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Stand der Technik
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Ein Motorradbekleidungssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus dem
DE 81 01 681 U bekannt. Das bekannte Motorradbekleidungssystem weist als Basiskleidungselement eine Motorradjacke auf, die mittels Reißverschlussverbindungen mit Arm- bzw. Ärmelelementen verbindbar ist. Die Motorradjacke besteht insbesondere aus Leder oder einem Kunststoffgewebe aus recht steifem, windundurchlässigem Material. Dadurch ist die Bewegungsfähigkeit der Motorradjacke (wenn die Ärmelelemente befestigt sind) eingeschränkt. Die aus der genannten Schrift bekannte Motorradjacke ermöglicht es, nach Abnahme der Ärmel die Bewegungsfähigkeit zu erhöhen bzw. die Motorradjacke als Weste zu nutzen. Eine Anpassungsmöglichkeit der Bekleidung an unterschiedliche klimatische Bedingungen bzw. fahrer- oder fahrstreckenspezifische Eigenschaften ist aus der genannten Schrift jedoch nicht entnehmbar.
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Darüber hinaus ist es aus der
DE 200 18 786 U1 bekannt, abnehmbare Schutzelemente bzw. Protektoren beispielsweise bei Motorradbekleidungen einzusetzen, um dem Motorradfahrer einen optimierten Schutz, insbesondere für den Fall von Unfällen, zu ermöglichen.
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Offenbarung der Erfindung
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Ausgehend von dem dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Motorradbekleidungssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart weiterzubilden, dass für einen Benutzer bzw. Motorradfahrer eine bestmögliche Anpassung der Motorradkleidung an die von ihm individuell gestellten Anforderungen ermöglicht wird. Mit anderen Worten gesagt bedeutet dies, dass es Aufgabe der Erfindung ist, ein Motorradbekleidungssystem derart weiterzubilden, dass dieses für unterschiedlichste Anwendungen jeweils optimiert werden kann, wobei die Anwendung bzw. die mit der Anwendung verbundenen Kriterien beispielsweise, und nicht einschränkend, eine möglichst hohe Schutzwirkung, einen möglichst hohen Tragekomfort oder ähnliches beinhalten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Motorradbekleidungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass die Verbindungseinrichtungen sowie das Basiskleidungselement und die Arm- und/oder Fußkleidungselemente derart ausgebildet sind, dass das Basiskleidungselement mit unterschiedlichen Arm- und/oder Fußkleidungselementen verbindbar ist, wobei die mit dem Basiskleidungselement verbindbaren unterschiedlichen Arm- und/oder Fußkleidungselemente unterschiedliche Funktionseigenschaften aufweisen. Unter Armkleidungselement im Rahmen der Erfindung wird ein Ärmelelement verstanden. Unter einem Fußkleidungselement wird im Rahmen der Erfindung ein Hosenbeinelement verstanden.
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Das bedeutet, dass unter Verwendung ein und desselben Basiskleidungselements, beispielsweise in Form einer Motorradhose oder einer Motorradjacke, das Basiskleidungselement je nach Anforderungen des Benutzers mit unterschiedlichen Arm- und/oder Fußkleidungselementen kombinierbar ist. In der Praxis kann dies bedeuten, dass ein Benutzer beispielsweise unterschiedliche Arm- und/oder Fußkleidungselemente hat und in Abhängigkeit einer konkreten Nutzung, beispielsweise einer Autobahnfahrt, bei der es ihm auf eine möglichst geringe Winddurchlässigkeit ankommt, oder bei einer Spazierfahrt, bei der es ihn auf einen möglichst hohen Tragekomfort der Motorradkleidung ankommt, unterschiedliche Arm- und/oder Fußkleidungselemente auswählt, um diese mit dem Basiskleidungselement zu kombinieren.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Motorradbekleidungssystems sind in den Unteransprüchen aufgeführt. In den Rahmen der Erfindung fallen sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in den Ansprüchen, der Beschreibung und/oder den Figuren offenbarten Merkmalen.
