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DE202007013812U1 - Sitzschale für Behinderte, insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche - Google Patents

Sitzschale für Behinderte, insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche Download PDF

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DE202007013812U1
DE202007013812U1 DE202007013812U DE202007013812U DE202007013812U1 DE 202007013812 U1 DE202007013812 U1 DE 202007013812U1 DE 202007013812 U DE202007013812 U DE 202007013812U DE 202007013812 U DE202007013812 U DE 202007013812U DE 202007013812 U1 DE202007013812 U1 DE 202007013812U1
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Abstract

Sitzschale für Behinderte, insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche, mit einem Sitzteil und einem Rückenteil, die über mindestens Gelenke miteinander verbunden sind, wobei das Sitzteil in der Sitztiefe und das Rückenteil in der Lehnenhöhe verstellbar sind und das Sitzteil beiderseits in der Sitztiefe und Sitzbreite und das Rückenteil beiderseits in der Lehnenhöhe und Lehnenbreite mit verstellbar angeordneten Pelloten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass
– das Sitzteil (2) und das Rückenteil (3) für eine Polsterauflage (50) eine Breitenabmessung aufweist, die breiter als die eigentliche Sitz- und Rückenfläche (4; 5) ist und die Breite der Sitz- und Rückenfläche (4; 5) variabel durch beiderseits horizontal verstellbare und auf die Sitz- und Rückenfläche (4; 5) übergreifende Pelotten (6, 6a; 7, 7a; 8, 8a) einstellbar ist,
– das Sitzteil (2) mit dem Rückenteil (3) durch Gelenke (9, 9a) verbunden ist, die sowohl zum Sitzteil (2) als auch zum Rückenteil (3) mit verlängerten Befestigungsstreben...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sitzschale für Behinderte, insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche, mit einem Sitzteil und einem Rückenteil, die über mindestens Gelenke miteinander verbunden sind, wobei das Sitzteil in der Sitztiefe und das Rückenteil in der Lehnenhöhe verstellbar sind und das Sitzteil beiderseits in der Sitztiefe und Sitzbreite und das Rückenteil beiderseits in der Lehnenhöhe und Lehnenbreite mit verstellbar angeordneten Pelloten versehen ist.
  • Derartige Sitzschalen werden beispielsweise in Rollstühlen für behinderte Personen und insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche genutzt und sind in mehrfachen Ausführungen bekannt und bilden zusammen mit der Polsterauflage den eigentlichen orthopädisch angepassten Sitz.
  • Aus der DE 297 00 919 U1 ist eine Sitzschale für einen Rollstuhl bekannt, bei dem das Sitzteil und das Rückenteil miteinander über Gelenke schwenkbar verbunden sind, wobei das Rückenteil beidseitig je eine Rumpfpelotte zur seitlichen Füh rung des Oberkörpers aufweist, die mindestens in einem Langloch mittels einer Feststellschraube verstellbar verbunden sind. Die jeweiligen Rumpfpelotten weisen in Längsrichtung des Rückenteils angeordnete Langlöcher und eine im Bereich der Rumpfpelotte angeordnete Trägerplatte mit zwei quer hierzu verlaufenden Schlitzen auf, wobei die Trägerplatte mit dem Rückenteil verbunden ist, so dass die Rumpfpelotten relativ zur Trägerplatte sowohl senkrecht als auch parallel zu dessen Längserstreckung verstellbar sind. Damit ist eine Verstellung der Rumpfpelotten im Rückenteil sowohl in Längsrichtung des Rückenteils als auch quer zu dieser Längsrichtung, aber keine Verstellung der Pelotten in der Sitztiefe und Sitzbreite am Sitzteil möglich. Zur Veränderung der Sitztiefe des Sitzteils weist das Sitzteil zwei sich teilweise überdeckende Sitzplatten auf, deren Breite der Breite des Sitzteils entspricht, wobei eine der Sitzplatten festgelegt und mit Langlöchern ausgebildet ist und die andere Sitzplatte über geführte Feststellschrauben, die in den Langlöchern der festgelegten Sitzplatte geführt sind, in der Sitztiefe gegenüber der festgelegten Sitzplatte veränderbar ist. Folglich lässt sich das Sitzteil nur in der Sitztiefe verändern aber nicht die Sitzbreite.
  • Aus der DE 199 52 838 A1 ist eine verstellbare Sitzschale dieser Art mit seitlich angeordneten Pelotten bekannt, bei der das Sitzteil in der Sitzbreite verstellbar ist, in dem in einem Rahmen eine im Abstand zum Rahmen und in diesem gelagerte Sitzplatte und zwei zwischen dem Rahmen und der Sitzplatte angeordnete und fixierbare Seitenplatten angeordnet sind, die außen die seitlichen Führungswangen aufnehmen. Aus der DE 199 52 838 A1 ist aber auch eine verstellbare Sitzschale dieser Art mit Pelotten bekannt, bei der das Rückenteil in der Lehnenbreite und in der Lehnenhöhe verstellbar ist, in dem in einen Rahmen eine im Abstand zum Rahmen und in diesem gelagerte Lehnenplatte und zwei zwischen dem Rahmen und der Lehnenplatte angeordnete und fixierbare Seitenplatten angeordnet sind, die außen die Rumpfpelotten aufnehmen. Bei beiden vorgeschlagenen Ausführungsformen sind dabei das Sitzteil mit dem Rahmen und das Rückenteil mit den Rahmen schwenkbar über einfache Gelenke miteinander verbunden. Eine derartige Sitzschale gewährleistet keine Anpassung der Pelotten in der Sitztiefe und in der Lehnenhöhe, da beim Verstellen jede Pelotte um den Anteil der Verstellung zwangsläufig mit verschoben wird, was insbesondere im Lehnenbereich sehr nachteilig ist, wenn die Lehnenhöhe verlängert und/oder die Sitzfläche vergrößert wird. In diesen Fällen wird der Lendenbereich nicht mehr abgestützt. Nachteilig ist aber auch, dass bei der Breitenverstellung des Sitzteils das Sitzteil eine sich nach hinten verjüngende Sitzfläche bildet, das bedeutet, dass an sich im breiteren Gesäßbereich des Behinderten keine oder nur geringe Breitenverstellung möglich ist. Folglich wird der Sitzkomfort für den Behinderten mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Darüber hinaus ist mindestens für jede Breiteneinstellungen des Rückenteils und des Sitzteils eine angepasste Polsterauflage erforderlich, was insbesondere beim Heranwachsen behinderter Kinder und Jugendliche sehr nachteilig ist. Aber auch die Herstellung dieser Sitzschalen ist durch die notwendige Rahmenkonstruktion aufwendig.
