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DE202016105213U1 - Haltevorrichtung und dessen Verwendung als Spannrahmen - Google Patents

Haltevorrichtung und dessen Verwendung als Spannrahmen Download PDF

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DE202016105213U1
DE202016105213U1 DE202016105213.0U DE202016105213U DE202016105213U1 DE 202016105213 U1 DE202016105213 U1 DE 202016105213U1 DE 202016105213 U DE202016105213 U DE 202016105213U DE 202016105213 U1 DE202016105213 U1 DE 202016105213U1
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Abstract

Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) mit einer vorgegebenen Längserstreckung, wobei im Querschnitt zwei, im wesentlichen parallel und mit Abstand zueinander Schenkel (2, 3) angeordnet sind, welche an einem ersten Endabschnitt zur Bildung eines innenliegende Aufnahmevolumens (6), miteinander verbunden sind und auf dem gegenüberliegenden Endabschnitt zwei hackenförmige Abschlüsse (10, 11) aufweist, deren Hackenabschlussspitzen aufeinander zu gerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die hackenförmigen Abschlüsse so ausgestaltet sind, dass die Hackenabschlussspitze (14) des ersten Abschlusses (10) auf eine nach außen in Bezug auf das Aufnahmevolumen (6) Oberfläche (15) des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) gerichtet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für flächige Materialien, insbesondere flexible und/oder bedruckbare und/oder hinterleuchtete flächige Materialien sowie ein Trägerprofil für die vorgenannte Haltevorrichtung. Bei den erfindungsgemäßen flächigen Materialien kann es sich beispielsweise um Tuch, Gewebe, Stoff oder Ähnliches handeln. Insbesondere betrifft die Erfindung auch Bereiche der Werbetechnik, des Messebaus und der Innenarchitektur, bei welchen die zu spannenden flächigen Materialien, die von einer Haltevorrichtung mit einem Spannrahmen verbunden sind, verwendet werden. Im Bereich Messebau und Innenarchitektur können beispielsweise Trenn-, Spann- und Schallschutzwände die vorgenannte Bauweise aufweisen und zudem wird im Bereich der Werbetechnik diese Technik zur Herstellung von Reklameflächen eingesetzt.
  • Haltevorrichtungen für flächige Materialien und die jeweiligen Trägerprofile sind im Stand der Technik bekannt. Beispielsweise sind Bauweisen verbreitet, die die Zugspannung der flächigen Materialien durch Textil- oder Flachkeder und Kederprofile ermöglichen. Die Letzteren sind Profile mit einer Aussparung um die sogenannte Keder aufzunehmen und zu halten. Insbesondere die Keder werden an den flächigen Materialien aufgenäht, vernietet und/oder verklebt und in die Kederprofile, die den Rahmen bilden bzw. hieran ausgebildet sind, aufgenommen.
  • Diese Bauweise hat jedoch einige Nachteile da beispielsweise der Schneidervorgang des flächigen Materiales und die Verbindung der Keder an dem Letzterem, mit hoher Genauigkeit erfolgen muss. Wenn bezüglich der Bauweise nicht genau das passende Rahmenmaß beachtet wird, hängt entweder das flächige Material durch oder die Keder können wegen der zu großen Spannung nicht richtig in den Rahmen gedrückt werden. Ein daraus resultierender Nachteil ist, dass das flächige Material nur auf ein spezielles Rahmenmaß zugeschnitten wird und somit nicht auf einem anderen Rahmenmaß wiederverwendet werden kann. Zudem weist diese Bauweise den Nachteil auf, dass der Verbindungsvorgang sowohl für Textil- als auch für Flachkeder an den flächigen Materialien umständlich, zeitaufwendig, und kostenintensiv ist. Die Keder müssen, mittels beispielsweise industrieller Maschinen erst an den flächigen Materialien aufgenäht und/oder vernietet und/oder verklebt werden, was zu der oben genannten Nachteilen der im Stand der Technik bekannten Produkte führt.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung die Nachteile des Standes der Technik wenigstens teilweise zu überwinden. Diese Aufgabe wird durch eine Haltevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder das Profil nach Anspruch 7, welches die Haltevorrichtung gemäß Anspruch 1 aufnimmt, gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
  • Demnach betrifft die Erfindung eine Haltevorrichtung für flächige Materialien, die eine vorgegebene Längserstreckung hat. Der Haltevorrichtungsquerschnitt, d. h. der Querschnitt der lotrecht zu der Längserstreckung steht, weist zwei Schenkel auf, die im Wesentlichen parallel und voneinander distanziert angeordnet sind. Die Schenkel sind an einem Endabschnitt miteinander verbunden und bilden ein innenliegendes Volumen. Das Letztere wird im Folgenden auch als Aufnahmevolumen bezeichnet, da vorzugsweise das flächige Material wenigstens teilweise in dem Aufnahmevolumen aufgenommen wird. Der Endabschnitt der beiden Schenkel, der nicht an der Verbindung beteiligt ist, hat einen hackenförmigen Abschluss. Die zwei Abschlüsse sind zueinander weisend angeordnet, sodass die Spitze eines Abschlusses, im Folgenden als erster Abschluss benannt, auf eine Oberfläche des anderen hackenförmigen Abschlusses, im Folgenden als zweiter Abschluss benannt, gerichtet ist. Insbesondere die Fläche des zweiten Abschlusses, worauf die Spitze des ersten Abschlusses ausgerichtet ist, ist in Bezug auf das Aufnahmevolumen nach außen gerichtet und wird im Folgenden als Oberfläche bezeichnet. Mit der Anordnung der Spitze des ersten hackenförmigen Abschlusses auf die Oberfläche des zweiten hackenförmigen Abschlusses wird eine Einspannung eines flächigen Materials, welches zwischen der vorgenannten Spitze und der Oberfläche eingeklemmt wird, ermöglicht. Die Haltevorrichtung sollte aus federndem bzw. elastischem Material, insbesondere aus Kunststoffen (Gummi, Polyvinylchlorid, Polypropylen, oder Ähnliches) oder aus einem elastischen Metall wie z. B. Aluminium gefertigt sein.
