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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Schublade und ein Möbel.
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Im Bereich des Möbelbaus sind Vorrichtungen zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils an einer Führungseinrichtung in verschiedensten Ausführungen bekannt. Derartige Vorrichtungen dienen einerseits dazu, einen Einbau eines beweglichen Möbelteils, dessen Position relativ zu einem Möbelkorpus und insbesondere zu einer Führungseinrichtung derart anzupassen, dass z. B. Funktionen unter Führungseinrichtung oder beispielsweise auch einer Schließeinrichtung möglichst zuverlässig und verschleißfrei bedienbar sind. Andererseits dient eine Vorrichtung zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils häufig dazu, beispielsweise eine Schublade und insbesondere deren Frontblende an anderen Teilen eines Möbels so auszurichten, dass sich das bewegliche Möbelteil stimmig in die Gestaltung eines Möbels einfügt.
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Besonders wenn eine Vorrichtung zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils die Einstellung mehrerer verschiedener Lageparameter des Möbelteils ermöglicht, können einstellbare Positioniermittel unterschiedliche Einstellungen einnehmen, bevor sie in einem Möbel verbaut werden. Dadurch kann eine Herstellung von Möbeln insbesondere in größeren Stückzahlen durch einen Mehraufwand für zusätzliche Einstellarbeiten erheblich verteuern.
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Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils bereitzustellen, mit der sich der Aufwand für eine Montage eines beweglichen Möbelteils begrenzen lässt.
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Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen aufgeführt.
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Die Erfindung geht von einer Vorrichtung zur Positionierung und Fixierung eines beweglichen Möbelteils an einer Führungseinrichtung aus, mit der sich das Möbelteil zum Öffnen und zum Schließen im Korpus eines Möbels bewegbar führen lässt. Die Vorrichtung umfasst Positioniermittel, die zur Anbringung am Möbelteil vorgesehen sind, mit denen mehrere unterschiedliche Lageparameter des Möbelteils bezüglich der Führungseinheit voneinander unabhängig einstellbar sind. Dabei umfasst die Vorrichtung einen Grundkörper, der zur verstellbaren Lagerung der Positioniermittel ausgebildet ist. Die Positioniermittel umfassen zudem wenigstens zwei Positionierelemente, die zum Anliegen an der Führungseinheit für eine Positionierung des beweglichen Möbelteils bezüglich der Führungseinheit vorgesehen sind.
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Der Kern der Erfindung besteht darin, dass an den Positionierelementen Verriegelungsmittel ausgebildet sind, mit denen zumindest vor einer Montage der Vorrichtung ein Positionierelement in einer vorgegebenen Grundstellung verriegelbar ist. Dies bietet den Vorteil, dass zumindest bis zur Montage der Vorrichtung genau bekannt ist, wie das Positionierelement an der Vorrichtung eingestellt ist. Insbesondere bei der Herstellung von Möbeln in größerer Stückzahl bzw. bei der Montage beweglicher Möbelteile in größerer Menge kann die Vorrichtung bei der Montage derart verbaut werden, dass das Positionierelement in der vorgegebenen Grundstellung verbleibt oder durch einen vorgegebenen Einstellvorgang für eine vorgegebene Positionierung einstellbar ist.
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Vorzugsweise ist das Positionierelement durch ein zweites Positionierelement verriegelbar, wenn das zweite Positionierelement am Grundkörper mit einem Verriegelungsbereich angeordnet ist. Dabei kann das zweite Positionierelement beispielsweise grundsätzlich in einen Verriegelungsbereich gerückt sein, solange die Vorrichtung sich nicht in einer endgültigen Lage bezüglich des beweglichen Möbelteils und/oder der Führungseinrichtung befindet. Indem das Positionierelement durch ein zweites Positionierelement verriegelbar ist, lässt sich vorteilhaft die Anzahl einzelner Bauteile der Vorrichtung gering halten. Das Positionierelement und gegebenenfalls das zweite Positionierelement können zur Einstellung eines Lageparameters im Grundkörper beispielsweise verschiebbar oder drehbar gelagert sein. Vorzugsweise ist der Grundkörper zur Anbringung am beweglichen Möbelteil ausgebildet. Dadurch kann vorteilhaft eine Bezugsposition zur Einstellung von Lageparametern fest vorgegeben werden.
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Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass der Grundkörper mindestens einen Anbringabschnitt aufweist, der nach einer Montage der Vorrichtung dazu vorgesehen ist, an einem Oberflächenabschnitt des beweglichen Möbelteils anzuliegen.
