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DE202019100785U1 - Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik Download PDF

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DE202019100785U1
DE202019100785U1 DE202019100785.0U DE202019100785U DE202019100785U1 DE 202019100785 U1 DE202019100785 U1 DE 202019100785U1 DE 202019100785 U DE202019100785 U DE 202019100785U DE 202019100785 U1 DE202019100785 U1 DE 202019100785U1
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Abstract

Vorrichtung (2) zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik, insbesondere durch selektives Aufschmelzen und Verfestigen von Pulverlagen mittels Laserenergie, mit einer Prozesskammer (4) für die additive Fertigung mit wenigstens einem Einlass (10) und wenigstens einem Auslass (12) für Schutzgas, und mit einem Filter (16), der mit einer von dem Auslass (12) wegführenden Leitung (14) strömungsverbindbar ist und an einer hierfür vorgesehenen Filteranschlussschnittstelle (22) anbringbar und ablösbar ist, wobei der Filter (16) in Form einer gehäusebildenden Kartusche (18) mit einem darin aufgenommenen Filtermedium (20) ausgebildet ist, wobei für einen Filterwechsel ein nachgiebiger Beutel (60) mit einer Öffnung (61) vorgesehen ist, der losgelöst von dem Filter (16) als Zubehörteil vorgehalten wird, um zum Wechsel des Filters über den Filter gestülpt zu werden, wobei der Beutel derart dimensioniert ist, dass er den Filter (16) vollständig aufzunehmen vermag und sich mit einem die Öffnung (61) begrenzenden Randbereich (68) bis wenigstens zu der Filteranschlussschnittstelle (22) zu erstrecken vermag, um an einer Vorrichtungskomponente (72) im Wesentlichen dichtend lösbar festgelegt zu werden, und wobei zur lösbaren Fixierung des Beutels an der Vorrichtungskomponente (72) ein spannringartiges Verschlussmittel (62) als weiteres Zubehörteil vorgesehen ist, um den Beutel (60) von außen zu umgreifen und gegen die Vorrichtungskomponente (72) lösbar zu fixieren, so dass in diesem Zustand der Filter (16) von der Filteranschlussschnittstelle (22) gelöst werden kann,unddass das spannringartige Verschlussmittel (62) so ausgebildet ist, dass es nach dem Lösen von der Vorrichtungskomponente (72) um den Beutel (60) herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel (60) mit dem darin aufgenommenen Filter (16) hierdurch verschließbar ist,oderdass ein weiteres Verschlussmittel (64) als Zubehörteil vorgesehen ist, welches um den Beutel (60) herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel (60) mit dem darin aufgenommenen Filter (16) hierdurch verschließbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik, insbesondere durch selektives Aufschmelzen und Verfestigen von Pulverlagen mittels Laserenergie, mit einer Prozesskammer für die additive Fertigung mit wenigstens einem Einlass und wenigstens einem Auslass für Schutzgas, und mit einem Filter, der mit einer von dem Auslass wegführenden Leitung strömungsverbindbar ist und an einer hierfür vorgesehenen Filteranschlussschnittstelle anbringbar und ablösbar ist.
  • Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise bekannt aus EP 1839 781 E1. Bei dieser Vorrichtung ist neben der Prozesskammer ein zylindrisches Filtergehäuse mit einem Deckel vorgesehen, in welches ein zylindrischer Filtereinsatz einsetzbar ist. Nach dem Einsetzen des Filtereinsatzes wird ein schlauchförmiger Beutel mittels eines Klemmrings außen am Filtergehäuse befestigt und dann in das Innere des Filtergehäuses an eine Stirnseite des eingesetzten Filtermediums eingebracht. Sodann wird das zylindrische Gehäuse mit einem Deckel verschlossen. Für einen Wechsel des verunreinigten Filtereinsatzes wird der Deckel abgenommen und der gebrauchte Filtereinsatz an seiner Stirnseite ergriffen und herausgezogen, wobei zwischen der Hand der Bedienperson und dem Filtermedium der Beutel zwischengeordnet ist. Das Filtermedium wird also quasi Stück für Stück aus dem Filtergehäuse heraus in den Beutel aufgenommen. Hierfür ist ein mehrfaches Umgreifen und Nachgreifen erforderlich, was sich insgesamt als aufwändig und umständlich erweist. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Beutel dabei beschädigt wird.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer hier in Rede stehenden Vorrichtung einen Filterwechsel einfacher zu gestalten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • Gegenstand der Erfindung ist demnach eine Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik, insbesondere durch selektives Aufschmelzen und Verfestigen von Pulverlagen mittels Laserenergie, mit einer Prozesskammer für die additive Fertigung mit wenigstens einem Einlass und wenigstens einem Auslass für Schutzgas, und mit einem Filter, der mit einer von dem Auslass wegführenden Leitung strömungsverbindbar ist und an einer hierfür vorgesehenen Filteranschlussschnittstelle anbringbar und ablösbar ist, wobei der Filter in Form einer gehäusebildenden Kartusche mit einem darin aufgenommenen Filtermedium ausgebildet ist, wobei für einen Filterwechsel ein nachgiebiger Beutel mit einer Öffnung vorgesehen ist, der losgelöst von dem Filter als Zubehörteil vorgehalten wird, um zum Wechsel des Filters über den Filter gestülpt zu werden, wobei der Beutel derart dimensioniert ist, dass er den Filter vollständig aufzunehmen vermag und sich mit einem die Öffnung begrenzenden Randbereich bis wenigstens zu der Filteranschlussschnittstelle zu erstrecken vermag, um an einer Vorrichtungskomponente im Wesentlichen dichtend lösbar festgelegt zu werden, und wobei zur lösbaren Fixierung des Beutels an der Vorrichtungskomponente ein spannringartiges Verschlussmittel als weiteres Zubehörteil vorgesehen ist, um den Beutel von außen zu umgreifen und gegen die Vorrichtungskomponente lösbar zu fixieren, so dass in diesem Zustand der Filter von der Filteranschlussschnittstelle gelöst werden kann, und
    wobei das spannringartige Verschlussmittel so ausgebildet ist, dass es nach dem Lösen von der Vorrichtungskomponente um den Beutel herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel mit dem darin aufgenommenen Filter hierdurch verschließbar ist, oder
    wobei ein weiteres Verschlussmittel als Zubehörteil vorgesehen ist, welches um den Beutel herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel mit dem darin aufgenommenen Filter hierdurch verschließbar ist.
  • Es wird also vorgeschlagen, einen Filter in Form einer gehäusebildenden Kartusche mit einem darin aufgenommenen Filtermedium zu verwenden, welcher in dieser Form als Ganzes, also mitsamt der gehäusebildenden Kartusche an der Filteranschlussschnittstelle angebracht und für einen Filterwechsel gelöst wird. Erst bei einem Filterwechsel kommt der vorerwähnte Beutel zum Einsatz, der dann in einem Zug über den Filter gezogen wird und an einer Vorrichtungskomponente zunächst mittels des spannringartigen Verschlussmittels als weiteres Zubehörteil festgelegt wird. Sodann wird der Filter von der Filteranschlussschnittstelle gelöst. Da eine Bedienperson den zu wechselnden Filter unter Zwischenordnung des Beutels vollflächig an seinem typischerweise zylindrischen Außenumfang ergreifen kann, gestaltet sich das Lösen des Filters von der Filteranschlussschnittstelle unproblematisch. Der Filter gleitet typischerweise schwerkraftunterstützt in den Beutel, der dann entweder mittels des spannringartigen Verschlussmittels oder vorzugsweise mittels eines weiteren Verschlussmittels, insbesondere und vorzugsweise in Form eines Kabelbinders, verschlossen werden kann. Der Verwendung eines weiteren Verschlussmittels wird der Vorzug gegeben, weil dies die Möglichkeit eröffnet, dass zunächst der Beutel im Wesentlichen dichtend verschlossen werden kann und der Beutel erst dann durch Öffnen des spannringartigen Verschlussmittels von der Vorrichtungskomponente abgenommen werden kann. Es kommt nicht zu Undichtigkeiten und zu austretendem Schmutz aus dem Inneren des Filters.
