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Die Erfindung betrifft einen Dämmriegel sowie ein Dämmprofil für ein gegenüber einer Gebäudewand vorspringendes Gebäudeelement und ein Dämmsystem für entsprechende Gebäudeelemente.
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Besonders bei der thermischen Sanierung von Gebäuden ergibt sich das Problem, dass ein von einer Gebäudewand vorspringendes Gebäudeelement, beispielsweise eine Fensterbank, ein Erker, ein Mauer- oder Dachvorsprung, nur unzureichend in die an der Gebäudewand anzubringende Dämmung eingebunden werden kann, da hier keine Möglichkeit gegeben ist, eine nahtlose Anordnung der Dämmelemente an den entsprechenden Gebäudeelementen durchzuführen. Der Zuschnitt der Dämmplatten am Verbauungsort führt oftmals nicht zu dem gewünschten Dämmergebnis, da, insbesondere bei ungleichmäßiger Schnittführung, hier Wärmebrücken bestehen können, das heißt sich ungedämmte Bereiche unterhalb der vorspringenden Gebäudeelemente ergeben, die die Dämmleistung der Gebäudedämmung insgesamt herabsetzen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine wärmebrückenfreie Gebäudedämmung zur Verfügung zu stellen.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Dämmriegel mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Dämmprofil mit den Merkmalen des Anspruchs 10 sowie ein Dämmsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 22. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Der erfindungsgemäße Dämmriegel eignet sich für ein gegenüber einer Gebäudewand vorspringendes Gebäudeelement und verfügt über eine dem Gebäudeelement zugewandte Oberfläche. Der Dämmriegel dient zur Unterfütterung und zum wärmebrückenfreien Anschluss des Gebäudeelementes an einer an der Gebäudewand angeordneten oder anzuordnenden Dämmung. Aufgrund der dem Gebäudeelement zugewandten Oberfläche des Dämmriegels und der Ausgestaltung des Dämmriegels kann ein wärmebrückenfreier Anschluss des Gebäudeelementes an die Dämmung erfolgen, da sich hierbei keine Unregelmäßigkeiten und Spalten zwischen dem Gebäudeelement und dem Dämmriegel ausbilden können. Der erfindungsgemäße Dämmriegel stellt somit eine Möglichkeit zur Verfügung, eine wärmebrückenfreie Dämmung sämtlicher Gebäudeelemente, somit auch der an der Gebäudewand vorspringend angeordneten Gebäudeelemente, durchzuführen und verbessert somit wesentlich die Dämmleistung einer an der Gebäudewand angeordneten oder anzuordnenden Dämmung beziehungsweise eines entsprechenden Dämmverbunds oder Wärmedämmverbundsystems.
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Bevorzugt weist das Gebäudeelement ein von der Gebäudewand wegweisendes Gefälle auf, wobei die Oberfläche des Dämmriegels ein dem Gefälle des Gebäudeelementes entsprechendes Gefälle aufweist. Durch diese Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmriegels mit dem Gefälle des Gebäudeelementes entsprechenden Oberflächengefälle wird die Anordnung des Dämmriegels am vorspringenden Gebäudeelement weiter verbessert, da hier die bündige und vollflächige Anordnung des Dämmriegels am Gebäudeelement möglich wird. Es kommt somit zum vollflächigen Aufliegen des Dämmelementes an insbesondere der Unterseite des vorspringenden Gebäudeelementes, wodurch eine nahtlose beziehungsweise spaltfreie Dämmung der gesamten Gebäudeoberfläche inklusive der Oberflächen und Unterseiten der vorspringenden Gebäudeelemente erreicht wird.
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Um eine problemlose Anbindung des Dämmriegels an die übrige Dämmung an der Gebäudewand durchführen zu können und gleichzeitig eine optimale Dämmung des vorspringenden Gebäudeelementes zu erzielen, ist der Dämmriegel bevorzugt im wesentlichen keilförmig ausgebildet. Für einen optimalen Anschluss des Dämmriegels an der Gebäudewand sowie zur Ausbildung einer parallel zur Gebäudewand ausgerichteten vorderen Abschlussfläche des Dämmriegels, weist dieser eine parallel zur Gebäudewand ausgerichtete vordere sowie hintere Abschlussfläche auf.