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Des Weiteren kann der Anbringabschnitt dazu vorgesehen sein, an einem Oberflächenabschnitt der Führungseinrichtung anzuliegen. Hierdurch kann vorteilhaft eine geometrische Position, zum Beispiel in Form einer Ebene, vorgegeben sein mit der eine Erkennung eines montierten Zustandes der Vorrichtung möglich ist.
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Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung ein bewegbares Riegelorgan, mit dem eine Verriegelung des Positionierelements in einer Grundstellung aufhebbar ist. Insbesondere ist es bevorzugt, dass das Riegelorgan durch eine Öffnung am Anbringabschnitt aus dem Grundkörper herausragt, wenn die Vorrichtung nicht montiert ist. Dies bietet den Vorteil, dass zum Beispiel das Herausragen des Riegelorgans anzeigen kann, ob sich das Positionierelement in der Grundstellung befindet.
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Das Riegelorgan ist vorzugsweise dazu vorgesehen, im Zuge einer Montage der Vorrichtung aus einer herausragenden Position am Anbringabschnitt in eine in den Grundkörper eingeschobene Position versetzt zu werden. Dies bietet den Vorteil, dass die Vorrichtung, insbesondere das Positionierelement, durch eine Montage zwangsläufig und automatisch aus einer vorgegebenen Grundstellung verstellbar wird.
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Das Riegelorgan kann dabei so weit aus der Öffnung am Anbringabschnitt herausragen, dass bei anliegender Anbringung des Grundkörpers das Riegelorgan in eine entriegelnde Position im Grundkörper verschoben ist, durch die das Positionierelement aus der vorgegebenen Grundstellung verstellbar ist.
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Vorzugsweise ist das Riegelorgan zu Richtungen von Positionierbewegungen des ersten verriegelbaren Positionierelements rechtwinklig verschiebbar im Grundkörper gelagert. Dadurch lässt sich vermeiden, dass beim Entriegeln des Positionierelements dieses bereits aus der Grundstellung durch Mitbewegung mit dem Riegelorgan verstellbar ist.
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Eine bevorzugte Ausführung der Erfindung sieht vor, dass ein im Grundkörper gelagertes Federelement dazu vorgesehen ist, das Riegelorgan an einem Anbringabschnitt in eine herausragende Position zu rücken. Dadurch kann das Rigelorgan leichter gegen ein versehentliches Entriegeln gesichert werden, so lange die Vorrichtung noch nicht an einem Möbel montiert ist.
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Am ersten Positionierelement kann ein Anschlag ausgebildet sein, mit dem eine herausragende Position des Riegelorgans am Anbringabschnitt vorgegeben ist. Insbesondere, wenn das Riegelorgan durch ein Federelement unter Druck steht, können sich auf diese Weise das Positionierelement und das Riegelorgan gegenseitig derart absichern, dass das Positionierelement in seiner Grundstellung verbleibt und das Riegelorgan durch das Federelement nicht aus dem Grundkörper entfernbar ist. Auf diese Weise lassen sich zusätzliche Sicherungselemente einsparen.
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Eine besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass ein Teil der Verriegelungsmittel am Anschlag des Positionierelements ausgebildet sind. Auf diese Weise lassen sich mehrere Funktionen der Vorrichtung platzsparend insbesondere an Abschnitten des Riegelorgans und des Positionierelements konzentrieren.
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Des Weiteren ist es bevorzugt, dass das Positionierelement in einer von einer festen Anzahl verschiedener Grundstellungen verriegelbar ist. Auf diese Weise lässt sich die Vorrichtung für eine Serienfertigung verschiedener Möbel anpassen bzw. vorbereiten.
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Eine besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass das zweite Positionierelement als Riegelorgan ausgebildet ist. Auch dadurch lässt sich die Anzahl der Bauteile für die Vorrichtung in Grenzen halten.
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Eine Schublade mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung insbesondere in einer davor genannten Ausführungen bietet den Vorteil, dass sich Möbel mit bewegbaren Möbelteilen in unterschiedlichen Ausführungen wirtschaftlich und zuverlässig herstellen lassen.
