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DE202008001432U1 - Kühl- und/oder Gefriergeät - Google Patents

Kühl- und/oder Gefriergeät Download PDF

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Abstract

Kühl- und/oder Gefriergerät mit einer Tür, die wenigstens eine transluzente oder transparente Scheibe, insbesondere wenigstens eine Glasscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät wenigstens ein Gebläse sowie Luftführungsmittel aufweist, die derart angeordnet sind, dass Luft mittels des Gebläses durch die Luftführungsmittel der Scheibe zuführbar und/oder von der Scheibe abführbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit einer Tür, die wenigstens eine transluzente oder transparente Scheibe, insbesondere wenigstens eine Glasscheibe aufweist.
  • Bei derartigen Geräten besteht bei großen Unterschieden zwischen Innen- und Außentemperaturen ein Problem darin, dass es auf der Scheibe insbesondere bei hoher Luftfeuchtigkeit zur Betauung kommen kann. Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, die Betauung dadurch zu vermeiden, dass im Bereich der Scheibe eine Heizungseinrichtung vorgesehen ist, die allerdings den Nachteil mit sich bringt, dass deren Montage umständlich ist und dass der Betrieb der Heizungseinrichtung mit einem zusätzlichen Stromverbrauch verbunden ist.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kühl- und/oder Gefriergerät der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die Betauung der Scheibe auf einfache Art und Weise verhindert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass das Gerät wenigstens ein Geblä se sowie Luftführungsmittel aufweist, die derart angeordnet sind, dass Luft mittels des Gebläses durch die Luftführungsmittel der Scheibe der Tür zuführbar und/oder von der Scheibe abführbar ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Betauung der Scheibe durch einen Luftstrom, vorzugsweise durch einen Warmluftstrom verhindert wird. Dabei kann vorgesehen sein, dass das Gebläse die Luft zur Tür fördert, d. h. dass sich die Tür auf der Druckseite des Gebläses befindet, oder auch dass das Gebläse die Luft von der Tür abzieht, d. h. die Tür auf der Saugseite des Gebläses angeordnet ist. Wird Luft aus der Tür abgezogen, erfolgt dies vorzugsweise derart, dass die Luft im unteren Bereich der Tür abgezogen wird, so dass die im oberen Bereich der Tür befindliche vergleichsweise warme Luft die unteren, kälteren Bereich der Scheibe überstreicht, bevor sie mittels des Gebläses abgeführt wird. Wird die Luft der Tür zugeführt, erfolgt dies vorzugsweise ebenfalls im unteren Bereich der Tür, da sich dort die kälteren Bereiche der Tür befinden, die eher zur Betauung neigen.
  • Der Begriff „Tür" umfasst nicht nur eine um eine senkrechte Achse verschwenkbare Tür, sondern steht stellvertretend auch für Klappen, Schiebedeckel, d. h. für sämtliche denkbaren Verschlusselemente, mittels derer der zu kühlende Raum verschließbar ist.
  • Bei dem Gebläse kann es sich um ein ohnehin im Gerät vorhandenes Gebläse oder um ein eigens zum Zwecke der Vermeidung der Betauung verwendetes Gebläse handeln.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass es sich bei den Luftführungsmitteln um einen Kanal handelt, der einen ersten im Korpus des Gerätes verlaufenden Kanalabschnitt und einen zweiten in der Tür verlaufenden Kanalabschnitt aufweist, wobei die Kanalabschnitte derart ausgeführt sind, dass sie bei geschlossener Tür eine Luftströmung zwischen beiden Kanalabschnitten ermöglichen, so dass Luft der Tür zugeführt oder von der Tür abgeführt werden kann.
  • Die Querschnittsform der Kanalabschnitte ist weitgehend beliebig. Es kann sich um rechteckige, runde, ovale etc. Querschnitte handeln. Auch ist es denkbar, Geometrien zu verwenden, deren Querschnittsfläche sich in Strömungsrichtung verändert.
