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Die Erfindung betrifft einen Montagerahmen zum Montieren eines Luftauslasses eines Dunstabzugsystems in einer Öffnung in einer abgehängten Decke oder in einem vorgezogenen Wandelement, wobei der Montagerahmen einen Innenraum umschließt, in welchem die Entlüftungsbox fixiert und/oder positioniert aufnehmbar ist und die Entlüftungsbox von zumindest einer Fixierlasche des Montagerahmens im Montagerahmen fixierbar ist und der Montagerahmen mittels Befestigungsmitteln in der Öffnung fixierbar ist. Der Luftauslass kann beispielsweise eine Entlüftungsbox sein, wie sie beispielsweise in der
DE 20 2017 006 918 U1 beschrieben ist.
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Derartige Entlüftungsboxen finden insbesondere bei sogenannten Downdraft-Dunstabzugsvorrichtungen oder Kochfeldabsaugungen Anwendung, bei denen die beim Kochen entstehenden Wrasen unmittelbar am Kochfeld angezogen, durch das Küchenmöbel hindurchgeleitet und nach geeigneter Filtration als gefilterte Luft über den Sockel des Möbels in den Raum ausgeblasen werden. Derartige Entlüftungsboxen können jedoch auch in abgehängten Decken oder in vorgezogenen Wandelementen untergebracht sein, wenn es die baulichen Gegebenheiten von Küchen erfordern beziehungsweise durch das Vorsehen mehrerer Entlüftungsboxen ein größerer Gesamtströmungsquerschnitt erzeugt werden soll, um Druckverluste zu minimieren. Das Problem bei derartigen Anordnungen in Decken- oder Wandelementen besteht darin, dass die Elemente unterschiedliche Wandstärken aufweisen können und daher bei unflexiblen Befestigungslösungen eine Vielzahl unterschiedlich bemessener Befestigungsmittel notwendig machen. Darüber hinaus ist es bei handelsüblichen Systemen oftmals notwendig, dass die Montage bei noch nicht geschlossenen abgehängten Decken oder vorgezogenen Wandelementen erfolgen muss beziehungsweise notwendigenfalls bereits installierte Wände oder Decken wieder entfernt werden müssen, um derartige Systeme zu installieren.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Montagerahmen der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, welcher die oben beschriebenen Nachteile überwindet und gleichzeitig an jeden handelsüblichen Anschlussstutzen von Dunstabzugshauben angeschlossen werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Montagerahmen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Denn neben geordnete Anspruch 12 betrifft eine entsprechende Anordnung aus einem Montagerahmen und einer Entlüftungsbox. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Demgemäß ist ein Montagerahmen zum Montieren einer Entlüftungsbox in einer Öffnung in einer abgehängten Decke oder in einem vorgezogenen Wandelement vorgesehen, wobei der Montagerahmen einen Innenraum umschließt, in welchem eine Entlüftungsbox fixiert und/oder positioniert aufgenommen werden kann. Dabei kann der Montagerahmen zumindest einen Anschlag aufweisen, der bei vollständig in die Öffnung eingestecktem Montagerahmen wandaußenseitig an dem die Öffnung umgebenden Wandbereich zumindest abschnittsweise anliegt. Ferner kann der Montagerahmen zumindest ein Befestigungsmittel, beispielsweise ein biegsames Klemmelement aufweisen, welches bei vollständig in die Öffnung eingestecktem Montagerahmen zum Fixieren des Montagerahmens in der Öffnung wandinnenseitig den die Öffnung umgebenden Wandbereich zumindest abschnittsweise hintergreifen kann.
