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Die Erfindung betrifft eine Möbelplatte mit einer Grundplatte, die vorzugsweise als Holzspanplatte, HDF- oder MDF-Platte ausgebildet ist und einem auf die Grundplatte aufgebrachten, vorzugsweise mehrere Schichten aufweisenden, polymeren Laminat, wobei zumindest die oberste, von der Grundplatte abgewandte Schicht des polymeren Laminats transparent oder transluzent ausgebildet ist.
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Eine gattungsgemäße Möbelplatte ist beispielsweise in der
DE 20 2011 004 030 U1 offenbart. Mithilfe der hier offenbarten obersten, von der Grundplatte abgewandten Schicht des Laminats in transparenter / transluzenter Optik kann eine Glasoptik erzeugt werden, welche gegenüber Echtglas kostentechnische Vorteile bildet.
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Eine weitere Möbelplatte sowie ein Verfahren zu ihrer Herstellung, insbesondere für eine Grundplatte mit einer Echtglasplatte, ist in der
DE 10 2004 017 319 offenbart.
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Nachteilig bei dieser Möbelplatte ist das sehr aufwendige Herstellungsverfahren, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass das auf der Grundplatte befestigte Echtglas während der Verarbeitung beschädigt bzw. zerstört wird.
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Weiterhin nachteilig bei Möbelbauplatten mit Fronten aus Echtglas ist, dass insbesondere Bearbeitungen der Oberfläche aufgrund des empfindlichen, spröden Werkstoffes Glas nur äußerst schwierig und kostenaufwendig durchführbar sind.
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Grundsätzlich besteht in der Möbelindustrie jedoch ein immer größer werdendes Bedürfnis nach einer individuellen, optischen Gestaltung von Möbelplatten mit größtmöglicher Flexibilität in der Wahl der Materialien bei gleichzeitig aber akzeptablen Kosten. Hier jedoch stoßen Möbelplatten mit Fronten aus Echtglas an ihre Grenzen.
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Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik zu überwinden und eine Möbelplatte aufzuzeigen, welche auf einfache und kostengünstige Weise sowohl eine optische Aufwertung als auch eine funktionelle Aufwertung von Möbelplatten ermöglicht.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte mit einer Grundplatte, die vorzugsweise als Holzspanplatte, HDF- oder MDF-Platte ausgebildet ist und einem auf die Grundplatte aufgebrachten, vorzugsweise mehrere Schichten aufweisenden, polymeren Laminat, wobei zumindest die oberste, von der Grundplatte abgewandte Schicht des polymeren Laminats transparent oder transluzent ausgebildet ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das polymere Laminat und die Grundplatte mindestens eine von den Rändern der Grundplatte beabstandete, miteinander in Wirkverbindung stehende, Ausnehmung aufweist. Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Möbelplatte ist es erstmals möglich, wirtschaftlich und kostengünstig Möbelplatten zur Verfügung zu stellen, die in ihrem Design eine größtmögliche Flexibilität ermöglichen und die gleichzeitig in ihrer Funktionalität verbessert sind.
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Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass eine gattungsgemäße Möbelplatte auf sehr einfache Weise mithilfe wenigstens eines Lichtelementes in der Ausnehmung optisch und funktionell aufwertbar ist. Die erfindungsgemäße Möbelplatte weist ein hochwertiges und ansprechendes Design auf, bei dem die von den Rändern der Grundplatte beabstandete, miteinander in Wirkverbindung stehende Ausnehmung im polymeren Laminat und der Grundplatte nicht sichtbar ist und erst bei bestimmungemäßen Einsatz durch ein Lichtelement wird der erfindungsgemäßen Möbelplatte eine zusätzliche Funktionalität zugeführt, da nur in diesem Fall eine schemenhafte Kontur der Ausnehmung auf der sichtbaren Vorderseite der Möbelplatte erkennbar ist.
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Somit kann ohne aufwendige Vorbearbeitung bzw. Nachbearbeitung derartiger gattungsgemäßer Möbelplatten eine optische und funktionelle Aufwertung durch die erfindungsgemäße Möbelplatte zur Verfügung gestellt werden.
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Dabei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass die Ausnehmung parallel zu zumindest einem Rand der Grundplatte verläuft, wobei dieser Rand vorzugsweise eine gerade Linie bildet. Es liegt weiterhin im Rahmen der Erfindung, dass Ausnehmungen vorgesehen sind, die parallel und / oder senkrecht und / oder diagonal und / oder kreisförmig und / oder spiralförmig und dergleichen zueinander angeordnet sind, um sowohl die Optik als auch die Funktionalität der erfindungsgemäßen Möbelplatte zu verbessern.
