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Die Erfindung betrifft eine Straßenkappe mit einem Oberteil, das einen Hohlkörper aufweist, der von einer umlaufenden Seitenwandung sowie einem offenen oberen Ende und einem offenen unteren Ende begrenzt ist, mit einem Deckel zum Verschließen des oberen Endes des Hohlkörpers des Oberteils und mit einem Unterteil, das einen Hohlkörper aufweist, der von einer umlaufenden Seitenwandung sowie einem offenen oberen Ende und einem offenen unteren Ende begrenzt und zum Einbau unter einer Verkehrsfläche oder im Erdboden vorgesehen ist, wobei zum Einbau in eine Verkehrsfläche oder den Erdboden das Oberteil mit seinem unteren Ende in das obere Ende des Unterteils steckbar und unter Einhaltung eines vorbestimmten Einbaumindestabstandes zwischen dem unteren Ende des Hohlkörpers des Oberteils und dem oberen Ende des Hohlkörpers des Unterteils anordenbar ist.
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Eine derartige Straßenkappe ist seit langem bekannt, befindet sich in vielfacher Form im Einsatz und zählt zu den sog. Straßeneinbauten. Es handelt sich dabei bevorzugt um einen kleinen Schutzschacht, der dazu dient, unterhalb der Straßenoberfläche bzw. Verkehrsfläche eingebaute Armaturen von Wasser-, Abwasser-, Gas- oder Fernwärmeleitungen leicht zugänglich und bedienbar zu machen. Dabei sitzen die Straßenkappen im Straßenbereich ungefähr senkrecht über den Armaturen. Die Straßenkappen weisen einen hohlen Rahmen auf, der auf der Oberseite mit einem Deckel abgeschlossen wird. Bei der Straßenkappe der eingangs genannten Art handelt es sich um eine Ausführung, bei der der Rahmen in ein Oberteil und ein Unterteil unterteilt ist, wodurch sich die Straßenkappe in ihrer Höhe an die Gegebenheiten des Einbauortes und insbesondere an die Dicke der Trag- und/oder Deckschicht anpassen lässt. Auf diese Weise lässt sich eine solche Straßenkappe, die deshalb auch als höhenverstellbare Straßenkappe bezeichnet wird, oberflächenbündig einbauen und kommt insbesondere beim Asphaltstraßenbau zur Anwendung. Grundsätzlich ist der Einbau aber auch in anderen Verkehrsflächen oder auch nur einfach im Erdreich denkbar. Der hohle Rahmen kann grundsätzlich unterschiedliche Querschnittsformen aufweisen, wobei insbesondere Straßenkappen mit einem im Querschnitt kreisförmigen, elliptischen oder rechteckigen Rahmen zum Einsatz kommen. Gewöhnlich ist der Deckel in den oberen Rand des Oberteils eingelegt und mit einem Steg zum Ausheben versehen. Das Ausheben des Deckels erfolgt in der Regel mit einem Kappenhammer oder einem Schieberschlüssel, der auch zur Betätigung der Armatur verwendet werden kann. Die Deckel sind meist mit einem Dorn oder mit einer Kette am Rahmen befestigt. Die Herstellung der Straßenkappen erfolgt entweder aus Gusseisen, insbesondere Grauguss, oder seit geraumer Zeit auch alternativ aus Kunststoff.