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In einer ersten konkreten Ausgestaltung des Motorradbekleidungssystems ist es vorgesehen, dass die unterschiedlichen Funktionseigenschaften der Arm- und/oder Fußkleidungselemente durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien für die Arm- und/oder Fußkleidungselemente erreicht werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass im Falle einer Motorradjacke als Basiskleidungselement diese mit Armkleidungselementen verbindbar ist, die entweder (wie das Basiskleidungselement) zumindest im Wesentlichen aus Leder bestehen, oder mit Armkleidungselementen, die aus einem textilen Material bestehen. Im letztgenannten Fall wird beispielsweise eine erhöhte Winddurchlässigkeit ermöglicht, welche insbesondere beim Fahren bei hohen Außentemperaturen von dem Benutzer als angenehm empfunden wird, während bei der Verwendung von Leder für die Armkleidungselemente die Schutzwirkung bei Stürzen optimiert wird.
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Zur Optimierung der Funktionseigenschaften kann es darüber hinaus vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement und/oder das Arm- oder Fußkleidungselement wenigstens zwei, aus unterschiedlichen Materialien bestehende, als Außen- bzw. Innenschicht dienende Schichten aufweist. So lässt sich beispielsweise die Schutzwirkung eines entsprechenden Elements bei gleichzeitig hohem Tragekomfort optimieren, wenn das Basiskleidungselement oder das Arm- oder Fußkleidungselement eine aus Leder bestehende Außenschicht aufweist, die mit einer aus Textilmaterial oder Kunststoffmaterial bestehenden Innenschicht kombiniert ist. Wenn eine derartige Innenschicht beispielsweise bei Verwendung von Goretex® oder ähnlichen Materialien eine Feuchtigkeitsdurchlässigkeit in Richtung zur Außen- bzw. Lederschicht zulässt, wird dadurch insbesondere der Tragekomfort der Motorradkleidung erhöht.
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Ganz besonders vorteilhaft ist es bei der letztgenannten Ausgestaltung der Erfindung, wenn die beiden Schichten lösbar miteinander verbunden sind. Dadurch wird eine individualisierbare Anpassung bzw. Optimierung des entsprechenden Bekleidungselements ermöglicht.
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Ganz besonders bevorzugt ist es dabei, dass die als Innenschicht dienende Schicht dazu ausgebildet ist, als separates Kleidungsstück getragen zu werden und insbesondere zusätzliche Elemente wie Gürtel, Taschen o.ä. aufweist. Dadurch ist es beispielsweise möglich, das Basiskleidungselement ohne dessen äußere Schicht zu tragen, beispielsweise für Wanderungen. In diesem Fall besteht die innere Schicht insbesondere aus einem besonders atmungsaktiven oder sonstigen, für den zusätzlichen Zweck gewünschte Eigenschaften aufweisenden Material.
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Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Motorradbekleidungssystem sieht vor, dass das Arm- oder Fußkleidungselement und die Verbindungseinrichtung am Basiskleidungselement und an dem Arm- oder Fußkleidungselement derart ausgebildet sind, dass das Arm- oder Fußkleidungselement mit seiner Innenseite nach außen oder mit seiner Außenseite nach außen mit dem Basiskleidungselement verbindbar ist. Eine derartige Ausgestaltung des Motorradbekleidungssystems ermöglicht es, ein und dasselbe Arm- oder Fußkleidungselement durch eine unterschiedliche Tragweise hinsichtlich seiner Eigenschaften an bestimmte, für den Benutzer wichtige Anforderungen anzupassen. So kann es beispielsweise vorgesehen sein, dass bei einem zweilagigen Aufbau eines Arm- oder Fußkleidungselements mit einer ersten Schicht aus einem ersten Material mit einer ersten Funktionseigenschaft und einer zweiten Schicht aus einem zweiten Material mit einer zweiten Funktionseigenschaft der Nutzer beispielsweise in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen durch eine entsprechende Wahl, welche der beiden Schichten als Außen- bzw. als Innenschicht wirkt, eine für ihn gewünschte Anpassung erzielt.
