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DE202017102155U1 - Fertigungsstation - Google Patents

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DE202017102155U1
DE202017102155U1 DE202017102155.6U DE202017102155U DE202017102155U1 DE 202017102155 U1 DE202017102155 U1 DE 202017102155U1 DE 202017102155 U DE202017102155 U DE 202017102155U DE 202017102155 U1 DE202017102155 U1 DE 202017102155U1
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workpieces
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KUKA Systems GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Automatische Fertigungsstation für Werkstücke (2), insbesondere für Karosseriebauteile, die einen von einer Schutzabtrennung (7) umgebenen Fertigungsbereich (6) mit mehreren programmgesteuerten Fertigungsrobotern (12) aufweist, wobei die Werkstücke (2) der Fertigungsstation (5) auf Produktionsladungsträgern (11) von extern zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsstation (5) ein stationsgebundenes Transportmittel (15) für einen Transport der Produktionsladungsträger (11) innerhalb der Fertigungsstation (5) und eine Ladestation (8) mit einem Laderoboter (17,18) zum Umladen von Produktionsladungsträgern (11) zwischen einem externen Fördermittel (10) und dem stationsgebundenen Transportmittel (15) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine automatische Fertigungsstation mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Eine solche automatische Fertigungsstation ist aus der WO 2016/131961 A1 bekannt. Sie weist einen Fertigungsbereich mit einer Arbeitsstelle und mehreren programmgesteuerten Fertigungsrobotern auf. Die Werkstücke werden der Fertigungsstation von außen auf einem Werkstückträger zugeführt. Dieser ist lösbar auf einem autonomen Förderfahrzeug angeordnet und wird von diesem in die Fertigungsstation gefahren und an der Arbeitsstelle positioniert. Die Bearbeitung der Werkstücke erfolgt auf dem Werkstückträger. Der Werkstückträger ist werkstückspezifisch ausgebildet und kann gewechselt werden.
  • Aus der Praxis sind ferner Robotergärten mit mehreren Arbeitsstellen und mehrtaktigen Arbeitsprozessen bekannt, bei denen Werkstücke von Fertigungsrobotern bearbeitet und gehandhabt sowie zwischen den Arbeitsstellen transportiert werden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Fertigungstechnik aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
  • Die beanspruchte Fertigungstechnik, d.h. die Fertigungsstation, das Fertigungsverfahren und eine Fertigungsanlage sowie ein Fördermittel und ein Produktionsladungsträger, haben verschiedene Vorteile.
  • Die beanspruchte Fertigungstechnik ermöglicht eine Entkoppelung von Fertigungsstationen und dort ablaufenden Arbeitsprozessen sowie Arbeitstakten von einer Fördereinrichtung in der Fertigungsanlage, welche die Fertigungsstationen untereinander und mit einem Logistikbereich verbindet. Bei der Fördereinrichtung können Wartezeiten an Fertigungsstationen sowie Überkapazitäten an Fördermitteln vermieden werden. Der Werkstück- und Produktionsfluss innerhalb einer Fertigungsanlage kann verbessert und beschleunigt werden.
  • Die automatische Fertigungsstation weist ein stationsgebundenes Transportmittel für einen Transport der Produktionsladungsträger innerhalb der Fertigungsstation und ihrer Schutzabtrennung auf. An einer Ladestation der Fertigungsstation kann ein Umladen der Produktionsladungsträger zwischen einem externen Fördermittel und dem Transportmittel erfolgen.
  • Die automatische Fertigungsstation kann mehrere Arbeitsstellen für einen Arbeitsprozess an einem Werkstück mit mehreren Arbeitsschritten und mehreren Arbeitstakten aufweisen. Innerhalb des bevorzugt als Robotergarten ausgebildeten Fertigungsbereichs können die Produktionsladungsträger neben und entlang der Arbeitsstellen transportiert werden. Die Produktionsladungsträger können mit dem bevorzugt mehrtaktigen Arbeits- oder Produktionsablauf im Fertigungsbereich mitbewegt werden und sind für die Arbeitsprozesse an zumindest einigen Arbeitsstellen verfügbar.
  • Das Werkstück kann einteilig oder mehrteilig, vorzugsweise als Teilesatz von Karosseriebauteilen, ausgebildet sein. Das Werkstück kann vollständig oder teilweise während des bevorzugt mehrtaktigen Arbeitsprozesses vom Produktionsladungsträger mittels eines Fertigungsroboters entnommen, an den Arbeitsstellen bearbeitet und gehandhabt sowie zwischen den Arbeitsstellen weiter transportiert werden. Etwaig benötigte weitere Teile des Werkstücks können auf dem Produktionsladungsträger verfügbar sein und bedarfsweise von einem Fertigungsroboter der jeweiligen Arbeitsstelle und dem dortigen Arbeitsprozess zugeführt werden. Die Arbeitsprozesse können von beliebiger Art und Zahl sein.
  • Am Ende wird das bearbeitete Werkstück wieder auf den Produktionsladungsträger zurück gelegt, der dann mit dem Werkstück vom Transportmittel entladen und über die externe Fördereinrichtung oder auf andere Weise, z.B. über eine Ablage, weiter transportiert werden kann.
  • Das Transportmittel ist neben den Arbeitsstellen angeordnet und vorzugsweise als sequenzielles Transportmittel ausgebildet. Das Transportmittel kann mehrere Produktionsladungsträger, insbesondere in einer Reihe hintereinander, aufnehmen. Es weist mehrere Aufnahmestellen für jeweils einen Produktionsladungsträger auf. Die Zahl der Aufnahmestellen ist gleich oder größer als die Zahl der Arbeitsstellen und/oder gleich oder größer als die Zahl der Arbeitstakte in der Fertigungsstation.
  • Das Transportmittel ist bevorzugt als Linearförderer ausgebildet. Es kann sich um einen Stetigförderer oder um einen intermittierenden Förderer handeln. Das Transportmittel weist eine an die Arbeitstakte angepasste Transporttaktung oder eine entsprechend angepasste stetige Transportgeschwindigkeit auf. Mit seinen Arbeitsstellen befindet es sich im Arbeitsbereich von Fertigungsrobotern, die ein Teil des Werkstücks entnehmen und der ebenfalls in ihrem Arbeitsbereich befindlichen Arbeitsstelle bzw. der dortigen Werkstückaufnahme zuführen können.
  • Der Produktionsladungsträger hat eigenständige erfinderische Bedeutung. Er kann mit besonderem Erfolg bei der beanspruchten Fertigungsstation oder Fertigungsanlage, alternativ aber auch bei anderen, konventionellen Fertigungsstationen und Fertigungsanlagen, eingesetzt werden.
  • Der erfindungsgemäße Produktionsladungsträger dient zur Beförderung und Bereitstellung von Werkstücken in und an einer automatischen Fertigungsstation. Er kann einen Tragrahmen und einen darin positioniert und lösbar aufgenommenen Werkstückträger aufweisen. Der Werkstückträger kann positionierte und adaptierte Aufnahmemittel für ein oder mehrere Werkstücke aufweisen.
  • Der Produktionsladungsträger kann flexibel und auch multifunktional sein. Er kann einerseits an mehrere im Typ unterschiedliche Werkstücke adaptiert sein. Er kann dadurch z.B. Teilesätze von verschiedenen Fahrzeug- oder Karossiertypen, aufnehmen. Dies ermöglicht eine typflexible Produktion im freien Mix in der Fertigungsstation und in der Fertigungsanlage. Der Produktionsladungsträger kann außerdem bedarfsweise Werkzeuge, Vorrichtungen oder andere in einer Fertigungsstation benötigte Komponenten aufnehmen und transportieren. Hierdurch kann eine Fertigungsstation bedarfsweise und schnell umgerüstet werden.
