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Die Erfindung bezieht sich auf einen Transportstern, eine Etikettiermaschine und eine Druckmaschine zum Bedrucken von Behältern.
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Sternfördereinrichtungen (Transportsterne) sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die
EP 1 264 771 beschreibt eine Etikettiermaschine mit Sternfördereinrichtungen, die an verschiedene Flaschengrößen anpassbar ist. Sie ist aber nicht für Behälter geeignet, die einen schlechten Stand auf der Transportkette aufweisen und/oder schwierig anzuheben sind.
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Zum Etikettieren von Behältern, die einen schlechten Stand auf der Transportkette, beispielsweise Transportbändern oder ähnlichen aufweisen und/oder sich beim Transport verkeilten könnten, werden in der Regel diese Behälter in Werkstückträgern durch die Transportkette transportiert. Typischerweise wird pro Werkstückträger ein Behälter transportiert. Beispiele für solche Behälter können beispielsweise Kunststoffbehälter, beispielsweise Kunststoffdosen oder -flaschen, mit einer Standfläche mit geringem Durchmesser (beispielsweise einer Standfläche mit geringerem Durchmesser als der Behälter hoch ist) oder andere wenig standfeste Behälter sein. Durch die Werkstückträger kann es beim Etikettiervorgang, bzw. den verwendbaren Etiketten zu Einschränkungen kommen, da die Behälter im vom Werkstückträger verdeckten Bereich nicht etikettiert werden können. Zudem werden in so einer Etikettiermaschine typischerweise die Behälter in einem großen Kreislauf mit dem Werkstückträger geführt, sodass eine Führung in getrennten Kreisläufen nicht möglich ist.
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Die Erfindung soll eines oder mehrere der oben genannten Probleme lösen. Sie umfasst einen Transportstern nach Anspruch 1, sowie eine Etikettiermaschine nach Anspruch 8 und eine Druckmaschine nach Anspruch 15. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung umfasst insbesondere einen Transportstern zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern und/oder zum Stellen von Behältern in Werkstückträger.
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Ein erfindungsgemäßer Transportstern umfasst ein Unterteil zum Transportieren der Werkstückträger und eine Kurvensteuerung. Entlang der Kurvensteuerung werden Schlitten geführt, die in vertikaler Richtung bewegbar angeordnet sind. Die Kurvensteuerung ist so ausgebildet, dass an ihr entlang laufende Schlitten bei einem kompletten Umlauf um den Transportstern vertikal angehoben und abgesenkt werden. Nach einem Umlauf um den Transportstern sind die Schlitten typischerweise wieder in der Ausgangsposition. An den Schlitten sind steuerbare Formklammern zum Greifen der Behälter angeordnet. Typischerweise ist an jedem Schlitten eine Formklammer zum Greifen eines Behälters angeordnet.
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Die Kurvensteuerung ist typischerweise ortsfest angeordnet, während das Unterteil, sowie die Schlitten entlang der Kurvensteuerung (typischerweise synchron) bewegbar ausgebildet sind. Die synchrone Bewegung kann zum Beispiel durch eine (feste oder lösbare) Kopplung des Unterteils mit der Führung der Schlitten erfolgen. Typischerweise sind die Schlitten und das Unterteil so angeordnet und bewegen sich so synchron, dass ein in einem Werkstückträger befindlicher Behälter, während sein Werkstückträger durch das Unterteil transportiert wird, mit einer Formklammer gegriffen werden kann.
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Die Schlitten können beispielsweise an vertikal angeordnete Stangen bewegbar angeordnet sein. Die Bewegbarkeit der Schlitten kann nach oben und/oder nach unten begrenzt sein, beispielsweise nach unten durch eine Oberkante des Unterteils des Transportsterns und/oder nach oben durch eine obere Platte oder anderen Begrenzung. Beispielsweise können das Unterteil des Transportsterns und eine obere Platte oder andere Begrenzung durch die vertikal angeordneten Stangen verbunden sein, sodass sich die obere Platte oder andere Begrenzung (nach oben) und das Unterteil des Transportsterns synchron bewegen.
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Die an den Schlitten angebrachten Formklammern zum Greifen der Behälter sind so ausgebildet, dass sie durch eine Steuerung geöffnet und geschlossen werden können. Typischerweise ist der Transportstern so ausgebildet, dass die Formklammern nach einem kompletten Umlauf um den Transportstern (mindestens) einmal geöffnet und (mindestens) einmal geschlossen worden sind. Die Formklammern haben typischerweise eine Form, die zum Greifen eines Behälters geeignet ist, beispielsweise mit einer runden Aussparung, sodass runde Behälter gegriffen werden können.
