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DE202009015783U1 - Antriebseinheit für ein Schwerlasttransportsystem - Google Patents

Antriebseinheit für ein Schwerlasttransportsystem Download PDF

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DE202009015783U1
DE202009015783U1 DE200920015783 DE202009015783U DE202009015783U1 DE 202009015783 U1 DE202009015783 U1 DE 202009015783U1 DE 200920015783 DE200920015783 DE 200920015783 DE 202009015783 U DE202009015783 U DE 202009015783U DE 202009015783 U1 DE202009015783 U1 DE 202009015783U1
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drive
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Abstract

Antriebseinheit (3) für ein Transportfahrwerk (1) umfassend eine Tragstruktur (11, 43), ein Treibrad (17), und einen Antriebsmotor (21), wobei das Treibrad (17) von dem Antriebsmotor (21) antreibbar ist, und Verbindungsmittel (13) zum Befestigen der Antriebseinheit (3) an einem Transportfahrwerk (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) in vertikaler Richtung relativ zu dem Transportfahrwerk (1) bewegbar angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebseinheit für ein Transportfahrwerk, wie es beispielsweise von der Georg Kramp GmbH und Co. KG unter der Typenbezeichnung L20 oder L30 seit Jahren erfolgreich am Markt vertrieben wird.
  • Dieses lenkbare Transportfahrwerk vom Typ L20 oder L30 weist einen zentralen Drehteller auf, der mit dem Rahmen des Transportfahrwerks drehfest verbunden ist. Dieser Drehteller nimmt die zu transportierende Last auf und überträgt deren Gewichtskraft über ein Axiallager auf den Rahmen des Transportfahrwerks. An diesem Transportfahrwerk, das im Wesentlichen aus zwei parallelen, kräftig dimensionierten Vierkantrohren besteht, sind zwei Gruppen von Lastrollen befestigt. Die Lastrollen sind pendelnd an dem Rahmen des Transportfahrwerks befestigt, um Bodenunebenheiten ausgleichen zu können, ohne dass einzelne der Lastrollen unzulässig überlastet werden.
  • Aus der DE 10 2005 049 194 A1 ist ein Schwerlasttransportsystem mit einem oder mehreren elektrischen Antriebsmotoren bekannt, die jeweils eine Treibrad antreiben. Nachteilig an diesem System ist, dass die Lastaufteilung zwischen den Lastrollen und dem Treibrad aufgrund der statischen Unbestimmtheit des Systems in nicht vorhersehbarer Weise erfolgt. Dies kann dazu führen, dass die Treibräder entweder überlastet werden oder die zur reibschlüssigen Übertragung der Antriebsleistung erforderliche Anpresskraft nicht vorhanden ist. Beides führt zu nicht akzeptablen Unsicherheiten und Gefahren beim Transport schwerer Lasten.
  • Aus der DE 203 11 472 U1 ist eine Deichsel mit elektrischem Antrieb bekannt. Bei diesem System wird die zur Übertragung der Antriebsleistung erforderliche Anpresskraft von einer die Deichsel führenden Person aufgebracht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schwerlasttransportsystem bereitzustellen, das die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermeidet und eine verbesserte Eignung zum Transport schwerster Lasten aufweist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Antriebseinheit mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Dadurch wird sichergestellt, dass die Treibräder der Antriebseinheiten stets mit einer ausreichenden Anpresskraft gegen den Fußboden gepresst werden, so dass die Antriebsleistung auch bei unebenem Boden sicher und übertragen werden kann. Außerdem wird eine Überlastung der Treibräder wirkungsvoll verhindert.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen Antriebseinheit und Transportfahrwerk mindestens eine Federeinrichtung vorhanden, welche die erforderliche Anpresskraft, mit der das Treibrad auf den Boden gedrückt werden muss, von dem Transportfahrwerk auf die Antriebseinheit überträgt.
