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DE202008017286U1 - Schaumstoff-Dichtstreifen - Google Patents

Schaumstoff-Dichtstreifen Download PDF

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DE202008017286U1
DE202008017286U1 DE202008017286U DE202008017286U DE202008017286U1 DE 202008017286 U1 DE202008017286 U1 DE 202008017286U1 DE 202008017286 U DE202008017286 U DE 202008017286U DE 202008017286 U DE202008017286 U DE 202008017286U DE 202008017286 U1 DE202008017286 U1 DE 202008017286U1
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Abstract

Zur Abdichtung eines Fensterrahmens in Bezug auf eine Laibung geeigneter Schaumstoff-Dichtstreifen (1), der zumindest teilweise zur verzögerten Rückstellung getränkt ist, wobei der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) zwei gegenüberliegende, im Einbauzustand dem Rauminneren bzw. dem Raumäußeren zugewandte Längsseiten (7, 8) aufweist und weiter zur Anlage an der Fensterseite bzw. der Laibung gegenüberliegende Ober- bzw. Unterseite (9, 10) aufweist, wobei weiter der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) zugeordnet den Längsseiten (7, 8) durch zusammengefügte unterschiedliche, aber jeweils offenporige Schaumstoffstreifen (5, 6), die durch eine eine Seite abdeckende Klebelage (11) zusammengehalten sind, unterschiedlich ausgebildet ist, derart, dass sich jedenfalls im Einbauzustand eine unterschiedliche Dampfbremswirkung ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Schaumstoffstreifen (5, 6) jeweils zur verzögerten Rückstellung imprägniert sind, dass sich die Schaumstoffstreifen (5, 6) jeweils über die gesamte Dicke (d) des Schaumstoff-Dichtstreifens (1) erstrecken und sich an ihren einander zugewandten Längsseiten (7, 8) zumindest teilweise verklebungsfrei nebeneinander erstrecken, derart, dass der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) in Querrichtung luftdurchlässig ist,...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen zur Abdichtung eines Fensterrahmens in Bezug auf eine Laibung geeigneten Schaumstoff-Dichtstreifen, der zumindest teilweise zur verzögerten Rückstellung getränkt ist, wobei der Schaumstoff-Dichtstreifen zwei gegenüberliegende, im Einbauzustand dem Rauminneren bzw. dem Raumäußeren zugewandte Längsseiten aufweist und weiter zur Anlage an der Fensterseite bzw. der Laibung gegenüberliegende Ober- und Unterseite aufweist, wobei weiter der Schaumstoff-Dichtstreifen zugeordnet den Längsseiten durch zusammengefügte unterschiedliche, aber jeweils offenporige Schaumstoffstreifen, die durch eine eine Seite abdeckende Klebelage zusammengehalten sind, unterschiedlich ausgebildet ist, derart, dass sich jedenfalls im Einbauzustand eine unterschiedliche Dampfbremswirkung ergibt.
  • Ein derartiger Schaumstoff-Dichtstreifen ist aus der DE 10 2006 043 050 A1 bekannt. Bei dem bekannten Schaumstoff-Dichtstreifen ist zu diesem Zweck einseitig – bezogen auf eine Längsrandseite – ein nicht lösbar mit dem ansonsten einheitlichen Schaumstoffmaterial des Schaumstoff-Dichtstreifens verbundenes Zusatz-Schaumstoffmaterial vorgesehen. Entweder als geschlossenzelliger Schaumstoff, wodurch sich allein schon bei einer taschenartigen Ausformung des verbleibenden Schaumstoffbereiches, in dem das Zusatz-Schaumstoffmaterial einliegt, die gewünschte höhere Dampfbremswirkung ergibt. Oder in Form von offenzelligem Schaumstoff, wobei durch eine größere Ausgangshöhe des so gebildeten Schaumstoff-Dichtstreifens zugeordnet diesem Längsrandbereich sich im Einbauzustand eine höhere Komprimierung und damit die gewünschte höhere Dampfbremswirkung ergibt.
