezeichnet werden, da diese insbesondere auch flüssigkeitsfrei ist. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Lagen der Folien bei einer erhöhten Temperatur, die jedoch unterhalb der Verschweißtemperatur der miteinander zu verbindenden Folien zusammengeführt werden. Die Folien sind daher bevorzugt in einem Temperaturbereich zwischen 30 C° und 100 C°, insbesondere zwischen 30 C° und 90 C°, besonders bevorzugt zwischen 30 C° und 80 C°, noch besser zwischen 30 C° und 70 C° und insbesondere zwischen 40 C° und 60 C° flächig miteinander verbunden worden. Bevorzugt beträgt die Haftkraft der flächig miteinander verbundenen Folienlagen bei einem Probenabzugstest mit einer Einspannlänge von 25 mm, einer Probenbreite von 15 mm und einer parallelen Probenlänge von 100 mm 0,1 Newton/15 mm bis 0,8 Newton/15 mm, insbesondere 2 Newton/15 mm bis 8 Newton/15 mm und besonders bevorzugt 3 Newton/15 mm bis 7 Newton/15 mm. Die Messung erfolgt dabei nach DIN 53 357 „Prüfung von Kunststoffbahnen und -folien im Trennversuch der Schichten". Dabei werden mittels Streifenschneider 15 mm breite Streifen entnommen. Dies erfolgt in der Regel in Quer- und in Längsrichtung der Folienlaufrichtung. Die Proben werden manuell getrennt und die Streifen werden in eine Zugprüfmaschine eingespannt und geprüft (Geschwindigkeit 100 mm/min, Abzugswinkel bei flexiblen Folien 90°). In manchen Ausführungsformen kann auch ein Kleb- oder Haftmittel oder ein anderes Hilfsmittel eingesetzt werden, das die Anhaftung der beiden Lagen aneinander vorteilhafterweise unterstützt. Die Haftung der beiden Lagen ist derart bemessen, dass diese aneinander anhaften, bei auftretendem Druck oder bei der Entlüftung und durch die inneren Entlüftungsöffnungen eintretende Luft auseinandergeht, so dass ein Luftdurchtritt von den inneren Entlüftungsöffnungen zu den äußeren Entlüftungsöffnungen möglich ist. Man spricht auch von einem ”Abschälen” der beiden Lagen voneinander. Ein Trennmaterial kann zwar für die aufeinander haftenden Lagen eingesetzt werden, ist jedoch nicht zwangsläufig erforderlich. Die aneinander haftenden Lagen sind bevorzugt zumindest an den einander zugewandten Seiten aus Thermoplasten, vorzugsweise Polyethylen und dessen Copolymeren hergestellt. Denkbar sind auch thermoplastische Elastomere und Acrylate oder auch Polyurethane, sowie weitere die Haftung unterstützende Materialien. Die einzelnen Lagen sind bevorzugt aus 2 oder 3 Schichten aufgebaut. Es sind jedoch auch Ausgestaltungen denkbar, bei denen die einzelnen Lagen der Folie aus 4, 5, 7, 9 oder noch mehr Schichten bestehen. Denkbar ist auch eine andere Gestaltung der flächigen Verbindung der beiden Lagen. Die Verbindung der beiden Lagen ist dabei so ausgelegt, dass bei einem Entlüftungsvorgang die Verbindung zwischen der inneren Lage der Kunststofffolie und der äußeren Lage zumindest in dem Bereich zwischen den inneren Entlüftungsöffnungen und den äußeren Entlüftungsöffnungen aufgebrochen wird, so dass eine Entlüftung von den inneren Entlüftungsöffnungen zu den äußeren Entlüftungsöffnungen zwischen der inneren Lage und der äußeren Lage der Kunststofffolie möglich ist. Die Verbindung ist bevorzugt derart, dass sich die beiden Lagen der zweilagig flächig miteinander verbundenen Kunststofffolie erst bei einem Mindestöffnungsdruck in dem Verpackungsbehältnis von 50 hPa (Hektopascal) voneinander lösen. In einer bevorzugten Ausführungsform erfolgt dieses Lösen erst bei einem Mindestöffnungsdruck in dem Verpackungsbehältnis von 100 hPa. Besonders bevorzugt kann die Folie auch derart miteinander verbunden sein, dass sich die beiden Lagen erst bei einem Mindestinnendruck von mindestens 250 hPa voneinander lösen. Typischerweise wird dieser Mindestöffnungsdruck durch Pressbänder erreicht, die einen entsprechenden Druck erzeugen. Dieser Mindestöffnungsdruck muss dabei gegenüber dem Umgebungsdruck von typischerweise 1.013 hPa erhöht sein.