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Nachfolgend wird anhand mehrerer Ausführungsbeispiele die Erfindung näher erläutert und mit Hilfe von Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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1 eine schematische Ansicht einer Unterseite einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung,
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2a eine schematische Ansicht einer Oberseite der Positioniervorrichtung mit einem Positionierelement in Grundstellung,
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2b eine schematische Ansicht einer Oberseite der Positioniervorrichtung mit einem von einer Grundstellung entfernten Positionierelement,
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3 eine schematische perspektivische Ansicht einer Auszugsschiene,
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4 eine schematische Ansicht einer Oberseite einer erfindungsgemäßen Positioniervorrichtung,
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5 eine schematische Ansicht einer Oberseite einer Positioniervorrichtung,
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6 eine schematische Ansicht einer Oberseite einer Positioniervorrichtung.
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Ein erstes Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung 1 ist in den 1, 2a, 2b und 4 gezeigt.
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Die Positioniervorrichtung 1 weist einen Grundkörper 2 auf, dessen Unterseite 2d in 1 gezeigt ist. Der Grundkörper 2 ist zur beweglichen Anbringung von Positioniermitteln mehrfach ausgespart. Die am Grundkörper 2 angebrachten Positioniermittel umfassen drei Positionierelemente 3, 4 und 5 sowie drei Betätigungselemente 6, 7 und 8.
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Die Unterseite 2d des Grundkörpers 2 und Seitenflächen, wie z. B. eine Anschlagfläche 2c, bildet ein überwiegend geschlossenes Gehäuse, das mehreren Öffnungen 2f–2k aufweist, an denen die Positioniermittel 3–8 herausragen können.
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Die Positioniervorrichtung 1 ist zur Befestigung an einer Unterseite eines beweglichen Möbelteils (nicht gezeigt) vorgesehen. Im montierten Zustand liegt eine Oberseite 2e des Grundkörpers 2, ausschnittsweise in den 2a, 2b und 4 gezeigt, an einer Unterseite (nicht gezeigt) des Möbelteils zumindest teilweise an. Das Möbelteil kann z. B. eine Schublade (nicht gezeigt) sein, die zum Öffnen und Schließen mit zwei – insbesondere an der Unterseite der Schublade angebrachten – Führungseinheiten (nicht gezeigt) in einem Möbelkorpus (nicht gezeigt) verschiebbar gelagert ist. Der Grundkörper 2 weist für eine Anbringung mehrere Löcher 2b z. B. an einem Abschnitt 2a auf, die eine Befestigung der Positioniervorrichtung 1 mit z. B. Schrauben an einer Unterseite eines bewegbaren Möbelteils (nicht gezeigt) ermöglichen.
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Die Positioniervorrichtung 1 ist zur Positionierung eines beweglichen Möbelteils (nicht gezeigt) relativ zu einem frontseitigen Ende 10d einer Auszugsschiene 10, die in 3 gezeigt ist, einer Führungseinheit (nicht gezeigt) ausgebildet. Vorzugsweise ist die Positioniervorrichtung 1 an einer frontseitigen Kante an der Unterseite eines bewegbaren Möbelteils angebracht, an der sie sich mit Hilfe des abgewinkelten Abschnitts 2a des Grundkörpers 2 ausrichten lässt. Die Anschlagfläche 2c ist für eine – wenigstens näherungsweise – parallele Ausrichtung der Positioniervorrichtung 1 entlang der Auszugsschiene 10, insbesondere an einem Schienenabschnitt 10a vorgesehen.
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Das erste Positionierelement 3 ist als rechteckige, keilförmige Platte ausgebildet, die in einer zur yz-Ebene parallelen Schnittebene einen keilförmigen Querschnitt aufweist, wobei die Dicke der Platte von links nach rechts in 1 zunimmt. Das Positionierelement 3 ist über einen Verbindungsabschnitt 12 mit einem Betätigungselement 6 verbunden.
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Das Positionierelement 3 und das Betätigungselement 6 sind mit dem Verbindungsabschnitt 12 am Grundkörper 2 in den Richtungen A verschiebbar gelagert. Dabei greifen leistenförmige Führungsabschnitte 12c, die an einer Unterseite des Verbindungselements herausragen, in Führungsabschnitte 2p des Grundkörpers 2 ein.
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Bei einem der Führungsabschnitte 12c ist eine Anschlagfläche 12b ausgebildet, die eine Ausnehmung 12a aufweist (2a, 2b).
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Ein Rastelement 12d ist zur Arretierung einer eingestellten Lage des Positionierelements 3 am Grundkörper 2 vorgesehen. Hierfür ist am Grundkörper 2 eine Zahnreihe 2n ausgebildet.