  • Dadurch ist sichergestellt, dass unabhängig von der auf dem Transportfahrwerk geladenen Last, stets eine ausreichend große Anpresskraft vorhanden ist. Andererseits begrenzt die Federeinrichtung auch die auf das Treibrad wirkende Radialkraft und schützt es somit wirksam vor Überlastungen.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Verbindungsmittel einen Grundträger, eine Lageraufnahme und einen Lagerbolzen umfassen, und dass der Lagerbolzen drehbar in der Lageraufnahme gelagert ist, und dass die Lageraufnahme in dem Grundträger in vertikaler Richtung verschiebbar aufgenommen ist.
  • Dadurch, dass die Antriebseinheit drehbar in einem Drehlager gelagert ist, dessen Drehachse parallel zur Drehachse des Treibrads beziehungsweise der Lastrollen verläuft, und bei dem die Lageraufnahme in vertikaler Richtung verschiebbar aufgenommen ist, kann zusätzlich noch zu den oben beschrieben Vorteilen erreicht werden, dass das Transportfahrwerk relativ zu der Antriebseinheit pendeln kann, so dass auch bei sehr unebenem Boden die Antriebskraft stets aufgebracht werden kann.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung stützt sich die Federeinrichtung einenends an den Grundträger und anderenends mindestens mittelbar an der Tragstruktur der Antriebseinheit ab. Dadurch ist es möglich, die Anpresskraft direkt von dem Transportfahrwerk auf die innerhalb des Verbindungsmittels angeordnete Federeinrichtung zu übertragen. Dabei kann die Federeinrichtung durch ein Paket von Federn, eine oder mehrere Spiralfedern und/oder eine oder mehrere Blattfedern umfassen. Welcher dieser an sich bekannten Bauformen im Einzelfall der Vorzug gegeben wird, hängt von den anderen konstruktiven Randbedingungen ab.
  • Besonders vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang häufig der Einsatz eines Pakets von Federn, da diese Federn auf sehr kleinen Raum eine sehr große Federkraft aufbringen können und außerdem beim Versagen einer einzelnen Feder die Funktionsfähigkeit der Antriebseinheit nicht nennenswert beeinträchtigt wird. Ein solches Paket von Federn ist daher sehr robust und zuverlässig.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Federeinrichtung zu beiden Seiten des aus der Lageraufnahme und dem Lagerbolzen gebildeten Drehlagers angeordnet ist. Dann nämlich ist sichergestellt, dass in den Grenzen, die durch den Federweg der Federeinrichtung vorgegeben ist, dass die Antriebseinheit einerseits um die Drehachse des Lagerbolzens pendeln kann und andererseits trotzdem die erforderliche Anpresskraft zwischen Treibrad und Boden stets gewährleistet ist. Auch dies trägt zur Praxistauglichkeit der erfindungsgemäßen Antriebseinheit wesentlich bei.
  • Damit die Verbindungsmittel einfach und trotzdem sehr belastbar mit dem Transportfahrwerk verbunden werden können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verbindungsmittel zwei beabstandet zueinander angeordnete Vorsprünge umfassen, und dass die Vorsprünge mit komplementär geformten Aufnahmen des Transportfahrwerks formschlüssig verbindbar sind. Eine besonders einfache und trotzdem sehr funktionstüchtige Ausführung sieht vor, dass die an dem Rahmen des Transportfahrwerks ohnehin vorhandenen seitlich offenen Vierkant und parallel zueinander angeordneten Vierkantrohre als Aufnahmen genutzt werden und in diese Aufnahmen Vorsprünge, sei es in Form der Verbindungsmittel formschlüssig eingeführt werden. Zusätzlich kann es noch erforderlich sein, diese formschlüssige Verbindung durch eine Schraube, einen Bolzen oder einen Splint zu sichern.