  • Zum Stand der Technik ist des Weiteren auf die DE 200 09 674 U1 zu verweisen. Hier sind über die Breite mehrere miteinander verbundene Schaumstoffstreifen vorgesehen, wobei zwischen mindestens zwei der Schaumstoffstreifen eine luftdichte Sperrschicht ausgebildet ist. Eine gleiche Ausgestaltung, jedoch mit gleichen Schaumstoffschichten, ist aus der DE 35 44 277 C1 bekannt.
  • Ausgehend von dem zunächst genannten Stand der Technik stellt sich der Erfindung die Aufgabe, einen vorteilhaften Schaumstoff-Dichtstreifen zur Abdichtung eines Fensterrahmens in Bezug auf eine Laibung anzugeben.
  • Eine mögliche Lösung der Aufgabe ist durch den Gegenstand des Anspruches 1 gegeben, wobei in diesem Fall darauf abgestellt ist, dass die unterschiedlichen Schaumstoffstreifen jeweils zur verzögerten Rückstellung imprägniert sind, dass sich die Schaumstoffstreifen jeweils über die gesamte Dicke des Schaumstoff-Dichtstreifens erstrecken und sich an ihren einander zugewandten Längsseiten zumindest teilweise verklebungsfrei nebeneinander erstrecken, derart, dass der Schaumstoff-Dichtstreifen in Querrichtung luftdurchlässig ist, wobei die Luftdurchlässigkeit des Schaumstoff-Dichtstreifens allein durch die Kombination der Luftdurchlässigkeiten der jeweils imprägnierten Schaumstoffstreifen bestimmt ist, und dass die unterschiedliche Dampfbremswirkung durch eine unterschiedliche Ausgangsdichte und/oder eine unterschiedliche Imprägnierung der Schaumstoffstreifen erreicht ist. Es liegt ein grundsätzlich luftdurchlässiger Schaumstoff-Dichtstreifen vor, der insgesamt – nur – aus offenporigem Schaumstoff zusammengesetzt ist. Dadurch, dass sich die Schaumstoffstreifen jeweils über die gesamte Dicke des Schaumstoff-Dichtstreifens erstrecken ist ein einfacher Aufbau erreicht. Die verklebungsfreie Erstreckung nebeneinander der Schaumstoff-Dichtstreifen an ihren einander zugewandten Längsseiten, an denen sie auch bevorzugt unmittelbar aneinander anliegen, sorgt für definierte Verhältnisse. Ein gewisser Zusammenhalt ist zwar in der Praxis durch eventuell austretendes Imprägnat an dieser Schnittstelle gegeben. Hierdurch ist aber keine Verklebung im Sinne eines nur zerstörend aufhebbaren Verbundes gegeben. Denn das Imprägnat ist nicht aushärtend. Die unterschiedliche Dampfbremswirkung ist allein durch eine unterschiedliche Ausgangsdichte und/oder eine unterschiedliche Imprägnierung der Schaumstoffstreifen erreicht. Es bedarf grundsätzlich keiner sonstigen Zusatzmittel wie etwa einer durch Einlegung einer Leiste oder dgl. erreichten höheren Komprimierung oder einer einseitigen Beschichtung.
  • Da das verklebungsfreie Anliegen der Schaumstoffstreifen an ihren Längsseiten die Luftdurchlässigkeit in Querrichtung des Schaumstoff-Dichtstreifens nicht hindern soll, ist einerseits die Möglichkeit gegeben, dass die Schaumstoffstreifen an ihren Längsseiten sich vollständig verklebungsfrei nebeneinander erstrecken. Andererseits ist auch die Möglichkeit gegeben, dass gewisse, die Luftdurchlässigkeit nicht oder nicht wesentlich hindernde Verklebungen vorgesehen sind. So können die Schaumstoffstreifen an ihren einander zugewandten Längsseiten unter Belassung von verklebungsfreien Bereichen miteinander verklebt sein. Die verklebungsfreien Bereiche können insbesondere 20% bis 90% der Seitenfläche ausmachen, wobei diese genannte Bandbreite auch alle Zwischenwerte, insbesondere in Ein-Zehntel-Prozent-Schritten in die Offenbarung einschließt.
  • In weiterer Einzelheit kann eine solche Verklebung rasterartig vorgesehen sein. Weiter kann sie auch durch isolierte Klebepunkte vorgesehen sein. Die Verklebung ist bevorzugt so vorgesehen, dass sie nur zerstörend aufgehoben werden kann, also bspw. unter Mitreißen von miteinander verklebten Schaumstoffbereichen.