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Darüber hinaus kann eine im Innenraum des Montagerahmens aufnehmbare Entlüftungsbox von zumindest einer Fixierlasche des Montagerahmens fixiert werden, wobei die Fixierlasche Bewegungen der Entlüftungsbox senkrecht zur Öffnungsebene begrenzen kann. Abgehängten Decken oder vorgezogene Wandelemente sind im allgemeinen Hohlkörper, deren Wände aus Gipskarton- oder Grobspanplatten bestehen. Zur Installation des Montagerahmens in insbesondere eine rechteckige Öffnung in einer dieser Wände wird der Montagerahmen in die Öffnung eingeschoben. Der Montagerahmen kann über seinen Umfang verteilt mehrere Klemmelemente aufweisen, welche in ihrem Ausgangszustand in die zum Einsetzen in die Öffnung vorgesehene Einschubrichtung des Montagerahmens weisen. Sobald der Montagerahmen in die Öffnung eingesteckt ist und mit seinem Anschlag an den die Öffnung außenseitig umgebenden Wandabschnitten anliegt, können die Klemmelemente per Hand wandinnenseitig umgebogen werden, sodass sie die Öffnung innenseitig umgebenden Wandabschnitte hintergreifen. Dadurch kann der Montagerahmen außenseitig durch den Anschlag und innenseitig durch die Klemmelemente in der Öffnung festgeklemmt werden, sodass der Montagerahmen fest mit der Wand verbunden ist. Vorteilhaft ist dabei insbesondere, dass der Montagerahmen werkzeuglos installiert werden kann. Der Innenraum des Montagerahmens ist insbesondere als Aufnahme für die Entlüftungsbox vorgesehen.
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Wandinnenseitig kann bereits eine Verbindung mit einem Stutzen der Abzugshaube geschaffen sein. Dabei wird ein sogenannter Flexschlauch verlegt, an dessen Ende ein Adapter zur Befestigung an die Entlüftungsbox vormontiert ist. Die Entlüftungsbox kann mehrere in verschiedene Richtungen weisende Anschlüsse für den Schlauch aufweisen, wobei alle nicht genutzten Anschlüsse der Entlüftungsbox mit Deckeln verschlossen werden können. Nach Einsetzen der Entlüftungsbox in den Montagerahmen kann dieser durch einen Abdeckrahmen verblendet und ein Luftauslassgitter, wahlweise mit oder ohne darin enthaltenen Aktivkohlefilter, eingeschoben werden. Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die gesamte Montage von Montagerahmen und Entlüftungsbox von der Wandaußenseite her erfolgen kann, sodass eine Montage auch bei bereits geschlossenen abgehängten Decken oder installierten vorgezogenen Wandelementen möglich ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei der Montage keine Schrauben, Dübel oder ähnliches Befestigungsmaterial in der Wand befestigt werden müssen.
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Dabei kann das biegsame Klemmelement eine Mehrzahl voneinander beabstandeter Abkantprägungen aufweisen, mittels welcher ein Abkanten des Klemmelements in Abhängigkeit der Wandstärke erfolgen kann. Die Abkantprägungen dienen vorrangig dem Zweck, ein Umbiegen des Klemmelements entlang der jeweiligen Abkantprägung zu vereinfachen. Vorzugsweise können die Abkantprägungen des Klemmelements im Wesentlichen entsprechend der Umfangsrichtung der Öffnung an der dem Klemmelement zugeordneten Öffnungszarge ausgerichtet sein, je nachdem, an welcher Seite des Montagerahmens das Klemmelement angeordnet ist. Die Abkantprägungen können beispielsweise durch jeweils geringere Materialstärken gebildet sein. Die Abkantprägungen können alternativ durch in das Klemmelement eingebrachte Perforationslinien gebildet sein. Weiterhin alternativ können die Abkantprägungen durch jeweils seitlich an dem Klemmelement vorgesehene Materialaussparungen gebildet sein.
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Ferner kann der Montagerahmen ein den Innenraum umgebendes Rahmengestell aufweisen, welches bei in die Öffnung eingesetztem Montagerahmen an den Öffnungszargen anliegt. Das Rahmengestell kann mehrere Abschnitte aufweisen, wobei im Falle einer rechteckigen Öffnung für jede Öffnungsseite der zumindest ein Abschnitt vorgesehen ist. Alternativ kann das Rahmengestell ein in sich geschlossener, die Öffnungszargen vollständig umgebender Blechabschnitt sein.
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Insbesondere kann der Anschlag eine wandaußenseitig vom Rahmengestell abgekantete Umlaufkante sein. Vorzugsweise kann die Umlaufkante jeweils rechtwinklig zu den jeweils angrenzenden Rahmengestellabschnitten abgekantet sein. Beispielsweise kann die Umlaufkante die Öffnung mit einer konstanten Breite umgeben. Die Umlaufkante kann vorzugsweise plan an der die Öffnung umgebenden Wand anliegen.