  • Der Tragrahmen kann an das stationsgebundene Transportmittel angepasst sein und kann hierfür ein geeignetes Führungsmittel, vorzugsweise an seiner Unterseite, aufweisen. Der Produktionsladungsträger kann mit einem Tragboden und aufrechten Ständern an dessen beiden Stirnseiten ausgestattet sein. Die Ständer können mit Positioniermitteln für das positionsgenaue Greifen und Umladen mit einem Laderoboter ausgestattet sein. Über die Positioniermittel am Tragrahmen kann ein exakter Lagebezug zwischen den aufgenommenen Werkstücken und dem Tragrahmen sowie dem stationsgebundenen Transportmittel hergestellt werden. Hierfür sind zwischen dem Tragrahmen und dem Werkstückträger ebenfalls Positioniermittel vorhanden.
  • Der vom Tragrahmen lösbare und wechselbare Werkstückträger kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. In einer Ausgestaltung mit eigener erfinderischer Bedeutung ist der Werkstückträger als Gitterträger ausgebildet und weist eine selbsttragende Gitterstruktur auf. An den aufrechten Platinen der Gitterstruktur können adaptierte Aufnahmemittel für ein oder mehrere Werkstücke lösbar und wechselbar befestigt werden. Der Gitterträger ist leichtgewichtig und hochflexibel. Er lässt sich an unterschiedliche Arten von Werkstücken schnell anpassen. In den meisten Fällen sind Werkstückadaptionen und entsprechende wechselbare Aufnahmemittel vor allem im mittleren Bereich des Werkstück- oder Gitterträgers erforderlich. Die Gitterstruktur bietet eine Vielzahl von unterschiedlichen Anordnungs- und Befestigungsmöglichkeiten für solche Aufnahmemittel.
  • Die Ständer des Tragrahmens können eine unterschiedliche Breite aufweisen. Dies bietet einerseits eine hohe mechanische Stabilität und Positioniergenauigkeit des Tragrahmens und andererseits die Möglichkeit, Werkstücke mit Übermaß, insbesondere mit einem axialen Überstand, am Produktionsladungsträger unterzubringen. Solche Überstände, die z.B. von Längsträgern einer Bodengruppe gebildet werden, können am schmalen Ständer vorbei reichen.
  • Das beanspruchte flurgebundene Fördermittel hat ebenfalls eigenständige erfinderische Bedeutung. Es kann mit besonderem Erfolg bei der beanspruchten Fertigungsstation oder Fertigungsanlage, alternativ aber auch bei anderen, konventionellen Fertigungsstationen und Fertigungsanlagen, eingesetzt werden.
  • Das beanspruchte flurgebundene Fördermittel weist eine Ladebrücke mit einem angepassten Aufnahmebereich für einen Produktionsladungsträger und eine Einhausung auf, die diesen Aufnahmebereich seitlich und in einer geschlossenen Ringform umgibt und gegen Personenzugriffe von außen, Kollisionsgefahren und dgl. abschirmt. Die Einhausung ist an der Oberseite offen und ermöglicht ein Umladen eines Produktionsladungsträgers durch diese obere Öffnung. Die Einhausung kann mehrteilig und in ihrer Weite verstellbar sein. Sie lässt sich dadurch an unterschiedliche Größen von Produktionsladungsträgern und auch von Werkstücken anpassen. Besondere Vorteile ergeben sich mit den vorerwähnten Werkstücken mit Übermaß, die auch über den Produktionsladungsträger randseitig hinausragen.
  • Die Weitenverstellung der Einhausung kann automatisch und an geeigneter Stelle, z.B. an der Ladestation einer Fertigungsstation erfolgen. Hierfür kann an der Ladestation eine automatische Stelleinrichtung angeordnet sein. Die Einhausungsteile können für die Verstellung eine Führung und eine automatisch lösbare Arretierung aufweisen. An der Ladestation kann ein Fördermittel auch über die Einhausung exakt positioniert werden.
  • An der kann eine Abschirmung vorhanden sein, die einerseits oberhalb der Einhausung angeordnet sein kann und die zusammen mit der Einhausung den Arbeitsbereich des Laderoboters und dessen Gefahrenbereich beim Umladen eines Produktionsladungsträgers zum Personenschutz abschirmt. Andererseits kann die Abschirmung auch die Ladestation seitlich umschließen und unterhalb der Einhausung vorhanden sein. Sie kann eine oder mehrere verschließbare Zugangsöffnungen für die Einfahrt eines Fördermittels aufweisen. Innerhalb der Abschirmung kann auch die Weitenverstellung der Einhausung erfolgen.
  • Das Fördermittel kann ein eigenes Laufwerk aufweisen. Es kann damit auf einem Untergrund z.B. rollend oder auf einem Luftkissen schwebend oder auf andere Weise bewegt werden. Hierfür kann ein bordeigenes oder ankuppelbares Antriebsmittel, z.B. ein AGV, vorhanden sein. Ein Fördermittel kann als Anhänger konzipiert und an ein AGV angehängt werden oder kann auch mit seiner Ladebrücke von einem AGV in einem Tunnel unterfahren und angekuppelt werden. Ein ankuppelbares AGV kann bedarfsweise vom Fördermittel abgekuppelt und für andere Zwecke eingesetzt werden. Mehrere Fördermittel können untereinander kuppelbar sein und einen Förderzug bilden.
  • In den Unteransprüche sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielhaft und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
    • 1: schematisch und ausschnittsweise eine Fertigungsanlage mit mehreren Fertigungsstationen, einem Logistikbereich und einer Fördereinrichtung mit Fördermittel und Produktionsladungsträger,
    • 2: eine abgebrochene perspektivische Ansicht einer Ladestation an einer Fertigungsstation zum Umladen von Produktionsladungsträgern,
    • 3 und 4: eine Draufsicht und eine Seitenansicht eines Fördermittels mit einem Produktionsladungsträger und einer in der Weite verstellbaren Einhausung nebst Stelleinrichtung,
    • 5: eine perspektivische Ansicht eines Fördermittels mit einem Produktionsladungsträger und Werkstücken,
    • 6: eine perspektivische Ansicht einer Ladebrücke mit einer Einhausung,
    • 7: einen Tragrahmen eines Produktionsladungsträgers und
    • 8: einen Werkstückträger eines Produktionsladungsträgers.
  • Die Erfindung betrifft eine Fertigungsstation (5) sowie ein Fertigungsverfahren für Werkstücke (2). Die Erfindung betrifft ferner eine Fertigungsanlage (1) mit mehreren Fertigungsstationen (5) und einem Fertigungsablauf. Zur Erfindung gehören außerdem ein Fördermittel (10) und ein Produktionsladungsträger (11). Der Produktionsladungsträger wird nachfolgend abgekürzt als PLT bezeichnet.
  • Das Fördermittel (10) und der PLT (11) können Bestandteil einer Fertigungsstation (5) und einer Fertigungsanlage (1) sein. Sie können zum Stations- oder Anlagenlieferumfang gehören. Sie können alternativ an einer bestehenden Fertigungstation (5) oder einer bestehenden Fertigungsanlage (1) nachgerüstet oder umgerüstet werden. Das Fördermittel (10) und der PLT (11) haben jeweils eigenständige und voneinander unabhängige erfinderische Bedeutung. Sie können auch bei anderen Fertigungsstationen und Fertigungsanlagen eingesetzt werden.