  • Die Verbindung zwischen den zwei Schenkeln sollte einen flexiblen Abstand bereitstellen. Insbesondere sollte die Form des Verbindungsbereiches die Biegsamkeit der Haltevorrichtung erhöhen, um das Einführen und/oder das Einspannen des flächigen Materials zu verbessern. Insbesondere kann der Verbindungsbereich geradlinig, bogenförmig, gewellt oder gezackt ausgestaltet sein.
  • Die relativen Abmaße der zwei hackenförmigen Abschlüsse können variieren und somit die Einspannung des flächigen Materials verbessern. Beispielsweise kann die Länge des Hackenbogens, im Folgendem auch als Biegungslänge benannt, des zweiten hackenförmigen Abschlusses größer als die Biegungslänge des ersten hackenförmigen Abschlusses sein. Diese Anordnung verstärkt die elastische Kraft, die die Spitze des ersten Abschlusses auf die Oberfläche des zweiten Abschlusses richtet. Somit wird auch die Kraft, welche das flächige Material zwischen der Spitze und der Oberfläche einspannt, verstärkt. Auch können die Form und/oder die Sonderstrukturmerkmale des zweiten hackenförmigen Abschlusses die Einspannung des flächigen Materials verbessern. Beispielsweise kann der Ausgangpunkt des zweiten hackenförmigen Abschlusses nach außen in Bezug auf das Aufnahmevolumen gerichtet sein und somit biegt sich der zweite hackenförmige Abschluss auf sich selbst zurück. Mit dieser Anordnung wird die elastische Kraft, die die Spitze des ersten Abschlusses auf die Oberfläche des zweiten Abschlusses richtet, erhöht. Insbesondere kann die Oberfläche des zweiten Abschlusses wenigstens eine im Wesentlichen ebene Fläche und/oder wenigstens eine strukturierte Fläche bereitstellen. Vorzugsweise sind solche Flächen gegenüberliegende zu der Spitze des ersten hackenförmigen Abschlusses angeordnet. Vorzugsweise erhöht diese Fläche die Kontaktfläche und damit die Haftreibung zwischen der Oberfläche des zweiten Abschlusses und dem flächigen Material. Insbesondere wird die strukturierte Fläche durch Rippen oder Wellen aber auch durch Rauigkeit oder Erhöhungen bzw. ungleichmäßige Erhöhungen, die vorzugsweise auch parallel zur Längserstreckung der Haltevorrichtung verlaufen können, ermöglicht. Die Struktur erhöht den Reibwiderstand an der Oberfläche und verbessert damit die Klemmung des flächigen Materials zwischen der Oberfläche des zweiten Abschlusses und der Spitze des ersten Abschlusses.
  • Die Haltevorrichtung wird vorzugsweise in ein Trägerprofil aufgenommen. Die Fixierung mit dem Profil kann durch Rastelemente, insbesondere durch Rundrillen oder Vorsprünge verbessert werden. Vorzugsweise sollen die Rastelemente die Arretierung der Haltevorrichtung in dem Trägerprofil bereitstellen. Somit können die Schenkel der Haltevorrichtung auf der Oberfläche, welche im wesentlichen parallel zur Längserstreckung der Haltevorrichtung verlaufen und nach außen im Bezug auf das Aufnahmevolumen ausgerichtet sind, wenigstens ein Rastelement oder eine Vielzahl von Rastelementen aufweisen.
  • Das vorgenannte Profil hat eine vorgegebene Längserstreckung und der Profilquerschnitt, d. h. der Querschnitt der lotrecht zu dieser Erstreckung steht, weist zwei wesentliche parallele Basisschenkel auf. Die Letzteren sind auf einer Bodenseite verbunden, um ein Aufnahmeelement, das der Aufnahme der Haltevorrichtung dient, zu bilden. Das Profil sollte die Haltevorrichtung stabilisieren und der Profilquerschnitt kann somit so angeordnet werden, dass die Basisschenkel die Schenkel der Haltevorrichtung stützen. Somit wird im Folgenden der Basisschenkel, welcher auf der Seite des ersten (zweiten) hackenförmigen Abschlusses angelegt wird, auch als erster (zweiter) Basisschenkel bezeichnet. Das Profil sollte die Wechselwirkung zwischen der Haltevorrichtung und dem flächigen Material nicht negativ beeinflussen. Somit sollte insbesondere der zweite Basisschenkel kürzer als der ersten Basisschenkel sein. Außerdem entspricht die Erstreckungshöhe des ersten Basisschenkels im Profilquerschnitt der Erstreckungshöhe des Haltevorrichtungsschenkels, welcher den ersten hackenförmigen Abschluss bereit stellt. Die letztere Erstreckungshöhe soll im Haltevorrichtungsquerschnitt, inklusive des ersten hackenförmigen Abschlusses gemessen werden. Das Profil sollte aus steiferem Material als das Material der Haltevorrichtung, insbesondere aus eloxiertem Aluminium, stahl, starren Kunststoff oder dergleichen gefertigt sein, um die Haltevorrichtung zu stabilisieren, zu stützen und gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Insbesondere kann das vorgenannte Profil ein Rahmenprofil sein. Verschiedene Profile, wie das oben beschriebene, werden zur Bildung eines Rahmens miteinander verbunden. Die Verbindung wird durch bekannte Bauweisen im Stand der Technik umgesetzt, beispielsweise durch einen Stoß auf Gehrung.