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Es hat sich weiterhin als vorteilhaft herausgestellt bei der erfindungsgemäßen Möbelplatte, dass die Ausnehmung einen V-förmigen, U-förmigen, trapezförmigen, runden, ovalen, halbrunden und dergleichen Querschnitt aufweist. Dadurch ist es vorteilhafterweise möglich, dass insbesondere durch gleiche aber auch alternativ mehrere Geometrien der Ausnehmung, insbesondere bei Anordnung wenigstens eines Lichtelementes in der Ausnehmung, an der Sichtseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte verschiedenste optische Effekte erstellbar sind.
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Es hat sich ebenfalls als vorteilhaft bei der erfindungsgemäßen Möbelplatte herausgestellt, dass die Ausnehmung im Querschnitt eine Breite von etwa 0,1 bis 75 mm, vorzugsweise etwa 0,5 bis 45 mm, aufweist. Somit können erfindungsgemäße Möbelplatten zur Verfügung gestellt werden, bei deren bestimmungsgemäßen Einsatz durch wenigstens ein, in der Ausnehmung angeordnetes Lichtelement, auf der sichtbaren Außenseite verschiedene, hinterleuchtete Geometrien aber auch verschiedenfarbige Geometrien darstellbar sind.
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Dabei hat es sich weiterhin als vorteilhaft herausgestellt, dass die Ausnehmung wenigstens teilweise die untere Schicht des Laminats durchdringt. In dieser vorteilhaften Ausgestaltung kann beispielsweise beim Einbringen wenigstens eines Lichtelements in die Ausnehmung auf der Sichtseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte ein schwacher, der Geometrie der Ausnehmung angepasster Lichtschein realisiert werden.
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Es hat sich weiter als vorteilhaft herausgestellt, dass die Ausnehmung die untere Schicht des Laminats durchdringt. In dieser vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Möbelplatte kann bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung durch beispielsweise wenigstens ein in der Ausnehmung angeordnetes Lichtelement, auf der von außen sichtbaren Seite der erfindungsgemäßen Möbelplatte ein der Geometrie der Ausnehmung entsprechender heller Lichteffekt realisiert werden.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass die Ausnehmung wenigstens ein Lichtelement aufweist. Erfindungsgemäß ist dieses Lichtelement beispielsweise eine durch elektrischen Strom betriebene Glühlampe, eine LED-Lampe oder auch ein Band an dem mehrere LED-Lampen angeordnet sind. Durch die Variationen der einzelnen Lichtelemente ist es mit der erfindungsgemäßen Möbelplatte erstmals möglich, diese in einem optisch ansprechenden funktionalen Design zur Verfügung zu stellen und durch bestimmungsgemäßen Einsatz des in der Ausnehmung angeordneten Lichtelementes einen vorher nicht sichtbaren nur durch das bestimmungsgemäß eingesetzte Lichtelement möglichen, Lichteffekt auf der sichtbaren Vorderseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte zu realisieren.
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Dabei hat es sich weiterhin als vorteilhaft herausgestellt, dass die Ausnehmung wenigstens teilweise durch wenigstens ein Abdeckelement verschließbar ist. Hierdurch kann insbesondere die Optik an der Rückseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte positiv beeinflusst werden und gleichzeitig bestimmte sicherheitstechnische Anforderungen bei bestimmungsgemäßen Einsatz eines strombetriebenen Lichtelementes gewährleistet werden. Das Abdeckelement kann dabei bspw. in der Ausnehmung der Grundplatte bündig mit deren Oberfläche angeordnet sein.
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Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, dass das Abdeckelement als Grundplatte ausgebildet ist, die keine Ausnehmung aufweist, und die Grundplatte mit der Ausnehmung zumindest teilweise und/oder vollflächig überdeckt.
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In einer ebenfalls vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Möbelplatte ist die äußere Oberfläche des polymeren Laminates mit einer Lackschicht versehen, welche eine Schutzfunktion für das polymere Laminat darstellt und die in der Regel transparent bzw. transluzent ausgebildet ist. Ein weiterer Vorteil der Lackschicht besteht darin, dass dadurch die Kratzfestigkeit und / oder die UV-Stabilität der erfindungsgemäßen Möbelplatte verbessert ist.