  • 1 zeigt in einer ausschnittsweisen Schemadarstellung eine automatische Fertigungsanlage (1), die mehrere automatische Fertigungsstationen (5) beinhaltet. Sie kann auch einen Logistikbereich (4) aufweisen. Die Fertigungsanlage (1) kann ferner eine Fördereinrichtung (9) aufweisen. Diese kann eine oder mehrere Fertigungsstationen (5) mit dem Logistikbereich (4). Die Fördereinrichtung (9) kann bedarfsweise einige oder alle Fertigungsstationen (5) untereinander verbinden.
  • Die Werkstücke (2) können von beliebiger Art und Ausbildung sein. Vorzugsweise handelt es sich um Karosseriebauteile, insbesondere metallische Blechteile. Ein Werkstück (2) kann einteilig oder mehrteilig sein. Vorzugsweise ist es mehrteilig und als Teilesatz ausgebildet.
  • In der Fertigungsanlage (1) und in den Fertigungsstationen (5) können beliebige Arbeitsprozesse an den Werkstücken (2) ausgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um Assemblier- und Fügeprozesse. Aus einzelnen Karosserieteilen werden gefügte Teilegruppen gebildet, die weiter mit Teilen ergänzt und zu größeren Karosseriekomponenten gefügt werden.
  • Die Werkstücke (2) befinden sich auf PLTs (11), die von der Fördereinrichtung (9) mit flurgebundenen Fördermitteln (10) in der Fertigungsanlage (1) transportiert und einer oder mehreren Fertigungsstationen (5) zugeführt und von dort wieder abgeführt werden. Die PLTs (11) haben eine lesbare, individuelle Kennung. Sie sind für die Steuerungen der Fertigungsanlage (1) und der Fertigungsstationen (5) identifizierbar. Ferner besteht eine Zuordnung zu den ebenfalls individualisierten Werkstücken (2) und ihrem PLT (11). Die Ausbildung der PLTs (11) wird nachfolgend erläutert.
  • Die Fördereinrichtung (6) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. In der gezeigten und bevorzugten Ausführungsform besteht sie aus einer Flotte von autonomen flurgebundenen Fördermitteln (10), die automatisch auf programmierten Routen, insbesondere Schleifen oder Loops, verkehren. Die Fördermittel (10) können jeweils einen oder mehrere PLTs (11) lösbar und in vorgegebener Position aufnehmen und transportieren. Die Fördermittel (10) werden von einem Fleetmanager programmgesteuert dirigiert. Sie transportieren die PLTs (11) zu und von den Fertigungsstationen (5).
  • 1 zeigt eine Reihe von untereinander produktions- und fördertechnisch verknüpften Fertigungsstationen (5). Die fördertechnische Verkettung kann über zwischengeordnete Ablagen oder über die Fördereinrichtung (9) erfolgen.
  • Die Fertigungsstation (5) weist einen Fertigungsbereich (6) mit mehreren Arbeitsstellen (13) und mit mehreren programmgesteuerten Fertigungsrobotern (12) auf. Im Fertigungsbereich (6) befindet sich auch ein stationsgebundendes Transportmittel (15) für einen Transport der PLTs (11) innerhalb der Fertigungsstation (5). Ferner kann ein Speicher (16) im Fertigungsbereich (6) angeordnet sein. Die Fertigungsstation (5) weist außerdem eine nachfolgend erläuterte Ladestation (8) zum Umladen von PLTs (11) zwischen einem Fördermittel (10) und dem stationsgebundenden Transportmittel (15) auf.
  • Der Fertigungsbereich (6) mit den vorgenannten Komponenten kann sicherheitstechnisch geschützt sein. Er kann außenseitig von einer Schutzabtrennung (7), z.B. einem Schutzzaun mit mehreren steuerbaren und überwachten Zugängen, umschlossen und gegen unbefugten Personenzutritt abgeschirmt sein.
  • Der Fertigungsbereich (6) ist z.B. als Robotergarten ausgebildet, wobei an den mehreren örtlich im Fertigungsbereich (6) verteilten Arbeitsstellen (13) jeweils eine Werkstückaufnahme angeordnet ist. Die Fertigungsroboter (12) sind als programmierbare Industrieroboter mit mehreren rotatorischen und/oder translatorischen Achsen ausgebildet. Sie tragen ein ggf. wechselbares Werkzeug.
  • Im Fertigungsbereich (6) werden Werkstücke (2) oder Werkstückteile bearbeitet und gehandhabt. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf Werkstücke (2) und gelten entsprechend auch für Werkstückteile.
  • Ein oder mehrere Fertigungsroboter (12) sind dazu ausgebildet und programmiert, ein Werkstück (2) im Fertigungsbereich (6) von und auf einen PLT (11) zu laden.
  • Einer oder mehrere Fertigungsroboter (12) können ferner dazu ausgebildet und programmiert sein, ein Werkstück (2) zwischen den Arbeitsstellen (13) zu transportieren. Sie können ein Werkstück (2) von einer Werkstückaufnahme mit einem Greifwerkzeug aufnehmen und an einer Werkstückaufnahme einer anderen Arbeitsstelle (13) ablegen.
  • In der Fertigungsstation (5) und im Fertigungsbereich (6) wird ein Arbeitsprozess am Werkstück (2) ausgeführt, der mehrere Arbeitsschritte und mehrere Arbeitstakte umfasst. Diese werden an den Arbeitsstellen (13) durchgeführt.
  • Das stationsgebundene Transportmittel (15) ist einzeln oder mehrfach vorhanden. Es ist neben den Arbeitsstellen (13) angeordnet. Es erstreckt sich auch entlang der Anordnung von Arbeitsstellen (13). Das Transportmittel (15) kann sich am Rand des Fertigungsbereichs (6) oder an anderer Stelle befinden.
  • Das Transportmittel (15) ist vorzugsweise flurgebunden angeordnet. Es ist als sequenzielles Transportmittel ausgebildet. Es dient dazu, mehrere PLTs (11) aufzunehmen, und zu transportieren, vorzugsweise in einer geschlossenen Reihe hintereinander. Das Transportmittel (15) weist mehrere Aufnahmestellen (14) für jeweils einen PLT (11) auf. In den Zeichnungen ist der Übersicht halber nur ein Teil der PLTs (11) auf dem Transportmittel (15) dargestellt.
  • Das Transportmittel (15) hat vorzugsweise einen endlichen Transport- oder Förderweg. Es befördert die aufgenommenen PLTs (11) in einer vorgegebenen Richtung. Das Transportmittel (15) ist in den gezeigten Ausführungsformen als einteiliger und über die Länge des Förderwegs durchgehender Förderer ausgebildet. Alternativ kann ein Transportmittel (15) in mehrere Förderabschnitte segmentiert sein.
  • Das Transportmittel (15) ist in der gezeigten Ausführungsform als Linearförderer mit einer geraden Erstreckung ausgebildet. Das Transportmittel (15), insbesondere der Linearförderer, nimmt die PLTs (11) vorzugsweise an seiner Oberseite auf. Es kann z.B. als Band- oder Rollenförderer, Skidförderer, Hubshuttle oder auf andere geeignete Weise ausgebildet sein. In einer anderen Ausführungsvariante kann das Transportmittel (15) eine zumindest bereichsweise gebogene Erstreckung haben. Es kann auch eine endlose oder ringförmig geschlossene Förderbahn haben.
