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Die Erfindung betrifft einen Akkumulator für ein Fahrzeug mit einer Notlöscheinrichtung.
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Aufgrund knapper werdender fossiler Rohstoffe und damit verbundener steigender Kraftstoffpreise sind in den vergangenen Jahren verstärkt Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge entwickelt worden. Erste Serienfahrzeuge sind bereits seit einiger Zeit auf dem Markt und es besteht das Ziel, dass bis zum Jahre 2020 rund eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein sollen.
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Elektrofahrzeuge werden vollständig und Hybridfahrzeuge zumindest teilweise mit in Akkumulatoren gespeicherter Energie betrieben. Aufgrund des Energiebedarfs zum Betreiben eines Elektrofahrzeugs oder des Elektromotors eines Hybridfahrzeugs weisen diese Fahrzeuge vergleichsweise große Speichereinrichtungen für elektrischen Strom auf. Derzeit verwendete Akkumulatoren zum Antrieb eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybridfahrzeugs weisen typischerweise eine Spannung im Bereich von 300 bis 400 V und eine Speicherkapazität von zwischen 2 und 20 kWh auf. Typische Vertreter der derzeit verwendeten Hochvolt-Akkumulatoren sind solche auf Lithium-Basis, wie beispielsweise Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Lithium-Polymer-Akkumulatoren.
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Als Materialien für die Kathode eines Lithium-Akkumulators werden häufig lithierte Metalloxide und deren Mischungen sowie lithiertes Eisenphosphat verwendet. Als Metalle dienen hierbei häufig Kobalt, Nickel oder Mangan. Als Anode dient oftmals Lithium eingelagert in ein Kohlenstoffmaterial (z. B. Graphit) oder Titanoxid. Die Kathode und die Anode eines Lithium-Ionen-Akkumulators sind durch einen Separator voneinander getrennt. Als Separatormaterialien werden üblicherweise Kunststoffe oder ein Keramikmaterial verwendet.
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Die Akkumulator-Zellen sind mit einem Elektrolyt gefüllt, der hauptsächlich in den Elektroden und im Separator absorbiert ist, teilweise jedoch auch in flüssiger Form vorliegt.
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Einer mechanischen Belastung von Lithium-Akkumulator-Zellen kann es zu einem Bruch oder einem Riss in dem Separator kommen. Aufgrund der hierdurch ausgelösten heftigen Reaktion zwischen den beiden Elektroden kommt es zu einem starken Temperaturanstieg innerhalb der Akkumulator-Zelle und zur Bildung von gasförmigen Reaktionsprodukten.
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Wird bei einer mechanischen Belastung auch das Gehäuse der Akkumulator-Zelle beschädigt, kann Sauerstoff und Luftfeuchtigkeit zur eigentlichen Lithium-Ionen-Zelle eindringen, wodurch der Akkumulator in Brand geraden oder sogar explodieren kann. In ähnlicher Weise kann eine Fehlfunktion eines Lithium-Ionen-Akkumulators, beispielsweise bei einem internen Kurzschluss, zu einem Brand oder einer Explosion führen.
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Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis nach der Entwicklung von Sicherheitseinrichtungen, mit denen die oben angesprochenen Probleme verhindert oder wenigstens verringert werden können.
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Die Offenlegungsschrift
JP 06 132 040 beschreibt eine sekundäre Lithium-Batterie mit einem Hauptkörper der Batterie, in dem Lithium oder eine Lithium-Legierung als aktives Material für die negative Elektrode verwendet wird. Weiter weist die Sekundärbatterie einen Sensor zum Messen einer Erschütterung bzw. eines Aufpralls oberhalb eines vorbestimmten Schwellenwerts auf sowie Mittel zum Einströmen eines Sperrfluids in den inneren Teil oder die Peripherie des Hauptkörpers der Batterie in Abhängigkeit von einer Eingabe durch den Sensor. Wenn eine so große Erschütterung bzw. ein so großer Aufprall stattfindet, dass der Hauptkörper der Batterie beschädigt wird, wird dies durch den Sensor festgestellt und dann wird das Sperrfluid in den inneren Teil oder die Peripherie des Hauptkörpers der Batterie eingeströmt. Das aufgrund der Beschädigung des Hauptkörpers freigesetzte Lithium wird mit Stickstoffgas oder Kohlendioxidgas, das das Sperrfluid bildet, deaktiviert. Auch kann ein Schaumkörper in dem inneren Teil oder in der Peripherie des Hauptkörpers der Batterie aus einem Ausgangsmaterial gebildet werden, das das Sperrfluid bildet, um zu verhindern, dass Lithium freigesetzt wird. Da die Reaktion von Lithium mit Wasser verhindert wird, ist eine erhöhte Sicherheit gegeben.