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Das polymere Laminat kann eine Gesamtdicke von etwa 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise etwa 1 bis 3 mm, aufweisen.
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Zweckmäßigerweise besteht die oberste Schicht des polymeren Laminates aus PMMA (Polymethylmethacrylat) und/oder PC (Polycarbonat) und/oder SAN (Styrol-Acrylnitril); alternativ kann die oberste Schicht auch aus einem Polyolefin bestehen. Diese oberste Schicht hat zweckmäßigerweise eine Dicke von etwa 1 bis 3 mm, z.B. 1,5 bis 2,5 mm. Die oberste Schicht ist zweckmäßigerweise transparent ausgebildet.
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Darunter kann eine eingefärbte Schicht vorgesehen sein, welche ebenfalls noch eine gewisse Transluzenz besitzt. Grundsätzlich kommen für diese Schicht dieselben Materialien in Frage wie für die oberste Schicht. Die Dicke dieser Schicht beträgt zweckmäßigerweise etwa 0,1 bis 0,3 mm.
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Darunter befindet sich zweckmäßigerweise eine colorierte Schicht aus ABS (Acrylnitril/Butadien/Styrol) und/oder SAN (Styrol-Acrylnitril), wobei diese Schicht zweckmäßigerweise eine Dicke von etwa 0,2 bis 0,4 mm aufweist. Diese Schicht kann die unterste Schicht des polymeren Laminats sein und stellt dann zweckmäßigerweise die Verbindung des polymeren Laminats mit der Grundplatte her.
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Generell kann das mehrschichtige polymere Laminat durch ein Verbinden der einzelnen Schichten, beispielsweise mittels eines Kalanderverfahrens oder aber auch durch eine Koextrusion der Schichten hergestellt sein. Denkbar sind aber auch andere Methoden zur Herstellung des mehrschichtigen Laminates.
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Grundsätzlich im Rahmen der Erfindung liegt es aber auch, dass das Laminat nur aus der obersten Schicht besteht und dann entsprechend einschichtig ausgebildet ist.
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Ebenso kann zwischen Laminat und Grundplatte eine farbige (ggf. auch weiße oder schwarze), vorzugsweise blickdicht deckende, Lackschicht vorgesehen sein, welche beispielsweise auf die Unterseite des Laminats als Farbschicht auflackiert ist.
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Im Rahmen der Erfindung liegt es, dass auf der von dem polymeren Laminat abgewandten Seite der Grundplatte ein sogenannter Gegenzug vorgesehen ist, welcher einen Verzug der Möbelplatte verhindert. Dieser Gegenzug kann ebenfalls mehrschichtig aufgebaut sein, z.B. mit einer Kernschicht aus einem Recyclingmaterial bspw. auf Basis des Materials des polymeren Laminates und beidseitig auf die Kernschicht aufgebrachten Schichten; wobei die beiden randseitigen Schichten des Gegenzugs beispielsweise aus einem Styrol-Copolymer, z.B. ABS, oder PMMA bestehen können und entweder beide aus demselben Material bestehen (z.B. ABS-Innenschicht/ABS-Außenschicht bzw. PMMA-Innenschicht/PMMA-Außenschicht) oder aus unterschiedlichen Materialien (z.B. ABS-Innenschicht/PMMA-Außenschicht oder PMMA-Innenschicht/ABS-Außenschicht).
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Weiterhin zeichnet sich die erfindungsgemäße Möbelplatte dadurch aus, dass die Grundplatte, das polymere Laminat und / oder der Gegenzug randseitig mit mindestens einer Kantenleiste versehen sind, welche randseitig sowohl die Grundplatte als auch das polymere Laminat und / oder den Gegenzug überdeckt. Durch diese Kantenleiste ist es bei der erfindungsgemäßen Möbelplatte möglich, die Schmalseiten der Grundplatte, des polymeren Laminats und / oder des Gegenzuges optisch ansprechend zu überdecken und gleichzeitig zu verhindern, dass in diese beispielsweise Flüssigkeiten eindringen können.
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Dabei kann es sich als vorteilhaft erweisen, dass die Kantenleiste zumindest partiell transparent oder transluzent ausgebildet ist und zwar im Überdeckungsbereich zur transparenten bzw. transluzenten Schicht des polymeren Laminats.