  • Das Transportmittel (15) kann stetig bzw. kontinuierlich oder intermittierend fördern. Es kann eine an die Arbeitstakte im Fertigungsbereich (6) angepasste Transporttaktung oder eine stetige Transportgeschwindigkeit aufweisen. Hierdurch kann der Transportfortschritt der PLTs (11) an den Produktions- oder Arbeitsfortschritt angepasst werden. Die Zahl der Aufnahmestellen (14) des Fördermittels (15) ist bevorzugt gleich oder größer als die Zahl der Arbeitsstellen (13) bzw. gleich oder größer als die Zahl der Arbeitstakte im Fertigungsbereich (6).
  • Das Transportmittel (15) befindet sich mit seinen Aufnahmestellen (14) im Arbeitsbereich von zumindest einigen der Fertigungsroboter (12). Durch den abgestimmten Transportfortschritt oder -vorschub können die PLTs (11) mit dem Produktions- oder Arbeitsfortschritt der zugeordneten und zuvor entladenen Teile des Werkstücks (2) synchron mitbewegt werden.
  • Auf den PLTs (11) können sich noch andere Teile des Werkstücks (2) befinden. Sie stehen an den Arbeitsstellen (13) bedarfsweise zur Verfügung. Ein Fertigungsroboter (12) an einer Arbeitsstelle (113) kann ein Werkstückteil vom PLT (11) entnehmen und der Arbeitsstelle (13) und dem dortigen Arbeitsprozess zuführen. Er kann bedarfsweise auch Werkstückteile aus dem Arbeitsprozess auf einen PLT (11) zurücklegen. Der Werkstück- und Teilefluss zwischen den Arbeitsstellen (13) kann teilweise auch über das Transportmittel (15) erfolgen.
  • In den gezeigten Ausführungsformen wird ein mit einem Werkstück (2) beladener PLT (11) dem Transportmittel (15) an der eingangseitigen Ladestation (8) von einem dortigen Laderoboter (17) zugeführt und auf der ersten Aufnahmestelle (14) abgesetzt. Anschließend entnimmt ein Fertigungsroboter (12) von diesem PLT (11) das Werkstück (2) oder Teile davon und bringt es oder sie zu der ersten Arbeitsstelle (13). Der PLT (11) kann dabei in der erwähnten Weise vollständig oder teilweise entladen werden.
  • Das Werkstück (2) wird nach Beendigung des ersten Arbeitsschrittes bzw. Arbeitstaktes an der Arbeitsstelle (13) zur nächsten Arbeitsstelle (13) weitertransportiert und dort wiederum an einer Werkstückaufnahme positioniert sowie weiterbearbeitet. Während des ersten Arbeitstaktes kann der PLT (11) an der ersten Aufnahmestelle (13) stehen bleiben oder langsam weitertransportiert werden, wobei er sich bedarfsweise noch im Arbeitsbereich des Fertigungsroboters (12) befindet und die Entladung weiterer Werkstückteile und deren Zuführung zu einer Arbeitsstelle (13) ermöglicht.
  • Mit dem Weitertransport des Werkstücks (2) oder seiner Teile zwischen den Arbeitsstellen (13) wird auch der PLT (11) in der Reihe der Aufnahmestellen (14) entsprechend weitertransportiert und ist an der jeweiligen Aufnahmestelle (14) für die benachbarte Arbeitsstelle (13) verfügbar.
  • Am Ende des Arbeits- oder Produktionsprozesses und am Ende der Fördermittels (15) wird das Werkstück (2) von der letzten Arbeitsstelle (13) durch einen Fertigungsroboter (12) auf den PLT (11) an der ggf. letzten Aufnahmestelle (14) zurückgeladen.
  • Eine Fertigungsstation (5) kann weitere Komponenten beinhalten. Dies können z.B. Vorrichtungen sein, die an den Arbeitsstellen (13) und im Arbeitsbereich der dortigen Fertigungsroboter (12) angeordnet sind. Derartige Vorrichtungen können z.B. Schweißvorrichtungen, Auftragvorrichtungen oder dgl. sein. Ferner kann eine Fertigungsstation (5) die besagte Steuerung, Mess- und Prüfeinrichtungen zur Qualitätssicherung sowie Versorgungseinrichtungen für benötigte Medien, z.B. elektrische Energie, Druckluft, Hydraulikflüssigkeit, Klebstoffe, Pulver oder dgl. aufweisen. An eine Fertigungsstation (5) können außerdem weitere Zuführeinrichtungen für Bauteile bzw. Werkstückteile angeschlossen sein.
  • Am Ende des Fördermittels (15) kann ein weiterer Laderoboter (18) angeordnet sein. Hier kann auch eine weitere Ladestation (8) angeordnet sein, was aber nicht zwingend erforderlich ist. Der Laderoboter (18) kann den beladenen PLT (11) auch auf eine in 1 gezeigte Ablage zwischen benachbarten Fertigungsstationen (3) ablegen, von wo er von einem Laderoboter (17) der Folgestation entnommen und auf das dortige stationsgebundene Transportmittel (15) geladen wird. Die Laderoboter (17,18) sind bevorzugt innerhalb der Schutzabtrennung (7) angeordnet.
  • Die Fertigungsstation (5) kann gemäß 1 einen Speicher (16) mit ein oder mehreren Speicherplätzen, insbesondere in einer Reihenanordnung, für jeweils einen oder mehrere leere oder mit einem Werkstück (2) beladene PLTs (11) aufweisen. Der Speicher kann als Puffer für PLTs (11) mit qualitativ guten Werkstücken dienen. Er kann auch PLTs (11) mit Werkstücken (2) aufnehmen, die nicht in Ordnung sind und bei einer Qualitätsprüfung ausgesondert wurden. Der Speicher (16) kann in der Nähe des Transportmittels (15), insbesondere an dessen ausgangseitigem Endbereich, angeordnet sein. Er kann quer zum Transportmittel (15) ausgerichtet sein.
  • Der Speicher (16) kann innerhalb der Schutzabtrennung (7) angeordnet sein. Er kann als Regallager, Drehspeicher oder in beliebig anderer Weise ausgebildet sein. Der Speicher (16) kann sich an einem Rand des Fertigungsbereichs (6) befinden. Er kann eigenständig ausgebildet und angeordnet sein. Er kann alternativ oder zusätzlich in das Transportmittel (15) integriert sein.
  • Der Speicher (16) wird von einer Handhabungseinrichtung bedient. Er kann gefüllt und geleert sowie bedarfsweise umgeschichtet werden. Diese Handhabungseinrichtung kann eigenständig ausgebildet und angeordnet sein. Sie kann z.B. auch der Laderoboter (18) sein. Dieser ist z.B. zur Vergrößerung seines Arbeitsbereichs auf einer Zusatzachse (19) angeordnet. Dies kann z.B. eine gerade Fahrachse sein, die sich entlang der Reihe der Speicherplätze erstreckt.
  • Die PLTs (11) können stapelfähig ausgebildet sein. Hierbei können z.B. leere PLTs (11) in einem Stapel aufeinander abgelegt werden. Es ist außerdem möglich, dass PLTs (11) mitsamt einem aufgenommenen Werkstück (2) übereinander gestapelt werden. Bei Einsatz von stapelbaren PLTs (11) kann der Speicher (16) vereinfacht werden, wobei die Speicherplätze als reservierte Bodenflächen ausgebildet sein können. Die PLTs (11) können beim Auf- und Abstapeln von der besagten Handhabungseinrichtung, einem Fertigungsroboter (12) oder einem Laderoboter (17,18) gehandhabt werden.
  • Der PLT (11) ist in Figur 5, 7 und 8 näher dargestellt. In den anderen Zeichnungen ist er schematisch angedeutet.