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Die
EP 2 219 246 A1 beschreibt eine Sicherheitsanordnung, die in einem Fahrzeug verwendet werden kann, die eine Speichereinrichtung für elektrische Energie aufweist, wie beispielsweise eine Batterie oder einen Kondensator mit einer großen Kapazität. Die Sicherheitsanordnung umfasst eine Struktur, die einen wesentlichen geschlossenen Raum um die Speichereinrichtung bildet; eine Quelle an komprimiertem Gas, das in fluider Verbindung mit dem umschlossenen Raum steht; und einen Aktor zum Freigeben des Gasflusses. Der Aktor zum Freigeben des Gasflusses wird bei Empfang eines Freigabesignals betätigt, um einen Gasfluss von der Quelle zu dem Raum zu starten, wobei die Anordnung so ausgestaltet ist, dass der Gasfluss einen Anstieg des internen Drucks innerhalb des Raums auf einen Druck oberhalb des Atmosphärendrucks bewirkt.
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Durch diesen vorbekannten Stand der Technik wird eine Maßnahme ausschließlich aufgrund einer Erschütterung bzw. eines Aufpralls ausgelöst, und dies unabhängig davon, ob tatsächlich eine Beschädigung des Akkumulators vorliegt oder nicht. Auch sieht dieser Stand der Technik keine Maßnahmen bei einer Fehlfunktion eines Akkumulators vor.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Akkumulator mit einer Notlöscheinrichtung zur Verfügung zu stellen, mit dem diese Nachteile des Stands der Technik überwunden werden.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch den Akkumulator für ein Fahrzeug mit einer Notlöscheinrichtung gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß wird ein Akkumulator für ein Fahrzeug mit einer Notlöscheinrichtung vorgeschlagen, wobei der Akkumulator wenigstens eine Akkumulator-Zelle zum Speichern und Abgeben von elektrischer Energie und ein die wenigstens eine Akkumulator-Zelle umgebendes, im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse mit Gehäusewänden aufweist. Der erfindungsgemäße Akkumulator mit Notlöscheinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass er (a) innerhalb des Gehäuses oder an wenigstens einer Gehäusewand wenigstens ein mit einem Steuergerät elektrisch verbundenes Sensormittel zum Detektieren einer Ausbildung einer Verformung der, einer Ausbildung eines Risses in und/oder einer Temperatur der zumindest einen Akkumulator-Zelle und/oder einer Gehäusewand des Gehäuses, (b) ein Steuergerät zum Auswerten von dem Sensormittel erfasster Daten, (c) ein unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel, das über (d) Leitungsmittel, die ein mit dem Steuergerät verbundenes Regelventil beinhalten, und einen (e) Einlass an wenigstens einer Gehäusewand in fluide Verbindung mit dem Inneren des Gehäuses gebracht werden kann, aufweist, und (f) das Steuergerät dazu eingerichtet ist, im Falle des Überschreitens von wenigstens einem Schwellenwert einen Steuerbefehl zum Öffnen des Regelventils auszugeben.
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Die vorliegende Erfindung weist den Vorteil auf, dass durch sie Beschädigungen (Verformungen, Risse, Temperaturerhöhungen, etc.) der Akkumulator-Zellen und/oder des sie umgebenden Gehäuses festgestellt werden können. Die Informationen werden in einer Auswertungseinrichtung (z. B. einem Steuergerät) verarbeitet. Die Sensordaten werden dort interpretiert und bei Annahme eines Notfalls wird die Löscheinrichtung aktiviert. Somit findet eine Aktivierung der Löscheinrichtung ausschließlich dann statt, wenn tatsächlich von einer Beschädigung oder einer Fehlfunktion des Akkumulators ausgegangen werden muss.
