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Die
Erfindung betrifft eine Gehhilfe nach dem Oberbegriff des Anspruches
1.
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Offenbar
müssen
heute fast alle Menschen dieser Erde in zunehmendem Alter mit mehr
oder weniger gravierenden Gehbehinderungen rechnen, nachdem mit
der Einführung
des senkrechten Ganges die Menschheit – anders als die Tierwelt – zur Fortbewegung
ausschließlich
auf die Muskelkraft der Beine und das Funktionieren der Gleichgewichtsorgane
angewiesen ist. Beides aber läßt mit dem
Altwerden rapide nach.
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Abgesehen
von schweren Erkrankungen, in denen die Beine vollkommen versagen
und der Mensch nur noch getragen oder gefahren werden kann, hat
in allen Fällen
von Gehbehinderung bei älteren
Menschen die Unsi cherheit und die Angst vor dem Stürzen einen
wesentlichen Anteil, der nur durch Liegen, Sitzen oder – in der
aufrechten Körper-Stellung-
mit einem „Festhalten" überwunden werden kann.
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Im
Unterbewusstsein und aus Erfahrung weiß und spürt der Mensch dass der Übergang
vom Stehen zum Stürzen
zunächst
mit ganz geringem Kraftaufwand – mit
einer Fingerspitze am Tischrand, einem leichten Stock o.ä. verhindert
werden kann. Solange irgendwie eine mechanische Verbindung des Oberkörpers zum
Fußboden
besteht, die man zum Erhalt der „Balance" einsetzen kann, fühlt man sich sicherer.
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Auf
diesem Prinzip beruht auch die Verwendung eines Gehstocks, obwohl
hier beim Gehen nur gelegentlich, einmal pro Schrittlänge und
meist nur für
den Bruchteil einer Sekunde eine Verbindung zum Boden hergestellt
wird. Das Bewusstsein sich, wenn erforderlich, abstützen zu
können,
vermittelt hier schon weitgehendes Sicherheits-Empfinden.
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An
Hilfsmitteln steht alternativ zu dieser einfachen, äußerst populären „Gehhilfe" mittels eines Gehstocks
im Sanitärbereich
offenbar lediglich der Gehwagen – auch bezeichnet als ROLLATOR – zur Verfügung. Er
ist offenbar weit über
die oben beschriebenen Forderungen an einen Gehstock hinaus äußerst robust
konstruiert mit der Voraussetzung, das volle Gewicht eines Menschen
ohne anteilige Hilfe der Beinmuskulatur aufnehmen zu können – d.h. dass
man darauf auch sitzen kann, oder mittels der Armmuskulatur das
volle Gewicht auf den Fußboden übertragen
kann. Dahingegen aber ist seine Handhabung besonders in der Wohnung
oder anderen Räumen
für den älteren,
behinderten Menschen äußerst problematisch,
zunächst
wegen des Gewichtes, dann aber auch weil das Manövrieren mittels der zwei feststehenden
hinteren Rollen in den Räumen und
durch die Türen
für ältere Menschen
zu erheblichen Problemen führt
und schließlich
weil der Transport und das damit verbundene Zusammenlegen dieses
Gefährts
für diese
kaum zumutbar ist.
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Der
nachstehend beschriebene „rollende Gehstock" soll eine Lücke füllen zwischen
dem Rollator in seiner robusten Ausführung, und einem einfachen
Gehstock, wie dieser zur Unterstützung
des Gleichgewichts zur Entlastung schmerzhafter Gehbewegung bei älteren Menschen
fast selbstverständlich
geworden ist.