  • Wie erwähnt ist das weitere Verschlussmittel vorzugsweise in Form eines Kabelbinders ausgebildet, was bedeutet, dass ein Ende des Verschlussmittels durch eine Öffnung nahe des anderen Endes hindurchführbar ist, jedoch gegen Wiederherausziehen gesichert ist.
  • Das spannringartige Verschlussmittel kann ebenfalls nach Art eines Kabelbinders oder nach Art einer Schelle, insbesondere mit einem Schnellspannmechanismus, oder in Form eines elastisch aufdehnbaren Ringelements, insbesondere aus Elastomer, ausgebildet sein.
  • Es erweist sich als vorteilhaft, wenn die Vorrichtungskomponente zum lösbaren Festlegen des Beutels mittels des spannringartigen Verschlussmittels einen außenzylindrischen oder außenkonischen Wandbereich aufweist. Hierdurch kann auf einfache Weise der Beutel dichtend an der Vorrichtungskomponente festgelegt werden, in dem sich der Beutel selbsttätig unter dem Einfluss des spannringartigen Verschlussmittels dichtend an die Vorrichtungskomponente anlegt.
  • Nach einem weiteren Gedanken von besonderer Bedeutung erweist es sich als vorteilhaft, dass im Bereich der Filteranschlussschnittstelle ein zusätzlicher Zuführanschluss für Schutzgas vorgesehen ist, der einen Spülauslass aufweist, der derart angeordnet und ausgebildet ist, dass er zumindest beim Abnehmen des Filters das Innere des den Filter aufnehmenden Beutels mit Schutzgas zu beaufschlagen vermag. Über diesen zusätzlichen Zuführanschluss kann Schutzgas in Richtung auf den Filter bzw. in Richtung auf den für einen Filterwechsel bestimmungsgemäß angeordneten Beutel zugeführt werden.
  • Weiter kann es sich als vorteilhaft erweisen erweisen, wenn die Filteranschlussschnittstelle und die Vorrichtungskomponente von demselben Bauteil gebildet sind.
  • Weiter kann es sich als vorteilhaft erweisen erweisen, wenn die Filteranschlussschnittstelle von einem insbesondere tellerflanschartigen Bauteil gebildet ist, an dessen einer Seite eine Anschlussstelle für die von dem Auslass der Prozesskammer wegführende und zu dem Filter hinführende Leitung und eine Anschlussstelle für eine Leitung für die Ableitung von durch den Filter gefiltertes Gas ausgebildet ist und an dessen anderer Seite eine Haltevorrichtung für den Filter ausgebildet ist. Bei der Haltevorrichtung für den Filter kann es sich um ein Schraubgewinde oder einen Bajonettanschluss handeln, so dass der Filter durch einen einfachen Montagevorgang an der Filteranschlussschnittstelle anbringbar bzw. hiervon lösbar ist. Bei dieser Gestaltung der Filteranschlussschnittstelle erweist es sich als vorteilhaft, dass der Bauraum für die Anbringung und Abnahme des Filters frei zugänglich ist, was den Filterwechsel und das Anbringen und Ablösen des Beutels weiter vereinfacht.
  • Es kann sich weiter als vorteilhaft erweisen, wenn der zusätzliche Zuführanschluss für Schutzgas bei dem die Filteranschlussschnittstelle bildenden Bauteil ausgebildet ist. Auf diese Weise kann der Filter über den zusätzlichen Zuführanschluss mit Schutzgas beaufschlagt und gespült werden, auch wenn ein Schutzgasstrom durch die Prozesskammer nicht aktiviert ist.
