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DE202014006470U1 - Profilleiste und Profilleistensortiment - Google Patents

Profilleiste und Profilleistensortiment Download PDF

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DE202014006470U1 DE202014006470.9U DE202014006470U DE202014006470U1 DE 202014006470 U1 DE202014006470 U1 DE 202014006470U1 DE 202014006470 U DE202014006470 U DE 202014006470U DE 202014006470 U1 DE202014006470 U1 DE 202014006470U1
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Abstract

Profilleiste mit einer eine Vorderseite aufweisenden Basisplatte und mit zwei an den Längsrändern der Basisplatte und im wesentlichen senkrecht zu ihr verlaufenden Stege, die fest an der Vorderseite der Basisplatte mit dieser verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (10) einen dritten Steg (3) aufweist, der parallel und benachbart zu dem ersten Steg (1) derart angeordnet ist, daß zwischen dem ersten Steg (1) und dem dritten Steg (3) ein Raum gebildet wird, der eine Breite von etwa 3 mm umfaßt, einen vierten Steg (4), der parallel und benachbart zu dem zweiten Steg (2) angeordnet ist, wobei der zweite Steg (2) und der vierte Steg (4) an ihren Enden Flansche (6) aufweisen, die zum jeweils gegenüberliegenden vierten bzw. zweiten Steg (4, 2) weisen, wobei der zweite Steg (2) über einen L-Steg (5) mit der Basisplatte (7) verbunden ist, wobei ein erster Schenkel des L-Steges (5) im wesentlichen parallel zur Basisplatte (7) und ein zweiter Schenkel des L-Steges (5) im wesentlichen senkrecht zu der Basisplatte (7) verläuft, und wobei der zweite Schenkel mit der Basisplatte (7) derart verbunden ist, daß zwischen dem L-Steg (5) und einem Ende der Basisplatte (7) ein Raum gebildet wird, der eine Breite von etwa 3 mm umfaßt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Profilleiste mit einer eine Vorderseite aufweisenden Basisplatte und mit zwei an den Längsrändern der Basisplatte und im wesentlichen senkrecht zu ihr verlaufenden Stege, die fest an der Vorderseite der Basisplatte mit dieser verbunden sind. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Profilleistensortiment umfassend zumindest zwei unterschiedliche Profilleisten.
  • Im Stand der Technik ist eine große Menge von Profilleisten für unterschiedliche technische Zwecke bekannt. Die Leisten sind Meterware aus Kunststoffen, Holz oder metallischen Materialien und werden als Fensterrahmen, Türleisten, Fußbodenleisten, Kantenbeschläge und ähnlichem verwendet. Auch in der Werbetechnik werden Profilleisten verwendet, um Schilder oder Rahmen für Schilder, Leuchtkästen oder Ausstellungswände herzustellen, oder um Tücher mit beliebigen Aufdrucken großflächig schwebend aufzuspannen. Nachteilig bei den bekannten Profilleisten ist, daß sie jeweils für nur eine konkrete Anwendung zum Aufhängen oder Aufspannen von Tüchern ausgelegt sind, während es zahlreiche unterschiedliche Formen von Werbeflächen und Werbewänden gibt. Dabei ist zwischen flachen und hohlen Rahmen für Werbeflächen zu unterscheiden, die an einer vorhandenen Wand anzubringen sind, sowie freischwebenden Spanntüchern oder beleuchteten Kästen. Zum Anbieten der verschiedenen Werbeflächenkonstruktionen ist daher die Bevorratung eines großen Sortiments von Profilleisten erforderlich, was umgehend zu höheren Material- und Lagerkosten führt.
  • Die Erfindung zielt darauf ab, eine Profilleiste wie eingangs angeführt zu schaffen, welche die Anschaffungs- und die Lagerkosten für einen Betrieb, der zahlreiche Variationen von aufgestellten bedruckten Tuchflächen, insbesondere Werbeflächen, anbietet, senkt. Weiterhin soll ein Profilleistensortiment angegeben werden, bei welchem ebenso die Anschaffungs- und Lagerkosten verringert sind.