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Der Einbau einer Straßenkappe der eingangs genannten Art erfolgt in der Regel so, dass zunächst das Unterteil an der Einbaustelle platziert wird, bevor um das Unterteil herum eine Untergrundschicht, insbesondere aus Schotter, Sand oder Erdreich, aufgefüllt wird. Hierzu erfolgt die Anordnung des Unterteils entweder, bevor die Untergrundschicht ausgetragen wird, oder in einem Loch oder einer Grube, das bzw. die zuvor in eine bereits vorhandene Untergrundschicht eingebracht worden ist. Anschließend wird das Oberteil mit seinem offenen unteren Ende in das offene obere Ende des Unterteils gesteckt und gleichzeitig oder im Anschluss daran zunächst eine Tragschicht und dann eine Deckschicht oder alternativ eine kombinierte Trag- und Deckschicht auf die Untergrundschicht aufgetragen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Oberteil mit ihrem vom Deckel zu verschließenden, offenen oberen Ende bündig zur Oberfläche der Deckschicht angeordnet wird, was bevorzugt durch Einwalzen erfolgt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, bei einer Straßenkappe der eingangs genannten Art zusätzliche konstruktive Maßnahmen vorzuschlagen, die ein kontrolliertes und leichteres Aufbringen einer Deckschicht und einen kontrollierten und leichteren Einbau der Straßenkappe ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einer Straßenkappe mit einem Oberteil, das einen Hohlkörper aufweist, der von einer umlaufenden Seitenwandung sowie einem offenen oberen Ende und einem offenen unteren Ende begrenzt ist, mit einem Deckel zum Verschließen des oberen Endes des Hohlkörpers des Oberteils und mit einem Unterteil, das einen Hohlkörper aufweist, der von einer umlaufenden Seitenwandung sowie einem offenen oberen Ende und einem offenen unteren Ende begrenzt und zum Einbau unter einer Verkehrsfläche oder im Erdboden vorgesehen ist, wobei zum Einbau in eine Verkehrsfläche oder den Erdboden das Oberteil mit seinem unteren Ende in das obere Ende des Unterteils steckbar und unter Einhaltung eines vorbestimmten Einbaumindestabstandes zwischen dem unteren Ende des Hohlkörpers des Oberteils und dem oberen Ende des Hohlkörpers des Unterteils anordenbar ist, gekennzeichnet durch eine lösbare Arretierung, die für eine temporäre Anordnung des Oberteils am Unterteil mit einem gegenüber dem Einbaumindestabstandsmaß geringeren Abstand zwischen dem unteren Ende des Hohlkörpers des Oberteils und dem oberen Ende des Hohlkörpers des Unterteils ausgebildet ist.
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Dadurch, dass erfindungsgemäß eine lösbare Arretierung vorgesehen ist, die für eine temporäre Anordnung des Oberteils am Unterteil mit einem gegenüber dem Einbaumindestabstandsmaß geringeren Abstand zwischen dem unteren Ende des Hohlkörpers des Oberteils und dem oberen Ende des Hohlkörpers des Unterteils ausgebildet ist, lässt sich in der Einbauphase das Oberteil gegenüber dem später dauerhaft eingebauten Zustand weiter aus dem Unterteil herausziehen und in einer Höhe über dem späteren Niveau der Deckschicht temporär fixieren. Die Erfindung ermöglicht demnach eine temporäre Höhenarretierung während der Einbauphase. Anschließend bei Beendigung der Einbauphase wird die erfindungsgemäße Höhenarretierung wieder gelöst und dadurch das Oberteil auf das für den dauerhaft eingebauten Zustand vorgesehene Niveau abgesenkt, so dass die Oberseite des Oberteils der Straßenkappe in die gewünschte fluchtende Ausrichtung zur Oberfläche der dann fertiggestellten Deckschicht gebracht wird. Die erfindungsgemäße temporäre Höhenarretierung ermöglicht ein kontrolliertes und leichteres Auffüllen der Deckschicht und ggf. auch der darunter anzuordnenden Tragschicht. Ist die Straßenkappe am oberen Ende ihres Oberteils mit einem flanschartigen Rand zur Auflage auf die Deckschicht vorgesehen, was bevorzugt der Fall ist, erlaubt das erfindungsgemäße temporäre Hochhalten des Oberteils in der Einbauphase auch auf besonders einfache und zugleich wirkungsvolle Weise ein Unterstopfen dieses Randes. Mit Hilfe der Erfindung wird das Risiko von Baumängeln aufgrund fehlender Verdichtung der Deckschicht und ggf. auch der Tragschicht unter der Auflagefläche des Oberteils der Straßenkappe und somit eventuelle spätere Setzungen der Straßenkappe verringert oder gänzlich vermieden. Schließlich wird unter Zuhilfenahme der Erfindung für den Einbau der Straßenkappe nur noch eine einzige Person benötigt. Nach alledem wird also mit Hilfe der Erfindung der Einbau der Straßenkappe erheblich erleichtert.
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Auch wenn die Erfindung vorliegend für eine Straßenkappe vorgesehen ist, so ist die Erfindung nicht auf eine Straßenkappe beschränkt, sondern lässt sich beispielsweise auch grundsätzlich für eine größere Schachtabdeckung realisieren.