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Dabei kann sich die Fixierlasche bei in die Öffnung eingestecktem Montagerahmen senkrecht zur Öffnungsebene vom Rahmengestell in Richtung Wandinnenseite wegerstrecken. Insbesondere kann die Fixierlasche an das Rahmengestell angeformt sein. Das zumindest eine Klemmelement kann ebenfalls an das Rahmengestell angeformt sein. Dabei kann das Klemmelement am vom Rahmengestell wegweisenden Ende abgerundete Ecken aufweisen, um ein Verletzungsrisiko für einen Monteur des Montagerahmens zu minimieren. Die Fixierlasche kann im Wesentlichen 1,5 bis 3-mal länger als das Klemmelement sein. Durch die zumindest eine Fixierlasche kann gewährleistet werden, dass der Montagerahmen die Entlüftungsbox ohne zusätzliche Unterstützung in Position halten kann und beispielsweise das durch das Gewicht der Entlüftungsbox erzeugte Kippmoment aufnehmen kann.
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Insbesondere kann der Montagerahmen rechteckig sein und das Rahmengestell zwei sich gegenüberliegende Kurzseiten und zwei sich gegenüberliegende Langseiten aufweisen.
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Der Montagerahmen kann ferner zumindest eine Fixierlasche an zumindest einer der Kurzseiten und zumindest eine Fixierlasche an zumindest einer der Langseiten aufweisen. Vorzugsweise weist der Montagerahmen an jeder der Langseiten jeweils eine Fixierlasche auf. Vorzugsweise weist der Montagerahmen an jeder der Kurzseiten jeweils zwei Fixierlaschen auf. Das Klemmelement kann einstückig mit dem Rahmengestell gebildet oder an das Rahmengestell angeformt sein. Das Klemmelement kann dabei neben einer oder mehreren Fixierlaschen angeordnet sein. Alternativ kann das Klemmelement integral mit einer Fixierlasche ausgebildet sein, wobei das Klemmelement durch eine Ausstanzung in der Fixierlasche definiert und aus der Fixierlasche herausbiegbar sein kann. Vorzugsweise kann an den Kurzseiten jeweils einen Klemmelement zwischen zwei Fixierlaschen angeordnet sein. Vorzugsweise kann an den Langseiten jeweils zumindest ein Klemmelement, vorzugsweise zwei Klemmelemente, integral mit einer Fixierlasche ausgebildet sein.
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Dabei kann die zumindest eine Fixierlasche eine an ihrem vom Rahmengestell wegweisenden Ende angeordnete Abkantung aufweisen, welche den Innenraumraumquerschnitt verjüngt und mittels welcher ein entsprechend geformter Abschnitt der Entlüftungsbox hintergreifbar ist. Vorzugsweise können die an den Kurzseiten angeordneten Fixierlaschen eine größere Länge aufweisen als die an den Langseiten angeordneten Fixierlaschen. Insbesondere können die an den Kurzseiten angeordneten Fixierlaschen jeweils größere Abkantungen aufweisen als die Fixierlaschen an den Langseiten. Die Abkantungen können bevorzugt um 30 bis 90 Grad von den Fixierlaschen abgekantet sein.
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Außerdem kann die Abkantung zumindest eine Bohrung aufweisen, über welche die Entlüftungsbox am Montagerahmen fixierbar ist. Vorzugsweise kann zumindest eine der Abkantungen der Fixierlaschen an zumindest einer der Kurzseiten eine Bohrung aufweisen. Bevorzugt sind an jeder Abkantung der Fixierlaschen an den Kurzseiten jeweils zwei Bohrungen angeordnet. Die Bohrungen in einer Abkantung können sich insbesondere diagonal gegenüberliegen.
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Darüber hinaus kann die Abkantung eine schlitzförmige Ausnehmung aufweisen, in welcher ein entsprechend geformter Steg der Entlüftungsbox aufnehmbar ist. Vorzugsweise kann die schlitzförmige Ausnehmung an einer Abkantung zumindest einer Fixierlasche an einer der Kurzseiten angeordnet sein. Die Ausnehmung kann beispielsweise zwischen zwei Abkantungen angeordnet sein. Dabei können die zwei Abkantungen derselben Fixierlasche zugeordnet sein.