  • Wenn auch bevorzugt ist, dass die Schaumstoffstreifen unmittelbar aneinander anliegen, können sie auch einen Spalt zwischen sich belassen. Bevorzugt ist der Spalt, der sich entsprechend quer zu einer Ebenenerstreckung der zur Befestigung beispielsweise einer an einem Rahmenteil vorgesehenen Klebelage erstreckt, dann einseitig offen, auf der anderen Seite aber durch die abdeckende Klebelage geschlossen. In Querrichtung kann der Spalt ein Maß von einigen Zehntel Millimetern bis hin zu einigen Millimetern aufweisen. In Einzelfällen, abhängig auch von der Gesamtbreite des Schaumstoff-Dichtstreifens, bis hin zu einem oder mehreren Zentimetern.
  • Bezüglich des Imprägnierungsmittels handelt es sich in weiterer Einzelheit bevorzugt um ein acrylatbasiertes Imprägnierungsmittel. Es ist darüber hinaus bevorzugt derart eingestellt, dass sich ein beispielsweise auf eine Glasplatte aufgepresster imprägnierter Schaumstoffstreifen rückstandslos entfernen lässt. Dies ist bei einem Klebstoff, wie er beispielsweise auch für den Selbstklebestreifen zum Einsatz kommt, nicht möglich.
  • Die Rohdichten der verwendeten Schaumstoffe können zwischen 20 und 50, bevorzugt zwischen 25 und 40 kg/m3 gewählt sein. Im imprägnierten Zustand, welches dann auch der hier angesprochenen Ausgangsdichte entspricht, kann eine Dichte zwischen 40 und 120, bevorzugt zwischen 50 und 100 kg/m3 gewählt sein. In die Offenbarung sind auch die Zwischenwerte jeweils im Einzelnen mit eingeschlossen. Also beispielsweise 21 oder 49 oder 41, 119 etc. kg/m3.
  • Die unterschiedliche Dampfbremswirkung kann durch die Dampf diffusionswiderstandszahl μ ausgedrückt werden. Dies ist ein Maß 0 m dafür, welchen Widerstand der – getränkte – Schaumstoffstreifen dem Wasserdampf (Luftfeuchte) im Vergleich zu einem Meter Luftschichtdicke entgegensetzt. Auf die DIN 18542 ist zu verweisen. Der dem Rauminneren zugewandte Schaumstoffstreifen kann hierbei beispielsweise einen μ-Wert von 5 bis 20, bevorzugt 8 bis 15, weiter bevorzugt 10 aufweisen. Dagegen kann der dem Raumäußeren zugewandte Schaumstoffstreifen einen μ-wert von 2 bis 15, bevorzugt 4 bis 10, weiter bevorzugt 4,5 oder 5 aufweisen. Auch in diese Werte sind jeweils alle Zwischenwerte, auch im Zehntelschrittbereich, in die Offenbarung einbezogen.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder auch jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
  • So ist es bevorzugt, dass die Schaumstoffstreifen eine gleiche Ausgangsdicke aufweisen. Im vollständig zurückgestellten Zustand, der allerdings in der Praxis so nicht erreicht wird, da im Einbauzustand immer eine gewisse Komprimierung verbleibt, stellen sich die nebeneinander liegenden Schaumstoffstreifen also auf eine gleiche Höhe zurück. Dies bedeutet aber auch, dass die Rückstellkräfte über die Breite des Schaumstoff-Dichtstreifens praktisch gleich sind.
  • Darüber hinaus ist bevorzugt, dass die Breite der Schaumstoffstreifen unterschiedlich ist. Hierdurch kann eine vorteilhafte Anpassung an die Einsatzbedingungen erreicht werden. Etwa indem der dem Raumäußeren zugeordnete Schaumstoffstreifen, der mehr den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist, über eine größere Tiefe ausgebildet ist als der dem Rauminneren zugewandte Schaumstoffstreifen. Letzteres ist nämlich auch die weiter bevorzugte Gestaltung, wenn auch in Einzelfällen eine umgekehrte Ausgestaltung möglich ist, dass nämlich der der inneren Seite zugewandte Schaumstoffstreifen die geringere Breite aufweist.
