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DE102009011732A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Kühlen von Speisen in einem mehretagigen Transportwagen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Kühlen von Speisen in einem mehretagigen Transportwagen Download PDF

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DE102009011732A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kühlen von Speisen und Speisenverteilkomponenten in einem mehretagigen Transportwagen, der in einem frontseitig offenen Kühlraum eines Kühlschranks bereitgestellt wird, in dem Kühlluft umgewälzt wird. Die Kühlluft wird aufgeteilt und es werden im Kühlraum Kühlluftströme erzeugt, die den Transportwagen in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen. Erfindungsgemäß wird zusätzlich zu den horizontal gerichteten Kühlluftströmen ein von oben nach unten strömender vertikaler Kühlluftstrom erzeugt, der vorne an der offenen Frontseite einen den Transportwagen gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluftschleier bildet. Die horizontalen Kühlluftströme sind von der Rückseite des Kühlraumes nach vorne zur offenen Frontseite gerichtet und strömen zusammen mit dem vertikalen Kühlluftstrom als Kühlluftschleier nach unten ab. Gegenstand der Erfindung ist danach ein für das Verfahren geeigneter Kühlschrank.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kühlen von Speisen und am Speisenverteilprozess beteiligten Komponenten in einem mehretagigen Transportwagen, der in einem frontseitig offenen Kühlraum eines Kühlschranks bereitgestellt wird. In dem Kühlschrank wird Kühlluft umgewälzt, wobei die Kühlluft aufgeteilt wird und Kühlluftströme erzeugt werden, die den zumindest an seiner Front- und Rückseite offenen Transportwagen in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen. Unter den Begriff ”Transportwagen” fallen insbesondere offene Hordenwagen, die mehrere Etagen für Tabletts aufweisen, sowie offene Etagenwagen mit Fachböden. Die Erfindung betrifft ferner einen für das Verfahren geeigneten Kühlschrank.
  • Bei der Speisenportionierung in Großküchen werden unter anderem fahrbare Transportwagen eingesetzt. Sie werden beispielsweise mit Tabletts und darauf bereitgestellten Speisenverteilkomponenten, z. B. Geschirrteilen, sowie Speisen aus einem Kühlhaus zu Speiseausgabestellen bzw. Speiseverteilstationen gefahren. Dabei darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden und muss sichergestellt werden, dass sich die auf dem Transportwagen bereitgestellten Speisenverteilkomponenten und Speisen nicht unzulässig erwärmen. Die Speisen müssen auch nach dem Verlassen des Kühlhauses kalt gehalten werden. In Fällen, in denen sie sich während des Transports innerhalb zulässiger Grenzen erwärmt haben, müssen sie wieder auf einen angestrebten Temperaturbereich von beispielsweise weniger als 4°C zurückgekühlt werden. Zu diesem Zweck werden die Transportwagen in Kühlschränken abgestellt, die an den Speiseverteilstationen bereitgehalten werden. Die Kühlschränke sind an ihrer Frontseite offen, damit die Tabletts mit den darauf bereitgestellten Speisenverteilkomponenten und Speisen im Transportwagen leicht zugänglich sind und ein ergonomisches Arbeiten sowie eine leichte Entnahme des Kühlguts aus dem Transportwagen möglich ist.
  • Aus DE 10 2006 044 844 A1 ist ein Kühlschrank zum Kühlhalten eines mehretagigen Transportwagens bekannt. Der Kühlschrank weist einen Kühlraum zur Aufnahme eines Transportwagens auf, der eine von einer Rückwand, Seitenwänden sowie einer Deckenfläche an der Oberseite begrenzt ist und eine offene Frontseite aufweist. An die Rückwand grenzt ein Strömungsraum an, der mit Hohlräumen in den Seitenwänden in Verbindung steht. In dem rückseitigen Strömungsraum sind ein Gebläse sowie eine Kühleinrichtung angeordnet. Es wird ein Kühlluftkreislauf erzeugt, wobei die Kühlluft durch Öffnungen in einer der Seitenwände austreten, den Kühlraum in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen und durch Öffnungen in der gegenüberliegenden Seitenwand wieder angesaugt werden. Die Kühlluftführung ist hinsichtlich ihrer Kühlwirkung noch nicht in vollem Umfange zufrieden stellend. Wenn in der Außenumgebung hohe Temperaturen herrschen, kann nicht verhindert werden, dass sich innerhalb des Kühlraumes ein Temperaturgradient einstellt und die Kühlraumtemperatur zur Frontseite hin zunimmt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Kühlen von Speisen und Speisenverteilkomponenten in einem mehretagigen Transportwagen anzugeben, das eine wirksame Kühlung des frontseitig offenen Kühlraumes ermöglicht, wobei im gesamten Kühlraum eine möglichst konstante Temperatur gewährleistet sein soll.
  • Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Verfahren wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass zusätzlich zu den horizontal gerichteten Kühlluftströmen ein von oben nach unten strömender vertikaler Kühlluftstrom erzeugt wird, der vorne an der offenen Frontseite einen den Transportwagen gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluftschleier bildet, und dass die horizontalen Kühlluftströme von der Rückseite des Kühlraumes nach vorne zur offenen Frontseite gerichtet sind und zusammen mit dem vertikalen Kühlluftstrom als Kühlluftschleier nach unten abströmen. Der vertikale Kühlluftstrom reißt die horizontalen Kühlluftströme, die den Transportwagen in mehreren Ebenen durchströmen, mit und ermöglicht horizontale Kühlluftströmungen von der Rückwand des Kühlraumes zu der offenen Frontseite, ohne dass dadurch die Außenumgebung vor dem Kühlschrank beeinträchtigt wird. Die zur Frontseite gerichteten horizontalen Kühlluftströme sind der Erwärmungsrichtung entgegengesetzt und transportieren etwaige Erwärmungen konvektiv ab. Durch die Aufnahme der horizontalen Kühlluftströme nimmt der Volumenstrom des vertikal ausgerichteten Kühlluftstromes an der Frontseite von oben nach unten zu. Es resultiert ein dichter und stabiler Kühlluftschleier, der den Kühlraum wirksam gegen die äußere Umgebung abschirmt.
  • Die als Kühlluftschleier vertikal nach unten strömende Kühlluft wird vorzugsweise an der Frontseite des Kühlraumes mittels eines Gebläses abgesaugt und auf der Druckseite des Gebläses in die Kühlluftströme, die dem Kühlraum wieder zugeführt werden, aufgeteilt. Die frontseitige Absaugung des Kühlluftschleiers trägt zur Stabilisierung des Kühlluftschleiers bei. Eine besonders vorteilhafte Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass der Kühlluftschleier vertikal in einen an der Frontseite des Kühlraumes offenen Kanal eintritt und im Kanal der Saugseite des Gebläses zugeführt wird. Der Luftstrom ist zu kühlen, wobei die Kühlung zweckmäßig vor der Aufteilung in die einzelnen Kühlluftströme erfolgt.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Kühlschrank, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren betrieben werden kann. Der Kühlschrank umfasst in seinem grundsätzlichen Aufbau einen Kühlraum zur Aufnahme eines mehretagigen Transportwagens, einen von Kühlluft durchströmten Strömungsraum, der durch Öffnungen mit dem Kühlraum in Verbindung steht, eine im Strömungsraum angeordnete Kühleinrichtung sowie mindestens ein Gebläse zum Umwälzen der Kühlluft. Der Kühlraum ist von einer Rückwand, Seitenwänden sowie einer Deckenfläche an der Oberseite begrenzt und weist eine offene oder mit einer Tür versehene Frontseite auf. Erfindungsgemäß grenzt der Strömungsraum an die Rückwand und die Deckenfläche des Kühlraumes an und erstreckt sich bis zu dessen Frontseite. In der Rückwand sind eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Öffnungen vorgesehen, aus denen Kühlluftströme austreten, die einen in dem Kühlraum abgestellten mehretagigen Transportwagen in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen. Ferner weist der Strömungsraum an der Frontseite oberhalb des Kühlraumes einen Kanalauslass auf für den Austritt eines vertikalen Kühlluftstromes, der an der offenen Frontseite einen den Kühlraum gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluftschleier bildet und die durch Öffnungen der Rückwand in den Kühlraum eintretende horizontalen Kühlluftströme nach unten mitführt. Zur Luftführung und Aufteilung in die horizontalen Kühlluftströme sowie den vertikalen Luftstrom ist lediglich ein einziger Strömungsraum vorgesehen, der nicht durch Trennelemente unterteilt ist und daher durch Abnahme der den Kühlraum begrenzenden Wände leicht und effektiv gereinigt werden kann. Vorzugsweise sind die den Kühlraum begrenzenden Wände ohne Werkzeuge ausbaubar, so dass der rückseitige Strömungsraum regelmäßig gereinigt werden kann.