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Insbesondere kann der Montagerahmen aus einem gekanteten Stahlblechzuschnitt einstückig hergestellt sein. Hierzu kann ein dem Öffnungsquerschnitt entsprechender Blechabschnitt gewählt werden, wobei die zu wählende Blechgröße dem Öffnungsquerschnitt addiert mit den Abmessungen der vorzusehenden Umlaufkante entspricht. Durch Stanzen oder Zuschneiden können die gewünschten Elemente wie Fixierlaschen oder Klemmelemente, die Bohrungen in den Abkantungen bzw. die Abschnitte des Rahmengestells ausgebildet werden. In einem nachfolgenden Schritt können dann die Fixierlaschen und die Klemmelemente samt dem Rahmengestell, an das sie angeformt sind aus der Ebene der Umlaufkante herausgebogen werden. In einem weiteren Schritt können die jeweils an den Fixierlaschen vorgesehenen Abkantungen in die vorgesehene Position gebogen werden.
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Der Montagerahmen kann in zwei senkrecht zueinander stehenden Richtungen, die in der Öffnungsebene liegen oder parallel zu dieser angeordnet sind, achssymmetrisch ist. Dies dient zur Erleichterung der Montagearbeit und zur Vermeidung von Fehlern durch den Monteur.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Anordnung aus einem wie in den vorherigen Absätzen beschriebenen Montagerahmen und einer Entlüftungsbox, wobei die Entlüftungsbox einen ersten Abschnitt aufweisen kann, welcher derart bemessen ist, dass dieser in den Innenraum des Montagerahmens einsteckbar ist, und einen zweiten Abschnitt aufweisen kann, welcher derart ausgebildet ist, dass im Zusammenwirken mit der zumindest einen Fixierlasche die Einstecktiefe der Entlüftungsbox in den Montagerahmen limitiert ist. Der Querschnitt des ersten Abschnitts der Entlüftungsbox kann im Wesentlichen der Form des Querschnitts der Öffnung bzw. des Montagerahmens entsprechen. Der erste Abschnitt der Entlüftungsbox ist im Wesentlichen ein Rohrabschnitt mit dem oben angesprochenen Querschnitt, welcher drei in unterschiedliche Richtungen weisende Lufteinlässe aufweist, wobei nur an einem dieser Lufteinlässe ein Entlüftungsschlauch angeschlossen wird und die beiden anderen jeweils mit Deckeln verschlossen werden können. Wahlweise können aber auch mehrere der Entlüftungsboxen über ihre Lufteinlässe und damit in Reihe geschaltet fluidisch miteinander verbunden werden. Der zweite Abschnitt der Entlüftungsbox ist an den ersten Abschnitt angeformt, wobei sich der Querschnitt der Entlüftungsbox vom ersten Abschnitt zum zweiten Abschnitt hin aufweitet, sodass der zweite Abschnitt mit seinem Umfang unmittelbar an den Fixierlaschen des Montagerahmens anliegt. Der Querschnitt des zweiten Abschnitts der Entlüftungsbox kann dabei ebenfalls im Wesentlichen der Form des Querschnitts der Öffnung bzw. des Montagerahmens entsprechen. Im zweiten Abschnitt kann ferner ein Luftauslass angeordnet sein, welcher in Richtung der Wandaußenseite weist.
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Dabei kann der zweite Abschnitt zumindest eine Kante aufweisen, welche von der Abkantung der zumindest einen Fixierlasche des Montagerahmens im eingesteckten Zustand der Entlüftungsbox in den Montagerahmen hintergriffen werden kann. Die Kante kann insbesondere in Umfangsrichtung des Montagerahmens beziehungsweise der Öffnung verlaufen. Vorzugsweise kann am zweiten Abschnitt für jede zugeordnete Fixierlasche eine entsprechend geformte Kante angeordnet sein. Die Kante kann beispielsweise durch eine Stufe oder eine Nut gebildet sein.
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Außerdem kann am zweiten Abschnitt zumindest ein Steg angeordnet sein, welcher im eingesteckten Zustand der Entlüftungsbox in den Montagerahmen in die schlitzförmige Ausnehmung eingreift und Bewegungen der Entlüftungsbox relativ zum Montagerahmen senkrecht zum Steg begrenzt. Vorzugsweise kann jeweils zumindest ein Steg an den Kurzseiten der Entlüftungsbox vorgesehen sein. Der Steg kann insbesondere senkrecht zur Öffnungsebene verlaufen.