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Die Dämmleistung des Dämmriegels wird im wesentlichen dadurch verbessert, dass dieser günstigerweise eine oder mehrere Dämmschichten aufweist, die wiederum ganz oder teilweise aus einem Dämmmaterial gebildet sind. Als Dämmmaterialien eignet sich insbesondere geschäumtes Polystyrol (Styropor, XPS), Neopor oder Polyurethan. Daneben kann auch Hartschaum oder ein geschäumtes Elastomer auf der Basis von Neoprenkautschuk, EPDM oder ähnlichen gummiartigen Basismaterialien Verwendung finden. Neben den vorgenannten Dämmmaterialien finden auch zunehmend anorganische Dämmstoffe Verwendung, der Dämmriegel kann somit auch aus Mineralwolle, Steinwolle, Blähton, Perlit, Schaumglas gebildet werden. Neben den anorganischen Dämmstoffen besteht auch die Möglichkeit, als Material für eine oder mehrere Dämmschichten des Dämmriegels oder zur vollständigen Herstellung des Dämmriegels einen Naturdämmstoff, insbesondere auf Basis pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoffe zu verwenden. Neben der sortenreinen Verwendung von Dämmmaterialien können auch Mischungen aus den vorgenannten Materialien gebildet werden, um hieraus dann den Dämmriegel beziehungsweise einzelne Dämmschichten des Dämmriegels herzustellen. Auch ist die Verwendung eines Trägers möglich, auf dem dann eine oder mehrere Dämmschichten aufgetragen beziehungsweise aufgebaut werden.
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Der Dämmriegel eignet sich bevorzugt zur problemlosen Anbindung eines vorspringenden Gebäudeelementes an eine im Übrigen an einer Gebäudewand angeordnete oder anzuordnende Dämmung. Um hier auch farblich eine Abstimmung der Dämmung des Gebäudeelementes auf die übrige an der Gebäudewand angeordnete Dämmung zur Verfügung stellen zu können, wird es als günstig angesehen, wenn der Dämmriegel eine wetterfeste, vorzugsweise farbige Beschichtung aufweist. Es erübrigt sich somit die Anordnung weiterer Oberflächenversiegelungsmaterialien am Dämmriegel, dieser kann unmittelbar in die Gebäudedämmung integriert werden. Wird eine farbige Beschichtung des Dämmriegels durchgeführt, so kann dieser auch nachträglich in bestehende Dämmungen integriert werden und hier diese, insbesondere im Bereich von vorspringenden Gebäudeelementen weiter und damit auch optisch verbessern.
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In einer als vorteilhaft angesehenen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmriegels weist dieser in seiner dem Gebäudeelement zugewandten Oberfläche eine Aufnahmenut auf. In diese Aufnahmenut kann insbesondere ein Kompriband eingesetzt werden. Hierdurch wird dann der gegebenenfalls unterhalb des vorspringenden Gebäudeelementes und zwischen der Oberfläche des Dämmriegels noch bestehende in der Regel minimale Spalt soweit versiegelt, dass hier kein Eindringen von Feuchtigkeit, insbesondere durch Kapillarwirkung unmöglich wird. Neben der Verwendung eines Kompribandes kann in die Aufnahmenut auch ein imprägniertes beziehungsweise vorkomprimiertes Schaumstoffdichtungsband auf Polyurethanbasis eingesetzt werden, das denselben Effekt bewirkt, nämlich einen insbesondere flüssigkeitsdichten Abschluss des Spaltes zwischen Unterseite des vorspringenden Gebäudeelementes und Oberfläche des Dämmriegels.
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Der Dämmriegel gemäß der vorliegenden Erfindung ist bevorzugt als Strangpress- oder Extrusionsprofil oder Einheitslängenprofilteil ausgebildet. Diese bevorzugten Herstellungsweisen für den Dämmriegel erlauben zum Einen eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung, zum Anderen kann hier ein Zuschnitt des Dämmriegels auf unterschiedliche Breiten oder Tiefen der zu dämmenden Gebäudeelemente in besonders einfacher Art und Weise, beispielsweise auch direkt auf der Baustelle, oder aber in einer Werkstatt durchgeführt werden. Der Dämmriegel wird dann als Stangenware ausgeliefert, am Verbauungsort angeliefert und dort entsprechend zugeschnitten.
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Als günstig wird angesehen, wenn der Dämmriegel an einer Gebäudewand und/oder einem in einer Gebäudeöffnung eingesetzten Rahmen, insbesondere einem Fenster- oder Türrahmen, ansetzbar ist. Hierdurch wird der wärmebrückenfreie Anschluss an die Gebäudedämmung weiter verbessert, da sich der Dämmriegel bis an eine Gebäudewand beziehungsweise bis an den Rahmen erstreckt und somit auch hier die Ausbildung von Spalten oder Wärmebrücken verhindert, sodass ein insgesamt nahtloser Aufbau der Gebäudedämmung, auch im Bereich von Gebäudeöffnungen oder von in die Gebäudeöffnungen eingesetzten Rahmen ermöglicht wird.