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Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Akkumulator mit Notlöscheinrichtung in wenigstens einer Gehäusewand des Gehäuses wenigstens ein Druckausgleichsventil auf. Hierdurch kann in vorteilhafter Weise erreicht werden, dass sich kein übermäßiger, das Gehäuse des Akkumulators beschädigender Überdruck durch das Einströmen des unter Druck stehenden Gases oder Löschmittels ausbildet.
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Ebenfalls ist es von Vorteil, wenn der Akkumulator – wie dies gemäß einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen ist – (g) weiter eine flexible, bruchsichere, das Gehäuse im Wesentlichen vollständig umgebende Hülle aufweist und (h) das unter Druck stehende Gas oder Löschmittel über die Leitungsmittel und (i) einen Einlass an der Wandung der Hülle ebenfalls in fluide Verbindung mit dem Inneren der Hülle gebracht werden kann.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn bei dem Akkumulator mit Notlöscheinrichtung die Leitungsmittel im Bereich ab dem Einlass an der Wandung der Hülle bis zum Einlass an der Gehäusewand wenigstens ein Verteilermittel für das Gas oder Löschmittel umfassen. Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist der Akkumulator mit Notlöscheinrichtung wenigstens ein Druckausgleichsventil in der Wandung der Hülle auf.
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Gemäß noch einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist bei dem Akkumulator mit Notlöscheinrichtung ein Mittel zum Aufsprengen von wenigstens einer Gehäusewand des Gehäuses vorgesehen. Der Akkumulator mit Notlöscheinrichtung kann insbesondere einer sein, bei dem die wenigstens eine Akkumulator-Zelle eine auf Basis von Lithium ist.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
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Die Figur zeigt eine schematische Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Akkumulators mit Notlöscheinrichtung.
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Die Darstellungen in der Figur sind rein schematisch und nicht maßstabsgerecht. Innerhalb der Figur sind gleiche oder ähnliche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dar. Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt.
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Die Figur zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Akkumulators für ein Fahrzeug mit einer Notlöscheinrichtung 1, wobei der Akkumulator wenigstens eine Akkumulatorzelle 2 zum Speichern und Abgeben von elektrischer Energie und ein die wenigstens eine Akkumulator-Zelle 2 umgebendes, im Wesentlichen geschlossenes Gehäuse 3 mit Gehäusewänden aufweist.
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Wie allgemein bekannt ist, muss das Innere eines Lithium-Ionen-Akkumulators völlig wasserfrei gehalten werden. Aus diesem Grunde ist das Gehäuse 3 eines Lithium-Ionen-Akkumulators grundsätzlich hermetisch geschlossen. Da jedoch während des Betriebs des Lithium-Ionen-Akkumulators nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Inneren des Gehäuses 3 ein Überdruck ausbildet, ist oftmals in wenigstens einer Gehäusewand des Gehäuses 3 wenigstens ein Druckausgleichsventil 10 vorgesehen.
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Bei dem in der Figur gezeigten Ausführungsbeispiel ist an einer Gehäusewand ein mit einer Auswertungseinrichtung 4 (z. B. ein Steuergerät) elektrisch verbundenes Sensormittel 5 vorgesehen. Dieses Sensormittel 5 kann erfindungsgemäß jedoch auch innerhalb des Gehäuses 3 vorgesehen sein, ebenso können mehrere Sensormittel 5 vorgesehen sein, wobei auch Sensormittel 5 für zum Nachweis verschiedener Parameter (z. B. Verformung und Temperatur) verwendet werden können.
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Als Sensormittel 5 können alle geeigneten Mittel verwendet werden, die zum Detektieren einer möglichen Beschädigung oder Fehlfunktion eines Akkumulators geeignet sind. Beispielsweise Sensormittel 5 zum Detektieren einer Ausbildung einer Verformung der Gehäusewand, oder zum Detektieren einer Ausbildung eines Risses in der Gehäusewand beispielsweise unter Verwendung von Dehnungsmessstreifen. Die Temperatur innerhalb eines Akkumulators oder die Temperatur einer Gehäusewand eines Akkumulators kann mit bekannten Temperatursensormitteln erfasst werden.