  • Denkbar ist es beispielsweise, dass die Luftführungsmittel, insbesondere der erste Kanalabschnitt, wenigstens abschnittsweise unterhalb des Kühl- bzw. Gefrierraumes verlaufen. In einer möglichen Ausführungsform verlaufen die Luftführungsmittel wenigstens abschnittsweise im Bodenbereich des Gerätes.
  • Die Luftführungsmittel, insbesondere der zweite Kanalabschnitt kann in der in der Tür des Gerätes derart verlaufen, dass die der Tür zugeführte Luft im Wesentlichen senkrecht zur Türebene in die Luftführungsmittel eintritt und im Wesentlichen in der Türebene aus diesen austritt. Denkbar ist es somit, in der Tür einen im wesentlichen horizontalen Abschnitt des Kanals sowie daran anschließend einen im wesentlichen vertikalen Abschnitt des Kanals vorzusehen, wobei der im wesentlichen horizontale Abschnitt in seinem Endbereich mit dem Endbereich des ersten Kanalabschnittes fluchtet, wenn die Tür geschlossen ist, und wobei der im wesentlichen vertikale Abschnitt derart angeordnet ist, dass die aus diesem austretende Luft mit der Scheibe in Kontakt tritt.
  • Um eine hinreichende Verteilung der Luft über die Scheibe zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass die Luftführungsmittel einen Verteiler umfassen, der die der Tür zugeführte Luft derart verteilt, dass diese einen wesentlichen Teil der Breite der Scheibe oder die Scheibe in ihrer gesamten Breite überstreicht.
  • Vorzugsweise ist der Übergangsbereich zwischen beiden Kanalabschnitten bei geschlossener Tür mittels eines Dichtungselementes abgedichtet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gerät eine Steuereinrichtung aufweist, die derart ausgeführt ist, dass sie den Ventilator in einem ersten Betriebsmodus derart betreibt, dass dieser der Tür Luft zuführt und alternativ dazu in einem zweiten Betriebsmodus derart betreibt, dass dieser Luft aus der Tür abzieht. Befindet sich im oberen Bereich der Tür vergleichsweise warme Luft, kann diese dazu herangezogen werden, die unteren, kälteren Bereiche der Scheibe zu überstreichen, um dort die Betauung zu verhindern. Ebenso ist es denkbar, die durch die Abwärme einer Gerätekomponente, wie beispielsweise des Kompressors aufgewärmte Luft zu nutzen, um die Betauung der Scheibe zu verhindern.
  • Bei der wenigstens einen Scheibe des Gerätes kann es sich beispielsweise um eine Scheibe aus Isolierglas handeln.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Tür wenigstens zwei voneinander beabstandte Scheiben aufweist.
  • In diesem Fall können die Luftführungsmittel derart ausgeführt sein, dass Luft in den Bereich zwischen den Scheiben eingeleitet oder aus diesem Bereich abgezogen wird. Denkbar ist jedoch ebenfalls, dass alternativ oder zusätzlich die Außenseite einer der Scheiben von der mittels des Gebläses geförderten Luft überstrichen wird.
  • Um eine Reinigungsmöglichkeit des Raumes zwischen beiden Scheiben zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass eine der Scheiben zum Zwecke der Reinigung abgenommen bzw. verschwenkt werden kann.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Filter vorgesehen, der derart angeordnet ist, dass er die Luft reinigt, bevor diese der Tür zugeführt wird. Auf diese Weise kann eine Verschmutzung der Scheibe bzw. des zwischen beiden Scheiben befindlichen Raumes verhindert oder zumindest verzögert werden.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Luftführungsmittel derart angeordnet sind, dass sie die Luft bei im Betrieb befindlichen Gebläse von einer Wärme erzeugenden Komponente zu der Tür leiten. Bei dieser Komponente kann es sich beispielsweise um den Kompressor oder um den Verflüssiger des Gerätes handeln. Auch ist es möglich, eine Betauung der Scheibe mittels Umluft zu verhindern, die in den Bereich der Scheibe gefördert wird.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Längsschnittansicht durch ein Kühlgerät gemäß der vorliegenden Erfindung und
  • 2: eine schematische Frontansicht des Gerätes gemäß 1.
  • In 1 ist ein Kühlgerät gemäß der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Schnittdarstellung gezeigt.