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Die inneren Entlüftungsöffnungen und die äußeren Entlüftungsöffnungen sind dabei bevorzugt gleichmäßig über den gesamten Bereich verteilt, in dem mehr Verpackungsbehälter aus einem zweilagigen Kunststofffolie ausgebildet ist. Bevorzugt ist daher bei Ausbildung einer gesamten Wand als zweilagige Kunststofffolie eine gleichmäßige Verteilung der inneren und äußeren Entlüftungsöffnungen über mindestens eine Wand vorgesehen. Bei einem Verpackungsbehältnis, das vollständig aus einer zweilagigen Kunststofffolie ausgebildet ist, ist in einer bevorzugten Ausführungsform mindestens eine Wand vollständig gleichmäßig mit Entlüftungsöffnungen versehen und in einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das gesamte Verpackungsbehältnis gleichmäßig mit Entlüftungsöffnungen versehen.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die inneren Entlüftungsöffnungen und die äußeren Entlüftungsöffnungen um jeweils mindestens drei Millimeter, bevorzugt um jeweils mindestens 5 Millimeter und in einer Ausgestaltung, bei der ein noch höherer Druck vorliegen muss, um die Luftleitung nach außen zu ermöglichen, sind die äußeren Entlüftungsöffnungen und die inneren Entlüftungsöffnungen um jeweils mindestens 10 oder sogar 20 Millimeter voneinander beabstandet. Die Abstandsverteilung ist dabei relativ gleichmäßig. Das heißt, dass die Obergrenze der Abstände in der Regel zwei, drei oder fünf Millimeter größer ist als der Mindestabstand. Es liegt also bevorzugt eine Verteilung von entweder fünf bis neun Millimeter Abständen zwischen den inneren und den äußeren Entlüftungsöffnungen oder zum Beispiel zwischen 10 und 14 Millimetern oder zwischen 20 und 25 Millimetern vor. Die Abstände können bis zu 450 mm betragen.
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In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Verpackungsbehälter Seitenfalten auf und die inneren und die äußeren Entlüftungsöffnungen sind in den Seitenfalten angeordnet. Dies ist sowohl bei der Ausführungsform möglich, bei der ausschließlich die in den Seitenfalten verwendete Kunststofffolie zweilagig ausgebildet ist, als auch bei der Ausführungsform, in der die Kunststofffolie des gesamten Verpackungsbehälters zweilagig ausgebildet ist. Die Seitenfalte lässt sich dabei auf jeder Seite in zwei Hälften unterteilen. Bevorzugt sind die inneren Entlüftungsöffnungen der inneren Lage auf der einen Seite und die äußeren Entlüftungsöffnungen der äußeren Lage auf den benachbarten Bereich der Seitenfalte einer Seite des Beutels angeordnet. Bevorzugt ist bei einer typischerweise gerichteten und vorgegebenen Lage des Beutels die Ausrichtung so, dass die äußeren Entlüftungsöffnungen in der unten liegenden Seitenfalte platziert sind, während die inneren Entlüftungsöffnungen in der oben liegenden Seitenfalte platziert sind. Dadurch müsste von außen eintretende Feuchtigkeit nach oben wandern, was offensichtlich schwierig ist. Die Anbringung der Entlüftungsöffnungen in den Seitenfalten bevorzugt, da dadurch auch die Entlüftung durch Aufpressen eines Stempels von oben wesentlich vereinfacht ist, da die Luft dann frei zu den Seiten austreten kann. Grundsätzlich können die Entlüftungsöffnungen auch auf der Oberseite oder der Unterseite angeordnet sein. Die Anordnung der Entlüftungsöffnungen ist im Rahmen der Erfindung frei wählbar.