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Die Daten des Sensormittels 5 werden über eine erste Elektroleitung 16 zu einer Auswertungseinrichtung 4 übertragen und dort verarbeitet und interpretiert. Ergibt dieser Auswertungsvorgang, dass eine relevante Beschädigung oder Fehlfunktion des Akkumulators vorliegt, gibt die Auswertungseinrichtung einen Steuerbefehl zum Öffnen des Regelventils 8 aus. Ein derartiger Notfall wird regelmäßig dann angenommen werden, wenn wenigstens ein in der Auswertungseinrichtung hinterlegter Schwellenwert, beispielsweise bezüglich der Verformung des Gehäuses oder einer Temperatur der wenigstens einen Akkumulator-Zelle 2 und/oder einer Gehäusewand des Gehäuses 3 überschritten wird.
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Da bekannt ist, welche relevanten Werte bei einem normalen Betrieb des Akkumulators auftreten, können Grenzwerte bzw. Schwellenwerte für verschiedene Parameter festgelegt werden, bei deren Überschreiten vom Vorliegen eines außergewöhnlichen Zustands (Notsituation) ausgegangen werden muss.
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Die Ausgabe des Steuerbefehls zum Öffnen des Regelventils 8 durch die Auswertungseinrichtung 4 erfolgt bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel über eine zweite Elektroleitung 17. Nach oder aufgrund der Ausgabe des Steuerbefehls wird das Regelventil 8 geöffnet und unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6 strömt über Leitungsmittel 7 und durch einen an wenigstens einer Gehäusewand vorgesehenen Einlass 9 des Gehäuses 3 in das Innere des Gehäuses 3. Ein hierbei ggf. erforderlicher Druckausgleich kann über ein in einer Wand des Gehäuses 3 vorgesehenes Druckausgleichsventil 10 vorgenommen werden, sofern die Wandungen des Gehäuses 3 unbeschädigt sind. Weisen die Wandungen des Gehäuses 3 zumindest eine Bruchstelle auf, erfolgt über diese der Druckausgleich.
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In vorteilhafter Weise kann vorgesehen sein, dass der Akkumulator mit Notlöscheinrichtung 1 neben den oben erwähnten Merkmalen weitere Elemente aufweist. Eines dieser weiteren Merkmale kann eine flexible, bruchsichere, das Gehäuse 3 im Wesentlichen vollständig umgebende Hülle 11 (zweites Gehäuse) sein. Diese Hülle 11 kann einen Einlass 12 an ihrer Wandung aufweisen, über die das unter Druck stehende Gas oder Löschmittel 6 über die Leitungsmittel 7 in fluide Verbindung mit dem Inneren der Hülle gebracht werden kann.
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Um dies zu erreichen, können beispielsweise die Leitungsmittel 7 im Bereich ab dem Einlass 12 an der Wandung der Hülle 11 bis zum Einlass 9 an der Gehäusewand wenigstens ein Verteilermittel 13 für das Gas oder Löschmittel 6 umfassen.
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Bei dieser Ausgestaltung des Akkumulators mit einer Notlöscheinrichtung 1 kann beim Öffnen des Regelventils 8 somit unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel über die Leitungsmittel 7 und den Einlass 9 an der Gehäusewand des Gehäuses 3 in das Innere des Gehäuses 3 hineinströmen. Gleichzeitig kann über die Leitungsmittel 7 und die Verteilermittel 13, die wiederum über eigene Leitungsmittel 7' verfügen können, unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel auch in den Raum einströmen, der zwischen den Wandungen der flexiblen, bruchsicheren Hülle 11 und den Wandungen des Gehäuses 3 gegeben sind.
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Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Wandungen des Gehäuses 3 zumindest eine Bruchstelle oder einen Riss aufweisen, sodass unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6 nicht nur über den Einlass 9, sondern auch über die Bruchstelle oder den Riss in das Innere des Gehäuses 3 einströmen können. Hierdurch kann eine größere Wirkungsfläche für das unter Druck stehende Gas bzw. Löschmittel in den Akkumulator-Zellen 2 erreicht werden.
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Bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Akkumulators mit Notlöscheinrichtung 1 kann ein Druckausgleich zwischen der flexiblen Hülle 11 und der Umgebung mit Hilfe eines Druckausgleichsventils 14 erreicht werden.
