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DE202007011578U1 - Anordnung mit einer Klimaanlage und einem Energiespeicher - Google Patents

Anordnung mit einer Klimaanlage und einem Energiespeicher Download PDF

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DE202007011578U1 DE200720011578 DE202007011578U DE202007011578U1 DE 202007011578 U1 DE202007011578 U1 DE 202007011578U1 DE 200720011578 DE200720011578 DE 200720011578 DE 202007011578 U DE202007011578 U DE 202007011578U DE 202007011578 U1 DE202007011578 U1 DE 202007011578U1
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Abstract

Anordnung, umfassend eine Klimaanlage (1) und einen Energiespeicher (2), wobei die Klimaanlage (1) ein Kreislaufmedium aufweist, welches in einem Behälter (3) aufgenommen ist, und wobei das Kreislaufmedium durch eine Steuereinrichtung (4) zumindest teilweise aus dem Behälter (3) ableitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) das Kreislaufmedium der Klimaanlage (1) dem Energiespeicher (2) zuleitet.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung, umfassend eine Klimaanlage und einen Energiespeicher, wobei die Klimaanlage ein Kreislaufmedium aufweist, welches in einem Behälter aufgenommen ist, und wobei das Kreislaufmedium durch eine Steuereinrichtung zumindest teilweise aus dem Behälter ableitbar ist.
  • Stand der Technik
  • Hybrid-Auto-Batterien werden derzeit in einer großen und stark wachsenden Zahl an Serienfahrzeugen eingesetzt. Die derzeit verwendete Standard-Technologie der Batterien ist Nickel-Metallhydrid. Es ist jedoch geplant, dass dieser Batterietyp in den kommenden 3–5 Jahren größtenteils durch Lithium-Ionen- bzw. Lithium-Polymer-Batterien ersetzt werden wird.
  • Zudem benötigen auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen-Antrieb leistungsfähige Energiespeicher, die die elektrochemische Trägheit der Brennstoffzelle kompensieren. In den ersten Vorserien-Fahrzeugen mit Brennstoffzellen-Antrieb werden daher gegenwärtig ebenfalls Hybrid-Auto-Batterien bzw. große Superkondensatoren eingesetzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden daher zukünftige Brennstoffzellen-Serienfahrzeuge eine leistungsfähige Lithium-Batterie oder einen Superkondensator als elektrischen Energiespeicher aufweisen.
  • Typische Eckdaten einer solchen Hybrid-Auto-Batterie sind Spannungen von 200–300 Volt und Kapazitäten von 30–40 Ah (Energiemenge von rd. 30.000 kJ).
  • Nickel-Metallhydrid-Batterien weisen in der Regel als Elektrolyt ein wässriges System auf. Bei den leistungsstärkeren Lithium-Batterien werden jedoch anstelle von wässrigen Systemen polare organische Lösungsmittel verwendet, die brennbar sind und zu Fahrzeugbränden führen können.
  • Die erhöhte Energie pro Volumen wird unter anderem dadurch erzielt, dass bei Lithium-Batterien der die beiden Elektroden trennende Separator ziemlich dünn ausgestaltet werden kann. Ein typischer Batterie-Separator in Nickel-Metallhydrid-Batterien für die Anwendung Hybrid-Auto weist eine Dicke von 150–200 Mikrometer auf. Die Dicke eines Separators in Lithium-Batterien liegt hingegen unterhalb von 30 Mikrometern.
  • Als standardmäßige Separatoren für Lithium-Batterien werden derzeit ausschließlich polyolefinische Membranen verwendet. Diese Materialien verursachen momentan zwei wesentliche Sicherheitsprobleme.
  • Aufgrund der geringen Dicke ist es nicht auszuschließen, dass in den Separatoren vor allem bei äußerer Schädigung Risse auftreten können, die zu einem Kurzschluss der Batterien führen können. Dabei wird die komplette Energiemenge der Batterie schlagartig entladen, was katastrophale Folgen hat.
