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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine mobile Stellwand, umfassend
zwei nebeneinander angeordnete, längs einander gegenüberstehender
Ränder unmittelbar miteinander verbundene Wandelemente, die
jeweils einen Wandkörper und diesen mindestens an den beiden
einander gegenüberliegenden, vertikalen Rändern
einfassende, starr mit dem Wandkörper verbundene Randprofile
aufweisen, wobei die beiden Wandelemente in unterschiedlichen Winkeln zueinander
anordenbar sind, indem die Randprofile jeweils eine im Wesentlichen
zylindrische, mit einem Klettmaterial beschichtete Verbindungszone
aufweisen.
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Mobile
Stellwände, wie sie insbesondere der Untergliederung von
größeren zusammenhängenden Flächen
in einzelne Bereiche wie beispielsweise in Großraumbüros
dienen, sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Besonders
verbreitet sind dabei mobile Stellwände der gattungsgemäßen
Art, denn sie sind besonders vorteilhaft im Hinblick auf eine größtmögliche
Flexibilität bei der Konfiguration von jeweils mehrere
miteinander verbundene Wandelemente umfassenden Stellwänden,
d. h. die Möglichkeit, diese trotz einer unter Kostengesichtspunkten
attraktiven, mit wenigen unterschiedlichen Bauteilen auskommenden
Baukastenbauweise individuell unter Berücksichtigung der örtlichen
Vorgaben zu gestalten und an diese anzupassen. Die Verbin dung der
jeweils randseitig aneinander stoßenden Wandelemente untereinander
mittels Klettmaterials hat dabei u. a. den entscheidenden Vorteil,
dass es für die Montage, Demontage und/oder Umgestaltung
der Stellwand keines Spezialwerkzeugs bedarf.
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Gattungsgemäße
mobile Stellwände sind u. a. aus der
FR 2570408 A1 , der
EP 5603218 B1 ,
der
DE 20207741 U1 ,
der
DE 19630632 A1 und
der
DE 19626521 A1 bekannt.
Die beiden Randprofile jedes Wandelements sind hier, um eine Verbindung
der Wandelemente untereinander zu ermöglichen, typischerweise
mit unterschiedlichen Arten von Klettmaterial beschichtet. Namentlich
ist eines der beiden Randprofile mit einem Velourbesatz (Schlingenband) und
das jeweils andere Randprofil mit einem Hakenbesatz beschichtet.
Solche Stellwände erfreuen sich in der Praxis einer großen
Beliebtheit und sind sich demgemäß stark verbreitet.
Bei Ihnen wird allerdings als nachteilig empfunden, dass der Hakenbesatz
an Kleidungsstücken wie Wollpullovern und Seidenkrawatten
Fäden ziehen und diese somit beschädigen kann.
Das Risiko einer solchen Beschädigung von Kleidung besteht
namentlich an dem freien Ende einer Stellwand, an dem das Randprofil
mit einem Hakenbesatz beschichtet ist. Um zu verhindern, dass das
Hakenband an Kleidungsstücken wie Wollpullovern und Seidenkrawatten
Fäden zieht, ist für derartige Wandelemente gattungsgemäßer
Stellwände aus der Praxis bekannt, den Hakenbesatz auf
einem an einem freien Ende der Stellwand angeordneten Randprofil
mittels eines Velourbandes abzudecken.
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Vor
einem ähnlichen Hintergrund sind auch bereits Wandelemente
für mobile Stellwände vorgeschlagen worden, bei
denen mit dem jeweiligen Wandkörper nicht zwei mit unterschiedlichem
Klettmaterial beschichtete Randprofile starr verbunden sind, sondern
bei denen vielmehr an jedem Wandkörper beidseits jeweils
ein Grundkörper starr angebracht ist, in dem jeweils ein
um seine Längsachse verdrehbares Walzenelement aufgenommen
ist, dessen Oberfläche jeweils über Teilabschnitte
mit unterschiedlichen Klettmaterialien (Velourbesatz und Hakenbesatz)
beschichtet ist (vgl.
DE 10106237 ).
