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Die
Erfindung betrifft einen Flaschenträger zum Einstellen
einer Gruppe von bevorzugt zwei bis vier Flaschen, aus mindestens
einem Zuschnitt eines faltbaren Flachmaterials mit einer Flaschenträgerwand
mit einer Eingriffsöffnung, einer Bodenwandfläche,
und einer Flaschenbodeneinstellfaltung des Zuschnittes sowie einen
einteiligen Zuschnitt aus einem Flachmaterial zum Zusammenfalten
zur Ausbildung des Flaschenträgers.
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Derartige
Flaschenträger werden als Flaschenträger des Korbtyps
bezeichnet.
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Derartige
Flaschenträger werden als Verpackung von z. B. Bierflaschen
verwendet. Dabei kann eine Gruppe von z. B. drei Flaschen zu einer
Verpackungseinheit, d. h. einem Flaschengebinde, in dem Flaschenträger
verpackt sein. Der Zuschnitt wird aus dem Flachmaterial ausgeschnitten
oder ausgestanzt. Das Flachmaterial ist üblicherweise als
ein Kartonmaterial ausgebildet. Der Zuschnitt aus diesem Kartonmaterial
wird durch Falten zu dem Flaschenträger zusammengefügt
und ist über verschiedene Klebestellen derart zusammengeklebt,
dass ein korbartiger Flaschenträger entsteht, in dessen
Flaschenbodeneinstellfaltung die Flaschen wie in eine oben offene Schachtel
eingestellt sind. Als Flaschenbodeneinstellfaltung wird ein aus
dem Flachmaterial zusammengefalteter Bereich des Flaschenträgers
bezeichnet, in den die Flaschen mit ihren Flaschenböden
eingestellt werden bzw. sind. Die Eingriffsöffnung ist dazu
vorgesehen, dass der Flaschenträger mit einer Hand gegriffen
werden kann. Das Kartonmaterial muss dabei eine ausreichende Stärke
aufweisen, damit es beim Tragen der Verpackungseinheit nicht an den
Eingriffsöffnungen ausreißt. Üblicherweise
weist das Kartonmaterial dazu eine Grammstur von ca. 500 Gramm pro
Quadratmeter, z. B. 490 Gramm pro Quadratmeter, auf.
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Aus
der
DE 600 15 094
T2 ist ein gattungsgemäßer Flaschenträger
bekannt. Bei diesem Flaschenträger ist die Flaschenbodeneinstellfaltung ähnlich
einer oben offenen Schachtel ausgeführt. Die Flaschen werden
durch die Seitenwände dieser Schachtel zusammengehalten.
Das Trennwandteil dient lediglich zur Bereitstellung der Eingriffsöffnung. Um
die Flaschen sicher in diesem Flaschenträger zu halten,
müssen die Seitenwände eine relativ große Höhe
aufweisen.
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Die
Flaschen werden so in wesentlichen Teilen von den Seitenwänden
verdeckt. Dadurch können die üblicherweise flaschenbodennah
aufgeklebten Etiketten der Flaschen nur noch teilweise oder gar
nicht gelesen werden, da sie von der Flaschenbodeneinstellfaltung
in wesentlichen Teilen verdeckt sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenträger
und einen Zuschnitt zu dessen Ausbildung bereitzustellen, welche
Nachteile des Standes der Technik vermeiden, insbesondere wobei die
im Flaschenträger eingestellten Flaschen möglichst
weitgehend vom Flaschenträger unverdeckt bleiben.
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Diese
Aufgabe wird durch den Flaschenträger und den Zuschnitt
nach den Ansprüchen gelöst. Die abhängigen
Ansprüche stellen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung dar.
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Ein
erfindungsgemäßer Flaschenträger zum Einstellen
einer Gruppe von Flaschen ist bevorzugt aus einem erfindungsgemäßen
einteiligen Zuschnitt aus einem faltbaren Flachmaterial zusammengefaltet.
