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GEGENSTAND DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft ein Interieurteil zur Verwendung in Fahrzeugen
mit einer sichtseitigen Oberfläche
und einem Schichtaufbau.
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STAND DER TECHNIK
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In
heutigen Fahrzeugen überwiegen
Interieurteile mit geschlossenen Oberflächen, die je nach Ausstattung
aus hochwertigen Naturprodukten, wie beispielsweise Leder oder Holz,
oder aus Kunststoff gefertigt sein können.
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Interieurteile
für Fahrzeuge
verfügen
in der Regel über
einen Schichtaufbau, bei dem ein hochwertiges Bezugsmaterial als
oberste Schicht, mit einer sichtseitigen Oberfläche, vorgesehen ist. Der Schichtaufbau
kann einen Träger,
verschiedene Zwischenschichten, Haftvermittlerschichten, Haptikschichten,
usw. umfassen. Die Interieurteile sind so gefertigt, dass dem Betrachter
der zugrundeliegende Schichtaufbau, zumindest im eingebauten Zustand, verborgen
bleibt. Beispielsweise nimmt der Betrachter bei einem Interieurteil,
das aus einer Reihe von Furnierschichten besteht, lediglich die
oberste Furnierschicht wahr. Die Beurteilung der Qualität und der Aufwendigkeit
des Bauteils basiert lediglich auf dem Eindruck der Deckschicht.
Der innere Aufbau des Dekorelements bleibt dem Betrachter verborgen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Interieurteil bereit zu stellen,
das es dem Betrachter des Interieurteils, unter Wahrung oder Verbesserung
eines hochwertigen optischen Eindrucks, ermöglicht, die Beschaffenheit
des Interieurteils zu beurteilen.
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Die
Aufgabe wird mit einem Interieurteil gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
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Das
erfindungsgemäße Interieurteil
zur Verwendung in Fahrzeugen weist einen Schichtaufbau, der eine
sichtseitige Oberfläche
umfasst, mit zumindest zwei Schichten auf. Die sichtseitige Oberfläche kann
beispielsweise die Oberfläche
einer Furnierschicht, einer Metallschicht, einer Lederschicht, einer Kunststoffschicht
oder eines Textils sein. Die sichtseitige Oberfläche kann mit einer oder mehreren
transparenten Abdeckschichten, beispielsweise einer Lackschicht, überzogen
sein, um die sichtseitige Oberfläche
des Interieurteils vor äußeren Einflüssen zu
schützen,
und/oder um den optischen Eindruck der sichtseitigen Oberfläche zu beeinflussen.
Verschiedene Schichten des Schichtaufbaus können miteinander verklebt oder
auf andere Weise miteinander verbunden sein.
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Das
Interieurteil weist ferner eine Aussparung auf, die sich ausgehend
von der sichtseitigen Oberfläche
des Interieurteils in den Schichtaufbau hinein erstreckt. Wenn als
Tiefenrichtung diejenige Richtung bezeichnet wird, die im Wesentlichen
senkrecht auf der sichtseitigen Oberfläche des Interieurteils steht
und sich so in das Interieurteil erstreckt, dass sie die verschiedenen
Schichten durchläuft, weist
die Aussparung eine Komponente in Tiefenrichtung auf. Die Tiefenrichtung
verläuft
beispielsweise senkrecht zur Schichtung. Die Aussparung ist zumindest
zur Sichtseite hin offen. Durch die Aussparung wird eine Oberfläche definiert,
die eine Komponente in Tiefenrichtung aufweist und insofern von
der sichtseitigen Oberfläche
des Interieurteils zu unterscheiden ist. Die durch die Aussparung
definierte Oberfläche
wird als Aussparungsoberfläche
bezeichnet. Die Aussparung ist so vorgesehen, dass die Aussparungsoberfläche zumindest
einen Teil des Schichtaufbaus so freilegt, dass dieser von der Sichtseite
des Interieurteils sichtbar ist. Durch einen solchen Aufbau wird
der Betrachter in die Lage versetzt, den zugrunde liegenden Aufbau
des Interieurteils zu erkennen und die Beschaffenheit des Interieurteils besser
zu beurteilen. Gleichzeitig wird auf diese Weise ein innovatives
gestalterisches Element geschaffen, das die Wertigkeit des Interieurteils
optisch hervorhebt. Um den Schichtaufbau deutlicher hervortreten
zu lassen und/oder den gestalterischen Aspekt der Aussparung hervorzuheben,
ist hierbei zumindest ein Teil der Aussparungsoberfläche so bezüglich der
sichtseitigen Oberfläche
geneigt, dass dieser der Sichtseite des Interieurteils zugewandt
ist. Mit anderen Worten schneidet die Tiefenrichtung den Schichtaufbau.