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Seine
Vorteile : geringes Gewicht, -volle, auch seitliche Beweglichkeit,
zusammenklappbar wie ein Regenschirm mit einer Handbewegung, ständige, Sicherheit
vermittelnde Verbindung des Oberkörpers zum Fußboden.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Gehhilfe zu schaffen,
der sehr einfach handzuhaben und leicht transportierbar ist, wobei
zumindest in geschlossenen und ebenen Räumen ein sicheres und bequemes
Fortbewegen einer gehbehinderten Menschen erzielt werden soll.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Gehhilfe mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Gehhilfe
bietet in diesem Bereich eine optimale Kombination eines konventionellen
Gehwagens und eines einfachen Gehstocks. In der Gebrauchsstellung
bieten drei Stützpunkte
auf dem Boden ausreichende Stabilität, wobei seine Manövrierfähigkeit
aufgrund seiner pyramidenartigen Struktur verbessert wird. Die erfindungsgemäße Gehhilfe
erreicht eine gute Beweglichkeit. Durch die ständige Bodenberührung in
der Gebrauchsstellung schafft die Gehhilfe eine Erhaltung des Gleichgewichts
durch Sicherheit vermittelnde Verbindung des Oberkörpers des
Menschen zum Fußboden.
In der Transportstellung ist die Gehhilfe nahezu so kompakt wie
ein einfacher Gehstock, wodurch eine Mitnahme in Kraftfahrzeugen,
Zügen und Flugzeugen
vereinfacht wird. Die Gehhilfe ist praktisch zusammenklappbar, wie
ein Regenschirm, mit einer einzigen Handbewegung. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
der Gehhilfe ist ihr Gewicht auch relativ gering.
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Im
Vergleich zu üblichen
Gehwagen oder auch Gehstöcken
wird die erfindungsgemäße Gehhilfe
als erhebliche Erleichterung empfunden. Diese ist hauptsächlich für den Gebrauch
in der Wohnung, im Warenhaus, in der Kirche und ähnliches gedacht und ist sogar
auch auf Rolltreppen mitzunehmen, da sie leicht und schnell zu einer
kompakten Einheit zusammengeklappt werden kann, wobei die drei Stützbeine
eng aneinander liegen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Roll-Gehhilfe
ist vorgesehen, dass jede Rolle als allseitig drehbare Schwenkrolle
ausgebildet ist. Dadurch erreicht die Gehhilfe ihre volle, auch
seitliche Beweglichkeit. Die Gehhilfe lässt sich bequem auch an engen
Stellen führen.
Indem alle drei Beine in allseitig leicht schwenkbaren – insbesondere
kugelgelagerten -Rollen enden, kann die Gehhilfe sehr leicht, also
sogar zum Beispiel mit nur zwei Fingern, praktisch wie ein Gehstock
in alle Richtungen bewegt werden ohne dass die Gefahr des Umkippens
besteht. Außerdem
entfallen komplizierte Lenkmanöver,
die zum Beispiel beim Durchfahren einer Tür ansonsten erforderlich wären.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist eines
der Beine als vorderes und mittleres Bein aufgeführt und die anderen beiden
Beine als seitliche und nach hinten ragende Beine ausgeführt, wobei
die hinteren Beine an dem vorderen Bein schwenkbar gelagert sind
und in der Transportstellung eng am mittleren Bein anliegen. Zweckmäßigerweise
ist jedes der hinteren Beine mit dem vorderen Bein über eine
seitliche Querstrebe arretierbar ausgeführt. Dies hat den Vorteil,
dass beim Gehen eine relativ große Beinfreiheit besteht, also
keines der Beine sich störend
auf die Gehbewegung auswirkt. Dabei sind nur sehr wenige Teile erforderlich, um
eine hohe Stabilität
zu erreichen. Durch nur zwei Querstreben werden die seitlichen Stützbeine
in der Gebrauchsstellung ausreichend fixiert. Das Zusammenklappen
in die Transportstellung ist hierbei ohne großen Kraftaufwand möglich.
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Um
ein Zusammenklappen in einfacher und bequemer Weise durchführen zu
können,
ist bevorzugterweise vorgesehen, dass jede der beiden Querstrebe
an einem ihrer Enden mit einem der hinteren Beine drehbar verbunden
ist und an ihrem anderem Ende über
eine entlang des vorderen Beins verschiebbare Lagerhalterung mit
dem vorderen Bein befestigt sind, so dass in der Gebrauchsstellung
die Querstreben gemeinsam heruntergeschwenkt sind und in der Transportstellung
jede Querstrebe in Wesentlichen parallel zu allen Beinen verläuft. Dadurch kann
die Gehhilfe wie ein Regenschirm mit einer Hand auf- und wieder
zugeklappt werden. Die querliegenden Stützstreben geben dem Gehwagen
in der Gebrauchsstellung eine hohe Stabilität. In der Transportstellung
liegen sie eng an den Beinen an, so dass ein sehr kompaktes und
leicht transportierbares Gerät
geschaffen wird.