So kann durch entsprechendes Verdrehen des Walzenelements jeweils
am freien Ende einer Stellwand stets der Velourbesatz, der Kleidungsstücke
nicht beschädigt, nach außen gedreht werden. Neben
dem durchaus erheblichen baulichen Mehraufwand derartiger Wandelemente
gegenüber solchen der gattungsgemäßen
Art ist allerdings weiterhin von Nachteil, dass typischerweise der
Winkelbereich, innerhalb dessen die Wandelemente zueinander verstellbar
sind, gegenüber gattungsgemäßen Stellwänden reduziert
ist, was zu Lasten der Gestaltungsmöglichkeiten, d. h.
der Flexibilität hinsichtlich der möglichen Anordnung
der Wandelemente zueinander geht. Zudem lässt sich auf
diese Weise, ebenso wie im Falle der Abdeckung des an einem freien
Ende der Stellwand bestehenden Hakenbesatzes mittels eines Velourbandes,
das Problem der Beschädigung von Kleidung nur reduzieren,
nicht indessen vollständig lösen; denn im Bereich
der Verbindung zweier Wandelemente miteinander liegt an einem der
bei den Wandelemente der Hakenbesatz frei, so dass insoweit es im
Falle eines Kontakts mit empfindlicher Kleidung bei der Gefahr einer
Beschädigung verbleibt.
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Die
vorliegende Erfindung hat sich zur Aufgabe gemacht, eine mobile
Stellwand der gattungsgemäßen Art bereitzustellen,
die sich bei einem hohen Maß an Flexibilität hinsichtlich
der möglichen Anordnung der Wandelemente zueinander und
Erhalt der weiteren praxisrelevanten Vorteile von bekannten gattungsgemäßen
Stellwänden insbesondere dadurch auszeichnet, dass eine
nur minimale Gefahr der Beschädigung von Kleidungsstücken
besteht, wobei die Stellwand weiterhin besonders kostengünstig
herstellbar und langlebig sein sowie hohen ästhetischen
Ansprüchen genügen soll.
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Gelöst
wird diese Aufgabenstellung, indem bei einer Stellwand der gattungsgemäßen
Art die Verbindungszonen sämtlicher Randprofile mit einem Velourbesatz
beschichtet sind und zwischen den einander gegenüberstehenden
Randprofilen der beiden Wandelemente ein einen doppelseitigen Hakenbesatz
aufweisender, mit dem Velourbesatz beider zugeordneter Randprofile
verhakter Koppelstreifen mit einer gegenüber der Breite
der Verbindungszonen kleinen Breite angeordnet ist. Erfindungsgemäß weist,
mit anderen Worten, keines der starr mit dem jeweils zugeordneten
Wandkörper verbundenen Randprofile einen Hakenbesatz auf.
Vielmehr weisen sämtliche Randprofile gleichermaßen
einen Velourbesatz auf. Die Verbindung zweier Wandelemente untereinander
im Bereich ihrer ein ander gegenüberliegenden, aneinander
anstoßenden, jeweils einen Velourbesatz aufweisender Randprofile
erfolgt mittels eines gesonderten, schmalen, zwischen diesen beiden
Randprofilen angeordneten, einen doppelseitigen Hakenbesatz aufweisenden
Koppelstreifens. Damit ist die Gefahr, dass Kleidungsstücke
an freiliegendem Hakenbesatz Schaden nehmen, praktisch vollkommen
eliminiert. Zugleich ergeben sich erhebliche Kostenvorteile der
erfindungsgemäßen Stellwände gegenüber
dem Stand der Technik; denn indem nur eine Art Randprofil zum Einsatz
kommt, nämlich solches mit einer Beschichtung in Form eines
Velourbesatzes, lassen sich gegenüber bekannten gattungsgemäßen
Stellwänden mit Wandelementen, bei denen die beiden Randprofile
mit einem unterschiedlichen Material beschichtet sind, Herstellungskosten
wie auch Logistikkosten einsparen. Im Hinblick auf die Lebensdauer
der Stellwand trägt die vorliegende Erfindung in besonderer
Weise dem Umstand Rechnung, dass von den beiden bei einer herkömmlichen
Klettverbindung miteinander zu verhakenden Komponenten (Velourbesatz
und Hakenbesatz) bei einem häufig wiederholten Lösen
und erneuten Herstellen der Verbindung typischerweise die Regenerationsfähigkeit
des Hakenbesatzes eher erschöpft ist als die des Velourbesatzes.