  • Das Gerät weist einen Gerätekorpus 10 mit einem Innenbehälter auf, der einen Kühlraum 12 begrenzt. Der Kühlraum ist durch eine Tür 20 verschließbar, die einen Rahmen 22 sowie zwei in Dickenrichtung der Tür 20 voneinander beabstandete Glasscheiben 24 aufweist.
  • Im Bodenbereich des Gerätes befinden sich auf der Rückseite der Kompressor 30 sowie ein Gebläse 40.
  • Des Weiteren ist im Bodenbereich des Gerätekorpus ein erster Kanalabschnitt 51 vorgesehen, der sich von dem rückwärtigen Bereich des Gerätes bis zur Stirnseite des Korpus 10 erstreckt.
  • Im unteren Bereich der Tür 20 bzw. des Türrahmens 22 befindet sich ein zweiter Kanalabschnitt 52, der aus einem horizontalen Abschnitt 52a und aus einem vertikalen Abschnitt 52b besteht. Wie dies aus 1 hervorgeht, fluchtet bei geschlossener Tür der stirnseitige Endbereich des ersten Kanalabschnittes 51 mit dem korpusseitigen Endbereich des horizontalen Abschnittes 52a, so dass Luft von einem in den anderen Abschnitt strömen kann. Dieser Übergangsbereich kann durch eine flexible Dichtung abgedichtet sein, die in 1 mit dem Bezugszeichen 60 gekennzeichnet ist.
  • Wie dies aus 2 hervorgeht, verbreitert sich der vertikale Abschnitt 52b des zweiten Kanalabschnittes 52 trichterförmig, um die Scheibe 24 möglichst in ihrer gesamten Breite mit Luft beaufschlagen zu können.
  • In Betrieb des Gerätes erzeugt der Kompressor 30 Wärme. Die durch diese Abwärme aufgewärmte Luft wird gemäß der vorliegenden Erfindung mittels des Gebläses 40 zunächst durch den ersten Kanalabschnitt 51 im Bodenbereich nach vorne zur Tür 20 gefördert. Sie gelangt dann zunächst in den horizontalen Abschnitt 52a des zweiten Kanalabschnittes 52 und wird dann mittels des vertikalen Abschnittes 52b nach oben in Richtung der Scheibe 24 gefördert. Der warme Luftstrom nimmt Feuchtigkeit auf bzw. erwärmt die Scheibe 24 derart, dass deren Betauung verhindert wird.
  • Die Kanalabschnitte können derart ausgeführt sein, dass die Luft in den Bereich zwischen den beiden Scheiben 24 gefördert und an geeigneter Stelle, vorzugsweise im oberen Bereich aus diesem Bereich wieder abgeführt wird. Denkbar ist es beispielsweise ebenfalls, alternativ oder zusätzlich die äußere Scheibe 24 auf ihrer Außenseite mit Luft zu beaufschlagen.
  • Bei der die Wärme abgebenden Komponente muss es sich nicht zwingend um einen Kompressor handeln. Es kommt jede beliebige andere Komponente, die Wärme erzeugt, wie z. B. ein Verflüssiger in Frage. Auch ist der Einsatz von Umluft denkbar.
  • Wie dies aus den Figuren hervorgeht, wird zunächst der untere Bereich der Scheibe mit warmer Luft beaufschlagt, da dieser vergleichsweise kalt ist und den größten Temperaturunterschied zur Umgebung aufweist.
  • Wie oben ausgeführt, kann die Luftführung wie in 1 dargestellt derart erfolgen, dass die Luft mittels des Gebläses 40 vom Kompressor 30 zur Tür 20 gefördert wird. Denkbar ist es jedoch auch, die Luft mittels des Gebläses 40 von der Tür 20 abzuziehen. Auch dadurch kann eine Betauung verhindert werden, da sich im oberen Bereich der Tür 20 vergleichsweise warme Luft befindet, die dazu genutzt werden kann, die unteren, kälteren Bereiche der Tür 20 bzw. der Scheibe 24 zu erwärmen bzw. dort Feuchtigkeit aufzunehmen.