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Die Kurvensteuerung kann als Teil eines (ortsfesten) Oberteils ausgebildet sein oder davon umfasst sein.
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Das Unterteil zum Transportieren der Werkstückträger kann so ausgebildet sein, dass mit ihm Werkstückträger formschlüssig transportiert werden können. Insbesondere können Werkstückträger damit formschlüssig entlang der Tangentialrichtung transportiert werden und/oder formschlüssig in vertikaler Richtung gehalten werden.
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Dazu kann das Unterteil einen Bereich, beispielsweise eine Platte, mit Aussparungen für Werkstückträger umfassen, in denen die Werkstückträger beim Transport angeordnet sein können. Beispielsweise kann dieser Bereich (z.B. eine Platte) in der Draufsicht (von oben) außen eine im Wesentlichen kreisförmige Form aufweisen, an deren radial nach außen gelegene Kante Aussparungen für Werkstückträger vorhanden sind. Diese Aussparungen sind typischerweise in Richtung radial nach außen offen. Der Bereich des Unterteils, der Aussparungen für Werkstückträger umfasst, kann als durchgehender Bereich ausgebildet sein, oder im Inneren weitere Öffnungen oder Löcher umfassen. Beispielsweise kann der Bereich des Unterteils, der Aussparungen für Werkstückträger umfasst, ein konzentrisch zur radial nach außen gelegenen Kante und kreisförmiges Loch umfassen. Durch eine Öffnung oder Löcher, z.B. so ein konzentrisches Loch, können beispielsweise Achsen verbunden oder andere Aufbauhilfen oder Geräte geführt werden, die sich nicht mit dem Unterteil mitbewegen sollen.
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Ein Transportstern gemäß der Erfindung kann so ausgebildet sein, dass in ihm die Werkstückträger auf einer Ebene bewegt werden können, während die Behälter durch die Formklammern auf eine höhere Ebene angehoben und/oder von einer höheren Ebene in die Werkstückträger auf der unteren Ebene gestellt werden können.
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Der Transportstern kann eine Führungsschiene zum Verhindern einer vertikalen Bewegung der Werkstückträger umfassen. So eine Führungsschiene kann beispielsweise dazu geeignet sein, während der Bewegung durch den Transportstern in einer Nut eines Werkstückträgers zu verlaufen und damit die Bewegung in vertikaler Richtung zu verhindern. So eine Führungsschiene kann beispielsweise unterhalb des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen angeordnet sein.
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Beispielsweise kann die Führungsschiene unterhalb des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen angeordnet sein und in der Draufsicht (von oben) einen etwas geringeren Radius als die im Wesentlichen kreisförmige Außenkante des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen haben.
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Insbesondere kann der Radius der Führungsschiene so gewählt sein, dass er geringer ist als der (in der Draufsicht im Wesentlichen kreisförmige) äußere Radius des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen, aber größer als der Radius des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen, der verbliebene, wenn man radial von außen die Bereiche mit den Aussparungen entfernen würde. In der Draufsicht (von oben) wäre bei einer solchen Ausbildung der Führungsschiene die Führungsschiene unter den Aussparungen sichtbar. In anderen Ausführungsformen kann eine solche Führungsschiene den gleichen Radius oder einen größeren Radius haben als die (in Draufsicht) im Wesentlichen kreisförmige Außenkante des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen. Die Führungsschiene kann optional so ausgebildet sein, dass sie auch in eine Bewegung eines Werkstückträgers (im Transportstern) in radiale Richtung (z.B. in eine Richtung, beispielsweise zum Zentrum des Transportsterns hin) verhindert.
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Die Führungsschiene kann als Teil des Unterteils zum Transportieren der Werkstückträger ausgebildet sein und/oder (fest oder lösbar) an den Bereich des Unterteils gekoppelt sein, der Aussparungen für Werkstückträger umfasst, sodass sie sich insbesondere damit synchron bewegen kann. In anderen Ausführungsformen kann die Führungsschiene zum Verhindern einer vertikalen Bewegung der Werkstückträger (im Betrieb) ortsfest angeordnet sein.