  • Wichtig ist jedoch, dass sowohl die Antriebskraft, als auch die zum Anpressen des Treibrads erforderliche Anpresskraft zwischen der Antriebseinheit und dem Transportfahrwerk und umgekehrt übertragen werden kann.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Antriebseinheit mindestens drei, bevorzugt jedoch vier federbelastete Stützräder umfasst, die an den äußeren Ecken der Antriebseinheit angeordnet sind und wobei die Stützräder in vertikaler Richtung relativ zu der Antriebseinheit verschiebbar sind.
  • Diese Stützräder sorgen dafür, dass die Antriebseinheit nicht mit ihrem vorderen oder in Fahrtrichtung hinteren Ende auf dem Hallenboden aufliegt, obwohl die Antriebseinheit um eine Drehachse des Treibrads drehbar an dem Transportfahrwerk gelagert ist. Dabei ist es vorteilhafter Weise so, dass die Stützräder in Summe die Antriebseinheiten, die rechts und links des Transportfahrwerks angeordnet sind, sowie das Transportfahrwerk tragen können. Dann nämlich können diese Stützräder, die um die Hochachse drehbar gelagert sind, genutzt werden, um das erfindungsgemäße Transportfahrwerk und die erfindungsgemäße Antriebseinheit und an den gewünschten Punkt unter der zu transportierenden Last geschoben werden können. Dabei kann das erfindungsgemäße Transportfahrwerk mit den erfindungsgemäßen Antriebseinheiten von allen Seiten unter die Last geschoben werden, da die Stützräder keine Führung erlauben. Wenn dann das Transportfahrwerk mit der erfindungsgemäßen Antriebseinheit an der gewünschten Position und in der gewünschten Ausrichtung unter der Last positioniert und ausgerichtet wurde, dann wird die Last langsam abgesenkt und das Transportfahrwerk sowie die Antriebseinheit werden langsam an den Hallenboden gepresst. Gleicherweise tauchen die Stützräder tiefer in das Gehäuse der Antriebseinheit ein und übernehmen dann in diesem Zustand nur noch die Funktion, das Antriebsgehäuse gegen Kippen auf das vordere beziehungsweise hintere Ende zu schützen.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Schutzansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Schutzansprüchen beschriebenen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • Zeichnung
  • Es zeigen 1 bis 8 verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Transportsystems.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In den 1 bis 8 sind verschiedene Ansichten eines Transportfahrwerks 1 und erfindungsgemäßer Antriebseinrichtungen 3 dargestellt. Das an sich aus dem Stand der Technik bekannte Transportfahrwerk 1 wird beispielsweise unter der Produktbezeichnung L20 von der Schutzrechtsinhaberin hergestellt und vertrieben. Das Transportfahrwerk 1 umfasst einen Rahmen mit zwei parallel zueinander angeordneten und an ihren Stirnseiten offenen Vierkantrohren 5. Zwischen den Vierkantrohren 5 ist ein Drehteller 7 angeordnet und drehbar mit dem Rahmen verbunden. Der Drehteller 7 weist ein nicht dargestelltes Axiallager auf und dient zur Aufnahme der zu transportierenden Last (nicht dargestellt). Über das Axiallager wird die Last von dem Drehteller auf den Rahmen übertragen. Zwischen den beiden Vierkantrohren 5 sind seitlich des Drehtellers 7 zwei Gruppen von Lastrollen 9 jeweils in einem Hilfsrahmen (ohne Bezugszeichen) angeordnet. Über diesen Hilfsrahmen sind die jeweils vier Lastrollen 9 pendelnd mit den Vierkantrohren 5 verbunden. Dabei verläuft die Pendelachse parallel zur Fahrtrichtung des Transportfahrwerks 1.
  • Wie aus 1 ersichtlich, sind die erfindungsgemäßen Antriebseinheiten 3 rechts und links des Transportfahrwerks 1 angeordnet und weisen ein Gehäuse 11 auf, welches die gesamte Technik aufnimmt. Dadurch ist die Antriebseinheit 3 sehr robust und unempfindlich.
