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Anwendungsgebiet und Stand
der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung einer Trägerplatte mit
einem Gehäuse gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Es
ist beispielsweise aus der
EP
1 947 392 A bekannt, wie bei einem Kochfeld ein Steuerungsgehäuse
odgl. an einer Trägerplatte des Kochfelds befestigt werden
kann. Dabei erfolgt die Befestigung mit Montagebewegung in einer
Montagerichtung, wobei Vorsprünge im Tragblech in korrespondierende
Ausnehmungen im Steuerungsgehäuse, welches aus Kunststoff
besteht, eingreifen. Ein Rastvorsprung des Steuerungsgehäuses
als flexible Lasche bewegt sich dabei in einen Gegenrastvorsprung
an der Trägerplatte und verhindert, dass sich die Verbindung löst
bzw. dass eine Bewegung in entgegengesetzter Richtung zur Montagerichtung
stattfindet. Hierbei besteht jedoch der Nachteil, dass die Rastverbindung von
Hand leicht wieder gelöst werden kann und somit auch durch
eine unbefugte oder unkundige Bedienperson geöffnet werden
kann. Dies soll aber vermieden werden.
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Aufgabe und Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine eingangs genannte Anordnung
zu schaffen, mit der Probleme des Standes der Technik gelöst
werden können und insbesondere es möglich ist,
ein manuelles Lösen der Rastverbindung des Gehäuses
an der Trägerplatte zu verhindern, wobei insbesondere diese
Rastverbindung möglichst ohne Schraubbefestigungen oder
sonstige dauerhafte Befestigungen wie Kleben odgl. auskommen soll.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im Folgenden
näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung
gemacht.
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An
der Trägerplatte, die nachher in dem Kochfeld verbaut wird,
sind mehrere Heizeinheiten sowie ein Gehäuse angeordnet.
In dem Gehäuse, das vorteilhaft aus Kunststoff besteht,
ist vor allem eine Leistungsversorgung für das Kochfeld
angeordnet, beispielsweise Filter und das sogenannte Leistungsteil,
wobei auch eine Steuerung für das Kochfeld oder sogar Heizeinheiten
darin oder daran vorgesehen sein können. Das Gehäuse
wird mittels einer Rastverbindung an der Trägerplatte formschlüssig befestigt,
wozu mindestens ein bewegbarer Rastvorsprung am Gehäuse
vorgesehen ist. Dieser ist für eine Rastbewegung zum Einrasten
oder Ausrasten an einem Gegenrastvorsprung ausgebildet, wobei der
Gegenrastvorsprung an der Trägerplatte vorgesehen ist.
Die Rastverbindung ist so ausgebildet, dass der Rastvorsprung nach
Zurücklegen eines bestimmten Weges in Montagerichtung des
Gehäuses relativ zur Trägerplatte über
den Gegenrastvorsprung bewegt wird und dahinter einrastet, was seine
Rastposition definiert. Diese Montagerichtung verläuft
dabei parallel zur Trägerplatte. Im eingerasteten Zustand liegt
der Rastvorsprung an dem Gegenrastvorsprung an, was jegliche Bewegung
zurück verhindert. Zusätzlich sind Haltemittel
an der Trägerplatte und Gegenhaltemittel an dem Gehäuse
vorgesehen, die unabhängig von der Rastverbindung nach
Zurücklegen des Weges in Montagerichtung das Gehäuse
an der Trägerplatte halten, und zwar zumindest in einer
Richtung senkrecht weg von der Trägerplatte. Diese Haltemittel
und Gegenhaltemittel üben vorteilhaft die hauptsächliche
Haltewirkung aus, während die Rastverbindung nur das Lösen
dieser Halteverbindung verhindern soll.