  • Die erfindungsgemäße Profilleiste erreicht dies dadurch, daß die Profilleiste einen dritten Steg aufweist, der parallel und benachbart zu dem ersten Steg derart angeordnet ist, daß zwischen dem ersten Steg und dem dritten Steg ein Raum gebildet wird, der eine Breite von 3 mm umfaßt, einen vierten Steg, der parallel und benachbart zu dem zweiten Steg angeordnet ist, wobei der zweite Steg und der vierte Steg an ihren Enden Flansche aufweisen, die zum jeweils gegenüberliegenden vierten bzw. zweiten Steg weisen, und wobei der zweite Steg über einen L-Steg mit der Basisplatte verbunden ist, wobei ein erster Schenkel des L-Steges im wesentlichen parallel zur Basisplatte und ein zweiter Schenkel des L-Steges im wesentlichen senkrecht zur Basisplatte verläuft, und wobei der zweite Schenkel mit der Basisplatte derart verbunden ist, daß zwischen dem L-Steg und einem Ende der Basisplatte ein Raum gebildet wird, der eine Breite von etwa 3 mm umfaßt.
  • Das erfindungsgemäße Profilleistensortiment erreicht ihr Ziel dadurch, daß es eine wie zuvor genannte Profilleiste und eine Rundkederprofilleiste umfaßt, wobei die Rundkederprofilleiste ein im Außenumfang rechteckiges Hohlprofil aus sich jeweils gegenüberliegenden, im wesentlichen parallelen Seitenwänden und vier im wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden verlaufenden Stegen umfaßt, wobei die äußeren Stege in ihrer Mitte unterbrochen sind, und wobei zumindest der erste äußere Steg abgerundet in die Seitenwände übergeht, so daß der zwischen den Seitenwänden, dem ersten äußeren Steg und dem unmittelbar zu diesem benachbarten Steg gebildete Raum zur Unterbrechung in dem ersten äußeren Steg hin einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Profilleiste zeichnet sich dadurch aus, daß zwischen dem dritten Steg und dem vierten Steg zwei Winkelstege auf der Vorderseite der Basisplatte angeordnet und mit ihr verbunden sind, deren Abwinkelungen zum jeweils gegenüberliegenden Winkelsteg weisen.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weisen die Seiten des Raumes, der durch den ersten Steg und den dritten Steg gebildet wird, und/oder die Seiten des Raumes, der durch den zweiten Steg und den vierten Steg gebildet wird, eine Riffelung auf.
  • Zur weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Ende des dritten Steges bezüglich der Ebene der Basisplatte niedriger als das Ende des ersten Steges und/oder das Ende der Basisplatte bezüglich der Ebene der Außenwand des zweiten Steges überstehend.
  • Bevorzugt ist in einer Ausgestaltung der Erfindung, daß der Abstand zwischen dem zweiten Steg und dem vierten Steg eine Größe aufweist, die für ein herkömmliches Einschlagprofil geeignet ist und vorzugsweise etwa 15 mm beträgt.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Profilleiste zeichnet sich dadurch aus, daß der Abstand des dritten Steges zum vierten Steg zum Abstand des vierten Steges zum zweiten Steg im Verhältnis von etwa 38:15 steht.
  • In einer Ausführungsform des Profilleistensortiments geht der zweite äußere Steg im wesentlichen rechtwinklig in die Seitenwand über, so daß der zwischen den Seitenwänden, dem zweiten äußeren Steg und dem unmittelbar zu diesem benachbarten Steg gebildete Raum zur Unterbrechung in dem zweiten äußeren Steg hin einen rechteckigen Querschnitt aufweist, wobei die Höhe des Raumes zwischen den Seitenwänden etwa dem Durchmesser eines herkömmlichen DIN 933 Sechskantschraubenkopfes, insbesondere einer M6-Schraube, entspricht.
