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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Einbausatz für einen französischen Balkon zur Montage vor einem in einer Fensteröffnung montierten Fensterrahmen, wobei der Einbausatz aus zwei einander zugewandten, auf der linken und rechten Seite der Fensteröffnung anbringbaren senkrechten Schienen besteht, deren Bodenbereiche einen vorgegebenen Abstand voneinander aufweisen, sowie ein eine vorgegebene Breite aufweisendes, mittels zumindest eines Abdichtprofils abgedichtetes und zwischen den Schienen installierbares Absperrelement, beispielsweise in Form einer Glasplatte oder ähnliches aufweist.
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Ein Einbausatz dieser Art ist aus der
EP-A-2357310 bekannt. Unter dem Begriff "französischer Balkon" versteht man eine Absperrung, die vor einem Fenster angeordnet ist – normalerweise ein Fenster, das bis nahe an den Boden reicht – wobei die Absperrung eine Höhe aufweist, die ausreicht, um zu verhindern, dass eine Person aus dem Fenster fällt. Solche Absperrungen werden heutzutage häufig durch eine Glasplatte realisiert, da hierdurch möglichst viel Licht in die Wohnung reingelassen werden kann. Bekannt ist es aber auch, die Absperrung bzw. das Absperrelement durch ein Gitter bzw. durch ein Gitter aus Schmiedeeisen oder durch ein anderweitiges plattenförmiges Element zu realisieren. Wenn in dieser Anmeldung von einer Glasplatte oder ähnlichem gesprochen wird, so ist die Glasplatte als Gattungsbegriff für jedes Absperrelement zu verstehen, die bei einem französischen Balkon zur Anwendung gelangen kann.
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Etwas problematisch bei dem bekannten Einbausatz ist die Montage des Absperrelements, das in seitlichen Führungen eingebracht werden muss, die durch die Schienen gebildet sind. Diese Einbringung ist besonders schwierig, da links und rechts des Absperrelements Dichtungen angeordnet sind, die ebenfalls in die genannten Führungen eingeführt werden müssen. Die stabilen Glasplatten oder Metallgitter oder andere Absperrelemente sind auch relativ schwer, was zusätzlich die Handhabung der Absperrelemente erschwert, insbesondere dann, wenn sie in Stockwerken oberhalb des Erdgeschosses montiert werden müssen. Die bisherige Vormontage des Absperrelements mit den Schienen war also problematisch.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen Einbausatz der eingangs genannten Art vorzusehen, der eine einfache Montage des Absperrelements auch in höheren Stockwerken ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Einbausatz der eingangs genannten Art vorgesehen, dass die Breite des Absperrelements mindestens um die Tiefe einer Schiene kleiner ist als der vorgegebene Abstand zwischen den senkrecht stehenden Bodenbereichen der Schienen, wodurch eine jeweilige senkrechte Kammer auf der linken und rechten Seite des Absperrelements und den senkrecht stehenden Bodenbereichen der Schienen entsteht, und dass die Kammern durch sich auf mindestens einen Teil der Länge der Kammern erstreckende nachträglich einsetzbare Einsätze ausfüllbar sind, wodurch die waagrechte Bewegungsfreiheit des Absperrelements begrenzt ist.
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Die Erfindung beruht auf der Überlegung, dass das Absperrelement zwar größer als der lichte Abstand zwischen den nach innen ragenden Schenkeln der Schienen sein muss, jedoch – sofern es in etwa mittig angeordnet wird – deutlich kleiner als der lichte Abstand zwischen den Bodenbereichen der durch die Schienen gebildeten Aufnahme sein darf, um immer noch gegen Herausfallen aus der Aufnahme gesichert zu sein. Ferner kann der so gewonnene Spielraum ausgenutzt werden, um das Absperrelement in einem Winkel zur Ebene des Fensterrahmens erst auf einer Seite in etwa vollständig in die eine Aufnahme aufzunehmen und anschließend in einer Ebene parallel zur Ebene des Fensterrahmens zu schwenken und seitlich zu verschieben, damit das Absperrelement sowohl auf der linken Seite als auch auf der rechten Seite teilweise von der Schiene überlappt wird und in dieser Lage nicht mehr aus den durch die Schienen gebildeten Führungen bzw. Aufnahmen herausfallen kann. Um die Verschwenkung des Absperrelements zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß erkannt worden, dass das Absperrelement um mindestens die Tiefe einer Schiene kleiner sein muss als der genannte Abstand zwischen den senkrecht stehenden Bodenbereichen der Schienen. Ferner wird erfindungsgemäß erkannt, dass diese Position des Absperrelements nicht stabil ist, jedoch ohne weiteres stabilisiert werden kann, wenn man die Längskammer, die links und rechts des Absperrelements zwischen diesem und den Bodenbereichen der Aufnahmen entstehen, mit einem länglichen Einsatz bzw. Füllstück ausfüllt, so dass das Absperrelement in waagrechter Richtung nunmehr unbeweglich gehalten ist. Da die Füllstücke einfach von oben in die jeweilige Kammer durch eine Bewegung parallel zu den Schienen eingesetzt werden kann, ist die Montage bzw. der Einbau des Absperrelements sehr einfach vorzunehmen. Besonders günstig ist auch, dass die Montage bzw. der Einbau von der Raumseite des Fensters bei geöffnetem Fenster oder vor Montage des Fensterflügels bzw. der Fensterflügel vorgenommen werden kann. D.h. es ist weder eine Leiter noch ein Gerüst erforderlich und es besteht keine besondere Gefahr für die Monteure. Bei einer Glasplatte kann dies derart erfolgen, dass die Glasplatte mit zwei abnehmbaren Sauggriffen gehalten und manövriert wird.