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Eine zusätzliche Optimierung hinsichtlich der Schutzwirkung der Bekleidung lässt sich erzielen, wenn an dem Basiskleidungselement oder an dem Arm- oder Fußkleidungselement wenigstens ein zusätzliches Protektorelement, vorzugsweise innerhalb des Basiskleidungselements oder des Arm- oder Fußkleidungselements, befestigbar ist. Ein derartiges Protektorelement kann beispielsweise entsprechend der eingangs erwähnten
DE 200 18 786 U1 durch ein Befestigungssystem mit Druckknöpfen oder ähnlichem an dem Basiskleidungselement oder dem Arm- oder Fußkleidungselement befestigt werden. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass an dem Basiskleidungselement oder an dem Arm- oder Fußkleidungselement eine Aufnahmetasche für den Protektor angeordnet ist, in die der Protektor einschiebbar ist.
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Hinsichtlich der unterschiedlichen Funktionseigenschaften der Arm- und/oder Fußkleidungselemente wird erwähnt, dass diese insbesondere das Reflektionsverhalten und/oder die Sichtbarkeit bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen und/oder die Luft- und/oder Feuchtigkeitsdurchlässigkeit betreffen. Hinsichtlich all der genannten Funktionseigenschaften ist es somit erfindungsgemäß vorgesehen, dem Anwender bzw. Motorradfahrer optimierte Arm- und/oder Fußkleidungselemente zur Verfügung zu stellen.
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Um dem Benutzer bzw. Motorradfahrer beispielsweise während einer längeren Ausfahrt die Möglichkeit zu bieten, mit relativ geringem Aufwand sich auf unterschiedliche Anforderungen bzw. sich ändernde Bedingungen einzustellen, kann es darüber hinaus in einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung des Motorradbekleidungssystems vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement eine in diesem integriert angeordnete Aufnahmetasche zur Aufnahme wenigstens zweier Arm- und/oder Fußkleidungselemente aufweist. Dadurch ist die Mitnahme von zusätzlichen Arm- und/oder Fußkleidungselementen möglich, um diese unterwegs auszutauschen.
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Die Verbindungseinrichtungen zwischen dem Basiskleidungselement und dem Arm- und/oder Fußkleidungselement können in unterschiedlicher Ausführung ausgestaltet sein. Bevorzugt ist jedoch zum einen die Verwendung zumindest eines Reißverschlusses, da ein derartiger Reißversschluss eine zuverlässige und relativ einfache Verbindung zwischen dem Basiskleidungselement und dem Arm- und/oder Fußkleidungselement ermöglicht. Darüber hinaus sollen unter Reißverschluss alle unterschiedlichen konstruktiven Ausgestaltungen von Reißverschlüssen umfasst sein.
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Die Verbindungseinrichtungen können mittels zusätzlicher Verbindungselemente wie Schnallen, Gürteln o.ä. abgesichert werden. In alternativer Ausgestaltung der Verbindungseinrichtung kann diese jedoch auch zumindest einen Klettverschluss aufweisen. Die Verwendung eines Klettverschlusses hat den Vorteil einer besonders einfachen Handhabung, insbesondere, wenn es sich bei dem Element um ein Armkleidungselement handelt, das der Benutzer bzw. Motorradfahrer (bei Verwendung einer Motorradweste als Basiskleidungselement) bei angezogenem Basiskleidungselement anlegen will.
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Unabhängig von der Art der verwendeten Verbindungseinrichtung ist es darüber hinaus von Vorteil, wenn die Verbindungseinrichtungen von einem Schutzelement auf der Außenseite überdeckt sind. Dadurch wird insbesondere der Eintritt beispielsweise von Feuchtigkeit bzw. Wasser in das Innere der Motorradkleidung verhindert. Darüber hinaus ist der Verbindungsbereich zwischen dem Basisleidungselement und dem Arm- und/oder Fußkleidungselement z.B. gegenüber Schmutz oder ähnlichem geschützt.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung, insbesondere bei relativ kühlen Außentemperaturen, kann es vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement und/oder die Arm- und/oder Fußkleidungselemente mit wenigstens einer Heizeinrichtung für das Basiskleidungselement und/oder die Arm- und/oder Fußkleidungselemente verbindbar sind/ist. Eine derartige Heizeinrichtung ist in der Praxis beispielsweise in Form einer zusätzlichen, eine Folienheizung aufweisenden Bekleidungsschicht ausgebildet, die z.B. mit dem Basiskleidungselement bzw. dem Arm- oder Fußkleidungselement verbindbar ist und z.B. durch eine separate Batterie betrieben wird.