  • An die Saugseite des Gebläses schließt zweckmäßig ein Saugkanal an, der an der Frontseite des Kühlraumes endet und dort eine Saugöffnung für den Kühlluftschleier aufweist. Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Saugkanal bodenseitig angeordnet und erstreckt sich von der Frontseite zur Rückwand. Das Ansaugen der Luft ist zur Frontseite des Kühlraumes verlagert, so dass die horizontalen Kühlluftströme nicht vorzeitig abkippen können und eine wirksame Kühlung des gesamten Kühlraumes von der Rückseite bis zur Frontseite gewährleistet ist. Der Saugkanal ist so bemessen, dass er einen unterhalb des Transportwagens zwischen dessen beidseitigen Laufrädern oder Rollen zur Verfügung stehenden Raum nutzt. Obwohl der Kühlluftstrom bodenseitig abgesaugt wird, ist durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung sichergestellt, dass die Kühlluft nicht mit einer Fläche in Kontakt kommt, die durch das Ein- und Ausfahren der Transportwagen verschmutzt ist. Der Kühlluftstrom kann daher umgewälzt werden, ohne dass die Gefahr einer Kontaminierung des Kühlluftstromes besteht. Der Saugkanal kann aus dem Kühlschrank ferner zu Reinigungszwecken herausgenommen werden. Die Absaugöffnung des Saugkanals erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Saugkanals.
  • Das Gebläse ist vorzugsweise am rückwärtigen Ende des Saugkanals in der Rückwand des Kühlraumes angeordnet. Es versteht sich, dass auch eine Gebläseanordnung aus mehreren nebeneinander angeordneten Gebläsen vorgesehen sein kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist der Boden des Saugkanals als Auffangwanne für Kondenswasser ausgebildet, die sich durch eine Öffnung in der Rückwand des Kühlraumes bis in den rückseitigen Strömungsraum erstreckt. Aus hygienischen Gründen ist dabei der in den Kühlraum ragende Teil der Auffangwanne mit einer Platte abgedeckt und auf diese Weise von dem von Kühlluft durchströmten Teil des Saugkanals getrennt.
  • Die Transportwagen, die in Großküchen zum Einsatz kommen, weisen üblicherweise Räder oder Rollen auf, die um eine vertikale Achse schwenkbeweglich sind. Um die Räder bzw. Rollen eines Transportwagens beim Einfahren in den Kühlraum bzw. Ausfahren aus dem Kühlraum zu führen, sind beidseits des Saugkanals zweckmäßige Bodenschienen angeordnet.
  • Die Kühleinrichtung ist vorzugsweise im Strömungsraum an der Rückseite des Kühlraumes angeordnet. Die Kühleinrichtung kann aus einem Verdampfer bestehen, der an eine externe Kältemaschine anschließbar ist oder mit einer in dem Kühlschrank integrierten Kältemaschine verbunden ist.
