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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen hermetisch konstruierten Abzweig- oder Anschluss-Optikkasten einer Art, die ein Gehäuse, das mit einer Zugangsöffnung bereitgestellt ist, die durch eine abgedichtete Abdeckung verschlossen ist, und einen Eingangsadapter bereitgestellt ist, der ein äußeres Ende aufweist, das mit einem optischen Verteilerkabel verbunden ist, bestehend aus einer oder mehreren Glasfasern, und ein inneres Ende, über das eine Glasfaser oder Verteilerkabel-Glasfaser mit einer abgestimmten und/oder unabgestimmten Splitvorrichtung verbunden wird, wobei die Abdeckung mit Ausgangsadaptern bereitgestellt ist, von denen jeder ein inneres Ende aufweist, das mittels einer Splitvorrichtung mit einer Faser oder Verteilerkabel-Glasfaser verbunden ist, und ein äußeres Ende, das einen Anschluss eines optischen Endkabels eines jeweiligen Benutzers aufnehmen kann.
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Stand der Technik
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Ein Optikkasten ist in der Patentanmeldung
BR 10 2016 029000-7 des gleichen Anmelders mit mehreren Ausgängen beschrieben, um mehrere optische Benutzerendkabel eines optischen Verteilerkabels zu verbinden, die in dem Optikkasten aufgenommen werden.
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Bei dieser früheren Konstruktion ist die einzelne oder jede der mehreren Glasfasern des optischen Verteilerkabels in dem optischen Anschlusskasten mit einem Ausgangsadapter verbunden, der wiederum in einer Abdeckung des Kastens montiert ist, mittels Glasfaserabschnitten des Verteilerkabels selbst oder mittels Splittern aus mindestens einer Glasfaser des Verteilerkabels, das zum Beispiel des Typs „reibungsarm“ sein kann.
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Diese frühere Konstruktion ist so konzipiert, dass sie das Mehrfaser- oder „reibungsarme“ optische Verteilerkabel (mit lediglich einer Faser) ohne Gefahr des Ablösens aufnehmen und zurückhalten kann und auch Anschlussvorgänge des/r Kabelglasfaser(n) mit den Ausgangsadaptern der Kastenabdeckung ermöglicht, die vom Installateur außerhalb des Installationsorts des Anschlusskastens und vor dem Schließen der Abdeckung des Kastens durchgeführt werden, um die Bewegung der inneren Elemente, welche die Glasfaserabschnitte im Inneren des Anschlusskastens unterbringen, und die Bewegung der optischen Komponenten aufgrund von Schwingungen oder Stößen zu verhindern.
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Trotz der konstruktiven und betrieblichen Vorteile, die mit dem von dem Anmelder entwickelten und in der Patentanmeldung
BR 10 2016 029000-7 beschriebenen optischen Anschlusskasten erzielt werden, hat der Anmelder eine neue Konstruktionslösung entwickelt, die Gegenstand der Patentanmeldung
BR 10 2018 075693-1 ist und laut derer der Optikkasten mit Mitteln bereitgestellt sein kann, die dessen Betrieb nicht nur als Anschlussoptikkasten ermöglichen, sondern ebenfalls als Abzweigoptikkasten, der ein Verteilerkabel oder eine Verkabelung aufnehmen kann, das/die eine oder mehrere Glasfasern mit abgestimmten oder unabgestimmten Ausgängen oder einen Teil der mehreren Glasfasern des Verteilerkabels enthält, die innerhalb des Kastens enden, so dass jede Faser oder jeder Fasersplit, die in dem Kasten enden, mit einem jeweiligen Benutzerendkabel verbunden werden können, weshalb der Rest der Faseraufteilungen oder die übrigen Glasfasern des Verteilerkabels nicht im Inneren des Kastens enden und über einen jeweiligen Ausgangsadapter austreten, um zu einer anderen Abzweigung und/oder einem anderen optischen Anschluss mittels eines Kabels oder einer Weiterführungsverkabelung geführt zu werden.