Der Flaschenträger weist eine oben offene Flaschenbodeneinstellfaltung,
entsprechend einem Flaschenträger vom Korbtyp, auf.
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Ein
erfindungsgemäßer Flaschenträger eignet
sich zum Einstellen einer Gruppe von bevorzugt zwei bis vier Flaschen
und ist aus mindestens einem Zuschnitt eines faltbaren Flachmaterials
zusammengefaltet. Es ist eine Flaschenträgerwand mit einer Eingriffsöffnung,
eine Bodenwandfläche und eine Flaschenbodeneinstellfaltung
des Zuschnittes vorgesehen. Die Flaschenbodeneinstellfaltung ist
ein aus dem Zuschnitt zusammengefalteter Bereich, der sich zum Einstellen
von Flaschen, insbesondere von deren Flaschenböden, eignet.
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Erfindungsgemäß ist
an einem bodenwandflächenabgewandten Bereich der Flaschenträgerwand
eine Flaschenhalsfixierungsteilfläche des Flachmaterials
angelenkt, wobei in der Flaschenhalsfixierungsteilfläche
mindestens ein Loch als eine Flaschenhalsaufnahmeöffnung
vorgesehen ist. Dadurch werden in den Flaschenträger eingestellte
Flaschen im Bereich ihres Flaschenbodens und im Bereich ihrer Flaschenhälse
an der Flaschenträgerwand gehalten.
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Durch
das Halten der Flaschen im Bereich ihrer Flaschenhälse
kann die Flaschenbodeneinstellfaltung in ihrer Höhe sehr
kurz ausgeführt werden. Die Flaschen können durch
das Halten der Flaschenhälse nicht aus der Flaschenbodeneinstellfaltung
herauskippen. Es ist so möglich, die Flaschenbodeneinstellfaltung
derart auszuführen, dass die Flaschen nahezu unverdeckt
im Flaschenträger gehalten werden, insbesondere dass deren
Etiketten nicht durch die Flaschenbodeneinstellfaltung verdeckt
werden. Die Flaschenträgerwand kann auch beidseitig bedruckt
werden, wobei nach Entnehmen der Flaschen auch die Bedruckung der
Flaschenträgerwand hinter den Flaschen offen liegt, da
die Flaschenträgerwand beim Entnehmen der Flaschen nicht
beschädigt werden muss.
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Bevorzugt
weist die Flaschenhalsfixierungsteilfläche für
jede einzustellende Flasche ein separates Loch als Flaschenhalsaufnahmeöffnung
auf. Dadurch werden die Flaschen besonders gut fixiert und restliche
eingestellte Flaschen behalten diese Fixierung auch nach Entnahme
einer oder mehrerer Flaschen.
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Sehr
vorteilhaft ist die Flaschenhalsfixierungsteilfläche aus
dem Bereich des Flachmaterials ausgeschnitten oder ausgestanzt,
aus dem die Flaschenträgerwand ausgebildet ist. Dadurch
ist eine besonders kostengünstige Herstellung des Flaschenträgers
möglich, da für die Flaschenhalsfixierungsteilfläche
kein zusätzliches Flachmaterial benötigt wird.
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Zur
Verbesserung der Stabilität des Flaschenträgers
kann die Flaschenträgerwand zumindest im Bereich der Eingriffsöffnung
doppellagig ausgeführt sein.
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Besonders
bevorzugt weist die Flaschenbodeneinstellfaltung eine eine Flaschenbodenaufnahmeöffnung
aufweisende Flaschen bodenfixierungsteilfläche auf. Die
Flaschenbodeneinstellfaltung muss dann nicht in komplizierter Weise
wie eine offene Schachtel ausgeführt sein. Sie kann einfach
ringartig mit offenen Stirnseiten zusammengefaltet sein. Besonders
vorteilhaft weist dabei die Flaschenbodenfixierungsteilfläche
für jede einzustellende Flasche ein separates Loch als
Flaschenbodenaufnahmeöffnung auf. Die Flaschenböden
können dann passgenau in den Löchern gehalten
werden, wobei die Flaschen selbst zur Stabilisierung des Flaschenträgers
beitragen.