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In Fällen, in denen es zwar zu einer Beschädigung der Akkumulator-Zellen 2 oder einer Fehlfunktion davon gekommen ist, die Wandung des Gehäuses 3 jedoch unbeschädigt ist oder nur kleinere Bruchstellen oder Risse aufweist, kann es von Vorteil sein, wenn der Akkumulator mit Notlöscheinrichtung 1 weiter Mittel zum Aufsprengen 15 von wenigstens einer Gehäusewand des Gehäuses 3 aufweist, z. B. eine sprengbare Klappe. Hierdurch kann zumindest eine Wand des Gehäuses 3 rasch geöffnet werden und somit dem unter Druck stehenden Gas oder Löschmittel 6, das über die Leitungsmittel 7 und die Verteilermittel 13 in die flexible Hülle 11 strömt, mit einer großen Wirkungsfläche Zutritt zu den Akkumulator-Zellen 2 ermöglicht werden.
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Somit kann bei dem Akkumulator mit Notlöscheinrichtung 1 je nach Ausgestaltung auf verschiedenste Notsituationen flexibel reagiert werden.
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Wird beispielsweise aufgrund eines Unfalls (Crash) zumindest eine Wandung des Gehäuses 3 beschädigt und besteht die Gefahr von Elektrolytaustritt, eines Kurzschlusses, eines Temperaturanstiegs, eines Brands und/oder einer Explosion, so kann nach dem Öffnen des Regelventils 8 unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6 über den Einlass 9 direkt in das beschädigte Gehäuse 3 einströmen. Gleichzeitig kann unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6, das über die Verteilermittel 13 in die flexible Hülle 11 strömt, durch die Beschädigungen der Wandungen des Gehäuses 3 ebenfalls in das Innere des Gehäuses 3 strömen. Sämtlich Einrichtungen, Vorrichtungen, Elemente und Systeme, welche durch das Gehäuse 3 und/oder die flexible Hülle 11 begrenzt sind, werden somit durch den Fluss des unter Druck stehenden Gases oder Löschmittels 6 inertisiert und/oder gekühlt und/oder gelöscht.
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Bei diesem Szenario kann ein Druckausgleich zwischen dem von der flexiblen Hülle 11 begrenzten Raum und der Umgebung über das Druckausgleichsventil 14 stattfinden.
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Kommt es aufgrund eines Unfalls (Crash) zu einer Beschädigung von Akkumulator-Zellen 2 oder einer Fehlfunktion dieser Akkumulator-Zellen 2, ohne dass jedoch das Gehäuse 3 derart beschädigt wird, dass die Wandungen des Gehäuses 3 irgendwelche Risse oder Öffnungen aufweisen, kann in einem einfachsten Fall unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6 über die Leitungsmittel 7 und den Einlass 9 in das Innere des Gehäuses 3 geströmt werden. Hierbei kann ein Druckausgleich zwischen dem Inneren des Gehäuses 3 und der Umgebung im einfachsten Fall über das Druckausgleichsventil 10 erfolgen.
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Weist der Akkumulator 1 eine flexible Hülle 11 (zweites Gehäuse) auf, so können zur Vergrößerung der Wirkungsfläche für das Löschmittel auf die Akkumulator-Zellen 2 Sprengmittel 15 (z. B. Sprengklappe(n)) vorgesehen sein. Mittels dieser Sprengmittel 15 kann in einem Notfall rasch eine Öffnung des Gehäuses 3 erfolgen. Über die so erzeugte Öffnung kann zusätzlich unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel 6, das über die Leitungsmittel 7 und die Verteilermittel 13 in den Zwischenraum zwischen der flexiblen Hülle 11 und dem Gehäuse 3 einströmt, rasch und großflächig zu den Akkumulator-Zellen 2 gelangen. In diesem Fall kann ein Druckausgleich zwischen dem Inneren der Hülle 11 und der Umgebung mit Hilfe des Druckausgleichsventils 14 erfolgen.
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Als unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel können alle geeigneten Mittel verwendet werden, beispielsweise Stickstoffgas, Kohlendioxidgas oder ein Edelgas. Als Löschmittel können alle geeigneten Mittel verwendet werden, die zum Löschen eines Brandes einer Lithium(-Ionen)-Akkumulator-Zelle geeignet sind, beispielsweise auch Schaummittel. Auch können Mittel verwendet werden, die rasch diese Gase oder Schaummittel ausbilden können. Das unter Druck stehende Gas oder Löschmittel muss in der Lage sein, die relevanten Bauelemente des Akkumulators zu inertisieren, zu löschen und/oder zu kühlen.
