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Die
Erfindung betrifft einen in einer Umhüllungsfolie aufgenommenen,
zur verzögerten Rückstellung imprägnierten
und einen Rechteckquerschnitt aufweisenden Schaumstoffstreifen.
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Schaumstoffstreifen
der in Rede stehenden Art sind insbesondere als Dichtungsstreifen
oder Dichtungselemente bekannt, so weiter insbesondere im Baubereich
zur Abdichtung von Bauwerksfugen. So wird diesbezüglich
beispielsweise auf die
EP
1 131 525 B1 verwiesen. Aus dieser ist ein Dichtstreifen,
bestehend aus einem elastisch rückstellfähigem Schaumstoffstreifen
bekannt, der in komprimiertem Zustand in einer die Rückstellung
des Schaumstoffstreifens ermöglichenden Umhüllungsfolie
aufgenommen ist, welch letztere als Aufreißfolie ausgebildet
ist. Nach entsprechender Öffnung der Umhüllungsfolie
stellt sich der Schaumstoffstreifen zufolge einer vorgesehenen Imprägnierung
verzögert zurück.
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Im
Hinblick auf den beschriebenen Stand der Technik wird eine technische
Problematik der Erfindung darin gesehen, einen Schaumstoffstreifen
der in Rede stehenden Art hinsichtlich seines Aufbaus soweit zu
verbessern, dass hieraus zugleich eine verbesserte Handhabung des
Schaumstoffstreifens resultiert.
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Diese
Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den
Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt
ist, dass der Schaumstoffstreifen eine Luftdurchlässigkeit
von 30–150 l/m2s aufweist und/oder
dass der Schaumstoffstreifen bereits bei 10% Komprimierung schlagregendicht
ist. Die vorgeschlagene Luftdurchlässigkeit ist ermittelt nach DIN
53 887, gemessen an einer 10 mm dicken Probe bei 0,5 mbar
Unterdruck. Der Schaumstoff ist entsprechend offenzellig eingestellt,
mit einer Luftdurchlässigkeit, die weiter bevorzugt im
Bereich von 80–120 l/m2s liegt.
Zufolge dieser Ausgestaltung sind die Rückstellkräfte
des komprimiert in der Umhüllungsfolie aufgenommenen Schaumstoffstreifens
so verringert, dass der eingepackte Streifen in dieser komprimierten
Stellung einen der dekomprimierten Querschnittsform adäquaten
Querschnitt aufweist, so in bevorzugter Ausgestaltung einen rechteckigen, bevorzugt
annähernd quadratischen Querschnitt. Der komprimierte Streifen
braucht nicht in Richtung quer zur Komprimierung aus, was die Handhabung des
komprimiert in der Umhüllung gefassten Streifens erleichtert.
Die Kanten des Rechteckquerschnitts können hierbei durchaus
verrundet sein. Der diesbezügliche Radius beträgt
jedoch nur wenige Millimeter, so insbesondere 1–2 mm. Die
Dekomprimierung nach Aufreißen der Umhüllungsfolie
erfolgt in bekannter Weise nur in einer Erstreckungsrichtung. Durch
die vorgeschlagene Ausgestaltung des Schaumstoffstreifens wird eine
komprimierte, umhüllte Stellung desselben erreicht, in
der die quer zur Dekomprimierungs- bzw. Aufstellrichtung gemessene Breite
des Schaumstoffstreifens der Breite in der unkomprimierten Stellung
im Wesentlichen entspricht. Dies kann zu einer vereinfachten Handhabung
bspw. beim Einsetzen des komprimierten Schaumstoffstreifens in eine
Bauwerksfuge führen. Der Schaumstoffstreifen ist weiter
so eingestellt, dass dieser bereits bei einer Komprimierung von
nur 10% schlagregendicht ist (nach DIN 18543).
Die nach Aufreißen der Umhüllungsfolie resultierende
Aufstellung des Streifens kann demzufolge bis zu 90% der ursprünglichen
Streifendicke betragen. Entsprechend kann ein nicht komprimierter
Schaumstoff Verwendung finden, der mit einem entsprechend geringerem Übermaß gefertigt
ist.
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Die
Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend
in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruches 1 erläutert,
können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung
von Bedeutung sein.
