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Die Erfindung betrifft eine Kabeldurchführung, insbesondere für ein elektronisches Gerät, gemäß dem Oberbegriff von Schutzanspruch 1.
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Eine solche Kabeldurchführung ist beispielsweise bereits der
US 8 033 408 B2 als bekannt zu entnehmen. Die Kabeldurchführung umfasst ein erstes Durchführelement, welches eine einen ersten Teil, insbesondere eine erste Hälfte, einer Durchgangsöffnung für ein Kabel bildende, erste Aufnahme aufweist. Ferner umfasst die Kabeldurchführung ein zweites Durchführelement, welches eine einen zweiten Teil, insbesondere eine zweite Hälfte, der Durchgangsöffnung bildende, zweite Aufnahme aufweist. Dabei sind die Durchführelemente zumindest in jeweiligen Teilbereichen relativ zueinander bewegbar und dadurch zum Ausbilden der Durchgangsöffnung zusammensetzbar. Mit anderen Worten, werden die Durchführelemente relativ zueinander derart bewegt, dass sie zusammengesetzt werden, so bilden die Durchführelemente, insbesondere die jeweiligen Teile, in dem zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente die Durchgangsöffnung vollständig aus. Dabei kann das Kabel die Durchgangsöffnung durchdringen, wenn die Durchführelemente zusammengesetzt sind.
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Eine solche Kabeldurchführung wird üblicherweise auch als Tülle oder Kabeltülle bezeichnet und genutzt, um das Kabel beispielsweise aus einem Innenraum eines Gehäuses durch die Durchgangsöffnung hindurch an die Umgebung des Gehäuses herauszuführen oder umgekehrt. Hierzu wird beispielsweise die Kabeldurchführung in eine korrespondierende Öffnung, insbesondere Durchtrittsöffnung, des Gehäuses eingesetzt.
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Ferner offenbart die
DE 197 01 511 C2 eine Tülle zur Durchführung von elektrischen Leitungen durch Wandungen, insbesondere in Kraftfahrzeugen, mit einem Tüllenkörper, der mindestens eine Durchgangsöffnung für eine oder mehrere elektrische Leitungen aufweist. Ferner weist der Tüllenkörper an seinem Außenumfang mindestens eine zumindest bereichsweise umlaufende Dicht- und Haltelippenanordnung zur Festlegung in einem Ausschnitt einer Wandung auf. Ferner ist der Tüllenkörper mit mindestens einer durch zwei Stirnflächen begrenzten Schlitzung versehen, die sich zum Einführen zumindest einer elektrischen Leitung vom Außenumfang zu zumindest einer Durchgangsöffnung erstreckt. Ferner ist ein Kupplungselement vorgesehen, das die zumindest eine Schlitzung überbrückend am Tüllenkörper so befestigt ist, dass die beiden die zumindest eine Schlitzung begrenzenden Stirnflächen aneinander anliegend fixierbar sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kabeldurchführung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass mittels der Kabeldurchführung eine besonders vorteilhafte und sichere Führung wenigstens eines Kabels realisierbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Kabeldurchführung mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung betrifft eine Kabeldurchführung, insbesondere für ein elektronisches Gerät wie beispielsweise eine Ladeneinrichtung. Das elektronische Gerät ist beispielsweise ein elektrisches Haushaltsgerät, insbesondere ein elektrisches Küchengerät. Die Kabeldurchführung kann jedoch auch für jedwede andere Anwendung genutzt werden.
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Die Kabeldurchführung wird auch als Tülle oder Kabeltülle bezeichnet und umfasst ein erstes Durchführelement, welches eine einen ersten Teil, insbesondere eine erste Hälfte, einer Durchgangsöffnung für ein Kabel bildende erste Aufnahme aufweist. Unter dem Kabel ist ein Leitungselement zum Übertragen von elektrischer Energie beziehungsweise elektrischem Strom zu verstehen, sodass beispielsweise das elektronisches Gerät über das Kabel mit elektrischer Energie versorgt werden kann. Alternativ oder zusätzlich ist es denkbar, dass das elektronisches Gerät über das Kabel elektrische Energie bereitstellen kann.
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Die Kabeldurchführung umfasst ferner ein zweites Durchführelement, welches eine einen zweiten Teil, insbesondere eine zweite Hälfte, der Durchgangsöffnung bildende, zweite Aufnahme aufweist. Dabei sind die Durchführelemente zumindest in jeweiligen Teilbereichen relativ zueinander bewegbar und dadurch zum Ausbilden der Durchgangsöffnung zusammensetzbar. Mit anderen Worten können die Durchführelemente zumindest in jeweiligen Teilbereichen relativ zueinander bewegt und dadurch zusammengesetzt werden, sodass die zusammengesetzten Durchführelemente, insbesondere die jeweiligen Aufnahmen, die Durchgangsöffnung im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente vollständig ausbilden. Das Kabel kann die Durchgangsöffnung im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente durchdringen, sodass das Kabel mittels der Kabeldurchführung geführt wird. Sind die Durchführelemente zusammengesetzt und durchdringt das Kabel die Durchgangsöffnung und somit die Kabeldurchführung, so ist die Kabeldurchführung zumindest in einem Längenbereich des Kabels angeordnet, wobei die Kabeldurchführung diesen Längenbereich des Kabels in Umfangsrichtung des Kabels beispielsweise vollständig umlaufend umgibt.