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Gemäß der vorgeschlagenen Konstruktion in der Patentanmeldung
BR 10 2018 075693-1 ist es auch möglich, den optischen Anschlusskasten, der die in der vorherigen Patentanmeldung
BR 10 2016 029000-7 beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften aufweist, als einen Abzweigoptikkasten zu verwenden, der, falls erwünscht und zweckmäßig, in jedem Optikkasten eines Netzwerks einen Teil der optischen Eingangsleistung entsprechend den Anforderungen jeder Anwendung und bis keine Fasern zum Abzweigen mehr vorhanden sind oder nicht genug Leistung für eine neue Abzweigung des optischen Signals des letzten Kasten vorhanden ist, abzweigen kann und wie ein optischer Anschlusskasten arbeitet.
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Der Optikkasten, der Gegenstand der Anmeldung
BR 10 2018 075693-1 ist, nutzt daher die vorteilhaften Aspekte der Anwendungsvielfalt als Abzweigkasten und/oder Anschlusskasten zum Einsatz in einem Glasfasernetz mit konnektierten Kabeln, vorzugsweise vorkonnektiert, was die Montagevorgänge des Eingangsadapters, der Ausgangsadapter und der Gehäuseabdeckung werksseitig genutzt wird, damit der Optikkasten durch den Installateur bereits im abgedichteten und geprüften Zustand empfangen wird und der Zugang zum Innenraum davon während der Installation des Kastens im Glasfasernetz verhindert wird, sodass die Installateure die Endanschluss der optischen Verteiler-, Weiterführungs- und Abschlusskabel mit ihren zuvor in den gegenüberliegenden Anschlussregionen des Gehäuses des Optikkastens montierten Adaptern nur zu verbinden brauchen.
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Trotz der oben erwähnten vorteilhaften Aspekte weist der Optikkasten, der Gegenstand der Patentanmeldung
BR 10 2018 075693-1 ist, weiterhin zwei gegenüberliegende Anschlussöffnungen auf, die hermetisch abgedichtet sind, eine zur Aufnahme des Verteiler- oder Weiterführungskabels mittels eines Einlassadapters und die andere zum Verschließen durch die abgedichtete Abdeckung, welche die Ausgangs- und (falls zutreffend) Weiterführungsadapter aufweist. Diese Konstruktion erschwert neben der Erfordernis der notwendigen Komponenten für die zwei Endverschlüsse und Zeiten des Schmelzschweißens oder des Klebstoffaushärtens mit den entsprechenden Herstellungs- und Montagekosten die Verarbeitung und Produktivität dieser Lösung.
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Ein anderer Aspekt, der bei den Kästen, die Gegenstand der Patentanmeldung
BR 10 2018 075693-1 sind, zu berücksichtigen ist, bezieht sich darauf, dass die Abdeckung durch Verschweißen oder Kleben definitiv mit dem Gehäuse verbunden ist, was keine spätere Entfernung des Gehäuses selbst während der Herstellungsphase des Optikkastens zulässt. Wenn die Prüfung des Kastens nach dem Zusammenbau seiner internen Verbindungen und seinem endgültigen Verschließen zu einem Fehler führt, können Abdeckung und Gehäuse nicht mehr wiederverwendet werden, was einen erneuten Zusammenbau aller internen Elemente erfordert, die diese zwei Teile aufweisen, die zerstört werden.