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Von eigenständiger erfinderischer Bedeutung ist das gleichermaßen von der Erfindung umfasste Dämmprofil für ein gegenüber einer Gebäudewand vorspringendes Gebäudeelement, insbesondere eine Fensterbank. Auch hierdurch kann ein wärmebrückenfreier Anschluss des Gebäudeelementes an einer an der Gebäudewand angeordnete oder anzuordnende Dämmung erfolgen beziehungsweise verbessert werden. Das Dämmprofil liegt dabei wenigstens an einer Seitenkante des Gebäudeelementes an beziehungsweise umschließt die Seitenkante zumindest teilweise. Durch das Dämmprofil wird somit der sensible Seitenbereich der Gebäudeelemente, die vorspringend an einer Gebäudewand angeordnet sind, ebenfalls in eine an der Gebäudewand vorgesehene Dämmung integriert, sodass sich hier keine Unterbrechungen der Dämmung und die damit verbundene Ausbildung von Wärmebrücken beziehungsweise sonstigen Spalten ergibt. Die nahtlose Anordnung von vorspringenden Gebäudeelementen, sei es durch den vorbeschriebenen Dämmriegel oder das nunmehr beschriebene Dämmprofil, hat nicht nur die Integration entsprechender Gebäudeelemente in eine Gebäudedämmung zur Aufgabe, sondern verhindert auch, dass Spalte oder dergleichen offen bleiben, über die Flüssigkeit, Verschmutzung oder sonstige Verunreinigungen in die Dämmung eindringen und die beispielsweise die der Gebäudewand zugewandte Oberfläche der Dämmung zerstören oder die Dämmwirkung beeinträchtigen.
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Das erfindungsgemäße Dämmprofil weist eine mit der Ausformung der Seitenkante des Gebäudeelementes korrespondierende Nut auf. Dies bedeutet, dass die Nut in Ausformung, Nutweite und auch Nutlänge der Seitenkante des Gebäudeelementes entsprechende Maße aufweist. Daneben wird es als günstig angesehen, wenn die Nut ein dem Gefälle des Gebäudeelementes entsprechendes Gefälle aufweist, sofern dieses am Gebäudeelement vorgesehen ist. Bevorzugt weist das an der Gebäudewand vorspringend vorgesehene Gebäudeelement ein Gefälle zwischen 2% und 15%, insbesondere von 5% bis 10%, auf. Die Nut im Dämmprofil, ebenso wie die Oberfläche, die dem vorspringenden Gebäudeelement zugewandte Oberfläche des Dämmriegels, nehmen dabei bevorzugt dieses Gefälle auf, sodass hier eine spaltfreie Anordnung der entsprechenden Elemente Dämmriegel beziehungsweise Dämmprofil an dem vorspringenden Gebäudeelement problemlos möglich ist und sich die Dämmelemente, das heißt das Dämmprofil beziehungsweise der Dämmriegel, nahtlos in eine an der Gebäudewand vorgesehene Dämmung integrieren.
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Zur Bildung des Dämmprofils bestehen diverse Möglichkeiten. Eine bevorzugte Ausführungsform des Dämmprofils sieht vor, dass dieses aus die Nut aussparenden oder beinhaltenden Profilelementen zusammensetzbar ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass beispielsweise ein unteres oder oberes, flächiges Profilteil vorgesehen ist, auf das ein weiteres Profilelement aufgesetzt wird, in dem die Nut angeordnet beziehungsweise ausgespart ist und nach Verbindung der beiden Elementteile somit das Dämmprofil vervollständigt vorliegt.
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Um die Integration des mit dem Dämmprofil ausgestatteten vorspringenden Gebäudeelementes zu ermöglichen, ohne hierbei besondere Umformungen der Abschlussflächen der Dämmung vornehmen zu müssen, weist das Dämmprofil bevorzugt parallel zu den Abschlussflächen der Dämmung ausgerichtete Anschlussflächen auf. Hierdurch wird ermöglicht, dass das Dämmprofil verwindungsfrei in die bestehende Dämmung eingesetzt werden kann, beziehungsweise nachdem das Dämmprofil an dem vorspringenden Gebäudeelement angesetzt ist, ein Anschluss der umliegenden Gebäudewanddämmung problemfrei durchgeführt werden kann. Das Dämmprofil ist dabei insbesondere quader- oder keilförmig ausgebildet.