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Der
Schaumstoffstreifen kann so eingestellt sein, dass die geforderte
Schlagregendichtheit bei 10 bis 60% Komprimierung erreicht ist,
so bspw. bei 50%, also bis auf die Hälfte der unkomprimierten,
ursprünglichen Dicke zusammengepressten Streifen. Weiter
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, dass der Schaumstoff ein Polyurethan-Schaumstoff ist.
Dieser kann mit einem flammhemmend eingestellten Kunstharz imprägniert
sein, welcher zugleich die gewünschte Rückstellungsverzögerung
bietet. Als besonders vorteilhaft erweist sich diesbezüglich,
wenn der Schaumstoff ein Polyurethan-Ether-Schaumstoff ist, welcher
einen erhöhten Anteil an geschlossenen Poren aufweist.
Das Raumgewicht des Schaumstoffes beträgt 25–100
kg/m3, bevorzugt 33–80 kg/m3. Die Stauchhärte nach ISO
3386 (40%) beträgt bevorzugt 3,2–4,5
KPa.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche
lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher
erläutert. Es zeigt:
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1 in
perspektivischer Darstellung eine Rolle des erfindungsgemäßen,
in einer Umhüllungsfolie im komprimierten Zustand gehalterten
Schaumstoffstreifens;
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2 den
Schnitt gemäß der Linie II-II in 1 mit
in strichpunktierter Linienart wiedergegebener entkomprimierter
Stellung des Schaumstoffstreifens;
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3 eine
stark vergrößerte Schnittdarstellung des komprimierten
Schaumstoffstreifens;
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4 in
Schnittdarstellung eine Einbausituation mit dem in einer Bauwerksfuge
festgelegten komprimierten Schaumstoffstreifen;
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5 eine
der 4 entsprechende Darstellung, jedoch nach einem
Aufreißen der Umhüllung und nachfolgender Rückstellung
des Schaumstoffes;
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6 den Schaumstoffstreifen in perspektivischer
Einzeldarstellung mit partiell aufgerissener Umhüllungsfolie.
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Der
vorgeschlagene Schaumstoffstreifen 1 formt einen elastisch
rückstellfähigen Dichtstreifen D. Der Schaumstoffstreifen 1 ist
offenporig und besteht in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
aus einem Polyurethan-Ether-Schaum.
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Der
Schaumstoffstreifen 1 ist zur verzögerten Rückstellung
imprägniert, wozu als Imprägnierungsmittel bspw.
Acrylat zur Anwendung kommt.
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Im
dekomprimierten, ursprünglichen Zustand weist der Schaumstoffstreifen 1 einen
rechteckigen Querschnitt auf (siehe strichpunktierte Darstellung
in 2). Die Komprimierung liegt in einer Ebene parallel
zur längeren Seite des Rechtecks. Die in Komprimierrichtung
verlaufende längere Seite entspricht in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel etwa dem Vierfachen der quer zur Komprimierungsrichtung
gemessenen Breite x. Diese beträgt in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel etwa 20 mm.
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Der
komprimierte Schaumstoffstreifen 1 liegt in einer die Volumenverkleinerung
sichernden Eintaschung ein, die durch eine Aufreiß-Umhüllungsfolie 2 erreicht
ist. Diese besteht aus einer den Schaumstoffstreifen 1 einschließenden
Kunststofffolie F, die zugleich eine sich in Längsrichtung
des Schaumstoffstreifens 1 erstreckende Abreißlasche 3 ausbildet.
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Die
Umhüllungsfolie 2 besteht bspw. aus einem Polypropylen-Werkstoff.
In der Aufreiß-Umhüllung 2 einliegend,
ist der Schaumstoffstreifen 2 in Richtung seiner Querschnitts-Längsseite
auf etwa ein Viertel seiner Ausgangsgestalt gemäß der
strichpunktierten Darstellung in 2 zusammengedrückt. Die
Eckbereiche sind leicht mit einem Radius von wenigen Millimetern,
so in dem dargestellten Ausführungsbeispiel von etwa 2
mm verrundet, zufolge dessen der komprimierte Schaumstoffstreifen 1 weiterhin eine
rechteckförmige Querschnittsgestalt aufweist. Dies unter
Beibehaltung der auch ursprünglichen Breite x des Streifens 1.
Lediglich die Dicke y' ist gegenüber der unkomprimierten
Stellung (Dicke y – vgl. 2) verändert.
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Die
komprimierten Seitenwände 4 des Schaumstoffstreifens 1 erstrecken
sich im Querschnitt weiterhin etwa rechtwinklig zur Breitenerstreckung
des Streifens.