  • Auch ist es möglich, beide Varianten, d. h. Förderung von Luft mittels des Gebläses 40 zur Tür 20 und den Abzug von Luft mittels des Gebläses 40 von der Tür 20, durch Drehrichtungsumkehr des Gebläses 40 zu realisieren. Dabei kann die Drehrichtung des Gebläses 40 beispielsweise von den Temperaturen abhängig gemacht werden, die die Luft im Bereich der die Wärme erzeugenden Komponente oder die Umluft oder die Luft im oberen Bereich der Tür 20 aufweist.
  • In dem ersten Kanalabschnitt 51 oder an dessen gebläseseitigen Mündungsbereich kann ein nicht dargestellter Filter vorgesehen sein, der die Luft reinigt, bevor sie zu der Tür gefördert wird. Auch ist es denkbar, wenigstens eine der Scheiben 24 lösbar auszuführen, um den Bereich zwischen den Scheiben reinigen zu können.
  • Das Gebläse 40 kann permanent laufen oder in Abhängigkeit eines oder mehrerer Parameter betrieben werden. Solche Parameter können beispielsweise die Luftfeuchtigkeit der Umgebungsluft und/oder die Temperatur im Bereich der Scheibe 24 und/oder Temperaturunterschiede zwischen der Temperatur im Bereich der Scheibe 24 und der Umgebungstemperatur sein.

Claims (13)

  1. Kühl- und/oder Gefriergerät mit einer Tür, die wenigstens eine transluzente oder transparente Scheibe, insbesondere wenigstens eine Glasscheibe aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät wenigstens ein Gebläse sowie Luftführungsmittel aufweist, die derart angeordnet sind, dass Luft mittels des Gebläses durch die Luftführungsmittel der Scheibe zuführbar und/oder von der Scheibe abführbar ist.
  2. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Luftführungsmitteln um einen Kanal handelt, der einen ersten im Korpus des Gerätes verlaufenden Kanalabschnitt und einen zweiten in der Tür verlaufenden Kanalabschnitt aufweist, wobei die Kanalabschnitte derart ausgeführt sind, dass sie bei geschlossener Tür eine Luftströmung zwischen beiden Kanalabschnitten ermöglichen.
  3. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungsmittel, insbesondere der erste Kanalabschnitt, we nigstens abschnittsweise unterhalb des Kühl- bzw. Gefrierraumes des Gerätes verlaufen.
  4. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungsmittel, insbesondere der zweite Kanalabschnitt in der Tür des Gerätes derart verlaufen, dass die der Tür zugeführte Luft im wesentlichen senkrecht zur Türebene in die Luftführungsmittel eintritt und im wesentlichen in der Türebene aus diesen austritt.
  5. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungsmittel einen Verteiler umfassen, der die der Tür zugeführte Luft derart verteilt, dass diese einen wesentlichen Teil der Breite der Scheibe oder die Scheibe in ihrer gesamten Breite überstreicht.
  6. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsbereich zwischen beiden Kanalabschnitten bei geschlossener Tür mittels eines Dichtungselementes abgedichtet ist.
  7. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgeführt ist, dass sie den Ventilator in einem ersten Betriebsmodus derart betreibt, dass dieser der Tür Luft zuführt, und in einem zweiten Betriebsmodus derart betreibt, dass dieser Luft aus der Tür abführt.
  8. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tür wenigstens zwei voneinander beabstandte Scheiben aufweist.
  9. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungsmittel derart ausgeführt sind, dass Luft in den Bereich zwischen den Scheiben eingeführt oder aus diesem Bereich abgeführt wird.
  10. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Scheiben zum Zwecke der Reinigung lösbar angeordnet ist.
  11. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Filter vorgesehen ist, der derart angeordnet ist, dass er die Luft reinigt, bevor diese der Tür zugeführt wird.
  12. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftführungsmittel derart angeordnet sind, dass sie die Luft bei im Betrieb befindlichen Gebläse von einer Wärme erzeugenden Komponente des Gerätes zu der Tür leiten.
  13. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Komponente um den Kompressor oder um den Verflüssiger des Gerätes handelt.
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