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Als günstig wird angesehen, wenn das Dämmprofil im Bereich des Anschlusses an die Dämmung an der Gebäudewand oder auf ganzer Länge der Seitenkante an diese anliegend oder diese umgreifend ausgebildet ist. Durch die erstgenannte Ausbildungsform wird nur der Bereich des vorspringenden Gebäudeelementes mit dem Dämmprofil belegt beziehungsweise von diesem umschlossen, der im Bereich der Dämmung liegt, bei der zweiten Ausführungsform, das heißt, wenn das Dämmprofil auf ganzer Länge an der Seitenkante des vorspringenden Gebäudeelementes anliegt, eine zusätzliche Dämmung auch der die Gebäudewand beziehungsweise die daran angeordnete Dämmung überragende Bereiche oder Teile des vorspringenden Gebäudeelementes erreicht. Auch wird hierdurch eine Dämmung des die an der Gebäudewand angeordneten Dämmung in Richtung beispielsweise einer Ausnehmung in der Gebäudewand, beispielsweise einer Fenster- oder Türöffnung, sich erstreckenden Bereichs des vorspringenden Gebäudeelementes erreicht. Wenn dieses beispielsweise als Fensterbank ausgebildet ist, kann mit einem, auf ganzer Länge der Fensterbank-Seitenkante angeordneten Dämmprofil eine vollständige Dämmung der gesamten Seitenkante der Fensterbank durchgeführt werden.
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Auch das Dämmprofil ist bevorzugt durch eine oder mehrere Dämmschichten gebildet, die ganz oder teilweise aus einem Dämmmaterial, insbesondere aus geschäumtem Polystyrol (Styropos, XPS), Neopor oder Polyurethan, aus Hartschaum oder einem geschäumten Elastomer auf der Basis von Neoprenkautschuk, EPDM oder ähnlichen gummiartigen Basismaterialien, aus anorganischen Dämmstoffen, insbesondere aus Mineralwolle, Steinwolle, Blähton, Perlit, Schaumglas und/oder aus Naturdämmstoffen, insbesondere auf Basis pflanzlicher oder tierischer Ausgangsstoffe und/oder Mischungen daraus gebildet sind.
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Wie bereits vorher im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Dämmriegel beschrieben, kann günstigerweise auch das Dämmprofil eine wetterfeste, vorzugsweise farbige Beschichtung aufweisen. Somit wird eine nachträgliche Integration des Dämmprofils in eine bereits an einer Gebäudewand vorgesehene Dämmung, die beispielsweise durch entsprechende Putze oder Anstriche bereits farblich festgelegt wurde, möglich. Durch die wetterfeste Beschichtung wird hier ein vorzeitiger Verschleiß des Dämmprofils, das aufgrund seiner vorgesehenen Anordnung gegenüber der Gebäudewand insgesamt auch vorspringende Bereiche aufweist, durch die angreifende Witterung verzögert beziehungsweise verhindert.
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Das Dämmprofil ist bevorzugt als Strangpress- oder Extrusionsprofil oder Einheitslängenprofilteil ausgebildet. Dies erlaubt zum Einen eine besonders einfache und kostengünstige Herstellung des Dämmprofils, zum Anderen kann hier ein individueller Zuschnitt des als Stangen- oder Meterware gelieferten Profil auf das entsprechend abzudämmende Gebäudeelement durchgeführt werden.
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Als günstig wird angesehen, wenn die Länge des Dämmprofils im Wesentlichen der Dicke der an der Gebäudewand angeordneten oder anzuordnenden Dämmung entspricht. Hierdurch kann dann eine Dämmung des Bereichs des vorspringenden Gebäudeelementes durchgeführt werden, der innerhalb der an der Gebäudewand vorgesehenen Dämmung angeordnet ist. Der die Dämmung im Übrigen überragende Abschnitt oder Bereich des Gebäudeelementes bleibt demnach ungedämmt. Hierdurch wird ein optischer Vorteil dahingehend erzielt, dass das vorspringende Gebäudeelement keine zusätzliche Erhöhung der Dicke erfährt. Neben der beschriebenen Ausführung des Dämmprofils kann dieses selbstverständlich auch die Dämmung wenigstens in eine Richtung überragend ausgebildet sein und somit auch die gegenüber der Dämmung von der Gebäudewand weg sich erstreckenden vorspringenden Bereiche des Gebäudeelementes zusätzlich dämmen. Daneben ist es natürlich auch möglich, dass das Dämmprofil die Dämmung in Richtung zum Gebäudeinneren hin überragt und sich damit insbesondere für die Dämmung von Bereichen der vorspringenden Gebäudeelemente eignet, die beispielsweise in einer Gebäudeöffnung liegen. Dies ist besonders im Zusammenhang mit der Dämmung der Seitenkanten von Fensterbänken oder dergleichen besonders vorteilhaft. Das Dämmprofil ist des Weiteren günstigerweise an einer Gebäudewand und/oder einem in eine Gebäudewand eingesetzten Rahmen, insbesondere einem Fenster- oder Türrahmen, ansetzbar ausgebildet.