Insoweit erweist sich als vorteilhaft, dass der gesonderte Koppelstreifen
im Bedarfsfall mit minimalem Aufwand gegen einen neuen ausgetauscht
werden kann. Zudem resultiert die vorliegende Erfindung in besonders
hervorhebenswerten ästhetischen Vorteilen. Denn das Erscheinungsbild
der Stellwand ist aufgrund der einheitlichen, zudem der Oberflächenstruktur
einer textilen Bespannung sehr nahe kommenden Gestaltung der Ränder,
insbesondere der identischen Gestaltung der beiden jeweils miteinander
verbundenen Randprofile, erheblich ruhiger, als dies auf den Stand der
Technik zutrifft; und der Velourbesatz lässt sich überdies
farblich besser auf eine textile Bespannung des jeweiligen Wandelements
abstimmen als der nach dem Stand der Technik zwingend vorgesehene Hakenbesatz.
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Eine
erste bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass der Hakenbesatz des Koppelstreifens Pilzkopfhaken aufweist. Die
auf diese Weise erzielbare Festigkeit der Verbindung der Wandelemente
untereinander ist derjenigen, die sich bei Verwendung eines Koppelstreifens mit
einem Haken im engeren Sinne aufweisenden Hakenbesatz erreichen
lässt, substantiell überlegen. Die typische Lebensdauer
eines Pilzkopfhaken aufweisenden Hakenbesatzes reicht für übliche
Anwendungen der Stellwand allemal aus, wobei im Einzelfall, d. h.
bei einer extremen Beanspruchung der Stellwand durch sehr häufiges
Lösen und erneutes Herstellen der Verbindung, der Koppelstreifen
mit minimalem Aufwand gegen einen neuen ausgetauscht werden kann
(s. o.).
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Gemäß einer
anderen Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die beiden
Wandelemente stufenlos in unterschiedlichen Winkeln zueinander anordenbar
sind, indem die Verbindungszonen der Randprofile stetig, ins besondere
kreiszylindrisch gewölbt sind. Dass in diesem Falle, der
sich durch einen quasi linienförmige Berührung
der beiden aneinander stoßenden Randprofile auszeichnet,
die erfindungsgemäße Verbindung der beiden jeweiligen Wandelemente über
einen gesonderten Koppelstreifen in dem Sinne praxistauglich ist,
als sie ausreichend fest und dauerhaft ist, ist durchaus überraschend.
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Nach
einer anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung erstrecken
sich die Verbindungszonen der Randprofile über einen Winkelbereich
von mindestens 90°. In diesem Falle kommen die durch die
Erfindung erzielbaren Vorteile besonders ausgeprägt zum
Tragen.
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Letzteres
gilt auch für eine abermals andere bevorzugte Weiterbildung
der Erfindung, gemäß derer drei Wandelemente an
einem Knoten zusammentreffen, wobei die Randprofile aller drei Wandelemente
einen Velourbesatz aufweisen und jedes Wandelement mit den beiden
anderen Wandelementen mittels jeweils eines einen doppelseitigen
Hakenbesatz aufweisenden, mit dem Velourbesatz der beide zugeordneten
Randprofile verhakten Koppelstreifens untereinander verbunden sind.
Solche Knoten, die sich infolge der Verbindung jedes Wandelements
mit zwei weiteren Wandelementen durch eine besondere Festigkeit
auszeichnen, lassen sich, anders als dies für gattungsgemäße
Stellwände nach dem Stand der Technik gilt, in Anwendung
der vorliegenden Erfindung ohne Probleme konfigurieren, und zwar
ohne jegliche Beschränkung an die Raumform, d. h. mit einer
maximalen Flexibilität hinsichtlich der individuellen Anordnung
der drei Wandelemente relativ zueinander.
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Im
Hinblick auf eine besonders einfach Handhabung der Erfindung beim
erstmaligen Aufbau einer Stellwand aus mehreren Wandelementen, welche
jeweils einen Wandkörper und diesen mindestens an den beiden
einander gegenüberliegenden, vertikalen Rändern
einfassende, starr mit dem Wandkörper verbundene Randprofile
aufweisen, kann vorgesehen sein, dass auf die jeweils mit einem
Velourbesatz beschichteten Verbindungszonen der – insbesondere
zylinderförmig ausgeführten – Randprofile werksseitig
eine Mehrzahl zueinander paralleler, jeweils einen doppelseitigen
Hakenbesatz aufweisender Koppelstreifen mit einer gegenüber
der Breite der Verbindungszonen kleinen Breite aufgebracht ist.
Die einzelnen Koppelstreifen können dabei insbesondere so
angeordnet sein, dass sich unter ihrer Verwendung bestimmte vorgegebene
Winkelanordnungen der miteinander verbundenen Wandelemente ergeben.