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Es hat sich weiterhin als vorteilhaft herausgestellt bei der erfindungsgemäßen Möbelplatte, dass die Grundplatte randseitig mit mindestens einer Kantenleiste versehen ist, welche randseitig das polymere Laminat nicht überdeckt. In dieser vorteilhaften Ausgestaltung ist die Grundfläche des polymeren Laminats um die entsprechende Dicke der Kantenleiste größer als die Grundplatte, so dass die Kantenleiste nur die Stirnseite der Grundplatte überdeckt und unter dem darüber angeordneten polymeren Laminat an diesem anliegt. Die Kantenleiste wird dabei insbesondere stoffschlüssig mittels an sich bekannter Schmelzkleber oder einer Funktionsschicht mit der Stirnseite der Grundplatte, des polymeren Laminats und / oder des Gegenzuges verbunden.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass der Werkstoff des Abdeckelements ausgewählt ist aus der Gruppe der polymeren und / oder metallischen und / oder keramischen und / oder duromeren und / oder lignocellulosische Materialien. Durch diese Werkstoffe ist einerseits eine wirtschaftliche und kostengünstige Herstellung des Abdeckelementes möglich und die erfindungsgemäße Möbelplatte kann sowohl den optischen als auch den haptischen Ansprüchen entsprechen und mit wenigstens einem derartigen Abdeckelement versehen sein. Durch die Vielzahl der Werkstoffe des Abdeckelementes ist es somit möglich, wirtschaftlich und kostengünstig erfindungsgemäße Möbelplatten zur Verfügung zu stellen, die alle Anforderungen an die Optik bzw. die sicherheitstechnischen Anforderungen beispielsweise in der Küchenmöbelindustrie, aber auch in der Büromöbelindustrie sowie im gesamten Möbelbereich realisieren.
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Im Folgenden soll die Erfindung nun anhand dieser nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden. Es zeigen:
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1 grundsätzlicher Aufbau einer erfindungsgemäßen Möbelplatte in einer Explosionsdarstellung;
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2 Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Möbelplatte;
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3 Schnittdarstellung einer weiteren erfindungsgemäßen Möbelplatte.
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1 zeigt einen grundsätzlichen Aufbau einer Möbelplatte in einer Explosionsdarstellung, wobei die Möbelplatte hier noch nicht mit einem Profilelement versehen ist.
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Die Möbelplatte weist eine Grundplatte 1 auf, welche im Ausführungsbeispiel als MDF-Platte ausgebildet ist. Auf diese Grundplatte 1 ist ein polymeres Laminat 2 aufgebracht, das drei miteinander koextrudierte Schichten 3, 4, 5 aufweist.
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Die oberste Schicht 3 des polymeren Laminates 2 besteht im Ausführungsbeispiel aus einem transparenten PMMA mit einer Dicke von etwa 2 mm.
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Darunter ist als mittlere Schicht 4 eine eingefärbte PMMA-Schicht mit einer Dicke von etwa 0,2 mm angeordnet. Die unterste Schicht 5 des Laminates bildet eine etwa 0,3 mm dicke, colorierte Schicht aus ABS oder SAN.
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Da auch die mittlere Schicht 4 eine gewisse Transluzenz aufweist, wird der optische Eindruck des polymeren Laminates 2 auch durch die unterste Schicht 5 mitbestimmt.
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Die unterste Schicht 5 stellt den Verbund von polymerem Laminat 2 mit der Grundplatte 1 her, wobei das Laminat 2 z.B. mit einem nicht dargestellten Klebstoff auf die Grundplatte 1 aufgeklebt ist.
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Es ist ferner erkennbar, dass auf die oberste Schicht 3 des polymeren Laminates 2 eine die UV-Stabilität erhöhende Lackschicht 6 aufgetragen ist.
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In der 1 ist auch erkennbar, dass die Grundplatte 1 auf ihrer dem polymeren Laminat 2 abgewandten Seite einen sogenannten Gegenzug 7 aufweist, der ebenfalls mehrschichtig aufgebaut ist.
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Dieser Gegenzug 7 dient dazu, dass sich die Grundplatte 1 beim Auftragen des polymeren Laminates 2 bzw. im späteren Gebrauch nicht einseitig verzieht.
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Der Gegenzug 7 weist im Ausführungsbeispiel einen dreischichtigen Aufbau auf.