  • Zur weiteren Ausgestaltung des Profilleistensortiments weist der dritte Steg der Profilleiste an seinem Ende einen zum vierten Steg weisenden Flansch, und der vierte Steg der Profilleiste an seinem Ende eine zum dritten Steg weisende Erhebung auf.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: 1 einen schematischen Querschnitt durch die Profilleiste, 2 einen schematischen Querschnitt durch die Rundkederprofilleiste, 3 einen schematischen Schnitt durch zwei zusammengesetzte Profilleisten, die 4 bis 6 schematische Schnitte durch Anwendungen der Profilleiste als Rahmen mit einer Leinwand, 7 einen schematischen Schnitt einer Anwendung der Profilleiste mit einer Leinwand und einer Rückwand, und 8 den schematischen Schnitt durch die Rundkederprofilleiste.
  • Die erfindungsgemäße Profilleiste kann eine aus Aluminium stranggepreßte Leiste sein. Solche Leisten können beliebig lang sein, werden aber typischerweise in Stücken von ganzzahligen Vielfachen eines Meters vorgeschnitten und können dadurch einfach gelagert und transportiert werden. Besondere Merkmale dieser Profilleisten sind erst im Querschnitt ersichtlich.
  • 1 zeigt den Querschnitt einer solchen Profilleiste 10, wobei sie aus einer Basisplatte 7 besteht, auf der sich mehrere Stege und Winkel befinden. Die Seite, an welcher sich die Stege befinden, kann als Vorderseite der Basisplatte 7 definiert, und die Seite der Basisplatte 7, die glatt bleibt, kann als Rückseite definiert werden. Gemäß 1 befindet sich am rechten Längsrand der Basisplatte 7 ein zu dieser senkrecht stehender erster Steg 1. Unmittelbar benachbart zu diesem ersten Steg 1 befindet sich ein dritter Steg 3, ebenfalls senkrecht auf der Basisplatte 7 stehend und mit dem ersten Steg 1 einen Zwischenraum bildend. Dieser Zwischenraum weist eine Breite im Sinne des Abstandes von Steg zu Steg von etwa 3 mm auf. Als besonders geeignet hat sich eine Breite von 3,25 mm erwiesen, wohingegen herkömmliche Flachbandkederprofile nur mit Breiten von etwa 4 mm erhältlich sind.
  • Dieses Maß der Breite ist besonders dafür geeignet, einen Flachbandkeder zusammen mit einer oder zwei Lagen eines herkömmlichen Spanntuches für Werbeflächen aufzunehmen und fest eingeklemmt zu halten. Dieses Maß ist ebenso besonders dazu geeignet, herkömmliche und konfektionierte Platten aus einem Festmaterial, wie beispielsweise Aluminiumverbundplatten, aufzunehmen und fest eingeklemmt zu halten. Auf diese Weise erfüllen der erste Steg 1 und der dritte Steg 3 bereits zwei Funktionen bei der Verwendung von Profilleisten als Rahmen für Werbeflächen. Am gegenüberliegenden Längsrand der Profilleiste 10 befindet sich ein zweiter Steg 2. Er steht zwar ebenso senkrecht auf der Ebene der Basisplatte 7 der Profilleiste 10, jedoch ist der zweite Steg 2 nicht unmittelbar mit der Basisplatte 7, sondern über einen L-Steg 5 verbunden. Dieser L-Steg 5 wirkt zwar derart, daß der zweite Steg 2 weiterhin senkrecht zu der Basisplatte 7 verläuft und fest mit ihr verbunden ist, daß jedoch am Fuße des zweiten Steges 2 ein Raum gebildet wird, der ähnlich zu dem Raum zwischen dem ersten Steg 1 und dem dritten Steg 3 ist. Das heißt, dieser Raum, der genau genommen zwischen dem linken äußeren Längsrand der Basisplatte 7 und dem schwebenden Schenkel des L-Steges 5 gebildet wird, weist eine Breite von etwa 3 mm auf, so daß ebenso entweder ein Flachbandkeder zusammen mit einer oder zwei Lagen eines Spanntuches oder eine Platte von 3 mm Stärke in diesem Raum fest einsetzbar sind. Der Unterschied liegt nur darin, daß dieser zuletzt gebildete Raum zwischen der Basisplatte 7 und dem zweiten Steg 2 in der Ebene der Basisplatte 7 und nicht senkrecht zu ihr, wie der Zwischenraum zwischen dem ersten Steg 1 und dem dritten Steg 3, verläuft.