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Elektrofahrzeuge oder Hybridfahrzeuge werden vollständig oder teilweise mit der in Akkumulatoren gespeicherten Energie betrieben. Solche Akkumulatoren, beispielsweise Lithium-Ionen-Akkumulatoren, bieten einerseits eine hohe Energiedichte, können jedoch bei Beschädigung oder bei einer Fehlfunktion zu Bränden und sogar zu Explosionen führen.
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Elektrofahrzeuge verfügen über Kühlsysteme für die (Lithium-Ionen-)Akkumulatoren. Diese Kühlung bzw. Temperierung dient dazu, die optimale Betriebstemperatur des Akkumulators im Normalfall zu erhalten. Für den Notfall, d. h. im Fall einer Beschädigung der Zellen, ist keine Lösung bekannt.
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Durch die vorliegende Erfindung wird die Möglichkeit geschaffen, in Notsituationen die beschädigten Zellen und deren Umgebung mit einem geeigneten Mittel zu löschen, zu inertisieren und/oder zu kühlen, so dass zumindest die Insassen über ausreichend Zeit verfügen, um die Gefahrenzone zu verlassen bzw. die Brand- bzw. Explosionsgefahr zu minimieren.
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Wenigstens ein Sensor ist am oder im Akkumulator angebracht, z. B. am Gehäuse 3. Dieser ist in der Lage, Beschädigungen (Verformungen, Risse, Temperaturerhöhungen, etc.) der Akkumulator-Zellen 2 und/oder des Gehäuses 3 festzustellen. Die Informationen werden in einer Auswertungseinrichtung 4, z. B. in einem Steuergerät, verarbeitet. Die Sensordaten werden dort interpretiert und bei Annahme eines Notfalls wird die Löscheinrichtung aktiviert. Infolgedessen wird das Löschmittel in das Akkumulator-Gehäuse 3 gespritzt bzw. in den Bauraum zwischen dem Akkumulator-Gehäuse 3 und einer zweiten, flexiblen, bruchsicheren Hülle 11 (zweites Gehäuse). Der Druckausgleich zwischen dem Raum innerhalb des Akkumulator-Gehäuses 3 und dem vom zweiten flexiblen Gehäuse 11 begrenzten Raum findet über wenigstens ein Druckausgleichsventil 10 sowie über eventuell vorhandene Bruchstellen in den Wandungen des Gehäuses 3 statt. Ein Druckausgleich zwischen dem vom zweiten flexiblen Gehäuse 11 begrenzten Raum und der Umgebung findet ebenfalls über wenigstens ein Druckausgleichsventil 14 statt. Eventuell können Sprengklappen 15 am Akkumulator-Gehäuse 3 vorgesehen sein, welche im Notfall die Schaffung einer Öffnung im Gehäuse 3 ermöglichen, so dass eine größere Wirkungsfläche für das Löschmittel auf den Akkumulator-Zellen 2 freigelegt wird. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei Schäden, bei denen es zwar zur Beschädigung der Akkumulator-Zellen 2 gekommen ist, allerdings ohne oder mit nur kleinen Bruchstellen am Gehäuse 3.
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Durch die vorliegende Erfindung wird a) die Sicherheit der Insassen des Fahrzeugs erhöht, b) werden Folgeschäden am Fahrzeug durch Vermeidung oder Minimierung von Brand oder Explosionen vom Akkumulator vermieden oder minimiert und können c) Versicherungskosten verringert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Akkumulator mit Notlöscheinrichtung
- 2
- Akkumulator-Zelle
- 3
- Gehäuse
- 4
- Auswertungseinrichtung
- 5
- Sensormittel
- 6
- unter Druck stehendes Gas oder Löschmittel
- 7
- Leitungsmittel
- 7'
- Leitungsmittel (ab Verteilermittel 13)
- 8
- Regelventil
- 9
- Einlass an Gehäusewand
- 10
- Druckausgleichsventil in Gehäusewand
- 11
- Hülle
- 12
- Einlass an Wandung der Hülle
- 13
- Verteilermittel
- 14
- Druckausgleichsventil in Wandung der Hülle
- 15
- Mittel zum Aufsprengen einer Gehäusewand
- 16
- erste Elektroleitung
- 17
- zweite Elektroleitung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- JP 06132040 [0009]
- EP 2219246 A1 [0010]