  • Aus der DE 195 20 585 C2 ist ein modulares Sitzorthesen-System als Unterbau für eine Sitzschale bekannt, das aus einer tragenden Mittelsäule besteht, an der alle Bauteile festlegbar sind. Die Mittelsäule setzt sich dabei aus einem starren Sitz rahmen und einem starren Rückenrahmen und aus einem starren Unterschenkelrahmen zusammen, wobei der Rückenrahmen mit dem hüftseitigen Ende des Sitzrahmens und der Unterschenkelrahmen am knieseitigen Ende des Sitzrahmens lösbar verbunden ist und auf der Mittelsäule ein streifenförmig ausgebildetes Sitzschalen-Mittelteil befestigt ist, das sich -bezogen auf den Patienten- etwa vom Halsansatz ausgehend bis in den Bereich der Kniegelenke erstreckt, wobei beidseitig vom Sitzschalen-Mittelteil und spiegelbildlich hierzu an der Mittelsäule einzelne Thorax-, Becken- und Oberschenkelpelotten befestigt sind und wobei jede dieser Pelotten sowohl quer zur Mittelsäule als auch in Rahmenlängsrichtung unabhängig voneinander verschieb- und festlegbar ist. Desweiteren sind an diesem Unterbau der Sitzschale auch Einrichtungen zum Einsetzen einer Kopfstütze und eines Abduktionskeils im Kniebereich vorgesehen. Diese Unterkonstruktion mit dem Sitzschalen-Mittelteil gewährleistet zwar ein unabhängiges Einstellen der Pelotten quer zur Mittelsäule und längs des Rahmens, löst aber nicht das Problem, dass bei unterschiedlichen Breiteneinstellungen gesonderte Polsterauflagen notwendig werden. Aber auch eine Sitztiefenverstellung oder Höhenverstellung in der Rückenpartie kann nur durch veränderte Sitzrahmenteile bzw. Rückenrahmenteile und damit ein verändertes Sitzschalen-Mittelteil erreicht werden, was gleichzeitig bedeutet, dass die Sitzschale zur Anpassung an veränderte Größen annähernd zerlegt und neu auszulegen ist. Darüber hinaus ist durch die tragende Mittelsäule nicht gewährleistet, dass eine damit ausgebildete Sitzschale beispielsweise bei einer dauerhaften stärkeren einseitigen Belastung infolge einer dazu führenden Behinderung dauerhaft formstabil bleibt und damit seiner eigentlichen Bestimmung auf Dauer gerecht wird.
  • Aber auch die Herstellung dieser Sitzschale ist infolge der Anzahl der verwendeten Einzelteile und der Kastenprofile kosten- und zeitaufwendig.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die eingangs genannten Sitzschalen dahingehend zu verbessert, das eine Breiten- und Sitztiefenverstellung des Sitzteils und eine Breiten- und Höhenverstellung des Rückenteils keine Veränderung der Polsterauflage nach sich zieht und schnell und problemlos durchgeführt werden kann und die bei jeder Art der Einstellung einen hohen Sitzkomfort und eine behinderungsfreie sichere Abstützung im Oberschenkel-, Lenden- und Rumpfbereich gewährleistet und die aus kostengünstig vorgefertigten Teilen wirtschaftlich herstellbar ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Sitzschale gelöst, bei der
    • – das Sitzteil und das Rückenteil für eine Polsterauflage eine Breitenabmessung aufweist, die breiter als die eigentliche Sitz- und Rückenfläche ist und die Breite der Sitz- und Rückenfläche variabel durch beiderseits horizontal verstellbare und auf die Sitz- und Rückenfläche übergreifende Pelotten einstellbar ist,
    • – das Sitzteil mit dem Rückenteil durch Gelenke verbunden ist, die sowohl zum Sitzteil als auch zum Rückenteil mit verlängerten Befestigungsstreben ausgebildet sind, die einen mittig liegenden Längsschlitz und/oder eine gemeinsame Mittellinie liegende Bohrungsreihe aufweisen,
    • – die Längsschlitze der Befestigungsstreben der Gelenke deckungsgleich zu den der Sitztiefe des Sitzteils bzw. der Lehnenhöhe des Rückenteils ausgebildeten Längsschlitzen und/oder auf einer Mittellinie liegenden Bohrungsreihe liegen,
    • – in den deckungsgleich liegenden Längsschlitzen und/oder Bohrungsreihen mindestens ein Verbindungsmittel eingreift, mit dem das Sitzteil in der Sitztiefe bzw. das Rückenteil in der Lehnenhöhe in den Befestigungstreben gleitend geführt und/oder stufenweise einstellbar und lösbar verspannt ist,
    • – das Sitzteil beiderseits in der Sitztiefe und das Rückenteil beiderseits in der Lehnenhöhe mit längs verlaufenden Längsschlitzen und/oder auf einer Mittellinie liegenden Bohrungsreihen ausgebildet ist,
    • – in jeden der Längsschlitze und/oder der Bohrungsreihen des Sitzteils und des Rückenteils ein um 90° gebogener Winkel eingesetzt ist, der in einem Schenkel mindestens einen Längsschlitz oder auf einer Mittelinie liegende Bohrungsreihe aufweist, über den der Winkel mit mindestens einem in die angrenzenden Längsschlitze eingreifenden Verbindungsteil gleitend geführt und/oder stufenweise breitenverstellbar und lösbar verspannt ist, wobei der andere Schenkel der Winkel eine Einrichtung zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte aufweist,
    • – der Schenkel für die Einrichtungen zur Aufnahme der übergreifenden Pelotten mindestens einen Längsschlitz und/oder auf einer Mittelinie liegenden Bohrungsreihe aufweist, über den diese Einrichtung mit mindestens einem in den Längsschlitz eingreifenden Verbindungsmittel gleitend geführt und/oder stufenweise höhenverstellbar und lösbar verspannt ist,