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Eine
besonders einfache ringartige Ausführung der Flaschenbodeneinstellfaltung
des erfindungsgemäßen Flaschenträgers
kann sich ergeben, wenn die Flaschenbodeneinstellfaltung aus mehreren,
im Wesentlichen rechteckigen Teilflächen des Flachmaterials
ausgebildet ist, wobei die Teilflächen jeweils über
Langkanten der Teilflächen ausbildende Abknickkanten aneinander
angelenkt sind und wobei eine der Teilflächen die Flaschenbodenfixierungsteilfläche
und eine weitere der Teilflächen die Bodenwandfläche
ausbilden.
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Dabei
kann die Flaschenträgerwand aus einer unteren Teilflaschenträgerwand
und einer oberen Teilflaschenträgerwand ausgebildet sein.
Die untere Teilflaschenträgerwand ist dann durch eine der
Teilflächen der Flaschenbodeneinstellfaltung ausgebildet
und die obere Teilflaschenträgerwand ist über eine
eine Langkante der Flaschenbodenfixierungsteilfläche ausbildende
Abknickkante an die Flaschenbodenfixierungsteilfläche angelenkt.
Derart kann die ringartige Ausführung der Flaschenbodeneinstellfaltung
einfach an die Flaschenträgerwand angeschlossen werden,
ohne dass mehrere Teilzuschnitte verwendet werden.
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Zum
Zusammenkleben der ringartigen Ausgestaltung der Flaschenbodeneinstellfaltung
des Flaschenträgers kann unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche
zumindest in einem Teilbereich eine innere Flachmateriallage geklebt
sein. De Flaschenbodeneinstellfaltung ist dann in dem Teilbereich
doppellagig ausgeführt. Die innere Flachmateriallage ist dabei über
eine eine Langkante der unteren Teilflaschenträgerwand
ausbildende Abknickkante an die untere Teilflaschenträgerwand
angelenkt, so dass von der inneren Flachmateriallage ein Klebefalz
ausgebildet wird.
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Zur
weiteren Stabilisierung des erfindungsgemäßen
Flaschenträgers kann die Flaschenbodenaufnahmeöffnung
an die obere Teilflaschenträgerwand angrenzen und ein Bereich
des Flachmaterials, der zur Ausbildung der Flaschenbodenaufnahmeöffnung
aus der Flaschenbodenfixierungsteilfläche ausgeschnitten
oder ausgestanzt ist, einen Klebefalz ausbilden. Dieser Klebefalz
ist dann mit der unteren Teilflaschenträgerwand und/oder
der Bodenwandfläche verklebt.
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Besonders
einfach und kostengünstig lässt sich der erfindungsgemäße
Flaschenträger herstellen, wenn der Zuschnitt als einteiliger
Zuschnitt ausgeführt ist, also wenn nicht mehrere separate
Zuschnitte zum Ausbilden des Flaschenträgers verwendet
werden.
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Ein
derartiger erfindungsgemäßer einteiliger Zuschnitt
aus einem Flachmaterial zum Ausbilden eines erfindungsgemäßen
Flaschenträgers weist die nachfolgenden Merkmale auf.
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Der
Zuschnitt weist im Wesentlichen rechteckige Teilflächen
auf, zum Ausbilden einer unteren Teilflaschenträgerwand
und einer oberen Teilflaschenträgerwand mit einer Eingriffsöffnung
und zum Ausbilden einer Flaschenbodeneinstellfaltung mit einer Flaschenbodenfixierungsteilfläche
mit einer daraus ausgeschnittenen oder ausgestanzten Flaschenbodenaufnahmeöffnung.