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Um nun eine besonders vorteilhafte und sichere Führung des Kabels zu realisieren, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass in den Aufnahmen jeweils wenigstens ein Vorsprung, insbesondere in Form einer Rippe, angeordnet ist, wobei der jeweilige Vorsprung dazu ausgebildet ist, sich zur Zugentlastung des Kabels in einem Zustand, in welchem die Durchführelemente zusammengesetzt sind und das Kabel die Durchgangsöffnung durchdringt, in eine Isolierung des Kabels einzudrücken. Üblicherweise weist das Kabel wenigstens eine Ader auf, welche aus einem elektrisch leitenden Werkstoff, insbesondere aus einem metallischen Werkstoff wie beispielsweise Kupfer, gebildet ist. Über die Ader kann elektrische Energie übertragen werden. Um die Ader beziehungsweise das Kabel insgesamt zu isolieren, ist die Ader von der genannten Isolierung ummantelt. Dabei ist die Isolierung üblicherweise aus einem Kunststoff gebildet, mittels welchem die Ader elektrisch isoliert ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Kabeldurchführung sind die Vorsprünge nun derart fest beziehungsweise steif ausgebildet, dass sich die Vorsprünge jeweils in die Isolierung des Kabels eindrücken, wenn beispielsweise das Kabel zunächst in einer der Aufnahmen angeordnet wird und danach die Durchführelemente zusammengesetzt werden. Da die Vorsprünge derart fest beziehungsweise steif ausgebildet sind, dass sie sich in die Isolierung eindrücken, ist mittels der erfindungsgemäßen Kabeldurchführung eine besonders vorteilhafte Zugentlastung des Kabels realisiert, sodass beispielsweise auch bei hohen auf das Kabel wirkenden Zugkräften das Kabel nicht aus der Kabeldurchführung herausgezogen werden kann. Ferner kann ebenfalls vermieden werden, dass auch bei hohen auf das Kabel wirkenden Zugkräften die Kabeldurchführung selbst beispielsweise aus einer korrespondierenden Durchtrittsöffnung eines Gehäuses des elektronisches Geräts herausgezogen wird, sodass eine besonders vorteilhafte und effektive Zugentlastung des Kabels darstellbar ist.
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Ferner weist die erfindungsgemäße Kabeldurchführung eine besonders vorteilhafte Abdichtfunktion auf, da sich die Vorsprünge in die Isolierung eindrücken. Dadurch ist die Kabeldurchführung im Bereich der Durchgangsöffnung mittels der Vorsprünge besonders gut gegen das Kabel abgedichtet, sodass beispielsweise Flüssigkeiten wie beispielsweise Wasser nicht zwischen dem Kabel und der Kabeldurchführung durch die Durchgangsöffnung hindurch beispielsweise in das zuvor genannte Gehäuse des elektronisches Gerät strömen kann.
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Die Durchgangsöffnung weist, insbesondere in dem zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente, eine Durchgangsrichtung auf, in die die Durchgangsöffnung durchgängig ist. Darunter ist zu verstehen, dass das Kabel in dem zuvor genannten Zustand, in welchem die Durchführelemente zusammengesetzt sind und das Kabel die Durchgangsöffnung durchdringt, das Kabel die Durchgangsöffnung entlang der Durchgangsrichtung durchdringt. Ist die Durchgangsöffnung beispielsweise im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente zumindest im Wesentlichen kreisförmig beziehungsweise in Form eines geraden Kreiszylinders ausgebildet, so fällt die Durchgangsrichtung der Durchgangsöffnung mit der axialen Richtung der Durchgangsöffnung zusammen.
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Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Vorsprünge bezogen auf den zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente in Durchgangsrichtung der Durchgangsöffnung versetzt zueinander angeordnet sind. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte und effektive Zugentlastung realisiert werden.