Genauer gesagt, weist der Normalvektor des besagten Teils der Aussparungsoberfläche eine
Komponente parallel zur Tiefenrichtung auf und ist zur Sichtseite
hin gerichtet. Der Winkel zwischen sichtseitiger Oberfläche und
Aussparungsoberfläche
kann hierbei beispielsweise im Bereich von 20 bis 70° liegen.
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Vorzugsweise
ist die Kontur der Aussparung auf der sichtseitigen Oberfläche des
Interieurteils geschlossen, wodurch die Funktion der Aussparung
als besonderes gestalterisches Element stärker hervortritt. Eine auf
diese Weise vollständig
in das Interieurteil eingebrachte Aussparung schwächt die
Struktur und die Stabilität
des Interieurteils nur wenig.
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Der
Schichtaufbau des erfindungsgemäßen Interieurteils
kann verschiedene Zwischenschichten und/oder Haptikschichten, die
entsprechend der Oberflächenschicht
ebenfalls aus hochwertigen Naturprodukten, wie beispielsweise Leder,
Holz, Steinfurnier, Metall, oder aber einem Textil oder einer geeigneten
Kunststoffschicht bestehen, und die diese Schichten verbindenden
Haftvermittlerschichten umfassen.
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Vorzugsweise
umfasst der Schichtaufbau mehrere Furnierschichten und/oder mehrere
Holzschichten, um das Interieurteil deutlich von beispielsweise
im Spritzgussverfahren hergestellten Kunststoffbauteilen mit lediglich
einer Deckschicht aus einem Holzfurnier abzugrenzen.
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Vorzugsweise
ist die sichtseitige Oberfläche des
Interieurteils eine Kunststoffoberfläche oder umfasst die sichtseitige
Oberfläche
Kunststoffschichten, vorzugsweise eine oder mehrere Lackschichten.
Ein besonders ansprechender optischer Eindruck wird erzielt, wenn
die sichtseitige Oberfläche
des Interieurteils eine Klavierlackoptik aufweist, bei der mittels mehrerer,
gegebenenfalls gefärbter
Lackoberflächen eine
Tiefenwirkung erzielt wird.
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Vorzugsweise
weist die Aussparungsoberfläche
eine Abdeckschicht auf, um den Schichtaufbau vor äußeren Einflüssen zu
schützen
und/oder die optische Erscheinung der Aussparungsoberfläche zu beeinflussen.
Die Aussparungsoberfläche
wird dazu vorzugsweise mit einem Öl oder DD-Lack behandelt oder
aber in einem Spritzgussverfahren mit einer transparenten Schicht
versehen.
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In
einer Variante der Erfindung kann die zuvor geschaffene Aussparung
vollständig
von dem Material der Abdeckschicht ausgefüllt sein, so dass zwar noch
eine optisch wahrnehmbare Aussparung existiert, diese aber mit den
umgebenden Bauteilbereichen eine homogene Oberfläche bildet.