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Das Absperrelement wird normalerweise mit einem Abdichtprofil eingebaut, das die Aufgabe hat, einerseits das Eindringen von Regenwasser und Staub bzw. Schmutz zu verhindern, andererseits aber ein Klappern des Absperrelements zu verhindern. Eine Möglichkeit, das Abdichtprofil zu realisieren, besteht darin, ein U-förmiges Profil an der linken und rechten Seite des Absperrelements vorzusehen, das mit dem Absperrelement montiert wird. Da das waagrechte Verschieben des Absperrelements mit einer U-förmigen Dichtung etwas schwierig sein kann, wird vorzugsweise ein U-förmiges Abdichtprofil mit dem Absperrelement verklebt. Dies ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Einerseits kann die Dichtung so ausgeführt werden, dass sie mit dem Einsetzen der Füllstücke nach außen gedrückt wird, andererseits kann die U-förmige Dichtung die durch die Schienen gebildeten Aufnahmen voll auskleiden und die längliche Kammer zwischen dem Bodenbereich der Dichtung und den Seitenkanten bzw. die Schmalseiten das Absperrelements ausgebildet werden, die dann wie beschrieben mit den Füllstücken gefüllt werden. Eine andere Möglichkeit liegt darin, die Dichtung aus einem Material herzustellen, das zum Beispiel durch die Einwirkung von Luftfeuchtigkeit oder UV- oder IR-Strahlung sich ausdehnt bzw. aushärtet.
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Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Aufnahmen für die Seitenkanten des Absperrelements durch zwei Schenkel einer Schiene auszubilden, die jeweils mit extrudierten Halterungen für jeweilige Profildichtungen bzw. Streifendichtungen ausgestattet sind, die die jeweiligen Abdichtprofile formschlüssig und unverrückbar halten.
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Es bestehen mehrere Möglichkeiten die Schienen auszubilden. Sie können so ausgelegt werden, dass sie entweder selbst eine U-förmige Aufnahme für die Glasplatte und das Abdichtprofil bilden oder zusammen mit der äußeren Fläche des Fensterrahmens eine solche U-förmige Aufnahme bilden, wobei der Bodenbereich jeder U-förmigen Aufnahme entweder durch einen parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Schenkel der jeweiligen Schiene oder anderweitig, zum Beispiel durch den Fensterrahmen oder durch einen Blendrahmen des Fensterrahmens, gebildet ist.
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Mit allen solchen Konstruktionen können mehrere in Längsrichtung der Schienen verteilt angeordnete Schrauben oder Nieten seitlich durch den Bodenbereich jeder U-förmigen Aufnahme oder den parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Schenkeln der Schiene in die Begrenzung der Maueröffnung eingeführt werden, sei sie durch Beton, Mauerwerk, oder durch eine Verkleidung oder durch den genannten Blendrahmen gebildet. Auch können die Schienen mit der vorderen (äußeren) Fläche des Fensterrahmens verschraubt oder vernietet werden.
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Besonders günstig ist es, wenn jede Schiene eine parallel zur U-förmigen Aufnahme weitere U-förmige Aufnahme bildet, wobei die weiteren U-förmigen Aufnahmen der Aufnahme der Seiten eines Rollladens dienen. Hierdurch können die Schienen einerseits stabiler ausgeführt werden, andererseits aber so ausgelegt werden, dass die Installation der Schienen auch für die Installation eines Rollladens kostensparend ausgenutzt werden können.
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Wenn den Schienen ein Rollladenkasten, insbesondere ein Vorbaukasten zugeordnet ist, wird dieser vorzugsweise so ausgelegt, dass er mit den Schienen form- und/oder kraftschlüssig fixierbar ist. Hierdurch wird der vorgegebene Abstand zwischen den Schienen im oberen Bereich festlegt, was den Einbau der Schienen erleichtert, zumal der Vorbaukasten mit den Schienen auf dem Fenstersims abgestützt und in die Fensteröffnung hinein geschwenkt werden kann.