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Der Kabeldurchführung liegt insbesondere die Erkenntnis zugrunde, dass übliche Kabeldurchführungen beziehungsweise Tüllen sehr weich ausgebildet sind. Dabei weisen übliche Kabeltüllen beispielsweise keinen oder nur einen sehr geringfügigen, selbständigen Formerhalt auf, sodass Kabel besonders einfach aus herkömmlichen Kabeltüllen herausgezogen werden können. Dies ist möglich, da sich die Tüllen aufgrund ihrer geringen Steifigkeit nicht in die Isolierung des Kabels eindrücken können. Ferner können die herkömmlichen Kabeltüllen selbst auf besonders einfache Weise, das heißt mittels nur geringer Zugkräfte aus jeweiligen, korrespondierenden Durchtrittsöffnungen von jeweiligen Gehäusen herausgezogen werden. Diese Probleme und Nachteile können nun mittels der erfindungsgemäßen Kabeldurchführung vermieden werden, da die erfindungsgemäße Kabeldurchführung eine effektive und sichere Zugentlastung ermöglicht. Hierzu sind die beispielsweise als Rippen ausgebildeten Vorsprünge in den jeweiligen Aufnahmen derart stabil ausgebildet, dass sie sich in die Isolierung des Kabels drücken und somit eine Zugentlastung des Kabels realisieren.
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Zur Realisierung einer besonders vorteilhaften Zugentlastung ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Vorsprünge und die Durchführelemente aus einem Werkstoff gebildet sind, welcher gegenüber einem elastischen Werkstoff beziehungsweise gegenüber elastischen Werkstoffen wie beispielsweise Elastomeren eine höhere Steifigkeit aufweist. Dies bedeutet beispielsweise, dass es sich bei dem Werkstoff, aus welchem die Vorsprünge und die Durchführelemente ausgebildet sind, nicht um einen Elastomer, insbesondere nicht um Gummi beziehungsweise einen elastischen Werkstoff, handelt, sodass der Werkstoff, aus welchem die Durchführelemente und die Vorsprünge gebildet sind, beispielsweise nicht gummielastisch verformbar ist. Dadurch weisen die Durchführelemente und die Vorsprünge eine besonders hohe Steifigkeit auf, sodass sich die Vorsprünge besonders gut in die Isolierung des Kabels eindrücken und somit für eine vorteilhafte Zugentlastung des Kabels sorgen. Ferner kann auch die Kabeldurchführung insgesamt über die Durchführelemente beispielsweise an einem Gehäuse, insbesondere des elektronisches Geräts, stabil und fest angeordnet werden, sodass auch bei hohen, auf das Kabel und über das Kabel auf die Kabeldurchführung wirkenden Zugkräften die Kabeldurchführung nicht von dem Gehäuse abgezogen werden kann.
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Grundsätzlich ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die Vorsprünge steifer als die Isolierung des Kabels sind, sodass sich die Vorsprünge in das Kabel eindrücken und dieses zugentlasten. Dabei ist es denkbar, dass die Vorsprünge und die Durchführelemente aus einem thermoplastischen Elastomer gebildet sind. Dieser weist eine hinreichende Steifigkeit auf, sodass sich die Vorsprünge sehr gut in die Isolierung eindrücken können. Somit kann eine effektive Zugentlastung dargestellt werden. Ferner kann die Kabeldurchführung sehr gut gegen das Kabel abgedichtet werden.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Vorsprünge und die Durchführelemente aus einem Thermoplast gebildet sind. Hierdurch kann eine besonders hohe Steifigkeit der Durchführelemente und der Vorsprünge realisiert werden, wodurch eine sehr gute und sichere Zugentlastung darstellbar ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass der jeweilige Vorsprung einstückig mit dem jeweils zugehörigen Durchführelement, in dessen Aufnahme der jeweilige Vorsprung angeordnet ist, ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass das jeweilige Durchführelement und der jeweils zugehörige Vorsprung aus demselben Werkstoff gebildet sind. Insbesondere ist es möglich, dass das jeweilige Durchführelement und der zugehörige Vorsprung, insbesondere die Kabeldurchführung insgesamt, durch Spritzgießen und somit als Spritzgussteil ausgebildet sind.