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Erfindungsgemäß ist
der Rastvorsprung zugänglich in einer nach außen
offenen Ausnehmung des Gehäuses angeordnet, die zum Angreifen
an dem Rastvorsprung zum Lösen der Rastverbindung zum Entfernen
des Gehäuses von der Trägerplatte ausgebildet
ist, beispielsweise in einem Reparaturfall. An dem Rastvorsprung
ist eine Eingriffsöffnung für ein Werkzeug vorgesehen
zum Angreifen und Anheben des Rastvorsprungs zum Lösen
der Rastverbindung bzw. zum Ausrasten, wobei diese Eingriffsöffnung
eine Breite von maximal 7 mm aufweist, vorzugsweise maximal 4 mm.
Die Ausnehmung selbst kann im Bereich des Rastvorsprungs, vorteilhaft
insgesamt, eine Breite von maximal 17 mm aufweisen, also erheblich
größer sein. Dadurch wird erreicht, dass eine
Bedienperson nicht mit einem Finger in die Ausnehmung eingreifen
kann und den Rastvorsprung an der Eingriffsöffnung ergreifen
oder anheben kann zum genannten unerwünschten Lösen
der Rastverbindung. Gleichzeitig können jedoch übliche einfache
Werkzeuge wie Schraubendreher odgl. problemlos verwendet werden,
um die Rastverbindung durch Einstecken in die Eingriffsöffnung
im Ernstfall lösen zu können. Die immer noch relativ
schmale Ausnehmung dient dazu, dass man nicht von der Seite her
an dem Rastvorsprung angreifen kann zum Anheben, also die Eingriffsöffnung
als einzige Möglichkeit zum Anheben des Rastvorsprungs
nicht umgehen kann.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der Rastvorsprung
des Gehäuses an einem länglichen flexiblen Trägerarm
angeordnet, besonders vorteilhaft an dessen freiem Ende. Der Trägerarm kann
dabei so ausgebildet sein, dass er von einer Seite der Ausnehmung,
insbesondere bei einer länglichen Ausnehmung von einer
schmalen Seite, ausgeht bzw. dort mit dem Gehäuse verbunden
ist und über einen großen Teil der Länge
der Ausnehmung verläuft. Er kann auch nahezu über
die gesamte Länge der Ausnehmung verlaufen. So wird bei
gegebener maximaler Größe der Ausnehmung ein möglichst langer
Trägerarm erreicht und somit eine möglichst große
flexible Bewegbarkeit des Rastvorsprungs daran.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, dass
der Trägerarm für den Rastvorsprung relativ nahe
an der Trägerplatte verläuft. Er kann auch in
etwa parallel dazu verlaufen. Dies bedeutet, dass der Trägerarm
zum Einen für eine stabile Rastverbindung nahe an der Trägerplatte
und somit dem Gegenrastvorsprung verläuft. Des Weiteren bedeutet
es, dass der Trägerarm relativ unzugänglich für
den Finger einer Bedienperson angeordnet werden kann, was die Sicherheit
zusätzlich erhöht.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorteilhaft vorgesehen
sein, dass sich die Ausnehmung um den Trägerarm herum weit über
diesen erhebt mit Wänden bzw. dass es eine tief gezogene Ausnehmung
ist, wobei der Trägerarm vorteilhaft in etwa im Bodenbereich
der Ausnehmung verläuft. Die Höhe der Ausnehmung
bzw. ihres oberen Randes über dem Trägerarm sollte
mindestens 7 mm betragen, vorteilhaft mehr wie beispielsweise 10
mm oder noch mehr. Dabei kann die Ausnehmung in Richtung auf die
Trägerplatte zu, also in ihrer Tiefe, einen im Wesentlichen
gleichbleibenden Querschnitt aufweisen. Dies erleichtert ihre Herstellung.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
der Trägerarm in seiner Breite nur geringfügig
schmaler ist, insbesondere in dem Bereich des Rastvorsprungs, als
die Ausnehmung selbst. Dadurch kann erreicht werden, dass die Ausnehmung
eine seitliche Begrenzung für einen Bewegungsspielraum
des Rastvorsprungs bildet, so dass dieser sowohl während
der Montagebewegung zur Herstellung der Rastverbindung besser geführt ist
als auch bei hergestellter Rastverbindung und dem Versuch, das Gehäuse
von der Trägerplatte zu lösen, mit Kraft an dem
Gegenrastvorsprung anliegt und mit dieser Kraft sozusagen an der
Wand der Ausnehmung anliegen kann, was für eine erhöhte