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Zusätzlich oder alternativ kann ein Transportstern eine Führungsschiene zum Verhindern einer vertikalen Bewegung und zum Verhindern einer radialen Bewegung des Werkstückträgers (im Transportstern) umfassen, die vertikale und radiale Bewegung verhindert, während der Werkstückträger im Transportstern transportiert wird. Typischerweise wird radiale Bewegung in mindestens eine Richtung verhindert (z.B. kann Bewegung in radiale Richtung vom Zentrum des Transportsterns weg verhindert werden). So eine Führungsschiene kann unterhalb des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen für Werkstückträger angeordnet sein. Sie kann dazu geeignet sein, in einer Nut eines Werkstückträgers zu verlaufen und damit die Bewegung in vertikaler Richtung zu verhindern. Sie kann insbesondere einen größeren Radius aufweisen, als die in Draufsicht (von oben) im Wesentlichen kreisförmige Außenkante des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen für Werkstückträger. Beispielsweise kann die Führungsschiene dazu ausgebildet sein, während des Transportes der Werkstückträger im Transportstern diese in den Aussparungen (des Unterteils) zu halten und gleichzeitig eine vertikale Bewegung der Werkstückträger (im Transportstern) zu verhindern. In anderen Ausführungsformen kann die Führungsschiene dazu ausgebildet sein, während des Transports der Werkstückträger (im Transportstern) diese entlang einer weiteren Führungsschiene zu führen und gleichzeitig eine vertikale Bewegung des Werkstückträgers zu verhindern. Eine Führungsschiene zum Verhindern einer vertikalen Bewegung und zum Verhindern einer radialen Bewegung des Werkstückträgers kann (im Betrieb des Transportsterns) ortsfest oder so ausgebildet sein, dass sie sich synchron mit dem Unterteil mitbewegt.
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In einem Transportstern kann die Kurvensteuerung höhenverstellbar im Bezug auf das Unterteil zum Transportieren der Werkstückträger sein, sodass der Transportstern für verschiedene Behälterhöhen angepasst werden kann.
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In einem Transportstern können die steuerbaren Formklammern jeweils einzeln ansteuerbar sein und dadurch geöffnet und geschlossen werden. Insbesondere können sie beispielsweise durch ortsfest angebrachte Steuereinrichtungen ansteuerbar sein, die einen mechanischen Schalter an einer Formklammer betätigen, wenn die Formklammer an ihnen vorbei geführt wird. Solche Steuerungen können beispielsweise als Stifte oder Ähnliches ausgebildet sein. Sie sind typischerweise ortsfest und können insbesondere mit der Kurvensteuerung und/oder einem Oberteil, das die Kurvensteuerung umfasst, (fest oder lösbar) verbunden sein.
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Typischerweise umfasst der Transportstern (mindestens) eine Steuereinrichtung zum Öffnen der Formklammern und (mindestens) eine Steuereinrichtung zum Schließen der Formklammern. In einigen Ausführungsformen kann ein Transportstern jeweils zwei Steuereinrichtungen zum Öffnen und zwei Steuereinrichtung zum Schließen der Formklammern umfassen. Um sicherzustellen, dass nach einem Umlauf die Formklammern in der Ausgangsposition sind, sind typischerweise jeweils gleich viele Steuereinrichtungen zum Öffnen wie Steuereinrichtungen zum Schließen der Formklammern umfasst.
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Beispielsweise können in einem Transportstern zum Herausheben von Behältern die Steuereinrichtungen für die Formklammern so angeordnet sein, dass die Formklammern nach einem Zuführen der Behälter zum Transportstern und Einführen in eine geöffnete Formklammer (beispielsweise durch ein Transportband oder ähnliches) geschlossen werden und wieder geöffnet werden, wenn der Behälter durch die Kurvensteuerung vertikal angehoben wurde. Damit kann der Behälter an eine weitere Behälterbehandlungsvorrichtung (auf einer höheren Ebene als der Behälter im Werkstückträger transportiert wird) übergeben werden, während der Werkstückträger auf der ursprünglichen Ebene weiterläuft.
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Umgekehrt können in einem Transportstern zum Stellen von Behältern in Werkstückträger die Steuereinrichtungen für die Formklammern so angeordnet sein, dass die Formklammern geöffnet sind, wenn der Behälter durch die Kurvensteuerung vertikal angehoben ist und damit einen Behälter von einer höheren Ebene in eine geöffneten Formklammer eingebracht werden kann. Daraufhin kann eine Steuereinrichtung (in Laufrichtung) so angeordnet sein, dass die Formklammer geschlossen wird, sodass der Behälter gegriffen wird und beim vertikalen Herunterbewegen des Schlittens in den Werkstückträger gestellt wird. In Laufrichtung danach kann eine weitere Steuereinrichtung so angeordnet sein, dass die Formklammern geöffnet werden und der Behälter im Werkstückträger aus dem Transportstern heraus transportiert werden kann (beispielsweise durch ein Transportband).
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Ein Transportstern zum Stellen von Behältern in Werkstückträger kann insbesondere einem Transportstern zum Herausnehmen von Behältern aus Werkstückträgern entsprechen, der in umgekehrter Laufrichtung betrieben wird.