  • Nachstehend ist die Erfindung weiter anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die aber lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt. Hierbei zeigt:
  • 1 in schematischer, perspektivischer Darstellung einen teilweise aufgerollten Schaumstoff-Dichtstreifen;
  • 2 einen vergrößerten Querschnitt des Dichtstreifens gemäß 1;
  • 3 in schematischer Schnittdarstellung eine Einbausituation des Dichtstreifens gemäß 1 bzw. 2;
  • 4 eine Darstellung gemäß 2, jedoch mit einer Verklebung der Schaumstoffstreifen an ihren zugewandten Längsseiten; und
  • 5 einen Schnitt durch den Gegenstand gemäß 4, geschnitten entlang der Linie V-V.
  • Dargestellt und beschrieben ist mit Bezug zu den 1 bis 3 ein Schaumstoff-Dichtstreifen 1, der bevorzugt zum Einbau zwischen einem Fensterrahmen 2 und einer durch eine Mauer 3 gegebene Laibung 4 eines Gebäudes dient, siehe 3.
  • Der Schaumstoff-Dichtstreifen 1 setzt sich zusammen aus zwei parallel zueinander verlaufenden Schaumstoffstreifen 5, 6. Bevorzugt setzt er sich auch nur aus diesen zwei Schaumstoffstreifen 5, 6 zusammen. Die Schaumstoffstreifen 5, 6 liegen an ihren einander zugewandten Innen-Längsseiten 7, 8 unmittelbar aneinander an. Sie können auch einen Spalt zwischen sich belassen. Der Spalt ist dann bevorzugt Beide Schaumstoffstreifen 5, 6 bestehen aus einem offenporigen bzw. offenzelligen Weichschaumstoff. Die zusammengefassten Schaumstoffstreifen 5, 6 bzw. der Schaumstoff-Dichtstreifen 1 weist weiter eine zur Anlage an der Fensterseite kommende Oberseite 9 und eine zur Anlage an der Laibung kommende Unterseite 10 (siehe 3) auf.
  • Die Schaumstoffstreifen 5, 6 sind durch eine zugleich die Oberseite 9 bildende Klebelage 11 zusammengehalten. Die Klebelage 11 besteht beim Ausführungsbeispiel aus einer doppelseitigen Selbstklebeschicht, wobei der Klebstoff beispielsweise in ein Vliesmaterial oder Gewebematerial getränkt vorgesehen sein kann.
  • Beide Schaumstoffstreifen 5, 6 sind zur verzögerten Rückstellung imprägniert. Beide Schaumstoffstreifen 5, 6 erstrecken sich auch über die gesamte Dicke d des Schaumstoff-Dichtstreifens 1. Bevorzugt sind auch, wie im Ausführungsbeispiel dargestellt, die einander zugewandten Längsrandseiten 7, 8 der Schaumstoffstreifen 5, 6 senkrecht verlaufend zu der Oberseite 9 bzw. der Unterseite 10. Somit ist in jeder Längsebene, die auf der Oberseite 9 bzw. der Unterseite 10 senkrecht steht, nur ein und dasselbe Schaumstoffmaterial, entweder des Schaumstoffstreifens 5 oder des Schaumstoffstreifens 6, gegeben.
  • Die Schaumstoffstreifen 5, 6 sind nicht miteinander verklebt. Grundsätzlich ist es also möglich, durch eine gewisse Knickung im Bereich der Klebelage 11, die Schaumstoffstreifen 5, 6 sich im Querschnitt, ausgehend von der Klebelage 11, voneinander entfernend anzuordnen.
  • Bei dem gewählten Schaumstoffmaterial handelt es sich weiter bevorzugt um einen Polyurethan-Weichschaum. Dieser ist jeweils zur verzögerten Rückstellung imprägniert. Beispielsweise durch ein acrylatbasiertes Imprägnat. In der Bevorratungsstellung kann der Schaumstoff-Dichtstreifen 1 auch in einer aufreißbaren Umhüllungsfolie gehalten sein. Hierzu sei etwa auf die EP 1 131 525 B1 verwiesen.