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In weiterer alternativer Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement und/oder die Arm- und/oder Fußkleidungselemente ein pneumatisch betriebenes Schutzsystem aufweisen. Ein derartiges Schutzsystem bläst sich im Falle eines Unfalles bzw. Sturzes, welcher durch entsprechende Sensoren erfasst wird, blitzartig mit Druckluft auf und erhöht dadurch die Schutzwirkung der Motorradkleidung. Während der normalen Fahrt ist das Schutzsystem demgegenüber nicht mit Druckluft beaufschlagt, so dass die Beweglichkeit bzw. Tragbarkeit der Motorradkleidung gewährleistet ist.
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Zuletzt ist es in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Motorradbekleidungssystem Motorradstiefel umfasst, die mittels zusätzlicher Verbindungseinrichtungen in Querrichtung im Bereich ihres Schafts teilbar ausgebildet sind. Eine derartige Ausgestaltung ermöglicht es, die Motorradstiefel beispielsweise bei Wanderungen in einer verkürzten Form in Art von Stiefeletten zu tragen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung.
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Diese zeigt in der einzigen Figur eine vereinfachte Darstellung eines erfindungsgemäßen Motorradbekleidungssystems.
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Das in der Figur dargestellte Motorradbekleidungssystems 10 umfasst ein Basiskleidungselement 11 sowie zwei, mit dem Basiskleidungselement 11 verbindbare Armkleidungselemente 12 und zwei Fußkleidungselemente 13. Ferner kann das Motorradbekleidungssystem 10 zwei, mit den Fußkleidungselementen 13 verbindbare Motorradstiefel 15 umfassen. Das Motorradbekleidungssystem 10 weist Maßnahmen zur Reduzierung bei Stürzen auf, beispielsweise durch ein besonders reiß- und/oder abriebfestes Material für das Motorradbekleidungssystem 10, zum Beispiel durch die Verwendung von Leder an der Außenseite.
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Das Basiskleidungselement 11 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel zweiteilig in Form einer Motorradjacke 16 sowie einer Motorradhose 17 ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Motorradjacke 16 mit einer konventionellen (einteiligen) Motorradhose kombiniert wird, oder aber die Motorradhose 17 mit einer konventionellen (einteiligen) Motorradjacke. Diese beiden Ausführungsformen sind der Einfachheit halber in der Figur nicht dargestellt. Ebenso ist es denkbar, dass ein Basiskleidungselement 11 verwendet wird, bei dem die in der Figur dargestellte Motorradjacke 16 mit einer Motorradhose 17 einstückig miteinander verbunden ist.
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Die Motorradjacke 16 ist über zwei Verbindungseinrichtungen 18 mit den Armkleidungselementen 13 lösbar verbunden. Ebenso ist die Motorradhose 17 mittels zweier Verbindungseinrichtungen 19 mit den beiden Fußkleidungselementen 13 lösbar verbindbar. Eine zusätzliche Verbindungseinrichtung 20 an den Motorradstiefeln 15 ist dazu ausgebildet, die Motorradstiefel 15 im Bereich deren Schafts in Querrichtung zu teilen. Dadurch kann der Motorradstiefel 15 als in der Höhe verkürzter Schuh in Form von Stiefeletten, beispielsweise für Wanderungen, unabhängig von der eigentlichen Motorradkleidung getragen werden.