  • Die Form des Profils kann das Öffnen der Haltevorrichtung erleichtern. Beispielsweise kann der erste Basisschenkel zwischen der Bodenseite und dem oberen Abschluss wenigstens eine Erweiterung aufweisen, die vorzugsweise stufenförmig ist. Die Letztere erleichtert die Bewegung des ersten hackenförmigen Abschlusses und stellt ein Volumen zur Aufnahme der Säume des flächigen Materials bereit. Außerdem kann der zweite Basisschenkel am oberen Abschluss eine runde Kante aufweisen, welche nach hinten in Bezug auf das Aufnahmevolumen gerichtet ist, um die Bewegung des zweiten hackenförmigen Abschlusses zu ermöglichen.
  • Das Profil kann entweder mit oder ohne Hinterleuchtung angewendet werden und es kann zur Herstellung von Leuchtrahmen z. B. akku- oder batteriebetrieben Leuchtrahmen eingesetzt werden. Somit kann das Profil eine Aufnahmevorrichtung und/oder eine Lampenfassung für eine Beleuchtung, beispielsweise eine LED-Beleuchtung entweder mit oder ohne optischen Systemen, aufweisen. Insbesondere sollte wenigstens einer der Basisschenkel auf der Fläche, die parallel zur Längserstreckung des Profils verläuft und nach außen in Bezug auf das Aufnahmeelement gerichtet ist, die Aufnahmevorrichtung und/oder die Lampenfassung aufweisen.
  • Wird das vorgenannte Profil z. B. für den Außeneinsatz verwendet, so können Abdeckelemente als Schutz der Haltevorrichtung z. B. gegen die Witterungseinflüssen eingesetzt werden. Außerdem erhöhen die Abdeckelemente auch die Abstützung der Haltevorrichtung und seine Arretierung in dem Aufnahmeelement des Profils. Insbesondere kann das Profil wenigstens in der Richtung, welche lotrecht zum Profilquerschnitt steht, mit einem Abdeckprofil beispielsweise mit einer Abdeckleiste verbunden werden. Insbesondere kann das Abdeckprofil unterhalb der Bodenseite des Profils z. B. durch Rundrillen oder Vorsprünge eingespannt werden. Vorzugsweise wird das Abdeckprofil zwischen den zwei hackenförmigen Abschlüssen der Haltevorrichtung, um die Letztere zu schützen, abgestützt. Außerdem verbessert dieses Abdeckprofil die Einspannung des flächigen Materials, welches wenigstens teilweise zwischen der Haltevorrichtung und dem Abdeckprofil liegt, da durch das Abdeckprofil vorzugsweise eine zusätzliche Spannung auf dem außenliegenden und/oder innenliegenden hackenförmigen Abschluss aufgebracht wird.
  • Im Bedarfsfall kann ein Profil wie oben beschrieben zwei oder mehrere Aufnahmevolumen zur Aufnahme eine Haltevorrichtung bilden. Beispielsweise könnte ein Profil zwei Haltevorrichtungen aufnehmen, um zwei flächige Materialien im wesentlichen parallel zu spannen. Somit kann das vorgenannte Profil zwei Aufnahmevolumen aufweisen, welche in Bezug auf Ihre Bodenseiten entgegengesetzt zueinander ausgeordnet sind. Zudem werden im Profilquerschnitt die Basisschenkel, welche das erste Aufnahmevolumen bilden, in die entgegengesetzte Richtung als wie die Basisschenkel ausgerichtet, welche das zweite Aufnahmevolumen bilden.
  • Die Haltervorrichtung wird in das Profil, insbesondere in dem Aufnahmeelement des Profils aufgenommen, um eine Haltevorrichtung wie folgend beschrieben zu nutzen. Die vorgenannte Haltevorrichtung findet unterschiedlichste Verwendung im Bereich des Messebaus, in den Bereichen privater oder gewerblicher Innenarchitektur, in der Werbetechnik sowie im Bereich der Kunst. Insbesondere kann die Haltevorrichtung mit einem entsprechenden Profil für Trenn- und Spannwände, Spanndecke, Reklamefläche verwendet werden, bzw. zur Herstellung von Eingangsportale und von Leuchtrahmen sowie zur Schallreduzierung eingesetzt. Außerdem können die vorgenannten Haltevorrichtungen eben überall, wo eine visuelle räumlich und optisch Darstellungen erforderlich sind, verwendet werden.
  • Die Haltevorrichtung ist so angeordnet, dass das zu spannende flächige Material zwischen die zwei hackenförmigen Abschlüsse mittels beispielsweise eines Metallrundspachtels gedrückt wird. Die Zugspannung des flächigen Materials wird ohne Keder durch die Rückfederung des Haltevorrichtungsmaterials ermöglicht. Sind die Abmaße des flächigen Materials größer als die Abmaße des Rahmenprofils, wird das Restmaterial, welches nicht zu spannen ist, teilweise in das Aufnahmevolumen geschoben. Das verbleibende Restmaterial kann über dem ersten Basisschenkel abgeschnitten werden. Somit kann das flächige Material jederzeit aus der Haltevorrichtung wieder entnommen und wiederverwendet werden.