Stabilität sorgt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Eingriff mit der Eingriffsöffnung
für das genannte Werkzeug an der Rückseite des
Trägerarms vorgesehen, insbesondere nahe an dem Rastvorsprung. Dieser
Eingriff bzw. die Eingriffsöffnung kann an der Rückseite
des Trägerarms besonders vorteilhaft dazu dienen, mit einem
Werkzeug darin einzufahren und den Trägerarm samt seinem
Rastvorsprung anzuheben, um die Rastverbindung zu lösen
bzw. zum Ausrasten. Eine Höhe der Eingriffsöffnung
kann maximal 3 mm betragen, so dass sie ausreichend groß ist
zum Eingriff eines Schraubendrehers oder eines ähnlichen
schmalen stiftartigen Werkzeugs zum Lösen der Rastverbindung,
keinesfalls jedoch mit dem Finger einer Bedienperson. Der Vorteil
einer solchen Eingriffsöffnung liegt also darin, dass in
dem Fall, dass eine Bedienperson einen schmalen Finger in die Ausnehmung
des Trägerarms hineinbekommt, sie selbst mit dem Fingernagel
noch nicht in der Lage ist, den Trägerarm zum Lösen
der Rastverbindung auch anzuheben, da dieser nicht in die zu kleine
Eingriffsöffnung hineinkommt.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann der Gegenrastvorsprung
dadurch hergestellt werden, dass er in die Trägerplatte
als Erhebung eingeprägt ist. Seine Höhe kann mehrere
Millimeter betragen. Es ist möglich, dass der Gegenrastvorsprung eine
Bohrung aufweist, insbesondere eine mittige Bohrung, wobei das Gehäuse
einen Längskanal aufweist, der in der Rastposition hinter
der Bohrung liegt. Dieser Längskanal kann dazu dienen,
durch die Bohrung in der Trägerplatte hindurch eine Schraube
einzudrehen als weitere Befestigung. Alternativ könnte eine
Schraube auch von der Gehäuseseite aus eingedreht werden
und zuerst den Längskanal durchgreifen und dann in die
Bohrung greifen als zusätzliche Befestigung bzw. Sicherung
gegen Lösen der Halterung des Gehäuses an der
Trägerplatte.
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Bei
der Ausbildung des Gegenrastvorsprungs der Trägerplatte
kann vorgesehen sein, dass sie ein Loch aufweist, vorteilhaft im
Bereich der maximalen Höhe des Gegenrastvorsprungs. Das
Loch kann eine gerade Längskante im Gegenrastvorsprung
bilden, die in etwa rechtwinklig zur Montagerichtung verläuft,
wobei der Rastvorsprung in der Rastposition an dieser Längskante
anliegt. Ein solches Loch kann also länglich rechteckig
sein in einer Ausgestaltung der Erfindung. Der Vorteil liegt hierbei darin,
dass es beim Herstellen derartiger Erhebungen in einer Trägerplatte
aus Blech sehr schwierig ist, eine sich rechtwinklig oder nahezu
rechtwinklig aufragende Erhebung herzustellen. Somit ist bei einer schrägen
Erhebung die Gefahr gegeben, dass bei Bewegung in entgegengesetzter
Richtung zur Montagerichtung der Rastvorsprung zurück über
den Gegenrastvorsprung bewegt wird, was ja eindeutig vermieden werden
soll. Ein solches Loch schwächt die Stabilität
des Gegenrastvorsprungs nicht.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren
in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für sich schutzfähige Ausführungen
darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Die Unterteilung der Anmeldung in Zwischen-Überschriften
und einzelne Abschnitte beschränkt die unter diesen gemachten
Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
schematisch dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 Eine
Schrägansicht, wie ein Gehäuse an einer Trägerplatte
angesetzt wird zur Anordnung daran,
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2 eine
Draufsicht auf die fertige Anordnung des Gehäuses an der
Trägerplatte mit Trägerarm für den Rastvorsprung,
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3 einen
Teilschnitt durch das Gehäuse mit Schrägansicht
des Trägerarms samt Rastvorsprung und
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4 eine
Schrägansicht der Unterseite der Rastverbindung des Rastvorsprungs
an einem Gegenrastvorsprung in der Trägerplatte.