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Das Positionierelement 3 ist über die Anschlagfläche 2c aus dem Grundkörper 2 hervorspringend angeordnet, wodurch sich das Positionierelement 3 auf einem oberen, horizontalen Schienenabschnitt 10b der Auszugsschiene 10 abstützen kann.
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Das zweite Positionierelement 4 umfasst einen quaderförmigen Block 4a mit zwei parallelen Seitenflächen 4b, mit denen das Positionierelement 4 in einem recheckigen Aufnahmeschacht 2m des Grundkörpers 2 gelagert ist. Der Schacht 2m mündet in die Öffnung 2g, aus der das Positionierelement 4 ausfahrbar ist. An einer der Öffnung 2g nächstliegenden Seite des Blocks 4a ist ein Vorsprung 4c ausgebildet, an dem eine Zahnreihe 4d hervorsteht.
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An einer dem Vorsprung 4c gegenüberliegenden Seite des Blocks 4a ist das Positionierelement 4 mit einem Federarm versehen, der das Positionierelement 4 aus dem Aufnahmeschacht 2m herausdrückt. Die Zahnreihe 4d ist auf eine Zahnreihe 11 abgestimmt, die am vertikalen seitlichen Schienenabschnitt 10a der Auszugsschiene 10 angebracht ist. Durch Ineinandergreifen der Zahnreihen 4d und 11 ist eine Lage der Positioniervorrichtung 1 in Längsrichtung entlang der Auszugschiene 10 einstellbar.
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An einer Oberseite des Blocks 4a ist ein erhöhter Abschnitt 4f ausgebildet, der in etwa halbem Abstand zwischen dem Vorsprung 4c und dem Federarm 4e stufenförmig am Block 4a aufragt. Dabei ist am Abschnitt 4f eine zur Öffnung 2g gewandte, ebene Anschlagfläche 4g ausgebildet, an der ein Riegel 4h vorspringend angeformt ist. Der Abschnitt 4f weist eine Ausnehmung 4k auf in die ein Hebelarm 7b des Betätigungselements 7 eingreift. Das Betätigungselement 7 ist in einem Aufnahmeschacht 2q des Grundkörpers 2 untergebracht und mit einem zylindrischen Zapfen 2r schwenkbar gelagert. Durch Drücken des Hebelarms 7a des Betätigungselements 7 lässt sich das Positionierelement 4 gegen Kräfte des Federarms 4e in den Grundkörper 2 hingeschieben. Dadurch lässt sich ein Ineinandergreifen der Zahnreihen 4d und 11 aufhebenund die Positioniervorrichtung 1 von der Auszugsschiene 10 lösen.
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Das dritte Positionierelement 5 ist in den Richtungen B im Grundkörper 2 verschiebbar gelagert und lässt sich mit einem Betätigungselement 8 in Form eines Stellrades einstellen. Am Positionierelement 5 ist eine Klammer 5a ausgebildet, die zum Einstecken einer Stirnkante 10e des Schienenabschnitts 10a vorgesehen ist. Mit dem Positionierelement 5 ist ein Abstand des Schienenabschnitts 10a zur Anschlagfläche 2c des Grundkörpers 2 einstellbar, wodurch sich eine seitliche Positionierung eines bewegbaren Möbelteils bezüglich einer Auszugsschiene 10 einstellen lässt.
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Wie in 1 erkennbar ist, sind das Positionierelement 5 und die Anschlagfläche 2c derart zueinander gelegen, dass sich durch eine Montage der Positioniervorrichtung 1 an der Auszugsschiene 10 das Positionierelement 4 in den Aufnahmeschacht 2m des Grundkörpers 2 hineinschieben lässt. Dabei liegen die Zahnreihen 4d und 11 miteinander in Eingriff.
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Im folgenden werden die Verriegelung des Positionierelements 3 in einer vorgegebenen Grundstellung und Wege zum Lösen der Verriegelung beschrieben, durch die das Ausführungsbeispiel die erfindungsgemäße Lehre verwirklicht.
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Vor einer Montage ist das Positionierelement 4 durch den Federarm 4e in eine aus der Öffnung 2g herausragende Stellung gerückt. Eine Grundstellung des Positionierelements 3 ist durch die Ausnehmung 12a an der Anschlagfläche 12b des Verbindungsabschnitts 12 und durch den Riegel 4h an der Anschlagfläche 4g des Positionierelements 4 vorgegeben. In der Grundstellung ist das Positionierelement 3 mit dem Verbindungselement 12 bezüglich der Richtung y derart verschoben, dass der Riegel 4h in die Ausnehmung 12a eingreifen kann. Dabei drückt der Federarm 4e den erhöhten Abschnitt mit dem Riegel 4h in Richtung der Öffnung 2g bis beispielsweise die beiden Anschlagflächen 12b und 4g des Verbindungselements 12 und des Positionierelements 4 aneinander anliegen. Bei einem Eingriff des Riegels 4h in die Ausnehmung 12a sind Bewegungen des Positionierelements 3 in den Richtungen A blockiert und das Positionierelement 3 in der Grundstellung festgelegt.