  • Benachbart und parallel zu dem zweiten Steg 2 ist ein vierter Steg 4 senkrecht auf die Basisplatte 7 gesetzt. Die Höhe des zweiten Steges 2 und des vierten Steges 4 ist im wesentlichen gleich, und beide Stege verfügen an ihren freiem Ende über Flansche 6, die jeweils zum gegenüberliegenden Steg weisen. Das heißt, der Flansch 6 des zweiten Steges 2 weist in Richtung vierten Steg 4, und der Flansch 6 des vierten Steges 4 weist in Richtung des zweiten Steges 2. Auf diese Weise entsteht ein Kanal zwischen dem zweiten Steg 2 und dem vierten Steg 4. In diesen Kanal ist eine Klemmleiste bzw. ein Einschlagprofil zusammen mit einer oder zwei Lagen eines Spanntuches einpreßbar. Ein solches Profil klemmt sich an den beiden Flanschen 6 automatisch fest, wodurch ein Spanntuch mit der Profilleiste 10 als Rahmen ausreichend fest verbunden wird. Daß sich am Boden des Kanals, der durch den zweiten Steg 2 und den vierten Steg 4 gebildet wird, der L-Steg 5 befindet, stört diese Funktion solange nicht, wie die Höhe des zweiten Steges 2 und des vierten Steges 4 ausreichend hoch sind, damit das Einschlagprofil in seiner Tiefe den L-Steg 5 nicht berührt.
  • Gemäß 1 ist die Basisplatte 7 und somit die Profilleiste 10 insgesamt ausreichend breit bemessen, damit der Abstand zwischen dem dritten Steg 3 und dem vierten Steg 4, die gemäß bisheriger Beschreibung keine Funktion miteinander verbindet, sehr viel größer als die Abstände zwischen dem ersten Steg 1 und dem dritten Steg 3 sowie zwischen dem vierten Steg 4 und dem zweiten Steg 2 ist. Auf der Basisplatte 7 in diesem verhältnismäßig großen Zwischenraum zwischen dem dritten Steg 3 und dem vierten Steg 4 sind zwei Winkelstege 8 angebracht, die im Querschnitt L-förmig wie der L-Steg 5 sind. Sie beinhalten jeweils einen rechten Winkel und somit zwei Schenkel, wobei ein Schenkel im wesentlichen senkrecht auf der Basisplatte 7 sitzt und mit ihr verbunden ist, und der jeweils freie Schenkel in einem gewissen Abstand über der Basisplatte 7, aber parallel zu ihr schwebt. Diese Abwinkelungen weisen jeweils zum gegenüberliegenden Winkelsteg 8. Auf diese Weise entsteht ein flacher Kanal, in den seitlich mechanische Elemente eingeschoben werden können, oder in welchem solche Elemente eingeschnappt werden können. Ebenso definieren die Oberseiten der beiden Winkelstege 8 eine Ebene oberhalb der Ebene der Basisplatte 7. Zu der Funktion dieser Winkelstege siehe unten.