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Vorzugsweise
ist ein Teil der Aussparungsoberfläche von der Sichtseite des
Interieurteils nicht sichtbar. Mit Sichtseite wird die Seite bezeichnet,
aus der das Interieurteil in seiner Verwendung gewöhnlich betrachtet
wird. Im engeren Sinne sind damit die Areale im Innenraum des Fahrzeugs
gemeint, aus denen der oder die Insasse(n) eines Fahrzeugs das Interieurteil
betrachten. Indem ein Teil, beispielsweise ein oberer Randbereich
oder ein unterer Randbereich der Aussparung, der Aussparungsoberfläche nicht
sichtbar freigelegt ist, kann der entsprechende Bereich vorteilhaft
zum Verstecken von Bauteilen, beispielsweise funktionalen Elementen,
dienen. Für einen
solchen nicht sichtbaren Teil der Aussparungsoberfläche zeigt
der Normalvektor von der Sichtseite weg.
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Eines
der oben genannten zu verbergenden Funktionselemente kann eine Leuchteinrichtung sein,
um beispielsweise den sichtbaren Teil des Schichtaufbaus zu beleuchten
und dadurch optisch hervorzuheben. Indem die Leuchtvorrichtung versteckt
ist, kann auf diese Weise eine indirekte Beleuchtung bzw. ambiente
Beleuchtung erzielt werden. Das Interieurbauteil kann dazu einen
Lichtleiter und/oder einen Dioden-Reihen-Aufbau enthalten, welcher im Nachtdesign
als Ambientelicht oder/und als Einschaltinszenierung dienen kann.
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In
einer alternativen Ausführungsvariante
ist eine der Schichten des Schichtaufbaus als Lichtleiter aus einem
zumindest teiltransparenten Kunststoff gestaltet. Die Lichtauskopplung
und damit die Anstrahlung von Funktionselementen innerhalb oder
benachbart zur Aussparung bzw. die Schaffung eines Ambientelichts
erfolgt dabei über den
sichtbaren Teil der Aussparungsoberfläche dieser funktionalisierten Schicht.
Die Lichteinkopplung geschieht über
ebenfalls an dieser Schicht angeordnete Leuchtkörper, wie z. B. LED, die entweder
im Schichtaufbau enthalten oder alternativ an der der Sichtseite
des Interieurteils gegenüberliegenden
Seite angeordnet sein können.
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Vorzugsweise
sind zumindest einige Schichten des Schichtaufbaus unterschiedlich
gefärbt,
um den Schichtaufbau optisch stärker
hervortreten zu lassen. Hierbei muss nicht die jeweilige gesamte Schicht
gefärbt
sein. Es ist ausreichend, die durch die Aussparung sichtbaren Bereiche
der jeweiligen Schicht zu färben.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu einer unterschiedlichen Färbung
können
die Schichten auch in Ihrer Schichtdicke variieren.
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Vorzugsweise
wird die Färbung
der einzelnen Schichten des Schichtaufbaus ausgehend von der sichtseitigen
Oberfläche
des Interieurteils in Tiefenrichtung tendenziell heller. Dadurch
kann, insbesondere bei der Verwendung von Holz und/oder Furnierschichten,
der Eindruck von Jahresringen erzielt werden. Ausgehend von der
sichtseitigen Oberfläche müssen die
einzelnen Schichten in Tiefenrichtung nicht notwendigerweise immer
eine hellere Färbung als
die entsprechende Vorgängerschicht
aufweisen. Vielmehr können
die Schichtfarben sich nach einem bestimmten Muster oder im Wesentlichen
zufällig
abwechseln, mit der Randbedingung, dass eine Tendenz von dunkel
nach hell, ausgehend von der sichtseitigen Oberfläche, zu
erkennen ist. Vorzugsweise weist der Schichtaufbau dazu, ausgehend
von der sichtseitigen Oberfläche
des Interieurteils, zunächst dunkle
Furnierschichten auf, die sich in der Tiefenrichtung mit hellen
Furnierschichten abwechseln, bis schließlich gänzlich helle Furnierschichten
erscheinen. Vorzugsweise sind dunkle Furnierschichten aus Nussbaum
und helle Furnierschichten aus Birke gefertigt. Alternativ oder
zusätzlich
können
einige der Schichten Holzfurniere sein, die unterschiedlich gebeizt
sind.