  • Nachfolgend werden verschieden Ausführungsformen der Erfindung erläutert, wobei diese nur Beispielshaft der Erfindung wiedergeben und keine Einschränkung der Erfindungsidee im Bezug auf Abwandlungen darstellen. Dabei zeigt:
  • 1 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 1;
  • 2 den Profilsquerschnitt einer Ausführungsform des Profils 19;
  • 3 die dreidimensionale Darstellung einer aus einem Profil 19 und einer Haltevorrichtung 1 zusammengesetzten Ausführungsform der Haltevorrichtung 43;
  • 4 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer aus einem Profil 19 und einer Haltevorrichtung 1 zusammengesetzten Ausführungsform der Haltevorrichtung 43;
  • 5 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 mit einem Abdeckelement;
  • 6A den Haltevorrichtungsquerschnitt einer weitere Ausführungsform der Haltevorrichtung 43;
  • 6B den Haltevorrichtungsquerschnitt einer weitere Ausführungsform der Haltevorrichtung 43;
  • 7 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 mit zwei Haltevorrichtungen 1;
  • 8 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 zur Fixierung eines flächigen Materials 44 in zwei entgegengesetzten Richtungen;
  • 9 den Haltevorrichtungsquerschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 zur Fixierung eines flächigen Materials 44 in zwei zueinander senkrechten Richtungen;
  • 1 zeigt den Querschnitt einer ersten Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Schenkel 2, 3 weisen im Wesentlichen die selbe Dicke auf und stehen lotrecht zu den Unterflächen 32, 33 ihrer Basis und zueinander parallel. Die Verbindung 4 zwischen den Schenkeln 2, 3 bildet einen parabelförmigen Bogen, dessen Bogenrücken 5 in Bezug auf das Aufnahmevolumen 6 nach innen gerichtet ist. Die Dicke an der Basis des Bogens ist größer als die Dicke an der Spitze 7. Somit wird mit der Verbindung 4 ein flexibler Abstand zwischen den Schenkeln bereitgestellt. Zudem wird die Spitze 7 als Angelpunkt eingesetzt, um die Schenkel 3, 4 aneinander zu drücken und/oder auseinander zu spreizen. Die zwei horizontalen Strichlinien markieren den Ausgangpunkt 8 des ersten hackenförmigen Abschlusses 10 und den Ausgangpunkt 9 des zweiten hackenförmigen Abschlusses 11. Die Biegungslänge 12 des zweiten hackenförmigen Abschlusses 11 ist größer als die Biegungslänge 13 des ersten hackenförmigen Abschlusses 10. Außerdem ist der Ausgangpunkt 9 nach außen in Bezug auf das Aufnahmevolumen 6 gerichtet und der zweite Abschluss 11 biegt sich auf sich selbst zurück. Wie oben bereits erklärt, wird durch diese Anordnung die Kraft, welche die Spitze 14 des ersten Abschlusses 10 auf die Oberfläche 15 des zweiten Abschlusses 11 richtet, erhöht. Daraus resultierend ergibt sich auch eine Verbesserung bei der Einspannung eines flächigen Materials. Die Oberfläche 15 weist eine strukturierte Fläche 16 auf. Die Fläche 16 wird durch Rippen, die im Wesentlichen lotrecht zum Haltevorrichtungsquerschnitt verlaufen, bereitgestellt. Die Rippen sind gegenüberliegend zu der Spitze 14 angeordnet, um die Klemmung eines flächigen Materials (nicht dargestellt) zu verbessern. Die Fläche des Schenkels 2, welche nach außen im Bezug auf das Aufnahmevolumen 6 gerichtet ist, weist bei dem Verbindungsbereich 4 einen Vorsprung 17 auf. Ebenso weist die Fläche des Schenkels 3, welche nach außen im Bezug auf das Aufnahmevolumen 6 gerichtet ist, einen Vorsprung 18 auf. Der flexible Abstand der Schenkel 2, 3 ermöglicht sowohl das Einführen der Haltevorrichtung 1 in das Aufnahmeelement des Profils, als auch das Herausziehen. Durch die o. g. Vorsprünge 17, 18 wird die Arretierung der Haltevorrichtung in dem Aufnahmeelement des Profils (nicht dargestellt) ermöglicht. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 1 folgendes: Breite b 1,0 cm, Höhe h ca. 2,8 cm, Abstand a ca. 0,4 cm. Abstand a ist der Abstand der Fläche der Schenkel 2, 3 zueinander, welche nach hinten in Bezug des Aufnahmevolumens 6 gerichtet sind.