  • Des Weiteren weisen Separatoren aus Polyolefinen eine relativ geringe thermische Stabilität auf. Das zumeist verwendete Polyethylen schmilzt bei Temperaturen von rund 130°C, zeigt aber schon bei rund 100°C einen so hohen thermischen Schrumpf, dass dadurch ein Kontakt zwischen den unterschiedlich geladenen Elektroden und dadurch ein Kurzschluss nicht auszuschließen ist. Eine Temperatur oberhalb dieses Wertes ist daher unbedingt zu vermeiden.
  • Für ein einwandfreies Funktionieren einer Batterie ist eine Fehlerfreiheit des Separators eine notwendige Voraussetzung. Typischerweise werden in einer Lithium-Batterie für Hybrid-Autos rund 50–80 m2 Separator verwendet.
  • Des weiteren können Kurzschlüsse im Stromkreislauf außerhalb der Batterie zu einer sehr schnellen Entladung der Batterie führen. Hiermit geht ein erheblicher Temperaturanstieg der Batterie einher. Die Temperatur kann dabei schnell auf Werte ansteigen, die oberhalb des Schmelzpunktes des Separators liegen. Dann kann ein innerer Kurzschluss zwischen den unterschiedlich geladenen Elektroden auftreten, wobei die gesamte gespeicherte Energie sehr schnell und unkontrolliert freigesetzt wird.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, vor der Batterie Schmelzsicherungen anzubringen, die im Falle eines Kurzschlusses eine Stromunterbrechung bewirken. Problematisch ist hierbei die Trägheit der Schmelzsicherungen. Es kann daher zu einem schnellen Temperaturanstieg in der Batterie kommen, bevor die Schmelzsicherung ihre Wirkung entfalten kann.
  • Auch innerhalb der Batterie können Kurzschlüsse auftreten, welche durch Penetration des Separators ausgelöst werden. Hierbei kann es ebenfalls zu einem schnellen Temperaturanstieg in der Batterie kommen, der mit einer Entzündung eines brennbaren Elektrolyten einhergehen kann. Um den Folgen einer solchen Penetration entgegenzuwirken, werden so genannte Abblasventile verwendet, die den brennbaren Elektrolyten möglichst rasch aus der Batterie entfernen.
  • Alle aus dem Stand der Technik bekannten Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend, um bei Energiespeichern mit hoher Energiedichte entstehende Wärme schnell genug abzuführen. Daher kann es zu einem exponentiellen Temperaturanstieg, zur Entstehung von Bränden und im ungünstigsten Fall zu Explosionen kommen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zu schaffen, die einen Energiespeicher mit hoher Energiedichte kostengünstig und zuverlässig vor kritischen Betriebszuständen schützt.
  • Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist die eingangs genannte Anordnung dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung das Kreislaufmedium der Klimaanlage dem Energiespeicher zuleitet.
  • Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass das Kreislaufmedium sowohl als Kühlmittel als auch als Löschmittel für Brände genutzt werden kann, welche durch Energiespeicher hoher Energiedichte ausgelöst werden. Insbesondere ist erkannt worden, dass die Steuereinrichtung eine gezielte Kühlung des Energiespeichers bewirken kann, bevor dieser einen kritischen Betriebszustand erreicht. Durch Zuleiten des Kreislaufmediums zum Energiespeicher kann dieser schnell und effizient gekühlt werden, bevor ein Brand oder eine Fehlfunktion des Energiespeichers auftreten können. Auf raffinierte Weise wird die Klimaanlage, die der Klimatisierung eines Raumes dient, auch zur Brandhemmung bzw. zur Brandvorbeugung genutzt. Hierdurch können teure Brandschutzinstrumente eingespart werden. Folglich ist die eingangs genannte Aufgabe gelöst.