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Das Absperrelement erstreckt sich vorzugsweise nur über einen Teil der Gesamtlänge bzw. -höhe der Schienen. Der Bereich der Schienen oberhalb des Absperrelements kann dann zur Aufnahme eines aufrollbaren und herunterziehbaren Insekten- bzw. Pollenschutzrollos verwendet werden, das an der oberen Seite des Absperrelements abdichtet.
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Das heißt, dass der Einbausatz ferner ein aufrollbares und herunterziehbares Insektenschutzgitter umfasst und dass das Insektenschutzgitter vorzugsweise in jeweiligen in die erstgenannte U-förmige Aufnahme oberhalb der die Glasplatte aufnehmenden Bereiche einsetzbaren Führungen seitlich führbar ist. Solche Führungen decken dann die Füllstücke von oben ab und verhindern, dass sie sich aus den länglichen Kammern ziehen lassen.
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Wenn das Absperrelement durch eine Glasplatte gebildet ist, ist die Oberkante der Glasplatte von einem Rahmenteil abdeckbar, das vorzugsweise ein U-förmiges Abdeckprofil einschließt, das sich gegebenenfalls entlang der Oberkante der Glasplatte erstreckt, wobei das Rahmenteil dann die waagrechte obere Begrenzung der Glasplatte bildet, gegen die das Insekten- bzw. Pollenschutzrollo schließt.
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Besonders günstig ist es, wenn im eingebauten Zustand die untere waagrechte Begrenzung des Absperrelements einen vertikalen, eine Wasserablaufmöglichkeit gewährleistenden Abstand von der unteren Begrenzung des Fensterrahmens bzw. des Abtropfbleches aufweist. Hierdurch können unerwünschte Verschmutzungen bzw. Schäden durch eingeschlossene Feuchtigkeit vermieden werden.
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Der genannte Abstand der unteren waagrechten Begrenzung des Absperrelements von der unteren Begrenzung des Fensterrahmens bzw. des Abtropfbleches kann relativ einfach durch Abstandshalter realisiert werden, die am unteren Ende der Schienen vorzugsweise formschlüssig angeordnet werden.
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Es bestehen mehrere Möglichkeiten die Schienen anzuordnen. Sie können zum Beispiel entweder an einem nach außen ragenden Blendrahmen des Fensterrahmens, oder am Fensterrahmen, oder an dem sich vor dem Fensterrahmen befindlichen die Fensteröffnung definierenden Mauerwerk, oder an einer Verkleidung eines solchen Mauerwerkes, oder an einem sich vor der Fensteröffnung befindlichen Mauerwerk oder einer etwaigen Verkleidung desselben angebracht werden.
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Grundsätzlich können die Schienen mit einem Blendrahmen des Fensterrahmens oder mit dem Fensterrahmen verrastbar und/oder verschraubbar und/oder vernietbar sein.
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Es sind auch mehrere Formgebungen der Schienen möglich. Jede Schiene kann zum Beispiel eine der folgenden Querschnittsformen aufweisen:
- a) eine rechtwinkelige Form mit einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung und auf den Fensterrahmen zu verlaufenden Schenkel und einem in die Maueröffnung hineinragenden Schenkel,
- b) eine U-Form mit zwei in die Maueröffnung hineinragenden Schenkeln und einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Basisbereich, der die beiden Schenkel verbindet, wobei der dem Fensterrahmen zugewandte Schenkel von diesem einen Abstand aufweist, der die Aufnahme für das Absperrelement bildet,
- c) eine F-Form mit zwei in die Maueröffnung hineinragenden Schenkeln und einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Basisbereich, der die beiden Schenkel verbindet, sowie einen weiteren parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden, auf den Fensterrahmen zulaufenden Schenkel,
- d) eine doppelte U-Form mit drei in die Maueröffnung hineinragenden Schenkeln und parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufende Basisbereiche, die die Schenkel verbinden.