    • – das jede Einrichtung zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte für den Oberschenkelbereich des Sitzteils und den Rumpfbereich des Rückenteils mit einem parallel zum Sitz teil bzw. Rückenteil verlaufenden Längsschlitz und/oder auf einer Mittelinie liegenden Bohrungsreihe ausgebildet ist und jede Einrichtung über mindestens ein eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt und/oder stufenweise in der Sitztiefe des Sitzteils bzw. Lehnenhöhe des Rückenteils am Winkel lösbar verspannt ist und jede Einrichtung zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte im Lendenbereich einen bogenförmig verlaufenden Schlitz und/oder eine Bohrungsreihe aufweist, die dem Bogenmaß des schwenkbaren Rückenteils entspricht und jede dieser Einrichtung über mindestens ein eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt und/oder stufenweise an dem Winkel lösbar verspannt ist, der im Lendenbereich des Rückenteils verstellbar angeordnet ist,
    • – das Sitzteil und das Rückenteil beiderseits mindestens teilweise durch Wangen begrenzt ist, die im Winkel von 90° zur Sitzfläche des Sitzteils bzw. zur Lehne des Rückenteils stehen und sich vom hinterem Ende der Sitzfläche bzw. dem unteren Ende der Lehne über die Längsseiten des Sitzteils bzw. Rückenteils erstrecken und in jeder Wangen ein parallel zur Sitzfläche bzw. Lehne verlaufender Längsschlitz und/oder eine auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe ausgebildet ist und
    • – das die Längsschlitze und/oder Bohrungsreihen der Wangen des Sitzteils und des Rückenteils beiderseits durch ein Bogenteil verbunden sind, das mit einen synchron verlaufenden Schlitz oder Bohrungsreihe ausgebildet ist und ein Bogenmaß aufweist, das gleich dem Schwenkwinkel des Rückenteils ist und die Verbindung zwischen den zu verbindenden Wangen mit dem Bogenteil durch ein Verbindungsmittel ausgeführt ist, das in die zu verbindenden Längsschlitz und/oder Bohrungsreihe des Bogenteils und der Wangen des Rückenteils und des Sitzteils gleitend führt und/oder stufenweise eingreift und diese Teile lösbar verbindet.
  • Mit der vergrößerten Breitenabmessung des Sitz- und Rückenteils für die Polsterauflage und der variablen Einstellung der Sitz- und Rückenfläche mittels übergreifenden Pelotten ist die Sitz- und Rückenfläche im Bereich der Verstellbarkeit der Pelotten stets vollständig mit einer lagestabilen Polsterauflage versehen. Folglich kann auf einen Austausch der Polsterauflage verzichtet werden. Vielmehr, durch die übergreifenden Pelotten, die auch gegenüber anderen Ausführungsformen breiter ausgelegt werden können, kann der Schenkel des Winkels zur verstellbaren Befestigung an den Sitz- und Rückenteilen kürzer ausgelegt werden, wodurch die Biegesteifigkeit des Winkels erhöht und gleichzeitig im Bereich des Sitzteils eine Unterarmauflage geschaffen wird.
  • Mit der schwenkbaren Verbindung des Rückenteils mit dem Sitzteil über Gelenke mit verlängerten Befestigungsstreben, die mit Längsschlitzen oder Bohrungsreihen ausgebildet sind und die in deckungsgleichen Längsschlitzen und/oder Bohrungsreihen am Sitzteil und Rückenteil geführt gleitend und/oder stufenweise verstellbar befestigt sind, wird zum einen eine verbesserte Kraftverteilung auf die Gelenke erreicht und das Rückenteil stabiler am Sitzteil festgelegt und zum anderen ist die Verstellbarkeit der Sitztiefe und der Lehnenhöhe auf eine einfache Art und Weise gelöst. Vielmehr, mit den vorgeschlagenen seitlichen Bogenteilen, die den Sitzteil und das Rückenteil seitlich verbinden, kann die Gelenkverbindung von der Kraftaufnahme vollständig entlastet werden, so dass das Rückenteil bei jeder Einstellung eine absolut stabile Lage hat.
  • Mit der ausschließlichen Verstellbarkeit des Sitzteils, des Rückenteils und der Winkel sowie der Aufnahme der getrennt in der Breite einstellbaren Pelotten, die identisch sein können, sowie der Befestigungsstreben der Gelenke mit dem Sitzteil und Rückenteil und die verbindenden Bogenteile zwischen Sitzteil und Rückenteil über Längsschlitze oder Bohrungsreihen ist auch die Voraussetzung gegeben, dass die Sitzschale sehr wirtschaftlich mit dem geringsten technologischen Aufwand zur Herstellung der Einzelteile herstellbar ist. Durch die mehrfach identischen Teile können die Einzelteile mit geringstem Vorrichtungsaufwand sehr wirtschaftlich aus Metallplatten gezogen und gestanzt oder gelasert aber mit geringem Formenaufwand im Gussverfahren hergestellt werden. Es ist aber auch möglich, insbesondere die Sitz- und Rückenteile aus einem bevorzugt faserverstärkten Kunststoff herzustellen.
  • Durch die einzeln zu verstellenden Pelotten im Oberschenkel-, Lenden- und Rumpfbereich ist aber auch die Voraussetzung gegeben, dass die einzelnen Pelotten nicht nur an die Körpergröße der behinderten Person sondern speziellen Behinderungsfällen angepasst werden kann, um auf diese Weise die behinderte Person beispielsweise in einem Rollstuhl zum einen an dem entsprechenden Körperteil abzustützen und zum anderen eine ausreichende und unbehinderte Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind seitlich des Sitzteils und des Rückenteils im Winkel von 90° begrenzende Wangen angestellt, die sich beiderseits über die Länge des Sitzteils bzw. die Höhe des Rückenteils erstrecken und am Sitzteil bzw. Rückenteil angewinkelte Wangen sind.