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Dadurch, dass die Vorsprünge in dem zuvor beschriebenen Zustand, in welchem die Durchführelemente zusammengesetzt sind und in welchem das Kabel die Durchgangsöffnung durchdringt, in die Isolierung eingedrückt sind, wird das Kabel mittels der Vorsprünge und somit mittels der Kabeldurchführung insgesamt geklemmt, insbesondere zwischen den Durchführelementen, wodurch eine besonders vorteilhafte und effektive Zugentlastung darstellbar ist.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass sich an die jeweilige Aufnahme wenigstens ein jeweiliger Abstützbereich des jeweiligen Durchführelements anschließt. Dabei sind die Durchführelemente in ihrem zusammengesetzten Zustand über die Abstützbereiche aneinander abgestützt. Ferner ist es vorgesehen, dass sich an den Abstützbereich des ersten Durchführelements wenigstens ein erstes Dichtelement anschließt, wobei sich an den Abstützbereich des zweiten Durchführelements wenigstens ein zweites Dichtelement anschließt. Dabei sind die Abstützbereiche mittels der Dichtelemente abdichtbar beziehungsweise im zusammengesetzten Zustand der Durchführelement abgedichtet. Somit ist nicht nur die Durchgangsöffnung derart abgedichtet, dass sich die Vorsprünge in die Isolierung eindrücken, sondern die Kabeldurchführung ist auch in wenigstens einem sich an die Durchgangsöffnung anschließenden Bereich, welcher die Abstützbereiche und die Dichtelemente umfasst, abgedichtet, sodass beispielsweise die Kabeldurchführung insgesamt nicht von einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, durchströmt werden kann. Ist die Kabeldurchführung beispielsweise in vollständig hergestelltem Zustand des elektronisches Geräts in einer Durchtrittsöffnung eines Gehäuses des elektronisches Geräts angeordnet, so ist diese Durchtrittsöffnung mittels der Kabeldurchführung sicher abgedichtet, sodass vermieden werden kann, dass eine Flüssigkeit wie beispielsweise Wasser durch die Durchtrittsöffnung hindurch in das Gehäuse eindringt.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weisen die Abstützbereiche jeweilige Abstützflächen auf, über welche die Durchführelemente in ihrem zusammengesetzten Zustand aneinander abgestützt sind. Beispielsweise sind die jeweiligen Abstützflächen zumindest im Wesentlichen plan beziehungsweise eben. Zur Realisierung einer besonders guten Abdichtung der Abstützbereiche ist es dabei vorgesehen, dass sich das jeweilige Dichtelement von einer ersten Kante der jeweiligen Abstützfläche durchgehend bis zu einer der ersten Kante gegenüberliegenden, zweiten Kante der jeweiligen Abstützfläche erstreckt. Dies bedeutet, dass die jeweilige Abstützfläche durch die gegenüberliegenden Kanten begrenzt wird beziehungsweise sich in eine Erstreckungsrichtung von der ersten Kante zur zweiten Kante erstreckt. Dabei verläuft das jeweilige Dichtelement entlang der Erstreckungsrichtung über die vollständige Erstreckung der zugehörigen Abstützfläche, sodass beispielsweise das jeweilige Dichtelement entlang der Erstreckungsrichtung die gleiche Erstreckung beziehungsweise die gleiche Abmessung wie die zugehörige Abstützfläche aufweist. Somit ist die jeweilige Abstützfläche über ihre vollständige, in die Erstreckungsrichtung verlaufende Erstreckung mittels des jeweils zugehörigen Dichtelements abgedichtet, sodass eine besonders vorteilhafte Abdichtfunktion darstellbar ist.
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Zur Realisierung einer besonders vorteilhaften Abdichtung ist es bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass sich das jeweilige Dichtelement von der ersten Kante durchgehend bis zur zweiten Kante senkrecht zur Durchgangsrichtung der Durchgangsöffnung erstreckt.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Durchführelemente einstückig miteinander ausgebildet und über wenigstens ein Filmscharnier gelenkig miteinander verbunden sind. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Zugentlastung realisiert werden. Ferner kann dadurch die Kabeldurchführung einfach und kostengünstig hergestellt werden. Das Filmscharnier ist dabei derart gebildet, dass die Kabeldurchführung im Bereich des Filmscharniers eine geringere Wanddicke aufweist als in sich an das Filmscharnier anschließenden Teilbereichen. Das Filmscharnier stellt somit beispielsweise im Vergleich zu den sich an das Filmscharnier anschließenden Teilbereichen eine lokale Schwächung dar, welche gezielt vorgesehen ist, sodass die Durchführelemente über das Filmscharnier miteinander verbunden sind und dabei jedoch relativ zueinander bewegt, insbesondere verschwenkt, werden können.
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Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Durchführelemente reversibel lösbar, das heißt zerstörungsfrei lösbar, miteinander verbindbar sind. Dies bedeutet, dass die Durchführelemente beispielsweise zusammengesetzt und dadurch reversibel lösbar miteinander verbunden werden, woraufhin die Durchführelemente wieder voneinander gelöst und zumindest teilweise voneinander weg bewegt werden können, ohne dass es dabei zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Durchführelemente oder des Kabels kommt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Durchführelemente formschlüssig miteinander verbindbar, insbesondere verrastbar, sind, sodass sie beispielsweise in ihrem zusammengesetzten Zustand miteinander verrastet, insbesondere reversibel lösbar verrastet, sind.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1 eine schematische Perspektivansicht einer Kabeldurchführung, insbesondere für ein elektronisches Gerät, mit zwei Durchführelementen, welche jeweilige Aufnahmen aufweisen und zumindest in jeweiligen Teilbereichen relativ zueinander bewegbar und dadurch zum Ausbilden einer Durchgangsöffnung für ein Kabel, insbesondere des elektronisches Geräts, zusammensetzbar sind, wobei in den Aufnahmen jeweilige Vorsprünge angeordnet sind, die sich zur Zugentlastung des Kabels in eine Isolierung des Kabels eindrücken;
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2 eine weitere schematische Perspektivansicht der Kabeldurchführung;
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3 eine weitere schematische Perspektivansicht der Kabeldurchführung;
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4 eine weitere schematische Perspektivansicht der Kabeldurchführung;
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5 eine schematische Perspektivansicht einer Anordnung der Kabeldurchführung an einer Wandung eines Gehäuses des elektronisches Geräts;
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6 eine schematische Perspektivansicht der Wandung und der noch nicht an der Wandung angeordneten Kabeldurchführung; und
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7 eine weitere schematische Perspektivansicht der Wandung und der noch nicht an der Wandung angeordneten Kabeldurchführung.