  • Der PLT (11) weist einen Tragrahmen (39) und einen darin lösbar aufgenommenen Werkstückträger (40) auf. Mit einem bevorzugt formschlüssigen Positioniermittel (49), z.B. Steckbolzen und passenden Aufnahmeöffnungen, kann der Werkstückträger (40) exakt auf dem Tragrahmen (39) positioniert und gehalten werden. Der Werkstückträger (40) weist adaptierte Aufnahmemittel (47) für ein oder mehrere Werkstücke (2) auf. Die Aufnahmemittel (47) können z.B. Anschläge, wannenförmige Aufnahmen, Steckbolzen, Spannmittel oder dgl. sein. Die Aufnahmemittel (47) können am Werkstückträger (40) mit geeigneten Positionier- und Arretiermitteln in einer vorgegebenen exakten Position aufgenommen und fixiert werden. Die Aufnahmemittel (47) können bedarfsweise gelöst und gewechselt werden.
  • 7 zeigt einen Tragrahmen (39). Dieser weist einen Tragboden (41) auf, der z.B. rahmenartig oder plattenförmig ausgebildet sein kann. An den beiden Stirnseiten des Tragbodens (41) ist jeweils ein aufrechter Ständer (43,44) angeordnet und befestigt, der z.B. bügelartig ausgebildet ist. Die Ständer (43,44) weisen einen oben liegenden Quersteg auf, der mit Distanz oberhalb des Tragbodens (41) angeordnet und über Füße mit diesem verbunden ist. Die Ständer (43,44) können mittensymmetrisch an dem Tragboden (41) angeordnet sein. Sie können gemäß 7 eine unterschiedliche Breite aufweisen.
  • Das oder die Werkstücke (2) befinden sich im Anlieferzustand vorzugsweise innerhalb des z.B. rechteckigen Tragrahmens (39). Im Zuge des Fertigungsprozesses kann ein Werkstück mit Übermaß entstehen, das z.B. einen in 3 gezeigten Überstand (3) aufweist. Der schmalere Ständer (44) bietet an einer oder beiden Außenseiten einen Freiraum für einen solchen Überstand (30), der sich dadurch über den Rand des Tragrahmens (39) hinaus erstrecken kann.
  • Der Tragrahmen (39) weist Positioniermittel (45) für einen Laderoboter (17,18) und dessen Greifwerkzeug auf. Die Positioniermittel (45) sind vorzugsweise an den Ständern (43,44), insbesondere an deren oberen Querstegen, angeordnet. Die Positioniermittel (45) können z.B. Einweiser, Greifmittel für die formschlüssige und/oder kraftschlüssige Interaktion mit einem Greifwerkzeug des Laderoboters (17,18) oder dgl. sein. Über die Positioniermittel (45) ist der Tragrahmen (39) exakt gegenüber einem Laderoboter (17,18) ausgerichtet und kann von diesem mit exakter Position auf ein Fördermittel (10) oder auf das stationsgebundene Transportmittel (15) geladen werden. Über die Positioniermittel (45,49) besteht auch ein exakter Lagebezug zu den ein oder mehreren Werkstücken (2) auf dem Werkstückträger (40).
  • Der Tragrahmen (39) weist ein Führungsmittel (42) für den Transport und die exakte Aufnahme auf dem stationsgebundenen Transportmittel (15) auf. Das Führungsmittel (42) ist z.B. als Schienenanordnung ausgebildet, welches mit den Rollen eines z.B. als Rollenförderer ausgebildeten Transportmittels (15) zusammenwirkt. Das Führungsmittel (42) ist vorzugsweise an der Unterseite des Tragrahmens (39), z.B. an dessen Tragboden (41), angeordnet. Der Tragrahmen (39) kann in der gezeigten Ausführungsform als Skid ausgebildet sein.
  • Der Tragrahmen (39) bildet ein formstabiles schalenartiges Traggestell zur Aufnahme des Werkstückträgers (40). Dieser liegt auf dem ebenen Tragboden (41) auf und reicht bis zu den stirnseitigen Ständern (43,44), an denen er auch geführt sein kann. 5 zeigt diese Anordnung.
  • Der Werkstückträger (40) kann in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein. Er kann platten- oder rahmenartig oder in anderer Weise ausgestaltet sein. Er kann einen rechteckigen Grundriss oder eine andere geeignete Form aufweisen.
  • In der gezeigten und bevorzugten sowie eigenständig erfinderischen Ausführungsform ist der Werkstückträger (40) als Gitterträger ausgebildet. Er weist eine selbsttragende Gitterstruktur (49) auf. Sie bildet den plattenartigen, durchbrochenen Boden für die Werkstückaufnahme. Die Gitterstruktur (49) wird von einander z.B. rechtwinklig kreuzenden Gitterstreben gebildet. Diese können als aufrechte und dünnwandige Platinen aus Metall oder dgl. ausgebildet sein. Die Gitterstruktur (49) kann außenseitig von einem Außenrahmen (48) umgeben sein. An den Gitterstreben bzw. Platinen können die erwähnten Aufnahmemittel (47) in geeigneter Weise angeordnet, abgestützt und befestigt werden. Der Gitterträger (40) wird auf dem Tragboden (41) und zwischen den Ständern (43,44) des Tragrahmens (39) aufgenommen.
  • 3 bis 6 verdeutlichen die Ausbildung des Fördermittels (10). In 1 ist das Fördermittel (10) vereinfacht und schematisch angedeutet.
  • Das Fördermittel (11) weist eine Ladebrücke (27) mit einem angepassten, z.B. im Umriss rechteckigen, Aufnahmebereich (28) für einen PLT (1) auf. Ferner weist es eine den Aufnahmebereich (28) seitlich umschließende und an der Oberseite offene Einhausung (34) zum Schutz gegen Personenzugriff und gegen Kollisionsgefahr auf. Das Fördermittel (10) kann ein in 4 ersichtliches Laufwerk (32) aufweisen. Ferner kann das Fördermittel (10) ein Antriebsmittel (33) aufweisen, das in 1 schematisch angedeutet ist.
  • Die in 3 bis 6 gezeigte Einhausung (34) kann einteilig oder mehrteilig sein. Sie bildet einen aufrechten hülsenartigen Kragen, der den PLT (11) und das oder die Werkstücke (2) seitlich und in einer bevorzugt geschlossenen Ringform umschließt. Die Einhausung (34) hat eine aufrechte Erstreckung. Sie kann z.B. von massiven oder gitterartigen und selbsttragenden Wänden gebildet werden. Die Wände können alternativ flexibel und z.B. als Folien- oder Stoffbahn ausgebildet sein, die über Eckstützen geführt und aufgespannt ist. Die Höhe der Einhausung ist auf die Höhe des PLTs (11) und des oder der Werkstücke (2) abgestimmt und ragt vorzugsweise ein Stück über diese nach oben hinaus.
  • Die Einhausung (34) ist in den gezeigten Ausführungsbeispielen mehrteilig ausgebildet und kann in ihrer Weite verstellt werden. Die Einhausung (34) besteht z.B. aus zwei in der Draufsicht U-förmigen Einhausungsteilen (35,36), die einander überlappen und die zur Weitenverstellung teleskopartig auseinander und wieder zueinander bewegt werden können. Bei dieser Relativbewegung kann ein Einhausungsteil (35) starr und ein anderes Einhausungsteil (36) beweglich, insbesondere linear verfahrbar, am Fördermittel (10) angeordnet sein. In Abwandlung können mehrere oder alle Einhausungsteile (35,36) beweglich am Fördermittel (10) angeordnet sein.