  • Auf diese Weise wird die Herstellung der Sitzschalen weiter vereinfacht und die Polsterauflage ist in Verbindung mit den übergreifenden Pelotten sowohl im Sitzteil als auch im Rückenteil lagestabilisiert. Vielmehr, auf diese Weise kann die Polsterauflage für das Sitzteil und das Rückenteil getrennt und lagestabil eingesetzt werden, was die Herstellung der Polsterauflagen vereinfacht und die Kosten für den Austausch einer verschlissenen Polsterauflage verringert.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Wangen im Biegeradius mindestens im Einstellbereich der Winkel geschlitzt und die Schenkel der Winkel auf der Oberseite des Sitzteils bzw. der Innenseite des Rückenteils gleitend geführt oder stufenweise verstellbar festgelegt. Damit sind die Winkel bei der Verstellung in der Sitztiefe und der Lehnenhöhe lagestabil geführt und die Verstellung wird vereinfacht.
  • Selbstverständlich können die Winkel auch auf der Unterseite des Sitzteils bzw. auf der Rückseite des Rückenteils gleitend geführt oder stufenweise verstellbar festgelegt werden, in diesen Fällen kann auf eine Schlitzung der Wangen im Biegeradius verzichtet werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auch, wie bekannt, auf der Innenseite des Rückenteils eine Wirbelsäulenstütze vorgesehen, die über Verbindungsmittel festgelegt ist, die in die Längsschlitze oder Bohrungsreihen der Verbindung des Rückenteils mit den Befestigungsstreben des Gelenks eingreifen und die Lendenwirbelstütze in diesen Längsschlitzen getrennt gleitend führen und verspannen oder in diesen Bohrungsreihen stufenweise verstellbar verspannen. Auf diese Weise kann die Wirbelsäulenstütze ohne zusätzliche Ein richtungen und weitere Hilfsmittel am Rückenteil höhenverstellbar festgelegt werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein stabiles Einlageteil zur Verlängerung des Rückenteils vorgesehen, dass sich über die Breite des Rückenteils bis an die beiden angewinkelten und begrenzenden Wangen erstreckt und für sich getrennt durch eingreifende Verbindungsmittel in die Längsschlitze bzw. der Bohrungsreihe der Winkel für die Aufnahme der Pelotten im Rumpfbereich gleitend geführt und verspannt bzw. stufenweise verstellbar verspannt. Dieses Einlageteil kann bereits in der Sitzschale integriert oder auch bei Bedarf problemlos nachträglich ausschließlich durch Verbindungsmittel eingesetzt werden und macht auf eine sehr einfache Weise eine Verlängerung der Lehnenhöhe möglich. Bevorzugt ist das Einlageteil mit einem Teil eines Klettverschlusses versehen, auf dem die Polsterauflage befestigt ist. Damit ist bei einer Verlängerung auch sichergestellt, dass der Polsterbezug der verlängerten Höhe angepasst werden kann.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auch mittig am oberen Ende des Rückenteils eine Kopfstützenhalterung angeordnet, in der eine Kopfstütze fest angeordnet oder einsteckbar feststellbar ist, wobei die Kopfstützenhalterung bevorzugt mit einem Kopfstützengelenk ausgebildet ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Kopfstützenhalterung auf einer Stütze aus Profilmaterial starr festgelegt, die bevorzugt in einer Befestigungseinrichtung an der Rückenseite des Rückenteils höhenverstellbar verklemmt ist.
  • Diese Befestigungseinrichtung ist an der Rückwand des Rückenteils höhenverstellbar verklemmt und weist bevorzugt ein Innenprofil auf, das dem Profil der Stütze entspricht und das auf der Rückseite des Rückenteils in senkrecht parallel verlaufende Längsschlitze und über darin eingreifende Verbindungsmittel gleitend geführt und verspannt ist.
  • Auf diese Weise kann die Kopfstütze problemlos an der Rückenseite angeordnet werden und ist in der Höhe und im Winkel zum Rückenteil lagestabil verstellbar.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist in der Längsmittellinie des Sitzteils und bevorzugt unter dem Sitzteil eine Halterung aus einem Profilmaterial für einen Abduktionskeil gleitend verstellbar festgelegt.
  • Die Halterung ist bevorzugt in einer Aufnahmeeinrichtung verklemmt, deren Innenprofil gleich dem Profil der Halterung ist, wobei die Aufnahmeeinrichtung in längs zum Sitzteil gelegten und parallel verlaufenden Längsschlitzen und über darin eingreifende Verbindungsmittel gleitend geführt und verspannt.
  • Vorteilhaft ist, wenn der Abduktionskeil über eine Gelenkverbindung an der Halterung in der vertikalen Ebene schwenkbar und in der Aktivposition arretierbar ist.
  • Auf diese Weise ist der Abduktionskeil mit sehr einfachen Mitteln zur Sitztiefe des Sitzteils stabil verstellbar festgelegt und kann in der aktiven Position fest arretiert und in der inaktiven Stellung bis zu 180° verschwenkt werden, so dass der Abduktionskeil, beispielsweise beim Besteigen eines Rollstuhls mit dieser Sitzschale behinderungsfrei ist.
  • Vom Vorteil kann es auch sein, wenn der Aufnahmeschaft des Abduktionskeils mit mindestens zwei auf einer gemeinsamen Mittellinie liegenden Bohrungen versehen ist und durch ein eingreifendes Verbindungsmittel stufenweise höhenverstellbar ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht ist.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine Darstellung einer Sitzschale nach der Erfindung ohne Polsterauflage,
  • 2: eine Darstellung einer Sitzschale mit eingelegter Polsterauflage und Pelotten,
  • 3: eine perspektivische Seitenansicht mit der Rückseite des Rückenteils,
  • 4: einen oberen Abschnitt des Rückenteils mit Kopfstützenhalterung,
  • 5: eine perspektivische Ansicht des unteren Sitzteils mit Abduktionskeil.
  • Die Sitzschale 1 besteht im wesentlichen aus einem Sitzteil 2, einem Rückenteil 3, die über Gelenke 9, 9a schwenkbar verbunden sind, und 90° Winkeln 12; 12a; 13; 13a; 14; 14a, an denen über Einrichtungen 15; 15; 16; 16; 17; 17a eine Aufnahme für die Pelotten 6; 6a; 7; 7a; 8; 8a vorgesehen ist.