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Kurzdarstellung der Erfindung
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Angesichts der vorstehenden Anwendungsbeschränkungen und der Aufgabe, einen abgedichteten Kasten mit gegenüberliegenden Enden zu konstruieren, die hermetisch montierte Adapter erfordern, hat die vorliegende Erfindung zur Aufgabe, einen Optikkasten einfacher und robuster Konstruktion mit relativ wenigen Komponenten bereitzustellen, der ein Gehäuse aufweist, das mit einer einzigen Zugangsöffnung versehen ist, die durch eine mechanisch abgedichtete und wiederverwendbare Abdeckung hermetisch abgedichtet werden soll, wobei der Optikkasten ferner mit Mitteln für dessen Betrieb nicht nur als optischer Anschlusskasten, sondern ebenfalls als Abzweigoptikkasten, der ein Verteilerkabel oder eine Verkabelung aufnehmen kann, das/die eine oder mehrere Glasfasern mit abgestimmten oder unabgestimmten Ausgängen oder einen Teil der mehreren Glasfasern des Verteilerkabels enthält, die innerhalb des Kastens enden, so dass jede Faser oder jeder Fasersplit, die in dem Kasten enden, mit einem jeweiligen Benutzerendkabel verbunden werden können, weshalb der Rest der Faseraufteilungen oder die übrigen Glasfasern des Verteilerkabels nicht im Inneren des Kastens enden und über einen jeweiligen Ausgangsadapter austreten, um zu einer anderen Abzweigung und/oder einem anderen optischen Anschluss mittels eines Kabels oder einer Weiterführungsverkabelung geführt zu werden.
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Gemäß der Erfindung kann der Optikkasten als optischer Abzweigkasten verwendet werden, der es, falls gewünscht und zweckmäßig, ermöglicht, in jedem Optikkasten eines Netzwerks einen Teil der optischen Eingangsleistung entsprechend den Anforderungen jeder Anwendung abzuzweigen und bis keine Glasfasern zum Abzweigen mehr vorhanden sind oder bis nicht mehr genügend Leistung vorhanden ist, um das optische Signal des letzten Kastens abzuzweigen, der nur als optischer Anschlusskasten fungiert.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft beschrieben, in denen:
- 1 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Optikkastens ist, der als Abzweigkasten arbeitet;
- 2 eine untere Draufsicht der vergrößerten Baugruppe ist, die in 1 veranschaulicht ist, die mittels eines Eingangsadapters ein optisches Verteilerkabel aufnimmt, das in diesem Beispiel durch eine einzelne Glasfaser gebildet wird, die in Benutzerglasfasern unterteilt ist, die in dem Optikkasten enden, um jeweils mit einem entsprechenden Benutzerendkabel und einer Weiterführungsglasfaser verbunden zu werden, die nicht im Inneren des Kastens endet, sondern mittels eines entsprechenden Weiterführungskastens daraus austritt, um zu einem anderen Abzweigkasten und/oder optischen Anschlusskasten mittels eines Kabels oder einer Weiterführungsverkabelung geführt zu werden;
- 3 eine Perspektivansicht des montierten Optikkastens von 1 und im Längsschnitt durch die Mitte veranschaulicht;
- 4 eine perspektivische Ansicht des Optikkastens von 1 und 3 in einem montierten Zustand und von dem durch die Abdeckung verschlossenen Ende gesehen veranschaulicht;
- 5 eine Längsschnittansicht durch die Mitte des in 3 veranschaulichten Optikkastens darstellt;
- 5A ein vergrößertes Detail von 5 darstellt, um besser zu veranschaulichen, wie die Abdeckung des Endes durch die Wirkung eines Halterings gegen das offene Ende des Optikkastengehäuses abgestützt, gehalten und abgedichtet wird;
- 6 eine Vorderansicht der Abdeckung des Optikkastens von 1, 3 und 5 darstellt;
- 7 eine Draufsicht der Innenseite des Halterings der Abdeckung im Optikkastengehäuse darstellt; und
- 8 eine vergrößerte perspektivische Ansicht der durch das rohrförmige Gehäuse, die Abdeckplatte und den Haltering definierten Baugruppe ist, welche die Drehverriegelungselemente der Platte am offenen Ende des rohrförmigen Gehäuses veranschaulicht.