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Die Verbindungseinrichtungen 18 bis 20 sind vorzugsweise als Reißverschlüsse, alternativ zumindest teilweise als Klettverschlüsse ausgebildet. Auch ist es denkbar, die Verbindungseinrichtungen 18 bis 20 mit zusätzlichen Verbindungen, beispielsweise in Form von Schnallen, Gürtel o.ä. abzusichern. Darüber hinaus sind die Verbindungseinrichtungen 18 bis 20 derart ausgebildet, dass das Fußkleidungselement 13 bzw. das Armkleidungselement 12 sowohl mit seiner Innenseite nach außen, als auch mit seiner Außenseite nach außen mit dem jeweiligen Basiskleidungselement 11 bzw. der Motorradjacke 16 und der Motorradjacke 17 verbunden werden kann. Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtungen 18 bis 20 von einem Schutzelement 21, das vorzugsweise im Bereich des Basiselements 11 befestigt bzw. einstückig an diesem angeordnet ist, überdeckt sind, um den Eintritt von Feuchtigkeit oder Schmutz zu dem Verbindungselement 18 bis 20 zu vermeiden und gleichzeitig das Verbindungselement 18 bis 20 optisch nach außen hin nicht in Erscheinung treten zu lassen.
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Sowohl das Basiskleidungselement 11, als auch das Armkleidungselement 12 und das Fußkleidungselement 13 bestehen vorzugsweise aus wenigstens zwei Schichten 25, 26, wobei die Schicht 25 eine Außenschicht ausbildet, und die Schicht 26 einen Innenschicht. Die Schichten 25, 26 weisen unterschiedliche Funktionseigenschaften auf, die sich beispielsweise, und nicht einschränkend, hinsichtlich ihres Reflektionsverhaltens, der Sichtbarkeit bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen oder der Luft- bzw. Feuchtigkeitsdurchlässigkeit unterscheiden. Beispielsweise ist die Schicht 25 aus Leder oder hohe Schutzeigenschaften aufweisendem Textil ausgebildet, während die Schicht 26 aus einer feuchtigkeitsdurchlässigen Textilschicht oder ähnlichem besteht. Auch können die als Außenschicht dienenden Schichten 25 des Armkleidungselements 12 und/oder des Fußkleidungselements 13 mit reflektierenden Elementen ausgestattet sein oder aus einem reflektierenden Stoff bestehen, um insbesondere bei Nachtfahrten die Sichtbarkeit des Motorradfahrers zu erhöhen.
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Die beiden Schichten 25, 26 des Basiskleidungselements 11 und des Armkleidungselements 12 und/oder des Fußkleidungselements 13 sind lösbar miteinander verbunden. Dadurch ist es beispielsweise möglich, das Basiskleidungselement 11 ohne dessen äußere Schicht 25 zu tragen, beispielsweise für Wanderungen. In diesem Fall besteht die innere Schicht 26 insbesondere aus einem besonders atmungsaktiven oder sonstigen, für den zusätzlichen Zweck gewünschte Eigenschaften aufweisenden Material. Die Flexibilität bzw. Anpassung eines derartigen, nur aus der inneren Schicht 26 bestehenden Kleidungsstücks für zusätzliche Verwendungen außerhalb von Motorradfahrten lässt sich zusätzlich durch Gürtel, Taschen, Hosenträger o.ä. Elemente erhöhen. Auch ist es denkbar, die innere Schicht 26 des Armkleidungselements 12 und/oder des Fußkleidungselements 13 wiederum teilbar zu gestalten, beispielsweise durch zusätzliche Reißverschlussverbindungen o.ä. Dadurch kann die innere Schicht 26 des Armkleidungselements 12 und/oder des Fußkleidungselements 13 sowohl in einer langärmligen bzw. langbeinigen als auch in einer kurzärmligen bzw. kurzbeinigen Variante getragen werden.
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Erfindungsgemäß ist es weiterhin vorgesehen, dass ein und dasselbe Basiskleidungselement 11 mit unterschiedlichen Armkleidungselementen 13 und/oder unterschiedlichen Fußkleidungselementen 13 kombinierbar ist. Ebenso können jeweils die gleichen Armkleidungselemente 12 und/oder Fußkleidungselemente 13 mit unterschiedlichen Basiskleidungselementen 11 bzw. unterschiedlichen Motorradjacken 16 und Motorradhosen 17 kombiniert werden.