  • Der dritte Steg 3 weist an seinem freien Ende eine Erhebung 11 auf. Diese zeigt in Richtung des vierten Steges 4. Der vierte Steg 4 weist an seinem freien Ende nicht nur den Flansch 6, sondern auch einen Flansch 9 auf, der in Richtung des dritten Steges 3 zeigt. Weder die Erhebung 11 noch der Flansch 9 beeinträchtigen die bisher beschriebenen Funktionen im Zusammenhang mit dem dritten Steg 3 und dem vierten Steg 4. Jedoch sind nun mechanische Elemente zwischen dem vierten Steg 4 und dem zweiten Steg 2 einsetzbar und bei geeigneter Größe zwischen dem Flansch 9 und der Erhebung 11 einklink- bzw. einschnappbar. Dabei führt die größere Ausbildung des Flansches 9 gegenüber der kleinen Erhebung 11 dazu, daß ein mechanisches Element am besten schräg unter dem Flansch 9 gesetzt wird und dann unter Ausnutzung einer geringen Elastizität der Profilleiste 10 bzw. ihrer Elemente über die Erhebung 11 rutscht und in den Zwischenraum zwischen dem vierten Steg 4 und dem zweiten Steg 2 einschnappt. Solche Elemente werden weiter unten beschrieben.
  • Teil der Erfindung ist auch ein Profilleistensortiment. Ein solches Sortiment besteht aus mindestens zwei verschiedenen Profilleisten, die verschiedene mechanische Funktionen erfüllen sollen. Die zweite Profilleiste, die zusammen mit der Profilleiste 10 zu dem Profilleistensortiment gehört, jedoch von der Profilleiste 10 verschieden ist, ist eine Rundkederprofilleiste 20. Gemäß 2 besteht eine solche Rundkederprofilleiste 20 aus einem Hohlprofil, das im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt aufweist. Dabei werden die längeren Außenseiten des Hohlprofils als Seitenwände 16 bezeichnet. Die kürzeren äußeren Seiten dieses Rechteckes werden als äußere Stege 12, 15 bezeichnet. Die Rundkederprofilleiste 20 weist zwei weitere innere Stege 13, 14 auf, die parallel zu den äußeren Stegen 12, 15 verlaufen. Die äußeren Stege 12, 15 sind in ihrer Mitte unterbrochen, so daß in Längsrichtung zu der Rundkederprofilleiste 20 an ihren kürzeren Seiten Schlitze entstehen und die Seitenwände 16 nur durch die inneren Stege 13, 14 zusammengehalten werden. In die Enden der Rundkederprofilleiste 20 sind somit mechanische Elemente an zwei Seiten einschiebbar. Das ist an der linken Seite gemäß der Darstellung in 2 ein Spanntuch, welches mit einem Rundkeder endet, und an der rechten Seite gemäß der Darstellung in 2 der Kopf einer Metallschraube (siehe auch 8). Zu diesem Zweck ist der äußere Steg 12 nicht nur in der Mitte unterbrochen, sondern er geht auch abgerundet in die Seitenwand 16 über. Der so gebildete Raum A zwischen den Seitenwänden 16, dem inneren Steg 13 und dem äußeren Steg 12 ist so nach außen hin bzw. zum äußeren Steg 12 hin halbkreisförmig. Somit wird ein Rundkeder nicht nur in diesen Raum A aufgenommen, sondern kann auch formschlüssig gehalten werden, wodurch ein Tuch, das über den Rundkeder mit der Rundkederprofilleiste 20 verbunden ist, mit den benötigten Kräften gespannt werden kann.