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Ob sich das Positionierelement 3 in der Grundstellung befindet, ist dabei auch daran wie in 4 gezeigt erkennbar, wie weit der Vorsprung 4c aus der Öffnung 2g des Grundkörpers hervorsteht. Denn in einer von der Grundstellung abweichenden Lage des Positionierelements 3 stoßen der Riegel 4h und die Anschlagfläche 12b aufeinander, wodurch das Positionierelement 4 um die vorspringende Größe des Riegels 4h in den Aufnahmeschacht zurückversetzt ist.
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Durch die Andruckkraft des Federarms 4e ist ein Ineinandergreifen des Riegels 4h und der Ausnehmung 12a gegen ein Lösen durch z. B. Bewegungen der Positioniervorrichtung 1 erschwert. Allerdings lässt sich das Positionierelement 3 z. B. mittels des Betätigungselements 7 oder z. B. durch manuelles Hineindrücken des Vorsprungs 4c aus einer Verriegelung der Grundposition vor einer Montage der Positioniervorrichtung 1 lösen.
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Durch eine Montage z. B. eines Möbelteils mit der Positioniervorrichtung 1 wird die Stirnkante 10e der Auszugsschiene 10 in die Klammer 5a des Positionierelements 5 gesteckt und der Schienenabschnitt 10a zumindest näherungsweise parallel zur Anschlagfläche 2c ausgerichtet. Dabei sind der Vorsprung 4c, die Anschlagfläche 2c und das Positionierelement 5 derart aufeinander abgestimmt, dass die Zahnreihe 11 der Auszugsschiene 10 das Positionierelement 4 in den Aufnahmeschacht 2m des Grundkörpers 2 hineinschieben. Durch die Verlagerung des Positionierelements 4 wird dessen Anschlagfläche 4g mit dem Riegel 4h von der Anschlagfläche 12b und von der Ausnehmung 12a des Verbindungselements 12 wegbewegt. Hierdurch ist das Verbindungselement 12 und das damit verbundene Positionierelement 3 für Verschiebungen aus der Grundposition freigegeben.
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Bei dem in den 1–4 gezeigten Ausführungsbeispiel sind an den Positionierelementen 3 und 4 zusätzliche Verriegelungsmittel ausgebildet. Allerdings erfordert diese Lösung kein weiteres separates Teil. Dadurch wird kaum oder gar kein zusätzlicher Platz benötigt. Des Weiteren kann das Positionierelement 3 nach einer Demontage sofort und ohne zusätzliche Teile oder Werkzeuge wieder in der Grundstellung fixiert werden.
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In den 5 und 6 ist ein zweites Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung 1 gezeigt. Die Positioniervorrichtung 1 ist nahezu gleich aufgebaut wie das zuvor beschriebene Ausführungsbeispiel und kann ebenfalls zur Positionierung an der in 3 gezeigten Auszugsschiene 10 eingesetzt werden.
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Ein Grundkörper 2 der Positioniervorrichtung 1 ist zur verstellbaren Lagerung von Positioniermitteln mehrfach ausgespart. Dabei umfassen die Positioniermittel beispielsweise Positionierelemente 3 und 4 sowie Betätigungselemente 6 und 7, mit denen die Positionierelemente 3 und 4 am Grundkörper 2 einstellbar sind. Das Positionierelement 3 ist über ein Verbindungselement 12 mit dem Betätigungselement 6 verbunden. Dabei greift das Verbindungselement 12 in Führungsabschnitte 2p des Grundkörpers 2 ein, an denen das Verbindungselement 12 zusammen mit dem Positionierelement 3 und dem Betätigungselement 6 in den gegensätzlichen Richtungen A verschiebbar ist. An Schwenkbewegungen des Betätigungselements 7 in Richtungen S ist das in einem Aufnahmeschacht 2m verschiebbar gelagerte Positionierelement 4 gekoppelt, das sich entsprechend in Richtungen B verschieben lässt.