  • Bezüglich der möglichen Aufnahme des Schaumstoffdichtstreifens 1 in der genannten Aufreiß-Umhüllungsfolie wird der Inhalt der vorgenannten Druckschrift hiermit vollständig in die Offenbarung vorliegender Anmeldung mit einbezogen, auch zu dem Zwecke, Merkmale dieses dieser Druckschrift in Ansprüche vorliegender Erfindung mit einzubeziehen.
  • Die Breiten B1 des Schaumstoffstreifens 5 bzw. B2 des Schaumstoffstreifes 6 sind unterschiedlich. B2 ist beim Ausführungsbeispiel kleiner als B1. B2 entspricht bevorzugt etwa 10 bis 49% von B1, wobei auch sämtliche Zwischenwerte, nicht nur in Form von ganzen Zahlen, sondern auch in hundertstel oder zehntel Werten in die Offenbarung mit eingeschlossen sind, derart, dass jeder solcher Zwischenwert als exakter Wert oder Bereich-Grenzwert beansprucht werden kann.
  • Dagegen ist die Ausgangs-Dicke der Schaumstoffstreifen bevorzugt gleich. Also die Dicke vor einer Komprimierung oder nach erfolgter vollständiger Rückstellung.
  • Weiterhin ist aber wesentlich, dass die Schaumstoffstreifen 5, 6 eine unterschiedliche Dampfbremswirkung besitzen. Diese kann einerseits durch eine unterschiedlich starke Imprägnierung oder die Wahl einer unterschiedlichen Dichte des Schaumstoff-Ausgangsmaterials erreicht sein. Hierbei ist die Dampfbremswirkung der Gebäudeinnenseite zugewandt höher eingestellt als der Gebäudeaußenseite zugewandt.
  • Die Breite, also die Summe aus B1 und B2, des Schaumstoff-Dichtstreifens entspricht im komprimierten Bevorratungszustand etwa einem Zehnfachen der Dicke d, während im Einbauzustand, das heißt im dekomprimierten Ruhezustand, ein Verhältnis von der genannten Breite zu der Dicke von etwa 5:1 vorliegt (Diese Dicke wird fachmännisch auch als Fugenbreite bezeichnet während das vorstehend als Breite angesprochene – zusammengesetzte – Maß auch fachmännisch als Fugentiefe bezeichnet wird). Die Gesamtbreite, B1 plus B2, eines solchen Schaumstoff-Dichtstreifens 1 entspricht der Gesamtbreite eines Fensterrahmens, liegt also beispielsweise zwischen 5 und 20 cm. Im Falle eines Spaltes zwischen den Schaumstoffstreifen ist dieser Spalt in die genannte Gesamtbreite auch mit einbezogen.
  • Die Klebelage 11 ist im Verwahrzustand von einer Schutzfolie 9 überdeckt. Es kann sich etwa um eine silikonisierte Folie handeln.
  • Bei der Ausführungsform der 4, die im Übrigen der Ausführungsform der 2 entspricht, ist zwischen den einander zugewandten Innen- und Längsseiten 7, 8 der Schaumstoffstreifen 5, 6 eine Verklebung 12 vorgesehen. Die Verklebung 12 ist so ausgeführt, dass sich zwischen einzelnen Verklebungen 12 ein Bereich a ergibt, in dem die Schaumstoffstreifen 5, 6, wie zuvor auch beschrieben, lediglich aneinander anliegen (oder gar entsprechend der Darstellung durch einen Spalt voneinander gesondert sind).