  • Der Energiespeicher könnte als Lithium-Ionen-Batterie ausgestaltet sein. Lithium-Ionen-Batterien weisen einen besonders dünnen Separator zwischen den Elektroden auf und zeigen daher eine hohe Energiedichte. Als Separatormaterial werden häufig polyolefinische Membranen verwendet. Diese Membranen neigen zur Rissbildung, insbesondere wenn die Batterie äußere Schädigungen erfährt. Des weiteren zeigen polyolefinische Membranen eine relativ geringe thermische Stabilität. Das zumeist verwendete Polyethylen schmilzt bereits bei Temperaturen von 130° Celsius und zeigt schon bei etwa 100°C einen so hohen thermischen Schrumpf, dass ein Kontakt zwischen den Elektroden nicht auszuschließen ist. Daher bedürfen Lithium-Ionen-Batterien einer zuverlässigen Notkühlung, um ihren technischen Vorteil – nämlich die hohe Energiedichte – sicher zu entfalten. Die Notkühlung muss Temperaturen über 100°C unbedingt vermeiden. Gerade bei Lithium-Batterien werden polare organische Lösungsmittel als Elektrolyt verwendet, die leicht brennbar sind. Häufig werden Propylencarbonat oder andere organische Carbonate verwendet.
  • Der Energiespeicher könnte als Lithium-Polymer-Batterie ausgestaltet sein. Dieser Batterietyp zeigt vergleichbar hohe Energiedichten wie Lithium-Ionen-Batterien.
  • Der Energeispeicher könnte als eine weitere wiederaufladbare Batterie ausgestaltet sein, die als Elektrolyt brennbare Medien enthält. Diese basieren z.B. auf Erdalkali-Metallen bzw. anderen Alkali-Metallen. Wiederaufladbare Batterien können nach Entladung umweltfreundlich wiederverwendet werden.
  • Der Energiespeicher könnte als Superkondensator ausgestaltet sein. Superkondensatoren zeichnen sich durch sehr hohe Energiedichten aus, die Spannungen von 200 bis 300 V erzeugen können. Diese weisen als Dielektrikum meist ebenfalls brennbare organische Medien wie Acetonitril auf. Des weiteren werden auch in Superkondensatoren polyolefinische Membranen verwendet. Auch hier führen Überhitzung bzw. mechanische Schädigung des Separators zu einem unkontrollierten Zustand des Energiespeichers.
  • Das Kreislaufmedium im Behälter könnte unter einem Druck stehen, der höher als der Atmosphärendruck ist. Ein unter einem Druck stehendes gasförmiges Kreislaufmedium kann sich beim Austreten aus dem Behälter entspannen und sich hierdurch stark abkühlen. Des weiteren kann ein gasförmiges Kreislaufmedium aufgrund der Druckbelastung besonders rasch aus dem Behälter abgeleitet und dem Energiespeicher zugeführt werden.
  • Ein unter einem Druck stehendes gasförmiges Kreislaufmedium kann sich beim Austreten aus dem Behälter entspannen und sich hierdurch stark abkühlen. Dieser Effekt ist als positiver Joule-Thomson-Effekt bekannt. Ein Kreislaufmedium, das diesen Effekt zeigt, eignet sich zur Brandhemmung.
  • Das Kreislaufmedium könnte Kohlendioxid aufweisen. Kohlendioxid kühlt sich bei Entspannung stark ab und zeigt einen positiven Joule-Thompson-Effekt. Kohlendioxid zeichnet sich als umweltfreundliches Gas aus. Fluorierte Kreislaufmedien haben sich als sehr schädlich für die Ozonschicht erwiesen. Des weiteren eignet sich Kohlendioxid hervorragend für die Bekämpfung von Bränden. Daher ist es vorteilhaft, wenn das Kreislaufmedium zumindest zu 60% aus Kohlendioxid besteht.
  • Der Energiespeicher könnte zumindest teilweise von einer Umhüllung umgeben sein. Die Umhüllung kann einen Raum schaffen, in welchem das emittierte Kreislaufmedium einerseits gefangen ist und andererseits mit dem Energiespeicher in Kontakt treten kann. Durch diese Maßnahme wird die Kontaktzeit des Kreislaufmediums mit dem Energiespeicher erhöht. Hierdurch kann in effektiver Weise eine hohe Wärmemenge vom Energiespeicher abgegeben und von Kreislaufmedium aufgenommen werden. Insoweit realisiert die Umhüllung zusammen mit dem Kreislaufmedium und dem Energiespeicher einen Wärmetauscher.