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Dies
ist erreicht durch die Wahl des Schaumstoffes, welcher eine Luftdurchlässigkeit
von bspw. 80 l/m2s aufweist.
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Die
Umhüllungsfolie 2 ist zur Rückhaltung des
Schaumstoffstreifens 1 in der komprimierten Stellung schlauchartig
geformt; umfasst entsprechend den Schaumstoffstreifen 1 umlaufend.
Der so gebildete Innenraum zur Aufnahme des komprimierten Schaumstoffstreifens 1 steht
unter einer die Rollfähigkeit eines solchen Schaumstoffstreifens 1 bzw. Dichtstreifens
D nicht behindernder Prallfüllung (siehe 1).
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Die
den Schaumstoffstreifen 1 einschließende Kunststofffolie
F ist zur Bildung der Aufreiß-Umhüllung 2 gegen
sich selbst verhaftet. Diese Verhaftung ist einer Längsseitenwand 4 etwa
mittig ihrer Höhenerstreckung im komprimierten Zustand über die
gesamte Länge des Schaumstoffstreifens 1 vorgesehen
und trägt in den Darstellungen das Bezugszeichen 5.
Bevorzugt ist, wie auch dargestellt, die Verhaftung 5 durch
eine Vernähung realisiert, bspw. in Form einer Abnaht.
Die entsprechende Naht 6, enthaltend Ober- und Unterfaden,
ist insbesondere in der Darstellung in 3 zu erkennen.
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Die
dabei auftretenden Nähstiche 7 bilden eine reihenförmige
Perforation. Mittels dieser Verhaftung 5 wird ein den Schaumstoffstreifen 1 oberseitig überde ckender
Folienabschnitt 8 mit einem den Schaumstoffstreifen 1 unterseitig
abdeckenden Folienabschnitt 9 lösbar verbunden.
Beide Folienabschnitte 8 und 9 erstrecken sich
jenseits der Naht 6, dem Schaumstoffstreifen 1 abgewandt
weiter zur Bildung der Abreißlasche 3.
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Der
untere Folienabschnitt 9 erstreckt sich über die
untere Breitseitenfläche des Schaumstoffstreifens 1 hinaus über
den gesamten Rückenbereich des Schaumstoffstreifens 1,
hier die zugeordnete Seitenwand 4 überdeckend
bis in den dem Bodenbereich abgewandten Eckbereich. Hier geht dieser
untere Folienabschnitt 9 materialeinheitlich, einstückig über
in den oberen Folienabschnitt 8, wobei in dem vorbeschriebenen
Eckbereich eine Perforation 10 vorgesehen ist, zur Trennung
von oberem und unterem Folienabschnitt 8 bzw. 9.
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Der
obere Folienabschnitt 8 ist verstärkt durch eine
zweite Folienlage 11. Diese erstreckt sich von der Perforation 10 ausgehend
bis in den Wurzelbereich der Abreißlasche 3, die
Naht 6 überdeckend.
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Oberer
Folienabschnitt 8 und zweite Folienlage 11 sind
vollflächig miteinander verbunden, so insbesondere durch
Verklebung.
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Der
Schaumstoffstreifen 1 ist gegenüber der ihn umhüllenden
Kunststofffolie F gegen Wandern gesichert festgelegt. Hierzu ist
der Schaumstoffstreifen 1 innenseitig der Umhüllungsfolie 2 verhaftet. Diese
Verhaftung ist durch Verkleben gebildet, wobei ein doppelseitig
wirkender Klebestreifen 12 zur Anwendung kommt. Dieser
ist auf der einen Seite mit der Kunststofffolie F und auf der anderen
Seite mit dem Schaumstoffstreifen 1 verklebt. Dies hat
zugleich fertigungstechnischen Vorteil, da sich bei noch offener,
also nicht zur Bildung des Innenraumes geführter Umhüllung
der Schaumstoffstreifen 2 exakt auf dem noch offenen, d.
h. aufgefaltet planen Streifen der Kunststofffolie F haltern lässt.
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Zudem
ist der Dichtstreifen D außenseitig mit einem Längsklebestreifen 13 versehen. Über
diesen lässt sich der Dichtstreifen D an einem vorgesehenen Objekt
haltern, wie bspw. an einem Rahmenprofil 14 oder einer
damit verbundenen Leiste 15. In beiden Fällen
kann es sich um Kunststoff-Profilmaterial handeln.