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Am Positionierelement 4 ist ein erhöhter Abschnitt 4f ausgebildet, der an einer Anschlagfläche zwei Riegel 4j aufweist. Ein Federarm 4e drückt das Positionierelement 4 in Richtung einer Öffnung 2g des Aufnahmeschacht 2m.
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Am Verbindungselement 12 ragt ein Führungsabschnitt 12c nach unten in den Grundkörper 2 hinein und ist dabei vor dem erhöhten Abschnitt 4f des Positionierelements 4 angeordnet. Der Führungsabschnitt 12c weist eine Anschlagfläche 12b auf, in der zwei Ausnehmungen 12e bereitgestellt sind, die auf die Riegel 4j des Positionierelements 4 abgestimmt sind.
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Ein wesentlicher Unterschied der Positioniervorrichtung 1 der 5 und 6 zum ersten Ausführungsbeispiel besteht darin, dass die Positionierelemente 3 und 4 derart ausgebildet sind, dass das Positionierelement 3 in zwei unterschiedlichen Grundstellungen fixierbar ist.
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Die 5 zeigt das Positionierelement 3 in einer ersten Grundstellung, bei der das Positionierelement 4 vom Verbindungselement 12 vollständig überdeckt ist. Dabei greifen beide Riegel 4j des Positionierelements 4 in jeweils eine der Ausnehmungen 12e des Führungsabschnitts 12c des Verbindungselements 12 ein.
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Eine zweite Grundstellung des Positionierelements 3 ist in 6 gezeigt. Bei einem senkrechten Blick auf die Oberseite der Positioniervorrichtung 1 ist das Positionierelement 4 und der Aufnahmeschacht 2m des Grundkörpers 2 nur noch teilweise vom Verbindungselement 12 verdeckt, wobei das Betätigungselement 6, das Verbindungselement 12 und das Positionierelement 3 im Vergleich zu 5 ein Stück weit nach rechts bezüglich des Grundkörpers 2 verschoben sind. Die Anschlagfläche 12b liegt nur noch teilweise am erhöhten Abschnitt 4f an. Daher ist die zweite Grundstellung nur durch den rechten Riegel 4j des Positionierelements 4 fixiert, der in die linke Ausnehmung 12e des Verbindungselements 12 eingreift.
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Das Verbindungselement 12 und das Positionierelement 3 können aus den zwei Grundstellungen in derselben Weise entriegelbar sein, die für das vorhergehende Ausführungsbeispiel beschrieben ist. Durch zwei fixierbare Grundstellungen lässt sich die Positioniervorrichtung 1 vorteilhaft für unterschiedliche Montagebedingungen an verschiedenen bewegbaren Möbelteilen bzw. an verschiedenen Möbeln vorbereiten, um eine vergleichsweise schnellere und effizientere Fertigung zu ermöglichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Positioniervorrichtung
- 2
- Grundkörper
- 2a
- Abschnitt
- 2b
- Loch
- 2c
- Anschlagfläche
- 2d
- Unterseite
- 2e
- Oberseite
- 2f
- Öffnung
- 2g
- Öffnung
- 2h
- Öffnung
- 2j
- Öffnung
- 2k
- Öffnung
- 2m
- Aufnahmeschacht
- 2n
- Zahnreihe
- 2p
- Führungsabschnitt
- 2q
- Aufnahmeschacht
- 2r
- Zapfen
- 3
- Positionierelement
- 4
- Positionierelement
- 4a
- Block
- 4b
- Seitenfläche
- 4c
- Vorsprung
- 4d
- Zahnreihe
- 4e
- Federarm
- 4f
- Abschnitt
- 4g
- Anschlagfläche
- 4h
- Riegel
- 4j
- Riegel
- 4k
- Ausnehmung
- 5
- Positionierelement
- 5a
- Klammer
- 6
- Betätigungselement
- 7
- Betätigungselement
- 7a
- Hebelarm
- 7b
- Hebelarm
- 8
- Betätigungselement
- 10
- Auszugsschiene
- 10a
- Schienenabschnitt
- 10b
- Schienenabschnitt
- 10c
- Schienenabschnitt
- 10d
- Endabschnitt
- 10e
- Stirnkante
- 10f
- Ausnehmung
- 10g
- Anschlaglasche
- 11
- Zahnreihe
- 12
- Verbindungsabschnitt
- 12a
- Ausnehmung
- 12b
- Anschlagfläche
- 12c
- Führungsabschnitt
- 12d
- Rastelement
- 12e
- Ausnehmung