DE102004017805A1 - Schachtabdeckung - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Schachtabdeckung für Schächte von insbesondere Entwässerungskanälen, wobei der Schacht oben einen einseitigen Schachtkonus aufweist, auf dem entweder direkt, oder unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Höhenausgleichsringe ein Arretierungsring aufliegt, in dem von oben vertikal verschieblich ein den Schachtdeckel tragender Schachtabdeckungsrahmen mit Schmutzfängertaschen gelagert ist.
- Üblicherweise wird, wie aus der Praxis bekannt, eine Schachtabdeckung gegebenenfalls unter Verwendung von Höhenausgleichsringen auf den Schachtkonus eines Schachtes aufgemörtelt. Es entsteht dabei eine starre, setzungsfreie Einheit, die bei einem Setzen des Fahrbahnbelages über das Straßenniveau herausragt. Die hierbei entstehenden Kanten können den Straßenverkehr erheblich stören. Bei Schneeräumungsarbeiten werden sowohl die Schachtabdeckungen als auch die Schilde der Schneeräumungsfahrzeuge erheblich beschädigt.
- Ein weiterer Nachteil dieser Schachtabdeckung nach dem Stand der Technik besteht darin, dass durch die auf die starre Schachtabdeckung einwirkenden Stöße durch den Straßenverkehr und beispielsweise Schneeräumungsarbeiten die Schachtabdeckung und/oder der Schachtkonus oder die Höhenausgleichsringe beschädigt werden, so dass auf Dauer teure und aufwendige Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Diese Nachteile, die dadurch entstehen, dass das Schachtbauwerk den Setzungsbewegungen der Fahrbahn nicht folgen kann, können dadurch beseitigt werden, dass die Schachtabdeckung nicht starr auf dem Schachtbauwerk sitzt, sondern dass sie direkt in den Fahrbahnbelag eingebettet ist und von diesem getragen wird.
- Aus der Praxis ist es bekannt, diesen Nachteil dadurch zu vermeiden, dass ein Auf lagering auf den Schacht aufgemörtelt wird. In diesem Auflagering wird dabei der gusseiserne Rahmen der Schachtabdeckung über einen angegossenen Zylinderstutzen höhenverstellbar geführt. Der gusseiserne Rahmen wird dabei genau auf die richtige Höhe eingestellt und beim Erstellen des bituminösen Fahrbahnbelages eingewalzt. Der gusseiserne Rahmen macht jede Höhenveränderung des Straßenniveaus infolge von Setzungsbewegungen mit, da er frei im Auflagering vertikalfrei geführt ist. Das Problem eines möglichen Höhenunterschiedes zwischen der Oberkante der Schachtabdeckung und dem Straßenniveau ist auf diese Weise gelöst.
- Bei Rahmen mit angegossenen Schmutzfängertaschen setzen sich diese in der Tiefstlage des Schachtabdeckungsrahmens auf den Arretierungsring auf. Somit ist in diesem Fall die Höhenverstellung durch die Höhe der Schmutzfängertaschen begrenzt.
- Der Größe der vertikalen Verstellbarkeit des Schachtabdeckungsrahmens bzw. einer Verminderung dessen Bauhöhe kommt jedoch eine entscheidende Rolle zu. Aus der Praxis ist zur Lösung dieses Problems eine Ausführung bekannt, bei der ein Führungsring in seiner Höhenerstreckung Aussparungen/Vertiefungen besitzt, die mit den Außenkonturen der Schmutzfängertaschen korrespondieren. Über einen unteren Zylinderstutzen wird dabei der Schachtabdeckungsrahmen sowohl horizontal als auch vertikal im Arretierungsring geführt. In einer tiefen Stellung des Rahmens lässt sich dieser soweit absenken, dass die Schmutzfängertaschen/Vertiefungen in den Führungsring hineingreifen.