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Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Dämmung auch zurückgesetzter Bereiche der Gebäudewand erfolgt beziehungsweise eine spaltfreie Anbindung eines in einer Gebäudewand eingesetzten Rahmens an eine im Übrigen an der Gebäudewand vorgesehene Dämmung durchführbar ist.
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Die Erfindung stellt zudem ein Dämmsystem zur Verfügung, das sich zum Anordnen an einem gegenüber einer Gebäudewand vorspringenden Gebäudeelement eignet. Unter diesem vorspringenden Gebäudeelement ist insbesondere eine Fensterbank zu verstehen. Das erfindungsgemäße Dämmsystem ist dabei aus einem Dämmriegel und wenigstens einem Dämmprofil, wie zuvor beschrieben, gebildet und eignet sich zum wärmebrückenfreien Anschluss des Gebäudeelementes an eine an der Gebäudewand angeordnete oder anzuordnende Dämmung. Das Dämmsystem kann dabei entweder baustellenseitig oder herstellerseitig auf die Bemaßung entsprechender Gebäudeelemente, insbesondere Fensterbänke, abgestimmt gebildet oder bereits seitens des Herstellers entsprechend vorkonfektioniert angeboten werden, wobei dann eine Vielzahl entsprechender Systeme abgestimmt auf verschiedene Gebäudeelementbreiten und -tiefen vorgehalten wird. Wird das Dämmsystem herstellerseitig als Fertigsystem angeboten, so sieht eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmsystems vor, dass das Dämmprofil und der Dämmriegel einstückig ausgebildet sind, somit ein einziges Bauteil zur Verfügung gestellt wird, das nur noch an dem vorspringenden Gebäudeelement angesetzt werden muss, um die Dämmung der Gebäudewand im Bereich des vorspringenden Gebäudeelementes zu komplettieren beziehungsweise zu verbessern.
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Das erfindungsgemäße Dämmsystem sieht des Weiteren in einer bevorzugten Ausführungsform vor, dass den Dämmriegel zwei jeweils an gegenüberliegenden Seitenkanten des Gebäudeelementes anliegende und/oder diese Seitenkanten umgreifende Dämmprofile zugeordnet sind, um somit einen Dämmverbund zu bilden, der sich nahtlos in die Gebäudwanddämmung integrieren lässt und eine optimale Dämmung des vorstehenden Gebäudeelementes zulässt.
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Eine als günstig angesehene Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmsystems sieht vor, dass die Dämmprofile an oder auf dem Dämmriegel an- oder aufsetzbar ausgebildet sind. Diese Ausführungsform ermöglicht zunächst die Anordnung des Dämmriegels unterhalb des vorspringenden Gebäudeelementes, um dieses mittels Dämmriegel zu unterfüttern. Um hernach auch eine Dämmung der Seitenkanten des vorspringenden Gebäudeelementes durchzuführen, können dann die Dämmprofile beiderseits des Gebäudeelements auf dem unterfütternden Dämmriegel befestigt beziehungsweise angeordnet werden, um somit eine vollständige Dämmung des Gebäudeelementes zu realisieren. Hierbei wird dann der Dämmriegel beispielsweise die Länge des vorspringenden Gebäudeelementes beidseitig überragen, um hier eine Anschlussfläche für die aufgesetzten oder angesetzten Profilstücke oder Dämmprofile zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls denkbar ist, dass die an der Gebäudewand vorgesehene Dämmung sich bis zu den Seitenkanten des vorspringenden Gebäudeelementes erstreckt und hier eine Unterfütterung des Gebäudeelementes mit dem Dämmriegel erfolgt. Danach kann oberseits auf dem Gebäudeelement ein entsprechend der Erfindung ausgeführtes Dämmprofil zusätzlich angeordnet werden, um hier die vollständige Integration des Gebäudeelementes in die an der Gebäudewand vorgesehene Gebäudedämmung durchzuführen. Der Dämmriegel und die Dämmprofile stehen in diesem Fall in keiner Verbindung außer vermittelt über die bis an das vorspringende Gebäudeelement heranreichende übrige Gebäudedämmung.