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Vorzugsweise
sind in der Aussparung ein oder mehrere Funktionselemente, wie beispielsweise Bedieneinheiten
oder Lautsprecher, vorgesehen. Die Verbindung von funktionalen Einheiten
und gestalterischen Elementen spielt im Fahrzeugbau eine große Rolle.
Die Aussparung kann hierbei vorteilhaft als Funktionsträger und/oder
als Fingerführung
bzw. optischen Hinweis auf ein Funktionselement, beispielsweise
einen Schalter, ausgenutzt werden.
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Vorzugsweise
sind in dem Schichtaufbau ein oder mehrere Piezotaster vorgesehen,
so dass das Interieurteil als Ganzes oder ausgewählte Bereiche des Interieurteils
als Taster dienen können.
Beispielsweise kann das Interieurteil zur Abdeckung eines Handschuhfachs
vorgesehen sein, wobei der Druck auf die sichtseitige Oberfläche oder/und
auf einen Bereich um die Aussparung herum zur Betätigung des
Schubfachs oder der Klappe dient.
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Vorzugsweise
umfasst die Aussparung eine spaltförmige Aussparung, wodurch eine
besonders effektvolle optische Hervorhebung, beispielsweise unterstützt von
einer ambienten Beleuchtung, erzielt werden kann.
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In
einem Verfahren zur Herstellung eines obigen Interieurteils sind
die folgenden Schritte vorgesehen:
- a) Herstellen
eines Dekorelements, das einen Schichtaufbau entlang einer Tiefenrichtung
mit einer sichtseitigen Dekoroberfläche aufweist;
- b) Einfräsen
einer Aussparung, wodurch eine Aussparungsoberfläche mit einer Komponente in der
Tiefenrichtung entsteht, die einen Teil des Schichtaufbaus so freilegt,
dass dieser von der Sichtseite des Interieurteils sichtbar ist.
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Das
Einfräsen
ist eine dreidimensionale Einfräsung
in das Interieurteil und umfasst vorzugsweise schräge Einfräsungsbereiche,
die den Schichtaufbau des Interieurteils oder zumindest einen Teil
des Schichtaufbaus davon optisch freilegen und hervorheben, so wie
es oben für
das Interieurteil beschrieben ist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Draufsicht zweier Interieurteile mit Aussparung;
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2 ist
eine dreidimensionale Darstellung eines Interieurteils, in dem der
Schichtaufbau des Interieurteils hervortritt.
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BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN
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1 ist
eine Draufsicht auf eine mögliche Anordnung
mit drei Interieurteilen im Bereich der Mittelkonsole. Zwei Interieurteile 1 und 1' weisen jeweils eine ähnlich ausgeformte
Aussparung 10 und 10' auf, die einen Spaltbereich 11 und 11' und einen Hauptbereich 12 und 12' aufweisen.
Die Aussparungen 10 und 10' sind dreidimensional in die Interieurteile 1 und 1' eingefräst.
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In
einer Ausführungsform
kann es sich um ein Holzzierteil in weißer Klavierlackoptik, auf der sichtseitigen
Oberfläche 25 mit
partiell angeordneten dreidimensionalen Einfräsungen, welche die Aussparungen 10 und 10' bilden, handeln.
Diese Einfräsungen
durchdringen die vorher angefertigten und aufgebrachten Lackschichten
(beispielsweise Klar- und Basislack) und geben den Blick frei auf
den sich darunter befindlichen Schichtaufbau des Holzes, welches
aus einzelnen Lagen zweifarbigen Edelfurniers besteht. Hierbei bezeichnet
das Referenzzeichen 13 die Aussparungsoberfläche, die
zumindest zum Teil von der Sichtseite aus sichtbar ist.