- Das bedeutet, dass das Absenkmaß um die Tiefe der Aussparungen/Vertiefungen vergrößert ist, da sich die Taschen nicht nur bis auf die Oberkante des Führungsrings sondern bis auf den Grund der Aussparungen/Vertiefungen absenken können. Bei dieser, durch die
DE 20004987 U1 vorbekannten Konstruktion wird erreicht, dass der Schachabdeckungsrahmen vertikal frei in einer gebundenen oder ungebundenen Tragschicht der Straßendecke schwimmend gelagert ist und in diese bündig eingewalzt werden kann. Behinderungen des Straßenverkehrs, sowie Beschädigungen der Schachtabdeckung und des Schachtkonus oder der Ausgleichsringe werden vermieden. Beim Setzen der Straßendecke passt sich der Schachtabdeckungsrahmen selbsttätig dem geänderten Straßenniveau an. - Nachteilig bei der vorgenannten Ausführung ist der hohe Zeitaufwand insbesondere bei Sanierung von Schächten in bereits dem Straßenverkehr übergebenen Straßen. Da die Höhenausgleichsringe und der Arretierungsring auf den Schachtkonus aufgemörtelt werden müssen – entsprechend einer Einbauvorschrift für die Schachtabdeckungen von Kanalschächten – muss vor dem Einsetzen des Schachtabdeckungsrahmens und dem Einbringen von gebundenen oder ungebundenen Tragschichten und der letzten Deckschicht das Abbinden der Mörtelfugen abgewartet werden, um ein Verschieben der Höhenausgleichsringe und des Schachtabdeckungsrings zu vermeiden. Dies bedeutet in der Praxis, dass vom Beginn der Sanierungsarbeiten, das heißt, vom Aufbruch bis zur Wiederfreigabe für den Straßenverkehr, mindestens zwei Tage vergehen.
- Die Aufgabe vorliegender Erfindung bestand nunmehr darin, für Schachtabdeckungen der eingangs genannten Art eine konstruktive Ausführung und ein Montageverfahren zu finden, das es ermöglicht, die Zeitdauer bei insbesondere Sanierungsarbeiten auf ein Minimum zu begrenzen und bei Neuinstallationen zu gewährleisten, dass Höhenausgleichsringe und Schachtabdeckungsrahmen zentrisch auf dem Schachtkonus gelagert sind.
- Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass der Anetierungsring aus einem vertikalen Steg mit Ausbuchtungen für die Aufnahme der äußeren Konturen der Schmutzfängertaschen des Schachtabdeckungsrahmens besteht, am unteren Ende einen horizontalen Auflageflansch aufweist, sowie außen am Auflageflansch schräg radial nach außen und unten weisend einen Zentrierungsbereich besitzt. Hierbei kann gemäß einer Ausführung der Erfindung der Zentrierungsbereich als umlaufender Bund ausgeführt sein. Gemäß einer zweiten Variante der Erfindung kann der Zentrierungsbereich in Form von Nocken ausgebildet sein. Hierbei sind auf dem Umfang des Auflageflansches des Anetierungsrings mindestens drei Nocken angeordnet. Durch diese erfindungsgemäße Konstruktion des Anetierungsrings ist gewährleistet, dass dieser stets zentrisch auf den Höhenausgleichsringen oder auf dem Schachtkonus aufsitzt. Gemäß einer weiteren Ausführung des Arretierungsrings sind in dem Auflageflansch Ausnehmungen angeordnet. Diese Ausnehmungen gewährleisten beim Aufsetzen des Arretierungsrings auf den Mörtel zusätzlich einen verschiebesicheren Sitz.
- Die erfindungsgemäße Ausbildung des Anetierungsrings gewährleistet weiter eine bis an durch technische Vorschriften sich ergebende Bauhöhe reduzierte Einbauhöhe des Systems. Die Schachtabdeckung gemäß der Erfindung kann selbst bei Einbauhöhen zwischen Schachtkonus und Oberkante Straßendecke < 20 cm eingesetzt werden.
- Gemäß der Erfindung besteht das Montageverfahren für die Schachtabdeckung der eingangs genannten Art darin, dass in einem ersten Schritt der Anetierungsring auf dem Schachtkonus oder mindestens einem Höhenausgleichsring aufgebracht wird, dass in einem zweiten Schritt eine Einbauschablone eingebracht wird, welche den Arretierungsring und gegebenenfalls den oder die Höhenausgleichsringe durchgreift und sich am Innenmantel des Schachtkonus zentriert, dass in einem dritten Schritt die ungebundene und gebundene Tragschicht bis etwa auf das Niveau der Oberkante des Anetierungsrings eingebracht und verdichtet wird und dass danach die Schablone entnommen, der Schachtabdeckungsrahmen mit dem Schachtdeckel eingesetzt, sowie in die Verschleißschicht verkehrsbündig eingebaut wird. Durch dieses Montageverfahren wird erreicht, dass der Arretierungsring und gegebenenfalls die Höhenausgleichsringe auf den Schachtkonus aufgemörtelt und sofort nach dem Einbringen der Schablone der Schachtabdeckungsrahmen mit der Schachtabdeckung aufgesetzt, die gebundene und/oder ungebundene Tragschicht eingebaut und mit der Verschleißschicht eingewalzt werden kann. Ein Verschieben des Arretierungsrings oder der Ausgleichsringe werden wirksam durch die Konstruktion des Arretierungsrings und das Montageverfahren mit der Einbauschablone vermieden. Der Zeitaufwand für die Sanierung einer beschädigten Schachtabdeckung oder eines renovierungsbedürftigen Schachtes wird auf die Hälfte, das heißt auf einen Tag Verkehrsbehinderung herabgesetzt.