  • Das Sitzteil 2 und das Rückenteil 3 sind dabei über eine Gelenkverbindung schwenkbar, die mindestens aus Gelenken 9, 9a mit beiderseits verlängerten Befestigungsstreben 10, 10a bzw. 11, 11a besteht. Die Befestigungsstreben 10 und 10a der Gelenke 9, 9a sind jeweils mit einem Längsschlitz 41 bzw. 41a zur Befestigung am Sitzteil 2 und die Befestigungstreben 11 und 11a sind jeweils mit einem identischen Längsschlitz 41; 41a zur Befestigung am Rückenteil 3 ausgebildet.
  • Das Sitzteil 2 ist bevorzugt eine gezogene Halbschale mit im Winkel von 90° aufgestellten Wangen 18, 18a, die bevorzugt über die Längsseiten der Seitenteile des Sitzteils 2 verlaufen. Die Wangen 18, 18a sind dabei bei der in den Figuren gezeigten Ausführungsform im vorderen Bereich der Sitzfläche 2 im Biegeradius zum Einstecken eines 90° Winkels 11; 11a geschlitzt, wobei der Schlitz eine Länge aufweist und so gelegt ist, dass der Schenkel des eingesteckten Winkels 18, 18a in der Sitztiefe des Sitzteils 2 verschiebbar ist und flächig auf der Sitzfläche 4 aufliegt.
  • In der Sitzfläche 4 des Sitzteils 2 sind beabstandet parallel verlaufende Längsschlitze 40, 40a ausgebildet, in denen die deckungsgleich gelegten Befestigungsstreben 10, 10a der Gelenke 9, 9a über eingreifende Verbindungsmittel geführt und gleitend verstellbar zur Sitztiefenverstellung festgelegt sind.
  • Beiderseits der Sitzfläche 4 des Sitzteils 2 und mindestens im Bereich der geschlitzten Wangen 18, 18a sind in der Sitztiefe verlaufende Längsschlitze 46; 46 vorgesehen, in denen Winkel 12; 12a über eingreifende Verbindungsmittel geführt gleitend in der Sitztiefe verstellbar sind.
  • Im vorderen Bereich der Sitzfläche 4 des Sitzteils 2 sind weitere beabstandete parallel verlaufende Längsschlitze 42, 42a für eine in Sitztiefe verstellbare Aufnahmeeinrichtung 33 ausgebildet.
  • In der Aufnahmeeinrichtung ist die Halterung 31 für ein Abduktionskeil 33 eingesetzt. Die festgelegte Halterung 31 ist mit einer Gelenkverbindung 34 fest verbunden, in der der Aufnahmeschaft 48 des Abduktionskeils 33 vertikal in einem Winkel von 180° schwenkbar gelagert und in der aktiven Position d. h. in senkrechter Stellung arretierbar ist. Zur Höhenverstellung des Abduktionskeils 33 sind in dem Aufnahmeschaft 48 auf einer Mittellinie liegende Bohrungen 38; 38x vorgesehen, über die der Abduktionkeil 33 stufenweise einstellbar ist.
  • Die Wangen 18, 18a sind im hinteren Bereich des Sitzteils 2 mit einem Längsschlitz 44; 44a versehen. In die Längsschlitze ist jeweils ein Bogenteil 20; 21 mit einem identisch verlaufenden bogenförmigen Schlitz 38; 38a vorgesehen, in dem das eine Ende der eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt festgelegt ist, wobei die Bogenteile 20,21 ein Bogenmaß aufweisen, das gleich dem Schwenkwinkel des Rückenteils 3 entspricht.
  • Das Rückenteil 3 ist ebenfalls wie das Sitzteil 2 bevorzugt eine gezogene Halbschale mit im Winkel von 90° aufgestellten Wangen 19, 19a, die bevorzugt über die Längsseiten der Seitenteile des Rückenteils 3 verlaufen. Die Wangen 19, 19a sind bei der in den Figuren gezeigten Ausführungsform im vorderen und hinteren Bereich des Rückenteils 2 im Biegeradius zum Einstecken von 90° Winkeln 13; 13a und 14; 14a geschlitzt, wobei der Schlitz eine Länge aufweist und so gelegt ist, dass der Schenkel der eingesteckten Winkel 13, 13a und 14, 14a in der Lehnen höhe des Rückenteils 3 verschiebbar ist und flächig auf der Rückenfläche 4 aufliegt.
  • In der Rückenfläche 5 des Rückenteils 2 sind beabstandet parallel verlaufende Längsschlitze 39, 39a ausgebildet, in denen die deckungsgleich gelegten Befestigungsstreben 11, 11a der Gelenke 9, 9a über eingreifende Verbindungsmittel geführt und gleitend verstellbar zur Lehnenhöhenverstellung festgelegt sind.
  • Beiderseits der Rückenfläche 5 des Sitzteils 3 und mindestens im Bereich der geschlitzten Wangen 19, 19a sind in der Lehnenhöhe verlaufende Längsschlitze 47, 47a bzw. 47b, 47c vorgesehen. In den Längsschlitzen 47, 47a bzw. 47b, 47c greifen die Winkel 13; 14 bzw. 13a; 14a ein, die über eingreifende Verbindungsmittel getrennt gleitend geführt und in der Lehnenhöhe verstellbar sind.
  • Im oberen Bereich der Rückenfläche 5 des Rückenteils 3 sind weitere beabstandete parallel verlaufende Längsschlitze 43, 43a für eine in Lehnenhöhe verstellbare Befestigungsrichtung 30 einer Kopfstütze 27 ausgebildet.
  • Die Wangen 19, 19a sind im unteren Bereich des Rückenteils 2 mit einem Längsschlitz 45; 45a versehen. In die Längsschlitze 45, 45a ist jeweils das andere Ende des Bogenteils 20; 21 mit dem identisch verlaufenden bogenförmigen Schlitz 38; 38a über ein eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt festgelegt und verbindet somit gleitend geführt das Rückenteil 3 mit dem Sitzteil 2. Folglich können durch die gleitend geführte Verschwenkbarkeit des Rückteils 2 unterschiedliche Rückenlehnenneigungen problemlos angepasst werden.
  • Im unteren Bereich der Rückenfläche 5 des Rückenteils 2 ist eine Wirbelsäulenstütze 24 vorgesehen, die über eingreifende Verbindungsmittel in die Längsschlitze 39; 39a, die gleich die Längsschlitze 39; 39a der Befestigungstreben 11; 11a der Gelenke 9, 9a sind, gleitend geführt verstellbar ist.