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Beschreibung der Erfindung
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Wie in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht, wird die vorliegende Erfindung auf einen hermetischen Optikkasten CX angewendet, der ein rohrförmiges Gehäuse 10 mit einem nahezu kreisförmigen Querschnitt aufweist, ohne auf diese Konfiguration beschränkt zu sein, und aus jedem Material hergestellt sein kann, das sich für die unterirdische Installation im Freien eignet, wie z. B. Polypropylen, das ein geschlossenes Ende 10a und ein offenes Ende 10b gegenüber dem ersten und mit kreisförmiger Kontur aufweist, die mit einem Außengewinde 11 bereitgestellt sind, um von einer Abdeckung 20 verschlossen zu werden, die vorzugsweise in einer Platte 21 aus jedem beliebigen geeigneten Polymer gebaut ist, wobei die Kontur im Wesentlichen kreisförmig ist und eine Außenseite 20a und eine Innenseite 20b aufweist, die an dem offenen Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 abgestützt und befestigt sein können.
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Die Platte 21 enthält an der Innenseite 20b der Abdeckung 20 einen rohrförmigen Vorsprung 22 mit kreisförmiger Kontur und einem Außendurchmesser, der so bemessen ist, dass er seine teleskopische Justierung innerhalb des offenen Endes 10b des Gehäuses 10 ermöglicht.
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Die Platte 21 weist radial außerhalb des rohrförmigen Vorsprungs 22 einen Umfangsbereich 23 auf, der an der Innenseite 20b der Abdeckung 20 eine umlaufende Rippe 23a enthält, die beim Schließen der Abdeckung 20 im Gehäuse 10 am offenen Ende 10b des Gehäuses 10 abgestützt wird.
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Gemäß des Veranschaulichten aus 8 ist der Umfangsbereich 23 der Platte 21 mit mindestens einem Vorschubelement 24 versehen, das konfiguriert ist, um mit einem jeweiligen Verriegelungselement 14 verbunden zu werden, das am offenen Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 bereitgestellt ist, was es der Platte 21 ermöglicht, drehbar an dem rohrförmigen Gehäuse 10 verriegelt zu werden, wenn dies an dem offenen Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 abgestützt und vorgeschoben wird.
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In der veranschaulichten Konstruktion ist das Vorschubelement 24 als axialer Absatz 24a mit verringerter Breite ausgebildet, der in die Umfangsrippe 23a des Umfangsbereichs 23 der Platte 21 integriert ist, wobei das Verriegelungselement 14 durch eine jeweilige axiale Aussparung 14a definiert ist, die im offenen Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 vorgesehen ist, um den axialen Absatz 24a der Platte 21 aufzunehmen, wobei letztere in einer vorgeschobenen Position drehbar verriegelt wird, wenn sie an dem offenen Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 abgestützt ist.
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Der rohrförmige Vorsprung 22 hat außen mindestens einen elastomeren Dichtring 30, der radial gegen die Innenseite des offenen Endes 10b des Gehäuses 10 zusammengedrückt wird, wodurch die Dichtheit der Verbindung Abdeckung 20 und Gehäuse 10 gewährleistet wird.
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Die Befestigung der Abdeckung 20 im Gehäuse 10 wird durch einen Haltering 50 erreicht, der mit einem Innengewinde 51 versehen ist, das mit dem Außengewinde 11 des offenen Endes 10b des Gehäuses 10 gekoppelt wird und radial und innen einen äußeren radialen Flansch 52, der axial an der Platte 21 abgestützt ist, an der Außenfläche 20a der Abdeckung 20 integriert.