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Die Entlüftungsöffnungen selbst können in verschiedensten Formen ausgebildet sein. Bevorzugt sind die Entlüftungsöffnungen schlitzförmig ausgebildet. Weiterhin sind bevorzugt in einer Reihe übereinander mehrere Entlüftungsöffnungen vorgesehen. Die Anordnung schlitzförmiger Entlüftungsöffnungen hat insbesondere den herstellungsbedingten Vorteil, dass diese relativ einfach, im Gegensatz z. B. zu Stanzungen, auf einer durchlaufenden Folienbahn eingebracht werden können. Die Entlüftungsöffnungen sind in einer anderen bevorzugten Ausgestaltung als Perforationen ausgebildet.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist der Verpackungsbehälter mindestens einen streifenförmigen Bereich auf, in dem die Kunststofffolie überlappend aufeinanderliegt und die Entlüftungseinrichtung ist außerhalb dieses streifenförmigen Bereichs angeordnet. Für die Herstellung wird typischerweise eine Kunststofffolie schlauchförmig verbunden. Dazu werden in einem Überlappungsbereich die beiden Enden zusammengelegt und verklebt oder verschweißt. In diesem Bereich ist beim Stand der Technik typischerweise die Entlüftungseinrichtung angeordnet. Dazu muss dieser Bereich vergleichsweise breit ausgebildet sein. Mit der Erfindung wird die Entlüftungseinrichtung außerhalb dieses streifenförmigen Bereichs angeordnet. Der streifenförmige Bereich, in dem die Kunststofffolie überlappend aufeinanderliegt, kann daher vergleichsweise schmal ausgebildet sein und auch an einer beliebigen Stelle platziert sein, so dass das Druckbild und die gesamte Erscheinung des Verpackungsbehälters dadurch möglichst wenig beeinflusst wird. Bevorzugt ist es auch, dass der streifenförmige Bereich nur mit einer Naht verklebt ist. Wenn in dem streifenförmigen Bereich ein Kanal für eine Entlüftungseinrichtung ausgebildet wird, so sind mindestens zwei voneinander beabstandete Klebstreifen, Verklebungen oder Schweißungen notwendig, wodurch ein höherer Einsatz von entsprechenden Längsbahnmaterial notwendig ist.
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Bei einem Verfahren zur Herstellung des oben genannten Verpackungsbehälters werden in einem ersten Kunststofffolienabschnitt Entlüftungsöffnungen eingebracht, in einem zweiten Kunststofffolienabschnitt Entlüftungsöffnungen eingebracht und der erste Kunststofffolienabschnitt und der zweite Kunststofffolienabschnitt nach dem Einbringen der Entlüftungsöffnungen zu einer zweilagigen Kunststofffolie zusammengeführt, wobei die beiden Kunststofffolienabschnitte aneinander anhaften und aus der so gebildeten Kunststofffolie der oben genannte Verpackungsbehälter gebildet wird.
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Der erste Kunststofffolienabschnitt und der zweite Kunststofffolienabschnitt können dabei getrennte Bahnen oder können eine durchgehende Bahn sein, die nach dem Einbringen der Entlüftungsöffnungen gefaltet oder aufeinandergelegt wird. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Entlüftungsöffnungen des ersten Kunststofffolienabschnitts nicht deckungsgleich auf den Entlüftungsöffnungen des zweiten Kunststofffolienabschnitts liegen.
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Bevorzugt erfolgt das Zusammenlegen der Kunststofffolienabschnitte bei Temperaturen über 30°C, bevorzugt bei Temperaturen zwischen 30°C und 100°C, insbesondere zwischen 40°C und 60°C. Auch Temperaturen zwischen 30°C und 90°C, 30°C und 80°C und 30C° und 70°C können bevorzugt sein. Bei diesen Temperaturen erfolgt kein Verschweißen der Folien, jedoch wird ein Anhaften erreicht. Dies gilt insbesondere für Polyethylen und bevorzugt auch für LDPE also Low-Density-Polyethylen-Folien. Diese werden hier bevorzugt eingesetzt. Dadurch wird ein Anhaften der so gebildeten zweilagigen Kunststofffolie erreicht. Bei Einbringen eines Drucks lösen sich die Lagen und es kommt zu einem Abschälen der zweilagigen Kunststofffolie, so dass die Entlüftung erfolgt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der schematischen Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels weiter erläutert.