  • Zwischen dem Gehäuse 11 der Antriebseinheiten 3 und dem Transportfahrwerk 1 sind Verbindungsmittel 13 angeordnet, die nachfolgend noch detailliert dargestellt und erläutert werden.
  • An der Unterseite des Gehäuses 11 sind vier Stützräder 15 angeordnet, von denen nur die vorderen zwei sichtbar sind. Die am hinteren Ende der Antriebseinheiten befindlichen Stützräder 15 sind in der Isometrie gemäß 1 nicht sichtbar.
  • Die Stützräder 15 haben unter anderem die Aufgabe, die Antriebseinheiten 3 parallel zu dem Boden auf dem sich die zu dem nicht dargestellten Fußboden auszurichten. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Antriebseinheiten 3 drehbar um eine Achse 19 an dem Transportfahrwerk 1 befestigt sind. Durch die Stützräder 15, die federbelastet gegen den Fußboden drücken, wird sichergestellt, dass die Antriebseinheiten 3 nicht mit ihrem vorderen oder hinteren Ende in Kontakt mit dem Fußboden kommen.
  • In 2 ist die Anordnung gemäß Figur in einer Ansicht von vorne dargestellt. Gleiche Bauteile werden mit den gleichen Bezugszeichen versehen und es gilt das bezüglich der anderen Figuren Gesagte entsprechend.
  • In 2 sind die Lastrollen 9 des Transportfahrwerks 1 und die Stützräder 15 der Antriebseinheiten 3 gut zu erkennen. Des Weiteren ist jeweils ein Treibrad 17 an jeder Antriebseinheit sichtbar. In dem in 2 dargestellten entlasteten Zustand ragen die Stützräder 15 am weitesten nach unten, gefolgt von den beiden Antriebsrädern 17 und den Lastrollen 9.
  • Wenn die unbelastete Anordnung umfassend das Transportfahrwerk 1 und die zwei Antriebseinheiten 3 auf einen nicht dargestellten Fußboden aufgesetzt wird, wird zunächst das gesamte Eigengewicht von den Stützrädern 15 getragen. Da die Stützräder 15, ähnlich den Rollen eines Bürostuhls, um eine Hochachse drehbar an den Antriebseinheiten 3 befestigt sind, ist es in diesem Zustand möglich, die gesamte Anordnung frei über den Fußboden zu bewegen und unter eine nicht dargestellte Last zu schieben und dort auszurichten.
  • Wenn nun die nicht dargestellte Last auf dem Drehteller 7 abgesenkt wird, dann senkt sich die gesamte Anordnung ab, und die Stützräder 15 werden in vertikaler Richtung in das Gehäuse 11 der Antriebseinheiten 3 geschoben.
  • Als nächstes nehmen dann die Antriebsräder 17 eine konstruktiv vorgegebene Last auf. Diese Last wird so bestimmt, dass die Antriebsräder 17 mit der zur Übertragung der Antriebsleistung auf den Fußboden erforderlichen Anpresskraft auf den Fußboden gepresst werden.
  • Sobald diese Anpresskraft überschritten wird, verschieben sich die Antriebseinheiten 3 relativ zu dem Transportfahrwerk 1 in vertikaler Richtung nach oben, bis schließlich die Lastrollen 9 des Transportfahrwerks 1 die verbleibende Last tragen. Die Relativbewegung zwischen Antriebseinheiten 3 und Transportfahrwerk 1 und die Begrenzung der auf die Antriebsräder 17 wirkenden Anpresskraft wird durch die erfindungsgemäße konstruktive Ausgestaltung der Verbindungsmittel ermöglicht und sichergestellt.