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Bevorzugte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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So weist bevorzugt die lösbare Arretierung ein an der Innenseite der Seitenwandung des Hohlkörpers des Unterteils ausgebildetes Stützelement auf, das in einem gegenüber dem Einbaumindestabstand geringeren Abstand vom oberen Ende des Hohlkörpers des Unterteils angeordnet und zur temporären Abstützung des unteren Endes des Hohlkörpers des Oberteils ausgebildet ist.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung dieser Ausführung ist das Stützelement als Aussparung ausgebildet, in der das untere Ende des Hohlkörpers des Oberteils mit einem Abschnitt aufgenommen wird. Der Vorteil dieser Weiterbildung besteht darin, dass im Bereich des als Aussparung ausgebildeten Stützelementes der Innendurchmesser des Hohlkörpers des Unterteils unberührt bleibt.
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Bei einer alternativen Weiterbildung der zuvor angesprochenen bevorzugten Ausführung ist das Stützelement als Vorsprung ausgebildet, das sich in Richtung winklig oder quer zur Längserstreckung des Hohlkörpers des Unterteils zwischen seinem oberen und seinem unteren Ende über einen Abschnitt der Seitenwandung des Hohlkörpers des Unterteils erstreckt, wobei der Abstand des Stützelementes von der gegenüberliegenden Seite der Seitenwandung des Hohlkörpers des Unterteils größer als die äußere Breite des Hohlkörpers des Oberteils zumindest in dem Bereich zwischen dessen unterem Ende und einem im Einbauzustand zum Stützelement benachbart befindlichen Abstand ist. Der Vorteil dieser Ausführung besteht darin, dass sich aufgrund der Ausbildung als Vorsprung das Stützelement nach dem Hochziehen des Oberteils sozusagen auf haptische Weise einfach finden lässt und somit eine schnelle und unkomplizierte lösbare Arretierung ermöglicht, da ja ein Sichtkontakt nicht möglich ist.
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Bei einer weiteren alternativen Weiterbildung der zuvor angesprochenen bevorzugten Ausführung ist das Stützelement als Vorsprung ausgebildet, das sich in Richtung winklig oder quer zu der zwischen seinem oberen Ende und seinem unteren Ende definierten Längserstreckung des Hohlkörpers des Unterteils über einen Abschnitt der Seitenwandung des Hohlkörpers des Unterteils erstreckt und die Außenseite des Hohlkörpers des Oberteils mit einer länglichen Aussparung versehen ist, die sich vom unteren Ende des Hohlkörpers des Oberteils in Richtung auf das obere Ende des Hohlkörpers des Oberteils erstreckt und zur Aufnahme des Stützelementes ausgebildet ist. Bei dieser Konstruktion ragt im Einbauzustand das als Vorsprung ausgebildete Stützelement in die vertikale Aussparung an der Außenseite des Hohlkörpers des Oberteils. Zum temporären Hochhalten und Arretieren wird das Oberteil so weit nach oben gezogen, bis das Stützelement aus der Aussparung gelöst ist, und anschließend wird das Oberteil leicht verdreht und dann auf dem Stützelement abgelegt. Auch bei dieser Weiterbildung besteht der Vorteil darin, dass sich das Stützelement sozusagen auf haptische Weise einfach finden lässt und somit eine schnelle und unkomplizierte lösbare Arretierung ermöglicht, da ja ein Sichtkontakt nicht möglich ist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der zuvor angesprochenen Ausführung beträgt die quer zur Längserstreckung des Hohlkörpers des Unterteils definierte Breite des Stützelementes nur einen Bruchteil der Breite oder des Umfanges der Seitenwandung des Hohlkörpers des Unterteils, so dass das untere Ende des Oberteils nur mit einem schmalen Abschnitt abgestützt wird und dadurch während des temporären Hochhaltens und Arretierens das Oberteil in eine gegenüber dem Unterteil leicht gekippte oder geneigte Stellung gelangt.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten einzigen Figur näher erläutert, in der eine Straßenkappe gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel in einer temporären höhenarretierten Stellung während der Einbauphase dargestellt ist.
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In der beiliegenden einzigen Figur ist eine Straßenkappe 2 gemäß einer bevorzugten Ausführung im Längsschnitt dargestellt. Die Straßenkappe weist ein Oberteil 4 mit einem Hohlkörper 6 auf, der von einer umlaufenden Seitenwandung 8 sowie einem offenen oberen Ende 10 und einem offenen unteren Ende 12 begrenzt ist. Am oberen Ende 10 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 ist einstückig mit diesem ein umlaufender flanschartiger Rand 14 zur Auflage auf eine Verkehrsfläche oder einen Erdboden ausgebildet.