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Transportsterne können für eine bestimmte Sorte von Werkstückträgern ausgebildet sein. Solche Werkstückträger können beispielsweise gängige Außengrößen haben, oder für die jeweilige Maschine mit speziellen Außengrößen vorgesehen sein. Durch Werkstückträger mit gleichen Außenmaßen (und verschiedenen Innenmaßen) können verschiedene Behälter durch eine gleiche Maschine transportiert werden.
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Ein Transportstern kann insbesondere Werkstückträger umfassen, die so ausgebildet sind, dass sie formschlüssig im Transportstern transportiert werden können. Solche Werkstückträger können zusammen mit oder als Zubehör zu dem Transportstern verkauft werden oder können insbesondere im Betrieb damit verwendet werden. Die Werkstückträger können beispielsweise eine zu den Aussparungen passende Breite haben und/oder an geeigneten Stellen eine Nut oder mehrere Nuten für eine oder mehrere Führungsschienen oder andere Mittel umfassen, entlang denen er geführt werden kann umfassen. Typischerweise hat ein Werkstückträger auch eine Aufnahmeöffnung für einen Behälter.
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In anderen Ausführungsformen sind die Werkstückträger vom Transportstern nicht umfasst, aber der Transportstern so ausgebildet, dass er für die Verwendung von Werkstückträgern mit bestimmten Maßen (die beispielsweise im Handel erhältlich sein können) geeignet ist.
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Die Erfindung umfasst des Weiteren eine Etikettiermaschine, die einen Transportstern (wie zuvor beschrieben), sowie eine Etikettenaufbringvorrichtung umfasst, die ein Etikettierungsmodul umfasst. Durch den Transportstern kann ein Behälter ohne Werkstückträger an die Etikettenaufbringvorrichtung übergeben werden oder von ihr weggeführt werden.
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So ein Etikettierungsmodul kann insbesondere ein Spender für Rundumetiketten, beispielsweise ein APS-Spender für Rundumetiketten, sein. Insbesondere bei Rundumetiketten kann die Zuführung durch einen Transportstern (wie oben beschrieben) vorteilhaft sein, da dann das Aufbringen des Etiketts auf den Behälter nicht durch den Werkstückträger behindert wird. Aber auch bei anderen flächigen oder großen Etiketten kann ein Aufbringen der Etiketten ohne Störung durch den Werkstückträger vorteilhaft sein.
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Die Erfindung umfasst des Weiteren eine Druckmaschine zum Bedrucken von Behältern, die einen Transportstern (wie zuvor beschrieben) und eine Druckvorrichtung zum Bedrucken von Behältern umfasst. Eine solche Druckvorrichtung kann ein oder mehrere Druckmodule, z.B. Druckmodule zum Direktdruck, umfassen. Durch den Transportstern kann ein Behälter ohne Werkstückträger an die Druckvorrichtung übergeben werden oder von ihr weggeführt werden. Eine derartige Druckmaschine kann vorteilhaft sein, da dann das Bedrucken des Behälters nicht durch einen Werkstückträger behindert wird.
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Eine Druckvorrichtung kann insbesondere eine Direktdruckvorrichtung zum Bedrucken von Behältern sein und/oder als Druckvorrichtung wie in
DE102012213080 A1 beschrieben ausgebildet sein.
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Eine solche Etikettiermaschine oder eine solche Druckmaschine kann so ausgebildet sein, dass die Etikettierung oder Bedruckung auf einer Ebene durchgeführt wird, die höher ist als die Ebene, auf der die Behälter in den Werkstückträgern im Transportstern (oder zur Etikettiermaschine oder Druckmaschine) geführt werden. Insbesondere kann die Etikettiermaschine oder die Druckmaschine so ausgebildet sein, dass Behälter, die dem Transportstern zugeführt werden, durch den Transportstern aus dem Werkstückträger herausgehoben werden und auf einer höheren Ebene der Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung übergeben werden. Alternativ oder zusätzlich kann die Etikettiermaschine oder Druckmaschine so ausgebildet sein, dass ein Transportstern so angeordnet ist, dass er Behälter von einer höheren Ebene, auf der etikettiert oder gedruckt wird, greifen kann und in einen Werkstückträger stellen kann, der auf einer niedrigeren Ebene geführt wird, als die Ebene, auf der Etiketten aufgebracht wurden oder der Behälter bedruckt wurde.
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Eine Etikettiermaschine oder eine Druckmaschine kann insbesondere einen Transportstern zum Herausheben von Behältern aus einem Werkstückträger umfassen, der die Behälter der Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung (z.B. von einem Transportband oder anderem Förderer, auf dem sie mit Werkstückträger zugeführt werden) zuführt, und einen Transportstern, der nach Durchführung der Etikettierung oder des Bedruckens der Behälter die Behälter greift, in Werkstückträger stellt und die Behälter von der Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung wegführt.