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Das Verfahren zur Montage des erfindungsgemäßen Einbausatzes läuft erfindungsgemäß wie folgt ab:
Zunächst werden die Schienen in Position in der Maueröffnung oder vor der Maueröffnung gebracht und dort in einem vorgegebenen Abstand fixiert. Dann werden üblicherweise Abstandshalter an den unteren Enden der Schienen formschlüssig platziert. Anschließend wird das Absperrelement in eine Position mit einem Winkel zur Ebene des Fensterrahmens gebracht und mit einer Schmalseite seitlich in die durch eine der Schienen gebildete Aufnahme soweit es geht aufgenommen. Anschließend wird das Absperrelement in eine Lage parallel zum Fensterrahmen geschwenkt, so dass die andere Schmalseite gerade an der zweiten Schiene vorbei geht und dann waagrecht verschoben wird, so dass die in die Maueröffnung hineinragenden Schenkel der Schienen das Absperrelement seitlich überlappen. Es werden dann Füllstücke links und rechts des Absperrelements in die Längskammer eingeführt, die zwischen den Schmalseiten des Absperrelements und den Bodenbereichen der durch die Schienen gebildeten Aufnahmen ausgebildet sind, wodurch das Absperrelement zumindest im Wesentlichen in den Aufnahmen gehalten ist und von den Schienen gegen Herausfallen gesichert ist.
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Schließlich umfasst die Erfindung auch eine Fensteranordnung, die durch die Kombination eines Fensterrahmens mit einem erfindungsgemäßen Einbausatz gebildet ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend näher erläutert anhand von Ausführungsbeispielen, die in den Zeichnungen gezeigt sind. In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine Frontansicht eines in einer Maueröffnung eingebauten Fensterrahmens mit Absperrelement,
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2 eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittebene II-II der 1,
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3 eine Schnittdarstellung entsprechend der Schnittebene III-III der 1,
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4 eine vergrößerte Darstellung der 3,
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5A eine schematische Darstellung des Einbaus des Absperrelements gemäß der 1,
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5B die Endphase des Einbaus des Absperrelements gemäß 5A,
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6A eine Seitenansicht eines Füllstücks,
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6B einen Querschnitt durch das Füllstück der 6A entsprechend der Schnittebene VIB-VIB der 6A,
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7A einen Querschnitt durch die Schiene der 1 mit rechtwinkeliger Form,
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7B einen Querschnitt durch eine alternative Ausbildung der Schiene der 1 mit einer U-Form,
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7C einen Querschnitt durch eine Weiterbildung der Schiene der 1A mit einer F-Form und mit einer zusätzlichen Führungsnut für einen Rollladen,
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7D einen Querschnitt durch eine Weiterbildung der Schiene der 7C mit einer E-Form und mit einer zusätzlichen Führungsnut für einen Rollladen,
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7E einen Querschnitt durch eine Schiene ähnlich der 7B, jedoch mit Halterungen auf den Innenseiten der beiden Schenkel zur Aufnahme von Dichtungen,
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8 eine schematische Darstellung der Möglichkeit eine Schiene mit einem Blendrahmen eines Fensterrahmens mittels einer Rastnase zu verbinden.
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Bezugnehmend auf die 1 wird zunächst eine Frontansicht auf eine Maueröffnung 10 gezeigt, die mit einem französischen Balkon 12 ausgestattet ist, wobei das Absperrelement 14 des französischen Balkons hier durch eine Glasplatte gebildet ist. Man betrachtet die Maueröffnung hier von außerhalb des Gebäudes, in dem sie vorgesehen ist. Konkret zeigt die 1 einen Einbausatz 16 für einen französischen Balkon nach der Montage vor einem in der Mauer- bzw. Fensteröffnung 10 montierten Fensterrahmen 18. In dieser Darstellung wie auch in den weiteren Darstellungen ist der Fensterrahmen 18 in vereinfachter Form ohne Fensterflügel und ohne die Falze und Beschläge gezeigt, da dies hier unerheblich ist. Wie auch aus den 2 bis 4, 5A und 5B ersichtlich ist, besteht der Einbausatz 16 aus zwei einander zugewandten, auf der linken und rechten Seite der Fensteröffnung 10 angebrachten senkrechten Schienen 20, 20', deren Bodenbereiche 22, 22' einen vorgegebenen Abstand A voneinander aufweisen, sowie aus dem eine vorgegebene Breite B (5A) aufweisenden, mittels zumindest eines Abdichtprofils 24 abgedichteten und zwischen den Schienen 20, 20' installierbaren Absperrelement 14.
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Die Breite B des Absperrelements 14 ist um mindestens die Tiefe T einer Schiene (siehe bitte 4) kleiner als der vorgegebene Abstand A, wodurch eine jeweilige senkrechte Kammer 26, 26' (26' in 5B gezeigt) auf der linken und rechten Seite des Absperrelements und den senkrecht stehenden Bodenbereichen 22. 22' der Schienen 20, 20' entsteht, die erst in 4 ersichtlich sind. Die Kammern 26, 26' sind durch sich auf mindestens einen Teil der vertikalen Länge der Kammern 26, 26' erstreckende nachträglich einsetzbare Einsätze bzw. Füllstücke 28 ausfüllbar, die für sich in 6A und 6B gezeigt sind, wodurch die waagrechte Bewegungsfreiheit des Absperrelements begrenzt ist. Die Länge L der Füllstücke kann der Höhe der Kammer 26, 26' oder des Absperrelements 14 entsprechen, kann aber auch deutlich kürzer gewählt werden. Es kommt nur darauf an, dass das Absperrelement bewegungsfrei in den durch die Schienen 20, 20' gebildeten Aufnahmen 30, 30' gehalten ist.