  • Hierfür erweist sich weiter als vorteilhaft, wenn der zusätzliche Zuführanschluss für Schutzgas mit seinem Spülauslass auf einer Zuführseite oder Eingangsseite des Filters bei der Filteranschlussschnittstelle mündet. Solchenfalls kann der Filter, unmittelbar vor der Durchführung eines Filterwechsels mit Schutzgas gespült werden, und unmittelbar beim Abnehmen des Filters von der Filteranschlussschnittstelle wird der hierfür verwendete Beutel ebenfalls mit Schutzgas gespült.
  • Es kann sich hierfür auch als vorteilhaft erweisen, wenn der zusätzliche Zuführanschluss öffenbar und schließbar ausgebildet ist oder wenn dem zusätzlichen Zuführanschluss eine öffenbare und schließbare Sperreinrichtung in einer Schutzgas-Zuführleitung zugeordnet ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch eine Sachgesamtheit mit den Merkmalen der Ansprüche 11 bis 13 und die Verwendung einer Sachgesamtheit nach Anspruch 14.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Schutzansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. In der Zeichnung zeigt:
    • 1 in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik;
    • 2 eine perspektivische Darstellung eines an einer Filteranschlussschnittstelle montierten Filters bei einer Vorrichtung nach 1;
    • 3 eine perspektivische Ansicht der 1, teilweise aufgeschnitten im Bereich der Filteranschlussschnittstelle;
    • 4 eine perspektivische Ansicht der 1, in vertikaler Ebene aufgeschnitten;
    • 5 eine schematische Ansicht einer Filteranschlussschnittstelle mit abgenommenem in einem Beutel aufgenommenen gebrauchten Filter;
    • 6-9 weitere Ansichten des Filters und der Filteranschlussschnittstelle der 2-5.
  • 1 zeigt schematisch eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnete Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik. Die Vorrichtung 2 umfasst eine Prozesskammer 4 für die additive Fertigung betreffender Gegenstände durch sogenanntes selektives Aufschmelzen und Verfestigen von Pulverlagen mittels Laserenergie. Hierfür ist ein umlenkbare und in an sich bekannter Weise verfahrbare Laserscaneinrichtung mit Bezugszeichen 6 angedeutet, bei der ein Laserstrahl eine jeweils oberste Pulverlage eines lediglich angedeuteten Pulverbetts an vorbestimmbaren Bereichen aufzuschmelzen vermag. Durch Wiederverfestigen der aufgeschmolzenen Bereiche wird ein betreffender Gegenstand schichtweise additiv aufgebaut. Die Vorrichtung 2 umfasst weiter einen Einlass 10 und einen Auslass 12 für Schutzgas. Das die Prozesskammer 4 durchströmende Schutzgas wird über eine von dem Auslass 12 wegführende Leitung 14 einem Filter 16 zugeführt und nach einer Filterung aus dem Filter 16 abgeführt.
  • Der Filter 16 ist in Form einer gehäusebildenden Kartusche 18 mit einem darin aufgenommenen Filtermedium 20 ausgebildet. Die Kartusche 18 mit dem Filtermedium 20 bildet also den als solchen ergreifbaren und handhabbaren Filter 16. Der Filter 16 ist als eine solche handhabbare Einheit an einer Filteranschlussschnittstelle 22 anbringbar und ablösbar, so dass der Filter 16 als Ganzes im verbrauchten und verschmutzten Zustand von der Vorrichtung 2 abgenommen und gegen einen neuen ausgetauscht werden kann.
  • Die 2 bis 9 zeigen Details der Anordnung des Filters 16 an der Filterschnittstelle 22. Auf diese Figuren wird nachfolgend Bezug genommen werden.