  • In der gleitend geführten und feststellbaren Befestigungseinrichtung 30 auf der Rückseite 23 des Rückenteils 3 ist eine Stütze 29 höhenverstellbar eingesetzt und verklemmt auf der Kopfstützenhalterung 26 bevorzugt mit einem Kopfstützengelenk 28 starr festgelegt. In der Kopfstützenhalterung 26 ist die Kopfstütze 27, die über das Kopfstützengelenk 28 neigbar ist, horizontal verstellbar eingesetzt.
  • Jeder der in der Sitztiefe des Sitzteils 2 verstellbar angeordnete 90° Winkel 12, 12a sowie jeder der in Lehnenhöhe verstellbar angeordnete 90° Winkel 13, 13a sowie 14 14a sind in den Schenkeln, die in Richtung der Sitzfläche 4 bzw. Rückenfläche 5 stehen, vorzugsweise mit zwei parallel verlaufenden Längsschlitzen 36a ausgebildet. In diesen Längsschlitzen 36a ist jeweils eine Einrichtung 15; 15a; 16; 16a; 17; 17a zur Aufnahme einer Pelotte 6; 6a; 7; 7a; 8; 8a vorgesehen, die jeweils über eingreifende Verbindungsmittel gleitend geführt einstellbar und klemmbar sind.
  • Die Einrichtungen 15; 15a; 17; 17a sind mit einem längs verlaufenden Längsschlitz 37 und die Einrichtungen 16; 16a mit einem borgenförmigen Schlitz 37a, dessen Bogenmaß gleich dem Bogenmaß des Schwenkwinkels des Rückenteils 3 ist, versehen. Über die Schlitze 37 sind die Einrichtungen 15; 15a; 17; 17a in der Sitztiefe bzw. Lehnenhöhe und die Einrichtungen 16; 16a im Verlauf des Schwenkwinkels des Rückenteils über die eingreifenden Verbindungsmittel in die Längsschlitze 36a der Schenkel der Winkel 12; 12a; 13; 13; 14; 14a, einstellbar.
  • An den Einrichtungen 15; 15a; 16; 16a; 17; 17a sind, wie in 2 gezeigt, dem Oberschenkelbereich, dem Lendenbereich und dem Rumpfbereich angepasste Pelotten 6; 6a; 7; 7a; 8; 8a befestigt.
  • Die Pelotten 6; 6a; 7; 7a; 8; 8a haben dabei eine Breite, die bei einer maximalen Breiteneinstellung über die Winkel 12; 12a bzw. 13; 13a; 14; 14a mindestens mit der Innenseite noch deckungsgleich zu dem äußeren Rand der Polsterauflage 50 stehen, die auf der Sitzfläche 2 bzw. Rückenfläche 3 aufgelegt ist.
  • Damit ist sicher gestellt, dass bei jeder Breiteneinstellung im Verstellbereich der getrennt verstellbaren Winkel 12; 12a bzw. 13; 13a; 14; 14a der Sitzfläche 4 und Rückenfläche 5 mit der Polsterauflage belegt ist, so dass bei der Breitenverstellung auf einen Wechsel der Polsterauflage verzichtet werden kann.
  • Durch die eindeutige Arretierung der Polsterauflagen 50 über die angestellten Wangen 18, 18a im Sitzteil 2 und 19, 9a im Rückenteil 3 ist und auch durch die übergreifenden Pelotten 6; 6a; 7; 7a; 8; 8a die Voraussetzung gegeben, dass eine getrennte Polsterauflage 50 für das Sitzteil 2 und das Rückenteil 3 aufgelegt werden kann, da bevorzugt zusätzlich an der Rückenfläche 5 des Rückenteils 3 und der Sitzfläche 4 des Sitzteils 2 Klettverbindungen befestigt sein können, mit dem die Polsterauflage aufgeklettet wird. Folglich besteht auch bei einer Sitztiefenverstellung oder Lehnenhöhenverstellung kein Grund die Polsterauflage 50 auszutauschen, da in diesen Fällen die Polsterauflage der Verstellung folgt und lediglich im angren zenden Bereich des Sitzteils 2 zum Rückenteil 3 ein freier Spalt entsteht, der für den Sitzkomfort unbedeutend ist.
  • Als Verbindungsmittel sind alle Verbindungsmittel geeignet, mit denen eine gleitend geführte und klemmbare Verbindung möglich ist. Bevorzugt werden bei den gezeigten Ausführungsformen Verbindungsmittel genutzt, die mit Schrauben und Muttern ausgeführt werden.
  • Zur Herstellung der Sitzschale können die verwendeten Einzelteile, die vielfach identische Wiederholteile sind, im sehr wirtschaftlich hergestellten Zieh-, Stanz-, Guss- oder ausgelaserten Teile genutzt werden, wobei das Sitzteil 2 sowie auch das Rückenteil 3 aus einem faserverstärkten Kunststoff bestehen kann.
  • Alle Längsschlitze können zur stufenweisen Einstellung auch durch auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe ausgeführt werden.