  • Die Umhüllung könnte als aufblasbarer Ballon ausgestaltet sein. Diese konkrete Ausgestaltung erlaubt eine Platz sparende Anordnung der Umhüllung, die nur im Bedarfsfall ein Volumen einnimmt. Insoweit kann eine kompakt bauende Anordnung realisiert werden.
  • Die Steuereinrichtung könnte einen Temperatursensor aufweisen. Der Temperatursensor kann erfassen, wenn der Energiespeicher einen kritischen Betriebszustand erreicht. Der Temperatursensor kann dann ein elektrisches Signal an eine Datenverarbeitungseinheit liefern, die eine Entscheidung darüber fällt, ob das Kreislaufmedium dem Energiespeicher zugeleitet werden soll. Die Datenverarbeitungseinheit ist ein Teil der Steuereinrichtung.
  • Die Steuereinrichtung könnte einen Drucksensor aufweisen. Der Drucksensor kann wie zuvor beschrieben verwendet werden, um einen kritischen Druck innerhalb des Energiespeichers zu erfassen und dann eine Zuleitung des Kreislaufmediums zu diesem zu bewirken.
  • Vor diesem Hintergrund ist auch denkbar, dass die Steuereinrichtung einen Sensor aufweist, der den Ladezustand des Energiespeichers erfasst. Hierduch ist sichergestellt, dass der Energiespeicher keinen unerwarteten Leistungsabfall zeigt.
  • Die Steuereinrichtung könnte einen Sensor aufweisen, der einen Kurzschluss erfasst. Hierdurch kann eine unkontrollierte Temperaturerhöhung vermieden werden.
  • Die Steuereinrichtung könnte auch an ein sogenanntes Energiespeicher-Management-System angeschlossen sein, welches den Zustand des Energiespeichers ständig überwacht. Hiermit ist sichergestellt, dass die Kühl- bzw. Löschwirkung rechtzeitig ausgelöst werden kann. Somit wird dem schnellen Temperaturanstieg im Versagensfall wirkungsvoll entgegengewirkt.
  • Zudem könnten ein Sensor und eine Zuleitung des Kreislaufmediums derart ausgestaltet sein, dass selektiv ein Batterie-Modul bzw. eine Batterie-Zelle gekühlt wird, welche sich in einem kritischen Zustand befindet. So könnte eine höhere Effizienz hinsichtlich der Kühlwirkung erzielt werden, da nur ein schadhafter Bereich eines Energiespeichers bzw. einer Batterie gekühlt wird.
  • Die Steuereinrichtung könnte ein Ventil betätigen. Hierdurch kann das Kreislaufmedium kontrolliert und auch nur teilweise aus dem Behälter abgeleitet werden.
  • Vor diesem Hintergrund ist denkbar, ein Dekompressionsventil einzusetzen. Diese Ventile finden in Kraftfahrzeugmotoren Verwendung und halten hohen Temperaturen stand.
  • Die Steuereinrichtung könnte eine Düse betätigen, die einen Sprühkopf aufweist. Hierdurch ist eine großflächige Kühlung des Energiespeichers möglich, da der Sprühkopf das Kreislaufmedium verteilt.
  • Die Steuereinrichtung könnte ein Ventil oder eine Düse in Richtung eines Brandes oder einer Wärmequelle ausrichten. Hierdurch ist eine selektive Kühlung des Energiespeichers möglich, da der Brandherd oder das Zentrum der Wärmeentwicklung definiert mit Kreislaufmedium beaufschlagt werden können.
  • Eine Thermo-Schmelzsicherung erlaubt eine zuverlässige Ableitung des Kreislaufmediums nach Überschreiten einer bestimmten Temperatur mit mechanischen Mitteln.
  • Eine effiziente Kühlung könnte auch indirekt durch Verwendung von wärmeleitfähigen Bauteilen wie z.B. metallische Bleche erreicht werden. Dabei könnte das stark kühlende Kreislaufmedium zunächst ein solches Bauteil kühlen, welches dem Energiespeicher zur Kühlung zugeordnet ist. Insbesondere könnte das Bauteil mit dem Energiespeicher verbunden sein oder in das Innere des Energiespeichers hineinragen.