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Mit 1 ist ein Verpackungsbehältnis bezeichnet, das hier als Seitenfaltensack ausgebildet ist, der eine das Füllgut umhüllende Kunststofffolie 2 aufweist. Das Verpackungsbehältnis weist eine mit der Kunststofffolie 2 ausgebildete Vorderwand 3, eine Rückwand 4, sowie zwei als Seitenfalten vorliegende Seitenwände 5 und 6 auf. In der Vorderwand 3 des Verpackungsbehältnisses 1 ist ein Überlappungsbereich 7 dargestellt, in dem produktionstechnisch typischerweise die Enden einer Folienbahn übereinandergelegt und verbunden werden. In diesem ist typischerweise im Stand der Technik der Entlüftungsbereich angeordnet worden. In dem erfindungsgemäßen Verpackungsbehältnis 1 können die Entlüftungsöffnungen an beliebiger Stelle außerhalb des Verbindungsbereichs 7 angeordnet sein. Der Verbindungsbereich 7 kann im dargestellten Ausführungsbeispiel beliebig schmal ausgebildet werden. Es muss lediglich die Voraussetzung vorliegen, dass eine Verbindung zwischen den Folienbahnen hergestellt wird. Die Aufnahme des Entlüftungsbereichs in diesem Überlappungsbereich 7 ist nicht notwendig. Die obere Lage ist in diesem Verbindungsbereich mit 20 bezeichnet. Wenn das Verpackungsbehältnis insgesamt aus einer zweilagigen Kunststofffolie besteht, dann ist diese in dem Überlappungsbereich 7 insgesamt vierlagig, weil jeweils zwei Lagen flächig haftend miteinander verbunden sind. Der Überlappungsbereich kann dabei Breiten von 20 mm bis 30 mm aufweisen. Dies reicht für eine sichere Verbindung der Kunststofffolie aus. Bei einer Ausbildung des Überlappungsbereichs mit einer Entlüftung waren im Stand der Technik Breiten von 80 mm bis 140 mm üblich. Diese beiden flächig aneinander haftenden Lagen bilden eine Kunststofffolie aus. Die beiden aufeinanderliegenden Endbereiche der jeweils zweilagigen Kunststofffolie sind in dem Überlappungsbereich 7 durch Verkleben oder Verschweißen miteinander verbunden. Die Entlüftungseinrichtung wird hier von schlitzförmigen Entlüftungsöffnungen 10 gebildet, die in der unteren Seitenfalte 8 der Seitenwand 5 angeordnet sind und ausschließlich in der äußeren Lage der zweilagigen Kunststofffolie 2 angeordnet sind. Die zugehörigen inneren Entlüftungsöffnungen 11, die ebenfalls schlitzartig ausgebildet sind, sind ausschließlich in der inneren Lage der zweilagigen Kunststofffolie 2 angeordnet und in der Figur eigentlich nicht sichtbar, da diese von der äußeren Lage verdeckt sind, jedoch zur Verdeutlichung hier eingezeichnet. Diese sind hier in der oberen Seitenfalte 9 der Seitenwand 5 angeordnet. Die von außen eindringende Feuchtigkeit müsste daher von den äußeren Entlüftungsöffnungen 10 bei einem üblicherweise liegend gelagerten Verpackungsbehältnis 1 vertikal nach oben zu den inneren Entlüftungsöffnungen 11 gelangen. Damit ist ein wirksamer Feuchtigkeitsschutz gegeben. Gleichzeitig ist die Entlüftung möglich. Bevorzugt sind ähnliche Entlüftungsöffnungen zusätzlich in der zweiten Seitenwand 6 angeordnet. Das Verpackungsbehältnis 1 ist oben mit einer oberen Quernaht 18 und unten mit einer unteren Quernaht 19 verschlossen. Da die Entlüftungsöffnungen in durchgängiger Form in der Kunststofffolie 2 eingebracht sein können, ist eine beliebige Längengestaltung des Verpackungsbehältnisses 1 möglich, ohne dass auf besondere Ausgestaltungen einer eventuellen kammerartigen Entlüftungseinrichtung Rücksicht genommen werden müsste.
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Alle in der vorstehenden Beschreibung und in den Ansprüchen genannten Merkmale sind in einer beliebigen Auswahl mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs kombinierbar. Die Offenbarung der Erfindung ist somit nicht auf die beschriebenen bzw. beanspruchten Merkmalskombinationen beschränkt, vielmehr sind alle im Rahmen der Erfindung sinnvollen Merkmalskombinationen als offenbart zu betrachten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 1809578 A [0004]
- EP 1607339 B1 [0005]
- DE 102006017229 B4 [0006]
- US 2012/0196060 A1 [0007]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN 53 357 „Prüfung von Kunststoffbahnen und -folien im Trennversuch der Schichten” [0014]