  • 1
    Sitzschale
    2
    Sitzteil
    3
    Rückenteil
    4
    Sitzfläche
    5
    Rückenfläche
    6, 6a
    Pelotten
    7, 7a
    Pelotten
    8, 8a
    Pelotten
    9, 9a
    Gelenke
    10, 10a
    Befestigungsstreben
    11, 11a
    Befestigungsstreben
    12, 12a
    Winkel
    13, 13a
    Winkel
    14, 14a
    Winkel
    15, 15a
    Einrichtung zur Aufnahme einer Pelotte
    16, 16a
    Einrichtung zur Aufnahme einer Pelotte
    17, 17a
    Einrichtung zur Aufnahme einer Pelotte
    18, 18a
    Wangen/Sitzteil
    19, 19a
    Wangen/Rückenteil
    20
    Bogenteil
    21
    Bogenteil
    22
    Unterseite des Sitzteils
    23
    Rückseite des Rückenteils
    24
    Wirbelsäulenstütze
    25
    Einlageteil
    26
    Kopfstützenhalterung
    27
    Kopfstütze
    28
    Kopfstützengelenk
    29
    Stütze
    30
    Befestigungseinrichtung
    31
    Halterung
    32
    Abduktionskeil
    33
    Aufnahmeeinrichtung
    34
    Gelenkverbindung
    35, 35x
    Bohrungen
    36, 36a
    Längsschlitze im Schenkel der Winkel
    37, 37a
    Schlitz Einrichtung Aufnahme der Pelotte
    38, 38a
    bogenförmiger Schlitz
    39, 39a
    Längsschlitze/Rückenteil für Befestigungsstreben
    40, 40a
    Längsschlitze/Sitzteile für Befestigungsstreben
    41, 41a
    Längsschlitze für Befestigungsstreben
    42, 42a
    Längsschlitze für Aufnahme Abduktionskeil
    43, 43a
    Längsschlitze/Befestigungsteil Kopfstütze
    44, 44a
    Längsschlitze im Wangen/Sitzteil
    45, 45a
    Längsschlitze im Wangen/Rückenteil
    46, 46a
    Schlitze für Winkelbefestigung/Sitzteil
    47-47c
    Schlitze für Winkelbefestigung/Rückenteil
    48
    Aufnahmeschaft
    49
    Feststellschraube
    50
    Polsterauflage

Claims (14)

  1. Sitzschale für Behinderte, insbesondere für behinderte Kinder und Jugendliche, mit einem Sitzteil und einem Rückenteil, die über mindestens Gelenke miteinander verbunden sind, wobei das Sitzteil in der Sitztiefe und das Rückenteil in der Lehnenhöhe verstellbar sind und das Sitzteil beiderseits in der Sitztiefe und Sitzbreite und das Rückenteil beiderseits in der Lehnenhöhe und Lehnenbreite mit verstellbar angeordneten Pelloten versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – das Sitzteil (2) und das Rückenteil (3) für eine Polsterauflage (50) eine Breitenabmessung aufweist, die breiter als die eigentliche Sitz- und Rückenfläche (4; 5) ist und die Breite der Sitz- und Rückenfläche (4; 5) variabel durch beiderseits horizontal verstellbare und auf die Sitz- und Rückenfläche (4; 5) übergreifende Pelotten (6, 6a; 7, 7a; 8, 8a) einstellbar ist, – das Sitzteil (2) mit dem Rückenteil (3) durch Gelenke (9, 9a) verbunden ist, die sowohl zum Sitzteil (2) als auch zum Rückenteil (3) mit verlängerten Befestigungsstreben (10, 10a; 11, 11a) ausgebildet sind, die jeweils einen mittig liegenden Längs schlitz (41; 41a) und/oder auf einer gemeinsamen Mittellinie liegende Bohrungsreihe aufweisen, – die Längsschlitze (41: 41a) der Befestigungsstreben (10, 10a; 11, 11a) der Gelenke (9; 9a) deckungsgleich zu der Sitztiefe des Sitzteils (2) bzw. der Lehnenhöhe des Rückenteils (3) ausgebildeten Längsschlitze (40, 40a; 39, 39a) und/oder auf einer Mittellinie liegenden Bohrungsreihe liegen, – in den deckungsgleich liegenden Längsschlitzen (40a, 41; 39a, 41a; 40, 41; 39, 41a) und/oder Bohrungsreihen mindestens ein Verbindungsmittel eingreift, mit dem das Sitzteil (2) in der Sitztiefe bzw. das Rückenteil (3) in der Lehnenhöhe in den Befestigungsstreben (10, 10a) gleitend geführt und/oder stufenweise einstellbar und lösbar verspannt ist, – das Sitzteil (2) beiderseits in der Sitztiefe und das Rückenteil (39) beiderseits in der Lehnenhöhe mit längs verlaufenden Längsschlitzen (46, 46a bzw. 47; 47a; 47b; 47c) und/oder auf einer Mittellinie liegenden Bohrungsreihe ausgebildet ist, – in jeden der Längsschlitze (46, 46a bzw. 47; 47a; 47b; 47c) und/oder der Bohrungsreihen des Sitzteils (2) und des Rückenteils (3) ein um 90° gebogener Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) eingesetzt ist, der in einem Schenkel mindestens einen Längsschlitz (36) oder eine auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe aufweist, über den der Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) mit mindestens einem in die angrenzenden Längsschlitze 6, 12; 36, 12a; 36, 13; 36, 13a; 36, 14; 36, 14a) eingreifenden Verbindungsteil gleitend geführt und/oder stufenweise breitenverstellbar und lösbar verspannt ist, wobei der andere Schenkel der Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) eine Einrichtung (15; 15a; 16; 16a; 17; 17a) zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte (6; 6a; 7; 7a; 8; 8a) aufweist, – der Schenkel für die Einrichtung (15; 15a; 16; 16a; 17; 17a) zur Aufnahme der übergreifenden Pelotte (6; 6a; 7; 7a; 8; 8a;) mindestens einen Längsschlitz (36a) und/oder auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe aufweist, über den die Einrichtung (15; 15a; 16; 16a; 17; 17a) mit einem in den Längsschlitz (36a) eingreifenden Verbindungsteil gleitend geführt und/oder stufenweise höhenverstellbar und lösbar verspannt sind, – das jede der Einrichtungen (15; 15a; 17; 17a) zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte (6; 6a; 8; 8a;) im Oberschenkelbereich und Rumpfbereich ein parallel zum Sitzteil (2) bzw. Rückenteil (3) verlaufenden Längsschlitz (37) und/oder auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe aufweist und jede der Einrichtungen (15; 15a; 17; 17a) über mindestens ein in den Längsschlitz (37) eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt und/oder stufenweise in der Sitztiefe des Sitzteils (2) bzw. Lehnenhöhe des Rückenteils (3) am Winkel lösbar verspannt ist und jede Einrichtung (16; 16a) zur Aufnahme einer übergreifenden Pelotte (7, 7a) im Lendenbereich einen bogenförmig verlaufenden Schlitz (37a) und/oder eine Bohrungsreihe aufweist, die dem Bogenmaß des schwenkbaren