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Das Dämmsystem gemäß der vorliegenden Erfindung ist bevorzugt durch eine unlösbare Verbindung von Dämmprofil und Dämmriegel gebildet. Diese unlösbare Verbindung wird bevorzugt durch eine Verklebung oder Verschweißung von Dämmprofil und Dämmriegel erreicht. Eine entsprechende Verbindung kann vor oder nach dem Anordnen von Dämmprofil und Dämmriegel an dem zu dämmenden vorspringenden Gebäudeelement durchgeführt werden. Das Dämmsystem ermöglicht somit eine flexible Herstellung einer Dämmung beziehungsweise die flexible Anbindung der Dämmung vorspringender Gebäudeelemente an eine an einer Gebäudewand vorgesehene Dämmung.
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Eine als günstig angesehene Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmsystems eignet sich zur Verwendung mit einem Gebäudeelement, das ein von der Gebäudewand wegweisendes Gefälle aufweist. Die Oberfläche des Dämmriegels, der im Dämmsystem vorgesehen ist, weist dabei ein dem Gefälle des Gebäudeelementes entsprechendes Gefälle auf. In dem ebenfalls im erfindungsgemäßen Dämmsystem vorgesehenen Dämmprofil ist eine mit der Seitenkante des Gebäudeelementes korrespondierende Nut vorgesehen. Diese Nut weist ein dem Gefälle des Gebäudeelementes entsprechendes Gefälle auf und umschließt die Seitenkante des Gebäudeelementes beziehungsweise ermöglicht ein seitliches Anlegen des Dämmprofils an der Seitenkante des Gebäudeelementes. Das erfindungsgemäße System erlaubt somit ein spaltfreies und damit wärmebrückenfreies Anbinden beziehungsweise integrieren eines Gebäudeelementes in einer an der Gebäudewand vorgesehenen Dämmung, ohne dass hier zusätzliche Bearbeitungen der Dämmung beziehungsweise der die Dämmung bildenden Elemente durchgeführt werden muss. Die Integration beziehungsweise der Anschluss der Dämmung für das vorspringende Gebäudeelement in die im übrigen auf der Gebäudewand aufgelegte oder auf dieser angeordnete Dämmung kann somit wesentlich vereinfacht und damit zügig durchgeführt werden.
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In der Zeichnung ist die Erfindung insbesondere in einem Ausführungsbeispiel schematisch dargestellt. Es zeigen:
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1 ein in eine Gebäudeöffnung hineinragend angeordnetes Dämmsystem in perspektivischer Darstellung;
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2a eine seitliche Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Dämmriegels;
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2b eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmsystems in der Vorderansicht;
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2c das erfindungsgemäße Dämmsystem der 2b von der Rückseite her gesehen.
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In den Figuren sind gleiche oder einander entsprechende Elemente jeweils mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und werden daher, sofern nicht zweckmäßig, nicht erneut beschrieben.
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1 zeigt eine Gebäudewand 10, die bereits teilweise mit einer aus Dämmplatten 11 gebildeten Dämmung 12 versehen ist. In der Gebäudewand 10 vorgesehen ist eine Öffnung 13, die beispielsweise eine Laibung für ein Fenster oder dergleichen bildet. Die Dämmplatten 11 sind an der Gebäudewand 10 auf der in 1 linken Seite bis an die Laibungsflächen 14 der Gebäudeöffnung 13 angeordnet. In die Gebäudeöffnung 13 selbst soll nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ein vorspringendes Gebäudeelement, beispielsweise eine Fensterbank (nicht dargestellt), eingesetzt werden. Um ein wärmebrückenfreies Anschließen der Fensterbank an die umliegende Dämmung 12 bewerkstelligen zu können, ohne hierzu die Gebäudeöffnung 13 umgebenden Dämmplatten 11 entsprechend bearbeiten zu müssen, ist das erfindungsgemäße Dämmsystem 20 vorgesehen. Dieses besteht aus einem Dämmriegel 21, der auf der oberen Abschlussfläche 15 der unterhalb der Gebäudeöffnung 13 an der Gebäudewand 10 angesetzten Dämmplatte 11 aufgesetzt ist und sich in die Gebäudeöffnung 13 hineinerstreckt, die Dämmplatte 11 