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Für eine zuverlässige Lastaufnahme
an den Rollen ist es wichtig, dass die Lagerung der Beine am oberen
Ende möglichst
spielfrei erfolgt. Hierzu können
Rollenlager oder Radialkugellager eingesetzt werden.
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Um
eine einfache Einhandbedienung zu ermöglichen, besteht die Lagerhalterung
vorzugsweise aus einem Schlitten, an dem beide Querstreben befestigt
sind, wobei der Schlitten an einer Führungsschiene – vorzugsweise
einer kugelgelagerten Linearführung – verschiebbar
gelagert ist und die Führungsschiene
an dem vorderen Bein an der Innenseite befestigt ist. Durch Verschieben
des Schlittens mit nur einer Hand werden beide seitliche Stützbeine gleichzeitig
umgeklappt bzw. ausgeklappt. Die Lagerhalterung am Schlitten kann
zum Beispiel mit zwei Kugellagern pro Querstrebe versehen sein.
Auf der kugelgelagerten linearen Führung kann der Schlitten auf
und ab bewegt werden. In der oberen Stellung des Schlittens kommen
die Lagerpunkte der Streben am oberen und am unteren Ende etwa parallel
zum Mittelbein zum Liegen, so dass die Streben und gleichzeitig
daran gelagerten Beine am Mittelbein platzsparend angelegt sind.
Beim Herunterbewegen des Schlittens werden über die Querstreben dann beide
Beine gleichzeitig in den gewünschten
Winkel abgespreizt.
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Damit
der Schlitten in der Gebrauchsstellung an der Führungsschiene festliegt, ist
der Schlitten mit der Führungsschiene
arretierbar, wobei der Führungsschlitten
vorzugsweise einen federnd gelagerten Arretierungsstift oder einer
gefederten Rastklinke mit einem Arretierungshandgriff umfasst, der
in eine Arretierungsöffnung
oder einer Rastkerbe greift, Der Schlitten wird in dieser Endstellung über zum
Beispiel die federnde Rastklinge am Mittelteil bzw. Mittelholm festgerastet.
Dazu greift bevorzugterweise der federnd gelagerter Handgriff mittels
eines Zahnes oder dergleichen in eine Kerbe oder einen vergleichbaren Arretierungsansatz
der Führungsschiene
am Mittelteil ein, so dass an diesem Handgriff gleichzeitig mit
einer Handbewegung der Schlitten entrastet und aufwärts geschoben
werden kann.
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Der
Arretierungshandgriff des Gleitschlittens, mit dem das Öffnen und
Schließen
der Gehhilfe, wie bei einem Regenschirm, bewirkt wird, ist in der eingerasteten
Transportstellung bzw. der Ruhestellung vorzugsweise etwa im Schwerpunkt
der Gehhilfe angeordnet, so dass man an diesem Griff sogar die Gehhilfe
mit einer Hand und ohne Behinderungen ringsum tragen und verstauen
kann.
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Beim Öffnen des
Gehwagens gleiten die Querstreben, die für die Öffnung und das Abspreizen der
Beine verantwortlich sind, gleichzeitig aus ihrer senkrechten Position
in der kugelgelagerten Liniearführung
in die horizontale Position und rasten zur Sicherung mittels der
gefederten Rastklinke, wie bei einem Regenschirm, ein.
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Ein
hohe Stabilität
bei geringem Gewicht ergibt sich, wenn eines der Beine als Mittelholm
mit einem im Verhältnis
zu den hinteren Beinen größeren Querschnitt
ausgeführt
ist sowie die Handgriffe an einer Lenkstange angeordnet sind, die
mit dem Mittelholm an seinem oberen Ende verbunden ist. Diese Ausführungsform
braucht auch nur wenige Teile, was auch geringe Herstellungskosten
verursacht. Der stabilere Mittelholm bildet dabei das Hauptteil,
an dem praktisch alle Teile befestigt sind.