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In den Figuren sind gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine im Ganzen mit 10 bezeichnete Kabeldurchführung, insbesondere für ein elektronisches beziehungsweise elektrisches Gerät. Das elektrische Gerät ist beispielsweise ein Haushaltsgerät, insbesondere ein elektrisches Haushaltsgerät.
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Die Kabeldurchführung 10 umfasst ein erstes Durchführelement 12, welches eine einen ersten Teil 14, insbesondere eine erste Hälfte, einer Durchgangsöffnung 16 (5) für ein Kabel, insbesondere des elektronisches Geräts, bildende, erste Aufnahme 18 aufweist. Ferner umfasst die Kabeldurchführung 10 ein zweites Durchführelement 20, welches eine einen zweiten Teil 22, insbesondere eine zweite Hälfte, der Durchgangsöffnung 16 bildende, zweite Aufnahme 24 aufweist. Dabei sind die Durchführelemente 12 und 20 zumindest in jeweiligen Teilbereichen 26 relativ zueinander bewegbar und dadurch zum Ausbilden der Durchgangsöffnung 16 zusammensetzbar.
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1 bis 4 zeigen einen auseinandergebauten, das heißt nicht-zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20. In diesem auseinandergebauten Zustand kann beispielsweise das zuvor genannte Kabel in einer der Aufnahmen 18 und 24 angeordnet werden. Ist das Kabel beispielsweise zunächst in der Aufnahme 18 angeordnet, während die Durchführelemente 12 und 20 noch nicht zusammengesetzt sind, so ist die Durchgangsöffnung 16 noch nicht vollständig ausgebildet. Dann können die Durchführelemente 12 und 20 relativ zueinander derart bewegt werden, dass die Teilbereiche 26 aufeinander zu bewegt werden, wodurch die Durchführelemente 12 und 20 zusammengesetzt werden. Dadurch wird die Durchgangsöffnung 16 durch die Durchführelemente 12 und 20, insbesondere durch die Aufnahmen 18 und 24, vollständig ausgebildet. In einem Zustand, in welchem die Durchführelemente 12 und 20 zusammengesetzt sind und das Kabel die vollständig ausgebildete Durchgangsöffnung 16 durchdringt, ist die Kabeldurchführung 10 zumindest in einem Längenbereich des Kabels angeordnet, wobei die Kabeldurchführung 10 diesen Längenbereich des Kabels in Umfangsrichtung des Kabels vollständig umlaufend umgibt.
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Wie aus 5 erkennbar ist, ist die Durchgangsöffnung 16 in ihrem vollständig ausgebildeten Zustand, das heißt in zusammengesetztem Zustand der Durchführelemente 12 und 20 zumindest im Wesentlichen kreisrund beziehungsweise in Form eines geraden Kreiszylinders ausgebildet. Dabei weist die Durchgangsöffnung 16 eine sogenannte Durchgangsrichtung auf, welche mit der axialen Richtung der Durchgangsöffnung 16 zusammenfällt und senkrecht zur radialen Richtung der Durchgangsöffnung 16 verläuft. Sind die Durchführelemente 12 und 20 zusammengesetzt und durchdringt das Kabel die Durchgangsöffnung 16, so fällt die Durchgangsrichtung mit der Längserstreckungsrichtung zumindest des Längenbereichs des Kabels zusammen, wobei das Kabel die Durchgangsöffnung 16 entlang der Durchgangsrichtung durchdringt.