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Detaillierte Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist
in einer Schrägansicht eine Trägerplatte 13 aus
Blech mit ihrer oberen Montageseite 14 ausschnittsweise
dargestellt. Darin ist ein nach oben stehender Gegenrastvorsprung 15 nach
Art einer runden Erhebung eingeprägt. Durch Einbringen eines
rechteckigen Lochs 18 in die Trägerplatte 13 weist
der Gegenrastvorsprung 15 eine Rastkante 16 auf,
die in Draufsicht auf die Trägerplatte 13 gerade ist.
Im rechten Bereich ist an der Trägerplatte 13 eine Haltelasche 19 vorgesehen,
deren Funktion nachfolgend noch näher erläutert
wird. Die Haltelasche 19 ist in entsprechender Form aus
der Trägerplatte 13 herausgebogen. Dies ist aber
an sich bekannt.
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Des
weiteren ist ein Gehäuse 20 dargestellt, welches
aus Kunststoff besteht und in dem ein Filter und ein Leistungsteil
für ein Induktions-Kochfeld bzw. dessen Induktionsspulen
vorgesehen sein können. Auch das Gehäuse 20 ist
nur ausschnittsweise dargestellt. Es weist eine Oberseite 21 auf
sowie eine längliche Ausnehmung 22, deren genaue
Ausbildung besser aus 2 zu ersehen ist. Die Ausnehmung 22 weist
Innenwände 23a bis 23d auf, die im Wesentlichen
senkrecht zur Oberseite 21 nach unten auf die Trägerplatte 13 zu
verlaufen. Die Tiefe der Ausnehmung 22 kann die oben genannten
10 mm bis 20 mm betragen, unter Umständen aber auch mehr.
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Nach
unten zu ist die Ausnehmung 22 zwar offen und in diesem
Raum bzw. in dieser Öffnung ist im Wesentlichen ein Trägerarm 24 vorgesehen.
Der Trägerarm 24 geht von der Innenwand 23b im
unteren Bereich ab bzw. ist an dieser angeformt und entspricht in
seinem Längsverlauf in etwa demjenigen der Ausnehmung 22.
Am linken Endbereich des Trägerarms 24, also am
freien Ende, geht er in einen Rastvorsprung 26 über
bzw. weist einen solchen auf. Es ist auch zu erkennen, dass der
obere Bereich des Rastvorsprungs 26 an dem Gegenrastvorsprung 15 bzw.
der Rastkante 16 nahezu oder sogar direkt anliegt.
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Dieses
Anliegen ist aus 4 in einer schrägen
Ansicht von unten auch gut zu erkennen. Insbesondere sieht man hier,
dass der Rastvorsprung 26 quasi auf der Montageseite 14 der
Trägerplatte 13 aufliegt, nachdem er bei Bewegen
des Gehäuses 20 relativ zur Trägerplatte 13 in
der Rastbewegungsrichtung R gemäß 1 über
den Gegenrastvorsprung 15 bewegt worden ist. Ein Zurückbewegen
wird also durch Anlage des Rastvorsprungs 26 an der Rastkante 16 des
Gegenrastvorsprungs 15 verhindert.