  • Zur Reduzierung von Wärmeverlusten sind die Seitenwände des Kühlraumes sowie die Außenfläche des Strömungsraumes an der Oberseite und Rückseite zweckmäßig wärmegedämmt. Ferner ist es unter dem Gesichtspunkt der Minimierung von Energieverlusten vorteilhaft, wenn frontseitig an den Seitenwänden des Kühlraumes Blendleisten schwenkbar befestigt sind, die jeweils einen für den Zugriff auf die im Transportwagen angeordneten Tabletts bzw. Speisenverteilkomponenten und Speisen nicht benötigten Bereich der Frontseite abdecken und zum Ein- und Ausfahren des Transportwagens zur Seite geschwenkt werden können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass an der Frontseite des Kühlraumes eine doppelflügelige Tür vorgesehen ist, deren Türflügel jeweils aus zwei gelenkig verbundenen Flügelteilen bestehen, wobei ein an die benachbarte Seitenwand angeschlossenes erstes Flügelteil einen für den Zugriff auf die im Transportwagen angeordneten Tabletts bzw. Speisenverteilkomponenten und Speisen nicht benötigten Bereich abdeckt und wobei mittels des zweiten Flügelteils die Frontseite vollständig verschließbar ist. Wenn für einen längeren Zeitraum keine Tabletts oder Speisenverteilkomponenten aus dem Transportwagen entnommen werden müssen, kann die Tür an der Frontseite geschlossen werden.
  • Schließlich kann der erfindungsgemäße Kühlschrank mit Rollen versehen sein, damit er zum Positionswechsel oder zu Reinigungszwecken verfahren werden kann.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren, die Ausführungsbeispiele darstellen, erläutert. Es zeigen schematisch:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Kühlschrankes zum Kühlen von Speisen in einem mehretagigen Transportwagen,
  • 2 einen Längsschnitt durch den Gegenstand der 1 in der Schnittebene A-A aus 1,
  • 3 eine weitere Ausgestaltung des in den 1 und 2 dargestellten Gegenstandes, und zwar in einer frontseitigen Ansicht.
  • Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung dient zum Kühlen von Speisen und am Speisenverteilprozess beteiligten Komponenten in einem mehretagigen Transportwagen. Bei der Vorrichtung handelt es sich um einen Kühlschrank mit einem Kühlraum 1 zur Aufnahme eines offenen mehretagigen Transportwagens 2, einem von Kühlluft durchströmten Strömungsraum 3, der durch Öffnungen 4 mit dem Kühlraum 1 in Verbindung steht, einer im Strömungsraum 3 angeordneten Kühleinrichtung 5 und einem Gebläse 6 zum Umwälzen der Kühlluft. Der Kühlraum 1 des Kühlschrankes ist von einer Rückwand 7, Seitenwänden 8 und einer Deckenfläche 9 an der Oberseite begrenzt und weist eine offene oder mit einer Tür versehene Frontseite 10 auf.
  • Der Strömungsraum 3, in dem auch die Kühleinrichtung 5 angeordnet ist, grenzt an die Rückwand 7 und die Deckenfläche 9 des Kühlraumes 1 an und erstreckt sich bis zur Frontseite 10 des Kühlraumes 1. In der Rückwand 7 sind eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Öffnungen 4 vorgesehen, aus denen Kühlluftströme 11 austreten, die einen in dem Kühlraum 1 abgestellten Transportwagen 2 in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen. Der Strömungsraum 3 weist ferner an der Frontseite 10 oberhalb des Kühlraumes einen Kanalauslass 12 auf für den Austritt eines vertikalen Kühlluftstromes 13, der an der offenen Frontseite 10 einen den Kühlraum gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluftschleier bildet. Die durch die Öffnungen 4 in der Rückwand 7 in den Kühlraum einströmenden Kühlluftströme 11 sind von der Rückseite des Kühlraumes nach vorne zur offenen Frontseite 10 gerichtet und strömen zusammen mit dem vertikalen Kühlluftstrom 13 als Kühlluftschleier nach unten ab. Die als Kühlluftschleier vertikal nach unten strömende Kühlluft wird an der Frontseite 10 des Kühlraumes 1 abgesaugt und wird auf der Druckseite des Gebläses 6 in die Kühlluftströme 11 aufgeteilt.