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In seinem fertig hergestellten Zustand weist das elektrische Gerät ein Gehäuse auf, durch welches beispielsweise ein Aufnahmeraum begrenzt ist. In diesem Aufnahmeraum sind elektrische Bauteile des elektrischen Geräts aufgenommen. Das Gehäuse weist dabei mehrere Wandungen auf, von denen in 5 bis 7 eine mit 28 bezeichnete Wandung erkennbar ist. Aus 6 und 7 ist erkennbar, dass die Wandung 28 und somit das Gehäuse insgesamt eine Durchtrittsöffnung 30 aufweisen, in welcher die Kabeldurchführung 10 zumindest teilweise, insbesondere zumindest überwiegend, anordenbar ist. Dies bedeutet, dass die Kabeldurchführung 10 im fertig hergestellten Zustand des elektronisches Geräts zumindest teilweise in der korrespondierenden Durchtrittsöffnung 30 angeordnet ist. Dabei wird das zuvor genannte Kabel beispielsweise ausgehend von dem Aufnahmeraum durch die Durchgangsöffnung 16 und somit durch die Durchtrittsöffnung 30 hindurch an die Umgebung des Gehäuses herausgeführt beziehungsweise ausgehend von der Umgebung durch die Durchgangsöffnung 16 hindurch in den Aufnahmeraum hineingeführt. Dabei wird beziehungsweise ist das Kabel mittels der Kabeldurchführung 10 geführt und wird mittels der Kabeldurchführung 10 vor der beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff gebildeten Wandung 28 geschützt. Insbesondere wird das die Durchgangsöffnung 16 und somit die Kabeldurchführung 10 durchdringende Kabel mittels der Kabeldurchführung 10 vor etwaig vorhandenen, scharfen und die Durchtrittsöffnung 30 zumindest teilweise begrenzenden Kanten der Wandung 28 geschützt, sodass das Kabel, insbesondere eine Isolierung des Kabels, nicht durch die scharfen Kanten beschädigt wird.
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Das Kabel ist ein Leitungselement zum Übertragen von elektrischer Energie beziehungsweise elektrischem Strom. Hierzu umfasst das Kabel wenigstens eine Ader, welche beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere Kupfer, gebildet ist. Die elektrische Energie kann über die Ader übertragen werden. Um beispielsweise Kurzschlüsse zu vermeiden, umfasst das Kabel die zuvor genannte Isolierung, wobei die Ader von der Isolierung ummantelt ist. Dabei ist die Isolierung beispielsweise aus einem Kunststoff gebildet, sodass die Ader und somit das Kabel insgesamt mittels der Isolierung elektrisch isoliert sind.
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Um nun eine besonders vorteilhafte und sichere Führung des Kabels mittels der Kabeldurchführung 10 zu realisieren, sind – wie besonders gut aus einer Zusammenschau von 1 mit 2 bis 4 erkennbar ist – in den jeweiligen Aufnahmen 18 und 24 jeweilige Vorsprünge 32a–c beziehungsweise 34a–c angeordnet. Die Vorsprünge 32a–c und 34a–c sind dabei dazu ausgebildet, sich zur Zugentlastung des Kabels in dem zuvor beschriebenen Zustand, in welchem die Durchführelemente 12 und 20 zusammengesetzt sind und das Kabel die Durchgangsöffnung 16 durchdringt, in die Isolierung des Kabels einzudrücken. Dadurch ist das Kabel geklemmt und entlang der Durchgangsrichtung besonders sicher in der Durchgangsöffnung 16 und somit an der Kabeldurchführung 10 gehalten. Somit kann das Kabel auch bei sehr hohen auf das Kabel wirkenden Zugkräften nicht relativ zur Kabeldurchführung 10 gezogen und beispielsweise aus dem Aufnahmeraum herausgezogen werden. Ferner ist auch die Kabeldurchführung 10 besonders fest und stabil an der Wandung 28 gehalten, sodass die Kabeldurchführung 10 auch bei hohen auf das Kabel wirkenden Zugkräften nicht von der Wandung 28 abgezogen werden kann.
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Im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 sind die Vorsprünge 32a und 34a beziehungsweise die Vorsprünge 32c und 34c gegenüberliegend angeordnet. Mit anderen Worten liegt der Vorsprung 32a dem 34a und der Vorsprung 32c dem Vorsprung 34c gegenüber. Die Vorsprünge 32b und 34b jedoch sind im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 entlang der Durchgangsrichtung versetzt zueinander angeordnet. Hierdurch kann das Kabel besonders fest geklemmt werden, wodurch eine besonders gute Zugentlastung realisierbar ist.
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Aus 1 bis 3 ist erkennbar, dass die Vorsprünge 32a–c und 34a–c als Rippen ausgebildet sind, welche gegenüber sich in Durchgangsrichtung an die Vorsprünge 32a–c beziehungsweise 34a–c anschließenden Wandungsbereichen 36 der jeweiligen Aufnahme 18 beziehungsweise 24 erhaben sind und somit die Wandungsbereiche 36 in radialer Richtung der Durchgangsöffnung 16 nach innen überragen beziehungsweise in die Durchgangsöffnung 16 in radialer Richtung hineinragen. Die jeweilige Aufnahme 18 beziehungsweise 24 erstreckt sich dabei in Umfangsrichtung der Durchgangsöffnung 16 von einer jeweiligen ersten Kante 38 bis zu einer gegenüberliegenden, zweiten Kante 40. Um das Kabel besonders gut zu klemmen, erstreckt sich auch der jeweilige Vorsprung 32a–c beziehungsweise 34a–c von der jeweiligen ersten Kante 38 durchgehend bis hin zur jeweiligen zweiten Kante 40.