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Eine
noch kompaktere Transportstellung ergibt sich, wenn die Lenkstange
in zwei Hälften
in eine vertikale Stellung für
die Transportstellung schwenkbar ist, die dann eng am Mittelholm
anliegt. Dadurch sind keine querstehenden Teile vorhanden, die beim Transport
stören
könnten.
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Die
Standfestigkeit wird weiterhin verbessert, wenn die auseinanderklappbaren
Beine relativ nahe an einem oberen Ende eines als Mittelholm ausgeführten Beines
gelagert sind, insbesondere an einem Lagerpunkt, der mindestens über 80%
der Beinlänge
des Mittelholms liegt. Insgesamt erfolgt eine Abstützung an
einer gewünschten
pyramidenartigen Konstruktion.
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Um
ein Gesamtgewicht von nur 2 bis 3 kg zu erreichen, sind die Beine
in Leichtbauweise, insbesondere aus einem Aluminiumrohr oder aus
einem Kohlefasermaterial, ausgeführt.
Dieses sehr geringe Gewicht ist für ältere Menschen optimal.
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Ein
sicherer Stand wird auch dadurch geschaffen, dass eine Standfläche der
Beine die Form eines gleichseitigen Dreiecks bildet, wobei der Gehwagen
insgesamt die Form einer gleichschenkligen Pyramide bildet. Der
Wagen kann weder leicht zu einer Seite noch nach vorne oder nach
hinten kippen.
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Ein
optimaler Kompromiss zwischen Standfestigkeit und Manövrierfähigkeit
in einem Raum entsteht, wenn eine Standfläche der Beine von 60 × 60 × 60 cm
bis 80 × 80 × 80 cm,
insbesondere von etwa 70 × 70 × 70cm be trägt. Insbesondere
sind die Beine in der Gebrauchsstellung um einen Winkel von 25 bis 35°, insbesondere
etwa 30° ausgeschwenkt.
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Die
zwei seitlichen Beine enthalten unten die Schwenkrollen und etwa
in ihrer Mitte die Lagerung der Querstreben. Daher ist ein Vierkantprofil
für diese Beine
sehr geeignet. Dagegen hat der Mittelholm bevorzugterweise ein dreieckiges
Profil. Damit kann nämlich
die Lagerung der seitlichen Beine und gleichzeitig die Führung der
Querstreben in der entsprechenden Ebene erfolgen. An der hinteren
Stelle ist zudem eine Linear-Kugellagerung
für den
Schlitten in einfacher Weise möglich,
so dass die entsprechende Befestigungsebene zur Verfügung steht.
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Aus
Gewichtsgründen
kann in einer Serienausführung
der Mittelholm aus Kohlefaser oder einem anderen Leichtmaterial
ausgeführt
werden. Dieser kann zum Beispiel aus drei, auf Gerung geschnittenen
Streifen als hohles Dreikantrohr zusammengeklebt sein.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird anhand der Zeichnungen näher
erläutert,
wobei weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung und Vorteile
derselben beschrieben sind.
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Es
zeigen in rein schematischer Darstellung:
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1 eine
erste perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Gehhilfe
in einer Gebrauchsstellung,
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2 eine
zweite perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Gehhilfe
in einer Transportstellung,
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3 eine
weitere perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Gehhilfe
in der Gebrauchsstellung, und
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4 eine
vergrößerte perspektivische
Darstellung eines Arretierungsbereiches, der in 3 gezeigt
ist.
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In
den Figuren sind gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
eine erfindungsgemäßen Gehhilfe 1.
Dieser umfasst ein mehrere Rollen 2, 3, 4 aufweisenden
Gestell 5. An dem Gestell 5 sind zwei Handgriffe 6, 7 zum
Abstützen
einer gehbehinderten Person 8 befestigt.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Gestell 5 drei auseinanderklappbaren Beine 10, 11, 12.