  • Durch die erfindungsgemäße Abstimmung zwischen der Lastaufnahme der Stützrollen 15, die sich auf das Eigengewicht des Systems beschränkt, der Lastaufnahme durch die Antriebsräder 17, welche die zur Übertragung der Antriebsleistung erforderliche Anpresskraft sicherstellt, und die Aufnahme der verbleibenden Last durch die Lastrollen 9 ist erstens eine sehr gute Handbarkeit des Systems unter der noch angehobenen Last gegeben. Des Weiteren ist sichergestellt, dass die Antriebsräder 17 mit einer ausreichend großen Anpresskraft gegen den Fußboden gedrückt werden, um die Antriebsleistung auf den Fußboden zu übertragen. Gleichzeitig ist es auch sichergestellt, dass die Antriebsräder 17 nicht mit unzulässig hohen Gewichtskräften belastet werden.
  • In 3 ist eine Ansicht von oben auf das in den 1 und 2 dargestellte System dargestellt.
  • In 4 ist eine Transporteinheit 3 mit abgenommenem Deckel dargestellt. Der Antrieb des Treibrads 17 erfolgt über einen Antriebsmotor 21, ein Winkelgetriebe 23, und, falls erforderlich, ein Reduktionsgetriebe 25, welches vorteilhafterweise als Planetengetriebe ausgebildet ist und eine Steuerung 29. Der Akkumulator dient dazu, die Steuerung 29 und den häufig als Elektromotor ausgeführten Antriebsmotor 21 mit Energie zu versorgen.
  • Die Steuerung 29 für den Antriebsmotor 21 wird bevorzugter Weise drahtlos über den Empfänger 45 einer Funkfernsteuerung geregelt. Dieser Empfänger 45 ist drahtlos mit einer nicht dargestellten Bedieneinheit verbunden, so dass die Antriebseinheit 3 von einer mit dem Transport beauftragten Person, die sich neben der zu transportierenden Last befindet, über Funkbefehle angesteuert werden kann.
  • Dabei sind die Geschwindigkeit und die Drehrichtung mit der die Antriebsräder 17 angetrieben werden, die wesentlichen Größen zur Steuerung des gesamten Systems.
  • Wenn beispielsweise die Antriebseinheiten 3 zu beiden Seiten des Transportfahrwerks 1 in gegenläufiger Richtung angetrieben werden, ist es möglich, dass sich das Transportfahrwerk 1 mit den Antriebseinheiten 3 unter dem Drehteller 7 gewissermaßen auf der Stelle dreht. Auch ist es möglich, geradeaus zu fahren oder Kurven mit einem beliebigen Radius zu fahren. Die Kurvenfahrt wird dadurch erreicht, dass das kurveninnere Treibrad 17 langsamer angetrieben wird als das kurvenäußere Treibrad 17. Dies erfordert selbstverständlich eine gekoppelte Ansteuerung beider Antriebseinheiten 3 zur rechten und zur linken Seite des Transportfahrwerks 1.
  • In der Verlängerung einer der Drehachse des Treibrads 17 ist auf der in 4 hinteren Längsseite des Gehäuses 11 ein Lagerbolzen 31 ausgebildet, der koaxial zur Drehachse des Treibrads 17 und zur Drehachse 19 angeordnet ist. Dieser Lagerbolzen 31 sorgt dafür, dass die erforderliche Anpresskraft von dem nicht dargestellten Transportfahrwerk auf das Gehäuse 11 beziehungsweise das Treibrad 17 übertragen wird. Die vorne und hinten an dem Gehäuse 11 angeordneten Stützräder 15 wiederum sorgen dafür, dass das Gehäuse 11 mit seiner vorderen Unterkante und seiner hinteren Unterkante nicht am Fußboden aufliegt.
  • In 5 ist ein Längsschnitt entlang der Linie A-A gemäß 6 durch die Antriebseinheit 3 dargestellt. In 5 ist gut zu sehen, dass die Stützräder 5 in vertikaler Richtung verschiebbar und federbelastet an dem Gehäuse 11 der Antriebseinheit 3 angeordnet sind. Des Weiteren ist zu sehen, dass die Stützräder 15 um eine vertikal verlaufende Drehachse drehbar sind, so dass die Antriebseinheit 3, wenn sie nicht frei unter einer Last geschoben werden kann und dort ausgerichtet werden kann, ohne dass das Treibrad 17 den Fußboden 33 berührt. Um dies zu verdeutlichen ist in 5 der Fußboden 33 eingezeichnet. Dabei wird deutlich, dass das Treibrad 17 in dem dargestellten nicht belasteten Zustand den Boden 33 nicht berührt.