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Vorliegend ist das Durchführelement 12 einstückig mit den zugehörigen Vorsprüngen 32a–c ausgebildet, wobei das Durchführelement 20 einstückig mit den zugehörigen Vorsprüngen 34a–c ausgebildet ist. Somit sind das Durchführelement 12 und die zugehörigen Vorsprünge 32a–c aus demselben Werkstoff gebildet, wobei das Durchführelement 20 und die zugehörigen Vorsprünge 34a–c aus demselben Werkstoff gebildet sind. Dabei ist es denkbar, dass die Durchführelemente 12 und 20 aus demselben Werkstoff gebildet sind, insbesondere wenn die Durchführelemente 12 und 20 einstückig miteinander ausgebildet sind. Zur Realisierung einer besonders vorteilhaften Zugentlastung ist es beispielsweise vorgesehen, dass die jeweiligen Vorsprünge 32a–c beziehungsweise 34a–c und die jeweils zugehörigen Durchführelemente 12 und 20 aus einem Werkstoff gebildet sind, welcher gegenüber einem elastischen Werkstoff beziehungsweise einem Elastomer eine höhere Steifigkeit aufweist. Insbesondere ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die Vorsprünge 32a–c und 34a–c und die Durchführelemente 12 und 20 aus einem Thermoplast gebildet sind.
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Senkrecht zur Durchgangsrichtung schließt sich an die jeweilige Aufnahme 18 beziehungsweise 20 beidseitig ein jeweiliger Abstützbereich 42 des jeweiligen Durchführelement 12 beziehungsweise 20 an. Dabei sind die Durchführelemente 12 und 20 in ihrem zusammengesetzten Zustand über die Abstützbereiche 42 aneinander abgestützt. Dabei weist der jeweilige Abstützbereich 42 wenigstens eine Abstützfläche 45 auf, welche vorliegend zumindest im Wesentlichen eben beziehungsweise plan ausgebildet ist. Dabei sind die Durchführelemente 12 und 20 in ihrem zusammengesetzten Zustand über die Abstützflächen 45 aneinander abgestützt. An den Abstützbereich 42 des ersten Durchführelements 12 schließen sich erste Dichtelemente 44 und 46 an, wobei das Dichtelement 44 als Dichtvorsprung und das Dichtelement 46 als Dichtausnehmung ausgebildet ist. Ferner schließen sich an den Abstützbereich 42 des zweiten Durchführelements 20 ebenfalls Dichtelemente 48 und 50 an, wobei das Dichtelement 48 als Dichtvorsprung und das Dichtelement 50 als Dichtausnehmung ausgebildet ist. Der jeweilige Dichtvorsprung ist dabei gegenüber der jeweiligen Abstützfläche 45 erhaben, wobei die jeweilige Dichtausnehmung beispielsweise als Dichtnut ausgebildet ist und dabei gegenüber der jeweiligen Abstützfläche 45 zurückversetzt ist. Mittels der Dichtelemente 44, 46, 48, 50 sind die Abstützbereiche 42 abdichtbar beziehungsweise im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 abgedichtet. Im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 greift das Dichtelement 48 in das korrespondierende Dichtelement 46 ein, wobei das Dichtelement 44 in das korrespondierende Dichtelement 50 eingreift. Je Abstützbereich 42 sind dabei zwei Dichtelemente 44 und 46 beziehungsweise 48 und 50 vorgesehen.
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Aus 1 bis 3 ist besonders gut erkennbar, dass sich die jeweilige Abstützfläche 45 von der jeweiligen Kante 38 beziehungsweise 40 zu einer jeweiligen, gegenüberliegenden Kante 52 erstreckt. Dabei erstreckt sich auch das jeweilige Dichtelement 44, 46, 48 beziehungsweise 50 von der jeweiligen Kante 38 beziehungsweise 40 durchgehend bis zur jeweiligen gegenüberliegenden Kante 52, sodass die Abstützbereiche 42 besonders gut abgedichtet sind. Dabei erstreckt sich das jeweilige Dichtelement 44, 46, 48 beziehungsweise 50 von der jeweiligen Kante 38 beziehungsweise 40 durchgehend bis zur jeweils gegenüberliegenden Kante 52 senkrecht zur Durchgangsrichtung, sodass – im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 – nicht nur die Durchgangsöffnung 16, sondern auch die Abstützbereiche 42 besonders gut abgedichtet sind. Die Abdichtung der Durchgangsöffnung 16 erfolgt dadurch, dass sich die Vorsprünge 32a–c und 34a–c in die Isolierung eindrücken, sodass die Durchführelemente 12 und 20 über die 32a–c und 34a–c gegen das die Durchgangsöffnung 16 durchdringende Kabel abgedichtet sind.