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Eine solche Etikettiermaschine oder eine solche Druckmaschine kann insbesondere Sensoren umfassen, um die Stellung von Werkstückträger und Behältern und/oder den Erfolg der vorgenommenen Behälterbehandlungsschritte abzufragen. Ist die Position von einem Behälter und/oder Werkstückträger nicht wie vorgesehen und/oder war der vorgenommene Behälterbehandlungsschritt nicht erfolgreich, kann der Ablauf gestoppt werden und/oder der jeweilige Behälter aussortiert werden.
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Eine Etikettiermaschine oder eine Druckmaschine kann insbesondere so ausgebildet sein, dass die Werkstückträger ein- und auslaufseitig in zwei separaten Kreisläufen geführt werden können. Dies wird dadurch möglich, dass bei dem Etikettierschritt oder Druckschritt der Behälter ohne den Werkzeugträger etikettiert oder bedruckt wird.
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Eine Etikettiermaschine oder eine Druckmaschine kann insbesondere in ihrer Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung einen Servo-Tisch umfassen, der sich aufgrund von Sensoren, beispielsweise nach der Messung der Verschlusskappe, ausrichtet.
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Die Erfindung umfasst des Weiteren ein System zur Ausstattung von Behältern wie in
DE102012213080 A1 , in dem eine oder mehrere Übergabevorrichtungen und/oder eine oder mehrere Ausstattungsvorrichtungen und/oder eine oder mehrere Verteilervorrichtungen als Transsportstern (wie oben beschrieben) ausgebildet sind oder einen Transportstern (wie oben beschrieben) umfassen.
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Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den Figuren beschrieben. Hierbei zeigt
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1 schematisch einen Teil eines Transportstern zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern (und/oder zum Stellen von Behältern in Werkstückträger);
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2 eine Steuerkurve;
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3 ein Beispiel für eine Anordnung eines Behälters im Werkstückträger im Transportstern;
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4 einen schematisch gezeichneten Teil eines Transportsterns;
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5 eine schematische Anordnung einer Etikettiermaschine oder Druckmaschine.
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Die Figuren sind nicht maßstabsgetreu und schematisch gezeichnet.
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1 zeigt schematisch einen Teil eines Transportsterns 1 zum Herausheben von Behältern 2 aus Werkstückträgern 3 (und/oder zum Stellen von Behältern 2 in Werkstückträger 3). Wird der Transportstern in 1 gegen den Uhrzeigersinn betrieben, ist er zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern ausgebildet. In umgekehrter Umlaufrichtung ist er zum Stellen von Behältern in Werkstückträger ausgebildet. In 1 ist zur besseren Übersichtlichkeit nur ein Werkstückträger 3 eingezeichnet. Zusätzlich sind, ebenfalls zur besseren Übersichtlichkeit, Bauteile, die wiederholt auftauchen, nicht jedes Mal mit Referenzzeichen versehen. In der folgenden Beschreibung wird beispielhaft angenommen, dass der Transportstern 1 gegen den Uhrzeigersinn betrieben wird (wie durch den eingezeichneten Pfeil angedeutet).
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Obwohl nur ein Werkstückträger 3 eingezeichnet ist, würde jeder der anderen gezeigten Behälter in 1 jedoch ebenfalls in oder zusammen mit einem solchen Werkstückträger 3 transportiert werden, wobei Werkstückträger 3 beim Verlauf durch den Transportstern weiter transportiert wird und sich die Ebene, in der er transportiert wird, nicht ändert. Wie in 1 gezeigt, werden die Werkstückträger 3 durch Bauteil 4 in Aussparungen 15 formschlüssig bewegt. Bauteil 4 kann beispielsweise die Form einer Platte mit im Wesentlichen kreisförmigen Umriss haben und optional konzentrisch dazu ein, beispielsweise ebenfalls kreisförmigen, Loch oder eine andere Öffnung. Hierbei entspricht Bauteil 4 dem Bereich des Unterteils mit Aussparungen 15 für Werkstückträger.
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Zugleich verhindert die optional vorhandene Führungsschiene 13, die durch Nut 14 des Werkstückträgers 3 verläuft, dass sich der Werkstückträger 3 in radialer Richtung (beispielhaft vom Zentrum des Transportsterns weg) und in vertikaler Richtung bewegt. Ebenfalls eingezeichnet ist Führungsschiene 12, die ebenfalls eine vertikale Bewegung des Werkstückträgers 3 verhindert, und in dem gezeigten Beispiel ebenfalls in Nut 14 des Werkstückträgers 3 verläuft. Optional kann Führungsschiene 12 ebenfalls eine Bewegung in radiale Richtung (beispielhaft zum Zentrum des Transportsterns hin) verhindern. Anstatt einer oder mehrerer Nuten können auch andere Mittel am Werkstückträger vorgesehen sein, entlang denen er geführt werden kann (nicht gezeigt).