  • Erst wenn das Transportfahrwerk 1 beziehungsweise der Drehteller 7 des Transportfahrwerks 1 mit einer Last belastet wird, tauchen die Stützräder 15 soweit nach oben in das Gehäuse 11 der Antriebseinheit 3 ein, bis das Treibrad 17 den Boden 33 berührt.
  • In der 6 ist das Gehäuse der geöffneten Antriebseinheit 3 in einer Ansicht von oben sichtbar. In dieser Ansicht sind die Verbindungsmittel 13 teilweise dargestellt. Die Verbindungsmittel 13 umfassen eine Lageraufnahme 35 die zur Aufnahme des Lagerbolzens 31 (nicht sichtbar in 6) dient. Rechts und links der Lageraufnahme 35 sind vier Pakete von Federn 37 angedeutet, die nachfolgend in den 7 und 8 noch näher beschrieben werden.
  • In 7 ist der Teil der Verbindungsmittel 13 dargestellt, der seitlich in das Transportfahrwerk eingeschoben wird. Dieser Teil der Verbindungsmittel umfasst einen Grundträger 39 an dem zwei Vorsprünge 41 ausgebildet sind. Grundträger 39 und Vorsprünge 41 bilden ein U. Die Vorsprünge 41 sind parallel zueinander angeordnet und so zueinander beabstandet, dass sie in die offenen Stirnseiten der Vierkantrohre 5 des Transportfahrwerks 1 eingeschoben werden können. Dadurch können vertikale Lasten zwischen dem Transportfahrwerk 1 und der Antriebseinheit übertragen werden. Des Weiteren kann über die Vorsprünge 41 auch die Antriebsleistung von den Antriebseinheiten 3 auf das Transportfahrwerk 1 übertragen werden.
  • An dem Grundträger 39, der als L-förmiges Profil ausgebildet ist, stützen sich die Pakete von Federn 37 einenends ab. Das untere Ende des Pakets von Federn 37 stützt sich an der Tragstruktur 43 der Verbindungsmittel 13 ab. Diese Tragstruktur 43 ist mit der der Antriebseinheit 3 verbunden.
  • 8 zeigt einen Schnitt entlang der Linie B-B aus 3. Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass die äußeren Federpakete 37 vorgespannt zwischen dem Grundträger 39 und der Tragstruktur 43 eingebaut sind. Die inneren Federpakete 37 haben in dem dargestellten Belastungszustand Zustand keinen Kontakt zu der Tragstruktur 43. Sie werden erst wirksam, wenn die äußeren Federpakte 37 aufgrund einer höheren Belastung so weit zusammengedrückt werden, dass die inneren Federpakete 37 auf der Tragstruktur 43 aufsitzen.
  • Um dies zu ermöglichen, ist die Lageraufnahme 35 (siehe 7) in vertikaler Richtung relativ zu dem Grundträger 39 verschiebbar. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass ein Flanschplatte (ohne Bezugszeichen), welche fest mit der Lageraufnahme 35 verbunden ist, in einem Langloch in dem Grundträger geführt wird. Prinzipiell sind jedoch andere Linearführungen geeignet. Die Federrate der Federpakete 37 und der Überstand der Antriebsräder 17 nach unten in entlastetem Zustand ist so bemessen, dass die gewünschte Anpresskraft auf die Antriebräder 17 wirkt, wenn die Auflageflächen der Antriebräder 17 und der Transportrollen 9 sich in einer Ebene, die durch den Fußboden 33 vorgegeben wird, befinden.