Aus der zur Ausbildung der oberen Teilflaschenträgerwand
vorgesehenen Teilfläche ist eine Flaschenhalsfixierungsteilfläche
mit einer Flaschenhalsaufnahmeöffnung ausgeschnitten oder ausgestanzt,
die über eine Abknickkante mit der oberen Teilflaschenträgerwand
verbunden ist. Eine zum Ausbilden der Flaschenbodenfixierungsteilfläche
vorgesehene Teilfläche ist über eine ihrer Langkanten mit
der Teilfläche zum Ausbilden der oberen Teilflaschenträgerwand
verbunden und eine zum Ausbilden einer Bodenwandfläche
vorgesehen Teilfläche ist über eine ihrer Langkanten
mit der Teilfläche zum Ausbilden der unteren Teilflaschenträgerwand
verbunden.
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Bevorzugt
ist an einer Langkante der zur Ausbildung der unteren Teilflaschenträgerwand
vorgesehenen Teilfläche ein Klebefalz zum Ausbilden einer
unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche zu klebenden
Flachmateriallage vorgesehen.
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Die
Flaschenbodenaufnahmeöffnung kann an die zur Ausbildung
der oberen Teilflaschenträgerwand vorgesehene Teilfläche
angrenzen, wobei innerhalb der Flaschenbodenaufnahmeöffnung
dann ein zum Ausbilden eines Klebefalzes vorgesehener Bereich des
Flachmaterials vorgesehen sein kann. Der Klebefalz ist dann zum
Verkleben mit dem zur Ausbildung der unteren Teilflaschenträgerwand und/oder
der Bodenwandfläche vorgesehenen Teilbereiche vorgesehen.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Flaschengebinde mit einem
erfindungsgemäßen Flaschenträger und
einer Anzahl von Flaschen sind die Flaschen mit ihren Flaschenböden
in die Flaschenbodeneinstellfaltung eingestellt und die Flaschen
sind mit ihren Flaschenhälsen durch die Flaschenhalsaufnahmeöffnung
durchgesteckt.
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Dabei
können zwei erfindungsgemäße Flaschenträger
vorgesehen sein, wobei die Flaschenträger derart aneinander
befestigt sind, dass die Flaschenträger mit den flaschenabgewandten
Oberflächen ihrer Flaschenträgerwand flächig
aneinander angrenzen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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Die 1a und 1b zeigen
ein Flaschengebinde mit einem erfindungsgemäßen
Flaschenträger jeweils in einer unterschiedlichen Ansicht.
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Die 2 zeigt
einen einteiligen Zuschnitt zum Ausbilden eines Flaschenträgers
gemäß der 1a und 1b.
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Die
Figuren der Zeichnungen zeigen den erfindungsgemäßen
Gegenstand stark schematisiert und sind nicht maßstäblich
zu verstehen. Die einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind so dargestellt, dass ihr Aufbau gut gezeigt werden
kann.
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In
den 1a und 1b ist
ein Flaschengebinde mit einem erfindungsgemäßen
Flaschenträger 2 und drei Flaschen 4 jeweils
in einer unterschiedlichen Ansicht dargestellt. In 1a ist
eine perspektivische Ansicht dargestellt. Zwei der Flaschen 4 sind
in den Flaschenträger 2 eingestellt. Eine der
Flaschen 4 ist zur besseren Darstellbarkeit des Flaschenträgers 2 aus
dem Flaschenträger 2 entnommen dargestellt, was durch
einen Pfeil symbolisch dargestellt ist. Der Flaschenträger 2 ist
aus einem einteiligen erfindungsgemäßen Zuschnitt
aus einem Flachmaterial, d. h. z. B. aus Karton zusammengefaltet.
Verdeckte Ränder des Zuschnittes sind in der Figur durch
gestrichelte Linien eingezeichnet.
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Der
Flaschenträger 2 weist eine Flaschenträgerwand 5 mit
einer Eingriffsöffnung 6 und eine aus einem Teil
des Zuschnittes zusammengefaltete Flaschenbodeneinstellfaltung 10 auf.
Eine Bodenwandfläche 11 ist Teil der Flaschenbodeneinstellfaltung 10.