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Diese beiden Führungsschienen sind die in dem gezeigten Beispiel unterhalb des Bauteils 4 mit den Aussparungen 15 für Werkstückträger angeordnet. Die beiden Führungsschienen 12 und 13 können, wie beispielhaft in 1 gezeigt, auf der gleichen Ebene angeordnet sein. Sie können beispielsweise beide kreisförmig mit einem Unterschied zwischen den beiden Radien ausgebildet sein, der in etwa dem Durchmesser eines Werkstückträgers entspricht, sodass der Werkstückträger durch die beiden Führungsschienen 12 und 13 geführt wird. Der Unterschied zwischen den Radien der Führungsschienen 13 und 12 sollte vorzugsweise mehr als 0,5 mm mehr, beispielsweise mehr als 1 mm mehr als der Durchmesser des Werkstückträgers in der Richtung betragen, die bei Transport im Transportstern zwischen den beiden Führungsschienen angeordnet ist, aber nicht mehr als 1 cm mehr, beispielsweise nicht mehr als 5 mm mehr, insbesondere beispielsweise nicht mehr als 3 mm mehr als der Durchmesser des Werkstückträgers in dieser Richtung betragen. Beispielsweise kann der Unterschied zwischen den Radien der Führungsschienen 13 und 12 zwischen 1 und 3 mm mehr, beispielsweise etwa 2 mm mehr als der Durchmesser des Werkstückträgers in der Richtung betragen, die beim Transport im Transportstern zwischen den beiden Führungsschienen angeordnet ist.
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In anderen Ausführungsformen können die Führungsschienen 12 und 13 bezüglich des Bereichs des Unterteils mit den Aussparungen 15 anders und/oder bezüglich einander anders angeordnet sein (nicht gezeigt).
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In dem gezeigten Beispiel umfasst der Transportstern zudem ein optionales Oberteil 5, das die Kurvensteuerung umfasst (die Kurvensteuerung ist hier nicht sichtbar). Ein Beispiel für eine mögliche Kurvensteuerung, die verwendet werden kann, ist schematisch in 2 gezeigt.
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In der gezeigten Ausführungsform sind die Behälter bereits im Transportstern. Die Zuführung zum Transportstern ist hier nicht gezeigt. Beim Zuführen können die Behälter, beispielsweise über eine Einteilschnecke und ein Transportband, dem Transportstern so zugeführt werden, dass sie den richtigen Abstand für den Transport im Transportstern haben.
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Die Behälter befinden sich im Beispiel von 1 mit ihren zugehörigen Werkstückträgern 3 in den Aussparungen 15 für Werkstückträger 3 und in den Formklammern 8, sodass die Behälter mit den Formklammern 8 gegriffen werden können. Während sie dann im Transportstern transportiert werden, wird der Werkstückträger 3 in dem gezeigten Beispiel formschlüssig transportiert. Bauteil 4 und die Schlitten 7 bewegen sich dabei typischerweise synchron.
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Der Transportstern ist beispielhaft so ausgebildet, dass durch Steuereinrichtung 16 beim Vorbeilaufen des Schlittens ein schematisch eingezeichneter Klappschalter 17 durch Stift 16a betätigt wird und damit die Formklammer 8 geschlossen wird. In anderen Ausführungsformen können die Formklammern durch eine andere Steuereinrichtung als Steuereinrichtung 16 angesteuert werden (nicht gezeigt). Ab diesem Zeitpunkt ist die Formklammer in der Lage, Behälter 2 zu halten. In einem Transportstern zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern erfolgt das Schließen der Formklammern bevor der Behälter angehoben wird. Bei den folgenden Transportbewegungen werden die Schlitten 7 durch die Steuerkurve (nicht gezeigt, da in diesem Beispiel hinter den Schlitten verlaufend) in vertikale Richtung angehoben, während der Behälter 2 gegriffen ist. Der Transportstern ist so ausgebildet, dass dabei Werkstückträger 3 unverändert auf einer unteren Ebene weiter läuft, sodass der Behälter 2 aus dem Werkstückträger 3 durch die vertikale Bewegung des Schlittens 7 herausgehoben wird.
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Wenn der Behälter 2 aus dem Werkstückträger 3 herausgehoben ist, kann er an eine weitere Behälterbehandlungseinrichtung übergeben werden. Dazu muss die Formklammer 8 geöffnet werden. Dies kann beispielsweise durch eine Steuereinrichtung 18 erfolgen, insbesondere durch Stift 18a, durch den beim Vorbeilaufen des Schlittens Klappschalter 17 betätigt und damit die Formklammer 8 geöffnet werden kann. In anderen Ausführungsformen kann eine andere Steuereinrichtung statt Steuereinrichtung 18 vorgesehen sein (nicht gezeigt).