  • An der in 2 dargestellten rechten Seite der Rundkederprofilleiste 20 ist der durch die Seitenwände 16 und die Stege 14 und 15 gebildete Raum B im wesentlichen rechteckig. Durch den unterbrochenen äußeren Steg 15 ist der Raum B geöffnet und die verbleibenden Reste des äußeren Steges 15 wirken wie Flansche, die senkrecht auf den Enden der Seitenwänden 16 stehen und zueinander hinweisen. Zusätzlich weisen die äußeren Wände 16 an ihren Enden am Steg 15 eine Verstärkung 17 auf. Der Raum B wird auf diese Weise unterteilt. Zum Steg 15 hin weist der Raum B eine geringere Höhe als zum Steg 14 hin auf. Bei geeigneter Wahl dieser beiden Höhen und bei geeigneter Wahl der Breite des Raumes B zwischen dem Steg 14 und dem äußeren Steg 15 läßt sich nun der Schraubenkopf einer Sechskantschraube in den Raum B derart einsetzen, daß sich der Kopf in der Nähe des Steges 14 frei drehen läßt, in seiner Drehbarkeit aber in der Nähe des Steges 15 gehindert wird. Es lassen sich in letzterem Fall an dem Gewinde einer entsprechenden Schraube Muttern und anderes anbringen, ohne daß der Schraubenkopf durch ein eigenes Werkzeug gekontert werden muß, wenn eine Mutter auf die Schraube gesetzt wird. Schrauben, die hier verwendet werden, sind im günstigsten Falle herkömmliche Schrauben, die genormt sind, wie z. B. nach der DIN 933, wobei sich von den Abmessungen und der mechanischen Beanspruchung her besonders die darin enthaltene M6-Schraube als geeignet erwiesen hat.
  • Gemäß 3 erfüllen die Profilleiste 10 und die Rundkederprofilleiste 20 nicht nur mechanische Funktionen für sich genommen, sie können auch zusammenwirken. Die Rundkederprofilleiste 20 kann gemäß der bisher beschriebenen geometrischen Merkmale in die Profilleiste 10 zwischen dem vierten Steg 4 und dem dritten Steg 3 eingesetzt werden. Auf diese Weise kann eines der beiden Profilleisten 10, 20 zum Beispiel an einer Wand vormontiert werden, und die jeweils andere Leiste kann an die vormontierte Leiste eingeschnappt werden. Die weiteren geometrischen und damit mechanischen Merkmale und Funktionen der Profilleiste 10 und der Rundkederprofilleiste 20 sind dabei zwar ungenutzt vorhanden, stören aber nicht.
  • In 4 ist ein Anwendungsbeispiel für die Profilleiste 10 gezeigt. In den Raum zwischen der Basisplatte 7 und dem zweiten Steg 2 bzw. L-Steg 5 ist ein Flachbandkeder 31 eingesetzt. Um ihn herum ist ein Spanntuch 30 gelegt, das sich außerhalb senkrecht zur Basisplatte 7 der Profilleiste 10 fortsetzt. Die Innenseiten des Raumes, in den der Flachbandkeder 31 eingesetzt ist, sind geriffelt ausgeführt, um den mechanischen Halt weiterhin zu steigern. Auf einem fertigen Rahmen, bestehend aus den Profilleisten 10, kann somit eine große Fläche eines Spanntuches 30 angebracht werden. Vorteilhaft ist hier, daß der zweite Steg 2 nicht direkt auf dem äußeren Längsrand der Basisplatte 7 steht, sondern etwas eingerückt ist, d. h. das freie Ende des Längsrandes der Basisplatte 7 ist bezüglich der Ebene der Außenwand des zweiten Steges 2 etwas überstehend, so daß ein eingesetztes Spanntuch 30 nicht in störender Weise durch den zweiten Steg 2 ausgebeult wird.
  • Ähnliches ist in 5 dargestellt. Hier ist das Spanntuch 30 mittels eines Flachbandkeders 31 in den Raum zwischen dem ersten Steg 1 und dem dritten Steg 3 eingesetzt. Auch hier sind die Innenseiten der beiden Stege geriffelt, um den mechanischen Halt zu steigern, und ebenso ist die Höhe des dritten Steges 3 etwas niedriger als die Höhe des ersten Steges 1, damit der dritte Steg 3 die Spannung des Spanntuches 30 nicht stört. Wie in der Ausführungsform gemäß 4 kann ein Rahmen aus Profilleisten 10 an einer Wand oder sonstwo fest installiert sein und eine Fläche, wie z. B. eine Werbefläche, aufspannen.