Rückenteils (3) entspricht und jede dieser Einrichtungen (16; 16a) über mindestens ein eingreifendes Verbindungsmittel gleitend geführt und/oder stufenweise an dem Winkel (13; 13a) lösbar verspannt ist, der im Lendenbereich des Rückenteils (2) verstellbar angeordnet ist, – das Sitzteil (2) und das Rückenteil (3) beiderseits mindestens teilweise durch Wangen (18, 18a; 19, 19a) begrenzt ist, die im Winkel von 90° zur Sitzfläche des Sitzteils (2) bzw. zur Lehne des Rückenteils (3) stehen und sich beginnend vom hinteren Ende der Sitzfläche bzw. dem unteren Ende der Lehne mindestens teilweise über die Längsseiten des Sitzteils (2) bzw. Rückenteils (3) erstrecken und in jeder Wangen (18, 18a; 19, 19a) ein parallel zur Sitzfläche bzw. Lehne verlaufender Längsschlitz (44; 44a; 45; 45a) und/oder eine auf einer Mittellinie liegende Bohrungsreihe ausgebildet ist und – das die Längsschlitze (44, 44a; 45, 45a) und/oder Bohrungsreihen der Wangen ((18, 19; 18a, 19a) des Sitzteils (2) und des Rückenteils (3) beiderseits durch ein Bogenteil ((20; 21) verbunden sind, das mit einem synchron verlaufenden Schlitz (38; 38a) oder Bohrungsreihe ausgebildet ist, und ein Bogenmaß aufweist, das gleich dem Schwenkwinkel des Rückenteils (2) ist und die Verbindung zwischen den zu verbindenden Wangen (18, 19; 18a, 19a) mit dem Bogenteil (20 bzw. 21) durch ein Verbindungsmittel ausgeführt ist, das in die zu verbindenden Schlitze (38; 38a) und/oder Bohrungsreihe des Bogenteils und den Längsschlitzen (44, 45; 44a, 45a) der Wangen (18, 19; 18a, 19a) des Sitzteils (2) und des Rückenteils (3) gleitend führt und/oder stufenweise eingreift und diese Teile lösbar verbindet.
  2. Sitzschale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den Sitzteil (2) und Rückenteil (3) im Winkel von 90° begrenzenden Wangen (18, 19; 18a, 19a) sich beiderseits über die Länge des Sitzteils (2) bzw. die Höhe des Rückenteils (3) erstrecken und am Sitzteil (2) bzw. Rückenteil (3) bevorzugt angewinkelte Wangen (18, 19; 18a, 19a) sind.
  3. Sitzschale nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangen (18, 19; 18a, 19a) im Biegeradius mindestens im Einstellbereich der Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) geschlitzt sind und die Schenkel der Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) auf der Sitzfläche (4) des Sitzteils (2) bzw. der Rückenfläche (5) des Rückenteils (3) gleitend geführt oder stufenweise verstellbar festgelegt sind.
  4. Sitzschale nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkel (12; 12a; 13; 13a; 14; 14) auf der Unterseite (22) des Sitzteils (2) bzw. auf der Rückseite (23) des Rückenteils (3) gleitend geführt oder stufenweise verstellbar festgelegt sind.
  5. Sitzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückenfläche (5) des Rückenteils (3) eine Wirbelsäulenstütze (24) vorgesehen ist, die über Verbindungsmittel festgelegt ist, die mit in die Längsschlitze (39; 39a) oder Bohrungsreihen der Verbindung des Rückenteils (3) mit den Befestigungsstreben (11; 11a) der Gelenke (9; 9a) eingrei fen und die Wirbelsäulenstütze (24) in diesen Längsschlitzen (39; 39a) getrennt gleitend führen und verspannen oder in diesen Bohrungsreihen stufenweise verstellbar verspannen.
  6. Sitzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich des Rückenteils (3) ein stabiles Einlageteil (25) zur Verlängerung des Rückenteils (3) vorgesehen ist, das sich über die Breite des Rückenteils (3) bis an die beiden angewinkelten und begrenzenden Wangen (19; 19a) erstreckt und für sich getrennt durch ein eingreifendes Verbindungsmittel in die Längsschlitze (47b; 47a) bzw. einer Bohrungsreihe der Winkel (17; 17a) gleitend geführt und verspannt bzw. stufenweise verstellbar verspannt ist.
  7. Sitzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mittig am oberen Ende des Rückenteils (3) eine Kopfstützenhalterung (26) angeordnet ist, in der eine Kopfstütze (27) fest angeordnet oder einsteckbar feststellbar ist.
  8. Sitzschale nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstützenhalterung (26) mit einem Kopfstützengelenk (28) ausgebildet ist.
  9. Sitzschale nach Anspruch 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstützenhalterung (26) auf einer Stütze (29) aus Profilmaterial starr festgelegt ist, die in einer Befestigungseinrichtung (30) an der Rückenseite (23) des Rückenteils (3) höhenverstellbar verklemmt ist.
  10. Sitzschale nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (30) ein Innenprofil aufweist, das dem Profil der Stütze (29) entspricht und das auf der Rückseite (23) des Rückenteils (3) in senkrecht parallel verlaufende Längsschlitze (43, 43a) und über darin eingreifende Verbindungsmittel gleitend geführt und verspannt ist.
  11. Sitzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der Längsmittellinie des Sitzteils (2) und bevorzugt unter dem Sitzteil (2) eine Halterung (31) aus einem Profilmaterial für einen Abduktionskeil (32) gleitend verstellbar festgelegt ist.
  12. Sitzschale nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (31) in einer Aufnahmeeinrichtung (33) verklemmt ist, deren Innenprofil gleich dem Profil der Halterung (31) ist und die Aufnahmeeinrichtung (33) in längs zum Sitzteil (2) gelegte und parallel verlaufende Längsschlitze (42; 42a) und über darin eingreifende Verbindungsmittel gleitend geführt und verspannt ist.
  13. Sitzschale nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abduktionskeil (32) über eine Gelenkverbindung (34) an der Halterung (31) in der vertikalen Ebene schwenkbar und in der Aktivposition arretierbar ist.
  14. Sitzschale nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschaft (48) des Abduktionskeils (32) mit mindestens zwei auf einer gemeinsamen Mittellinie liegenden Bohrungen (35; 35x) ausgebildet ist und der Abduktionskeil (32) stufenweise durch ein eingreifendes Verbindungsmittel höhenverstellbar ist.
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