  • Es kann vorteilhaft sein, wenn der Kanalauslass 12 oberhalb des Kühlraumes 1 so ausgebildet ist, dass der vertikale Kühlluftstrom 13 mit einer zum Kühlraum 1 ausgerichteten geringen Ablenkung von der vertikalen Strömungsrichtung aus dem Kanalauslass 12 austritt. Der Austrittswinkel α kann – bezogen auf die lotrechte Ausrichtung – bis zu 7 Grad betragen. Bei einer zu starken Abweichung von der vertikalen Strömungsrichtung können allerdings Strömungsturbulenzen auftreten, die aus einer Anströmung des im Kühlraum abgestellten Transportwagens resultieren und die Ausbildung des Kühlluftschleiers beeinträchtigen und folglich zu vermeiden sind. Bevorzugt ist daher ein Ausströmwinkel α zwischen 3 Grad und 6 Grad, bezogen auf die vertikale Strömungsrichtung.
  • Die Austrittsquerschnitte des Kanalauslasses 12 und der in der Rückwand 7 des Kühlraumes angeordneten Öffnungen 11 sind so gewählt, dass etwa 10% bis 30% des vom Gebläse 6 umgewälzten Luftstromes durch den oberen Kanalauslass 12 ausströmt und dass der Rest gleichmäßig auf die horizontalen Kühlluftströme 11 aufgeteilt wird. Der durch den oberen Kanalauslass 12 austretende vertikale Kühlluftstrom 13 muss dabei stets so eingestellt werden, dass die horizontalen Kühlluftströme 11 an der offenen Frontseite 10 des Kühlraumes 1 mit dem vertikalen Kühlluftstrom 13 mitgeführt werden. Die geeignete Luftstromverteilung kann anhand weniger orientierender Versuche festgelegt werden. Für einen Kühlraum, der Abmessungen für die Aufnahme eines 18-etagigen Tablett-Transportwagens aufweist, werden zweckmäßig 80 bis 85% des von dem Gebläse 6 umgewälzten Luftstromes gleichmäßig in horizontale Kühlluftströme 11 aufgeteilt und tritt ein Anteil von 15 bis 20% aus dem oberhalb des Kühlraumes angeordneten Kanalauslass 12 als vertikaler Kühlluftstrom 13 aus.
  • Den Darstellungen in den 1 und 2 ist zu entnehmen, dass zum Absaugen der Kühlluft ein Saugkanal 14 vorgesehen ist, der an der Frontseite 10 endet und dort eine Absaugöffnung 15 für den Kühlschleier aufweist. Der Saugkanal 14 ist bodenseitig angeordnet und erstreckt sich von der Frontseite 10 zur Rückwand 7 des Kühlraumes, wobei der Saugkanal 14 einen unterhalb des Transportwagens 2 zwischen dessen beidseitigen Rollen oder Laufrädern 16 zur Verfügung stehenden Raum nutzt. Die Absaugöffnung 15 des Saugkanals 14 erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Saugkanals. Das Gebläse 6 oder eine Anordnung aus mehreren nebeneinander angeordneten Gebläsen ist am rückwärtigen Ende des Saugkanals 14 in der Rückwand 7 des Kühlraumes 1 angeordnet. Durch den Saugkanal 14 ist sichergestellt, dass die Kühlluft nicht mit verunreinigten Flächen, z. B. Bodenflächen oder Flächen, die von den Rollen oder Laufrädern des Transportwagens verschmutzt werden, in Berührung kommt.
  • Der Boden des Saugkanals 14 ist im Ausführungsbeispiel als Auffangwanne 17 für Kondenswasser ausgebildet, die sich durch eine Öffnung in der Rückwand 7 des Kühlraumes bis in den rückseitigen Strömungsraum 3 erstreckt. Der in den Kühlraum 1 ragende Teil der Auffangwanne 17 ist mit einer Platte 18 abgedeckt und dadurch von dem von Kühlluft durchströmten Raum des Saugkanals 14 getrennt.