  • In 6 wird ein Spanntuch 30 mittels eines Einschlagprofils 32 in die Profilleiste 10 eingespannt. Das Einschlagprofil 32 besteht aus einem elastischen Kunststoff, der in die Flansche 6 des zweiten Steges 2 und des vierten Steges 4 einschnappen kann. 6 verdeutlicht dabei, wie die Profilleiste 10 als Rahmen für das Spanntuch 30 wirkt und die weiteren Elemente der Profilleiste 10 dabei ungenutzt sind, aber nicht störend wirken.
  • Die Funktionen der Profilleiste 10 können gemäß 7 auch zusammen genutzt werden. Hierbei ist gleichzeitig ein Spanntuch 30 mit einem Flachbandkeder 31 in die Profilleise 10 eingesetzt, wie auch eine Platte 34. Auf diese Weise entsteht ein Kasten mit einer festen Rückseite und einer Spanntuch-Vorderseite, auf die beispielsweise eine Werbung aufgedruckt sein kann. Es ist auch denkbar, daß anstelle der Platte 34 ein zweites Spanntuch 30 in die Profilleiste 10 eingesetzt ist. Weiterhin kann es wünschenswert sein, den auf das Spanntuch 30 aufgedruckten Inhalt von hinten bzw. von innen zu beleuchten. Dafür können im Handel erhältliche LED-Module 33 in die Profilleiste 10 eingesetzt werden. Da die Gehäuse dieser LED-Module 33 standardisiert sind, lassen sich die geometrischen Dimensionen der Profilleiste 10, insbesondere des dritten Steges 3, des vierten Steges 4 und der Winkelstege 8, so bemessen, daß die fertigen LED-Module 33 ohne weitere Hilfsmittel in die Profilleiste 10 eingeklemmt und ohne weitere Mittel eingerastet werden können. Sie strahlen dann in die Richtungen C ab und beleuchten somit ausreichend den Innenraum des in 7 dargestellten gebildeten Schaukastens und dienen somit als ausreichende Hintergrundbeleuchtung für das Spanntuch 30.
  • 8 zeigt wiederum die alleinige Verwendung der Rundkederprofilleiste 20. An einer Seite ist ein Spanntuch 30, das in einem Rundkeder 35 endet, in den Raum A der Rundkederprofilleiste 20 eingesetzt. Das Spanntuch 30 kann nun gleichmäßig aufgespannt werden, z. B. indem die Rundkederprofilleiste 20 mit einer Zugkraft beaufschlagt wird. Diese kann z. B. entstehen oder wird gehalten, indem die Rundkederprofilleiste 20 über Schrauben 36 gehalten wird. Die Schrauben 36 können an einem Bauwerk oder an einer Zugvorrichtung befestigt werden.
  • Auf diese Weise werden zwei Profilleisten 10, 20 geschaffen, die für sich genommen zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten bieten, und die weiters auch miteinander kombiniert werden können.
  • Es versteht sich, daß die geschilderten Ausführungsbeispiele im Rahmen des Erfindungsgedankens verschiedentlich abwandelbar sind, z. B. hinsichtlich des verwendeten Materials für die Profilleisten oder auch hinsichtlich der genauen Abmessungen der Stege, Flanschen etc.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN 933 [0011]
    • DIN 933 [0021]

Claims (9)

  1. Profilleiste mit einer eine Vorderseite aufweisenden Basisplatte und mit zwei an den Längsrändern der Basisplatte und im wesentlichen senkrecht zu ihr verlaufenden Stege, die fest an der Vorderseite der Basisplatte mit dieser verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (10) einen dritten Steg (3) aufweist, der parallel und benachbart zu dem ersten Steg (1) derart angeordnet ist, daß zwischen dem ersten Steg (1) und dem dritten Steg (3) ein Raum gebildet wird, der eine Breite von etwa 3 mm umfaßt, einen vierten Steg (4), der parallel und benachbart zu dem zweiten Steg (2) angeordnet ist, wobei der zweite Steg (2) und der vierte Steg (4) an ihren Enden Flansche (6) aufweisen, die zum jeweils gegenüberliegenden vierten bzw. zweiten Steg (4, 2) weisen, wobei der zweite Steg (2) über einen L-Steg (5) mit der Basisplatte (7) verbunden ist, wobei ein erster Schenkel des L-Steges (5) im wesentlichen parallel zur Basisplatte (7) und ein zweiter Schenkel des L-Steges (5) im wesentlichen senkrecht zu der Basisplatte (7) verläuft, und wobei der zweite Schenkel mit der Basisplatte (7) derart verbunden ist, daß zwischen dem L-Steg (5) und einem Ende der Basisplatte (7) ein Raum gebildet wird, der eine Breite von etwa 3 mm umfaßt.