  • Das Fördermittel (10) kann eine Führung (37) für die gegenseitige Führung der Einhausungsteile (35,36) aufweisen. Ferner kann das Fördermittel (10) eine Arretierung (38) für die Arretierung der beweglichen Einhausungsteile (35,36) in einen oder mehreren Relativstellungen aufweisen. Die Arretierung (38) kann zwischen den Einhausungsteilen (35,36) und/oder gegenüber dem Fördermittel (10) wirken.
  • In allen Auszugspositionen haben die Einhausungsteile (35,36) eine gegenseitige Überlappung, sodass die Einhausung (34) in allen Auszugsstellungen eine ringartige geschlossene Form um den Aufnahmebereich (28) hat. Die Weitenverstellung kann in eine oder mehrere Richtungen erfolgen, wobei die Zahl und Anordnung der Einhausungsteile (35,36) entsprechend angepasst ist.
  • Die Einhausung (34) ist an der Oberseite der Ladebrücke (27) angeordnet. Die Ladebrücke (27) weist am Aufnahmebereich (28) ein angepasstes Stützmittel (29) für die positionierte Aufnahme eines PLTs (11) auf. Das Stützmittel (29) ist z.B. als ebener liegender Rahmen oder als Platte ausgebildet und weist geeignete Positionier- und Arretiermittel zur positionsgenauen Aufnahme eines PLTs (11), insbesondere seines Tragrahmens (39), z.B. über das Führungsmittel (42), auf. Unterhalb der Ladebrücke (27) bzw. des Stützmittels (29) kann eine Schürze (30) angeordnet sein. Die bevorzugt umlaufend angeordnete Schürze (30) kann die Schutzfunktion der Einhausung (34) ergänzen und nach unten erweitern. In der gezeigten Ausführungsform ist das Stützmittel (29) mit Abstand über dem Untergrund und dem ggf. vorhandenen Laufwerk (32) angeordnet. Bei einer anderen Ausgestaltung mit tief liegendem Stützmittel (29) kann eine Schürze (30) entfallen.
  • In der gezeigten Ausführungsform weist das Fördermittel (10) ein Laufwerk (32) auf. Dieses kann als Rollen- oder Räderanordnung ausgebildet sein. Die z.B. frei drehbaren Rollen oder Räder können zumindest teilweise um eine Hochachse rotieren und Lenkbewegungen ermöglichen. Über das Laufwerk (32) kann sich das Fördermittel (10) eigenständig am Untergrund abstützen und an diesem entlang bewegen. Alternativ kann das Laufwerk (32) eine Luftkissenanordnung oder eine andere Schwebetechnik sein.
  • Das Antriebsmittel (33) ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als flurgebundenes automatisches, selbstlenkendes und fahrerloses Transportfahrzeug ausgebildet, das als AGV oder FTF bezeichnet wird. Das autonome Antriebsmittel (33) kann mit dem Fleetmanager der Fördereinrichtung (9) kommunizieren und kann programmgesteuert entlang einer vorgegebenen Transportbahn, insbesondere einer Schleife oder einem Loop, verkehren.
  • Das Antriebsmittel (33) kann mit dem Fördermittel (10) lösbar verbunden sein und kann an dieses bedarfsweise an- und abkuppeln. Hierfür kann z.B. ein flachbauendes AGV die erhabene Ladebrücke (37) durch einen in 6 gezeigten Tunnel (31) unterfahren und nach dem Ankuppeln schleppend mitnehmen. Das Ankuppeln kann z.B. durch einen ausfahrbaren Kuppeldorn oder dgl. erfolgen. Bedarfsweise kann das Antriebsmittel (33) auch wieder vom Fördermittel (10) gelöst und von diesem wegbewegt werden. Das Fördermittel (10) kann eine Bremseinrichtung oder eine Arretierung zur Lagesicherung in der abgekuppelten Position aufweisen.
  • In einer anderen und nicht dargestellten Ausführungsform kann ein Laufwerk (32) zu Gunsten von Stützfüßen entfallen, wobei das Antriebsmittel (32) die erhabene Ladebrücke (27) unterfahren und mit einem Hubmittel anheben und aufladen sowie bedarfsweise wieder absetzen kann. In einer anderen Ausgestaltung kann ein Fördermittel (10) als Anhänger ausgebildet und mit einem als Zugfahrzeug ausgestalteten Antriebsmittel (33) gekoppelt werden. Ferner ist auch eine Ausgestaltung möglich, in der das Fördermittel (10) ein bordeigenes und integriertes Antriebsmittel (33) in Form eines eigenen Fahrantriebs aufweist. In den verschiedenen Ausführungsformen ist es ferner möglich, dass mehrere Fördermittel (10) miteinander zu einem Förderzug gekoppelt sind. Sie können dabei eigene Antriebsmittel oder ein gemeinsames Antriebsmittel (33) aufweisen.
  • 1 bis 4 verdeutlichen die eingangs genannte Ladestation (8), die einzeln oder mehrfach an einer Fertigungsstation (5) angeordnet sein kann. Der Laderoboter (17,18) ist an der Ladestation (8) angeordnet und befindet sich dabei vorzugsweise geschützt innerhalb der Schutzabtrennung (7) der Fertigungsstation (5) bzw. des Fertigungsbereichs (6).
  • Die Ladestation (8) weist eine Ladeposition (21) auf, die außerhalb der Schutzabtrennung (7) angeordnet sein kann. Hier kann ein Fördermittel (10) in geeigneter Weise automatisch positioniert werden, z.B. über Navigation seines Antriebsmittels (33), über eine Absteckung oder dgl.. Eine exakte Positionierung ist auch über eine mit der Einhausung (34) zusammenwirkende Positioniereinrichtung (23) möglich. An einem Gestell der Ladestation (8) kann hierfür z.B. ein beweglicher Positionierstift angeordnet sein, der in eine entsprechende Aufnahme an der Einhausung (34) greift. 3 und 4 zeigen diese Anordnung.
  • Die Ladeposition (21) und das abgestellte Fördermittel (10) befinden sich im Arbeitsbereich des Laderoboters (17,18). Dieser kann z.B. erhöht auf einem Sockel angeordnet sein und kann einen PLT (11) zwischen dem Fördermittel (10) und dem stationsgebundenen Transportmittel (15) umladen. Der Laderoboter (17,18) kann hierfür mit seinem Endeffektor und einem geeigneten Greifwerkzeug von oben durch die obere Öffnung der Einhausung (34) greifen und den PLT (11) zum Be- und Entladen fassen und handhaben.
  • Die Ladestation (8) kann eine seitliche Abschirmung (20) aufweisen. Diese kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Die Abschirmung (20) kann z.B. die Ladestation (8) und die Ladeposition (21) seitlich ringartig umschließen, wobei an einer oder beiden Seiten ein gesteuert verschließbarer und überwachter Zugang (22) zum Ein- und Ausfahren des Fördermittels (10) vorhanden sein kann.
  • Die Abstimmung (20) kann sich nach oben über das Fördermittel (10) und dessen Umhausung (34) hinaus erstrecken und kann kragenartig den Arbeits- und Handhabungsbereich des Laderoboters (17,18) beim Umladen an der Ladestation (8) seitlich umschließen. Je nach Sicherheitserfordernissen kann sich die Abschirmung (20) über die gesamte Höhe erstrecken. Sie kann alternativ im unteren Bereich und unterhalb des oberen Einhausungsrandes entfallen.