Jedes Bein 10, 11, 12 trägt unten
eine der Rollen 2, 3, 4. Sind die Beine 10, 11, 12 auseinandergespreizt
entsteht die in 1 gezeigte Gebrauchstellung.
Wie in 1 zu erkennen ist, kann sich die Person 8 an
der Gehhilfe abstützen.
Wenn die Beine 10, 11, 12 zusammengeklappt
sind ergibt sich eine Transportstellung.
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Jede
Rolle 2, 3, 4 ist als allseitig drehbare Schwenkrolle
ausgebildet, so dass eine Drehung der Rolle 2, 3, 4 um
360° möglich ist,
wie durch den Doppelpfeil an der Rolle 4 veranschaulicht
ist. Je nachdem in welche Richtung die Gehhilfe 1 gelenkt
wird, orientieren sich die Rollen 2, 3, 4 automatisch
in die gewünschte
Richtung.
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Wie
weiterhin 1 veranschaulicht, ist eines
der Beine 10 als vorderes bzw. mittleres Bein 10 aufgeführt. Dieses
ist in der Gebrauchsstellung relativ weit beabstandet. Die anderen
beiden Beine 11 und 12 sind als seitliche und
nach hinten ragende Beine ausgeführt.
Die hinteren Beine 11 und 12 stehen seitlich der
Person ab, so dass eine Gehbewegung nicht durch die Beine 11 und 12 behindert
wird. D.h., man kann nicht mit den Füßen an die Beine 11 und 12 anstoßen. Zwischen
den Beinen 11 und 12 sind keine Querstreben oder
dergleichen vorhanden, so dass man auch nicht mit den Knien in Berührung mit
der Gehhilfe 1 kommen kann.
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Das
mittlere Bein 10 ist als Mittelholm mit einem im Verhältnis zu
den hinteren Beinen größeren Querschnitt
ausgeführt.
Die Handgriffe 6, 7 sind an einer Lenkstange 14 angeordnet,
wie 1 zeigt. Die Lenkstange 14 ist mit dem
Mittelholm bzw. dem Bein 10 an seinem oberen Ende verbunden
und in zwei Teilen je rechts und links an das Mittelbein anzuklappen.
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Die
auseinanderklappbaren Beine 11, 12 sind relativ
nahe an dem oberen Ende des mittleren Beines 10 gelagert,
und zwar an den Lagerpunkten 30, 31. Diese Lagerpunkte
liegen mindestens über 80%
der Beinlänge
des mittleren Beines 10. Die Standfläche der Beine 10, 11, 12 bildet
die Form eines gleichseitigen Dreiecks, wobei die Gehhilfe insgesamt
die Form einer gleichschenkligen Pyramide bildet. Insbesondere ergibt
sich eine Standfläche
von etwa 70 × 70 × 70 cm.
Die Beine 10, 11, 12 sind in der Gebrauchsstellung
um einen Winkel von insbesondere etwa 30° ausgeschwenkt.
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Damit
ein Gesamtgewicht von nur 2–3
kg möglich
ist, sind alle Beine 10, 11, 12 in Leichtbauweise,
insbesondere aus einem Aluminiumrohr oder einem Kohlefaserstoff,
ausgeführt.
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Das
mittlere Bein 10 hat vorzugsweise ein dreieckiges Profil
und besteht aus einem Dreikantrohr. Die hinteren bzw. seitlichen
Beine 11, 12 bestehen dagegen aus einem Vierkantrohr.
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Die
hinteren Beine 11 und 12 sind an dem vorderen
Bein 10 schwenkbar gelagert, wie Pfeil A in 1 zeigen
soll. In der Transportstellung liegen die seitlichen Beine 11 und 12 eng
am mittleren Bein 10 an.
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2 zeigt
die Transportstellung, die sich ergibt, wenn die seitlichen Beine 11 und 12 zusammengeklappt
werden. Dort ist auch zu erkennen, dass eine die Handgriffe 6, 7 aufweisende
Lenkstange 14 ebenfalls eingeklappt werden kann, und zwar
um 90°.
Vorzugsweise ist die Lenkstange 14 in der Gebrauchsstellung
und/oder in der Transportstellung arretierbar. Die Lenkstange 14 ist
in zwei Hälften
abklappbar und so einer vertikalen Stellung bzw. Transportstellung überführbar bzw.
schwenkbar.