  2. Profilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem dritten Steg (3) und dem vierten Steg (4) zwei Winkelstege (8) auf der Vorderseite der Basisplatte (7) angeordnet und mit ihr verbunden sind, deren Abwinkelungen zum jeweils gegenüberliegenden Winkelsteg (8) weisen.
  3. Profilleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten des Raumes, der durch den ersten Steg (1) und den dritten Steg (3) gebildet wird und/oder die Seiten des Raumes, der durch den zweiten Steg (2) und den vierten Steg (4) gebildet wird, eine Riffelung aufweisen.
  4. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des dritten Steges (3) bezüglich der Ebene der Basisplatte (7) niedriger als das Ende des ersten Steges (1) und/oder das Ende der Basisplatte (7) bezüglich der Ebene der Außenwand des Steges (2) überstehend ist.
  5. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem zweiten Steg (2) und dem vierten Steg (4) eine Größe aufweist, die für ein herkömmliches Einschlagprofil (32) geeignet ist und vorzugsweise etwa 15 mm beträgt.
  6. Profilleiste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des dritten Steges (3) zum vierten Steg (4) zum Abstand des vierten Steges (4) zum zweiten Steg (2) im Verhältnis von etwa 38:15 steht.
  7. Profilleistensortiment umfassend zumindest zwei unterschiedliche Profilleisten, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Profilleiste (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und eine Rundkederprofilleiste (20) umfaßt, wobei die Rundkederprofilleiste (20) ein im Außenumfang rechteckiges Hohlprofil aus sich jeweils gegenüberliegenden, im wesentlichen parallelen Seitenwänden (16) und vier im wesentlichen senkrecht zu den Seitenwänden (16) verlaufenden Stegen (12, 13, 14, 15) umfaßt, wobei die äußeren Stege (12, 15) in ihrer Mitte unterbrochen sind, und wobei zumindest der erste äußere Steg (12) abgerundet in die Seitenwände (16) übergeht, so daß der zwischen den Seitenwänden (16), dem ersten äußeren Steg (12) und dem unmittelbar zu diesem benachbarten Steg (13) gebildete Raum (A) zur Unterbrechung in dem ersten äußeren Steg (12) hin einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist.
  8. Profilleistensortiment nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite äußere Steg (15) im wesentlichen rechtwinklig in die Seitenwand (16) übergeht, so daß der zwischen den Seitenwänden (16), dem zweiten äußeren Steg (15) und dem unmittelbar zu diesem benachbarten Steg (14) gebildete Raum (B) zur Unterbrechung in dem zweiten äußeren Steg (15) hin einen rechteckigen Querschnitt aufweist, wobei die Höhe des Raumes (B) zwischen den Seitenwänden (16) etwa dem Durchmesser eines herkömmlichen DIN 933 Sechskantschraubenkopfes, insbesondere einer M6-Schraube, entspricht.
  9. Profilleistensortiment nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der vierte Steg (4) der Profilleiste (10) an seinem Ende einen zum dritten Steg (3) weisenden Flansch (9) aufweist, und der dritte Steg der Profilleiste (10) an seinem Ende eine zum vierten Steg (4) weisende Erhebung (11).
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