  • 2 zeigt einen Querschnitt einer Ausführungsform des Profils 19 zur Aufnahme einer Haltevorrichtung (nicht dargestellt). Der erste Basisschenkel 20 und der zweite Basisschenkel 21 stützen die Schenkel der Haltevorrichtung und stehen lotrecht zu dem Boden 22 des Profils, auf diesem sie verbunden sind, um das Aufnahmeelement 27 zu bilden. Die Oberfläche 23 des Bodens 22 ist eben und glatt, um der Verbindungsbereich 4 des Haltevorrichtung 1 zu stützen. Die Fläche 24, die unterhalb des Bodens 22 angeordnet ist, weist eine runde Ausfalzung 25 auf. Diese Ausfalzung 25 verläuft im Wesentlichen lotrecht zum Profilsquerschnitt und dient der Arretierung eines Abdeckprofils (vgl. 5). Der Boden des Profils stellt einen Hohlraum 26 bereit, welcher sowohl zur Oberfläche 23 als auch zur Unterfläche 24 des Bodens 22 äquidistant ist. Der Hohlraum 26 weist ferner einen quadratförmigen Querschnitt auf und verläuft lotrecht zu dem Profilsquerschnitt. In den Hohlraum 26 kann z. B. ein Eckwinkel eingesetzt werden, um das Profil 19 mit einem zweiten entsprechendem Profil 19 oder mit einem Vielzahl von entsprechenden Profilen 19 durch einen Stoß auf Gehrung zu verbinden und damit beispielsweise einen Rahmen zu bilden. Der erste Basisschenkel 20 stellt die stufenförmige Erweiterung 28, die u. a. das Öffnen des ersten Abschlusses 10 erleichtert, bereit. Der Ausgangspunkt 34 der Erweiterung 28 ist äquidistant zu den beiden Endungen 39, 40 des ersten Basisschenkels 20. Ebenso wird die Bewegung des zweiten Abschlusses 11 durch die runde Kante 29 des oberen Abschlusses des zweiten Basisschenkels 21, welche nach hinten in Bezug auf das Aufnahmeelement 27 gerichtet ist, erleichtert. Die Fläche des zweiten Basisschenkels 21, welche nach außen in Bezug auf das Aufnahmeelement 27 gerichtet ist, weist eine Aussparung 30 z. B. für eine LED-Beleuchtung auf. Die Aussparung 30 verläuft lotrecht zu dem Profilsquerschnitt und ist äquidistant zu den beiden Endungen 41, 42 des zweiten Basisschenkels 21. Die Fläche des Basisschenkels 20, welche nach hinten in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet ist, weist im Bereich des Bodens 22 eine Ausfalzung 35 auf. Ebenso weist die Fläche des Basisschenkels 21, welche nach hinten in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet ist, bei der runden Kante 29 einen Ausfalzung 36 auf. Durch die o. g. Ausfalzungen 35, 36 werden die Arretierung der Haltevorrichtung 1 in dem Aufnahmeelement 27 des Profils ermöglicht. Ein Profilauflagebereich 31 steht lotrecht zu den Basisschenkeln 20, 21 und ist mit die Unterfläche 24 des Bodens 22 auf der Seite des zweiten Basisschenkel 21 verbunden. Die Oberfläche 37 des Profilauflagebereichs 31 und die Bodenfläche 38 des Hohlraums 26 sind komplanar, d. h. in der gleichen Ebene. Der Profilauflagebereich 31 dient der Abstützung einer Rückwandplatte, um die Stabilität der Verbindung durch den Stoß auf Gehrung zu erhöhen und um das Licht der LED-Beleuchtung zu reflektieren.
  • 3 zeigt die perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Haltevorrichtung 43. Die Haltevorrichtung 1, wie in 1 beschrieben, ist hierbei in dem Aufnahmeelement 27 des Profils 19, beschrieben in 2, aufgenommen. Die Vorsprünge 17, 18 und die entsprechenden Ausfalzungen 35, 36 dienen der Arretierung der Haltevorrichtung 1 in dem Aufnahmeelement 27 des Profils 19. In dieser Ausführungsform nimmt die Aussparung 30 ferner sechs Beleuchtungen 45 z. B. LED-Lampen auf, wobei die Stückzahl der Beleuchtungen 45 aber auch variieren kann. Die Haltevorrichtung 43 wird durch einen Stoß mit Gehrungsschnitt z. B. mit einer zweiten ähnlich aufgebauten Haltevorrichtung 43 (nicht dargestellt) verbunden. Dabei ist das Seitenteil 51 der Haltevorrichtung 43 auch auf Gehrung zu geschnitten. Der Eckwinkel 46 dient der vorgenannten Verbindung und wird in dem Hohlraum 26 des Profils 19 aufgenommen und durch die Imbussmadenschrauben 47, 48 arretiert. Außerdem kann der Eckwinkel 46 in dem Hohlraum 26 des Profils der zweiten nicht dargestellten entsprechenden Haltevorrichtung 43 aufgenommen und durch weitere Imbussmadenschrauben 49, 50 arretiert werden, um die zwei Profile fest miteinander zu verbinden. Ausgehend hiervon kann dann ein flächiges Material 44 zwischen der Spitze 14 des ersten hackenförmigen Abschlusses 10 und der strukturierten Fläche 16 der Oberfläche 15 des zweiten hackenförmigen Abschlusses 11 eingeklemmt und befestigt werden.
  • 4 zeigt einen Querschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43. Die Haltevorrichtung 1, wie in 1 beschrieben, wird in das Aufnahmeelement 27 einer Ausführungsform des Profils 19 aufgenommen. Die Ausführungsform des Profils 19 weist die beschriebenen Merkmale der Ausführungsform nach 2 auf. In der Ausführungsform nach 4 ist die Aussparung 30 nicht äquidistant zu den Endungen 41, 42 des zweiten Basisschenkel 21 da die o. g. Aussparung 30 eine geringeren Abstand zu der Endung 41 hat. Die Aussparung 30 nimmt Beleuchtungen 45 z. B. in Form von LED-Streifen auf. Die Stütze 52 des optischen Systems 53 wird an der Fläche des zweiten Basisschenkels 21, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet ist und an der Fläche des Bodens 22, welche mit der zweiten Basisschenkel 21 verbunden ist, aufgenommen. Das optische System 53 kann z. B. als eine Linse ausgestattet sein und dient der Abänderung der Richtung der Lichtstrahlen z. B. der Lichtstreuung. Der Eckwinkel 46 wird in den Hohlraum 26 des Profils 19 aufgenommen und durch einen Stoß mit Gehrungsschnitt mit einer zweiten entsprechenden Haltevorrichtung 43 (nicht dargestellt) verbunden, um z. B. einen Rahmen zu bilden. Die Profilauflagebereich 31 stützt eine Rückwandplatte 54 ab, welche vorzugsweise am Profilauflagebereich 31 vernietet oder verklebt wird. Die Rückwandplatte 54 erhöht die Stabilität der Verbindung durch den Stoß auf Gehrung und reflektiert das Licht der Beleuchtung 45. Das zu spannende flächige Material 44 wird z. B. mittels eines Metallrundspachtels 57 zwischen der Spitze 14 des ersten hackenförmigen Abschlusses 10 und der strukturierten Fläche 16 der Oberfläche 15 des zweiten hackenförmigen Abschlusses 11 eingeklemmt und befestigt. Die Erweiterung des ersten Basisschenkels 20 stellt ein Volumen 55 zur Steckung der Säume 56 des flächigen Materials 44 bereit, um die Einspannung des flächigen Materials 44 zu erhöhen. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 43 folgendes: Breite d 3,5 cm, Höhe c 4,2 cm, Abstand e 1,2 cm. Abstand e ist der Abstand der Fläche der Basisschenkel 20, 21 zueinander, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet sind.