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Ferner weist die Straßenkappe 2 einen Deckel 16 zum Verschließen des oberen Endes 10 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 auf. In der Darstellung der Figur ist der Deckel 16 in seiner geschlossenen Stellung gezeigt. Hierzu liegt der Deckel 16 mit seinem umlaufenden Rand auf einem im oberen Ende 10 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 vertieft ausgebildeten, nach innen vorspringenden, umlaufenden Absatz 10a auf und ist somit versenkt angeordnet, so dass im dargestellten Ausführungsbeispiel seine Oberseite 16a mit der Oberseite 14a des umlaufenden flanschartigen Randes 14 fluchtet. Ferner ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der Deckel 16 mit einer mittig angeordneten Vertiefung 18 versehen, die von einem auf Höhe der Oberseite 16a des Deckels 16 liegenden Steg 20 überbrückt wird. Dieser Steg 20 dient zum Ausheben des Deckels 16 mit Hilfe eines hierfür geeigneten Werkzeuges wie insbesondere eines Kappenhammers oder eines Schieberschlüssels. Benachbart zum oberen Ende 10 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 ist an der Innenseite 8a der Seitenwandung 8 ein radial nach innen ragender Vorsprung 22 ausgebildet, der eine Durchgangsbohrung 22a enthält, die in Richtung der Längserstreckung des Oberteils 4, die zwischen dem oberen Ende 10 und dem unteren Ende 12 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 definiert ist, verläuft. Durch diese Durchgangsbohrung 22a ist ein Dorn 24 lose geführt, der mit seinem oberen Ende 24a am Deckel 16 befestigt ist und vom Deckel 16 nach unten in den Hohlkörper 6 des Oberteils 4 ragt und dessen freies unteres Ende 24b als flanschartiger Kopf mit einer größeren Breite ausgebildet ist. Der Dorn 24 dient dazu, den Deckel 16 in seiner geöffneten Stellung unverlierbar am Oberteil 4 der Straßenkappe 2 zu halten, wobei der Kopf 24b einen Anschlag an dem Vorsprung 22 bildet und ein Lösen des Dornes 4 aus der Durchgangsbohrung 22a verhindert.
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Ferner weist die Straßenkappe 2 ein Unterteil 30 mit einem Hohlkörper 32 auf, der von einer umlaufenden Seitenwandung 34 sowie einem offenen oberen Ende 36 und einem offenen unteren Ende 38 begrenzt und zum Einbau unter einer Verkehrsfläche insbesondere in eine Schotterschicht oder in einen Erdboden vorgesehen ist. Das offene obere Ende 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 ist mit einem radial nach innen vorspringenden, umlaufenden, schmalen Rand 40 versehen, dessen lichte Öffnungsbreite zumindest geringfügig größer als die äußere Breite des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 ist. Ferner ist im dargestellten Ausführungsbeispiel das offene untere Ende 38 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 mit einem nach außen ragenden umlaufenden Sockelrand 42 versehen, der im eingebauten Zustand der Straßenkappe 2 eine Verankerung in der Schotterschicht oder dem Erdboden bildet.
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Wie die Figur des Weiteren erkennen lässt, ist im dargestellten Ausführungsbeispiel an der Innenseite 34a der Seitenwandung 34 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 einstückig mit dieser ein Stützelement 44 angeordnet, das als Vorsprung ausgebildet ist und nach innen ragt. Das Stützelement 44 ist an seiner Oberseite mit einer Auflagerfläche 44a versehen, die sich quer zu der zwischen dem oberen Ende 36 und dem unteren Ende 38 definierten Längserstreckung des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 erstreckt. Der lichte Abstand des Stützelementes 44 zu der gegenüberliegenden Innenseite 34a der Seitenwandung 34 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 ist größer als die äußere Breite des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4. Im dargestellten Ausführungsbeispiel hat das Stützelement 44 etwa die gleiche radiale Breite wie der nach innen gerichtete Rand 40 am oberen Ende 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30. Der Abstand der Auflagerfläche 44a des Stützelementes 44 zum oberen Rand 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 ist in der Figur als Maß A gekennzeichnet.
