DE202015001959U1 - Spiralschneider für Obst und Gemüse - Google Patents
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Abstract
Werkzeug zum spiralförmigen Schneiden von Schnittgut bestehend aus einem Schneidtrichter mit mindestens einer Schneidklinge und einem Gehäuse, welches über mindestens zwei Aussparungen verfügt, von denen mindestens eine mit einer Klingenanordnung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidtrichter derart arretiert werden kann, dass die mindestens eine Schneidklinge mit mindestens einer Aussparung im Gehäuse in Deckung gebracht werden kann, um das durch die Schneidklinge geschnittene Schnittgut durch die Aussparung nach außen zu führen.
Description
- Gegenstand der Erfindung ist ein Küchenwerkzeug zum Schneiden von geeignetem Gemüse oder Obst in kontinuierliche Streifen.
- Derartige Küchenwerkzeuge, die geeignetes Schnittgut in breite oder schmale Spiralen schneiden – auch Spiralschneider genannt – sind aus vielfältiger Vorbenutzung auf dem Markt bekannt. Eine Ausführungsvariante besteht aus einem länglichen Dorn mit einer querstehenden Klinge, mit der man das Schnittgut beim hineindrehen in die Hochachse in Spiralen schneidet. Eine Ausführungsvariante wird etwa in
DE20 2011 104 585 oder inDE20 2011 107 450 beschrieben. Derartige Spiralschneider sind jedoch in ihrer Bestimmung recht einseitig und z. B. nicht geeignet, feinere Spiralen zu schneiden. Eine andere Ausführungsform besteht aus einer Vorrichtung mit einem Laufschlitten und einer Kurbelmechanik, welche ein auf dem Drehmechanismus fixiertes Gemüse gegen eine Klinge treibt. Solcherlei Maschinen sind jedoch platzraubend und aufwendig zu reinigen. Schließlich sind noch Ausführungsformen bekannt, die mit einer Hand ergriffen werden können, um sodann mit der anderen Hand ein geeignetes Schnittgut – etwa Zucchini oder Karotten – vermittels einer Drehbewegung ähnlich des Prinzips eines Anspitzers für Bleistifte in Streifen zu schneiden. Der Innenraum dieser Spiralschneider hat dabei eine sich verjüngende Form mit einer seitlich in den Innenraum einragenden Klinge. Der Nachteil der bisher bekannten Ausführungsformen liegt darin, dass ein Werkzeug dieser Art stets nur für eine Schnittart ausgelegt ist. Beabsichtigt man also, schmale wie breite Spiral-Streifen zu schneiden, benötigt man zwei entsprechend ausgelegte Spiralschneider. Die gängigen Designs, die diesem Nachteil gerecht werden wollen, bestehen daher entweder aus Sets aus zwei oder mehr Schneidvorrichtungen oder aus einem einstückigen länglichen Werkzeug, welches an beidem Ende jeweils über eine entsprechende Schneidevorrichtung verfügt. Eine derartige Ausführungsvariante wird in derEP2218561 beschrieben. Diesen Ausführungen ist jedoch gemein, dass sie materialaufwendig sind, da jede Schneidvorrichtung über ein eigenes Gehäuse verfügen muss. Auch sind die Gehäuse entweder unergonomisch, da sie für eine bessere Verstaubarkeit möglichst klein gehalten werden, oder sie sind entsprechend unhandlich. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Spiralschneider der eingangs beschriebenen Eignung zu schaffen, der multifunktional ist, verschiedene Schnittbreiten in einem Werkzeug vereint und zugleich materialsparend und preisgünstig herzustellen ist.
- Für die Lösung des oben beschriebenen Problems schlägt die vorliegende Erfindung ein Werkzeug vor, dass sich aus einem Schneidtrichter mit einer Klinge und einem ergonomisch gestalteten Gehäuse zusammensetzt, wobei der Gehäusekorpus über eine Aufnahme für den Schneidtrichter und wenigstens zwei Aussparungen mit wenigstens einer orthogonal zur Schneidklinge verlaufenden Klingenanordnung verfügt.