  • 5 zeigt einen Querschnitt einer Ausführungsform der Haltevorrichtung 43. Diese Ausführungsform weist die Merkmale der Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 wie in 4 beschrieben auf. Außerdem weist diese Haltevorrichtung 43 ein Abdeckprofil 58 auf, um die Haltevorrichtung 1 z. B. gegen der Witterungseinflüssen zu schützen. Somit kann z. B. die Haltevorrichtung 43 für den Außeneinsatz verwendet werden. Das Abdeckprofil 58 ist lösbar und wird an der Fläche 24, die unterhalb der Bodens 22 des Profils 19 angeordnet ist, mittels der Ausfalzung 25 und eines Vorsprungs 59 eingespannt. Das Abdeckprofil 58 wird in dem Bereich 60 zwischen den zwei hackenförmigen Abschlüssen 10, 11 der Haltevorrichtung 1 abgestützt, um die Letztere zu schützen. Der Schenkel 61 des Abdeckprofils 58 verläuft im Wesentlichen parallel zu den Basisschenkeln 20, 21. Außerdem bilden das Abdeckprofil 58, das Profil 19 und die zwei hackenförmigen Abschlüsse 10, 11 ein Volumen 62 zur Steckung der Säume 56 des flächigen Materials 44 und damit folgend eine Verbesserung der Einspannung. Der Endteil des flächigen Materials 44 wird zwischen dem Vorsprung 59 und der Ausfalzung 25 aufgenommen, um eine zusätzliche Einspannung aufzubringen. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 43 folgendes: Breite d 3,5 cm, Höhe f 4,5 cm, Abstand e 1,2 cm. Die Höhe f ist die Höhe des Profils, inklusive des Abdeckprofils (58) und Abstand e ist dabei der Abstand der Fläche der Basisschenkel 20, 21 zueinander, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet sind.
  • Der Hohlraum 26 des Profils 19 der Haltevorrichtung 43 kann variieren. Beispielsweise weist das Profil 19 der Haltevorrichtungen 43, welche in 6A und in 6B dargestellt sind, einen Hohlraum 26 auf, dessen Querschnitt rechteckförmig ist. Insbesondere weist der rechteckförmige Querschnitt des Hohlraums 26 in 6A eine Basis 63 auf, welche länger ist als die Höhe 64. Dagegen weist der rechteckförmige Querschnitt des Hohlraums 26 in 6B eine Basis 63 auf, die kürzer ist als die Höhe 64. Beziehungsweise variiert die Form des entsprechenden Eckwinkels 46, welche in dem Hohlraum 26 des Profils 19 aufgenommen und arretiert wird.
  • 7 zeigt einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform der Haltevorrichtung 43, welche zwei Haltevorrichtungen 1 aufweist. Beispielsweise kann diese Ausführungsform zwei flächige Materialien 44 im Wesentlichen parallel spannen. Die zwei Haltevorrichtungen 1 weisen die beschriebenen Merkmale der Ausführungsform nach 1 auf und werden in dem Profil 19 aufgenommen. Das Profil 19 weist zwei identische Aufnahmeelemente 27 auf, welche sich einen Boden 22 teilen. Eine Hohlraum 26 wird mittig im Boden 22 angeordnet und der Eckwinkel 46 wird in dem Hohlraum 26 des Profils 19 aufgenommen, um entsprechende Haltevorrichtungen 43 miteinander zu verbinden. Die zwei o. g. Aufnahmeelemente 27 sind in Bezug auf Ihre Bodenseiten entgegengesetzt zueinander angeordnet. Zudem werden die Basisschenkel 20, 21, welche das erste Aufnahmeelement 27 bilden, in die entgegengesetzte Richtung als wie die Basisschenkel 20, 21 ausgerichtet, welche das zweite Aufnahmeelement 27 bilden. Die Basisschenkel 20, 21 sind so angeordnet, dass diese Ausführungsform eine Achsenspiegelung durch die Achse s aufweist, welche parallel zu den flächigen Materialien 44 und durch den Mittelpunkt des Hohlraums 26 verläuft. Die Fläche des Bodens 22, welche mit der zwei zweite Basisschenkel 21 verbunden ist, und die Fläche des zwei zweiten Basisschenkel 21, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet sind, sind komplanar. Zudem bilden sie eine äußere Fläche 65. Die o. g. äußere Fläche 65 stellt eine Aussparung 30 bereit, welche eine Beleuchtung 45 z. B. eine LED-Streife aufnimmt. Die Stütze 52 des optischen Systems 53 wird an der äußeren Fläche 65 aufgenommen. Die äußere Fläche 65 weist zwei rechteckförmige Vorsprünge 66 auf, um wenigstens teilweise die Stütze 52 des optischen Systems 53 zu unterstützen und das Profil 19 statisch zu verstärken. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 43 folgendes: Breite d 1,6 cm, Höhe c 7,0 cm, Abstand e 1,2 cm. Abstand e ist der Abstand der Fläche der Basisschenkel 20, 21 zueinander, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet sind.