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Demnach ist die Straßenkappe 2 als höhenverstellbare Straßenkappe mit einem zweiteiligen Rahmen ausgebildet, der aus dem Oberteil 4 und dem Unterteil 30 besteht, wobei im eingebauten Zustand der Straßenkappe 2 das Oberteil 4 in das Unterteil 30 gesteckt ist, und zwar unter Einhaltung eines vorbestimmten Einbaumindestabstandes zwischen dem unteren Ende 12 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 und dem oberen Ende 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30. Dabei ist dieser vorbestimmte Einbaumindestabstand größer als das Abstandsmaß A zwischen der Auflagerfläche 44a des Stützelementes 44 und dem oberen Rand 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30.
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In der Figur ist die Straßenkappe 2 nicht im fertig eingebauten Zustand dargestellt, sondern in einem temporären Zustand während der Einbauphase. In diesem Zustand wird das Oberteil 4 zumindest für kurze Zeit in einer höheren Position gehalten als im späteren ein fertig gebauten Zustand, wodurch das Oberteil 4 mit seinem oberen Ende 10 und dem umlaufenden flanschartigen Rand 14 oberhalb der Oberfläche der einzubringenden Deckschicht oder des einzubringenden Erdreiches liegt. Diese Oberfläche, die das Einbauniveau definiert und eine Verkehrsfläche bilden kann, ist in der Figur gestrichelt angedeutet und mit dem Bezugszeichen „46“ gekennzeichnet. Damit während der Einbauphase das Oberteil 4 der Straßenkappe 2 hochgehalten werden kann, ist das Stützelement 44 als temporäres Lager vorgesehen, auf dessen Auflagerfläche 44a der Hohlkörper 6 des Oberteils 4 mit dem unteren Rand 8b der Seitenwandung 8 aufliegt.
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Bei dem Stützelement 44 handelt es sich bevorzugt nur um ein sehr schmales Bauteil, so dass die Länge der Auflagerfläche 44a auf dem Stützelement 44 nur einen geringen Bruchteil der Breite oder des Umfanges der Seitenwandung 34 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 beträgt. Somit wird das Oberteil 4 mit seinem unteren Ende 12 nur an einer Seite vom Stützelement 44 abgestützt. Dies hat aufgrund der zuvor beschriebenen Breitenverhältnisse zur Folge, dass in diesem Zustand das Oberteil 4 in Richtung des gegenüberliegenden Abschnittes des radial nach innen vorstehenden Randes 40 am oberen Ende 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 geringfügig kippt bzw. geneigt ist, wie die Figur erkennen lässt. Soll nach Fertigstellung der Aufschüttung der Tragschicht und der Deckschicht die Straßenkappe 2 in ihren festen Einbauzustand überführt werden, indem sie mit dem flanschartig umlaufenden Rand 14 am oberen Ende 10 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 in der Deckschicht versenkt angeordnet ist und dabei die Oberseite 14a des umlaufenden flanschartigen Randes 14 mit der Oberfläche 46 der Deckschicht fluchtet, wird das Oberteil 4 geringfügig nach oben gezogen, wodurch der untere Rand 8b der Seitenwandung des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 von der Auflagerfläche 44a des Stützelementes 44 angehoben wird und sich somit von dieser löst. Anschließend wird das so noch weiter angehobene Oberteil 4 in Ausrichtung zum Unterteil 30 gebracht, was in der Regel eine vertikale Ausrichtung bedeutet. Dies wiederum führt dazu, dass die Seitenwand 8 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 mit ihrem unteren Rand 8b nicht mehr auf das Stützelement 44 gerichtet, sondern von diesem versetzt angeordnet ist. Somit ist das Oberteil 4 frei, wieder weiter in das Unterteil 30 geschoben zu werden, wobei sich dann die Seitenwandung 8 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 zumindest in einem geringen Abstand vom Stützelement 44 an diesem vorbeibewegt. Im fertig eingebauten Zustand ist der Abstand zwischen dem unteren Ende 12 des Hohlkörpers 6 des Oberteils 4 und dem oberen Ende 36 des Hohlkörpers 32 des Unterteils 30 zumindest geringfügig größer als das Abstandsmaß A.
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Somit bewirkt das Stützelement 44 eine temporäre lösbare Arretierung des Oberteils 4 am Unterteil 30 in einer gegenüber dem fertig eingebauten Zustand erhöhten Stellung während der Einbauphase.
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Die Straßenkappe 2 ist bevorzugt als zylindrischer Rotationskörper ausgebildet, was auch für den Deckel gilt. Alternativ sind aber grundsätzlich auch andere Querschnittsformen wie insbesondere elliptische oder rechteckige Querschnittsformen denkbar, was grundsätzlich auch für den Deckel 16 gilt.