  • Beidseits des Saugkanals 14 sind Bodenschienen 19 angeordnet, um die um eine vertikale Achse verschwenkbaren Rollen oder Räder 16 des Transportwagens 2 beim Ein- und Ausfahren zu führen.
  • Die im Strömungsraum 3 an der Rückseite des Kühlraumes 1 angeordnete Kühleinrichtung 5 besteht aus einem Verdampfer, der an eine externe Kältemaschine anschließbar ist. Im Rahmen der Erfindung liegt es auch, die Kältemaschine im Kühlschrank zu integrieren.
  • Die Seitenwände 8 des Kühlraumes 1 sowie die Außenflächen des Strömungsraumes 3 an der Rückseite und Oberseite des Kühlschrankes sind wärmegedämmt. In dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ferner an der Frontseite eine doppelflügelige Tür 20 angeordnet, deren Türflügel jeweils aus zwei gelenkig verbundenen Flügelteilen 21, 22 bestehen. Ein an die benachbarte Seitenwand 8 angeschlossenes erstes Flügelteil 21 deckt dabei nur einen für den Zugriff auf die im Transportwagen 2 angeordneten Tabletts bzw. Speisenverteilkomponenten und Speisen nicht benötigten Bereich ab. Durch Öffnen des zweiten Flügelteils 22 wird an der Frontseite 10 eine Öffnung geschaffen, die den Zugriff auf die Speisen und Speisenverteilkomponenten im Transportwagen 2 ermöglicht. Um den Transportwagen in den Kühlschrank einzuschieben oder herauszufahren wird der gesamte Türflügel, das heißt sowohl der erste als auch der zweite Flügelteil 21, 22 zur Seite geschwenkt. Sofern für einen längeren Zeitraum keine Speisen von dem Transportwagen 2 entnommen werden müssen, kann der Kühlschrank frontseitig durch die Tür 20 vollständig verschlossen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006044844 A1 [0003]

Claims (17)

  1. Verfahren zum Kühlen von Speisen und am Speisenverteilprozess beteiligten Komponenten in einem mehretagigen Transportwagen (2), der in einem frontseitig offenen Kühlraum (1) eines Kühlschrankes bereitgestellt wird, in dem Kühlluft umgewälzt wird, wobei die Kühlluft aufgeteilt wird und Kühlluftströme (11) erzeugt werden, die den zumindest an seiner Front- und Rückseite offenen Transportwagen (2) in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den horizontal gerichteten Kühlluftströmen (11) ein von oben nach unten strömender vertikaler Kühlluftstrom (13) erzeugt wird, der vorne an der offenen Frontseite (10) einen den Transportwagen (2) gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluftschleier bildet, und dass die horizontalen Kühlluftströme (11) von der Rückseite des Kühlraumes (1) nach vorne zur offenen Frontseite (10) gerichtet sind und zusammen mit dem vertikalen Kühlluftstrom (13) als Kühlluftschleier nach unten abströmen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Kühlluftschleier vertikal nach unten strömende Kühlluft an der Frontseite (10) des Kühlraumes (1) mittels eines Gebläses (6) abgesaugt und auf der Druckseite des Gebläses in die Kühlluftströme (11) aufgeteilt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlluftschleier vertikal in einen an der Frontseite (10) des Kühlraumes offenen Kanal (14) eintritt und im Kanal der Saugseite des Gebläses (6) zugeführt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlluft vor der Aufteilung in die Kühlluftströme gekühlt wird.