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Die Schienen der 1 bis 4 dienen lediglich der Halterung des Absperrelements und des Abdichtprofils. Zu diesem Zweck reicht es vollkommen, wenn die Schienen 20, 20' – wie in den 1 bis 4 gezeigt – einen rechtwinkeligen Querschnitt aufweisen, wobei die seitlich in die Maueröffnung 10 hineinragenden Schenkel 32, 32' der Schienen zusammen mit der äußeren Fläche 34 des Fensterrahmens 18 die U-förmigen Aufnahmen 30, 30' bilden. Die Querschnittsform der Schienen 20, 20' der 1 bis 4, 5A und 5B geht am besten aus der 7A hervor. Der Bodenbereich 22, 22' jeder U-förmigen Aufnahme 30, 30' wird hier durch einen sich parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Schenkel 36, 36' der jeweiligen Schiene gebildet.
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Alternativ zu der Anwendung von im Querschnitt rechtwinkeligen Schienen 20, 20' käme auch eine U-Form der Schienen 20, 20' wie aus der 7B ersichtlich in Frage. Auch bei einer U-Form der Schienen 20, 20' weisen diese einen Bodenbereich 22, 22' auf, der parallel zur Begrenzung 38 der Maueröffnung 10 (5A) verlaufen. Diese Begrenzung 38 kann durch das Mauerwerk selbst oder anderweitig zum Beispiel durch eine nach außen gerichtete Verlängerungsnase (nicht gezeigt) des Fensterrahmens 18 oder wie in 5A gezeigt durch einen Blendrahmen 40 des Fensterrahmens 18 gebildet sein. Die Schienen 20, 20' werden mittels Schrauben (nicht gezeigt) an der Begrenzung 38 der Maueröffnung 10, oder an einer etwaigen Verlängerung des Fensterrahmens, oder an einem etwaigen Blendrahmen des Fensters, oder an einer Verkleidung des Mauerwerks befestigt. Anstatt Schrauben kann in geeigneten Fällen mit Nieten gearbeitet werden.
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Das Verfahren zur Montage des erfindungsgemäßen Einbausatzes wird mit Bezugnahme auf die 5A, 5B, 6A und 6B jetzt näher erläutert.
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Zunächst werden die Schienen 20, 20' in Position in der Maueröffnung 10, oder – was nicht gezeigt ist, aber manchmal vorkommt – vor der Maueröffnung 10 an die Wand außerhalb der Maueröffnung 10 gebracht und dort in einem vorgegebenen Abstand voneinander fixiert, damit die Bodenbereiche 22, 22' den erwünschten Abstand A voneinander aufweisen. Dann werden üblicherweise Abstandshalter (nicht gezeigt) an den unteren Enden der Schienen 20, 20' formschlüssig platziert. Anschließend wird das Absperrelement 14 in eine Position mit einem Winkel zur Ebene des Fensterrahmens 18 gebracht und mit einer Schmalseite 46 seitlich in Pfeilrichtung 48 in die durch eine der Schienen 20. 20' gebildete Aufnahme 30 soweit es geht aufgenommen. In 5A muss das Absperrelement 14 noch weiter in Pfeilrichtung 48 weiterverschoben werden bis das Absperrelement 14 oder das angebrachte Abdichtprofil 24 an den Bodenbereich 22 der Schiene 20 gelangt. Anschließend kann das Absperrelement 14 in Pfeilrichtung 50 geschwenkt werden, so dass die andere Schmalseite 52 des Absperrelements 14 bzw. das dort vorgesehene Abdichtprofil 24 gerade an die zweiten Schiene 20' vorbei geht und in eine Lage parallel zum Fensterrahmen überführt wird.
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Dies gelingt, da folgende Bedingung erfüllt ist: B ≤ A – T
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Wenn ein Dichtprofil mit einer Dicke d benachbart zu den Schmalseiten 46 und 52 zur Anwendung gelangt, wie in 5A gezeigt, ändert sich diese Bedingung in: B ≤ A – T – 2d
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Dabei muss in beiden Fällen beachtet werden, dass die weitere Bedingung: B > A – 2T gewährleistet ist, um eine ausreichende Überlappung der Schenkel 32, 32' mit dem Absperrelement 14 zu gewährleisten.