- Gemäß der Erfindung greift die Schablone im oberen Bereich außen in die Ausbuchtungen für die Aufnahme der äußeren Konturen der Schmutzfängertaschen des Arretierungsrings ein und weist eine diesen in der Kontur etwa negativ entsprechende Gestalt auf. Im unteren Bereich ist die Schablone zylindrisch aufgeführt, wobei die Länge des zylindrischen Bereiches durch die maximale Bauhöhe der auf dem Schachtkonus liegenden Höhenausgleichsringe mitsamt dem Arretierungsring bestimmt ist. Durch diese erfindungsgemäße Gestaltung der Schablone wird zum einen vermieden, dass ungewollt Material der Tragschicht bei deren Einbau und Verdichten in die Schmutzfängertaschen einfällt, und zum anderen der zentrische Aufbau des kompletten Systems gewährleistet. Die Abbindung des Mörtels zwischen Arretierungsring und Schachtkrone oder Ausgleichsring kann zeitgleich mit dem Abbinden der eventuell gebundenen Tragschicht erfolgen.
- Einzelheiten der Erfindung sind in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen:
-
1 : einen Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Schachtabdeckung mit einem Halbschnitt durch eine Schmutzfängertasche und -
2 : den Schnitt nach1 ohne Schachtabdeckungsrahmen, ohne Schachtdeckel, jedoch mit eingesetzter Einbauschablone. - Auf dem Schachtkonus (
1 ) sind unter Zwischenlage von Mörtel (3 ) Höhenausgleichsringe (2 ) gelagert. Auf dem oberen Höhenausgleichsring (2 ) liegt unter Zwischenschaltung von Mörtel (3 ) der aus einem vertikalen Steg (4a ) und einem an dessen unterem Ende angeordneten Auflageflansch (4b ) bestehende runde Arretierungsring (4 ) auf. Außen am Auflageflansch (4b ) ist schräg nach außen und unten weisend, ein Zentrierungsbereich (4c ) angeordnet. Dieser Zentrierungsbereich (4c ) ist gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung als umlaufender Bund ausgeführt. Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Zentrierungsbereich (4c ) in Form von Nocken ausgebildet, wobei bei dieser Ausführung am Umfang des Auflageflansches (4b ) des Arretierungsrings (4 ) mindestens drei Nocken angeordnet sind. In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in dem Auflageflansch (4b ) Ausnehmungen, beispielsweise in Form von Bohrungen, angeordnet. - Auf seinem Umfang sind in dem Steg (
4a ) des Arretierungsrings (4 ) diagonal gegenüberliegend zwei Schmutzfängertaschen (5 ) angeordnet, in welche die äußere Kontur der durch den Stand der Technik bekannten und hier nicht weiter beschriebenen Schmutzfängertaschen des Schachtabdeckungsrahmens (6 ) eingreifen. Schachtabdeckungsrahmen (6 ) und Schachtdeckel (7 ) sind aus der Praxis bekannt. Schachtkonus (1 ) und Höhenausgleichsringe (2 ) sind von einer eingebrachten Frostschutzschicht (8 ) umgeben. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind der Arretierungsring (5 ) und der Schachtabdeckungsrahmen (6 ) von einer Tragschicht (9 ), einer Binderschicht (10 ) und einer bituminösen Deckschicht (11 ) umgeben. - Die Anordnung von Tragschicht (
9 ), Binderschicht (10 ) und Deckschicht (11 ) kann gemäß Einsatzort unterschiedlich sein. - In der
2 ist dargestellt der Einsatz der Einbauschablone (12 ) in dem Schachtkonus (1 ), den Ausgleichsringen (2 ) und dem Arretierungsring (4 ). Außen an der Schablone (12 ) sind Nocken (13 ) angeordnet, die negativ etwa der Form der Schmutzfängertaschen (5 ), des Anetierungsrings (4 ) entsprechen. Höhenausgleichsringe (2 ) und Arretierungsring (4 ) sind von einer eingebrachten Frostschutzschicht (8 ) und einer Tragschicht (9 ) umgeben. Nach dem Einbringen der Frostschutzschicht (8 ) und der Tragschicht (9 ) und deren Verdichten kann die Schablone (12 ) entfernt werden, ohne dass sich die Höhenausgleichsringe (2 ) und/oder der Arretierungsring (4 ) verschieben. Der Schachtabdeckungsrahmen kann eingesetzt, höhenmäßig fixiert, mit der Binderschicht (10 ) und/oder der Deckschicht (11 ) ummantelt und eingewalzt werden.