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Darüber hinaus kann am zweiten Abschnitt der Entlüftungsbox zumindest eine Durchgangsbohrung angeordnet sein, welche im eingesteckten Zustand der Entlüftungsbox in den Montagerahmen mit der Bohrung der Abkantung fluchtet. Eine Verbindung beider Bauteile kann mittels Blechschrauben oder Nieten hergestellt werden. Der zweite Abschnitt der Entlüftungsbox kann dazu den Abkantungen der Fixierlaschen des Montagerahmens entsprechend, in denen jeweils zumindest eine Bohrung angeordnet ist, jeweils Flächen aufweisen, welche mit den entsprechenden Abkantungen in Anlage bringbar sind und welche die Durchgangsbohrungen aufweisen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der nachstehenden Figuren erläutert. Dabei zeigt:
- 1 eine perspektivische Frontalansicht eines in eine Öffnung eingesetzten Montagerahmens;
- 2 eine perspektivische Rückansicht eines in eine Öffnung eingeschobenen Montagerahmens;
- 3 eine perspektivische Rückansicht eines in eine Öffnung eingeschobenen Montagerahmens mit umgebogenen Klemmelementen;
- 4 eine perspektivische Rückansicht eines in einer Öffnung eingesetzten Montagerahmens sowie eine Entlüftungsbox und einen Abdeckrahmen;
- 5 eine perspektivische Rückansicht einer in eine Öffnung eingesetzten Anordnung aus Montagerahmen und Entlüftungsbox;
- 6 eine Seitenansicht einer in einen Montagerahmen eingesetzten Entlüftungsbox.
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Die 1 zeigt beispielhaft eine Ausführungsform eines in eine Öffnung 2 eingesetzten Montagerahmens 1 in Frontalansicht, d. h. von der Wandaußenseite her. Der Montagerahmen 1 weist einen umlaufenden Rand bzw. einen Anschlag 4 auf, der um die Öffnung 2 herum an der Außenseite der die Öffnung 2 umgebenden Wand 200 anliegt. Der Montagerahmen 1 wird also so weit in die Öffnung 2 eingeschoben, bis der umlaufende Rand 4 in Anlage mit der Wand 200 gebracht ist, wodurch ein weiteres Einschieben des Montagerahmens 1 durch die Öffnung 2 verhindert wird. Die Innenseiten der rechteckigen Öffnung 2, das heißt die Öffnungszargen 9, deren jeweilige Fläche von der Wanddicke abhängt, werden jeweils von Abschnitten des Rahmengestells 8 bedeckt, welches zusammen mit den Klemmelementen 5 und den Fixierlaschen 6 in die Öffnung 2 hineinragt. Dabei ist zu erkennen, dass die Klemmelemente 5 und die Fixierlaschen 6 im Gegensatz zum Rahmengestell 8 über die Öffnungszargen 9 hinaus in die Öffnung 2, das heißt in den Hohlraum hinter der Wand 200 hineinragen. 1 zeigt dabei die Klemmelemente 5 im Ausgangszustand, in welchem diese jeweils in Einsteckrichtung des Montagerahmens 1 ausgerichtet sind und jeweils mit den Fixierlaschen 6 und dem Rahmengestellabschnitt der jeweiligen Seite des Montagerahmens 1, an welcher sie befestigt sind, in einer Ebene liegen. Auf jeweils beiden Seiten der Klemmelemente 5 sind Abkantprägungen 7 in Form von Materialaussparungen zu erkennen. Durch diese Abkantprägungen 7 ist es möglich, den Montagerahmen 1 in Öffnungen 2 von Wänden 200 mit unterschiedlicher Materialstärke einzusetzen, wobei der dann jeweils umzubiegende Abschnitt der Klemmelemente 5 an die jeweilige Materialstärke angepasst werden kann. In der Fixierlasche 6 in der unteren Längsseite des Montagerahmens 1 sind zwei Klemmelemente 5 integral ausgebildet, wobei deren Kontur aus der Fixierlasche 6 ausgestanzt ist. Oberhalb der Klemmelemente 5 ist dabei zusätzlich jeweils eine Eingriffsöffnung 21 ausgestanzt, durch welche das Umbiegen der Klemmelemente 5 hinter der Wand 200 für einen Monteur vereinfacht wird.