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Beispielhaft kann im Bereich des Basiskleidungselements 11 in Form der Motorradjacke 16 im Schulterbereich ein Schutzelement 28 in Form eines Protektors angeordnet sein, welcher beispielsweise durch nicht gezeigte (lösbare) Befestigungseinrichtungen, z.B. in Form von Druckknöpfen oder ähnlichem, mit der Innenseite der Motorradjacke 16 verbindbar ist. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Motorradjacke 16 an ihrer Innenseite eine entsprechende Aufnahmetasche zur Aufnahme bzw. zum Einführen des Schutzelements 28 aufweist.
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Ferner kann es vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement 11, beispielhaft die Motorradhose 17, an deren Hinterseite eine Aufnahmetasche 29 zur Aufnahme wenigstens zweier Armkleidungselemente 12 und/oder zweier Fußkleidungselemente 13 aufweist. Vorzugsweise ist die Aufnahmetasche 29 formschlüssig an die Form von zusammengelegten Armkleidungselementen 12 bzw. Fußkleidungselementen 13 angepasst. Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass das Basiskleidungselement 11 oder/und die Armkleidungselemente 12 oder/und die Fußkleidungselemente 13 mit einer in der Figur lediglich ausschnittsweise gezeigten Heizeinrichtung 30 ausgestattet sind. Eine derartige, insbesondere eine Heizfolie oder ähnliches aufweisende Heizeinrichtung 30 ist beispielhaft im Bereich des Basiskleidungselements 11 in der Motorradjacke 16 bereichsweise und stark vereinfacht dargestellt. Die Heizeinrichtung 30 wird beispielsweise über das Bordnetz des Motorrads mit Energie versorgt oder durch einen tragbaren Energiespeicher in Form einer Batterie oder ähnlichem.
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Zusätzlich oder alternativ kann das Motorradbekleidungssystem 10 beispielsweise im Bereich des Basiskleidungselements 11 ein zusätzliches, insbesondere pneumatisch betriebenes, in der Figur ebenfalls lediglich bereichsweise gezeigtes Schutzsystem 31 aufweisen, welches beim Erkennen eines Unfalls durch Druckluft aufgeblasen wird, um einen verbesserten Unfallschutz des Motorradfahrers zu ermöglichen.
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Die einzelnen Bestandteile des Motorradbekleidungssystems 10, d.h. das Basiskleidungselement 11 sowie die Armkleidungselemente 12 und die Fußkleidungselemente 13, welche unterschiedliche Funktionseigenschaften aufweisen bzw. aus unterschiedlichen Materialien bestehen, können nichtsdestotrotz durch eine entsprechende Gestaltung in Farbe und/oder Oberflächenstruktur ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen.
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Das soweit beschriebene Motorradbekleidungssystem 10 kann in vielfältiger Art und Weise abgewandelt bzw. modifiziert werden, ohne vom Erfindungsgedanken abzuweichen. So ist es insbesondere möglich, dass die einzelnen Kleidungselemente des Motorradbekleidungssystems 10 mehr als die beiden Schichten 25, 26 aufweisen, beispielsweise in Form eines zusätzlichen, herausknöpfbaren, wärmenden Innenfutters.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Motorradbekleidungssystem
- 11
- Basisbekleidungselement
- 12
- Armkleidungselement
- 13
- Fußkleidungselement
- 15
- Motorradstiefel
- 16
- Motorradjacke
- 17
- Motorradhose
- 18
- Verbindungseinrichtung
- 19
- Verbindungseinrichtung
- 20
- Verbindungseinrichtung
- 21
- Schutzelement
- 25
- Schicht
- 26
- Schicht
- 28
- Schutzelement
- 29
- Aufnahmetasche
- 30
- Heizeinrichtung
- 31
- Schutzsystem
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 8101681 U [0001]
- DE 20018786 U1 [0002, 0012]