Claims (8)
- Schachtabdeckung für Schächte von insbesondere Entwässerungskanälen, wobei der Schacht oben einen einseitigen Schachtkonus (
1 ) aufweist, auf dem entweder direkt, oder unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Höhenausgleichsringe (2 ) ein Arretierungsring (4 ) aufliegt, in dem von oben vertikal verschieblich ein den Schachtdeckel tragender Schachtabdeckungsrahmen (6 ) mit Schmutzfängertaschen (5 ) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Arretierungsring (4 ) aus einem vertikalen Steg (4a ) mit Ausbuchtungen für die Aufnahme der äußeren Konturen der Schmutzfängertaschen (5 ) des Schachtabdeckungsrahmens (6 ) besteht, am unteren Ende einen horizontalen Auflageflansch (4b ) aufweist, sowie außen am Auflageflansch (4b ), schräg radial nach außen und nach unten weisend, einen Zentrierungsbereich (4c ) besitzt. - Schachtabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentrierungsbereich (
4c ) als umlaufender Bund ausgeführt ist. - Schachtabdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentrierungsbereich (
4c ) in Form von Nocken ausgebildet ist. - Schachtabdeckung nach den Ansprüchen 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Umfang des Auflageflansches (
4b ) des Arretierungsrings (4 ) mindestens drei Nocken angeordnet sind. - Schachtabdeckung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Auflageflansch (
4b ) Ausnehmungen angeordnet sind. - Montageverfahren für eine Schachtabdeckung für Schächte von insbesondere Entwässerungskanälen, wobei der Schacht oben einen einseitigen Schachtkonus (
1 ) aufweist, auf dem Schachtkonus (1 ) entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Höhenausgleichsringe (2 ) ein Arretierungsring (4 ) aufliegt, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt der Arretierungsring (4 ) auf die Krone des Schachtkonus (1 ) oder mindestens einen Höhenausgleichsring (2 ) aufgebracht wird, dass in einem zweiten Schritt eine Einbauschablone (12 ) eingebracht wird, welche den Arretierungsring (4 ) und gegebenenfalls die Höhenausgleichsringe (2 ) durchgreift und sich am Innenmantel des Schachtkonus (1 ) zentriert, dass in einem dritten Schritt die ungebundene und gebundene Tragschicht (9 ) bis etwa auf das Niveau der Oberkante des Arretierungsringes (4 ) eingebracht und verdichtet wird und dass danach die Schablone (12 ) entnommen, der Schachtabdeckungsrahmen (6 ) mit dem Schachtdeckel (7 ) eingesetzt sowie in die Verschleißschicht (10 ,11 ) verkehrsflächenbündig eingebaut wird. - Schachtabdeckung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbauschablone (
12 ) im oberen Bereich außen in die Ausbuchtungen für die Aufnahme der äußeren Konturen der Schmutzfängertaschen (5 ) des Arretierungsrings (4 ) eingreift und eine diesem in der Kontur etwa negativ entsprechende Gestalt aufweist. - Schachtabdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbauschablone (
12 ) im unteren Bereich zylindrisch ausgeführt ist, wobei die Länge des zylindrischen Bereiches durch die maximale Bauhöhe der auf dem Schachtkonus (1 ) liegenden Höhenausgleichsringe (2 ) mitsamt des Arretierungsrings (4 ) bestimmt ist.
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