  • Die hier beschriebene Anordnung kann effektiv zur Kühlung eines Energiespeichers oder zur Löschung eines Brandes genutzt werden.
  • Bei einem solchen Verfahren zur Kühlung oder Löschung könnten insbesondere Zwischenräume eines Energiespeichers gekühlt oder gelöscht werden, um eine Brandausbreitung zu verhindern.
  • Die hier beschriebene Anordnung eignet sich besonders zur Verwendung in Hybrid-Autos, da in diesen Kraftfahrzeugen hohe Spannungen benötigt und hohe Energiemengen aus dem Energiespeicher entnommen bzw. in diesen zurückgeführt werden müssen. Daher werden in diesen Fahrzeugen Energiespeicher mit hoher Energiedichte verwendet.
  • Die Anordnung eignet sich des Weiteren zur Verwendung in Kraftfahrzeugen, die eine Brennstoffzelle aufweisen. Brennstoffzellen zeigen eine systembedingte elektrochemische Trägheit, die durch andere elektrische Energiespeicher mit hoher Energiedichte kompensiert werden muss. Daher werden zukünftige Kraftfahrzeuge, die Brennstoffzellen aufweisen, leistungsfähige Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Polymer-Batterien oder Superkondensatoren verwenden.
  • Die hier beschriebene Anordnung könnte des weiteren als Notstromenergiequelle in Flugzeugen verwendet werden, da auch dort Lithium-Ionen-Batterien verwendet werden, welche bedeutend leistungsfähiger sind, als z.B. die derzeit verwendeten Nickel-Cadmium-Batterien.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung auf vorteilhafte Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen.
  • In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugs mit einer Anordnung, die eine Klimaanlage und einen Energiespeicher aufweist, und
  • 2 einen Prinzipaufbau zur Erläuterung der Arbeitsweise der hier beschriebenen Anordnung.
  • Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt ein Kraftfahrzeug mit einer Anordnung, die eine Klimaanlage 1 und einen Energiespeicher 2 umfasst. Die Klimaanlage 1 weist ein Kreislaufmedium auf, welches in einem Behälter 3 aufgenommen ist und durch eine Steuereinrichtung 4 zumindest teilweise aus dem Behälter 3 ableitbar ist. Die Steuereinrichtung 4 leitet das Kreislaufmedium dem Energiespeicher 2 zu.
  • Das Kreislaufmedium kann den Energiespeicher 2 kühlen oder einen Brand löschen.
  • Hierzu tritt das Kreislaufmedium aus einer Düse 6a aus, um den Energiespeicher 2 anzuströmen und mit diesem in Kontakt zu treten. Hierbei kann eine Wärmemenge vom Energiespeicher 2 abgegeben und vom Kreislaufmedium aufgenommen werden.
  • Der Energiespeicher 2 ist als Lithium-Batterie ausgestaltet.
  • Das Kreislaufmedium im Behälter 3 steht unter einem Druck, der höher als der Atmosphärendruck ist. Idealerweise ist der Druck um ein Vielfaches höher als der Atmosphärendruck. Das Kreislaufmedium weist mindestens 60% Kohlendioxid auf und befindet sich innerhalb des Behälters 3 zumindest teilweise in gasförmigem Zustand. Sobald das Kreislaufmedium den Behälter 3 verlässt, entspannt sich das Kreislaufmedium und nimmt eine niedrigere Temperatur an, so dass es als Kühlmittel wirken kann.
  • Die Steuereinrichtung 4 weist einen Temperatursensor 5 auf, der die Temperatur des Energiespeichers 2 erfasst und an eine Datenverarbeitungseinheit weiterleitet.
  • Die Klimaanlage 1 weist des weiteren eine Düse 6b auf, die das Kreislaufmedium aus dem Behälter 3 auf den Motorblock 7 des Kraftfahrzeugs leiten kann, um auch diesen zu kühlen oder um einen Brand zu löschen.