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Aus 2 ist
zu ersehen, dass im verbundenen Zustand die Haltelasche 19 der
Trägerplatte 13 über einen seitlich am
Gehäuse 20 angeformten Haltevorsprung 35 greift.
Dieses Übergreifen kommt automatisch bei der Bewegung in
der Rastbewegungsrichtung R zustande. Vor allem ist diese Halterung der
Haltelasche 19 am Haltevorsprung 35 die hauptsächliche
Befestigung des Gehäuses 20 an der Trägerplatte 13.
Die Rastverbindung von Rastvorsprung 26 am Gegenrastvorsprung 15 dient
nur dazu, dass diese Haltefunktion nicht wieder durch Zurückbewegen
gelöst wird.
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In
der Draufsicht in 2 ist zu erkennen, dass die
Ausnehmung 22 relativ schmal ist, insbesondere die eingangs
genannten maximal 22 mm breit ist. Im linken Bereich mit dem Rastvorsprung 26 ist
sie sogar noch einmal etwas schmaler.
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Falls
die Rastverbindung doch gelöst werden muss, beispielsweise
im Fall einer Reparatur, ist der Trägerarm 24 im
Bereich des Rastvorsprungs 26 mit Flankenwänden 28 versehen,
die durch einen quer verlaufenden Quersteg 29 verbunden
sind, was so die oben genannte Eingriffsöffnung ergibt.
Dies ist aus 3 zu erkennen. Mit einem langen
schmalen Werkzeug, beispielsweise einem schmalen Schraubendreher,
kann von oben in die Ausnehmung 22 eingegriffen werden
und mit dessen Spitze unter den Quersteg 29 gefahren werden.
So kann der Trägerarm 24 samt Rastvorsprung 26 angehoben
werden und löst sich somit von seiner Anlage am Gegenrastvorsprung 15.
Dann kann das Gehäuse 20 in Richtung entgegen
der Rastbewegungsrichtung R bewegt werden, so dass der Haltevorsprung 35 aus der
Haltelasche 19 herausfährt und das Gehäuse 20 von
der Trägerplatte 13 getrennt werden kann. Ein Finger
kann aber nicht in die kleine Eingriffsöffnung unter dem
Quersteg 29 eingreifen.
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Um
hier eine nochmals verbesserte Sicherung gegen unbefugtes oder unbeabsichtigtes
Lösen der Rastverbindung zu schaffen, ist der Abstand der beiden
Flankenwände 28 des Trägerarms 24 zueinander
eben noch einmal deutlich geringer als die Breite der Ausnehmung 22,
beispielsweise nur etwa 7 mm, und die Höhe kann etwa 4
mm betragen. Der Raum zwischen Quersteg 29, den Flankenwänden 28 und
dem Trägerarm 24, in den ein Werkzeug zum Lösen
der Rastverbindung eingreifen kann, bildet die vorgenannte Eingriffsöffnung.
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Des
weiteren ist es möglich, am freien Ende des Trägerarms 24 mit
dem Rastvorsprung 26 nach unten zu einen Seitenansatz 31 daran
vorzusehen. Dieser bewirkt, dass der Abstand des Rastvorsprungs 26 zur
Innenwand 23c sehr gering ist, so dass bei einer Bewegung
entgegen der Rastbewegungsrichtung R, wenn also der Trägerarm 24 durch Anlage
des Rastvorsprungs 26 am Gegenrastvorsprung 15 nach
unten gedrückt wird gemäß 2, sich
der Seitenansatz 31 an der Innenwand 23c der Ausnehmung 22 abstützen
kann und ein weiteres Verbiegen des Trägerarms 24 verhindert.
Dabei kann der Seitenansatz 31 unter Umständen
sogar noch näher an die Innenwand 23c reichen
oder diese sogar berühren. Des weiteren kann der Seitenansatz 31 an
seiner Unterseite abgeschrägt sein für ein leichteres Übergreifen über
den Gegenrastvorsprung 15 beim Herstellen der Rastverbindung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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