In diesem Sinne können insbesondere beispielsweise an jedem
Randprofil zunächst drei Koppelstreifen angebracht sein,
und zwar in den Winkelanordnungen 135°, 180° und
225° zu dem Wandkörper. Dies entspricht einer
möglichen Standardkonfiguration der miteinander zu verbindenden
Wandelemente in den Winkeln von 90°, 180° und
270°, wobei sich die Wandelemente einfach und ohne Hilfsmittel exakt
in der jeweiligen Position zueinander zusammenfügen lassen.
Die für die jeweils vorgesehene individuelle Kon figuration
nicht benötigten Koppelstreifen werden vor dem Zusammenbau
der Stellwand entfernt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst diese eine Montagehilfe zur
Errichtung einer erfindungsgemäßen mobilen Stellwand.
Eine solche Montagehilfe umfasst eine dergestalt an die Kontur der
Randprofile angepasste Schablone, dass sie die Verbindungszone jeweils
eines Randprofils eng anliegend umgreift, wobei die Schablone mindestens
einen zur Längsachse des Randprofils parallelen Schlitz,
besonders bevorzugt eine Mehrzahl zueinander paralleler Schlitze
mit einer an die Breite der Koppelstreifen angepassten lichten Weite
aufweist. Der schlitz bzw. die Schlitze dienen dabei der exakten
lagerichtigen Positionierung von anwenderseitig auf das jeweilige
Randprofil aufzubringenden Koppelstreifen. Insbesondere können
im Falle einer mehrere Schlitze aufweisenden Schablone die Schlitze
dabei so angeordnet sein, wie dies vorstehend erläutert
wurde, d. h. in den Winkelanordnungen 135°, 180° und
225° zu dem Wandkörper.
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Die
Schablone kann dabei in dem Sinne im Wesentlichen eigensteif ausgeführt
sein, dass sie aufgrund einer Klemmkraft an dem Randprofil bzw. dem
Randbereich eines Wandelements fixiert wird. Nach einer anderen
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Schablone flexibel
ausgeführt und weist zu ihrer vorübergehenden
Fixierung an dem betreffenden Randprofil einen Hakenbesatz auf.
In diesem Falle kann die Schablone insbeson dere in jeder beliebigen
Stellung auf dem Randprofil des betreffenden Wandelements fixiert
werden, so dass eine Anbringung des Koppelstreifens auf dem Velourbesatz des
betreffenden Randprofils in jeder beliebigen Winkellage möglich
ist. Damit eignet sich diese Weiterbildung der Montagehilfe insbesondere
für Anwendungen, bei denen die einzelnen Wandelemente der Stellwand
in unregelmäßigen Winkelstellungen zueinander
anzuordnen sind.
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand der in der Zeichnung
veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Dabei zeigt
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1 in
perspektivischer Ansicht einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen
mobilen Stellwand mit zwei über Eck angeordneten Wandelementen und
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2 in
Draufsicht einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen
mobilen Stellwand mit drei T-förmig angeordneten Wandelementen;
und
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3 veranschaulicht
die Anbringung eines Koppelstreifens an dem Randprofil eines Wandelements
unter Verwendung einer Montagehilfe.
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Nach 1 umfasst
die mobile Stellwand 1 zwei nebeneinander, hier über
Eck in einem 90°-Winkel angeordnete Wandelemente 2 und 3.
Das Wandelement 2 umfasst einen Wandkörper 4,
der an seinen beiden einander gegenüberliegenden vertikalen Rändern 5 von
jeweils einem starr mit dem Wandkörper verbundenen Randprofil 6 eingefasst
ist. Die beiden Randprofile 6 haben dabei eine Gestalt gemäß einem
Halbkreis-Zylinder. Beide Randprofile 6 des Wandelements 2 sind
mit einem Velourbesatz 7 beschichtet, wobei der gesamte
mit Velourbesatz beschichtete Bereich des jeweiligen Randprofils
eine Verbindungszone 8 bildet, in der eine Verbindung mit einem
weiteren Wandelement möglich ist. Für das Wandelement 3 gilt
vorstehend Gesagtes in gleicher Weise, denn dieses Wandelement ist
identisch aufgebaut wie das Wandelement 2.