  • Die Filteranschlussschnittstelle 22 ist von einem tellerflanschartigen Bauteil 24 gebildet, auf dessen einer Seite eine Anschlussstelle 26 für die von dem Auslass 12 der Prozesskammer 4 wegführende Leitung 14 vorgesehen ist. Diese Anschlussstelle 26 mündet innerhalb des Bauteils 24 in einem in einer Umfangsrichtung erstreckten halbringförmigen Verteilerraum 28 und gelangt von dort auf die gegenüberliegende Seite des tellerflanschartigen Bauteils 24, an die ein Eingangsbereich 30 des Filters 16 an die Filteranschlussschnittstelle 22 angrenzt. Von dort gelangt verunreinigtes Schutzgas in das Innere des Filters 16. Es durchströmt das Filtermedium 20 und gelangt in einen inneren zylindrischen Raum 32, welcher die Ausgangsseite 34 des Filters 16 bildet. Von dort gelangt das gereinigte Schutzgas über eine Auslassöffnung 36 zu einer Anschlussstelle 38 für eine von dem Bauteil 24 wegführende Verrohrung 40.
  • Die Auslassöffnung 36 für die Ausgangsseite 34 des Filters 16 bildet zugleich eine Haltevorrichtung 42 für den Filter 16. Die Haltevorrichtung 42 und der Filter 16 können über an sich beliebige Montagevorrichtungen, vorzugsweise eine Gewindeverbindung oder eine bajonettartige Montagevorrichtung oder -verbindung, miteinander verbindbar sein. An der der Filteranschlussschnittstelle 22 zugewandten Stirnseite der gehäusebildenden Kartusche 18 des Filters 16 sind in Umfangsrichtung erstreckte Dichtmittel 44, 45 ausgebildet, welche die vorerwähnte Eingangsseite 30 des Filters 16 dichtend begrenzen.
  • Wie man am besten aus 3 und 9 erkennt, ist im Bereich der Filteranschlussschnittstelle 22 ein zusätzlicher Zuführanschluss 50 für Schutzgas vorgesehen. Er weist einen im dargestellten Fall in das Innere des halbringförmigen Verteilerraums 28 mündenden Spülauslass 52 auf, so dass der Filter über diesen zusätzlichen Zuführanschluss 50 mit Schutzgas beaufschlagt und gespült werden kann, auch wenn die Schutzgaszuführung über die Prozesskammer nicht aktiv ist. Dies erweist sich als vorteilhaft bei einem Filterwechsel, der nachfolgend erläutert werden wird:
  • Vor einem Filterwechsel werden ein hinreichend groß bemessener Beutel 60, ein spannringartiges Verschlussmittel 62 und ein weiteres um den Beutel 60 herum zusammenziehbares Verschlussmittel 64, insbesondere in Form eines Kabelbinders 66, als Zubehörteile vorgehalten. Der Beutel 60 ist so bemessen, dass er in seinem Inneren den Filter 16 aufnehmen kann und in diesem Zustand die Längserstreckung des Filters 16 so deutlich übersteigt, dass er wie nachfolgend erläutert werden wird an einer Vorrichtungskomponente bei der Filteranschlussschnittstelle 22 festgelegt werden kann und im festgelegten Zustand zwischen der Filteranschlussschnittstelle 22 und dem Filter 16 dichtend eingeschnürt werden kann. Der Beutel 60 wird, wie in 5 schematisch dargestellt, von unten über den gesamten Filter 16 gestülpt und mit seinem die Beutelöffnung 61 begrenzenden Randbereich 68 um einen vorzugsweise außenzylindrischen Randbereich 70 einer Vorrichtungskomponente 72 des die Filteranschlussschnittstelle 22 bildenden tellerflanschartigen Bauteils 24 gelegt und dort dichtend mittels des spannringartigen Verschlussmittels 62 festgelegt. Bei dem spannringartigen Verschlussmittel 62 kann es sich im einfachsten Fall um ein elastisch dehnbares ringförmiges Verschlussmittel, zum Beispiel ein ringförmiges Elastomerelement, oder aber um einen Kabelbinder oder um schellenförmiges Verschlussmittel, beispielsweise mit einem Schnellspannmechanismus, handeln. Spätestens nach der lösbaren Fixierung des Beutels 60 an dem tellerflanschartigen Bauteil 24 wird die Schutzgaszufuhr über den weiteren Zuführanschluss 50 aktiviert, so dass der Filter 16 mit Schutzgas gespült wird. Sodann ergreift eine Bedienperson unter Zwischenordnung des Beutels 60 den Filter 16 und löst diesen von der Filteranschlussschnittstelle 22, so dass der Filter 16 schwerkraftunterstützt von der Filteranschlussschnittstelle 22 in den Beutel 60 gleitet und in dem Beutel 60 aufgenommen ist. Nun wird auch das den Filter 16 umschließende Gasvolumen des Beutels 60 mit Schutzgas gespült, welches über die