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Es ist eine Kernschicht 8 aus einem Recyclingmaterial, bspw. auf Basis des Materials des polymeren Laminates 2, vorgesehen, welche eine Dicke von etwa 1 bis 2 mm, z.B. 1,5 mm aufweist. Beidseitig an der Kernschicht 8 sind hierauf Schichten 9, 9‘ mit einer Dicke von jeweils etwa 0,1 bis 1 mm, z.B. 0,5 mm, aufgetragen. Die der Grundplatte 1 zugewandte Schicht 9 des Gegenzugs 7 besteht aus ABS, während die dieser gegenüberleigende Schicht 9‘ des Gegenzugs 7 aus PMMA besteht. Der Gegenzug 7 ist an der dem Laminat 2 gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 1 angebracht, um die zuvor beschriebene dauerhafte Verzugsfreiheit der Möbelplatte sicherzustellen.
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Die Schmalseiten der Möbelplatte sind mit einer Kantenleiste 10 abgedeckt. Diese Kantenleiste 10 weist zwei Bereiche auf. Im Bereich der Überdeckung der Grundplatte 1 weist die Kantenleiste 10 einen durchgefärbten Abschnitt 11 auf. Im Bereich der Überdeckung des polymeren Laminates 2 besitzt die Kantenleiste 10 hingegen einen aus einem transparenten oder transluzenten Werkstoff, z.B. einem transparenten PMMA, bestehenden Abschnitt 12. Die Verbindung zwischen Kantenleiste 10 und Grundplatte 1 bzw. Laminat 2 wird durch eine an der Kantenleiste 10 angeordnete Funktionsschicht 13 hergestellt.
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Die Grundplatte 1 kann eine Dicke von etwa 10 bis 20 mm aufweisen, im Ausführungsbeispiel beträgt die Dicke 14 mm. Das polymere Laminat 2 weist entsprechend der vorstehenden Ausführungen eine Gesamtdicke von etwa 2,5 mm auf.
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Auf das polymere Laminat 2 ist eine Lackschicht 6 aufgetragen, welche eine Dicke von etwa 10 bis 25 µm aufweist. Die Lackschicht 6 dient außerdem zur Erhöhung der Kratzfestigkeit.
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In der 2 ist ein Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Möbelplatte dargestellt. Die Möbelplatte weist eine Grundplatte 1 auf, welche in diesem Ausführungsbeispiel als mitteldichte Faserplatte (MDF-Platte) ausgebildet ist.
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Auf der Grundplatte 1 ist ein polymeres Laminat 2 angeordnet, das drei miteinander verbundene Schichten, 3, 4, 5 aufweist sowie eine darauf angeordnete Lackschicht 6, deren Aufbau, Dimensionierung bzw. Werkstoffe analog zu den in der 1 beschriebenen sind.
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Die Möbelplatte ist weiterhin so ausgebildet, dass in der Grundplatte 1 eine Ausnehmung 14 angeordnet ist, die mit einer Ausnehmung 14‘ des polymeren Laminats 2 in Wirkverbindung steht. Die Ausnehmung 14, 14‘ ist in diesem Ausführungsbeispiel so ausgebildet, dass die untere Schicht 5 des polymeren Laminats komplett durchdringt ist.
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Die Ausnehmung 14, 14‘ ist in diesem Ausführungsbeispiel im Querschnitt prismatisch, insbesondere viereckig ausgebildet und durch einen spanabhebenden Arbeitsgang in die Rückseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte eingebracht.
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In der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Lichtelement 16 angeordnet, welches als Glühlampe ausgebildet ist.
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Das Lichtelement 16 ist in diesem Ausführungsbeispiel etwa äquidistant von den Seitenwänden der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 angeordnet.
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In diesem Ausführungsbeispiel weist die erfindungsgemäße Möbelplatte an der dem Laminat 2 gegenüberliegenden Seite der Grundplatte 1 eine weitere, die Ausnehmung 14 verschließende, Grundplatte 1 auf.
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Bei bestimmungsgemäßer Verwendung der erfindungsgemäßen Möbelplatte wird das Lichtelement 16 durch Zuleitung eines elektrischen Stromes zur Abgabe von Licht angeregt und auf der der Grundplatte 1 gegenüberliegenden bei bestimmungsgemäßen Einsatz sichtbaren Außenseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte ist eine der Geometrie der Ausnehmung 14, 14‘ entsprechender, schwacher Lichtschein erkennbar.
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Durch Unterbrechung der Stromzufuhr zum Lichtelement 16 in der Ausnehmung 14, 14‘ ist auf der der Grundplatte 1 gegenüberliegenden sichtbaren Außenseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte nur das Design der Außenseite erkennbar.