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Auf diese Weise drückt, wenn der Haltering 50 in Anziehrichtung gedreht wird, wobei sein Innengewinde 51 mit dem Außengewinde 11 des Gehäuses 10 koppelt, der äußere radiale Flansch 52 des Halterings 50 die Platte 21 gegen das Gehäuse 10, was die teleskopische Verankerung des rohrförmigen Vorsprungs 22 innerhalb des offenen Endes 10b des Gehäuses 10 bewirkt, wie am besten in 5 und 5a veranschaulicht ist, und auch den Eingriff des axialen Absatzes 24a in der axialen Aussparung 14a des offenen Endes 10b des rohrförmigen Gehäuses 10, wodurch die Platte 21 in dem rohrförmigen Gehäuse 10 verriegelt wird.
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Der Haltering 50 weist mindestens ein Verriegelungselement 55 auf, das mit einem Verriegelungsaufnahmeelement 25 gekoppelt ist, das in der Abdeckung 20 vorgesehen ist, wodurch der Haltering 50 in der Platte 21 und entsprechend in dem Gehäuse 10 definitiv und drehbar verriegelt ist, wenn die Abdeckung 20 vollständig an das Gehäuse 10 beim Anziehen des Halterings 50 über das äußere Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 gepresst wird.
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Bei der in 6 und 7 veranschaulichten Konstruktion sind mehrere Verriegelungsaufnahmeelemente 25 bereitgestellt, welche die Form einer kreisförmigen Ausrichtung von in die Platte 21 integrierten Absätzen 25a an einer Außenfläche 20a der Abdeckung 20 annehmen, während die jeweiligen Verriegelungselemente 55 die Form einer ähnlichen Ausrichtung der Aussparungen 55a annehmen, die mit dem äußeren radialen Flansch 52 des Halterings 50 auf der der Abdeckung 20 gegenüberliegenden Fläche bereitgestellt sind, wobei die Aussparungen 55a so bemessen sind, dass sie nach Abschluss des Anziehens des Halterings 50 jeweils einen jeweiligen Absatz 25a der Platte 21 aufnehmen. Bei dieser Konstruktion kann sich durch das Installieren der Absätze 25 der Platte 21 in die Aussparungen 45 des Halterings 50, wobei der axiale Absatz 24a der Platte 21 bereits in die jeweilige axiale Aussparung 14a des rohrförmigen Gehäuses 10 eingeführt ist, der Haltering 50 nicht mehr frei in Richtung der Kopplungsfreigabe des Innengewindes 51 in Bezug auf das Außengewinde 11 des Gehäuses 10 drehen.
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Während der Haltering 50 als manipulationssichere Dichtung für den Optikkasten CX dient, ist er mit mindestens einem geschwächten radialen Bereich 56 (4 und 7) konstruiert, damit er in diesem Bereich gebrochen werden kann, um den fertigen Optikkasten, wenn bei der Herstellung und Montage Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, aufbrechen zu können. Auf diese Weise können das Gehäuse 10, die Abdeckung 20 und die bereits im Gehäuse installierten internen Elemente verwendet werden.
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Wie erwähnt, ist der veranschaulichte Optikkasten CX so konstruiert, um gleichzeitig als Abzweigkasten und Abschlusskasten zu dienen, wobei seine Platte 21 mit einem Eingangsloch FE, einer Vielzahl von Ausgangslöchern FS, einem Weiterführungsloch FC und einer Druckbeaufschlagungs-Anschlussöffnung OP, deren Funktionen im Folgenden beschrieben werden, bereitgestellt ist.
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Das Eingangsloch FE ist dicht in einem Eingangsadapter AE montiert, der ein äußeres Ende aufweist, an dem ein Eingangsanschluss CE vorzugsweise durch Vor-Konnektorisierung mit dem Ende eines CD des optischen Verteilerkabels gekoppelt werden kann, das aus einer einzelnen Glasfaser oder mehreren Glasfasern gebildet sein kann.
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In einem inneren Ende des Eingangsadapters AE ist ein Übertragungsanschluss CL angekoppelt, vorzugsweise durch Vor-Konnektorisierung von mindestens einer Länge eines Glasfaserabschnitts EFO, der durch eine Länge eines einzelnen Glasfaserabschnitts eines „Monofaser“-Verteilerkabels CD dargestellt wird, wie veranschaulicht, oder eines Abschnitts einer der Glasfasern eines „Mehrfaser“-Verteilerkabels CD, wobei das Verteilerkabel CD eine vorbestimmte optische Leistung bereitstellt.