  • 2 einen Prinzipaufbau zur Erläuterung der Arbeitsweise der hier beschriebenen Anordnung. Die Klimaanlage 1 weist einen Behälter 3 auf, der als Kreislaufmedium Kohlendioxid aufnimmt. Das Kohlendioxid kann durch eine Leitung 8 zu einer Düse 6a gelangen. Die Leitung 8 kann durch ein Ventil 9, welches durch die Steuereinrichtung 4 betätigt wird, geöffnet oder verschlossen werden. Anstelle eines Ventils könnte auch eine Berstscheibe oder eine Drossel verwendet werden.
  • Die Düse 6a könnte einen Sprühkopf aufweisen, um das Kreislaufmedium großflächig auf den Energiespeicher 2 aufzubringen. Die Düse 6a ist derart beweglich ausgestaltet, dass sie sich in Richtung der größten Wärmeentwicklung ausrichten kann.
  • Es könnte auch nur ein Modul oder eine Zelle des Energiespeichers 2 gekühlt werden, bei der eine Fehlfunktion aufgetreten ist.
  • Der Energiespeicher 2 ist von einer Umhüllung 10 umgeben, welche das Kreislaufmedium einschließt, um die Kontaktzeit des Kreislaufmediums mit dem Energiespeicher 2 zu verlängern. Die Umhüllung 10 kann auch erst im Bedarfsfall erzeugt werden.
  • Ein Temperatursensor 5 ist in unmittelbarer Nähe des Energiespeichers 2 angeordnet, um dessen Betriebstemperatur zu erfassen. Die Steuereinrichtung 4 erfasst die Signale des Temperatursensors 5 und eines weiteren externen Sensors 11, der als Rauchmelder ausgestaltet ist. Die Steuereinrichtung 4 kann das Ventil 9 öffnen oder schließen. Wenn die Steuereinrichtung 4 vom Temperatursensor 5 oder vom Sensor 11 ein Signal erhält, welches auf einen Temperaturanstieg oder Brand hinweist, öffnet die Steuereinrichtung 4 das Ventil 9.
  • Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die Schutzansprüche verwiesen.
  • Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor rein willkürlich ausgewählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (21)

  1. Anordnung, umfassend eine Klimaanlage (1) und einen Energiespeicher (2), wobei die Klimaanlage (1) ein Kreislaufmedium aufweist, welches in einem Behälter (3) aufgenommen ist, und wobei das Kreislaufmedium durch eine Steuereinrichtung (4) zumindest teilweise aus dem Behälter (3) ableitbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) das Kreislaufmedium der Klimaanlage (1) dem Energiespeicher (2) zuleitet.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (2) als Lithium-Ionen-Batterie ausgestaltet ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (2) als Lithium-Polymer-Batterie ausgestaltet ist.
  4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (2) als wiederaufladbare Batterie ausgestaltet ist, die einen brennbaren Elektrolyten enthält.
  5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (2) als Superkondensator ausgestaltet ist.
  6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreislaufmedium im Behälter (3) unter einem Druck steht, der höher als der Atmosphärendruck ist.
  7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreislaufmedium ein Gas aufweist, welches einen positiven Joule-Thompson-Effekt zeigt und brandhemmend wirkt.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kreislaufmedium Kohlendioxid aufweist.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Energiespeicher (2) zumindest teilweise von einer Umhüllung (10) umgeben ist.
  10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (10) als aufblasbarer Ballon ausgestaltet ist.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) einen Temperatursensor (5) aufweist.
  12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) einen Drucksensor aufweist.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) einen Sensor aufweist, der den Ladezustand des Energiespeichers erfasst.
  14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) einen Sensor aufweist, der einen Kurzschluss erfasst.
  15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) ein Ventil (8) betätigt.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (8) als Dekompressionsventil ausgestaltet ist.
  17. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) eine Düse (6a) betätigt, die einen Sprühkopf aufweist.
  18. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (4) ein Ventil (8) oder eine Düse (6a) in Richtung eines Brandes oder einer Wärmequelle ausrichtet.
  19. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch eine Thermo-Schmelzsicherung.
  20. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch wärmeleitfähige Bauteile, die den Energiespeicher (2) kühlen.
  21. Fortbewegungsmittel mit einer Anordnung nach einem der voranstehenden Ansprüche.
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