jedoch auch nach vorne hin überragt. Dieser Dämmriegel 21 weist eine Oberfläche 22 auf, die ein von der Gebäudewand 10 wegweisendes Gefälle 70 aufweist. Das Gefälle 70 der Oberfläche 22 des Dämmriegels 21 entspricht dem Gefälle 70, das für die in die Gebäudeöffnung 13 einzusetzende Fensterbank vorgesehen ist, um hier eine ausreichende Ableitung von Wasser und dergleichen zu erzielen. Aufgrund der geneigten Ausführung der Oberfläche 22 des Dämmriegels 21 liegt die Oberfläche 22 vollflächig und bündig an der Fensterbank an, ermöglicht hier somit ein spaltfreies und wärmebrückenfreies Dämmen und Unterfüttern der Fensterbank. Aufgrund des parallel zur oberen Abschlussfläche 15 der unteren Dämmplatte 11 ausgerichteten Unterseite 80 des Dämmriegels 21 kann dieser zu dem bündig an der Dämmplatte 11 aufgesetzt werden, sodass sich hier auch keinerlei Spalten oder dergleichen bilden, die zum Einen eine Unterbrechung der Dämmung 12 darstellen würden und zum Anderen als Eintrittspforte für Flüssigkeit, Schmutz oder Verunreinigungen aber auch für Insekten, Pilze und dergleichen dienen könnten. Zusätzlich weist das Dämmsystem 20, wie in 1 dargestellt, seitlich auf der Oberfläche 22 des Dämmriegels 21 aufgesetzte Dämmprofile 23 auf, die an der Seitenkante der Fensterbank beidseitig anliegen und deren Anbindung an die übrige Gebäudedämmung 12 sicherstellen. Die Oberseite 24 des Dämmprofils 23 wird durch eine Profilleiste 90 gebildet, die auf einem sich senkrecht zum Dämmriegel 21 erstreckenden Profilkeil 25 aufgesetzt ist und diesen horizontal überragt und somit auf der Oberseite der letztendlich in dem Dämmsystem 20 einzusetzenden Fensterbank aufliegt, deren Seitenkante somit vollständig umgreift und damit optimal dämmt. Durch die mithin parallel zur unteren Dämmplatte 11 ausgerichtete Oberseite 24 des Dämmprofils 23 wird hier auch ein bündiger und optisch ansprechender Anschluss des Dämmsysters 20 an die umliegende Dämmung 12 erzielt.
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Der Dämmriegel 21 weist zusätzlich eine sich über die gesamte Breite des Dämmriegels erstreckende Aufnahmenut 26 auf, in die ein zusätzliches Dämmband, beispielsweise ein Kompriband eingesetzt werden kann und den nach Ansetzen einer Fensterbank zwischen dem Dämmriegel 21 und der Fensterbank bestehenden minimalen Spalt abdichtet. Über das in der Aufnahmenut eingesetzte Band wird der Eintritt von Flüssigkeit in den Spalt zwischen Dämmriegel 21 und Fensterbank verhindert. Selbst wenn dieser Spalt nur eine minimale Spaltweite aufweist, so kann doch über entsprechende Kapillarwirkung Wasser bis in den Bereich unterhalb der Fensterbank eindringen und beispielsweise bei Auffrieren eine Beschädigung, einerseits der Fensterbank andererseits des Dämmriegels 21 bewirken. Dies wird durch das in die Aufnahmenut 26 eingesetzte Band wirkungsvoll verhindert.
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Im Ausführungsbeispiel der 1 wurde das Dämmsystem 20 aus insgesamt drei Bestandteilen gebildet. Dies ist zum Einen der Dämmriegel 21, zum Anderen der in einem Seitenbereich angesetzte Profilkeil 25 sowie das darauf aufgesetzte Dämmprofil 23. Der Profilkeil 25 und das Dämmprofil 23 definieren insgesamt eine Nut 27, die gleichzeitig zur Führung der mit dem Dämmsystem 20 an die umliegende Dämmung 12 auf der Gebäudewand 10 anzubindende Fensterbank dient und somit ebenfalls deren Gefälle 70 aufweist.
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2a zeigt eine seitliche Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Dämmriegels 21 ohne zusätzlich an diesem angesetzte oder vorgesehene Dämmprofile 23. Deutlich erkennbar ist in diesem Ausführungsbeispiel die in dem Dämmriegel 21 vorgesehene Aufnahmenut 26, die zur Aufnahme zusätzlicher Dämmmittel, beispielsweise eines Kompribandes dient. Die Aufnahmenut 26 erstreckt sich über die gesamte Länge des Dämmriegels 21. Die Aufnahmenut 26 kann nachträglich in den Dämmriegel 21 eingefräst oder eingeschnitten werden, kann aber auch gleichzeitig mit der Bildung des Dämmriegels 21, beispielsweise in einem Strangpress- oder Extrusionsverfahren in diesem eingebracht werden.