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Anhand von 4 ist besonders gut erkennbar, dass die Durchführelemente 12 und 20 einstückig miteinander ausgebildet und über Filmscharniere 54 gelenkig miteinander verbunden sind, sodass die Durchführelemente 12 und 20 um eine Schwenkachse relativ zueinander verschwenkbar und dadurch, insbesondere in den Teilbereichen 26, aufeinander zu und voneinander weg bewegbar, insbesondere verschwenkbar, sind. Vorliegend verläuft die Schwenkachse parallel zur Durchgangsrichtung, wobei die Durchführelemente 12 und 20 an ihren jeweiligen Schmalseiten gelenkig miteinander verbunden sind. Alternativ dazu ist es denkbar, dass die Durchführelemente an ihren jeweiligen Breitseiten gelenkig miteinander verbunden sind, sodass dann die Schwenkachse senkrecht zur Durchgangsrichtung verläuft.
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Die Durchführelemente 12 und 20 sind außenumfangsseitig zumindest im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet und weisen außenumfangsseitig jeweils eine Ausnehmung 56 auf, in welcher jeweilige, die Durchtrittsöffnung 30 der Wandung 28 zumindest teilweise begrenzende Randbereiche der Wandung 28 aufnehmbar sind. Mit anderen Worten ist die Wandung 28 zumindest teilweise in den Ausnehmungen 56, welche beispielsweise als Nuten ausgebildet sind, anordenbar, sodass die Kabeldurchführung 10 stabil an der Wandung 28 gehalten werden kann.
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Die Durchführelemente 12 und 20 weisen in den Abstützbereichen 42 ferner Nasen 58 und damit korrespondierende Ausnehmungen 60 auf, in welchen die jeweiligen Nasen 58 zumindest teilweise aufnehmbar beziehungsweise – im zusammengesetzten Zustand der Durchführelemente 12 und 20 – aufgenommen sind. Dabei überragen die Nasen 58 die jeweiligen Dichtvorsprünge (Dichtelemente 44 und 48), sodass also die Nasen 58 höher als die Dichtvorsprünge ausgebildet sind. Ferner sind die Ausnehmungen 60 tiefer als die Dichtausnehmungen ausgebildet. Die Nasen 58 und die korrespondierenden Ausnehmungen 60 dienen insbesondere der Führung und Stabilisierung der Durchführelemente 12 und 20 in ihrem zusammengesetzten Zustand.
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Insgesamt ist aus 1 bis 4 besonders gut erkennbar, dass die Durchführelemente 12 und 20 sozusagen als Halbschalen ausgebildet sind, welche zusammengesetzt und voneinander gelöst werden können. Insbesondere können die Halbschalen reversibel lösbar miteinander verbunden werden und somit zusammengesetzt und wieder voneinander gelöst werden, ohne dass es zu Beschädigungen oder Zerstörungen der Durchführelemente 12 und 20 oder des Kabels kommt. 5 bis 7 veranschaulichen beispielsweise eine Montage der Kabeldurchführung 10 an der Wandung 28. 5 zeigt eine Anordnung der Kabeldurchführung 10 an der Wandung 28, bei welcher die Durchführelemente 12 und 20 zusammengesetzt sind.
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6 zeigt die Kabeldurchführung 10 in einem Zustand, in welchem die Durchführelemente 12 und 20 noch nicht zusammengesetzt sind. In diesem noch nicht zusammengesetzten Zustand kann beispielsweise das Kabel in eine der Aufnahmen 18 und 24 hineinbewegt werden. Daraufhin werden die Durchführelemente 12 und 20 – wie aus 7 erkennbar ist – zusammengesetzt, sodass sich die Vorsprünge 32a–c und 34a–c in die Isolierung des Kabels eindrücken. Daraufhin kann die Kabeldurchführung 10 insbesondere in eine senkrecht zur Durchgangsrichtung der Durchgangsöffnung 16 verlaufende Richtung relativ zur Wandung 28 bewegt und dabei – wie in 7 durch einen Pfeil 62 veranschaulicht ist – in die korrespondierende Durchtrittsöffnung 30 eingesteckt werden.
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Da die Kabeldurchführung 10 aus einem entsprechend steifen beziehungsweise festen Werkstoff, insbesondere Kunststoff, gebildet ist, drücken sich die Vorsprünge 32a–c und 34a–c in die Isolierung ein, sodass eine besonders vorteilhafte Zugentlastung des Kabels realisiert ist. Somit kann das Kabel auch bei hohen auf das Kabel wirkenden Zugkräften nicht aus der Durchgangsöffnung 16 und aus dem Aufnahmeraum herausgezogen werden. Auch die Kabeldurchführung 10 selbst ist besonders fest an der Wandung 28 gehalten und kann somit auch bei hohen Zugkräften nicht von dem Gehäuse abgezogen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 8033408 B2 [0002]
- DE 19701511 C2 [0004]