wegführende Verrohrung 40 abgeführt werden kann. Nach hinreichender Spülung des Beutels 60 kommt das weitere Verschlussmittel 64, vorzugsweise in Form eines Kabelbinders 66, zum Einsatz. Hiermit wird, wie schematisch in 5 dargestellt, der Beutel 60 mit dem darin aufgenommenen Filter 16 verschlossen. Danach wird der Beutel 60 von dem tellerflanschartigen Bauteil 24 durch Lösen des spannringartigen Verschlussmittels 62 gelöst. Der Beutel 60 mit dem Filter 16 kann nun einer Entsorgung zugeführt werden. Vorzugsweise wird der Beutel 60 mit dem Filter 16 aber in einen weiteren nicht dargestellten Beutel eingebracht, dessen Innenraum dann mit Hilfe einer Absaugvorrichtung evakuiert wird und auch dieser zweite Beutel dann vorzugsweise im Wesentlichen gasdicht verschlossen wird.
  • Sodann wird ein neuer Filter 16 an der Filteranschlussschnittstelle 22 bzw. an der Haltevorrichtung 42 montiert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1839781 [0002]

Claims (14)

  1. Vorrichtung (2) zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik, insbesondere durch selektives Aufschmelzen und Verfestigen von Pulverlagen mittels Laserenergie, mit einer Prozesskammer (4) für die additive Fertigung mit wenigstens einem Einlass (10) und wenigstens einem Auslass (12) für Schutzgas, und mit einem Filter (16), der mit einer von dem Auslass (12) wegführenden Leitung (14) strömungsverbindbar ist und an einer hierfür vorgesehenen Filteranschlussschnittstelle (22) anbringbar und ablösbar ist, wobei der Filter (16) in Form einer gehäusebildenden Kartusche (18) mit einem darin aufgenommenen Filtermedium (20) ausgebildet ist, wobei für einen Filterwechsel ein nachgiebiger Beutel (60) mit einer Öffnung (61) vorgesehen ist, der losgelöst von dem Filter (16) als Zubehörteil vorgehalten wird, um zum Wechsel des Filters über den Filter gestülpt zu werden, wobei der Beutel derart dimensioniert ist, dass er den Filter (16) vollständig aufzunehmen vermag und sich mit einem die Öffnung (61) begrenzenden Randbereich (68) bis wenigstens zu der Filteranschlussschnittstelle (22) zu erstrecken vermag, um an einer Vorrichtungskomponente (72) im Wesentlichen dichtend lösbar festgelegt zu werden, und wobei zur lösbaren Fixierung des Beutels an der Vorrichtungskomponente (72) ein spannringartiges Verschlussmittel (62) als weiteres Zubehörteil vorgesehen ist, um den Beutel (60) von außen zu umgreifen und gegen die Vorrichtungskomponente (72) lösbar zu fixieren, so dass in diesem Zustand der Filter (16) von der Filteranschlussschnittstelle (22) gelöst werden kann, und dass das spannringartige Verschlussmittel (62) so ausgebildet ist, dass es nach dem Lösen von der Vorrichtungskomponente (72) um den Beutel (60) herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel (60) mit dem darin aufgenommenen Filter (16) hierdurch verschließbar ist, oder dass ein weiteres Verschlussmittel (64) als Zubehörteil vorgesehen ist, welches um den Beutel (60) herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel (60) mit dem darin aufgenommenen Filter (16) hierdurch verschließbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Verschlussmittel (64) nach Art eines Kabelbinders ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das spannringartige Verschlussmittel (62) nach Art eines Kabelbinders oder nach Art einer Schelle oder in Form eines elastisch aufdehnbaren Ringelements ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtungskomponente (72) zum lösbaren Festlegen des Beutels (60) mittels des spannringartigen Verschlussmittels (62) einen außenzylindrischen oder außenkonischen Wandbereich (70) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Filteranschlussschnittstelle (22) ein zusätzlicher Zuführanschluss (50) für Schutzgas vorgesehen ist, der einen Spülauslass (52) aufweist, der derart angeordnet und ausgebildet ist, dass er zumindest beim Abnehmen des Filters (16) das Innere des den Filter aufnehmenden Beutels (60) mit Schutzgas zu beaufschlagen vermag.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filteranschlussschnittstelle (22) und die Vorrichtungskomponente (72) von demselben Bauteil (24) gebildet sind.