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Um
die seitlichen Beine 11, 12 in der Transportstellung
zusätzlich
zu halten, ist der am mittleren Bein 10 gelagerte Schlitten
in seiner oberen Transportstellung einrastbar so dass sich die Beine 11 und 12 nicht
ungewollt aus der Transportstellung bewegen können.
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Wie 3 veranschaulicht,
ist jedes der hinteren Beine 11, 12 mit dem vorderen
Bein 10 über eine
seitliche Querstrebe 17, 18 arretierbar ausgeführt. Jede
Querstrebe 17, 18 ist an einem ihrer Enden 20 mit
einem der hinteren Beine 11, 12 drehbar verbunden.
An ihrem anderem Ende 21 ist jede Querstrebe 17, 18 über eine
entlang des vorderen Beins 10 verschiebbare Lagerhalterung 22 mit
dem vorderen Bein 10 befestigt, wie 4 veranschaulicht.
Die Befestigung der Querstreben 17, 18 mit der
Lagerhalterung 22 erfolgt vorzugsweise über ein Drehlager.
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In
der Gebrauchsstellung wird jede Querstrebe 17, 18 gemeinsam
heruntergeschwenkt, wie 1 oder 3 zeigen.
In der Transportstellung verläuft
jede Querstrebe 17, 18 im Wesentlichen parallel
zu den Beinen 10, 11, 12, wie 2 zeigt.
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Wie
in den 3 und 4 weiterhin zu erkennen ist,
besteht die Lagerhalterung 22 aus einem Schlitten 23,
an dem beide Querstreben 17, 18 drehbar befestigt
sind. Der Schlitten 23 ist an einer Führungsschiene 24 verschiebbar
gelagert. Die Führungsschiene 24 kann
eine Linearführung ähnlich einem
kugelgelagerten Schubladenzug dergleichen sein. Diese ist mit dem
vorderen Bein an einem inneren Bereich, d.h. einem der Person 8 zugewandten Bereich
befestigt.
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Der
Schlitten 23 ist mit der Führungsschiene 24 arretierbar.
Hierzu umfasst der Führungsschlitten 23 vorzugsweise
einen nicht dargestellten federnd gelagerten Arretierungsstift oder
eine gefederte Rastklinke. Dieses Arretierungsmittel ist mit einem Arretierungsgriff 25 versehen,
der zum Beispiel die Form einer Kugel oder Möbelgriffs haben kann, wie in 4 dargestellt
ist. Beim Ziehen des Handgriffess entgegen einer Federkraft wird
die Arretierung aufgehoben. Beim Loslassen greift das Arretierungsmittel in
den entsprechenden Arretierungsansatz der Führungsschiene 24.
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Wie
in 2 weiterhin zu erkennen ist, sind die Drehpunkte 33, 34 an
den Querstreben 17, 18 jeweils so gegenläufig gegenüber dem
vorderen Bein 10 versetzt angeordnet, so dass beim Herunterschieben
des Schlittens aus der Ruhestellung auch anfänglich bereits ein genügend großes Drehmoment
in Richtung Öffnen
entsteht. Damit wird das Ausklappen der Beine 11, 12 aus
der Transportstellung bzw. Ruhestellung erleichtert.
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- 1
- Gehhilfe
- 2,
3, 4
- Rollen
- 5
- Gestell
- 6,
7
- Handgriffe
- 8
- Person
- 9
-
- 10
- vorderes
mittleres Bein
- 11,
12
- seitliche
Beine
- 13
-
- 14
- Lenkstange
- 15
-
- 16
- Haltebügel
- 17,
18
- Querstreben
- 19
-
- 20
- erstes
Ende der Querstrebe
- 21
- zweites
Ende der Querstrebe
- 22
- Lagerhalterung
- 23
- Führungsschlitten
- 24
- Führungsschiene
- 25
- Arretierungshandgriff
- 26
- Arretierungsöffnungen
- 30,
31
- Lagerpunkte
- 33,
34
- Drehpunkte