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Wenn die Position des Absperrelements parallel zur Ebene der Fensteröffnung erreicht ist, kann das Absperrelement anschließend in Pfeilrichtung 54 gemäß 5B in die dort gezeigte mittlere Position verschoben werden, bei der eine ausreichende Überlappung mit beiden Schenkeln 32, 32' der Schienen 20, 20' gegeben ist und das Absperrelement aus den Aufnahmen 30, 30' nicht herausfallen kann. Wie aus der 5B ersichtlich, entstehen dann die länglichen Kammern 26, 26' in den Aufnahmen 30, 30' benachbart zu den Schmalseiten 46 und 52 des Absperrelements 14. Es werden dann Füllstücke 28 gemäß 6A und 6B links und rechts des Absperrelements 14 in diese länglichen Kammern 26, 26' eingeführt. Es bestehen mehrere Möglichkeiten der Unterbringung der Füllstücke 28. Beispielsweise können die zwischen den Schmalseiten 46, 52 des Absperrelements 14 und den Bodenbereichen 22, 22' der durch die Schienen 20, 20' gebildeten Aufnahmen 30, 30` liegen, wenn anstelle eines U-förmigen Abdichtprofils 24 Abdichtstreifen 24 verwendet werden, die auf beiden Seiten des Absperrelements 14 an diesen angeklebt sind oder entsprechend 7E ausgelegt sind. In 7E sind die Dichtstreifen bzw. Abdichtprofile mit einer länglichen im Querschnitt T-förmigen Kammer versehen und können an entsprechenden länglichen im Querschnitt ebenfalls T-förmigen Stegen 51, 53 der Schenkel 32, 33 angebracht werden. Sie sind somit an den Schenkeln 32, 33 verankert. Auch kämen andere Formen der Stege in Frage, zum Beispiel eine Schwalbenschwanzausführung.
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Im Falle der Verwendung eines U-förmigen Abdichtprofils 24 können die Kammern 26, 26A zwischen den Bodenbereichen 22, 22 der Schienen 20, 20A und dem Bodenbereich des Abdichtprofils 24 ausgebildet werden, was sinnvollerweise in etwa voraussetzt, dass das Abdichtprofil 24 an das Absperrelement 14 geklebt ist, da es sonst schwierig wäre sicherzustellen, dass nach dem vollständigen Verschieben des Absperrelements in Pfeilrichtung 48 das Abdichtprofil 24 wieder mit dem Absperrelement in Pfeilrichtung 54 mitbewegt wird.
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Alternativ hierzu, wenn ein U-förmiges Abdichtprofil 24 nicht an das Absperrelement 14 gebondet ist, kann das Absperrelement 14 dazu verwendet werden; das U-förmige Abdichtprofil bei der Bewegung in Pfeilrichtung 48 vollständig in die Aufnahme 30 bis zum Bodenbereich 22 der Schiene 20 zu bewegen und in Pfeilrichtung 54 bis zum Bodenbereich 22' der Aufnahme 30' zu bewegen. Dann muss das Absperrelement wieder in die Mittelstellung gebracht werden und die Füllstücke 28 können dann in Längskammern eingeführt werden, die zwischen dem Bodenbereich des U-förmigen Abdichtprofils 24 und den Schmalseiten 46, 52 des Absperrelements ausgebildet sind.
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Nach dem Einsetzen der Füllstücke 28 ist das Absperrelement 24 zumindest im Wesentlichen in den Aufnahmen 30, 30' unbeweglich gehalten und von den Schienen 20, 20' bzw. deren Schenkel 32, 32' gegen Herausfallen gesichert.
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Man merkt aus 6A, dass die Füllstücke an ihren vorderen Enden eine Fase 60 aufweisen, d.h. keilförmig ausgebildet sind. Dies erleichtert das Einfügen der Füllstücke von oben in die längliche Kammer 26, 26'. Die Füllstücke können zum Beispiel durch leichte Hammerschläge oder allein mit Handdruck in die länglichen Kammern eingetrieben werden. Die vertikale Bewegung der Füllstücke 28 in die Kammer hinein kann auch dazu dienen, das Absperrelement 24 bzw. das Absperrelement 14 mit dem Abdichtprofil 24 in die Pfeilrichtung 54 zu verschieben.
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Zum Toleranzausgleich ist es günstig, wenn der Einbausatz ein Sortiment von Füllstücken in verschiedenen Breiten b (6A) aufweist, die dann je nach Breite der länglichen Kammer gewählt werden können.
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Im Regelfall werden Fenster, die mit einem französischen Balkon ausgerüstet sind, auch mit einem Rollladen ausgestattet. Der Rollladen kann ein Einbaurolladen sein, der in einem eingemauerten Rollladenkasten untergebracht ist, oder die Form eines sogenannten Vorbaurolladens aufweisen, der vor einem bestehenden Fenster montiert wird. Ein solcher Vorbaurolladen 41 mit Vorbaurollladenkasten 42 ist in der 1 rein beispielhaft als Alternative gezeigt, obwohl die Schienen 20, 20' der 1 für den Einbau des Rollladenpanzers nicht ausgelegt sind.