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Der Glasfaserabschnitt EFO wird innerhalb des rohrförmigen Gehäuses 10 zu einer jeweiligen Eingangssplitvorrichtung DE geführt, wo er in eine Weiterführungsfaser FC und eine Anschlussglasfaser FT mit unabgestimmten optischen Leistungen aufgeteilt wird, wobei die Anschlussglasfaser FT mit oder ohne Kupplung durch Verschmelzen EF der Zwischenverkabelung zu einer Ausgangssplitvorrichtung DS geführt wird, wo sie sich in mehrere Benutzerglasfasern FU teilt, wobei jede davon durch Konnektorisierung selektiv verbindbar ist, vorzugsweise durch Vor-Konnektorisierung mit den jeweiligen Steckern C an den inneren Enden der jeweiligen Ausgangsadapter AS, die auf dichte Weise in den jeweiligen Ausgangslöchern FS, die in der der Platte 21 der Abdeckung 20 montiert sind, wie etwas schematisch in 2 veranschaulicht. An den äußeren Enden der Ausgangsadapter AS sind die Stecker C im Allgemeinen durch Vor-Konnektorisierung mit den Enden der jeweiligen Benutzerendkabel CT verbunden. Benutzerglasfasern FU können gleiche oder unabgestimmte optische Leistungen aufweisen, um unterschiedliche Anschlusspunkte für Benutzer mit unterschiedlichen Anforderungen an die optische Leistung bereitzustellen. Währenddessen weist die Anschlussglasfaser FT im Allgemeinen eine geringere optische Leistung als die der Weiterführungsglasfaser FC auf und wird entsprechend den zu erfüllenden Bedürfnissen der Benutzer und der Topologie des Glasfasernetzwerks skaliert.
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Die Anzahl der Eingangs- DE und Ausgangs- DS Splitvorrichtungen kann in Abhängigkeit von den Konstruktionsmerkmalen des Verteilerkabels CD und auch von der Anzahl der Adapter AS, die durch die Abdeckung 20 des optischen Kastens CX bereitgestellt werden, variieren.
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Wie in 2 schematisch veranschaulicht, ist die Weiterführungsglasfaser FC, die von der Eingangssplitvorrichtung DE freigegeben ist, vorzugsweise mit einem Stecker C vor-konnektiert, der mit einem Weiterführungsadapter AC gekoppelt ist, der in einem Weiterführungsloch FC der Platte 21 der Abdeckung 20 bereitgestellt ist. An einem äußeren Ende des Weiterführungsadapters AC ist ein Stecker C, im Allgemeinen durch Vor-Konnektorisierung mit dem Ende eines Weiterführungskabels CC, das zu einem nächsten Abzweig- oder Anschluss-Optikkasten CX im Netzwerk oder Bus der Optikkästen geführt wird, verbunden.
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Im Konstruktionsbeispiel haben der Eingangsadapter AE und die Ausgangsadapter AS der Abzweig- und Abschluss-Optikkästen und der Weiterführungsadapter AC der Abzweig-Optikkästen jede geeignete Konstruktion und verlaufen dicht durch das jeweilige Durchgangsloch der Platte 21 der Abdeckung 20. Wenn der Haltering 40 also vollständig in das offene Ende 10b des Gehäuses 10 eingeschraubt ist, wird dieses vollständig durch die Abdeckung 20 abgedichtet, die jetzt nicht mehr von dem rohrförmigen Gehäuse 10 abgenommen werden kann, außer durch Brechen des abgeschwächten radialen Bereichs 46 des Halterings 40.