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In dem gezeigten Beispiel sind die Schlitten 7 an vertikalen Stangen 19 vertikal bewegbar gelagert. Die vertikale Bewegbarkeit der Schlitten wird durch das Bauteil 4 nach unten, sowie durch Bauteil 20 nach oben beschränkt. In dem gezeigten Beispiel sind die (in einigen Ausführungsformen als Platten ausgebildeten) Bauteile 4 und 20 über die vertikalen Stangen 19 gekoppelt und bewegen sich zusammen mit den Schlitten synchron. Oberteil 5 hingegen ist in dem gezeigten Beispiel (im Betrieb des Transportsterns) ortsfest mit der Steuerkurve angeordnet. Ebenso sind in dem Beispiel die Steuereinrichtungen 16 und 18 mit Stiften 16a und 18b (im Betrieb des Transportsterns) ortsfest am Oberteil 5 angeordnet.
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In einigen Ausführungsformen ist die Kurvensteuerung samt optionalen Oberteil und den optionalen Steuereinrichtungen höhenverstellbar ausgebildet, sodass der Transportstern für verschieden große Behälter verwendbar ist.
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2 zeigt ein Beispiel für eine Steuerkurve 6. Entlang der Steuerkurve 6 kann Schlitten 7 geführt werden. Beispielhaft ist vom Unterteil nur Bauteil 4 mit Aussparungen für Werkstückträger 3 gezeigt, sowie Führungsschiene 12, und auch nur eine Aussparung 15 für Werkstückträger nur ein Schlitten mit Formklammer 8. Während der Schlitten um den Transportstern umläuft, wird er in der Steuerkurve 6 entlang geführt und durch die Steuerkurve in vertikaler Richtung bewegt. Der Schlitten kann beispielsweise durch einen in Steuerkurve 6 hineinragenden Teil entlang der Steuerkurve geführt werden, oder auf andere Weise entlang der Steuerkurve 6 geführt werden.
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Bei einem Transportstern zum Stellen von Behältern in Werkstückträger können die Steuereinrichtungen 16 und 18 anders angeordnet sein als bei einem Transportstern zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern, nämlich umgekehrt (oder der Transportstern zum Herausheben von Behältern aus Werkstückträgern wird in andere Laufrichtung, beispielsweise im Beispiel von 1 im Uhrzeigersinn, betrieben). Insbesondere können einem Transportstern zum Stellen von Behältern in Werkstückträger die Behälter in erhöhter Position zugeführt und in eine geöffnete Formklammer 8 eingeführt werden. Dann, kann die Formklammern 8 durch eine Steuereinrichtung geschlossen (die Steuereinrichtung kann in einigen Ausführungsformen beispielsweise wie eine höhenversetzte Steuereinrichtung 16 ausgebildet sein) und anschließend mit dem Schlitten durch die Steuerkurve nach unten bewegt werden. Wenn der Behälter 2 im Werkstückträger 3 angekommen und abgestellt worden ist, kann durch eine weitere Steuereinrichtung (die in einigen Ausführungsformen ähnlich einer höhenversetzten Steuereinrichtung 18 ausgebildet sein kann) die Formklammer 8 wieder geöffnet werden.
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3 zeigt einen Ausschnitt aus einem Transportstern. Insbesondere sieht man, wie ein Werkstückträger 3 in einem Behälter 2 zu einem Zeitpunkt transportiert wird, wo er noch nicht (oder nicht mehr) durch die Formklammer angehoben ist. Insbesondere sieht man in 3 Nuten 14 auf den beiden radial gegenüberliegenden Seiten des Werkstückträgers 3, in denen die optionalen Führungsschienen 12 und 13 verlaufen, und somit eine vertikale Bewegung des Werkstückträgers verhindern. Zusätzlich dazu verhindert die Führungsschiene 13 auch eine radiale Bewegung des Werkstückträgers 3 nach außen (vom Zentrum des Transportsterns weg), während dieser sich im Transportstern befindet.
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4 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausschnitts aus einem Transportstern. Insbesondere ist Bauteil 4 (Bereich des Unterteils mit den Aussparungen 15 zur Aufnahme von Werkstückträger 3), Führungsschienen 12 zur Verhinderung einer vertikalen Bewegung des Werkstückträgers, Schlitten 7, der vertikal entlang der beiden Stangen 19 bewegbar ist, sowie Formklammer 8 eingezeichnet, die durch schematisch eingezeichneten Klappschalter 17 geschlossen und wieder geöffnet werden kann. In der gezeigten Position befindet sich Schlitten 7 in einer mittleren Position bezüglich seiner möglichen vertikalen Ausrichtungen. Ein von Formklammer 8 gegriffener Behälter (nicht gezeigt), würde sich also typischerweise zwischen der Ebene, in der er in dem Werkstückträger transportiert wird, und der Ebene, auf der er weiter behandelt, beispielsweise etikettiert, wird befinden.