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Die
beiden Wandelemente 2 und 3 sind längs einander
gegenüberstehender Ränder 5 in dem Sinne
unmittelbar miteinander verbunden, dass sie nicht beide mit einer
zwischen ihnen angeordneten Säule, einer Stütze,
einem Pfosten oder dergleichen verbunden sind. Die Verbindung der
beiden Wandelemente 2 und 3 erfolgt dabei klettenartig,
indem zwischen den einander gegenüberstehenden Randprofilen 6 der
beiden Wandelemente 2 und 3 ein Koppelstreifen 9 angeordnet
ist, dessen Breite wesentlich kleiner ist als die Breite der Verbindungszonen 8 und der
einen doppelseitigen, d. h. beidseitigen Hakenbesatz aufweist, der
mit dem Velourbesatz 7 beider zugeordneter Randprofile 6 verhakt
ist. Der Hakenbesatz des Koppelstreifens 9 weist dabei
Pilzkopfhaken auf.
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Durch
die Gestalt der Randprofile 6 gemäß einem
Halbkreis-Zylinder lassen sich die beiden Wandelemente 2 und 3 nicht
nur in der gezeigten 90°-Winkelstellung zueinander anordnen
sondern sind vielmehr stufenlos in unterschiedlichen Winkeln zueinander
anordenbar. Indem sich die Verbindungszonen über jeweils
etwa 180° erstrecken, sind beliebige Winkelanordnungen
zwischen 0° und 360° möglich. Je nach
der gewählten Winkelstellung ist der Koppelstreifen 9 individuell
an den beiden miteinander zu verbindenden Randprofilen 6 anzuordnen.
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2 veranschaulicht
den besonderen Vorteil des vorliegenden Erfindung, der sich bei
der Verbindung von drei Wandelementen 10, 11 und 12,
die an einem Knoten 13 zusammentreffen, zeigt. Wiederum
sind alle drei Wandelemente 10, 11 und 12 identisch
aufgebaut, indem sie insbesondere jeweils an ihren beiden vertikalen
Rändern mit einem Velourbesatz 7 beschichtete,
starr mit dem jeweils zugeordneten Wandkörper 4 verbundene
Randprofile 6 aufweisen. Jedes der drei Wandelemente 10, 11 und 12 ist mit
den beiden anderen Wandelementen jeweils mittels eines einen doppelseitigen
Hakenbesatz aufweisenden, mit dem Velourbesatz 7 der beide
zugeordneten Randprofile 6 verhakten Koppelstreifens 9 verbunden.
Wiederum ist die Breite der Koppelstreifen 9 wesentlich
kleiner als die Breite der durch den Velourbesatz 7 definierten
Verbindungszonen 8.
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Um
den Koppelstreifen 9 an dem betreffenden Randprofil 6 bzw.
dessen Velourbesatz 7 lagerichtig, zur Längsachse
des jeweiligen Randprofils 6 parallel anzubringen, kann,
wie dies in 3 veranschaulicht ist, eine
Montagehilfe 14 verwendet werden. Diese besteht im Wesentlichen
aus einer eigensteifen Schablone 15, die dergestalt an
die Kontur des Randprofils 6 angepasst ist, dass sie dessen
Verbindungszone 8 eng anliegend umgreift. Die Schablone 15 weist
eine Mehrzahl zueinander paralleler Schlitze 16 mit einer
an die Breite des Koppelstreifens 9 angepassten lichten
Weite auf. Nachdem die Schablone 15 auf das Randprofil 6 aufgesetzt
worden ist (Pfeil A), wird der Koppelstreifen 9 durch jenen
der Schlitze 15, der für die individuell gewählte Winkelanordnung
der miteinander zu verbindenden Wandelemente zweckmäßig
ist, hindurch auf den Velourbesatz 7 aufgelegt (Pfeil B)
und dort durch Andrücken fixiert. Nach dem Entfernen der
Schablone 15 kann dann die Verbindung mit einem zweiten
Wandelement hergestellt werden. Lediglich der Vollständigkeit
halber ist der Fuß 17 zu erwähnen, der
randseitig unten an dem Wandelement 18 angebracht ist.
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Für
die Herstellung eines Knotens 13, an dem drei aneinander
stoßende Wandelemente miteinander verbunden sind (2),
werden zweckmäßigerweise zunächst an
einem der Randprofile 6 zwei Koppelstreifen 9 angebracht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - FR 2570408
A1 [0003]
- - EP 5603218 B1 [0003]
- - DE 20207741 U1 [0003]
- - DE 19630632 A1 [0003]
- - DE 19626521 A1 [0003]
- - DE 10106237 [0004]