Die Flaschenträgerwand 5 ist doppellagig ausgeführt,
wobei ein Flaschenträgerwandverstärkungsfalz 13 flächig
mit der Flaschenträgerwand 5 verklebt ist. Dazu
ist der Flaschenträgerwandverstärkungsfalz 13 an
einer oberen Kante der Flaschenträgerwand 5 angelenkt
und an der oberen Kante derart umgeknickt, dass er flächig
auf die flaschenabgewandte Seite der Flaschenträgerwand 5 geklebt
werden kann.
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An
einem bodenwandflächenabgewandten Bereich der Flaschenträgerwand 5 ist
eine Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 des Flachmaterials
angelenkt. Die Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 ist
aus dem Bereich des Flachmaterials ausgeschnitten oder ausgestanzt,
aus dem die Flaschenträgerwand 5 ausgebildet ist.
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In
der Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 sind drei
Löcher als eine Flaschenhalsaufnahmeöffnung 17 vorgesehen,
durch die die Flaschenhälse der eingestellten Flaschen 4 durchgeführt
sind. Dadurch werden die in den Flaschenträger 2 eingestellten
Flaschen 4 im Bereich ihres Flaschenbodens und im Bereich
ihrer Flaschenhälse an der Flaschenträgerwand 5 gehalten.
Der Lochdurchmesser der Löcher ist dazu an den Flaschenhalsdurchmesser
der Flaschen 4 angepasst, d. h. die Durchmesser entsprechen
sich im Wesentlichen.
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Die
Flaschenbodeneinstellfaltung 10 ist aus mehreren im Wesentlichen
rechteckigen Teilflächen des Flachmaterials ausgebildet.
Dabei sind die Teilflächen jeweils über Langkanten
der Teilflächen ausbildende Abknickkanten aneinander angelenkt.
Eine der Teilflächen bildet eine Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 aus
und eine weitere der Teilflächen bildet die Bodenwandfläche 11 aus.
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In
der Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 sind
drei separate Löcher als eine Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22 vorgesehen.
Die Flaschenböden der eingestellten Flaschen 4 sind
jeweils in eines dieser Löcher eingeschoben. Um die Flaschenböden gut
zu fixieren, ist der Durchmesser der Löcher an den Durchmesser
der Flaschenböden angepasst, d. h. die Durchmesser entsprechen
sich im Wesentlichen.
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Unter
die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 ist eine
innere Flachmateriallage 24 geklebt, derart, dass die Flaschenbodeneinstellfaltung 10 im
Bereich der Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 doppellagig
ausgeführt ist.
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Die
Flaschenträgerwand 5 ist aus einer unteren Teilflaschenträgerwand 26 und
einer oberen Teilflaschenträgerwand 27 zusammengesetzt.
Die untere Teilflaschenträgerwand 26 ist von einer
der Teilflächen der Flaschenbodeneinstellfaltung 10 ausgebildet.
Die obere Teilflaschenträgerwand 27 ist über eine
eine Langkante der Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 ausbildende
Abknickkante an die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 angelenkt.
Die Eingriffsöffnung 6 ist dabei in der oberen
Teilflaschenträgerwand 27 angeordnet.
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Die
unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 geklebte
innere Flachmateriallage 24 ist über eine eine
Langkante der unteren Teilflaschenträgerwand 26 ausbildende
Abknickkante an die untere Teilflaschenträgerwand 26 angelenkt.
Dabei grenzt die Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22,
bzw. grenzen deren Löcher, an die obere Teilflaschenträgerwand 27 an.
Jeweils ein Bereich des Flachmaterials der zur Ausbildung der Löcher
der Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22 aus der Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 ausgeschnitten
oder ausgestanzt ist, bildet einen Klebefalz 30 aus. Diese
Klebefalze 30 sind mit der unteren Teilflaschenträgerwand 26 und der
Bodenwandfläche 11 verklebt. Dazu sind die Klebefalze 30 durch Öffnungen
in der unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 geklebten
inneren Flachmateriallage 24 geführt. Diese Öffnungen
entsprechen in ihrer Ausgestaltung der Form der Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22.