  5. Kühlschrank für das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einem Kühlraum (1), der von einer Rückwand (7), Seitenwänden (8) sowie einer Deckenfläche (9) an der Oberseite begrenzt ist und eine offene oder mit einer Tür versehene Frontseite (10) aufweist, zur Aufnahme eines mehretagigen Transportwagens (2), einem von Kühlluft durchströmten Strömungsraum (3), der durch Öffnungen mit dem Kühlraum (1) in Verbindung steht, einer im Strömungsraum (3) angeordneten Kühleinrichtung (5) und mindestens einem Gebläse (6) zum Umwälzen der Kühlluft, wobei in einer Wandfläche des Kühlraumes (1) eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Öffnungen (4) vorgesehen sind, aus denen Kühlluftströme austreten, die einen in dem Kühlraum (1) abgestellten Transportwagen (2) in mehreren Ebenen im Wesentlichen horizontal durchströmen, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungsraum (3) an die Rückwand (7) und die Deckenfläche (9) des Kühlraumes (1) angrenzt und sich bis zu dessen Frontseite (10) erstreckt, wobei in der Rückwand (7) eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Öffnungen (4) vorgesehen sind und dass der Strömungsraum (3) an der Frontseite (10) oberhalb des Kühlraumes (1) einen Kanalauslass (12) aufweist für den Austritt eines vertikalen Kühlluftstromes (13), der an der offenen Frontseite (10) einen den Kühlraum (1) gegen die äußere Umgebung abschirmenden Kühlluft schleier bildet und die durch die Öffnungen (4) in der Rückwand (7) in den Kühlraum (1) eintretenden Kühlluftströme (11) nach unten mitführt.
  6. Kühlschrank nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an die Saugseite des Gebläses (6) ein Saugkanal (14) anschließt, der an der Frontseite (10) endet und dort eine Absaugöffnung (15) für den Kühlluftschleier aufweist.
  7. Kühlschrank nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugkanal (14) bodenseitig angeordnet ist und sich von der Frontseite (10) zur Rückwand (7) erstreckt, wobei der Saugkanal (14) einen unterhalb des Transportwagens (2) zwischen dessen beidseitigen Laufrädern (16) zur Verfügung stehenden Raum nutzt.
  8. Kühlschrank nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugöffnung (15) des Saugkanals (14) sich im Wesentlichen über die gesamte Breite des Saugkanals erstreckt.
  9. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gebläse (6) am rückwärtigen Ende des Saugkanals (14) in der Rückwand (7) des Kühlraumes (1) angeordnet ist.
  10. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des Saugkanals (14) als Auffangwanne (17) für Kondenswasser ausgebildet ist, die sich durch eine Öffnung in der Rückwand (7) des Kühlraumes bis in den rückseitigen Strömungsraum (3) erstreckt, wobei der in den Kühlraum (1) ragende Teil der Auffangwanne (17) mit einer Platte (18) abgedeckt und von dem von Kühlluft durchströmten Teil des Saugkanals (14) getrennt ist.
  11. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Saugkanal (14) zu Reinigungszwecken aus dem Kühlraum (1) herausnehmbar ist.
  12. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits des Saugkanals (14) Bodenschienen (19) angeordnet sind, um die Räder oder Rollen (16) eines Transportwagens (2) beim Ein- und Ausfahren zu führen.
  13. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Strömungsraum (3) an der Rückseite des Kühlraumes (1) ein Verdampfer einer Kältemaschine als Kühleinrichtung (5) angeordnet ist.
  14. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass frontseitig an den Seitenwänden (8) des Kühlraumes (1) Blendleisten schwenkbar befestigt sind, die jeweils einen für den Zugriff auf die im Transportwagen (2) angeordneten Tabletts nicht benötigten Bereich der Frontseite (10) abdecken und zum Ein- und Ausfahren des Transportwagens (2) zur Seite geschwenkt werden können.
  15. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass an der Frontseite (10) des Kühlraumes (1) eine doppelflügelige Tür (20) vorgesehen ist, wobei die Türflügel jeweils aus zwei gelenkig verbundenen Flügelteilen (21, 22) bestehen, wobei ein an die benachbarte Seitenwand (8) angeschlossenes erstes Flügelteil (21) nur einen für den Zugriff auf die im Transportwagen (2) angeordneten Tabletts nicht benötigten Bereich abdeckt und wobei mittels des zweiten Flügelteils (2) die Frontseite (10) vollständig verschließbar ist.
  16. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (8) des Kühlraumes (1) sowie die Außenflächen des Strömungsraumes (3) an der Rückseite und Oberseite wärmegedämmt sind.
  17. Kühlschrank nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschrank auf Rollen verfahrbar ist.
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