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Auch
der Längsklebestreifen 13 ist ein doppelseitig
wirkender Klebestreifen. Der Längsklebestreifen 13 befindet
sich räumlich in Überdeckung zur innenseitigen
Verhaftung zwischen dem Schaumstoffstreifen 1 und der Kunststofffolie
F durch den Klebestreifen 12. Auf diese Weise entsteht,
einbezogen den die Aufreißumhüllung 2 bildenden
Part, ein dreilagiges Laminat von guter Festigkeit, die noch durch
eine besondere Armierungsmaßnahme erhöht ist.
Hierzu sind Verstärkungsfäden 18 vorgesehen, die
bodenseitig des Schaumstoffstreifens 1 zwischen dem zugeordneten
Klebestreifen 12 und dem unteren Folienabschnitt 9 in
Längserstreckung des Schaumstoffstreifens 1 verlaufen.
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Der
vorgeschlagene Schaumstoffstreifen 1 kann gemäß den
Darstellungen in den 4 und 5 als Dichtstreifen
D zur Dichtung einer Bauwerksfuge 16 herangezogen werden.
Der Schaumstoffstreifen 1 ist mittels des Längsklebestreifens 13 an
dem Rahmenprofil 14 bzw. hier an der Leiste 15 fixiert,
gerichtet gegen die zu der Leiste 15 beabstandete Wandfläche 17.
Zumindest bis zum Abschluss der Positionierungsarbeiten ist der
Schaumstoffstreifen 1 weiterhin in seiner komprimierten
Stellung in der Umhüllungsfolie 2 gefesselt. Erst
hiernach erfolgt die Freigabe.
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Durch
Zug an der Abreißlasche 3 reißt die Verhaftung 5 zufolge
der durch die Nähstiche 7 erreichten Perforation,
wobei bevorzugt hierbei beide durch die Folienabschnitte 8 und 9 gebildeten
Laschenabschnitte erfasst werden. Insbesondere der untere Laschenabschnitt,
d. h. der dem unteren, über den Längsklebestreifen 13 mit
dem Rahmenprofil 14 bzw. mit der Leiste 15 verklebten
Folienabschnitt 9 zugeordnete Laschenabschnitt reißt
entlang der Naht 6 ab. Der obere Folienabschnitt 8 verbleibt
an dessen Abreißlaschenabschnitt bedingt durch die laminatartige
Verstärkung mittels der zweiten Folienlage 11. Dieser
Abschnitt reißt entlang der rückwärtigen
Perforation 10, wonach der gesamte obere Folienabschnitt 8 aus
der Bauwerksfuge 16 herausgezogen werden kann, dies unter
gleichzeitiger Auslösung der Schaumstoffrückstellung
in Richtung auf die zugeordnete Wandfläche 17.
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Diese
Schaumstoffrückstellung ist aufgrund der erwähnten
Imprägnierung verzögernd eingestellt. Das Aufquellen
des Schaumstoffes erfolgt entsprechend über einen längeren
Zeitraum als bei Schaumstoffen, die nicht mit einer solchen Imprägnierung versehen
sind.
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In 5 ist
die Stellung dargestellt, in welcher der aufgequollene Schaumstoffstreifen 1 mit
einer rückgestellten Dicke y'' die Bauwerksfuge 16 dichtend
abschließt. Bevorzugt ist in dieser rückgestellten
Stellung des Schaumstoffstreifens 1 ein quadratischer Querschnitt
erreicht. Die Dicke y'' entspricht weiter bevorzugt maximal der
Breite x. Der Streifen 1 erfährt entsprechend
eine Rückstellung auf etwa 50% der ursprünglichen
Schaumstoffdicke y. Durch die gewählten Schaumstoffeigenschaften
ist bereits bei einer solchen Komprimierung ein ausreichender Schlagregenschutz
erreicht. Dieser ist auch noch gegeben, wenn sich der Schaumstoff
auf etwa 90% der ursprünglichen Dicke zurückstellt.
Er weist entsprechend eine Schlagregendichtigkeit auf, die bereits
bei einer Komprimierung von nur 10% erreicht wird, was in vorteilhafter
Weise eine Reduzierung der Ausgangshöhe y und eine entsprechende
Materialreduzierung zur Folge haben kann.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollin haltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 53 887 [0004]
- - DIN 18543 [0004]
- - ISO 3386 [0006]