Derart sind die obere und die untere Teilflaschenträgerwand 26,27 steif
miteinander verbunden.
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In 1b ist
eine Seitenansicht einer Stirnseite des erfindungsgemäßen
Flaschenträgers 2 mit eingestellten Flaschen 4 dargestellt.
Die aneinander geklebten Teilflächen sind dabei zur besseren
Erkennbarkeit beabstandet gezeichnet. Dabei ist gut zu erkennen,
wie die einzelnen Teilflächen des Zuschnittes zur Ausbildung
des Flaschenträgers 2 gefaltet und gegebenen falls,
also dort, wo Teilflächen übereinander zu liegen
kommen, zusammengeklebt sind. Die Stirnseite der Flaschenbodeneinstellfaltung 10 ist
offen ausgestaltet, d. h. dort ist keine Wandfläche vorgesehen.
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Die
obere Teilflaschenträgerwand 27 ist über eine
Umknickkante mit dem Flaschenträgerwandverstärkungsfalz 13 verbunden.
Im Bereich der Eingriffsöffnung ist ein Griffverstärkungsfalz 40 angelenkt. Die
Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 ist an der oberen
Teilflaschenträgerwand 27 angelenkt und daraus
ausgeschnitten bzw. ausgestanzt. Die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 ist über
eine eine Abknickkante ausbildende Langkante an die obere Teilflaschenträgerwand 27 angelenkt.
Die Bodenwandfläche 11 ist an der der letztgenannten
Langkante gegenüberliegenden Langkante der Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 an
die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 angelenkt.
Die Bodenwandfläche 11 wird dabei von zwei gegeneinander
abgwinkelten Teilflächen ausgebildet. Die untere Teilflaschenträgerwand 26 ist über
eine Abknickkante mit der Bodenwandfläche 11 verbunden.
An einer oberen Langkante der unteren Teilflaschenträgerwand 26 ist
die unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche 20 geklebte
innere Flachmateriallage 24 angelenkt. Die aus den Flachmaterialbereichen
der Flaschenbodenaufnahmeöffnung ausgebildeten Klebefalze 30 sind
durch die innere Flachmateriallage 24 durchgeführt
und mit der unteren Teilflaschenträgerwand 26 sowie
der Bodenwandfläche 11 verklebt.
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In 2 ist
ein erfindungsgemäßer einteiliger Zuschnitt 50 zum
Ausbilden eines Flaschenträgers gemäß der 1a und 1b dargestellt.
Zusammenhängende Linien in der Figur stellen Ränder oder
Einschnitte des Zuschnittes dar. Die beim Zusammenfalten des Zuschnittes
zu dem Flaschenträger zum Abknicken, also zum Ausbilden
von Abknickkanten oder Umknickkanten, vorgesehenen Bereiche sind
mit gestrichelten Linien eingezeichnet.
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Der
Zuschnitt 50 weist im Wesentlichen rechteckige Teilflächen 51, 52, 53, 54 zum
Ausbilden der unteren Teilflaschenträgerwand und der oberen Teilflaschenträgerwand
mit einer Eingriffsöffnung 6 und zum Ausbilden
einer Flaschenbodeneinstellfaltung auf. Dabei umfasst die Flaschenbodeneinstellfaltung
eine Flaschenbodenfixierungsteilfläche mit einer daraus
ausgeschnittenen oder ausgestanzten Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22.
Aus der zur Ausbildung der oberen Teilflaschenträgerwand
vorgesehenen Teilfläche 51 ist die Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 mit
einer drei Löcher aufweisenden Flaschenhalsaufnahmeöffnung 17 ausgeschnitten
oder ausgestanzt. Die Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 ist über
eine Abknickkante mit der die obere Teilflaschenträgerwand
ausbildenden Teilfläche 51 verbunden. An einer
oberen Kante 60 ist die Teilfläche 51 der
oberen Teilflaschenträgerwand mit dem Flaschenträgerwandverstärkungsfalz 62 verbunden.