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Wenn es erwünscht ist einen Rollladen vorzusehen, wird – wie in 7C und 7D gezeigt ist – jede Schiene mit einer parallel zur U-förmigen Aufnahme 30, 30' weiteren U-förmigen Aufnahme wie 44 versehen. Die weiteren U-förmigen Aufnahmen 44, 44' dienen der Aufnahme der Seiten eines Rollladenpanzers (nicht gezeigt) und führen diese, d.h. sie bilden Führungen für die Seiten des Rollladenpanzers.
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Beim Vorsehen eines Rollladenkastens, insbesondere eines Vorbaurollladenkastens 42, kann dieser mit den Schienen 20, 20' form- und/oder kraftschlüssig fixiert werden und legt hierdurch den vorgegebenen Abstand A zwischen den Schienen in deren oberen Bereichen fest. Dies erleichtert den Einbau der Schienen 20, 20' wie auch des Vorbaurollladenkastens 42.
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Wie aus der 1 ersichtlich erstreckt sich das Absperrelement 14 nur über einen Teil der Gesamtlänge bzw. -höhe der Schienen 20, 20', und zwar nur soweit erforderlich ist, um die Sicherheit der sich im Haus befindlichen Personen gegen Herausfallen zu schützen. Die entsprechende Position der Oberkante des Absperrelements ist meistens durch die örtlichen Bauvorschriften festgelegt.
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Dem Einbausatz kann falls erwünscht ein aufrollbares und herunterziehbares Insekten- bzw. Pollenschutzrollo (nicht gezeigt) zugeordnet werden, wobei das Insekten- bzw. Pollenschutzrollo vorzugsweise in jeweiligen in die erstgenannten U-förmigen Aufnahmen 30, 30' oberhalb des Absperrelements einsetzbaren Führungen (ebenfalls nicht gezeigt) seitlich geführt wird. Das Insekten- bzw. Pollenschutzrollo dichtet vorzugsweise gegen die obere waagrechte Begrenzung des Absperrelements ab.
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Wenn das Absperrelement durch eine Glasplatte gebildet ist, wird die Oberkante einer als Absperrelement dienenden Glasplatte von einem Rahmenteil abdeckbar, das vorzugsweise ein U-förmiges Abdeckprofil einschließt, das gegebenenfalls sich entlang der Oberkante der Glasplatte erstreckt, wobei das Rahmenteil dann die waagrechte Begrenzung der Glasplatte bildet.
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Im eingebauten Zustand weist die untere waagrechte Begrenzung des Absperrelements einen vertikalen, eine Wasserablaufmöglichkeit gewährleistenden Abstand von der unteren waagrechten Begrenzung des Fensterrahmens 18 bzw. des Abtropfbleches 62 (1) auf.
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Dieser Abstand zwischen der unteren waagrechten Begrenzung des Absperrelements 14 und dem Fensterrahmen 18 bzw. dem Abtropfblech 62 kann mit Vorteil durch Abstandshalter (nicht gezeigt) am unteren Enden der Schienen 20, 20' festlegt werden.
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Wie bereits angedeutet können die Schienen 20, 20' entweder an einem nach außen ragenden Blendrahmen 40 des Fensterrahmens, oder am Fensterrahmen 18, oder an dem sich vor dem Fensterrahmen befindlichen die Fensteröffnung definierenden Mauerwerk, oder an einer Verkleidung eines solchen Mauerwerkes, oder an einem sich vor der Fensteröffnung befindlichen Mauerwerk oder einer etwaigen Verkleidung desselben angebracht werden.
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Wie in 5A gezeigt können die Schienen 20, 20' mit einem Blendrahmen 40 des Fensterrahmens und/oder mit dem Fensterrahmen verschraubbar und/oder vernietbar sein. Sie können aber auch mit dem Blendrahmen 40, der fest an den Fensterrahmen 18 und/oder an der Maueröffnung angebracht ist, allein durch Verrastung befestigt werden. Eine Möglichkeit dies zu erreichen ist in 8 gezeigt.