  • 1
    Transportfahrwerk
    3
    Antriebseinheit
    5
    Vierkantrohr
    7
    Drehteller
    9
    Lastrollen
    11
    Gehäuse der Antriebseinheit
    13
    Verbindungsmittel
    15
    Stützräder
    17
    Treibrad
    19
    Drehachse
    21
    Antriebsmotor/Elektromotor
    23
    Winkelgetriebe
    25
    Reduktionsgetriebe (Planetengetriebe)
    27
    Akkumulator
    29
    Steuerung
    31
    Lagerbolzen
    33
    Fußboden
    35
    Lageraufnahme
    37
    Federpaket
    39
    Grundträger des Verbindungsmittels
    41
    Vorsprung
    43
    Tragstruktur
    45
    Empfänger
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005049194 A1 [0003]
    • - DE 20311472 U1 [0004]

Claims (12)

  1. Antriebseinheit (3) für ein Transportfahrwerk (1) umfassend eine Tragstruktur (11, 43), ein Treibrad (17), und einen Antriebsmotor (21), wobei das Treibrad (17) von dem Antriebsmotor (21) antreibbar ist, und Verbindungsmittel (13) zum Befestigen der Antriebseinheit (3) an einem Transportfahrwerk (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) in vertikaler Richtung relativ zu dem Transportfahrwerk (1) bewegbar angeordnet ist.
  2. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Antriebseinheit (3) und Transportfahrwerk (1) mindestens eine Federeinrichtung, bevorzugt ein Federpaket (37), vorhanden ist, welche die Anpresskraft von dem Transportfahrwerk (1) auf die Antriebseinheit (3) überträgt.
  3. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (13) einen Grundträger (39), eine Lageraufnahme (35) und einen Lagerbolzen (31) umfassen, und dass der Lagerbolzen (31) drehbar in der Lageraufnahme (35) gelagert ist, und dass die Lageraufnahme (35) in dem Grundträger (39) in vertikaler Richtung verschiebbar aufgenommen ist.
  4. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerbolzen (31) mit der Lageraufnahme (35) ein Lager bildet, und dass der Lagerbolzen (31) mit der Tragstruktur (43, 11) verbunden ist.
  5. Antriebseinheit nach einem der Schutzansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Federeinrichtung beziehungsweise das Federpaket (37) einerseits an dem Grundträger (39) und andererseits mindestens mittelbar an der Tragstruktur (43, 11) abstützt.
  6. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung mindestens ein Paket von Spiralfedern (37), Tellerfedern und/oder eine Blattfeder umfasst.
  7. Antriebseinheit nach einem der Schutzansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung beziehungsweise das Federpaket (37) zu beiden Seiten des aus Lageraufnahme (35) und Lagerbolzen (31) gebildeten Drehlagers angeordnet ist.
  8. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (13) mit dem Transportfahrwerk (1) lösbar, bevorzugt formschlüssig, verbunden sind.
  9. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (13) zwei beabstandet zueinander angeordnete Vorsprünge (41) umfassen, und dass die Vorsprünge (41) mit komplementär geformten Aufnahmen (5) des Transportfahrwerks (1) formschlüssig verbindbar sind.
  10. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) eine Steuerung (29), einen Elektromotor (21), eine Getriebeanordnung (23, 25), einen Akkumulator (27) und/oder ein Gehäuse (11) umfasst.
  11. Antriebseinheit nach Schutzanspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung (29) über den Empfänger (45) einer Funkfernsteuerung mit Steuerimpulsen angesteuert wird.
  12. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (3) mindestens drei, bevorzugt vier federbelastete Stützräder (15) umfasst, und dass die Stützräder (15) mindestens in vertikaler Richtung relativ zu der Antriebseinheit (3) verschiebbar sind.
DE200920015783 2009-11-19 2009-11-19 Antriebseinheit für ein Schwerlasttransportsystem Expired - Lifetime DE202009015783U1 (de)

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