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Eine
zum Ausbilden der Flaschenbodenfixierungsteilfläche vorgesehene
Teilfläche 52 ist über eine ihrer Langkanten 64 mit
der Teilfläche 51 zum Ausbilden der oberen Teilflaschenträgerwand
verbunden und eine zum Ausbilden der Bodenwandfläche vorgesehene
Teilfläche 53 ist über eine ihrer Langkanten
mit der Teilfläche 54 zum Ausbilden der unteren
Teilflaschenträgerwand verbunden. Die zum Ausbilden der
Bodenwandfläche vorgesehene Teilfläche 53 ist
dabei durch einen Abknickbereich 66 unterteilt, so dass
die Bodenwandfläche nach dem Zusammenfalten des Flaschenträgers
aus zwei gegeneinander abgewinkelten Teilflächen besteht.
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An
einer Langkante der zur Ausbildung der unteren Teilflaschenträgerwand
vorgesehenen Teilfläche 54 ist ein Klebefalz 68 zum
Ausbilden einer unter die Flaschenbodenfixierungsteilfläche
zu klebenden Flachmateriallage vorgesehen. Dieser Klebefalz 68 weist
der Flaschenbodenaufnahmeöffnung in ihrer Form entsprechende
Löcher auf. Der zum Verkleben vorgesehene Bereich ist schraffiert
eingezeichnet. Die Löcher 22 der Flaschenbodenaufnahmeöffnung
grenzen an die zur Ausbildung der oberen Teilflaschenträgerwand
vorgesehene Teilfläche 51 an, wobei innerhalb
der Flaschenbodenaufnahmeöffnung 22, d. h. der
diese ausbildenden Löcher, jeweils ein zum Ausbilden eines
Klebefalzes 30 vorgesehener Bereich des Flachmaterials
vorgesehen ist. Diese Bereiche bilden Fortsätze an der
oberen Teilflaschenträgerwand aus. Die letztgenannten Klebefalze 30 sind
zum Verkleben mit dem zur Ausbildung der unteren Teilflaschenträgerwand
und/oder der Bodenwandfläche vorgesehenen Teilflächen 54, 53 vorgesehen.
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Der
erfindungsgemäße Flaschenträger kann die
in ihm zu transportierenden Flaschen sicher und lagestabil aufnehmen
und gleichzeitig sind die in den Flaschenträger eingestellten
Flaschen gut und nahezu vollumfänglich einsehbar. Die Flaschenträgerwand
ist für Informationen zu den transportierten Flaschen gut
nutzbar und gleichzeitig lässt sich der Flaschenträger
sicher greifen und bei Bedarf können zwei der erfindungsgemäßen
Flaschenträger z. B. im Griffbereich aneinander gekoppelt
werden.
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Vorgeschlagen
wird ein Flaschenträger 2 zum Einstellen einer
Gruppe von bevorzugt zwei bis vier Flaschen 4, aus mindestens
einem Zuschnitt 50 eines faltbaren Flachmaterials mit
- – einer Flaschenträgerwand 5 mit
einer Eingriffsöffnung 6,
- – einer Bodenwandfläche 11, und
- – einer Flaschenbodeneinstellfaltung 10 des
Zuschnittes 50.
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Dabei
ist an einem bodenwandflächenabgewandten Bereich der Flaschenträgerwand 5 eine
Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 des Flachmaterials angelenkt,
wobei in der Flaschenhalsfixierungsteilfläche 15 mindestens
ein Loch als eine Flaschenhalsaufnahmeöffnung 17 vorgesehen
ist, derart, dass in den Flaschenträger 2 eingestellte
Flaschen 4 im Bereich ihres Flaschenbodens und im Bereich
ihrer Flaschenhälse an der Flaschenträgerwand 5 gehalten werden.
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Die
Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend angegebenen
Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten
denkbar, welche auch bei grundsätzlich anders gearteter
Ausführung von den Merkmalen der Erfindung Gebrauch machen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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