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In 8 ist der Blendrahmen 40 formschlüssig mit dem Fensterrahmen im Bereich 64 befestigt und durch die Anbringung des Fensterrahmens an der Maueröffnung 10 gesichert. Der Blendrahmen weist eine U-förmige Aufnahme 66 mit einem Rastvorsprung 68 auf. Der Schenkel 36 der hier T-förmigen Schiene 20 ist federnd ausgebildet und hat an seinem freien Ende eine keilförmige Einführhilfe 70 mit einer Rastnase 72, die hinter dem Rastvorsprung 70 einrastet, wenn die Schiene 20 in Pfeilrichtung 74 bewegt wird. Wenn die Schiene 20 vollständig in Pfeilrichtung 74 bewegt ist, wird ein in der Aufnahme 66 untergebrachtes Federelement 76, zum Beispiel ein Gummipuffer oder eine gebogene Blattfeder komprimiert und das äußere Ende 78 der Schiene 20 kann durch Drehung in die Pfeilrichtung 80 an den Vorsprung 82 der weiteren U-förmigen Aufnahme 84 des Blendrahmens 40 vorbei bewegt werden.
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Durch Ausdehnung des Federelements 76 wird die Rastnase 72 mit dem Rastvorsprung 68 in Eingriff gebracht und das äußere Ende 78 der Schiene 20 wird in die weitere U-förmige Aufnahme 84 aufgenommen. Die Schiene 20 ist nunmehr mit dem Blendrahmen 40 verrastet und am Fensterrahmen 18 bzw. am dem Fensterrahmen 18 umgebenden Mauerwerk befestigt. Nach dem Einbau des Absperrelements 14 ist auch die verrastete Verbindung gesichert, da die Schiene nicht mehr in Pfeilrichtung 74 bewegt werden kann, so dass das Ende 78 der Schiene nicht mehr an den Vorsprung 82 vorbei bewegt werden kann. Streng genommen ist das Federelement 76 überflüssig und könnte weggelassen werden.
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Somit kann jede Schiene 20, 20' eine der folgenden Querschnittsformen aufweisen:
- a) eine rechtwinkelige Form (7A) mit einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung 10 und auf den Fensterrahmen 18 zu verlaufenden Schenkel 36, 36' und einem in die Maueröffnung hineinragenden Schenkel 32, 32', wobei der Schenkel 32, 32' vom Fensterrahmen 18 einen Abstand aufweist, der die Aufnahme 30, 30' für das Absperrelement bildet,
- b) eine U-Form mit zwei in die Maueröffnung 10 hineinragenden Schenkeln 32, 33 (7B und 7D) und einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung 10 verlaufenden Basisbereich 35, der die beiden Schenkel verbindet, wobei die Aufnahme 30 zwischen den Schenkeln 32 und 33 gebildet ist,
- c) eine F-Form (7C) mit zwei in die Maueröffnung hineinragenden Schenkeln 32, 37 und einem parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden Basisbereich 39, der die beiden Schenkel verbindet, sowie einen weiteren parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufenden, auf den Fensterrahmen 18 zulaufenden Schenkel 36,
- d) eine doppelte U-Form (E-Form, 7D) mit drei in die Maueröffnung hineinragenden Schenkeln 32, 33 und 37 sowie parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufende Basisbereiche 35, 39, die die Schenkel 32, 33 und 37 verbinden,
- e) eine T-Form in etwa wie in 8 gezeigt.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Maueröffnung, Fensteröffnung
- 12
- französischer Balkon
- 14
- Absperrelement, Glasplatte
- 16
- Einbausatz
- 18
- Fensterrahmen
- 20, 20'
- Schienen
- 22, 22
- Bodenbereiche der Schienen
- 24
- Abdichtprofil
- 26, 26'
- längliche Kammer
- 28
- Füllstücke, Einsätze
- 30, 30'
- Aufnahmen
- 32, 32'
- in die Maueröffnung hineinragende Schenkel
- 33
- Schenkel
- 34
- äußere Fläche des Fensterrahmens
- 35
- Basisbereich
- 36, 36'
- parallel zur Begrenzung der Maueröffnung verlaufende Schenkel
- 37
- Schenkel
- 38
- Begrenzung der Maueröffnung
- 39
- Basisbereich
- 40
- Blendrahmen
- 41
- Vorbaurollladen
- 42
- Vorbaurollladenkasten
- 44, 44'
- weitere U-förmige Aufnahmen bzw. Führungsschienen
- 46
- Schmalseite des Absperrelements
- 48
- Pfeilrichtung
- 50
- Pfeilrichtung
- 51
- Steg
- 52
- Schmalseite des Absperrelements
- 53
- Steg
- 54
- Pfeilrichtung
- 60
- Fase
- 62
- Abtropfblech
- 64
- Bereich des Fensterrahmens
- 66
- Aufnahme
- 68
- Rastvorsprung
- 70
- Einführhilfe
- 72
- Rastnase
- 74
- Pfeilrichtung
- 76
- Federelement
- 78
- äußeres Ende der Schiene
- 80
- Pfeilrichtung
- 82
- Vorsprung
- 84
- Aufnahme
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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