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2 zeigt eine rückseitige Ansicht eines in eine Öffnung 2 eingesetzten Montagerahmens 1, das heißt von dem Hohlraum aus, den die vorgezogene Wand 200 oder die abgehängte Decke umschließt. Dabei ist erneut das an den jeweiligen Öffnungszargen abschnittsweise anliegende Rahmengestell 8 zu erkennen, sowie die durch die Öffnung ragenden Klemmelemente 5 und Fixierlaschen 6. Die Fixierlaschen 6 an den kurzen Seiten 10 des rechteckigen Montagerahmens 1 unterscheiden sich dabei von den Fixerlaschen 6 an den langen Seiten 11. Die Fixierlaschen 6 der kurzen Seiten 10 ragen weiter durch die Öffnung 2 hindurch als die der langen Seiten 11 und weisen jeweils größere Abkantungsabschnitte 12 auf. Die Abkantungsabschnitte 12 der kurzen Seiten 10 weisen zudem jeweils zwei diagonal zueinander angeordnete Bohrungen 13 auf sowie jeweils eine mittig zwischen den Abkantungsabschnitten 12 angeordnete schlitzförmige Ausnehmung 14. Demgegenüber weisen die Fixierlaschen 6 der Langseiten 11 eine stufenförmige Kontur auf mit jeweils zwei kürzeren Abschnitten an den gegenüberliegenden Randbereichen und einem längeren mittigen Abschnitt, wobei der längeren mittigen Abschnitt die Abkantung 12 aufweist. Gegenüber den Abkantungen 12 der Kurzseiten 10 sind die Abkantungen 12 der Langseiten 11 schmaler und weisen eine größere Länge auf, welche der Länge des mittigen Abschnitts der Fixierlasche 6 entspricht. Ferner weisen die Langseiten 11 des Montagerahmens 1 sowohl Klemmelemente 5 auf, die integral mit der Fixierlasche 6 der jeweiligen Seite ausgebildet sind als auch Klemmelemente 5, welche separat an das Rahmengestell 8 angeformt und seitlich der Fixierlasche 6 angeordnet sind. Demgegenüber sind die die Klemmelemente 5 der Kurzseiten 10 jeweils seitlich neben den Fixierlaschen 6 angeordnet. Die Kurzseiten 10 weisen jeweils zwei und die Langseiten 11 jeweils vier Klemmelemente 5 auf.
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3 zeigt erneut eine rückseitige Ansicht des Montagerahmens 1, welcher in eine Öffnung 2 in einer vorgezogenen Wand 200 eingesetzt ist, wobei die Klemmelemente 5 jeweils so umgebogen wurden, dass der Montagerahmen 1 in der Öffnung 2 fixiert ist. Der Montagerahmen 1 ist also wandaußenseitig durch den Anschlag 4 und wandinnenseitig durch die Klemmelemente 5 festgelegt, sodass der Montagerahmen 1 in der Öffnung 2 festgeklemmt ist. Es ist zu erkennen, dass die Klemmelemente 5 der Wanddicke des Wandelements 200 entsprechend an den jeweils entsprechenden Abkantprägungen 7 umgebogen worden sind. Die Klemmelemente 5 sind dabei aus der Einsteckrichtung des Montagerahmens 1 heraus und der Ausrichtung der Öffnungszargen 9 entsprechend in vier unterschiedliche Richtungen gebogen worden, sodass die Klemmelemente 5 die zugeordneten Wandabschnitte jeweils hintergreifen, sodass ein Bewegen des Montagerahmens 1 sowohl senkrecht zur Öffnungsebene als auch in der Öffnungsebene verhindert wird.