  • Die Ladestation (8) kann eine in 3 und 4 gezeigte automatische Stelleinrichtung (24) für die Weitenverstellung der Einhausung (34) aufweisen. Die Stelleinrichtung (24) ist z.B. stationär angeordnet und weist einen steuerbaren Stellantrieb (25) und ein Stellmittel (26) auf, welches mit zumindest einem beweglichen Einhausungsteil (36) zur Weitenverstellung zusammenwirkt. In der gezeigten Ausführungsform ist das eine Einhausungsteil (35) starr an der Ladebrücke (27) angeordnet, wobei das andere Einhausungsteil (36) beweglich gelagert und geführt ist und von der Stelleinrichtung (24) bewegt wird. Der Stellantrieb (25) ist z.B. als liegend angeordneter hydraulischer oder pneumatischer Zylinder ausgebildet, der am Ende seiner Kolbenstange ein Stellmittel (26) in Form eines ggf. steuerbaren Mitnehmers aufweist. Die Stelleinrichtung (20) ist z.B. mit Abstand über dem Untergrund und der Einhausung (34) angeordnet. Am Rand des beweglichen Einhausungsteils (36) findet sich ein Gegenstück zum Stellmittel (26), z.B. eine Aufnahme für einen Mitnehmerdorn. 4 zeigt die Ausgangsstellung und die Auszugstellung der Einhausung (34).
  • Die Arretierung (38) für die Einhausungsteile (35,36) kann automatisch steuerbar sein. Sie kann z.B. von der Stelleinrichtung (24) oder anderweitig betätigt werden. Zum Verstellen der Einhausung (34) wird die Arretierung (38) gelöst und am Ende der Verstellung wieder aktiviert. Die Arretierung (38) kann sich am oberen Rand der Einhausung (34) und außerhalb des Zugriffsbereichs eines Werkers befinden.
  • Eine Weitenverstellung der Einhausung (34) kann z.B. an einer Ladestation (8) stattfinden, die am Ende einer Kette von Fertigungsstationen (5) angeordnet ist. Eine solche Kette kann z.B. zum Herstellen und Fügen einer Untergruppe eines Fahrgestells oder einer Karosserie dienen, wobei z.B. ein oder mehrere Längsträger gefügt werden und einen Überstand (3) bilden. Im ungefügten Zustand finden diese Teile des Werkstücks (2) Platz im Innenbereich des PLTs (11) und im Aufnahmebereich (28) bei zusammen gefahrenen Einhausungsteilen (35,36). Nach dem Fügen ergibt sich ein Werkstück (2) mit Übermaß, welches über die Außenkontur bzw. den Rand des PLTs (11) und des Aufnahmebereichs (28) am Transportmittel (10) hinausragt. Der Aufnahmebereich (28) wird dann durch die vorgenannte Weitenverstellung und das Auseinanderziehen der Einhausungsteile (35,36) vergrößert, sodass der Überstand (3) gemäß 3 Platz findet. Der oder die Überstände (3) können dabei in der vorgenannten Weise an dem schmalen Ständer (44) vorbeigreifen.
  • Nach Abgabe des Werkstücks (2) mit Übermaß kann durch eine andere Stelleinrichtung (24) an anderer Stelle die Einhausung (34) wieder in ihrer Weite verkleinert und auf das Ursprungsmaß oder ein anderes gewünschtes Maß gebracht werden. Die automatische Fertigungsanlage (1) kann mehrere Stelleinrichtungen (24) an unterschiedlichen und beliebig geeigneten Stellen aufweisen.
  • Der eingangs genannte Logistikbereich (4) ist in 1 schematisch angedeutet. Er kann verschiedene Funktionen und Ausbildungen haben. Er kann zum einen eine Bereitstellung von PLTs (11) und Fördermitteln (10) sowie ggf. Antriebsmitteln (33) und von Werkstücken (2) sowie ggf. von Werkzeugen aufweisen. Ferner können eine Kommissionierung für die Zusammenstellung von Werkstücken (2) und eine Ladeeinrichtung für das Beladen von PLTs (11) mit Werkstücken (2) vorhanden sein. Mittels einer weiteren Ladeeinrichtung können die PLTs (11) auf die Fördermittel (10) auf- und abgeladen werden. In Abwandlung ist es möglich, die bereitgestellten und kommissionierten Werkstücke (2) auf PLTs (11) zu laden, die bereits mit einem Fördermittel (11) verbunden sind und von diesem transportiert werden. Ferner können bedarfsweise Werkzeuge auf einen PLT (11) geladen und einer Fertigungsstation (5) bedarfsweise zur Verfügung gestellt werden. Sie können mittels der Fertigungsroboter (12) und des Transportmittels (15) in der Fertigungsstation (5) verteilt werden.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Insbesondere können die Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele und der genannten Varianten beliebig miteinander kombiniert, insbesondere auch vertauscht werden. Ein erfindungsgemäßer PLT (11) kann mit einem Fördermittel (10) ohne Einhausung (34) benutzt werden. Umgekehrt kann ein Fördermittel (10) mit einer ggf. verstellbaren Einhausung (34) mit einem anderen PLT benutzt werden.
  • Das Transportmittel (15) kann in anderer Weise ausgebildet sein und funktionieren. Bei einer vollständigen Entladung eines Werkstücks (2) können z.B. die Entlade- und Beladestelle zusammengefasst werden. Das Transportmittel (15) kann als Turmspeicher ausgebildet sein, in dem die entladenen und eingelagerten PLTs (11) umgeschichtet werden, um rechtzeitig wieder zum Beladen mit dem ihnen zugeordneten Werkstück (2) bereit zu stehen. Dies kann nach dem FiFo-Prinzip erfolgen. Statt eines Turmspeichers kann auch ein Drehtisch oder ein anderes Speichermittel eingesetzt werden. Bei dieser Abwandlung entspricht die Zahl der Aufnahme- oder Speicherstellen des Transportmittels (15) der Zahl der Arbeitsstellen (13) bzw. Arbeitstakte.
  • In Abwandlung der gezeigten Ausführungsform kann der Fertigungsbereich (6) eine ggfs. ausgelagerte Arbeitsstelle für einen Arbeitsschritt oder Nebenprozess aufweisen, der nur ab und zu benötigt wird. Die dargestellte Ausführungsform ist für einen sequenziellen Arbeitsablauf in einer Fertigungsstation (5) ausgebildet, wobei nur ein einzelner Förderstrang oder eine einzelne Förderbahn vorhanden ist. Für andere Arten von Produktions- oder Arbeitsabläufen, die von einer strikten Sequenz abweichen und parallele Abschnitte beinhalten, kann auch das Transportmittel (15) entsprechend angepasst sein und parallele Förderbahnen bzw. Förderabschnitte aufweisen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fertigungsanlage
    2
    Werkstück, Teilesatz
    3
    Überstand
    4
    Logistikbereich
    5
    Fertigungsstation, Zelle
    6
    Fertigungsbereich
    7
    Schutzabtrennung
    8
    Ladestation
    9
    Fördereinrichtung, Fleet
    10
    Fördermittel
    11
    Produktionsladungsträger PLT
    12
    Fertigungsroboter
    13
    Arbeitsstelle
    14
    Aufnahmestelle
    15
    Transportmittel, Linearförderer
    16
    Speicher, Puffer
    17
    Laderoboter Zufuhr
    18
    Laderoboter Abfuhr
    19
    Fahrachse
    20
    Abschirmung
    21
    Ladeposition
    22
    Zugang
    23
    Positioniereinrichtung
    24
    Stelleinrichtung
    25
    Stellantrieb
    26
    Stellmittel
    27
    Ladebrücke
    28
    Aufnahmebereich
    29
    Stützmittel
    30
    Schürze
    31
    Tunnel
    32
    Laufwerk
    33
    Antriebsmittel, AGV
    34
    Einhausung
    35
    Einhausungsteil
    36
    Einhausungsteil
    37
    Führung
    38
    Arretierung
    39
    Tragrahmen, Skid
    40
    Werkstückträger, Gitterträger
    41
    Tragboden
    42
    Führungsmittel, Schiene
    43
    Ständer breit
    44
    Ständer schmal
    45
    Positioniermittel für Laderoboter
    46
    Gitterstruktur
    47
    Aufnahmemittel
    48
    Außenrahmen
    49
    Positioniermittel für Gitterträger
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 2016/131961 A1 [0002]

Claims (29)

  1. Automatische Fertigungsstation für Werkstücke (2), insbesondere für Karosseriebauteile, die einen von einer Schutzabtrennung (7) umgebenen Fertigungsbereich (6) mit mehreren programmgesteuerten Fertigungsrobotern (12) aufweist, wobei die Werkstücke (2) der Fertigungsstation (5) auf Produktionsladungsträgern (11) von extern zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsstation (5) ein stationsgebundenes Transportmittel (15) für einen Transport der Produktionsladungsträger (11) innerhalb der Fertigungsstation (5) und eine Ladestation (8) mit einem Laderoboter (17,18) zum Umladen von Produktionsladungsträgern (11) zwischen einem externen Fördermittel (10) und dem stationsgebundenen Transportmittel (15) aufweist.