  • In 5 zeigt die Darstellung eine mögliche Ausgestaltung der Verklebung 12 in Form von verkürzend angeordneten Klebestreifen. Die Klebestreifen können sich unter Einschluss eines spitzen Winkels zu der Oberseite 9 bzw. der Klebelage 11 erstrecken. Im Einzelnen ergeben sich bei der dargestellten Ausführungsform rautenförmige Zwischenbereiche a. Die Zwischenbereiche a sind solche Bereiche, in denen die Schaumstoffstreifen 5, 6 verklebungsfrei aneinander anliegen bzw. gar voneinander distanziert sind.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
  • 1
    Schaumstoff-Dichtstreifen
    2
    Fensterrahmen
    3
    Mauer
    4
    Laibung
    5
    Schaumstoffstreifen
    6
    Schaumstoffstreifen
    7
    Längsseite
    8
    Längsseite
    9
    Oberseite
    10
    Unterseite
    11
    Klebelage
    a
    Zwischenbereich
    d
    Dicke
    B1
    Breite
    B2
    Breite
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006043050 A1 [0002]
    • - DE 20009674 U1 [0003]
    • - DE 3544277 C1 [0003]
    • - EP 1131525 B1 [0026]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 18542 [0011]

Claims (8)

  1. Zur Abdichtung eines Fensterrahmens in Bezug auf eine Laibung geeigneter Schaumstoff-Dichtstreifen (1), der zumindest teilweise zur verzögerten Rückstellung getränkt ist, wobei der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) zwei gegenüberliegende, im Einbauzustand dem Rauminneren bzw. dem Raumäußeren zugewandte Längsseiten (7, 8) aufweist und weiter zur Anlage an der Fensterseite bzw. der Laibung gegenüberliegende Ober- bzw. Unterseite (9, 10) aufweist, wobei weiter der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) zugeordnet den Längsseiten (7, 8) durch zusammengefügte unterschiedliche, aber jeweils offenporige Schaumstoffstreifen (5, 6), die durch eine eine Seite abdeckende Klebelage (11) zusammengehalten sind, unterschiedlich ausgebildet ist, derart, dass sich jedenfalls im Einbauzustand eine unterschiedliche Dampfbremswirkung ergibt, dadurch gekennzeichnet, dass die unterschiedlichen Schaumstoffstreifen (5, 6) jeweils zur verzögerten Rückstellung imprägniert sind, dass sich die Schaumstoffstreifen (5, 6) jeweils über die gesamte Dicke (d) des Schaumstoff-Dichtstreifens (1) erstrecken und sich an ihren einander zugewandten Längsseiten (7, 8) zumindest teilweise verklebungsfrei nebeneinander erstrecken, derart, dass der Schaumstoff-Dichtstreifen (1) in Querrichtung luftdurchlässig ist, wobei die Luftdurchlässigkeit des Schaumstoff-Dichtstreifens (1) allein durch die Kombination der Luftdurchlässigkeiten der jeweils imprägnierten Schaumstoffstreifen (5, 6) bestimmt ist, und dass die unterschiedliche Dampfbremswirkung durch eine unterschiedliche Ausgangsdichte und/oder eine unterschiedliche Imprägnierung der Schaumstoffstreifen erreicht ist.
  2. Schaumstoff-Dichtstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffstreifen (5, 6) an ihren einander zugewandten Längsseiten (7, 8) sich vollflächig verklebungsfrei nebeneinander erstrecken.
  3. Schaumstoff-Dichtstreifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffstreifen (5, 6) an ihren einander zugewandten Längsstreifen unmittelbar aneinander anliegen.
  4. Schaumstoff-Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffstreifen (5. 6) eine gleiche Ausgangsdicke aufweisen.
  5. Schaumstoff-Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (B1, B2) der Schaumstoffstreifen (5, 6) unterschiedlich ist.
  6. Schaumstoff-Dichtstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Rauminneren zugewandte innere Schaumstoffstreifen (6) eine geringere Breite (B2) als der äußere Schaumstoffstreifen (5) aufweist.
  7. Schaumstoff-Dichtstreifen nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffstreifen (5, 6) an ihren einander zugewandten Längsseiten (7, 8) unter Belassung von verklebungsfreien Bereichen miteinander verklebt sind.
  8. Schaumstoff-Dichtstreifen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoffstreifen (5, 6) an ihren einander zugewandten Längsseiten (7, 8) rasterartig verklebt sind.
DE202008017286U 2007-11-27 2008-11-14 Schaumstoff-Dichtstreifen Expired - Lifetime DE202008017286U1 (de)

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DE202008017286U DE202008017286U1 (de) 2007-11-27 2008-11-14 Schaumstoff-Dichtstreifen

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102007057406 2007-11-27
DE102008049210A DE102008049210A1 (de) 2007-11-27 2008-09-27 Schaumstoff-Dichtstreifen
DE202008017286U DE202008017286U1 (de) 2007-11-27 2008-11-14 Schaumstoff-Dichtstreifen

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DE202008017286U1 true DE202008017286U1 (de) 2009-05-28

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