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filteranschlussschnittstelle (22) von einem insbesondere tellerflanschartigen Bauteil (24) gebildet ist, an dessen einer Seite eine Anschlussstelle (26) für die von dem Auslass (12) der Prozesskammer (4) wegführende und zu dem Filter (16) hinführende Leitung (14) und eine Anschlussstelle (38) für eine Leitung (40) für die Ableitung von durch den Filter (16) gefiltertem Gas ausgebildet ist und an dessen anderer Seite eine Haltevorrichtung (42) für den Filter (16) ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Zuführanschluss (50) für Schutzgas bei dem die Filteranschlussschnittstelle (22) bildenden Bauteil (24) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Zuführanschluss (50) für Schutzgas mit seinem Spülauslass (52) auf einer Zuführseite oder Eingangsseite (30) des Filters (16) bei der Filteranschlussschnittstelle (22) mündet.
  10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche 4-9, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Zuführanschluss (50) öffenbar und schließbar ausgebildet ist oder dass dem zusätzlichen Zuführanschluss (50) eine öffenbare und schließbare Sperreinrichtung in einer Schutzgas-Zuführleitung zugeordnet ist.
  11. Sachgesamtheit zur Durchführung eines Filterwechsels bei einer Vorrichtung (2) zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik nach einem der Ansprüche 1-10, umfassend einen von dem Filter (16) der Vorrichtung (2) losgelösten als Zubehörteil vorzuhaltenden Beutel (60) mit einer Öffnung (61), der so bemessen ist, dass er mit der Öffnung (61) über den Filter (16) gestülpt werden kann und den Filter (16) vollständig aufzunehmen vermag und dabei über den Filter (16) um wenigstens 5 cm, vorzugsweise um wenigstens 10 cm vorsteht, ein spannringartiges Verschlussmittel (62), um den Beutel (60) von außen zu umgreifen und gegen eine Vorrichtungskomponente (72) lösbar zu fixieren, ein weiteres Verschlussmittel (64) als Zubehörteil, welches um den Beutel (60) herum derart zusammenziehbar ist, dass der Beutel (60) mit dem darin aufgenommenen Filter (16) hierdurch verschließbar ist.
  12. Sachgesamtheit nach Anspruch 11, weiter umfassend einen Filter (16).
  13. Sachgesamtheit nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Verschlussmittel (64) ein Kabelbinder ist.
  14. Verwendung einer Sachgesamtheit nach Anspruch 11, 12 oder 13 zur Durchführung eines Filterwechsels bei einer Vorrichtung (2) zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik nach einem der Ansprüche 1-10.
DE202019100785.0U 2019-02-12 2019-02-12 Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen in additiver Fertigungstechnik Active DE202019100785U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN113954357A (zh) * 2021-10-20 2022-01-21 安徽理工大学 一种环保型废旧塑料处理3d打印系统

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1839781A2 (de) 2006-03-30 2007-10-03 Matthias Fockele Vorrichtung zur Herstellung von Gegenständen durch schichtweises Aufbauen aus pulverförmigem Werkstoff

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