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Durch eine Variation der Geometrie der Ausnehmung 14, 14‘ beispielsweise mit einem V-förmigen, U-förmigen, trapezförmigen, runden, ovalen, halbrunden oder dergleichen Querschnitt lassen sich bei bestimmungsgemäßen Einsatz eines strombetriebenen Lichtelementes 16 auf der der Grundplatte 1 gegenüberliegenden sichtbaren Außenseite verschiedene, die Funktionalität der erfindungsgemäßen Möbelplatte erweiternden, Effekte realisieren.
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In der 3 ist ein Querschnitt durch eine weitere erfindungsgemäße Möbelplatte dargestellt.
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Die Möbelplatte weist eine Grundplatte 1 auf, welche in diesem Ausführungsbeispiel als mitteldichte Faserplatte (MDF-Platte) ausgebildet ist.
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Auf der Grundplatte 1 ist ein polymeres Laminat 2 angeordnet, das drei miteinander verbundene Schichten, 3, 4, 5 aufweist sowie eine darauf angeordnete Lackschicht 6, deren Aufbau, Dimensionierung bzw. Werkstoffe analog zu den in der 1 beschriebenen sind.
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Die Möbelplatte ist weiterhin so ausgebildet, dass in der Grundplatte 1 eine Ausnehmung 14 angeordnet ist, die mit einer Ausnehmung 14‘ des polymeren Laminats 2 in Wirkverbindung steht.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte ist ebenfalls so ausgebildet, dass die Ausnehmung 14, 14‘ etwa einen V-förmigen Querschnitt aufweist und wobei die Ausnehmung 14‘ wenigstens teilweise die untere Schicht 5 des Laminats 2 durchdringt.
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Durch diese vorteilhafte Ausgestaltung kann bei bestimmungsgemäßer Verwendung des in der Ausnehmung 14, 14‘ angeordneten Lichtelementes 16 an der der Grundplatte 1 gegenüberliegenden sichtbaren Außenseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte ein schwacher, zurückhaltender Lichteffekt realisiert werden.
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In der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Lichtelement 16 angeordnet. Das Lichtelement 16 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein in Längsrichtung verlaufendes Band mit mehreren, voneinander beabstandet angeordneten, LED-Lampen.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte ist in diesem Ausführungsbeispiel weiterhin so ausgebildet, dass das dem polymeren Laminat 2 gegenüberliegende freie Ende der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 durch ein Abdeckelement 17 verschlossen ist.
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Das Abdeckelement 17 ist so in der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 angeordnet, dass die Unterseite der Grundplatte 1 bündig mit der Unterseite des Abdeckelements 17 angeordnet ist.
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Die erfindungsgemäße Möbelplatte zeichnet sich weiterhin dadurch aus, dass das Lichtelement 16 in diesem Ausführungsbeispiel direkt am Abdeckelement 17 angeordnet ist, was insbesondere die Montage aber auch die Reparatur der Lichtelemente 16 der erfindungsgemäßen Möbelplatte erheblich erleichtert.
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Bei bestimmungsgemäßer Verwendung der erfindungsgemäßen Möbelplatte wird das Lichtelement 16 durch Zuleitung eines elektrischen Stromes zur Abgabe von Licht angeregt und auf der Grundplatte 1 gegenüberliegenden bei bestimmungsgemäßen Einsatz sichtbaren Außenseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte ist eine der Geometrie der Ausnehmung 14, 14‘ entsprechender, schwacher Lichtschein erkennbar.
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Durch Unterbrechung der Stromzufuhr zum Lichtelement 16 in der Ausnehmung 14 der Grundplatte 1 ist auf der der Grundplatte 1 gegenüberliegenden sichtbaren Außenseite der erfindungsgemäßen Möbelplatte nur das Design der Außenseite erkennbar.
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Durch eine Variation der Geometrie der Ausnehmung 14, 14‘ beispielsweise mit einem V-förmigen, U-förmigen, trapezförmigen, runden, ovalen, halbrunden oder dergleichen Querschnitt lassen sich bei bestimmungsgemäßen Einsatz eines strombetriebenen Lichtelementes 16 auf der Grundplatte 1 gegenüberliegenden sichtbaren Außenseite verschiedene, die Funktionalität der erfindungsgemäßen Möbelplatte erweiternden, Effekte realisieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202011004030 U1 [0002]
- DE 102004017319 [0003]