  • Eine andere Ausführungsform der Haltevorrichtung 43 ist in 8 dargestellt. Mit dieser Ausführungsform wird die Spannung eines flächigen Materials 44 in zwei entgegengesetzten Richtungen ermöglicht. Beispielsweise kann diese Ausführungsform die Spannung eines flächigen Materials 44 zwischen zwei anderen Haltevorrichtungen (nicht dargestellt) erhöhen. Die Haltevorrichtung 1, welche identisch mit der Ausführungsform nach 1 ist, wird in dem Profil 19 aufgenommen. Der erste Basisschenkel 20 ist kürzer als der Schenkel 2 der Haltevorrichtung 1, welche den ersten hackenförmigen Abschluss 10 aufweist, um die Spannung an der ersten hackenförmigen Abschluss 10 zu erleichtern. Insbesondere ist die Oberfläche 67 des ersten Basisschenkels 21 schief und ist nach außen im Bezug auf das Aufnahmeelement 27 gerichtet, um die Stützung des ersten hackenförmigen Abschlusses 10 bereitzustellen. Die Fläche 68 der zwei Basisschenkel 20, 21, welche nach außen im Bezug auf das Aufnahmeelement 27 gerichtet ist, weist eine Aussparung 30 auf, welche eine LED-Beleuchtung 45, z. B. eine LED-Streife aufnimmt. Die Stützung 52 der zwei optischen Systeme 53 wird auch mit der o. g. Fläche 68 verbunden. Das Profil 19 weist zwei Profilauflagebereiche 31 auf, welche lotrecht zu den Basisschenkeln 20, 21 stehen und mit dem Boden 22 verbunden sind. Ein T-förmiger Winkel 71 wird in dem Hohlraum 26 des Profils 19 aufgenommen, um verschiedene Haltevorrichtungen 43 miteinander zu verbinden. Die zwei Profilauflagebereiche 31 stützen zwei Rückwandplatten 54, um die Stabilität der Verbindung zwischen die verschiedene Haltevorrichtungen 43 zu verbessern und das Licht zu reflektieren. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 43 folgendes: Breite d 5,8 cm, Höhe c 4,2 cm,
  • Abstand e 1,2 cm. Abstand e ist der Abstand der Fläche der Basisschenkel 20, 21 zueinander, welche nach außen in Bezug des Aufnahmeelements 27 gerichtet sind.
  • Die Ausführungsform der Haltevorrichtung 43, welche in 9 dargestellt ist, kann ein flächiges Material 44 in zwei zueinander senkrechten Richtungen spannen, um z. B. eine Ecke oder ein Quadrat oder einen Würfel zu bilden. Die Haltevorrichtung 1, wie in 1 beschrieben, wird in dem Profil 19 aufgenommen. Der erste Basisschenkel 20 weist die Merkmale des entsprechenden Basisschenkels 20 wie in 8 beschrieben auf. Insbesondere ist der Basisschenkel 20 kürzer als der Schenkel 2, welcher den ersten hackenförmigen Abschlusses 10 aufweist. Die Oberfläche 67 des o. g. Basisschenkels 21 ist schief und gerichtet nach außen im Bezug auf das Aufnahmeelement 27. Mit dieser Anordnung ist nicht nur die Spannung am ersten hackenförmigen Abschluss 10 aber auch die Stützung des ersten hackenförmigen Abschlusses 10 ermöglicht. Die Unterseite des Bodens 22 stellt zwei zueinander senkrechte Bodenschenkel 69 bereit, welche mit den zwei Basisschenkeln 20, 21 einen Winkel von 135° bilden. Die Bodenschenkel 69 weisen an der zum flächigen Material 44 ausgerichteten Fläche eine LED-Beleuchtung 45, z. B. eine LED-Streife auf. Die Fläche der Bodenschenkel 69, welche nicht nach dem flächigen Material 44 ausgerichtet ist, wird mit zwei nebeneinander liegenden Seiten eines quadratischen Profils 70 verbunden, um die Haltevorrichtung 43 abzustützen. Beispielhaft ist das Abmaß der Haltervorrichtung 43 folgendes: Breite d ca. 4,8 cm, Höhe c 7,4 cm.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Haltevorrichtung
    2
    Schenkel mit dem ersten Abschluss
    3
    Schenkel mit dem zweiten Abschluss
    4
    Verbindung
    5
    Bogenrücken
    6
    Aufnahmevolumen
    7
    Spitze des Bogens
    8
    Ausgangpunkt des Abschlusses 10
    9
    Ausgangpunkt des Abschlusses 11
    10
    Erster hackenförmiger Abschluss
    11
    Zweiter hackenförmiger Abschluss
    12
    Biegung des Abschlusses 11
    13
    Biegung des Abschlusses 10
    14
    Spitze des Abschlusses 10
    15
    Oberfläche des Abschlusses 11
    16
    Strukturierte Fläche
    17
    Vorsprung an der Schenkel 2
    18
    Vorsprung an der Schenkel 3
    19
    Profil
    20
    Erster Basisschenkel
    21
    Zweiter Basisschenkel
    22
    Boden
    23
    Oberfläche des Bodens
    24
    Unterfläche des Bodens
    25
    Ausfalzung
    26
    Hohlraum
    27
    Aufnahmeelement
    28
    Erweiterung
    29
    Runde Kante
    30
    Aussparung
    31
    Profilsauflagebereich
    32
    Basis des Schenkels 2
    33
    Basis des Schenkels 3
    34
    Ausgangspunkt der Erweiterung 28
    35
    Ausfalzung des Basisschenkels 20
    36
    Ausfalzung des Basisschenkels 21
    37
    Oberfläche
    38
    Bodenfläche des Hohlraums 26
    39
    Endung des Basisschenkels 20
    40
    Endung des Basisschenkels 20
    41
    Endung des Basisschenkels 21
    42
    Endung des Basisschenkels 21
    43
    Haltevorrichtung
    44
    Flächiges Material
    45
    Beleuchtung
    46
    Eckwinkel
    47
    Imbussmadenschraube
    48
    Imbussmadenschraube
    49
    Imbussmadenschraube
    50
    Imbussmadenschraube
    51
    Seitenteil der Haltevorrichtung 43
    52
    Stützte des optischen Systems 53
    53
    Optisches System
    54
    Rückwandplatte
    55
    Volumen
    56
    Säume des flächigen Materials 44
    57
    Metallrundspachtel
    58
    Abdeckprofil
    59
    Vorsprung
    60
    Bereich
    61