- Der Schneidtrichter ist ein Bauteil, welches im Wesentlichen einem herkömmlichen Anspitzer entspricht. Er verfügt über ein erstes Ende und ein zweites Ende, wobei das erste Ende die Öffnung zur Aufnahme des Schnittgutes bildet. Zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende befindet sich eine sich verjüngende Seitenwand, die auf das zweite Ende hin zuläuft und eine Spindel- oder Trichter-Form hat. Entlang der Trichterwand verläuft zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende eine in den Innenraum hineinragende Schneidklinge mit einer korrespondierenden Aussparung, durch die das geschnittene Schnittgut aus dem Schneidtrichter austreten kann. Die Schneidklinge muss dabei nicht notwendigerweise über die gesamte Länge der Seitenwand des Schneidtrichters verlaufen. Es genügt vielmehr, wenn sie einen Teil der Seitenwand einnimmt, bevorzugt aber am unteren Ende entspringt. Ein solcher Schneidtrichter ist bereits für sich genommen geeignet, der Klingenlänge entsprechend breite Spiralstreifen zu schneiden. Die Form des Trichters muss nicht zwingend achssymmetrisch sein. Es hat sich vielmehr gerade bei der Verwendung mehrerer Klingenanordnungen im Gehäuse als vorteilhaft herausgestellt, dass der Trichter auf der Schneidklingenseite über einen steileren Winkel verfügt als auf der gegenüberliegenden Seite. Da bei einer Ausführungsform mit mindestens zwei Klingenanordnungen im Gehäuse die Klingenanordnungen in den Gehäuseinnenraum einragen, aber nur genau eine von der Aussparung im Schneidtrichter aufgenommen wird, muss der Trichter über eine Form verfügen, die eine Beabstandung zu der mindestens einen anderen Klingenanordnung verfügt. Ein weiterer Ansatz zur Lösung dieses Problems ist es, den Schneidtrichter so gestalten, dass er eine verlagerte Mittalachse hat, welche nicht mit der Mittelachte des Gehäuses übereinstimmt. Der Schneidtrichter sollte zudem über ein geeignetes Befestigungsmittel verfügen, um am Gehäuse arretiert werden zu können. Denkbar wären hierfür beispielsweise Schließsysteme wie ein Bajonettverschluss, ein Schraubverschluss, eine Verklemmung über einen Hebel oder eine Verrastung über Rastnasen und Ösen an Gehäuse und Schneidtrichter.
- Das Gehäuse verfügt über mindestens zwei längliche Aussparungen, die mit der Aussparung in der Schneidtrichterwand korrespondieren. Weiter verfügt das Gehäuse über geeignete Befestigungsmechanismen, die Trichtereinsatz derart arretieren, dass die Aussparung des Schneidtrichters über den jeweiligen Aussparungen des Gehäuses anliegen können. In mindestens einer der Aussparungen des Gehäuses ist eine Klingenanordnung angebracht, die aus einer Vielzahl von parallel verlaufenden Klingen besteht, welche orthogonal zu der Gehäusewand dergestalt in den Innenraum abstehen, dass die Spitzen der Klingenanordnung bei entsprechend eingesetztem Schneidtrichter mindestens bis an die Klinge des Schneidtrichters reichen, um den Schnittgutstreifen sogleich in mehrere weitere Streifen zu zerteilen, wodurch beim Schneidvorgang schmale Spiralen erzeugt werden können.
- Durch einen geeigneten Arretiermechanismus an dem Gehäuse, der ein Verwindungssicheres befestigen des Schneidtrichters erlaubt, kann die Klinge des Schneidtrichters mit beliebigen Ausführungsformen von Klingenanordnungen kombiniert werden und kann so für verschiedenste Schnittbreiten eingesetzt werden. Derart ausgelegt benötigt das Werkzeug lediglich eine einzige Schneidklinge.
- Der Korpus ist vorzugsweise ergonomisch ausgestaltet, um ein sicheres Ergreifen mit der Hand zu gewährleisten. Dazu hat sich eine sich verbreiternde Basis als praktikabel erwiesen. Für eine einfache Drehbarkeit hat sich eine im Wesentlichen zylindrische Form als besonders vorteilhaft herausgestellt.
- In einer bevorzugten Ausführungsform verfügt das Gehäuse über zwei Klingenanordnungen, die sich auf dem Gehäuseumfang 180° gegenüberliegen. Des Weiteren sind zwei Rastnasen vorgesehen, die jeweils 90° versetzt zu den Klingenanordnungen angebracht sind und sich ihrerseits zu 180° auf dem Gehäuseumfang gegenüberliegen. Der zugehörige Schneidtrichter verfügt über genau eine Schneidklinge und um zwei mit und gegen den Uhrzeigersinn um 90° zur Schneidklinge gedreht angebrachte Auslegerarme mit Aussparungen für die Rastnasen am Gehäuse. Der Schneidtrichter ist so ausgelegt, dass die Aussparung der Schneidklinge bei korrekter Arretierung über die Rastnasen jeweils über einer der Klingenanordnungen des Gehäuses zum Anliegen gebracht werden kann.
- Das Material des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist so zu wählen, dass es für die Arretierung über eine gewisse Flexibilität verfügt, zugleich aber stabil und gut zu reinigen ist. Bevorzugt ist hierfür ein Kunststoff (ABS) geeignet. Die Klingen sind vorteilhafterweise aus Metall oder Keramik, um eine geeignete Schärfe zu gewährleisten.