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5 zeigt eine schematische Anordnung einer Etikettiermaschine oder eine Druckmaschine gemäß der Erfindung. In dem gezeigten Beispiel können Behälter auf Werkstückträger durch ein Transportmedium 20, beispielsweise ein Transportband, einem ersten Transportstern 1 a zugeführt werden. Das Transportmedium, beispielsweise Transportband kann als Teil der Etikettiermaschine oder Druckmaschine ausgebildet sein. Davor können die Behälter in den Werkstückträgern optional vereinzelt worden sein, z.B. durch eine Einteilschnecke, die optional als Teil der Etikettiermaschine oder Druckmaschine ausgebildet sein kann.
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Transportstern 1a ist dazu ausgebildet, die Behälter aus dem Werkstückträger herauszuheben und an die Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung 10 zu übergeben. Beispielhaft ist hier schematisch ein Etikettiermodul oder Druckmodul (Direktdruckmodul) 11a angezeichnet. Keines, eines oder mehrere weitere Behälterbehandlungsmodule können ebenfalls vorhanden sein. Beispielhaft ist schematisch mit Referenzzeichen 11b ein weiteres Behälterbehandlungsmodul eingezeichnet. Von der Etikettenaufbringvorrichtung oder Druckvorrichtung, die die Behälter ohne Werkstückträger bearbeitet, werden die Behälter an einen weiteren Transportstern 1b übergeben, in dem die Behälter in einen Werkstückträger gestellt werden. Anschließend können die Behälter samt Werkstückträger abtransportiert werden, beispielsweise auf einem Transportmedium 21, beispielsweise einem Transportband.
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Die Etikettiermaschine oder Druckmaschine kann so ausgebildet sein, dass jeweils in dem Transportstern verbleibende Werkstückträger in zwei getrennten geschlossenen Kreisläufen laufen können. Insbesondere können Werkstückträger aus dem Transportstern 1a wieder herausgeführt werden, um neue (noch nicht etikettierte oder bedruckte) Behälter aufzunehmen und dann wieder über das Transportband 20 mit dem Behälter in den Transportstern 1a übergeben zu werden (1. Kreislauf). Die Werkstückträger aus Transportstern 1b können, nachdem die fertig etikettierten oder bedruckten Behälter von Transportband 21 entfernt und weiterverarbeitet, beispielsweise verpackt, worden sind, als leere Werkstückträger wieder dem Transportstern 1b zugeführt werden, wo dann ein weiterer Behälter in den Werkstückträger gestellt werden kann (2. Kreislauf).
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Ein Transportstern und/oder eine Etikettiermaschine und/oder eine Druckmaschine können Sensoren, beispielsweise Kameras, umfassen, die die Positionen von Werkstückträger und/oder Behälter abfragen und bei nicht erfolgreicher Abfrage den Transportstern und/oder die Maschine stoppen. Zudem können in einer Etikettiermaschine Sensoren, beispielsweise Kameras, umfasst sein, um den Erfolg der Behälterbehandlung (z.B. des Etikettiervorgangs oder des Druckvorgangs) zu überprüfen.
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Beispielsweise kann bei einem Transportstern (in einer Etikettiermaschine oder ein einer Druckmaschine) ein Sensor angeordnet sein, sodass eine Höhenkontrolle der Behälter beim Zuführen zu einem Transportstern und/oder beim Wegführen von einem Transportstern erfolgen kann. Zudem kann bei einem Transportstern zum Herausheben von Behälter aus Werkstückträgern ein Sensor angeordnet sein, der nach dem Herausheben eines Behälters aus dem Werkstückträger prüft, ob der Behälter tatsächlich herausgehoben wurde und/oder der Werkstückträger korrekt weiterbefördert wird. Bei einem Transportstern zum Stellen von Behälter in einen Werkstückträger kann ein Sensor vorhanden sein, der dazu ausgebildet ist, zu prüfen, ob die dem Transportstern zugeführten Werkstückträger auf der richtigen Höhe zugeführt werden. Diese Sensoren können jeweils vom Transportstern (und/oder der Etikettiermaschine und/oder der Druckmaschine) umfasst sein. Die Maschine kann beispielsweise so ausgebildet sein, dass sie bei einer Fehlermeldung durch einen Sensoren stoppt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1264771 [0002]
- DE 102012213080 A1 [0031, 0037]