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Von
der Lackoberfläche
nach innen sind zuerst die dunklen Furnierschichten (beispielsweise amerikanischer
Nussbaum) gezeigt, die sich dann nach einem bestimmten Muster mit
hellen Furnieren (beispielsweise europäische Birke) abwechseln, bis das
Furnier schließlich
gänzlich
im hellen Farbton erscheint. Nach der Einfräsung ergibt sich also am äußersten
Rand eine komplett dunkle Fläche,
welche zunehmend hell durchsetzt ist und im Grunde der Fräsung hell
verläuft.
Auf diese Art und Weise erhält das
lackierte Bauteil eine sichtbare, an die Jahresringe von Bäumen erinnernde
Echtholzoberfläche
und grenzt sich somit eindeutig von Kunststoffbauteilen mit Klavierlackoptik
ab.
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Das
Interieurteil kann im Grunde der Einfräsung zusätzlich noch einen oder mehrere
Lichtleiter bzw. einen Dioden-Reihen-Aufbau enthalten, welcher im Nachtdesign
als Ambientelicht und/oder als Einschaltinszenierung dient. Vorzugsweise
ist eine solche ambiente Beleuchtung im Bereich des Spaltenbereichs 11 bzw. 11' auf der Seite
der nicht sichtbaren Einfräsung,
d. h. beim Interieurteil 1 in 1, oben,
vorgesehen.
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In
der gezeigten Ausführungsform
kann die dreidimensionale Abflachung im Bereich 12 bzw. 12' als Betätigungsfläche für sich in
der Holzschicht befindliche Piezotaster verwendet werden. Beispielsweise
kann dadurch ein Öffnen
oder Schließen
von Schub-/Klappfächern
ausgelöst
werden. Der Punkt 14 bzw. 14' kennzeichnet eine beispielhafte
Lage eines solchen Piezotasters. Der entsprechende Funktionsbereich 13 bzw. 13' kann optisch
hervorgehoben werden, beispielsweise beleuchtet oder angeleuchtet werden.
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Die
gezeigten Einfräsungen 10 und 10' in 1 können ferner
oder alternativ mit anderen Funktionseinheiten kombiniert bzw. integriert
werden. Beispielsweise kann ein Lautsprecher auf dem Grunde der
Einsparung vorgesehen sein, wodurch mit Hilfe der Einfräsung beispielsweise
der Schallwinkel abstrahlender Audio-Hochtöner vergrößert werden kann. Ein solcher
Lautsprecher kann sichtbar am Grunde der Einfräsung oder verdeckt vorgesehen sein,
indem er im Bereich des nicht sichtbaren Teils der Einfräsung vorgesehen
ist. Gleichermaßen
können
die Aussparungen mit der Lüftung
des Fahrzeugs zusammenwirken und als Lüftungselemente dienen.
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2 ist
eine dreidimensionale Darstellung eines Interieurteils 1,
in welcher der Schichtaufbau des Interieurteils deutlich herausgestellt
ist. Deutlich zu erkennen ist der Schichtaufbau aufgrund der Aussparung 10 mit
beispielhaften dunklen Furnierschichten 20, hellen Furnierschichten 21 und
einer Deckschicht mit einer sichtseitigen Oberfläche 25. Das Referenzzeichen 13 bezeichnet
die Aussparungsoberfläche,
wie sie hierin verstanden wird. Ein Teil davon ist schraffiert dargestellt.
Durch die Abflachung bzw. den schrägen Einschnitt der Einfräsung wird
der innere Aufbau des Interieurteils optisch hervorgehoben und verstärkt. In
dem gezeigten Schichtaufbau können
verschiedene Furniere, verschiedener Farben oder auch verschiedener
Qualitäten
(Edelfurnier vs. B-Ware), verwendet werden.