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2b zeigt eine weitere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Dämmsystems 20. Dieses weist eine vordere Anschlussfläche 29a auf, die kleiner ist als die in der Bildebene gegenüberliegende hintere Anschlussfläche 29c. Der zwischen den Anschlussflächen 29a, c liegende Bereich, die Oberfläche 22 des Dämmriegels 21 weist demnach ein Gefälle 70 auf, das auf das Gefälle 70 eines durch den Dämmriegel 21 zu unterfütternden Gebäudeelementes abgestimmt ist und somit ein vollflächiges Aufliegen der Oberfläche 22 an der Unterseite des Gebäudeelementes (nicht dargestellt) ermöglicht. Seitlich an dem Dämmriegel 21 angeordnet befinden sich zwei Dämmprofile 23, die zusammen mit der Oberfläche 21 des Dämmriegels 21 jeweils eine seitliche Nut 27 definieren, in die die Fensterbank beziehungsweise das zu dämmende oder unterfütternde Gebäudeelement eingeschoben oder eingesetzt werden kann und woraus dann ein Umgreifen der Seitenkanten des Gebäudeelementes resultiert. Die Oberseite 24 des Dämmprofils 23 überragt dabei bereichsweise das entsprechende Gebäudeelement. Die Dämmprofile 23 weisen einen parallel zur Seitenfläche des Dämmriegels 21 angeordneten Schenkel 40 auf. Über diesen Schenkel 40 kann eine Verbindung des Dämmprofils 23 mit dem Dämmriegel 21 erfolgen. Eine besonders dauerhafte Verbindung von Dämmprofil 23 und Dämmriegel 21 wird durch vollflächige Verklebung der Schenkel 40 mit den Seitenflächen des Dämmriegels 21 erzielt. Neben der den Dämmriegel 21 seitlich umgreifenden Anordnung der Dämmprofile 23 besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, dass die Dämmprofile 23 auf der Oberfläche 22 des Dämmriegels 21 angeordnet, insbesondere aufgeklebt oder mit dieser verschweißt werden. Ebenfalls dargestellt ist die Aufnahmenut 26 in der Oberfläche 22 des Dämmriegels 21. Diese erstreckt sich zwischen der durch die Dämmprofile 23 in Verbindung mit dem Dämmriegel 21 gebildete Nut für die Seitenkanten des zu unterfütternden Gebäudeelementes.
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2c zeigt die Rückseite des in 2b dargestellten Dämmsystems. Erkennbar ist hier als gestrichelte Linie die Aufnahmenut 26 sowie die beiden Dämmprofile 23, die den Dämmriegel 21 einschließen. Die zusätzlichen unteren Linien 100, die in 2c dargestellt sind, verdeutlichen die vorderen Kanten 50a, b, c der Dämmprofile 23 sowie des Dämmriegels 21 und verdeutlichen somit das Gefälle 70, das sowohl die Dämmprofile 23, wie auch der Dämmriegel 21 insgesamt aufweisen und das dem Gefälle 70 des an der Gebäudewand 10 angesetzten vorspringenden Gebäudeelementes entspricht. Die in 2c dargestellten Anschlussflächen 29a, b, c liegen im Einbaufall des Dämmsystems 20, beispielsweise in eine Gebäudeöffnung 13 (vgl. 1) an der Gebäudewand 10 der Laibungsfläche 14 beziehungsweise einem in der Gebäudeöffnung 13 eingesetzten Rahmen an und erlauben somit die Bildung einer spaltfreien und lückenlosen Dämmung 12 einer Gebäudewand 10. Ebenfalls klar erkennbar ist in 2c die Unterseite 80 des Dämmriegels 21, die kein Gefälle 70 aufweist und sich somit parallel zu einer oberen Abschlussfläche 15 einer an der Gebäudewand 10 angeordneten Dämmung 12 erstreckt und den problemlosen Anschluss des erfindungsgemäßen Dämmsystems 20 an die aus beispielsweise Dämmplatten 11 gebildete Dämmung 12 erlaubt und deren Dämmleistung insgesamt somit verbessert.
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Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Es ist weiter zu beachten, daß die in den verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar. Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
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Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.