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Das rohrförmige Gehäuse 10 ist so konzipiert, dass es nach der vollständig hermetischen Montage der Abdeckung 20 an dem offenen Ende 10b des Gehäuses 10 mit der Abdeckung 20, die den Eingangsadapter AE, die Ausgangsadapter AS und den Weiterführungsadapter AC trägt, wobei letzterer im Allgemeinen nur an den Abzweig-Optikkästen bereitgestellt ist.
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Wenn die Installation des Optikkastens CX abgeschlossen ist, die Abdeckung 20 mit dem rohrförmigen Gehäuse 10 abgedichtet ist, kann der Optikkasten CX, der nun hermetisch verschlossen ist, mit einem geeigneten Gas beaufschlagt werden, das mittels eines montierten Druckventils durch ein jeweiliges Druckbeaufschlagungsloch OP, das in der Platte 21 der Abdeckung 20 bereitgestellt ist, eingeleitet wird, wie in 1, 5 und 6 veranschaulicht.
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Der Optikkasten hierin ist von der Art, die ferner eine Schale 40 aus einem elektrisch nicht leitenden Material umfasst, um die Glasfaser EFO, die Anschlussglasfasern FT, Benutzerglasfasern FU, Weiterführungsglasfaser FC und die Eingangs- DE und Ausgangssplitvorrichtungen DS im Inneren des Optikkastens CX unterzubringen, wobei die Schale 40 im Inneren des rohrförmigen Gehäuses 10 untergebracht ist, wenn es an der Abdeckung 20 befestigt wird. Die Schale 40 hat ein erstes Ende 41, das innen an dem geschlossenen Ende 10a des rohrförmigen Gehäuses 10 abgestützt wird, und ein zweites Ende 42, das auf der Innenseite 20b der Abdeckung 20 befestigt ist, um beim Abdichten der Abdeckung 20 in das offene Ende 10b des rohrförmigen Gehäuses 10 geschoben werden zu können.
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Wenn der Optikkasten CX als Anschluss-Optikkasten eingesetzt wird, kann, wie erwähnt, die Platte 21 der Abdeckung 20 mit nur „n+1“ Durchgangslöchern gebaut werden, wobei die Löcher „n“ Ausgangslöcher FS sind, von denen jedes einen jeweiligen Ausgangsadapter AS für jedes optische Benutzerendkabel CT hält und ein Eingangsloch FE zum Aufnehmen und Halten des Eingangsadapters AE. In diesem Fall braucht die Abdeckung 20 kein Weiterführungsloch FC aufzuweisen.
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Für die Optikkästen CX mit Abzweigfunktion weist die Platte 21 der Abdeckung 20 jedoch „n+2“ Löcher auf, um „n“ Ausgangsadapter AS zu montieren, von dem Eingangsadapter AE und einem Weiterführungsadapter AC in ein jeweiliges Weiterführungsloch FC, während in dem äußeren Ende des Weiterführungsadapters AC ein optisches Weiterführungskabel CC angekoppelt wird.
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Es versteht sich, dass die Anzahl „n“ der Ausgangsadapter AS in der Abdeckung 20 je nach Konstruktion der Ausgangssplitvorrichtungen DS und auch der Netzwerktopologie, in dem die Optikkästen CX installiert sind, und die Abmessungsbeschränkungen der Abdeckung 20 dieser Optikkästen CX variieren können.
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Obwohl eine Ausführungsform der Erfindung beschrieben wurde, versteht es sich, dass Modifikationen bezüglich der Form und Anordnung der verschiedenen Komponenten des Optikkastens vorgenommen werden können, die an der Abzweigung und dem Anschluss der Glasfasern eines optischen Verteilerkabels beteiligt sind, alle innerhalb des Schutzumfangs, der durch die dieser Beschreibung beigefügten Ansprüche definiert ist, fallen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- BR 1020160290007 [0002, 0005, 0006]
- BR 1020180756931 [0005, 0006, 0007, 0008, 0009]