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4 zeigt die Anordnung des Montagerahmens 1 in der Wand 200 entsprechend der Darstellung in 3. Darüber hinaus ist die zum Einstecken in den Montagerahmen 1 vorgesehene Entlüftungsbox 100 sowie ein Abdeckrahmen 20 dargestellt, welcher nach dem Einsetzen der Entlüftungsbox in den Montagerahmen 1 frontseitig an der Entlüftungsbox 100 befestigt wird. Dabei sind insbesondere die beiden Abschnitte 15, 16 der Entlüftungsbox 100 zu erkennen, wobei der erste Abschnitt 15 einen geringeren Querschnitt als der zweite Abschnitt 16 aufweist und dadurch insbesondere zum Durchstecken durch den von den Abkantungen 12 der Fixierlaschen 6 gebildeten und gegenüber dem Öffnungsquerschnitt der Öffnung 2 verringerten Querschnitt ausgebildet ist. Demgegenüber weist der zweite Abschnitt 16 der Entlüftungsbox 100 einen gegenüber dem ersten Abschnitt 15 vergrößerten Querschnitt auf, der sich insbesondere in Längsrichtung der Öffnung 2 aufweitet. Dazu sind am zweiten Abschnitt 16 der Entlüftungsbox 100 Stufen ausgebildet, welche von den Abkantungen 12 der Fixierlaschen 6 hintergriffen werden können, sodass das maximale Einstecken der Entlüftungsbox 100 in den Montagerahmen 1 begrenzt wird. Zur weiteren Fixierung der Entlüftungsbox 100 im Montagerahmen weist die Entlüftungsbox 100 zwei jeweils im Wesentlichen in Einsteckrichtung ausgerichtete Stege auf, welche in die schlitzförmigen Ausnehmungen 14 der Fixierlaschen 6 an den Kurzseiten 10 des Montagerahmens 1 eingreifen, wenn die Stufen des zweiten Abschnitts 16 der Entlüftungsbox 100 mit den Abkantungen 12 des Montagerahmens 1 in Anlage gebracht sind. Mittels Schrauben kann die Entlüftungsbox 100 an den Bohrungen 13 in den Abkantungen 12 verschraubt werden.
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5 zeigt rückseitig die in Endposition des Montagerahmens 1 gebrachte Entlüftungsbox 100, wobei der erste Abschnitt vollständig in den Hohlraum der Wand 200 hineinragt und dabei nicht von Elementen des Montagerahmens 1 umfasst ist, während demgegenüber der zweite Abschnitt ebenfalls vollständig in den Hohlraum hineinragt, jedoch von den Fixierlaschen 6 fixiert und in Position gehalten wird. Es ist ferner zu erkennen, dass über die drei unterschiedlichen am ersten Abschnitt 15 der Entlüftungsbox 100 angeordneten Lufteinlässe ein entsprechender Luftabzugsschlauch aus der gewünschten Richtung angeschlossen werden kann, wobei demgegenüber die nicht verwendeten Lufteinlässe mit Deckeln verschlossen werden können. Es ist zu erkennen, dass die Abkantungen 12 der Längsseiten 11 und der Kurzseiten 10 des Montagerahmens 1 die jeweiligen stufenförmig ausgebildeten Abschnitte des zweiten Abschnitts 16 der Entlüftungsbox 100 hintergreifen und damit eine weitere Bewegung der Entlüftungsbox 100 in den Hohlraum hinter der Wand 200 hinein verhindern.
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6 zeigt eine Seitenansicht eine Anordnung aus Entlüftungsbox 100 und Montagerahmen 1, wobei die Entlüftungsbox 100 bestimmungsgemäß in den Montagerahmen 1 eingeschoben ist und die stufenförmigen Abschnitte des zweiten Abschnitts 16 der Entlüftungsbox 100 von den zugeordneten Abkantungen 12 des Montagerahmens 1 hintergriffen werden. In der dargestellten Ausführungsform sind die Stufen an den Längsseiten 11 des zweiten Abschnitts 16 der Entlüftungsbox 100 nutförmig ausgebildet und die Stufen an den Kurzseiten 10 des zweiten Abschnitts 16 der Entlüftungsbox 100 stufenförmig. Es ist zu erkennen, dass der Steg 18 in die schlitzförmige Ausnehmung 14 eingreift und damit eine Bewegung der Entlüftungsbox 100 relativ zum Montagerahmen 1 in Richtung senkrecht zum Steg 18 verhindert wird. Damit können insbesondere wirkungsvoll von der Entlüftungsbox 100 und gegebenenfalls weiteren daran angeschlossenen Elementen erzeugte Kippmomente aufgefangen werden.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl Einzel als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Montagerahmen
- 2
- Öffnung
- 3
- Innenraum
- 4
- Anschlag
- 5
- Befestigungsmittel
- 6
- Fixierlasche
- 7
- Abkantprägung
- 8
- Rahmengestell
- 9
- Öffnungszargen
- 10
- Kurzseite
- 11
- Langseite
- 12
- Abkantung
- 13
- Bohrung
- 14
- Schlitzförmige Ausnehmung
- 15
- Erster Abschnitt
- 16
- Zweiter Abschnitt
- 17
- Kante
- 18
- Steg
- 19
- Gewindebohrung
- 20
- Abdeckrahmen
- 21
- Eingriffsöffnung
- 100
- Lüftungsbox
- 200
- Decke/Wandelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202017006918 U1 [0001]