  2. Fertigungsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsstation (5) mehrere Arbeitsstellen für einen Arbeitsprozess am Werkstück (2) mit mehreren Arbeitsschritten und mehreren Arbeitstakten aufweist.
  3. Fertigungsstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (15) mehrere Produktionsladungsträger (11) aufnimmt und mehrere Aufnahmestellen (14) für jeweils einen Produktionsladungsträger (11) aufweist.
  4. Fertigungsstation nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (15) sich entlang der Arbeitsstellen erstreckt und sich mit seinen Aufnahmestellen (14) im Arbeitsbereich der Fertigungsroboter (12) befindet.
  5. Fertigungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Laderoboter (17,18) innerhalb der Schutzabtrennung (7) angeordnet ist und ein externes Fördermittel (10) mit einer nach oben offenen Einhausung (34) mit einem Produktionsladungsträger (11) belädt und entlädt.
  6. Fertigungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladestation (8) eine automatische Stelleinrichtung (24) für das Verstellen einer verstellbaren, insbesondere in der Weite verstellbaren, Einhausung (34) eines externen Fördermittels (10) aufweist.
  7. Fertigungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladestation (8) eine Positioniereinrichtung (23) für ein externes Fördermittel (10) aufweist.
  8. Fertigungsstation nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladestation (8) eine Abschirmung (20) für ein externes Fördermittel (10) und/oder für einen Laderoboter (17,18) aufweist.
  9. Flurgebundenes Fördermittel zur Beförderung von Werkstücken (2), insbesondere für Karosseriebauteilen, auf einem Produktionsladungsträger (11) von und/oder zu einer Fertigungsstation (5), dadurch gekennzeichnet, dass das Fördermittel (11) eine Ladebrücke (27) mit einem angepassten Aufnahmebereich (28) für einen Produktionsladungsträger (11) und eine den Aufnahmebereich (28) seitlich umschließende und an der Oberseite offene Einhausung (34) zum Schutz gegen Personenzugriff aufweist.
  10. Fördermittel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhausung (34) mehrteilig und in ihrer Weite verstellbar ist.
  11. Fördermittel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhausung (34) mehrere einander überlappende und relativ zueinander verstellbare Einhausungsteile (35,36) aufweist.
  12. Fördermittel nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Fördermittel (10) eine Führung (37) und eine ggf. steuerbare Arretierung (38) für die Einhausungsteile (35,36) aufweist.
  13. Fördermittel nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Fördermittel (10) ein Laufwerk (32) aufweist.
  14. Fördermittel nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Fördermittel (10) ein Antriebsmittel (33) aufweist.
  15. Fördermittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsmittel (33) als bordeigener Fahrantrieb oder als an- und abkoppelbares AGV ausgebildet ist.
  16. Fördermittel nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladebrücke (27) am Aufnahmebereich (28) ein angepasstes Stützmittel (29) für die positionierte Aufnahme eines Produktionsladungsträgers (11) aufweist.
  17. Fördermittel nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhausung (34) an der Oberseite der Ladebrücke (27) angeordnet ist, wobei unterhalb der Ladebrücke (27) eine Schürze (30) angeordnet ist.
  18. Fördermittel nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhausung (34) in der Höhe an eine obere Abschirmung (20) an einer Ladestation (8) einer Fertigungsstation (5) angepasst ist.
  19. Produktionsladungsträger zur Beförderung und Bereitstellung von Werkstücken (2), insbesondere Karosseriebauteilen, an einer automatischen Fertigungsstation (5), dadurch gekennzeichnet, dass der Produktionsladungsträger (11) einen Tragrahmen (39) und einen darin positioniert und lösbar aufgenommenen Werkstückträger (40) aufweist, wobei der Werkstückträger (40) positionierte und adaptierte Aufnahmemittel (47) für ein oder mehrere Werkstücke (2) aufweist.
  20. Produktionsladungsträger nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (39) bevorzugt an der Unterseite ein Führungsmittel (42), insbesondere eine Schienenanordnung, für den Transport auf einem stationsgebundenen Transportmittel (15) in einer Fertigungsstation (5) aufweist.
  21. Produktionsladungsträger nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (39) einen Tragboden (41) mit aufrechten, vorzugsweise unterschiedlich breiten, Ständern (43,44) an dessen beiden Stirnseiten aufweist.
  22. Produktionsladungsträger nach Anspruch 19, 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragrahmen (39) Positioniermittel (45) für einen Laderoboter (17,18) und/oder Positioniermittel (49) für den Werkstückträger (40) aufweist.
  23. Produktionsladungsträger nach einem der Ansprüche, 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstückträger (40) als Gitterträger ausgebildet ist und eine selbsttragende Gitterstruktur (49) aufweist.
  24. Produktionsladungsträger nach einem der Ansprüche, 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstruktur (49) Gitterstreben in Form von aufrechten Platinen aufweist und zur lösbaren und verstellbaren Anordnung von Aufnahmemitteln (47) für ein oder mehrere Werkstücke (2) ausgebildet ist.
  25. Automatische Fertigungsanlage mit mehreren Fertigungsstationen (5) für Werkstücke (2), insbesondere für Karosseriebauteile, wobei die Fertigungsstation (5) einen Fertigungsbereich (6) mit mehreren programmgesteuerten Fertigungsrobotern (12) aufweist und die Werkstücke (2) der Fertigungsstation (5) auf Produktionsladungsträgern (11) von extern zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsstation (5) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8 ausgebildet ist.
  26. Fertigungsanlage nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fertigungsstationen (5) untereinander verkettet sind.
  27. Fertigungsanlage nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsanlage (1) eine automatische Fördereinrichtung (9) für Produktionsladungsträger (11) aufweist.
  28. Fertigungsanlage nach Anspruch 25, 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsanlage (1) eine automatische Fördereinrichtung (9) mit Fördermitteln (10) aufweist, die nach mindestens einem der Ansprüche 9 bis 18 ausgebildet sind.
  29. Fertigungsanlage nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Fertigungsanlage (1) Produktionsladungsträger (11) aufweist, die nach mindestens einem der Ansprüche 19 bis 24 ausgebildet sind.
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