    Schenkel des Abdeckprofils 58
    62
    Volumen
    63
    Basis
    64
    Höhe
    65
    Äußere Fläche
    66
    Rechteckförmiger Vorsprung
    67
    Oberfläche des Basisschenkels 20
    68
    Fläche des Basisschenkels 20, 21
    69
    Bodenschenkel
    70
    Quadratisches Profil
    71
    T-förmiger Winkel

Claims (16)

  1. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) mit einer vorgegebenen Längserstreckung, wobei im Querschnitt zwei, im wesentlichen parallel und mit Abstand zueinander Schenkel (2, 3) angeordnet sind, welche an einem ersten Endabschnitt zur Bildung eines innenliegende Aufnahmevolumens (6), miteinander verbunden sind und auf dem gegenüberliegenden Endabschnitt zwei hackenförmige Abschlüsse (10, 11) aufweist, deren Hackenabschlussspitzen aufeinander zu gerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die hackenförmigen Abschlüsse so ausgestaltet sind, dass die Hackenabschlussspitze (14) des ersten Abschlusses (10) auf eine nach außen in Bezug auf das Aufnahmevolumen (6) Oberfläche (15) des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) gerichtet ist.
  2. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung (4) zwischen den beiden Schenkeln (2, 3) geradlinig, bogenförmig, gewellt oder gezackt ausgestaltet ist und insbesondere einen flexiblen Abstand zwischen den beiden Schenkeln (2, 3) bereitstellt.
  3. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gerichtete Oberfläche (15) des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) wenigstens abschnittsweise eine im wesentlichen ebene Fläche bereit stellt.
  4. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen gerichtete Oberfläche (15) des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) wenigstens abschnittsweise strukturierte Fläche (16) wie beispielsweise durch Längsrippen oder -wellen bereit stellt, welche vorzugsweise den Reibwiderstand an der Außenfläche erhöht.
  5. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Biegungslänge (12) des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) größer ist als die Biegungslänge (13) des ersten hackenförmigen Abschlusses (10).
  6. Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Schenkel (2, 3) auf der in Bezug auf das Aufnahmevolumen (6) nach außen gerichteten Oberfläche wenigstens eines Rastelemente (17, 18) zur Wechselwirkung mit einem Aufnahmeelement (27), insbesondere zur Arretierung der Haltevorrichtung (1) in einem Aufnahmeelement (27) aufweist.
  7. Profil (19), insbesondere ein Rahmenprofil, zur Aufnahme ein Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Profil (19) zwei im westlichen parallele Basisschenkel (20, 21) aufweist, die auf einer Bodenseite verbunden sind und ein Aufnahmeelement (27) für die Haltevorrichtung (1) bilden.
  8. Profil (19) gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisschenkel (20, 21) des Profils (19) wenigstens abschnittsweise die Schenkel (2, 3) der Haltevorrichtung (1) stützen und insbesondere der Basisschenkel (21), welcher auf der Seite des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) angeordnet wird, kürzer ist als der Basisschenkel (20), welcher auf der Seite des ersten hackenförmigen Abschlusses (10) angeordnet ist.
  9. Profil (19) gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisschenkel (20), welcher auf der Seite des ersten hackenförmigen Abschlusses (10) angeordnet ist, im wesentlichen die selbe Erstreckungshöhe hat, wie der Schenkel (2) des ersten hackenförmigen Abschlusses (10) inklusive dem ersten hackenförmigen Abschluss selbst der Haltevorrichtung (1).
  10. Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisschenkel (20), welcher auf der Seite des ersten hackenförmigen Abschlusses (10) angeordnet wird, zwischen der Bodenseite und dem oberen Abschluss wenigstens eine stufenförmige Erweiterung (28) aufweist.
  11. Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Basisschenkel (21), welcher auf der Seite des zweiten hackenförmigen Abschlusses (11) angeordnet wird, am oberen Abschluss eine runde, innenseitige Abschlusskante (29) aufweist.
  12. Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Basisschenkel (20, 21) außenseitige eine Aufnahmevorrichtung (30) für eine Beleuchtung (45), insbesondere eine LED Beleuchtung aufweist.
  13. Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Profil (19) wenigstens abschnittsweise mit einer Abdeckleiste (58) verbindbar ist, welche sich unterhalb der Bodenseite und vorzugweise zwischen den hakenförmigen Abschlüssen (10, 11) der Haltevorrichtung (1) abstützt.
  14. Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass Profil (19) zwei, in Bezug auf die Bodenseite des Profils (19) zueinander entgegengesetzte Aufnahmeelemente (27) für die Haltevorrichtung (1) bildet.
  15. Haltevorrichtung (43) für flächige Materialien (44), dadurch gekennzeichnet, dass eine Haltevorrichtung (1) für flächige Materialien (44) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 in einem Profil (19) gemäß einem der Ansprüche 7 bis 14, aufgenommen ist.
  16. Verwendung der Haltevorrichtung (1, 43) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder nach Anspruch 15 als Spannrahmen, Bilderrahmen, Reklamefläche, Leuchtrahmen, Spannwände, Trennwände, Spanndecken, Schallschutzwände und/oder zur Präsentation für Großbilder.
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