- Mit einem erfindungsgemäß ausgestalteten Küchenwerkzeug ist es daher möglich, mit geringem Aufwand verschiedenartige Gemüsestreifen herzustellen. Zwischen den Arbeitsgängen kann durch Lösen der Arretierung, Entnahme und Verdrehen sowie neuem Einrasten des Schneidtrichters das Werkzeug simpel auf eine andere Schnittbreite angepasst werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen
-
1 : einen Schneidtrichtertrichter; -
2 : ein Gehäuse; -
3 : das zusammengesetzte erfindungsgemäße Werkzeug; -
1 zeigt einen erfindungsgemäßen Schneidtrichter (10 ) mit einem ersten Ende (11 ) zur Aufnahme des Schnittgutes und einem zweiten Ende (12 ). Zwischen den beiden Enden (11 ) und (12 ) erstreckt sich die Seitenwand (13 ), in welcher eine längliche Aussparung (15 ) verortet ist, an die eine Schneidklinge (14 ) angrenzt, welche leicht angewinkelt in den Innenraum des Schneidtrichters (10 ) hineinragt. Gegenüberliegend sind am ersten Ende (11 ) zwei Rastarme (16 ) angebracht, welche über jeweils eine Öse (17 ) verfügten, die zur Aufnahme der Rastnase (26 ) des Gehäuses dient. -
2 zeigt das im wesentlichen zylindrische Gehäuse (20 ) mit dem ersten Ende (21 ), welches zur Aufnahme des Schneidtrichters bestimmt ist und einem zweiten Ende (22 ). Das Gehäuse verfügt über Aussparungen (23 ) mit einer Klingenanordnung (24 ). Die Gehäusewand verfügt über Ausnehmungen (25 ) zur Aufnahme der Rastarme (16 ) des Schneidtrichters sowie über Rastnasen (26 ) zur Arretierung der Ösen (17 ) des Schneidtrichters. -
3 gibt eine Ansicht wieder, in welcher das gesamte Werkzeug (30 ) abgebildet ist. Es besteht aus dem Gehäuse (20 ) mit eingesetztem Schneidtrichter (10 ). Eine der Aussparungen des Gehäuses liegt hier mit der Aussparung des Schneidtrichters in Deckung, sodass die Klingenanordnung an die Schneidklinge heranragt und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Küchenwerkzeuges ermöglicht. - Diese Ausführungsvariante stellt nur eine bevorzugte Variante mit drei Verschiedenen Schnittbreiten dar, andere Varianten mit nur zwei oder mindestens drei verschiedenen Schnittbreiten sind jedoch auch ohne Weiteres möglich.
- Denkbar sind auch Ausführungsformen, bei denen der Schneidtrichter über ein Schneidklingenpaar verfügt und das Gehäuse so ausgelegt ist, dass das Schneidklingenpaar mit jeweils identischen Klingenanordnungen am Gehäuse in Deckung gebracht werden kann. So kann der Schneidvorgang beschleunigt werden.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 202011104585 [0002]
- DE 202011107450 [0002]
- EP 2218561 [0002]
Claims (8)
- Werkzeug zum spiralförmigen Schneiden von Schnittgut bestehend aus einem Schneidtrichter mit mindestens einer Schneidklinge und einem Gehäuse, welches über mindestens zwei Aussparungen verfügt, von denen mindestens eine mit einer Klingenanordnung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidtrichter derart arretiert werden kann, dass die mindestens eine Schneidklinge mit mindestens einer Aussparung im Gehäuse in Deckung gebracht werden kann, um das durch die Schneidklinge geschnittene Schnittgut durch die Aussparung nach außen zu führen.
- Werkzeug nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine Klingenanordnung aus mehreren parallel zueinander verlaufenden, orthogonal in das Gehäuse hineinragenden Klingen besteht.
- Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 2, wobei der Schneidtrichter dreart ausgestaltet ist, dass er auch ohne das Gehäuse zum Schneiden breiter Schnittgutstreifen genutzt werden kann.
- Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Gehäuse über zwei Klingenanordnungen verfügt;
- Werkzeug nach Anspruch 4, wobei sich die Klingenanordnungen auf dem Gehäusezylinder um 180° gegenüberliegen.
- Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei zur Arretierung des Schneidtrichters am Gehäuse Rastnasen am Gehäuse und korrespondierende Ösen am Schneidtrichter vorgesehen sind.
- Werkzeug nach Anspruch 6, wobei die Rastnasen am Gehäuse 90° versetzt zu den Klingenanordnungen liegen und sich ihrerseits 180° auf dem Gehäusezylinder gegenüberliegen.
- Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Werkzeug aus Kunststoff (ABS) besteht und die Klingen aus Metall bestehen.
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